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Die Zürcher ZTV AG, an welcher die Tages-Anzeiger-Gruppe eine Mehrheitsbeteiligung hält, hat beim BAKOM ein Konzessionsgesuch für ein privates Zweites Schweizer Fernsehen eingereicht. Vorgesehen ist der Betrieb eines Schweizer Programms von täglich einer bis anderthalb Stunden im Rahmen des über Satelliten und Kabelnetz verbreiteten deutschen Spielfilmkanals "Pro 7". Das Schweizerische Programmfenster sieht Informations-, Magazin- und Unterhaltungselemente vor. Auch die "Neue Zürcher Zeitung" gab Pläne zur Zusammenarbeit mit einem deutschen Privatsender bekannt; sie will ein Nachrichtenmagazin beim 1993 den Betrieb aufnehmenden Sender "Vox" plazieren.

privates Zweites Schweizer Fernsehen

Die Pläne von schweizerischen Kabelnetzbetreibern, auf dem Kanal des deutschen Privatsenders "RTL plus" Werbung für das schweizerische Publikum zu plazieren, mussten vorn BAKOM, gestützt auf das Europarat-Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen, toleriert werden. Ein schweizerisches Programmfenster, welches von "RTL plus" langfristig als Ziel angestrebt wird, kann allerdings ohne eigene Konzession weder von den deutschen noch von den Schweizer Behörden akzeptiert werden.

auf dem Kanal des deutschen Privatsenders "RTL plus" Werbung für das schweizerische Publikum zu plazieren

Der Nationalrat überwies ein Postulat der SVP-Fraktion, wonach bei der Neuformulierung der SRG-Konzession der Leistungsauftrag so zu modifizieren sei, dass durch vermehrten und koordinierten sprachregionalen Programmaustausch die nationale Klammerfunktion der SRG deutlich verstärkt wird.

Der Nationalrat überwies ein Postulat der SVP-Fraktion, wonach bei der Neuformulierung der SRG-Konzession der Leistungsauftrag so zu modifizieren sei, dass durch vermehrten und koordinierten sprachregionalen Programmaustausch die nationale Klammerfunktion der SRG deutlich verstärkt wird [39]

Im Rahmen der Anpassung des neuen RTVG an die Erfordernisse des EWR-Vertrages (Eurolex-Vorlage) wurden nur wenige Anderungen eher formalen Charakters vorgenommen, weil dieses Gesetz schon eurokompatibel gestaltet worden war. Die wichtigste – infolge der Ablehnung des EWR-Vertrags aber nicht in Kraft getretene – Neuerung hätte in der Möglichkeit bestanden, eine Veranstalter-Konzession auch Bewerbern erteilen zu können, die von Personen aus EWR-Staaten beherrscht werden.

Eurolex: Anpassung des RTVG an die Erfordernisse des EWR (BRG 92.057-39)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Im Strafverfahren bezüglich der Ausschreitungen an der Bauerndemonstration vom 9. Januar in Bern verweigerte die SRG die Herausgabe von nicht gesendetem Rohmaterial an die Untersuchungsrichterin, welche Fernseh-Bildmaterial als Beweissicherung gegen gewalttätige Demonstranten verwenden wollte. Der Rechtsdienst der SRG begründete den Entscheid damit, Journalisten dürften nicht als Hilfspolizisten missbraucht werden. Eine Beschwerde der SRG gegen die Herausgabeverfügung der Untersuchungsrichterin wurde vom bernischen Obergericht mit der Begründung abgelehnt, dass noch kein Zeugnisverweigerungsrecht bestehe. Durch diesen Rechtsstreit hat die SRG dazu beigetragen, dass das Problem des Fehlens eines derartigen Rechts für Medienschaffende in einer breiten Öffentlichkeit thematisiert wurde.

Im Strafverfahren bezüglich der Ausschreitungen an der Bauerndemonstration vom 9

Der Bundesrat hat den freisinnigen Baselbieter alt-Nationalrat Felix Auer, welcher auch als Journalist und Wirtschaftsfachmann tätig gewesen war, als Nachfolger von Bernard Béguin zum neuen Präsidenten der UBI für die Amtszeit 1993-1995 gewählt.

Der Bundesrat hat den freisinnigen Baselbieter alt-Nationalrat Felix Auer, welcher auch als Journalist und Wirtschaftsfachmann tätig gewesen war, als Nachfolger von Bernard Béguin zum neuen Präsidenten der UBI für die Amtszeit 1993-1995 gewählt [54]

Die Mitgliederversammlung der Radio- und Fernsehgenossenschaft der italienischen Schweiz (CORSI) hiess die Statutenreform im Zuge der Anpassung an die SRG-Organisationsreform ebenfalls gut. Nur wenig veränderte, aber neu benannte Organe der CORSI sind der Regional- und der Publikumsrat mit je 17 Mitgliedern, die den bisherigen Ausschuss der Genossenschaft und die Programmkommission ersetzen.

Organisationsreform

Auch beim Westschweizer Radio und Fernsehen (RTSR) wurde die Regional-Organisation der SRG-Strukturreform angepasst. Direktionspräsident wurde Jean-Jacques Demartines. Der Regionalrat setzt sich neu aus 28 Mitgliedern zusammen; ein neu geschaffener Programmrat, bestehend aus 25 Mitgliedern der verschiedenen kantonalen Gesellschaften, stellt die Verbindung zwischen Verwaltung und Programmschaffenden sicher.

Organisationsreform

Gegen die Verantwortlichen des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" leitete die Bezirksanwaltschaft Zürich eine Strafuntersuchung ein, nachdem in der Informationssendung im Zusammenhang mit der Verurteilung eines Zürcher Porno-Videohändlers Ausschnitte aus einem jener gehandelten Filme mit besonders grausamen Gewaltszenen gegen Frauen ohne besondere Ankündigung und ohne angemessenen Rahmen vor über 400 000 Zuschauern gezeigt worden waren. Nach eingehender Prüfung haben die Zürcher Justizbehörden das Verfahren jedoch eingestellt, weil die Voraussetzungen für die Verletzung der medien- und sexualstrafrechtlichen Artikel nicht gegeben waren. Darauf beschwerten sich 69 Einzelpersonen und gelangten an die UBI, welche ihrerseits eine Verletzung der Konzession feststellte. Gemäss ihrer Beurteilung sei durch die unreflektiert boulevardisierende Weise der Darstellung von gedemütigten und gequälten Frauen die Menschenwürde verletzt worden.

Gegen die Verantwortlichen des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" leitete die Bezirksanwaltschaft Zürich eine Strafuntersuchung ein, nachdem in der Informationssendung im Zusammenhang mit der Verurteilung eines Zürcher Porno-Videohändlers Ausschnitte aus einem jener gehandelten Filme mit besonders grausamen Gewaltszenen gegen Frauen ohne besondere Ankündigung und ohne angemessenen Rahmen vor über 400 000 Zuschauern gezeigt worden waren

Der Bundesrat hat die Verordnung zum RTVG, welches auf den 1. April in Kraft getreten ist, kurz vorher verabschiedet. Aufgrund dieses neuen Vollzugsinstruments (RTVV) kann das Schweizer Fernsehen statt wie bisher während 28 Minuten neu während 8% der täglichen Sendezeit, was ungefähr 50 Minuten entspricht, Werbung ausstrahlen. Diese Regelung wurde vom Bundesrat mit Rücksicht auf die Printmedien, welche durch die Einbussen der Inseratenerträge in Folge der Rezession ohnehin schon in Schwierigkeiten geraten sind, getroffen; in Angleichung an europäische Normen waren ursprünglich für die SRG ein Anteil von 15% Werbung vorgesehen.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Mit dem Inkrafttreten des RTVG wurde die Grundlage für die ersten Lokalradioprojekte, die Verordnung vom 7. Juni 1982 über lokale Rundfunkversuche (RVO), formell abgelöst. Gleichzeitig kündigte die SRG den 19 Lokalradios, welche bisher Programmteile der SRG, insbesondere die Nachrichtenblöcke, zu symbolischen Preisen übernommen hatten, die entsprechenden Verträge per Ende 1 992. Nach heftigem Protest seitens der Lokalradios erstreckte die SRG die Frist bis Ende 1993.

Mit dem Inkrafttreten des RTVG wurde die Grundlage für die ersten Lokalradioprojekte, die Verordnung vom 7

Das Programm von SRI wurde im Berichtsjahr vor allem für ein europäisches Publikum erstmals über Satellit übertragen; Pläne der PTT zur Installierung von neuen Kurzwellensendern wurden damit aufgegeben. Per Satellit erreicht das Programm in Europa 34 bis 40 Mio Haushalte. Eine neue Programmstruktur, welche Rücksicht auf zwei verschiedene Zielpublikumsgruppen, einerseits Auslandschweizer, andererseits ein internationales Publikum, nimmt, würde in die Tat umgesetzt.

Standort für einen starken Kurzwellensender

Der Bundesrat wählte Eric Lehmann, ehemaliger Chefredaktor der Genfer Tageszeitung "La Suisse" sowie Direktor und Delegierter des Verlegers der "Tribune de Genève", zum Präsidenten des neu geschaffenen SRG-Zentralrates; dieser ersetzt Yann Richter, der unter der alten Organisationsstruktur den SRG-Zentralvorstand präsidiert hatte.

Der Bundesrat wählte Eric Lehmann, ehemaliger Chefredaktor der Genfer Tageszeitung "La Suisse" sowie Direktor und Delegierter des Verlegers der "Tribune de Genève", zum Präsidenten des neu geschaffenen SRG-Zentralrates; dieser ersetzt Yann Richter, der unter der alten Organisationsstruktur den SRG-Zentralvorstand präsidiert hatte [36]

Seit dem Inkrafttreten der neuen Radio- und Fernsehverordnung ist die Werbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente in diesen Medien erlaubt. Ausgeschlossen sind Heilmittel, welche nur in Apotheken erhältlich sind, sowie Medikamente, bei denen eine gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung bei Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Aufsicht über die Heilmittelwerbung liegt bei der IKS. Diese nicht unumstrittene Öffnung begründete der Bundesrat mit der wettbewerbspolitischen Gleichstellung von Radio und Fernsehen mit den Printmedien.

Werbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente in Medien wird erlaubt (1992–1995)

Mit einem Bericht über den Zürcher Stadtrat Wagner (fdp), der im Zusammenhang mit der Weitergabe von vertraulichen, verwaltungsinternen Dokumenten unter Anklage stand, hatte das Fernsehmagazin "Rundschau" im Dezember 1989 laut UBI-Entscheid die Konzession verletzt, weil in der Darstellung zusätzlich zu der vom Gericht festgestellten Amtsgeheimnisverletzung noch der Eindruck der Begünstigung von Dritten unterstellt worden war. Chefredaktor Peter Studer verteidigte die betroffenen Journalisten und wies das UBI-Urteil als subjektiv zurück, verzichtete aber auf einen Weiterzug vor Bundesgericht. Eine Beschwerde gegen die Sendung "Fragment" des Fernsehens DRS zum Thema "Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis" (VPM) wurde hingegen nicht gutgeheissen. Der Vorwurf der fehlenden Vielfalt der Ansichten und Unsachgemässheit könne laut UBI nicht geltend gemacht werden, da der VPM keinen Gesprächspartner zur Sendung geschickt hatte.

Mit einem Bericht über den Zürcher Stadtrat Wagner (fdp), der im Zusammenhang mit der Weitergabe von vertraulichen, verwaltungsinternen Dokumenten unter Anklage stand, hatte das Fernsehmagazin "Rundschau" im Dezember 1989 laut UBI-Entscheid die Konzession verletzt, weil in der Darstellung zusätzlich zu der vom Gericht festgestellten Amtsgeheimnisverletzung noch der Eindruck der Begünstigung von Dritten unterstellt worden war

Einige Sozial- und Präventivmediziner äusserten sich beunruhigt über die teilweise Liberalisierung der Werbung für Medikamente. Obwohl das RTVG Werbung für Medikamente an Radio und Fernsehen verbietet, erlaubt die neue Verordnung Werbespots für sogenannte risikoarme, freiverkäufliche Medikamente. Verkaufssendungen wie Teleshopping sind jetzt erlaubt, jedoch höchstens während einer Stunde pro Tag. Das bisher geltende Verbot der Sonntagswerbung wurde aufgehoben; ausgenommen davon sind nur sechs Feiertage. Neu ist auch die Zulassung des Sponsoring von Sendungen; dabei müssen die Sponsoren am Anfang und am Ende der Sendung als solche kenntlich gemacht werden. Alle bisherigen Veranstalter sollen in den Genuss der neuen Regelung kommen, müssen jedoch eine neue Konzession beantragen.

teilweise Liberalisierung der Werbung für Medikamente

Im Berichtsjahr flammte erneut ein Streit um die Urheberrechtsgebühren auf, welche die Kabelfernsehgesellschaften zugunsten der sogenannten Verwertungsgesellschaften wie SUISSIMAGE, SUISA und ProLitteris über die Abonnementsgebühren einziehen müssen. Die Vereinigung schweizerischer Gemeinschaftsantennen-Betriebe (VSGB) beschwerte sich darüber, dass nur die verkabelten Haushalte eine Abgabe entrichten müssen, nicht aber jene Haushalte, welche die Programme über eine Parabol-Antenne empfangen.

Streit um die Urheberrechtsgebühren

Die Strukturreform der SRG nahm auch auf regionaler Ebene konkrete Formen an. In der Deutschschweiz arbeitete der DRS-Vorstand neue Statuten für die Regionalgesellschaft DRS aus. Neues oberstes Organ der Regionalgesellschaft DRS soll der 23köpfige Regionalrat sein, der im wesentlichen die Funktionen übernimmt, die bisher der Delegiertenversammlung übertragen waren. Ein siebenköpfiger Ausschuss soll das neue exekutive Leitungsorgan, den Regionalratsausschuss, bilden, in dem auch der SRG-Generaldirektor Einsitz nimmt. Ohne Gegenstimme verabschiedete die DRS-Delegiertenversammlung die neuen Statuten und wählte die fünf Mitglieder des Regionalrates (der Präsident des DRS-Regionalvorstands gehört dem Ausschuss ex officio an).

Organisationsreform

Das EVED bewilligte die Einspeisung von 16 digitalen Radioprogrammen und vier neuen Satellitenfernsehprogrammen (je ein luxemburgisches, türkisches und britisch-arabisches Programm sowie den niederländischen Informatiksender " Computer Europe Channel") in die Kabelnetze. Mit Inkrafttreten des neuen RTVG ab dem 1. April wurde die Bewilligungspflicht für die Einspeisung von ausländischen Satellitenprogrammen in Kabelnetze abgeschafft.

Das EVED bewilligte die Einspeisung von 16 digitalen Radioprogrammen und vier neuen Satellitenfernsehprogrammen (je ein luxemburgisches, türkisches und britisch-arabisches Programm sowie den niederländischen Informatiksender " Computer Europe Channel") in die Kabelnetze

Die Ombudsstelle, welche gemäss neuem Radio- und Fernsehgesetz der UBI vorgeschaltet ist, wurde für die deutsche Schweiz mit alt-Ständerat Hänsenberger (fdp, BE) besetzt. Dieser bearbeitete 62 Beanstandungen (28% Radio, 72% TV); im Berichtsjahr wurden von 52 abgeschlossenen Fällen zehn in der Form einer Klage auf Konzessionsverletzung an die UBI weitergezogen.

Die Ombudsstelle, welche gemäss neuem Radio- und Fernsehgesetz der UBI vorgeschaltet ist, wurde für die deutsche Schweiz mit alt-Ständerat Hänsenberger (fdp, BE) besetzt

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ablehnung der «Zwillingsinitiativen» zur Verminderung der Alkohol- und Tabakprobleme, welche 1989 mit der Forderung nach einem totalen Werbeverbot für Alkoholika und Tabakwaren eingereicht worden waren, und leitete den Räten seine Botschaft für einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu. Dabei zeigte er Bereitschaft, den in der Vernehmlassung vorgebrachten Bedenken der betroffenen Kreise (Industrie, Gewerbe, Medien) zumindest teilweise Rechnung zu tragen und seinen ursprünglichen Vorschlag etwas zu lockern. Als Erklärung für diesen partiellen Rückzieher – beispielsweise bei der Tabakwerbung in den Printmedien oder beim Sponsoring – führte er an, dass neben der hohen Priorität, welche dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung gebühre, auch die Handels- und Gewerbefreiheit, die Rechtsgleichheit und das Informationsbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten berücksichtigt werden müssten.
Strikt verboten sein soll die Werbung am Schweizer Radio und Fernsehen, bei den Lokalradios, in den Kinos und auf Plakatwänden. In allen anderen Bereichen würde die Werbung bloss eingeschränkt. An den Verkaufsstellen darf informativ geworben werden. Degustationen bleiben hier – mit Ausnahme der gebrannten Wasser – erlaubt, hingegen dürfen keine Gratismuster von Raucherwaren mehr abgegeben werden. Sachbezogene Werbung für Alkoholika und Tabak soll auch in den Printmedien mit Ausnahme der Jugendzeitschriften möglich sein. Ebenfalls zugelassen bleiben das Sponsoring und die Markendiversifizierung, sofern damit nicht die Förderung des Verkaufs von Alkohol und Tabakwaren bezweckt wird. Das Aktionskomitee zeigte sich enttäuscht vom Gegenvorschlag und beschloss, seine Initiativen nicht zurückzuziehen.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Im Bericht "SRG und Kultur" verteidigten die Autoren die kulturellen Funktionen des "service public"; das Kriterium der Einschaltquoten gewinne laut dem Bericht unter dem Konkurrenzdruck der ausländischen Privatsender ohne entsprechenden Kulturauftrag ständig an Bedeutung und gefährde damit die Existenz der schweizerischen Fernsehketten, die unter anderem durch die Kulturvermittlung und das Kulturschaffen, für welche sie 1991 265 Mio Fr. ausgegeben haben, auch einen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt leisten.

Im Bericht "SRG und Kultur" verteidigten die Autoren die kulturellen Funktionen des "service public"; das Kriterium der Einschaltquoten gewinne laut dem Bericht unter dem Konkurrenzdruck der ausländischen Privatsender ohne entsprechenden Kulturauftrag ständig an Bedeutung und gefährde damit die Existenz der schweizerischen Fernsehketten, die unter anderem durch die Kulturvermittlung und das Kulturschaffen, für welche sie 1991 265 Mio Fr

Der Bundesrat hat vor Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) dem von Roger Schawinski über Satelliten betriebenen Klassiksender "Opus Radio" die Moderation in Dialekt bis Ende 1993 erlaubt. Das Gesuch für eine terrestrische Frequenz wurde vom BAKOM jedoch abgelehnt, worauf der Sender seinen Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen einstellen musste. Das von "Radio Z" initiierte Volksmusikradio "Eviva", dessen Moderation teilweise in der Sprache der Musikherkunft erfolgt, erhielt die Sendebewilligung und konnte im Herbst seinen Betrieb aufnehmen.

In einem Aufsichtsverfahren stellte das EVED beim neuen Satellitensender "Opus Radio" von Roger Schawinsky eine Konzessionsverletzung fest, da dieser entgegen den Konzessionsvorschriften seine Sendungen mehrheitlich schweizerdeutsch moderieren liess [40]

Rechtsbürgerliche Kreise lancierten eine Volksinitiative "für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medienmonopole", die eine eigentliche Privatisierung von Radio- und Fernsehanstalten zum Ziel hat. Sämtliche Veranstalter sollten freien Marktzutritt erhalten und einander gleichgestellt werden. Laut SRG-Generaldirektor Riva würde eine derartige Medienordnung die regionalen Vollprogramme der Romandie und der italienischsprachigen Schweiz in Frage stellen und die Preise für die Übertragungsrechte von Sportveranstaltungen und Spielfilmen in die Höhe treiben. Der Zeitungsverlegerverband reagierte seinerseits abweisend auf die lancierte Initiative, weil der Text die Streichung des Artikels 55bis, Absatz 4 BV, zur Folge hätte; dieser verlangt, dass auf Stellung und Aufgabe anderer Kommunikationsmittel, insbesondere der Presse, Rücksicht zu nehmen sei.

Volksinitiative "für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medienmonopole"

Die Planung der Neuaufteilung der UKW-Frequenzen wurde durch eine Serie von Vorschlägen der von Bundesrat Ogi eingesetzten "Studiengruppe UKW 92" unterstützt, nachdem die aktuelle und geplante Nutzung der UKW-Frequenzen im Vernehmlassungsverfahren zu verschiedenen Varianten für die künftige UKW-Radioversorgung bei Teilen der Öffentlichkeit auf Unverständnis und Skepsis gestossen war. Mit vierzehn technischen und organisatorischen Massnahmen könnte gemäss dem Bericht der Studiengruppe der Mangel an UKW-Frequenzen im Mittelland erheblich entschärft werden: Insbesondere könnten durch eine Neudefinition der Versorgungsgebiete mit Prioritätsordnung, was die Stereo- oder Monoqualität anbelangt, die Verwendung eines Teils der für den Kriegs- und Katastrophenfall reservierten Frequenzen, die Eliminierung von Mehrfachversorgungen sowie durch rein monophone Ausstrahlung die meisten Wünsche der Lokalradios in bezug auf ihr Sendegebiet erfüllt werden. Die Empfehlungen sollen in die Planungsgrundlagen der durch die PTT zu erstellenden Sendernetzpläne einfliessen, die ihrerseits die Voraussetzung für die Ausschreibung der Konzessionen für private Radioveranstalter bilden.

Planung der Neuaufteilung der UKW-Sendefrequenzen