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Aussenminister Ignazio Cassis reiste im September 2023 nach Kanada, wo er auf sein kanadisches Pendant, Mélanie Joly, traf. Im Zentrum der Gespräche stand die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Forschung, Umwelt sowie Menschenrechte. Auch der Krieg Russlands gegen die Ukraine wurde thematisiert. Ein weiteres Augenmerk wurde auf die neue kanadische Initiative zum Schutz von willkürlich verhafteten Personen gelegt. Diese Initiative prangerte die Praxis einiger Staaten an, «Personen willkürlich zu inhaftieren und sie als Druckmittel in der Aussenpolitik einzusetzen». Gemäss Bundesrat widerspreche diese Praxis den in der Amerikas-Strategie festgehaltenen Grundsätzen der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit.
Diese Initiative wurde auch im Rahmen der UNO-Generalversammlung von Ende September 2023 diskutiert, an der Ignazio Cassis ebenfalls teilnahm. Ansonsten prägte der russische Angriff auf die Ukraine die Agenda des Aussenministers in New York; er nahm dabei unter anderem an einem Ministertreffen zur Revision des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs teil, das zum Ziel hatte, ein starkes Signal gegen die Straflosigkeit des Verbrechens der Aggression zu setzen.

Bundesrat Ignazio Cassis reist nach Kanada

Ende Juni 2022 verabschiedete der Bundesrat die Eckwerte für ein neues Verhandlungsmandat mit der EU. Im Vorfeld wurde in der Öffentlichkeit die Hoffnung geäussert, dass die Verhandlungsgrundlage dieses Mal besser sei als jene beim gescheiterten institutionellen Rahmenabkommen. Die vom Bundesrat präsentierten Eckwerte sollen als Grundlage für weitere Gespräche und als Leitlinien für mögliche künftige Verhandlungen mit der EU dienen. Der Bundesrat definierte damit also jene Bereiche, die in einem künftigen Verhandlungsmandat abgedeckt werden sollten. Ergänzt wurden diese durch Oberziele allfälliger Verhandlungen und durch spezifische Ziele in einzelnen Bereichen. Zu den Oberzielen gehören unter anderem: Eine Stabilisierung des bilateralen Wegs und dessen für die Schweiz massgeschneiderte Entwicklung; hindernisfreie Binnenmarktbeteiligung in den Bereichen Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft, Strom, Lebensmittelsicherheit sowie in allen Kapiteln des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen; der Abschluss eines Stromabkommens, eines Abkommens im Bereich Lebensmittelsicherheit und eines Gesundheitsabkommens; die Zulassung der Schweiz zu EU-Programmen wie beispielsweise Horizon 2021-2027. Im Gegenzug zu diesen Zugeständnissen biete die Schweiz Hand zu institutionellen Lösungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei bestehenden und künftigen Binnenmarktabkommen. Zudem wolle die Schweiz sektoriell eingeschränkte staatliche Beihilferegelungen der EU übernehmen und die Verstetigung der Kohäsionszahlungen an die EU prüfen.
Der Bundesrat teilte in seiner Medienmitteilung mit, dass die betroffenen Bundesämter damit beauftragt worden seien, die noch offenen Punkte in Gesprächen mit der EU zu klären, unter anderem die Frage, wie die neuen Abkommen in das Verhandlungspaket integriert werden sollen. Er kündigte an, bis Ende Jahr die Verabschiedung des Verhandlungsmandats vorzubereiten, sofern die internen Arbeiten und die Gespräche mit der EU weiterhin gut verliefen.

Die Schweizer Öffentlichkeit reagierte unterschiedlich auf die Positionsbestimmung des Bundesrats. Während der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail Suisse auf viele ungelöste Probleme verwiesen und den präsentierten Kompromissen kritisch gegenüber standen, betonte der Arbeitgeberverband, dass die «allermeisten offenen Punkte» bei den flankierenden Massnahmen gelöst werden konnten. Die Eckpunkte stiessen auch bei den Parteien nicht auf uneingeschränkte Gegenliebe. FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) bezeichnete die Eckwerte vor der Verabschiedung des Verhandlungsmandats als unnötigen Zwischenschritt, der nur dazu diene, «alle ruhigzustellen». Die SVP monierte laut «La Liberté», dass der Bundesrat mit diesen Eckwerten die Souveränität des Landes opfern wolle. SVP-Aussenpolitiker Franz Grüter (svp, LU) kritisierte, dass die heiklen Punkte wie die dynamische Rechtsübernahme oder die Streitbeilegung mit dem EuGH als Entscheidungsinstanz die gleichen wie beim institutionellen Rahmenabkommen seien. Ebenfalls unzufrieden, wenngleich aus anderen Gründen, waren die Grünen. Sie warfen dem Bundesrat vor, die Verhandlungen mit der EU bis nach den nationalen Wahlen im Herbst 2023 zu verzögern. Sibel Arslan (basta, BS) sprach dem Bundesrat den politischen Willen und den Mut zu Verhandlungen ab. Auch SP-Nationalrat Eric Nussbaumer (sp, BL) störte sich in der «Republik» an dieser Verlangsamung der Gespräche, denn damit sei nichts zu gewinnen. Ähnliches vernehme man auch aus Brüssel, berichtete die NZZ. Der Sprecher der Europäischen Kommission gab zu Protokoll, dass man die Ankündigung des Bundesrates zur Kenntnis nehme und bereit sei, die laufenden Sondierungsgespräche fortzusetzen. Das übergeordnete Ziel für die EU sei es, eine systemische Lösung für alle strukturellen Fragen in den verschiedenen Abkommen zu finden. Für die EU sei jedoch ein «glaubwürdiger Zeitplan» wichtig, man wolle die Verhandlungen noch während der Amtszeit der derzeitigen Kommission zu Ende führen. Auch die Gewerkschaften, deren Vorbehalte gegen das institutionelle Rahmenabkommen mitverantwortlich für dessen Scheitern gewesen waren, äusserten sich zu den Eckwerten des Bundesrates. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard (sp, VD) warf Bundesrat Cassis vor, schönfärberisch über die Fortschritte im EU-Dossier zu kommunizieren. Seiner Meinung nach nehme man in den Gesprächen mit der EU kaum etwas von diesen vermeldeten Fortschritten wahr, da sich die EU-Kommission auf ihre Positionen aus den Verhandlungen zum Rahmenabkommen berufe. Der SGB befürchtete nicht nur die Schwächung des Schweizer Lohnschutzes, sondern auch Forderungen der EU in weiteren Bereichen wie der Spesenregelung oder bei der Liberalisierung des Service public. Pierre-Yves Maillard nannte das Schienennetz oder den Strommarkt als Beispiele, bei denen man hart bleiben müsse. Er bezeichnete die Gefahr eines erneuten Scheiterns der Verhandlungen angesichts der derzeitigen Ausgangslage als «gross».

EU-Verhandlungsmandat

Ende August 2022 reiste der israelische Staatspräsident Isaac Herzog für einen offiziellen Besuch auf das Landgut Lohn bei Bern, wo er von Bundespräsident Ignazio Cassis und Bundesrat Guy Parmelin in Empfang genommen wurde. Wichtigstes Ergebnis des Treffens war die Unterzeichnung eines MoU zwischen dem SNF und der Israelischen Wissenschaftsstiftung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschenden beider Länder. Des Weiteren fokussierten sich die Gespräche auf die Konsequenzen des Kriegs in der Ukraine in der MENA-Region, sowie auf die Rolle der Schweiz als Brückenbauerin während ihres zweijährigen Mandats im UNO-Sicherheitsrat.
Bundespräsident Cassis rief vor den Medien dazu auf, der wiederkehrenden Gewalt zwischen Israel und den Palästinensischen Autonomiegebieten ein Ende zu setzen. Er sei überzeugt, dass es einen politischen Rahmen und Prozess brauche, der auf einer Zwei-Staaten-Lösung und dem Völkerrecht beruhe. Der Bundespräsident versicherte, dass die Schweiz bei der Wiederaufnahme der Gespräche durch ihre Guten Dienste behilflich sein möchte. Schliesslich lobte er die enge Kooperation zwischen der Schweiz und Israel in wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen. Herzog hingegen forderte die Schweiz dazu auf, sich gegen das iranische Atomprogramm einzusetzen, nachdem der iranische Präsident Raisi zum wiederholten Male mit der Vernichtung Israels gedroht hatte. Nach dem Treffen mit Bundespräsident Cassis reiste Herzog nach Basel, wo er und Bundesrat Parmelin am 125-Jahr-Jubiläum des ersten Zionistenkongresses teilnahmen.

Staatsbesuch des israelischen Präsidenten Isaac Herzog in Bern
Dossier: Staatsbesuche und öffentliche Besuche in der Schweiz seit 1990

Am 20. Mai 2022 reiste der kenianische Präsidente Uhuru Kenyatta für einen Staatsbesuch nach Bern, wo er von Bundespräsident Ignazio Cassis für offizielle Gespräche empfangen wurde. Dabei ging es einerseits um die Eröffnung der kenianischen Botschaft in Bern, die laut Cassis symbolisch für die Intensivierung der bilateralen Beziehungen stehe. Andererseits diskutierten die Staatsvertreter über die Zusammenarbeit bei der Rückführung illegaler Vermögenswerte und die anstehenden Wahlen in Kenia. Da Kenia zum Zeitpunkt des Staatsbesuchs ein nicht-ständiges Mitglied im UNO-Sicherheitsrat war, und die Schweiz sich für die Periode 2023-24 zur Wahl stellen wollte, beschlossen die beiden Länder, in Zukunft regelmässige politische Konsultationen abzuhalten. Cassis und Kenyatta unterzeichneten zudem eine gemeinsame Absichtserklärung für eine verstärkte Zusammenarbeit bei internationalen Friedensmissionen sowie für den BFI-Bereich.

Staatsbesuch des kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta
Dossier: Staatsbesuche und öffentliche Besuche in der Schweiz seit 1990

Nachdem der Bundesrat im Dezember 2016 das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ratifiziert hatte, erfüllte die Schweiz die Bedingungen für eine Vollassoziierung an Horizon 2020. Ab dem 1. Januar 2017 konnte die Schweiz deshalb wieder umfassend an Horizon 2020 teilnehmen.

Vollwertige Teilnahme an Horizon 2020
Dossier: Erasmus und Horizon

Le Human Brain Project (HBP), immense programme de recherche européen, qui possède un fonds de 1,2 milliards afin d’étudier le fonctionnement du cerveau humain, a dû faire face à une météo tumultueuse en 2014. Non seulement, il a dû affronter des perturbations externes, répercussions de la votation du 9 février 2014, mais il a aussi vu naître des tensions internes au projet. Alors que certains nuages s’étaient accumulés dès le début du projet, une lettre ouverte signée par plus de 130 chercheurs en neurosciences a été adressée à la Commission européenne, afin de dénoncer la ligne directrice dessinée par la direction du HBP. Si ces neuroscientifiques partagent avec le HBP l’ambition d’élucider les mystères du cerveau, ils regrettent une approche trop modélisante, axée sur les données et l’informatique. Cette fronde précise que le cerveau est un organe en constante évolution qu’il n’est pas possible de comprendre à travers un simple modèle. Par conséquent, un médiateur indépendant, l’Allemand Wolfgang Marquardt, a reçu la tâche de concilier ces deux factions qui ont émergé au cœur du projet.

« Human Brain Project »

L’Agence spatiale européenne (ESA) a donné son feu vert à la Suisse pour le lancement en 2017 d’un nouveau satellite, dénommé « Cheops », qui a pour objectif d’étudier les exoplanètes situées dans le voisinage du système solaire.

nouveau satellite

Le Conseil fédéral a présenté un message concernant les accords avec la France et le CERN sur le droit aux entreprises intervenant sur le domaine de l'Organisation.

Accords concernant les droits applicable aux prestataires de services actifs avec le CERN

Die Schweiz verstärkt ihre Zusammenarbeit mit der USA in Wissenschaft und Technologie. Im April unterzeichnete der Bundesrat in Washington ein entsprechendes Rahmenabkommen. Mit der Kooperationsvereinbarung wird die Ein- und Ausreise für Forscher, die an gemeinsamen Programmen arbeiten, erleichtert. Zudem sollen die Ein- und Ausfuhrbestimmungen für die in den Projekten verwendeten Materialien gelockert werden.

Zusammenarbeit mit der USA

Im Berichtsjahr unterzeichnete die Schweiz ein Rahmenabkommen zur Verstärkung der wissenschaftlichen Kooperation mit Slowenien. Die Vereinbarung soll gemeinsame Forschungsprojekte erleichtern sowie gegenseitige Besuche, die Einberufung von Konferenzen und den wissenschaftlichen Austausch fördern.

Kooperation mit Slowenien

Anfang Jahr diskutierte Staatssekretär Kleiber mit Mitgliedern der EU-Kommission die künftige Zusammenarbeit innerhalb des entstehenden europäischen Bildungs- und Forschungsraums. Zur Sprache kam die Assoziierung der Schweiz an das 7. Rahmenforschungsprogramm der EU für die Jahre 2007-2013 sowie die volle Teilnahme der Schweiz an den EU-Bildungsprogrammen ab 2007. Offen ist die Höhe des von der Schweiz zu leistenden finanziellen Beitrags. Die EU-Kommission möchte das Forschungsbudget im EU-Haushalt verdoppeln, was zur Folge hätte, dass sich auch der Schweizer Beitrag von jährlich 220 Mio auf 440 Mio Fr. erhöhte. Mit dem neuen Rahmenprogramm richtete die Kommission auch einen unabhängigen Europäischen Forschungsrat (ERC) ein. Dieser übernimmt in der europäischen Forschung eine vergleichbare Rolle wie in der Schweiz der Nationalfonds. Im Juli wurde der Schweizer Nobelpreisträger Rolf Zinkernagel in den 22-köpfigen ECR gewählt. In seiner Antwort auf eine Interpellation Randegger (fdp, BS) hielt der Bundesrat fest, dass eine finanzpolitische Beurteilung der Konsequenzen der Beteiligung der Schweiz am 7. Forschungsrahmenprogramm erst nach Vorliegen der Budgetentscheide der EU möglich sei. Er betonte aber, dass die EU-Rahmenprogramme die nationale Forschungsförderung und damit namentlich den SNF und die KTI grundsätzlich nicht ersetzen könnten, da die Schweiz neben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch spezifische Anliegen an die Forschung habe.

7. Rahmenforschungsprogramm der EU für die Jahre 2007-2013

Le conseiller fédéral Pascal Couchepin a signé à Bruxelles, le 16 janvier, l’accord-cadre sur la recherche entre la Suisse et l’Union européenne. Grâce à cet accord, les chercheurs suisses pourront lancer et diriger des programmes comme leurs homologues européens dans le cadre du 6ème programme-cadre de l’UE. Pour la Suisse, les coûts de cet engagement seront d’environ 210 millions de francs par an. Le parlement avait d’ailleurs déjà accepté en 2002 un crédit en vue de cette participation. Dernier des sept accords bilatéraux signés en 1999, celui-ci a dû sa signature tardive au fait qu’il était le seul à avoir une durée limitée. Les programmes-cadres de l’UE portant sur quatre ans seulement, la Suisse avait négocié sa participation pour 1999-2002. Or, puisque les bilatérales ne sont finalement entrées en vigueur qu’en juillet 2002, il a fallu remettre l’ouvrage sur le métier pour la période 2003-2006. Cet accord est entré en vigueur au 1er janvier de l’année sous revue.

Accord-cadre sur la recherche avec l'UE

Mit der Aufstockung der Mittel im BFT-Bereich war auch eine verstärkte Präsenz der Schweiz auf internationaler Ebene angestrebt worden. Zu diesem Zwecke wurde gegen Ende des Berichtsjahres in San Francisco das neue Haus der Schweizer Wissenschaft Swissnex als Produkt einer Zusammenarbeit des Innen- und Aussenministeriums (EDI und EDA) eröffnet. Swissnex sollte in den vier Bereichen Wissenschaft/Ausbildung, Technologie, Innovation und Kunst tätig werden und stand für den erfolgreichen Aufbau von Spezialisten-Netzwerken aus der Schweiz und dem westlichen Teil Nordamerikas sowie für eine Finanzierungs-Synthese von öffentlicher Hand und privaten Geldgebern. Nach den Schweizer Häusern in Boston und Washington war Swissnex das dritte Projekt zur Förderung der Schweizer Präsenz in Nordamerika. Geplant waren ähnliche Projekte in China und Indien.

Swissnex

Direkte Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU im Bereich Forschung und Entwicklung hatte die Verzögerung der Ratifizierung der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU durch die EU-Mitgliedstaaten. Da die entsprechenden finanziellen Abkommen betreffend die Beteilung der Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen frühestens auf Anfang 2003 in Kraft treten können, falls die Bilateralen wie erwartet im Verlauf des Jahres 2002 rechtsgültig werden, war eine Vollbeteiligung der Schweiz am auslaufenden fünften Rahmenprogramm nicht mehr möglich. Hingegen schien die Vollbeteiligung der Schweiz am sechsten Rahmenprogramm von Beginn dessen Laufzeit an gesichert zu sein – die Einhaltung des EU-Fahrplans vorausgesetzt. Eine Vollbeteiligung ist dahingehend von grossen Bedeutung, als dass sie hiesigen Forscherinnen und Forschern die Koordination von Projekten und Teilprogrammen selbst erlaubt.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Die Schweiz beteiligte sich finanziell am Wissenschaftskolleg in Berlin, das renommierten Forscherinnen und Forschern aus einem internationalen Kreis die Gelegenheit bietet, innerhalb eines akademischen Jahres ohne äusseren Druck über selbstgewählte Themen forschen zu können. Die Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie die Entwicklung eines europäischen Netzwerkes für Spitzenforschung wurden von Staatssekretär Kleiber als zentrale Gründe für die Beteiligung vorgebracht.

Wissenschaftskolleg in Berlin

Zu hitzigen Debatten mit anschliessendem Eklat führte die vom BUWAL initiierte Veranstaltungsreihe „Internationales Forum Gentechnologie“, bei der es gemäss BUWAL um die Vertiefung des Wissens über die Gentechnologie auf hohem Niveau und unter Beteiligung international bekannter und kompetenter Fachleute gehen sollte. Von den vier geplanten Veranstaltungen fand schliesslich nur die erste statt. An dieser hatten die Ausführungen von Jeremy Rifkin, US-amerikanischer Gentechnik-Kritiker, bei Gentech-Befürwortern – so insbesondere bei Nobelpreisträger Rolf Zinkernagel – heftige Reaktionen und diverse Protestschreiben an den Bundesrat provoziert. Zinkernagel warf Rifkin vor, unwissenschaftlich zu argumentieren und die Gentechnik regelrecht zu verteufeln. Dem BUWAL unterstellte Zinkernagel einseitiges Sponsoring, habe sich das Amt doch Rifkins Auftritt rund 30'000 Fr. kosten lassen. Das UVEK begründete seinen Entscheid zum Abbruch der ursprünglich als fruchtbarer Dialog gedachten Veranstaltungsreihe einerseits mit den hohen Kosten, andererseits mit der Fruchtlosigkeit der Kontroverse.

Internationales Forum Gentechnologie

Seit Oktober führt die Schweiz ein Wissenschaftskonsulat in den Vereinigten Staaten. Das Swiss House for Advanced Research and Education (Share) in Cambridge (Boston) hat zum Ziel, den rund 500 jährlich zu Weiterbildungszwecken in Boston weilenden schweizerischen Studienabgängerinnen und -abgängern den Kontakt zu Lehre, Institutionen und Wirtschaft in der Schweiz zu ermöglichen. Dahinter steht der Versuch, die zunehmende Abwanderung von Schweizer Forscherinnen und Forschern – das sogenannte „brain drain“ – und damit der Verlust von Humankapital einzudämmen. Der Bund beteiligte sich nur hälftig an der Finanzierung des Swiss House; das restliche Budget wird mittels privater Finanzierung gesichert.

Swiss House for Advanced Research and Education (Share)

Mit der Annahme der sieben bilateralen Verträge mit der Europäischen Union (EU) in der Volksabstimmung vom 21. Mai sagte die Schweizer Bevölkerung auch Ja zum kaum bestrittenen Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Gesichert wurde dadurch die Teilnahme am laufenden 5. EU-Forschungsprogramm sowie die Mitgestaltung der Planung des 6. EU-Rahmenabkommens. In Gesprächen mit dem für Forschung und Bildung zuständigen EU-Kommissar Philippe Busquin diskutierte Staatssekretär Kleiber in Brüssel die Modalitäten für die Umsetzung der Bildungsprogramme, falls diese wegen des noch hängigen Ratifikationsverfahrens mit den 15 EU-Mitgliedstaaten nicht auf den 1.1.01 rechtswirksam werden könnten. Busquin sicherte Kleiber eine angemessene – allenfalls informelle – Beteiligung der interessierten Schweizer Stellen an der ab Herbst zu führenden Diskussion über die Planung des 6. Forschungsprogrammes zu.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Durch das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Forschung wurde der Schweizer Wissenschaft eine beinahe gleichberechtigte Teilnahme an den europäischen Rahmenprogrammen ermöglicht. Das noch bis 2002 laufende 5. Rahmenprogramm der EU umfasst ein Budget von rund CHF 24 Mrd. Mit dem Inkrafttreten des EU-Abkommens wird die Schweiz jährlich CHF 205 Mio. in den EU-Forschungsfonds einzahlen müssen. Dafür erhält sie Zugang zu allen Forschungsergebnissen sowie Zutritt zum Programmausschuss und anderen Gremien: Die Planung des 6. Rahmenprogramms kann sie also mitgestalten, als Nicht-EU-Mitglied jedoch am Schluss nicht darüber abstimmen. Als wichtigste Verbesserung wird es für die Schweizer Forscherinnen und Forscher dank den bilateralen Verträgen möglich, sich nicht nur an Projekten zu beteiligen, sondern diese auch zu lancieren und zu leiten. Bei den wissenschaftlichen und industriellen Organisationen, den Parteien und Wirtschaftsverbänden war das Abkommen unbestritten und wurde von der Bundesversammlung oppositionslos angenommen. Vom Parlament bewilligt wurde auch ein Kredit von CHF 432 Mio. für die Finanzierung der Vollbeteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration (einschliesslich EURATOM) in den Jahren 2001 und 2002.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Das bilaterale Forschungsabkommen Schweiz – EU gelangte dank dem Abschluss der bilateralen Verhandlungen mit der EU bei den anderen Dossiers anfangs Dezember zum Durchbruch. Der Vertrag, der vor zwei Jahren ausgehandelt worden war und der für das 4. EU-Rahmenprogramm eine volle und weitgehend gleichberechtigte Teilnahme von Schweizer Partnern in EU-Projekten vorsah, kann damit fast unverändert auf das 5. EU-Rahmenprogramm 1999-2002 umgeschrieben und auf den 1. Januar des Jahres, das der Inkraftsetzung der Verträge mit der EU folgt, auch finanziell wirksam werden.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Le principal obstacle à la conclusion d'un accord aura toutefois résidé dans le refus de principe de l'UE de signer un quelconque accord sectoriel dans le domaine de la recherche tant que les autres négociations sectorielles – et notamment celles sur la libre circulation des personnes et celles sur les transports – ne trouvent une issue satisfaisante. Face à cet enlisement des tractations, les autorités helvétiques se sont demandé si les efforts de négociations ne devaient pas être désormais concentrés non plus sur le 4e programme-cadre – entamé en 1995 et auquel les chercheurs suisses ne pourraient, dans le meilleur des cas, participer que dans une phase terminale – mais sur celui qui lui succédera pendant la période 1999-2002.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998

Le Conseil fédéral a rappelé que ce nouveau crédit d'engagement était indispensable à la conclusion d'un accord bilatéral sur la participation complète de la Suisse au 4e programme-cadre de recherche de l'UE. Celui-ci couvrira la période 1995 à 1998 et bénéficiera d'un budget massivement relevé par rapport au 3e programme (12,3 milliards d'ECU contre 5,7 milliards). Quant au domaine de la formation, le crédit d'ensemble est destiné à financer la participation de la Suisse aux nouveaux programmes quinquennaux LEONARDO (formation professionnelle et formation continue, prenant en outre la relève du programme Comett qui est arrivé à échéance à la fin 1994), SOCRATES (enseignement scolaire et supérieur, prenant en outre la relève du programme Erasmus, arrivé lui aussi à échéance à la fin de l'année sous revue) et «Jeunesse pour l'Europe III». Pour assurer la base légale de l'accord bilatéral en matière de formation et son financement, le Conseil fédéral a rappelé, par ailleurs, qu'il était nécessaire de proroger jusqu'à la fin 2000 l'arrêté fédéral relatif à la coopération internationale en matière d'enseignement supérieur et de mobilité.
Etant donné qu'aucune négociation n'a encore pu être entamée avec l'UE dans le domaine de l'éducation, le programme COMETT s'est achevé pour la Suisse à la fin de l'année sous revue; aucun programme n'en prend la relève. En ce qui concerne ERASMUS, des échanges d'étudiants devraient encore se poursuivre jusqu'en 1995/96.

Forschung und Entwicklung (Bilaterale I und Gesetzesanpassungen, BRG 99.028-5)
Dossier: Die Bilateralen Verträge I und die sektoriellen Verhandlungen mit der EU 1993 bis 1998