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Auch im Nationalrat war die Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den neu geschaffenen Treuhandfonds des IWF für Resilienz und Nachhaltigkeit unbestritten. Die Vorlage wurde in der Wintersession 2023 seitens APK-NR von Nicolas Walder (gp, GE) und Christine Badertscher (gp, BE) sowie von Finanzministerin Karin Keller-Sutter vorgestellt. Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer den Entwurf mit 177 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Die wenigen Ablehnungen sowie die Enthaltung stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds (BRG 23.044)

Der Ständerat genehmigte anlässlich der Herbstsession 2023 die Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den neu geschaffenen Treuhandfonds des IWF für Resilienz und Nachhaltigkeit ohne grössere Diskussionen mit 42 zu 0 Stimmen.

IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds (BRG 23.044)

Der Bundesrat präsentierte im Mai 2023 die Botschaft zu einer Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den neu geschaffenen Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit des IWF. Der Verpflichtungskredit im Umfang von CHF 750 Mio. beinhalte eine Reserve von rund CHF 130 Mio. zur Abdeckung von Wechselkursschwankungen, wie der Bundesrat ausführte.
Durch den Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit soll der IWF Kredite für makroökonomische Reformen sowie für Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung des Klimawandels und der Pandemievorsorge und -bekämpfung vergeben können.

IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds (BRG 23.044)

Im Januar reiste Bundesrat Cassis ein erstes Mal im Kalenderjahr 2023 in die USA, um sich mit seinem amerikanischen Pendant Anthony Blinken zu treffen. Mit diesem sprach er über die Prioritäten der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat und inwiefern die beiden Länder sich für eine Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit im Sanktionsbereich einsetzen könnten. Ein zweiter Schwerpunkt bildeten die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA. Cassis teilte mit, dass der Bundesrat die Zusammenarbeit mit den USA an seine Amerikas-Strategie 2022-2025 angleichen wolle. Zudem wurden auch Fragen in den Bereichen Bildung, Forschung und neue Technologien diskutiert.

Wenige Monate später, im April 2023, reiste Aussenminister Cassis im Anschluss an einen Besuch in Kuba erneut in die USA. In Kuba zog der Aussenminister Bilanz über die vergangenen zwei Jahrzehnte Entwicklungszusammenarbeit und erklärte den schrittweisen Rückzug der Schweiz aus Kuba bis 2024. Dieser Rückbau entspreche der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024, wie das EDA in der entsprechenden Medienmitteilung bekannt gab. Auch die Menschenrechtssituation auf der Insel und die wirtschaftlichen Herausforderungen für Schweizer Investoren thematisierte Bundesrat Cassis. Danach reiste er nach Washington D.C., wo er am 12. und 13. April an der Frühjahrstagung der WBG und des IWF, sowie dem dritten Ministertreffen der Weltbank zur Unterstützung der Ukraine teilnahm, welches sich mit dem mittelfristigen Wiederaufbau des Landes befasste. Der Bundesrat verkündete anlässlich dieses Treffens, dass die Schweiz im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 weitere CHF 1.5 Mrd. für die Ukraine bereitstellen werde. Gemeinsam mit den bereits für 2023 und 2024 vorgesehenen CHF 300 Mio. werde man der Ukraine in den kommenden sechs Jahren insgesamt CHF 1.8 Mrd. zukommen lassen. Der Aussenminister nutzte seinen Aufenthalt in Washington, um sich mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der WBG und Ländervertretungen der Stimmrechtsgruppe der Schweiz in den Bretton-Woods-Institutionen auszutauschen. Abschliessend besuchte Cassis das Generalkonsulat in Chicago und zog Bilanz über die 2019 erfolgte Wiedereröffnung der diplomatischen Vertretung in der Stadt zur Unterstützung von Schweizer Unternehmen in der Region.

Aussenminister Cassis reist in die USA und nach Kuba
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Le Conseil national a suivi le Conseil des Etats et a approuvé le crédit-cadre «Environnement mondial» pour les années 2023-2026 tel que prévu par le Conseil fédéral. Le crédit-cadre 2023-2026 se voit doter d'une augmentation de CHF 50 millions par rapport à la période précédente, dans une volonté «d'asseoir [la] crédibilité [de la Suisse] en tant que partenaire international digne de confiance» et de conserver son siège au sein du Fonds environnemental mondial (FEM) et ainsi garder son influence dans cet organe, comme expliqué par la rapporteuse et le rapporteur de la CEATE-CN, Ursula Schneider Schüttel (ps, FR) et Beat Flach (pvl, AG). Ce crédit-cadre est, en effet, destiné principalement au financement du FEM, bien que le Fonds pour l'ozone et deux autres fonds spécialisés pour le climat obtiennent également des contributions – plus modestes – par ce biais. La CEATE-CN s'est exprimée en faveur de l'augmentation, à l'instar de la CdF-CN également concernée par cet objet. Plusieurs propositions de minorité ont été déposées dans les deux commissions soit pour augmenter les montants alloués – la Suisse ayant une empreinte climatique conséquente –, soit pour conserver le statu quo – l'état des finances ne permettant pas de dépenses supplémentaires. Aucune des propositions minoritaires n'a finalement été acceptée, la première variante n'étant soutenue que par la gauche et le parti évangélique, tandis que la seconde ne l'a été que par des membres de l'UDC et du PLR. Au final, le projet tel que pensé par le Conseil fédéral a été approuvé par 138 voix contre 53 – provenant toutes du groupe de l'UDC – et 1 abstention.

Rahmenkredit Globale Umwelt 2023-2026 (BRG 22.060)
Dossier: Rahmenkredit Globale Umwelt

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2022 als Erstrat mit dem Rahmenkredit «Globale Umwelt» für den Zeitraum 2023-2026. Gemäss Kommissionssprecher Hansjörg Knecht (svp, AG) beantragte eine knappe Mehrheit der UREK-SR, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Verpflichtungskredit um etwa CHF 50 Mio. zu kürzen, womit er in etwa gleich hoch ausfallen würde wie der Kredit für die Jahre 2019 bis 2022. Die Kommissionsmehrheit befürworte zwar wie der Bundesrat das Ziel des Rahmenkredits – mit dem vier Fonds, darunter der GEF, aufgefüllt werden sollen –, mittels internationaler Zusammenarbeit die Lösung von globalen Umweltproblemen anzustreben. Angesichts der schwierigen nationalen Finanzlage sei es jedoch derzeit nicht opportun, den Kredit zu erhöhen, so Knecht für die Kommissionsmehrheit. Adèle Thorens Goumaz (gp, VD) verteidigte hingegen als Minderheitensprecherin die vom Bundesrat beantragte Erhöhung der Mittel. Sie argumentierte, dass alle Länder in der Pflicht stünden, sich an der Lösung dieser globalen ökologischen Krise zu beteiligen. Die mit dem Kredit unterstützten Gefässe, wie etwa der GEF, seien sehr effizient. So habe mit dem GEF in den letzten vier Jahren der Ausstoss von 1440 Milliarden Tonnen CO2-Äquivalenten verhindert werden können, dies entspreche dem 33-fachen der von der Schweiz verursachten CO2-Emissionen. Thorens Goumaz wies ausserdem darauf hin, dass der Schweiz ein Reputationsschaden, wenn nicht gar der Verlust des ständigen Sitzes im GEF-Rat drohe, wenn sie nicht wie andere Geberländer ihren Beitrag erhöhe. Mit 29 zu 16 Stimmen folgte der Ständerat der Minderheit Thorens Goumaz und erhöhte den Verpflichtungskredit. Die Stimmen, die sich für eine Kürzung des Kredits aussprachen, stammten aus den Reihen der SVP-, der FDP.Liberalen- sowie der Mitte-Fraktion. In der Gesamtabstimmung wurde der Rahmenkredit mit 39 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Rahmenkredit Globale Umwelt 2023-2026 (BRG 22.060)
Dossier: Rahmenkredit Globale Umwelt

Ende August 2022 präsentierte der Bundesrat den Rahmenkredit globale Umwelt für den Zeitraum 2023-2026. Der Kredit über CHF 197.75 Mio. umfasst insbesondere die Mittel für die 8. Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds (GEF). Dieser dient als hauptsächlicher Finanzierungsmechanismus der wichtigsten Umweltkonventionen wie etwa der Biodiversitätskonvention und ihrer Protokolle. Des Weiteren sind in diesem Kredit die Mittel für die Wiederauffüllung des multilateralen Ozonfonds sowie für zwei Klimafonds, nämlich den Special Climate Change Fund und den Fonds für die Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder, enthalten. Im Vergleich zur Vorperiode fiel der Rahmenkredit um fast CHF 50 Mio. höher aus. Der Anstieg sei vor allem auf eine Aufstockung des GEF zurückzuführen, mit welcher dem grösseren Unterstützungsbedarf in den Bereichen Biodiversität, Chemikalien und Abfall Rechnung getragen werde, so der Bundesrat. In Einklang mit den Regeln der OECD werden die Beiträge der Schweiz an diese vier Fonds an die öffentliche Entwicklungshilfe angerechnet.

Rahmenkredit Globale Umwelt 2023-2026 (BRG 22.060)
Dossier: Rahmenkredit Globale Umwelt

In der Sommersession 2022 beriet der Nationalrat als Zweitrat über die Weiterführung der internationalen Währungshilfe. Die APK-NR hatte diese ihrem Rat im Vorfeld der Session einstimmig zur Annahme beantragt. Kommissionssprecherin Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) erklärte ihren Ratskolleginnen und -kollegen, dass die vorliegende Botschaft einen Verpflichtungskredit über CHF 10 Mrd. beinhalte, der vom Bund eingesetzt werden könne, um im Falle von Störungen des internationalen Währungssystems einzugreifen und Hilfe zu leisten. Diese Hilfeleistungen in Form von Darlehen, Garantien und A-fonds-perdu-Beiträgen können entweder über den IWF oder direkt den betroffenen Staaten ausgezahlt werden. Der neue Verpflichtungskredit gelte ab Mitte April 2023 während fünf Jahren bis 2028. Bulliard-Marbach erklärte, dass die Risiken für Zahlungsausfälle beim IWF trotz der global gestiegenen Staatsverschuldung und der neuen Krisenherde durch die Covid-19-Pandemie und in der Ukraine sehr gering seien. Hingegen sprächen zwei Hauptgründe für die Fortsetzung der bewährten Praxis: Erstens sei ein stabiles Finanzsystem im Interesse der Schweiz, da Währungskrisen nicht nur den Finanzplatz, sondern auch die Exportwirtschaft schädigen würden. Zweitens stärke die Partizipation an der internationalen Währungshilfe die Schweizer Position innerhalb des IWF und in anderen internationalen Gremien.
Ihr Kommissionskollege Nicolas Walder (gp, GE) ergänzte, dass der Verpflichtungskredit Teil der «dritten Säule» des IWF sei und damit eine freiwillige Ergänzung der ersten beiden Säulen, die sich aus ordentlichen Beiträgen und Kreditvereinbarungen zusammensetzten. Die dritte Säule bestehe aus bilateralen Krediten, die nur als Notreserven im Falle grosser Krisen dienten.
Finanzminister Maurer machte deutlich, dass es sich nicht um ein neues Geschäft im eigentlichen Sinne handle, sondern bloss um eine Erneuerung des seit längerem bestehenden Währungshilfebeschlusses, welcher 2023 auslaufe.
Der Nationalrat beschloss ohne Gegenantrag auf das Geschäft einzutreten und nahm die Ausgabe im Rahmen der Ausgabenbremse mit 172 zu 6 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat den Entwurf mit 161 zu 17 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ebenfalls deutlich an. Die Gegenstimmen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Weiterführung der internationalen Währungshilfe (BRG 21.078)

In der Frühjahrssessions 2022 stimmte der Ständerat der Weiterführung des Währungshilfebeschlusses einstimmig zu und nahm den Verpflichtungskredit über CHF 10 Mrd. an. APK-SR-Sprecher Bischof (mitte, SO) informierte den Rat, dass sich der Beschluss nur auf bilaterale Kredite beziehe und nicht auf die gesamte Schweizer Beteiligung im IWF. Finanzminister Maurer verwies auf den Krieg in der Ukraine und den gesprochenen Notkredit von 1.4 Mrd. Dollar, der es dem Land ermögliche, seinen finanziellen Verpflichtungen auch in der jetzigen Ausnahmesituation nachzukommen. Er betonte auch nachdrücklich, dass die bisher von der Schweiz gewährten Kredite immer zurückbezahlt worden seien, was die Funktionsfähigkeit des Systems unterstreiche.

Weiterführung der internationalen Währungshilfe (BRG 21.078)

Mitte November 2021 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft über die Gewährung eines Verpflichtungskredits über CHF 10 Mrd. zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe für einen Zeitraum von fünf Jahren bis 2028. Das Währungshilfegesetz (WHG) berechtigt den Bundesrat dazu, internationale Währungshilfe durch Darlehen, Garantieverpflichtungen und À-Fonds-perdu-Beiträge zu leisten. Das Parlament muss jedoch Verpflichtungskredite für Hilfeleistungen der Schweiz bei Störungen des internationalen Währungssystems bewilligen. Den ursprünglichen Währungshilfebeschluss hatte das Parlament laut Bundesrat im März 2013 bewilligt und 2017 im Rahmen der Revision des WHG bis April 2023 verlängert. Der Bundesrat wollte den Beschluss nun um weitere fünf Jahre bis 2028 verlängern, damit sich die Schweiz auch weiterhin nahtlos an Massnahmen zur Stabilisierung des globalen Finanzsystems beteiligen kann. Er begründete die Notwendigkeit des Kredits mit der wichtigen Rolle des IWF für die Stabilisierung des globalen Finanzsystems, die angesichts der Covid-19-Pandemie bestätigt worden sei. Die staatlichen Ausgabenpakete im Rahmen der Pandemiebekämpfung hätten weltweit zu einem Anstieg der öffentlichen Schulden geführt. Gemeinsam mit neuen Systemrisiken aus dem Gesundheits- und Umweltbereich sei das Grund zur Annahme, dass auch in Zukunft hinreichende Ressourcen zur Überbrückung von Liquiditäts- und Reserveengpässen im Finanzsystem nötig sein dürften. «Als offene und dynamische Volkswirtschaft mit eigener Währung und einem global bedeutenden Finanzplatz» liege es auch im Interesse der Schweiz, Teil dieses globalen Sicherheitsnetzes zu sein. Zusätzlich bewilligte der Bundesrat Beiträge an den IWF für die Zinsverbilligung des Treuhandfonds für ärmere Länder (CHF 50 Mio.) sowie für die Entschuldung des Sudans (CHF 7.5 Mio.).

Weiterführung der internationalen Währungshilfe (BRG 21.078)

Ab Juni und Juli 2021 konkretisierten sich die Pläne der OECD zur Unternehmensbesteuerung. Diese enthielten zwei Säulen: die Versteuerung der Gewinne von Grosskonzernen sowie eine Mindeststeuer für grössere Unternehmen. Die erste Säule beinhaltete eine Regelung zum Ort der Besteuerung von Gewinnen internationaler Unternehmen mit einer Gewinnmarge über 10 Prozent. Diese sollten die entsprechenden Gewinne neu zu 20 Prozent in den Staaten ihrer Absatzmärkte versteuern müssen. Diese Säule zielte ursprünglich auf die Besteuerung der Gewinne digitaler Konzerne ab, ausgenommen werden hier vermutlich Rohstofffirmen und die Finanzindustrie. Dabei blieb unklar, welche Unternehmen in der Schweiz von dieser Regelung tatsächlich betroffen sein würden, vermutlich würden es nur einzelne sein, war sich die Presse einig. Regelmässig genannt wurden in den Medien Glencore und Nestlé – sofern die Rohstofffirmen nicht ausgeschlossen werden.
Die zweite Säule der neuen OECD-Unternehmensbesteuerung betraf die Schaffung einer Mindeststeuer für grössere Unternehmen: Zukünftig sollen Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro und einer Gewinnmarge ab 10 Prozent ihre Gewinne in allen Staaten mindestens zu 15 Prozent versteuern müssen. Wenn die Steuern in einem Land unter 15 Prozent liegen, sollen andere Staaten die Steuerdifferenz für die jeweiligen Unternehmen erheben können. Unklar war zu diesem Zeitpunkt jedoch noch die Ausgestaltung der Mindeststeuer, etwa die Bemessungsgrundlage oder die Definition des steuerbaren Gewinns. Somit blieb auch unklar, wie stark die Schweiz von dieser Regelung tatsächlich betroffen sein wird. Die Medien gingen von etwa 200 bis 300 betroffenen Unternehmen in der Schweiz aus, wobei zusätzlich auch Tochtergesellschaften ausländischer Grossfirmen hinzukommen könnten. 18 Kantone wiesen Ende 2021 einen Steuersatz unter 15 Prozent auf, am geringsten besteuert wurden die Unternehmen im Kanton Zug mit 11.91 Prozent – wobei die Besteuerung in einzelnen Gemeinden gar noch tiefer lag (Meggen LU: 11.3%). Berücksichtigt werden müssen vermutlich aber auch andere Vergünstigungen für Unternehmen, welche beispielsweise im Kanton Zürich den tatsächlichen Steuersatz einzelner Unternehmen auf 11 Prozent senken.

In den Medien führten insbesondere die Pläne für die Mindestbesteuerung zu grosser Resonanz – grösstenteils negativer Art. Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft forderten im Gegenzug alternative Unterstützungsmassnahmen für die Schweizer Wirtschaft. Zwar erhöhten die OECD-Regeln die Besteuerung auch in anderen Staaten, diese wiesen jedoch nicht so hohe Lohnkosten auf wie die Schweiz, wurde argumentiert. Entsprechend wurden zum Beispiel Subventionen für Forschung und Entwicklung, für Weiterbildungskosten, Entlastungen der Unternehmen bei den Sozialversicherungen oder Lohnzuschüsse für das Management gefordert. Ergänzend wurde auch darauf hingewiesen, dass andere Standortfaktoren, wie qualifiziertes Personal, Infrastruktur, Rechtssicherheit und flexibles Arbeitsrecht durch diese Reform umso wichtiger würden.
Die Reformvorschläge stiessen jedoch nicht nur auf Kritik. Finanzminister Maurer etwa zeigte sich gelassen und betonte, dass die Schweiz entsprechende Regelungen im Hinblick auf ihre anderen Trümpfe durchaus verkraften könne. Andere Stimmen erachteten die Reform in den Medien überdies als dringend nötig: So fänden gerade die grössten und mächtigsten Unternehmen immer neue Schlupflöcher zur Umgehung der Besteuerung, was mit der Reform zumindest teilweise verhindert werden könne.
Diskutiert wurden in den Medien auch Möglichkeiten zur Umsetzung der Mindestbesteuerung. So könnten die Unternehmen etwa freiwillig auf Vergünstigungen verzichten, um eine Besteuerung von 15 Prozent zu erreichen. Diskutiert wurde auch, ob die Mindestbesteuerung alle Unternehmen treffen solle – also auch KMU – oder nur diejenigen, die von der OECD-Reform betroffen sind. Dabei war zunächst unklar, ob unterschiedliche Steuersätze für KMU und Grosskonzerne verfassungsrechtlich überhaupt möglich sind.

Bereits im Juli 2021 gab der Bundesrat bekannt, sich den Eckwerten zur internationalen Unternehmensbesteuerung anschliessen zu wollen – jedoch nur unter Bedingungen und mit grossen Bedenken. So verlangte er explizit, dass «die Interessen kleiner, innovativer Länder angemessen berücksichtigt und bei der Umsetzung die nationalen Gesetzgebungsverfahren respektiert werden». Entsprechend kritisierte der Bundesrat in der Folge auch den Zeitplan der OECD, der eine Einführung bis 2023 vorsah. Dies sei für die Schweiz aufgrund der direkten Demokratie nicht umsetzbar, betonte die Regierung. Im Januar 2022 gab der Bundesrat bekannt, die Mindestbesteuerung mit einer Verfassungsänderung umsetzen und die Details basierend darauf in einer temporären Verordnung regeln zu wollen. Dies erlaube eine Inkraftsetzung der Änderungen auf den 1. Januar 2024 – anschliessend könne man «auf dem ordentlichen Weg» ein Gesetz dazu erlassen.

Besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (OECD-Mindestbesteuerung; BRG 22.036)

Der Bundesrat verabschiedete im März 2021 erstmals eine offizielle Schweizerische China-Strategie, welche konkrete Ziele und Massnahmen der Schweizer China-Politik für die Jahre 2021-2024 beinhaltete. In seiner Medienmitteilung begründete der Bundesrat die Relevanz der Strategie mit den aktuellen geopolitischen Entwicklungen, insbesondere der Konkurrenz zwischen den Grossmächten USA und China, die nicht im Interesse der Schweiz sei. Als Sitz internationaler Organisationen sehe sich die Schweiz vielmehr als Brückenbauerin, um chinesische und westliche Vorstellungen zum allseitigen Nutzen zu verbinden, gemeinsame Standards zu erhalten und diese weiterzuentwickeln, führte der Bundesrat in der Strategie aus. Darüber hinaus verwies er aber auch auf grundlegende Wertedifferenzen zwischen der Schweiz und deren drittgrösstem Handelspartner, welche eine «kohärente Politik gegenüber China» unumgänglich mache. Die Strategie, die im Rahmen eines interdepartementalen Prozesses erarbeitet wurde, leitete ihre inhaltlichen Schwerpunkte – Frieden und Sicherheit, Wohlstand, Nachhaltigkeit, Digitalisierung – aus der übergeordneten Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 ab.
In Bezug auf Frieden und Sicherheit stehen laut Medienmitteilung die globale und regionale Sicherheit, der Multilateralismus, die innere Sicherheit der Schweiz – zu denken ist dabei etwa an Industriespionage gegen Schweizer Unternehmen und politische Spionage der tibetanischen Diaspora – und die Menschenrechte im Vordergrund. Vor allem die Gewährleistung individueller Grundrechte sollen ein essentieller Bestandteil der gemeinsamen Beziehungen sein. Aus diesem Grund zeigte sich der Bundesrat bereit, den seit 2019 sistierten Menschenrechtsdialog mit China auch im Zeitraum 2021-2024 weiterzuführen. Werte- und Systemdifferenzen seien auch bei der Digitalisierung ein Problem, da sich die Schweiz für einen ungeteilten digitalen Raum unter Achtung der völkerrechtlichen Grundsätze einsetze. Dabei bilde die Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024 die Grundlage für den Austausch und Umgang mit China. China und chinesische Firmen seien aktive Mitglieder von in Genf ansässigen internationalen Organisationen und Multistakeholder-Prozessen, welche sich mit Themen wie dem digitalen Handel oder Cyberspace auseinandersetzen. Daher sei das internationale Genf gut positioniert, um an der Bewältigung von Herausforderungen der Digitalisierung mitzuwirken.
Beim thematischen Schwerpunkt Wohlstand verwies der Bundesrat in der Strategie hauptsächlich auf das Ziel eines diskriminierungsfreien, marktbasierten und gegenseitig vorteilhaften Zugangs für Waren, Dienstleistungen und Investitionen. Man strebe daher die Modernisierung des Freihandelsabkommens aus dem Jahr 2013 an und analysiere die Bedeutung des Investitionsabkommens zwischen der EU und China. Bei diesem Bereich besteht die Strategie nachdrücklich darauf, dass China seiner Verantwortung in multilateralen Gremien wie der WTO, IWF, Weltbank, OECD nachkommen müsse.
Mit Blick auf das Thema Nachhaltigkeit fokussiere die Schweiz bei chinesischen Infrastrukturprojekten auf Klima und Umwelt, Gesundheit, einen nachhaltigen Finanzsektor und die Entwicklungszusammenarbeit, wobei die Agenda 2030 der UNO als Referenzrahmen diene. China stünden beträchtliche Handlungsmöglichkeiten zur Beeinflussung der globalen Nachhaltigkeit zur Verfügung, weshalb die Schweiz unter anderem in Bezug auf das Klimaübereinkommen von Paris eine gewisse Erwartungshaltung China gegenüber vertrete.
Der Bundesrat beschloss zur Verfolgung dieser Ziele drei Handlungsgrundsätze, welche die bilateralen Beziehungen prägen sollen. Erstens verfolge die Schweiz eine eigenständige China-Politik, wobei eine Zusammenarbeit in allen Bereichen, in denen schweizerische Interessen bestehen, angestrebt werde. Man vertrete dabei «selbstbewusst die Grundwerte der Schweiz, wie sie in der Verfassung stehen». Zweitens setze sich der Bundesrat für die Einbindung Chinas in die liberale internationale Ordnung und in die Bewältigung globaler Herausforderungen ein. Wo ein Mehrwert resultiert, stimme sich die Schweiz verstärkt mit gleichgesinnten Parteien ab. Drittens verfolge der Bundesrat einen ausgewogenen, kohärenten und koordinierten Ansatz gegenüber China, wobei der Austausch zwischen Parlament, Kantonen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Privatsektor gefördert werden soll.
Den letzten Grundsatz bezeichnete der Bundesrat als «Whole-of-Switzerland»-Ansatz. Um die Umsetzung der Strategie optimal auszugestalten, sind unter anderem die Förderung von China-Kompetenzen in- und ausserhalb der Bundesverwaltung, die Schaffung neuer Koordinationsgremien in der Verwaltung und ein Informationsaustausch mit Akteuren ausserhalb der Verwaltung vorgesehen. Ein neu geschaffener interdepartementaler Koordinationsausschuss soll den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen allen mit China befassten Bundesstellen verbessern. Nebst dieser verwaltungsinternen Koordinationsinstrumenten verfügt die «offizielle Schweiz» gemäss Bericht über beinahe dreissig bilaterale Dialoge mit China, die von verschiedenen Ämtern der Verwaltung geführt werden. Dazu kommen die diplomatischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Vertretungen in China selbst. Auch im multilateralen Kontext interagiert die Schweiz mit China und kann so einen Dialog führen. Zusätzlich helfe auch der Austausch mit gleichgesinnten Drittstaaten über China, die Schweizer China-Kompetenzen zu stärken, führte der Bericht aus.

Die Reaktionen auf die mit mehreren Monaten Verspätung veröffentlichte Strategie fielen in den Medien gemischt aus. Die Aargauer Zeitung zeigte sich angesichts der schwierigen Beziehungen zu China in der jüngeren Vergangenheit – der Menschenrechtsdialog war 2019 ausgesetzt worden – positiv überrascht davon, wie offen Bundesrat Cassis Reizthemen wie die Menschenrechte und die Unterdrückung von Minderheiten ansprach. Sie sprach aber auch den «China-Spagat» der Schweiz an, der einer Gratwanderung zwischen Wirtschaftsinteressen und Menschenrechten gleichkomme. Die WOZ erklärte sich die «devote Haltung des Bundesrats» mit der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Schweiz und zeigte sich enttäuscht darüber, dass in China aktive Schweizer Firmen nicht stärker für Menschenrechtsverletzungen in China zur Verantwortung gezogen werden sollen. Le Temps nannte die Strategie «vorsichtig» und Nationalrat Laurent Wehrli (fdp, VD) beschrieb die Strategie der Zeitung gegenüber als «sehr schweizerisch, sehr pragmatisch», wobei er dies für positiv erachtete, denn «um etwas sagen zu können, müsse man den Dialog aufrecht erhalten». Auch Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL) zeigte sich in den Medien zufrieden mit der Strategie, weil sie mit der veralteten Annahme aufräume, dass der Umgang mit China vornehmlich wirtschaftlich-politisch und nur das Aussendepartement dafür zuständig sei. Kritischer äusserten sich Fabian Molina (sp, ZH) und die Grünen zum Strategiepapier des Bundesrats. Molina befürwortete zwar die einheitliche China-Strategie und die Kritik an der Menschenrechtslage in China, war aber enttäuscht darüber, dass der Bundesrat keine Antworten zum konkreten Umgang mit Menschenrechtsverletzungen gab. Die Grünen lehnten die Strategie gar als Ganzes ab, da der Bundesrat die Wirtschaftsinteressen über die Menschenrechte stelle.
Wenige Tage nach Publikation der Strategie äusserte sich auch der chinesische Botschafter in der Schweiz, Wang Shihting, dezidiert in einer virtuellen Medienkonferenz dazu. Er bezeichnete die Vorwürfe westlicher Länder in Bezug auf die Lage in der mehrheitlich von Uiguren bewohnten Region Xinjiang als «rein boshafte politische Spekulationen» und wehrte sich auch gegen die in der Strategie geäusserten Vorwürfe, dass China Industriespionage betreibe. Im Gegenzug äusserte er sich aber optimistisch hinsichtlich einer Überarbeitung des chinesisch-schweizerischen Freihandelsabkommens und versprach, dass China bereit sei dabei Kompromisse einzugehen.

Schweizerische China-Strategie
Dossier: Aussenpolitische Strategien
Dossier: Aussenpolitische Strategie in den bilateralen Beziehungen mit China

Le Conseil des Etats a adopté, à l'unanimité, le crédit d'engagement en vue de l'octroi d'une garantie à la BNS pour le Fonds fiduciaire pour la réduction de la pauvreté et pour la croissance du FMI. La chambre des cantons a donc suivi sa commission de politique extérieure (CPE-CE) qui préconisait l'adoption par 10 voix contre 0 et 1 abstention. L'argument de l'importance de la stabilité du système financier international pour une économie helvétique dopée par les exportations a fait mouche.

Octroi d‘une garantie à la Banque nationale suisse dans le cadre d‘un prêt au Fonds fiduciaire pour la réduction de la pauvreté et pour la croissance du FMI (MCF 20.043)

La chambre du peuple a accepté, par 142 voix contre 54, l'octroi d'une garantie de la BNS pour le Fonds fiduciaire pour la réduction de la pauvreté et pour la croissance du Fonds monétaire international (FMI). Si cette garantie s'élève à CHF 800 millions, le risque financier est infime selon la commission de politique extérieur du Conseil national (CPE-CN). La commission recommande donc à sa chambre d'adopter l'objet par 19 voix contre 6.
Lors des discussions, le conseiller fédéral Ueli Maurer a mis en avant la tradition humanitaire helvétique et le devoir de solidarité, surtout en période Covid-19, avec notamment le risque d'effet domino si les pays pauvres n'arrivent plus à payer leurs dettes. Seul l'UDC s'est opposée à la garantie, prétextant une «garantie fantôme».

Octroi d‘une garantie à la Banque nationale suisse dans le cadre d‘un prêt au Fonds fiduciaire pour la réduction de la pauvreté et pour la croissance du FMI (MCF 20.043)

A la suite de la chambre du peuple, la chambre des cantons a adopté – par 33 voix et 2 abstentions – la réforme des Nouveaux accords d'emprunts (NAE) du FMI. Elle a suivi la recommandation de sa Commission de politique extérieure (CPE-CE). Par conséquent, la participation de la Suisse augmentera de CHF 7 à 15 milliards. Si cette participation est assurée par la Banque nationale suisse (BNS), elle est offerte sans garantie de la Confédération. Au final, les arguments de la stabilité financière, de la prévention des crises économiques et de l'importance de se positionner sur l'échiquier international économique ont décidé du sort de l'objet.

FMI. Adhésion aux Nouveaux accords d‘emprunt (MCF 20.023)

Auch nach der Annahme der STAF gingen die Diskussionen um die tiefen Unternehmenssteuern in der Schweiz weiter. So sorgte sich vor allem die NZZ ob den Plänen der OECD zur Änderung der Unternehmensbesteuerung. Diese versuche sich seit drei Jahren auf eine Neuordnung der Firmenbesteuerung zu einigen, erklärte die NZZ. Dabei beabsichtige sie vor allem zwei Änderungen: Einerseits eine Verschiebung des Steuersubstrats von den Sitzländern der Konzerne weg zu den Staaten, in denen die Umsätze gemacht werden. Betroffen davon wären gemäss NZZ insbesondere Digitalfirmen sowie konsumnahe Branchen wie Luxusgüter, Markennahrungsmittel und Automobile; die Schweiz müsste demnach auf einen grossen Teil der Steuern von Nestlé, Swatch oder Richemont verzichten. Andererseits befürworteten vor allem Deutschland und Frankreich eine internationale Mindestbesteuerung der Unternehmensgewinne. Davon wären insbesondere die Kantone betroffen, da diese aufgrund der im Rahmen der STAF aufgehobenen Möglichkeiten für Ausnahmebestimmungen auf eine Senkung der normalen Steuersätze angewiesen seien. Seit 2008 hätten die Kantone ihre Steuersätze denn auch durchschnittlich von 19.4 Prozent auf 15.1 Prozent gesenkt und weitere Senkungen seien etwa für das Wallis und das Tessin geplant. In den Diskussionen im Rahmen der OECD sei demnach von Mindeststeuersätzen zwischen 12.5 und 15 Prozent die Rede. Je nachdem, wo dieser Mindeststeuersatz zu liegen komme, könnten die Unternehmenssteuersätze einiger Schweizer Kantone somit deutlich unter Druck geraten.
Aufgrund der Corona-Pandemie seien die Verhandlungen 2020 zwar ins Stocken geraten, jedoch sei eine bevorzugte Behandlung der Einführung von Mindeststeuersätzen durchaus denkbar, zumal sich die grossen Staaten in diesem Punkt einig seien, mutmasste die NZZ.
Diskussionen gebe es in der OECD überdies über eine Besteuerung von Digitalkonzernen wie Facebook und Google. Zu diesem Thema reichten Samuel Bendahan (sp, VD; Mo. 20.4676) und Christian Levrat (sp, FR; Mo. 20.4575) im Dezember 2020 einen Vorstoss ein: Sollten die entsprechenden Verhandlungen der OECD 2021 nicht erfolgreich sein, soll der Bundesrat einen Entwurf zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft insbesondere der grossen, multinationalen Technologiekonzerne erarbeiten und seine Massnahmen mit denjenigen der Nachbarländern koordinieren.

Besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (OECD-Mindestbesteuerung; BRG 22.036)

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Zusammenfassung
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Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft; BRG 22.036)

Nach langen Vorarbeiten konkretisierten sich die Pläne der OECD für eine Mindeststeuer für grössere Unternehmen im Juni 2021. Zukünftig sollten demnach Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro ihre Gewinne in allen OECD-Staaten mindestens zu 15 Prozent versteuern müssen. Die Schweiz war an sich nicht verpflichtet, diese Mindestbesteuerung umzusetzen. Würde sie es nicht tun und sollten die Steuern eines solchen Unternehmens, dessen Muttergesellschaft in der Schweiz ansässig ist, unter 15 Prozent liegen, könnten gemäss neuer OECD-Regelung zukünftig Staaten, in denen das Unternehmen über Tochtergesellschaften verfügt, die Steuerdifferenz für das entsprechende Unternehmen erheben. Um dies zu verhindern, schlug der Bundesrat in einer Verfassungsänderung die Schaffung einer Ergänzungssteuer vor. Diese sollte dann anfallen, «wenn eine in der Schweiz tätige Unternehmensgruppe [mit einem weltweiten Mindestumsatz von CHF 750 Mio.] die Mindestbesteuerung in der Schweiz oder im Ausland nicht erreicht». Auf Grundlage dieser Verfassungsänderung möchte der Bundesrat die Ergänzungssteuer in der Folge durch eine befristete Verordnung per Januar 2024 in Kraft setzen und erst in einem zweiten Schritt in ein Gesetz giessen.
Umstritten war im Parlament nicht die Schaffung dieser Ergänzungssteuer, sondern die Verteilung der daraus entstehenden zusätzlichen Einnahmen. Nach langen Diskussionen einigten sich die Räte auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Verteilung von 75 Prozent der Einnahmen für die Kantone und 25 Prozent für den Bund. Im Juni 2023 nahmen Stimmbürgerschaft (mit 78.5 Prozent Ja-Stimmen) sowie alle Kantone die Verfassungsänderung an.

Chronologie
Diskussionen und Sorgen bezüglich einer OECD-Mindeststeuer
Die Pläne werden konkreter
Die Botschaft des Bundesrates
Vernehmlassung über die Mindestbesteuerungsverordnung
Erstberatung im Ständerat
Beratung im Nationalrat
Differenzbereinigung und Schlussabstimmungen

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Résumé
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Arrêté fédéral sur une imposition particulière des grands groupes d'entreprises (Mise en oeuvre du projet conjoint de l'OCDE et du G20 sur l'imposition de l'économie numérique; MCF 22.036)
(Traduction: Chloé Magnin)

Après une longue préparation, les projets de l'OCDE pour une imposition particulière des grands groupes d'entreprises se sont concrétisés en juin 2021. A l'avenir, les entreprises avec un chiffre d'affaires de plus de 750 millions d'euros seront soumises à un impôt sur leur bénéfice d'au moins 15 pour cent dans tous les Etats membres de l'OCDE. En-soi, la Suisse n'était pas obligée d'appliquer cette imposition minimale. Cependant, si elle ne le fait pas et que les impôts de la maison mère d'une entreprise dont le siège est en Suisse sont inférieurs à 15 pour cent, d'autres Etats, où se trouvent des filiales de ladite entreprise, pourront prélever la différence d'impôts. Pour éviter ceci, le Conseil fédéral a proposé une modification de la Constitution qui permet la création d'un impôt complémentaire. Celui-ci s'appliquerait «lorsqu'un groupe d'entreprises actif en Suisse [avec un profit mondial d'au minimum CHF 750 millions] n’atteint pas l'imposition minimale en Suisse ou à l'étranger». Sur la base de cette modification de la Constitution, le Conseil fédéral a souhaité faire entrer l'impôt complémentaire en vigueur par le biais d'une ordonnance limitée dans le temps à janvier 2024 et ne l'inscrire dans une loi que dans un deuxième temps.
La création de l'impôt complémentaire n'a pas suscité de débats au Parlement, contrairement à la répartition des acquisitions monétaires supplémentaires. Après de longues discussions, les conseils sont tombés d'accord sur la proposition du Conseil fédéral de redistribuer 75 pour cent des recettes aux cantons et 25 pour cent à l'Etat. La modification de la Constitution sera soumise à une votation populaire obligatoire en juin 2023.

Chronologie
Discussions et inquiétudes concernant l'imposition minimale des entreprises de l'OCDE
Les projets deviennent plus concrets
Message du Conseil fédéral
Procédure de consultation au sujet de l'arrêté sur une imposition particulière des grands groupes d'entreprises
Discussion préliminaire au Conseil des Etats
Passage au Conseil national
Procédure d'élimination des divergences et votation finale
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Besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (OECD-Mindestbesteuerung; BRG 22.036)

Le Conseil fédéral a soumis au Parlement ses nouvelles contributions financières au Fonds monétaire international (FMI). Pour être précis, il s'agit de trois contributions. Premièrement, le Conseil fédéral souhaite renouveler sa ligne de crédit bilatérale de CHF 8.5 milliards en faveur du FMI. Deuxièmement, le Conseil fédéral propose une garantie de CHF 800 millions pour le Fonds fiduciaire pour la réduction de la pauvreté et pour la croissance. Cette garantie répond notamment au fonds urgent mis en place par le FMI pour lutter contre la crise du Covid-19. Troisièmement, le Conseil fédéral a comme objectif de contribuer à la réduction de la dette de la Somalie avec une contribution de CHF 10 millions.

Octroi d‘une garantie à la Banque nationale suisse dans le cadre d‘un prêt au Fonds fiduciaire pour la réduction de la pauvreté et pour la croissance du FMI (MCF 20.043)

Le Conseil national a adopté, par 149 voix contre 13 et 25 abstentions, la réforme des nouveaux accords d'emprunt (NAE) du FMI. Ces nouveaux accords doublent les ressources financières de CHF 250 à CHF 500 milliards. Comme l'a souligné la Commission de politique extérieure du Conseil national (CPE-CN), le doublement des ressources financières permettrait au FMI de renforcer la stabilité du système économique mondial, notamment en temps de crise. La CPE-CN a soutenu le texte par 22 voix contre 0 et 3 abstentions. La crise économique liée au Covid-19 a également été mentionnée pour justifier la pertinence des ces accords. En chambre, alors que les 13 voix opposées aux NAE provenaient du groupe UDC, la majorité des abstentionnistes était issue des Verts. Le Parti écologiste suisse a notamment critiqué l'idéologie du FMI, qui selon lui, a des conséquences désastreuses sur l'environnement.

FMI. Adhésion aux Nouveaux accords d‘emprunt (MCF 20.023)

Le Conseil fédéral a validé le message sur la réforme des Nouveaux accords d'emprunt (NAE) du Fonds monétaire international (FMI). Il sera donc soumis aux chambres pour adoption. Cette réforme double les ressources NAE du FMI. Elles seront ainsi dotées d'environ 500 milliards de francs suisses. En outre, la participation maximale de la Banque nationale suisse (BNS) augmenterait jusqu'à 15 milliards de francs suisses. Le Conseil fédéral a précisé que ces crédits n'étaient pas garantis par la Confédération. Selon le Conseil fédéral, l'adoption de ces accords est nécessaire pour renforcer la crédibilité de la Suisse sur l'échiquier financier et monétaire international.

FMI. Adhésion aux Nouveaux accords d‘emprunt (MCF 20.023)

Comme la Suisse participe au volet financier et au sommet des chefs d'Etat et de gouvernement du G20 de 2020, le Conseil fédéral a déterminé ses thèmes prioritaires. Les sept Sages souhaitent mettre sur la table des discussions: l'imposition de l'économie numérique, la finance durable et la régulation des marchés financiers en adéquation avec la numérisation et les questions climatiques.

Thèmes prioritaires pour la participation de la Suisse aux travaux du G20 de 2020

Le Conseil national a adopté le classement du postulat suite au rapport sur la stratégie à suivre pour la Suisse afin de contribuer à un système financier et monétaire international pérenne.

L'ordre monétaire international et la stratégie de la Suisse

Daniela Stoffel a été nommée à la tête du Secrétariat d’État aux questions financières internationales. Elle remplace Jörg Gasser qui a démissionné après seulement 21 mois d’activité.

Secrétaire d'Etat aux questions financières

Avec une économie ouverte sur l'économie internationale et une place financière comme pilier majeur de notre économie, il est important, selon Susanne Leutenegger Oberholzer (ps, BL), que la Suisse participe activement à la stabilité de l'ordre financier et monétaire international. Elle demande donc un rapport sur la stratégie à suivre pour la Suisse afin de contribuer à un système financier et monétaire international pérenne. Le Conseil fédéral, convaincu par les arguments de la parlementaire, a proposé d'accepter le postulat. Lors du vote, le Conseil national l'a adopté tacitement. Dans son rapport, le Conseil fédéral a montré comment la Suisse s'implique au sein des organes financiers internationaux. Il a notamment souligné l'importance du Fonds monétaire international (FMI) comme garant de la stabilité de l'ordre monétaire international.

L'ordre monétaire international et la stratégie de la Suisse

La Suisse participe, depuis plusieurs années, à la stabilisation et à la dynamisation de l’économie mondiale par l’intermédiaire d’une contribution financière versée à des pays à faible revenu dans le cadre des liens tissés avec le Fonds monétaire international (FMI). D’un point de vue législatif, cette aide est incorporée dans la loi sur l’aide monétaire (LAMO). Ainsi, un prêt de 500 millions de droits de tirage spéciaux (environ 690 millions de francs) a été accordé par la Banque nationale suisse (BNS). En effet, la révision de la loi sur l’aide monétaire inclut directement la BNS dans le processus d’aide monétaire. Ce financement est attribué au Fonds fiduciaire pour la réduction de la pauvreté et pour la croissance (fonds fiduciaire RPC) du FMI. Le prêt octroyé par la BNS doit être garanti par la Confédération. Dès lors, l’attribution de cette assurance est soumise au vote du parlement. Le Conseil fédéral, par l’intermédiaire du ministre des finances, Ueli Maurer (udc), a recommandé un crédit d’engagement de 800 millions de francs afin de prendre en compte les risques de fluctuation des taux de change. Tout d’abord, la Commission de politique extérieure du Conseil des Etats (CPE-CE) s’est prononcé en faveur du crédit d’engagement. Aucune voix ne s’est élevée pour s’opposer à la volonté du Conseil fédéral. Ensuite, le Conseil des Etats s’est aligné sur sa commission et a accepté le crédit d’engagement par 43 voix sans opposition. Finalement, le Conseil national a validé l’engagement suisse par 118 voix contre 60. Des voix d’opposition ont résonné uniquement dans le camp de l’UDC. Les sénateurs du parti agrarien ont estimé que la Suisse pouvait lutter contre la pauvreté à moindre coût et avec une meilleure efficacité grâce à ses relations bilatérales. Tous les autres partis politiques ont soutenu la participation de la Suisse à l’aide monétaire internationale grâce aux ramifications du FMI. Ils ont estimé que le prêt renforce la position helvétique sur l’échiquier financier international.

FMI. Prêt octroyer par la BNS garanti par la Confédération