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Mit dem Jahreswechsel 2018/2019 änderte sich die Ausgangslage für das neue Mediengesetz grundlegend: Nach dem Rücktritt von Medienministerin Doris Leuthard, unter deren Aufsicht der Vorentwurf entstanden war, übernahm Simonetta Sommaruga Anfang 2019 das entsprechende Dossier. Im Mai 2019 lud die neue Medienministerin zu einem Austausch über die Zukunft der Medien ein, bei dem über den Service public in Radio und Fernsehen sowie über mögliche Massnahmen zur Unterstützung der elektronischen Medien und der Presse diskutiert wurde. Die Argumente der Teilnehmenden würden in die laufenden Arbeiten aufgenommen, erklärte das BAKOM. In den Medien wurden nach den negativen Rückmeldungen in der Vernehmlassung jedoch Stimmen laut, die davon ausgingen, dass Sommaruga das neue Gesetz verwerfen werde. Dieses würde von allen Seiten kritisiert und habe daher im Parlament keine Chance, zumal sogar CVP-Präsident Gerhard Pfister (cvp, ZG) die Notwendigkeit des neuen Gesetzes in einer Rede im Januar 2019 in Frage gestellt habe. Stattdessen wurde vermutet, dass Sommaruga die Probleme einzeln angehen werde. Als dringlichste Massnahme identifizierten die Medien die Erhöhung der indirekten Presseförderung von CHF 30 Mio. auf CHF 120 Mio., wie sie der Präsident des VSM, Pietro Supino, aber auch zwei parlamentarische Vorstösse Savary (sp, VD; Pa.Iv. 18.480) und Engler (cvp, GR; Pa.Iv. 18.479) gefordert hatten. Als zentral erachteten die Medien aber auch eine Änderung des Medienartikels in der Verfassung, die ein vollständiges Mediengesetz, das neben Radio und Fernsehen sowie allenfalls dem Onlinebereich auch die Presse beinhaltet, ermöglichen sollte. Diesbezüglich hatten Matthias Aebischer (sp, BE; Pa.Iv. 18.470), Bernhard Guhl (bdp, AG; Pa.Iv. 18.471), Olivier Feller (fdp, VD; Pa.Iv. 18.472) und Filippo Lombardi (cvp, TI; Pa.Iv. 18.473) gleichlautende parlamentarische Initiativen eingereicht.
Ende August 2019 bestätigte der Bundesrat in einer Medienmitteilung die bisherigen Gerüchte und erklärte, dass er auf das neue Mediengesetz verzichten und stattdessen das RTVG punktuell mit einem Massnahmenpaket anpassen wolle. Demnach sollten neu auch Onlineportale einen Teil der Radio- und Fernsehabgabe (insgesamt CHF 50 Mio. pro Jahr) erhalten, sofern sie kostenpflichtig seien. Dies betreffe – im Unterschied zum vorherigen Gesetzesvorschlag – nicht nur audio- und audiovisuelle, sondern auch textlastige Beiträge. Zudem solle die indirekte Presseförderung, konkret also die finanzielle Unterstützung der Postzustellung, auf zusätzliche Titel ausgeweitet und erhöht werden – jedoch nur auf CHF 50 Mio. statt auf CHF 120 Mio., wie von den Verlagen gefordert worden war. Der VSM kritisierte die Unterstützung in der Folge auch als zu niedrig. Aus dem Bundesgesetz über elektronische Medien übernommen werden solle die Förderung von Presseagenturen, Weiterbildungen und IT-Projekten.
Auch dieses Projekt erntete jedoch Kritik: Christian Wasserfallen (fdp, BE) etwa befürchtete gegenüber den Medien, dass nun auch die Onlinemedien an den «Staatstropf» gehängt werden sollten, Gregor Rutz (svp, ZH) kritisierte, dass durch die Unterstützung der Onlinemedien die Konkurrenz für die Printmedien sogar noch künstlich verstärkt werde. Die NZZ fragte sich überdies auch bei diesen Massnahmen, ob der Bund wirklich über die Kompetenz zur Regulierung und Förderung der Onlinemedien verfüge. Diesbezüglich bestehe ein Dissens in der juristischen Lehre. Die Präsidentin der KVF-NR, Edith Graf-Litscher (sp, TG), begrüsste hingegen die kurzfristigen Massnahmen.

Geplantes Bundesgesetz über elektronische Medien scheitert
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Kurz bevor sich der Ständerat in der Herbstsession 2016 mit dem Bericht zum Service public auseinandersetzte, trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Medienbranche, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zur Service public Konferenz des Verbands Schweizer Medien (VSM). Der VSM sah aufgrund der knappen Volksabstimmung zum RTVG und der vorhandenen Unzufriedenheit in der Bevölkerung die Notwendigkeit gegeben, den Begriff des Service public zu überdenken, wozu die besagte Konferenz Anlass bieten sollte. Die Tagung brachte jedoch keine substanzielle Annäherung zutage, sondern verdeutlichte einmal mehr die vorherrschenden Gräben zwischen Befürwortern eines starken, durch die SRG bereitgestellten Service public und Vertretern der privaten Medien, welche die SRG als zu dominant erachten. Erstens war zu vernehmen, dass eine zu starke SRG die privaten Medien schwäche und eine Gebühr von CHF 400 pro Haushalt und Jahr zu hoch angesetzt sei. Diese Ansicht wurde zum Teil auch durch geladene Medienwissenschaftler vertreten. Pietro Supino, Tamedia-Verwaltungsratspräsident und Vizepräsident des VSM, kritisierte die Ausbautätigkeiten der SRG im Online-Bereich und im Werbemarkt (vgl. Admeira); beides gehe auf Kosten der privaten Anbieter. De Weck äusserte seinerseits Bedenken gegenüber zu dominanten Akteuren, namentlich gegenüber Google und Facebook. Wenn sich die Schweizer Medien nicht zusammentäten, würden in Zukunft immer mehr Werbegelder zu den Internetriesen fliessen. Zweitens verwies Supino auf die im Zusatzbericht zum Service public diskutierte Idee der SRG als Open-Content-Anbieterin, womit Verlage die von der Radio- und Fernsehgesellschaft produzierten Inhalte weiterverwenden dürften. SRG-Direktor Roger de Weck erachtete dieses Ansinnen als schwer realisierbar – dies vor allem in Bereichen, wo die SRG selber Lizenznehmerin sei. Darüber hinaus sei das Kuratieren von Produktionen aufwändig und kostspielig. Drittens stiess sich die Medienbranche an Programmen und Sendungen der SRG, die über den Grundversorgungsauftrag hinausgehen, so etwa Sendungen der Sparte Unterhaltung. Die SRG und Private sollten in denselben Bereichen tätig sein dürfen, fand hingegen de Weck. Viel eher ginge es darum, diese Tätigkeit auf eine unterschiedliche Art und Weise auszuüben. Ziel der SRG sei es, ein möglichst breites Publikum zu erreichen. Unterhaltungssendungen eigneten sich gut, um das Publikum an Informationssendungen heranzuführen. Der SRG-Direktor verwies hier auf „Telegiornale“, dessen Zuschauerzahl durch das Ausstrahlen einer unmittelbar vorgelagerten, beliebten Quizsendung um sieben Prozent gesteigert werden konnte. Allgemein zeigte sich de Weck an der Konferenz offen für eine Zusammenarbeit mit den Verlegern. Die SRG sei bereit für Gespräche und Veränderungen. Trotz dieser vielseitigen Kritik fand man einen gemeinsamen Nenner: Die Gebührenfinanzierung an sich und der Grundauftrag der SRG waren gänzlich unbestritten.

Service public-Konferenz des Verbands Schweizer Medien (2016)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)