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Jahresrückblick 2020: Medien

Als das umstrittenste Geschäft im Bereich der Medienpolitik entpuppte sich im Jahr 2020 das Massnahmenpaket zur Förderung der Medien, welches nach dem Scheitern des geplanten Bundesgesetzes über elektronische Medien im Spätsommer 2019 angedacht worden war und zu dem sich im Berichtsjahr beide Räte äusserten. Während die in der bundesrätlichen Botschaft vorgesehenen Massnahmen im Bereich der indirekten Presseförderung und der elektronischen Medien weitgehend auf Zustimmung stiessen, ging es bei der Frage der erstmaligen Förderung von Online-Medien um einen Grundsatzentscheid. Während der Ständerat den Grundsatz der Förderung noch befürwortet hatte, konnte das qualifizierte Mehr bei der Abstimmung um die Ausgabenbremse nicht erreicht werden. Eine ganz andere Ausgangslage präsentierte sich dem Nationalrat, dessen vorberatende KVF-NR mit knapper Mehrheit empfahl, die Förderung der Online-Medien auszuklammern, um weitere Abklärungen zu treffen. Der Nationalrat entschied in der Herbstsession gegen die Kommissionsmehrheit und wies das Geschäft zur integralen Beratung an die Kommission zurück. Im Vorfeld der Beratungen hatte sich auch die Medienbranche nicht einhellig zu den geplanten Massnahmen für die Online-Medienförderung gestellt.

Die Dringlichkeit der Medienförderung verstärkte sich 2020 im Hintergrund der Corona-Pandemie, die den Medien grosse Werbeeinbussen bescherte, was nicht spurlos an der ohnehin bereits angeschlagenen Branche vorbei ging. Die grossen Medienhäuser führten im Frühjahr allesamt Kurzarbeit ein. In seiner ausserordentlichen Session vom Mai 2020 beschloss das Parlament Soforthilfe für die Medien bereitzustellen (Mo. 20.3146; Mo. 20.3155; Mo. 20.3145; Mo. 20.3154). In zwei Notverordnungen regelte der Bundesrat in der Folge gegen seinen Willen die befristete finanzielle Unterstützung für private Radio- und Fernsehveranstalter sowie für die Printmedien. Durch letztere Massnahmen konnten auch erstmals auflagenstarke Tages- und Wochenzeitungen von der indirekten Presseförderung profitieren.
Die Corona-Krise hatte indes nicht nur negative Folgen für die Medien, so profitierten sie durch das gestiegene Informationsbedürfnis von zunehmenden Nutzungszahlen – auch wenn diese die wegbrechenden Werbeeinnahmen nicht kompensieren konnten. Die Autoren des Jahrbuchs Qualität der Medien beurteilten die Berichterstattung während der Covid-19-Krise als qualitativ relativ gut, identifizierten jedoch auch deutliche Mängel. Besonders kritisiert wurden die monothematische Berichterstattung, die Verbreitung nackter Zahlen und Statistiken, die unzureichende Einordnungsleistung und die unkritische Haltung der Medien in der Phase vor dem Lockdown im März (jedoch nicht danach).

Die Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen, die bereits während den Beratungen zur RTVG-Revision umkämpft gewesen war, beschäftigte die Legislative auch fünf Jahre nach der Volksabstimmung noch immer. Die zuständigen Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte sprachen sich dafür aus, das Massnahmenpaket zur Förderung der Medien durch einen Zusatz zu ergänzen, der Arbeitsgemeinschaften von der Pflicht zur Entrichtung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen befreit. Im Berichtsjahr gab die KVF-NR ferner einer parlamentarischen Initiative Folge, welche die KMU gänzlich von der Abgabenpflicht befreien wollte. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Vorjahr verfeinerte der Bundesrat im April 2020 seine Tarifstruktur für Unternehmen, was für neun von zehn Unternehmen, darunter namentlich kleinere Unternehmen, eine Entlastung bewirken soll. Auch die Privathaushalte werden entlastet: Sie bezahlen ab 2021 noch eine jährliche Gebühr von CHF 335 anstelle von CHF 365.
Unter Dach und Fach brachte das Parlament im Jahr 2020 schliesslich die Vorlage über die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühren. Somit erhält jeder Haushalt auf der nächsten Serafe-Rechnung eine Gutschrift in der Höhe von CHF 50, um für die unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuer für die Jahre 2010 bis 2015 zu entschädigen.

Auch im Jahr 2020 wurden einschneidende Sparmassnahmen im Mediensektor bekannt. Ende August eröffnete die TX-Group (ehemals Tamedia), bei den Printmedien Einsparungen im Umfang von 15 Prozent vornehmen zu wollen. Ferner plant der Verlag per April 2021 auch die Zusammenlegung der Redaktionen der Berner Zeitung und von «Der Bund». Eine «Strategieschärfung» lancierte auch die NZZ und CH Media kündigte ein neues Effizienzprogramm an. Einsparungen im Umfang von CHF 50 Mio. und die Streichung von 250 Stellen gab die SRG im Oktober 2020 bekannt.
2020 brachte dem Mediensektor jedoch auch beachtliche Neuerungen. Mit Blick TV startete Ringier den ersten digitalen Fernsehkanal der Schweiz. Nicht zuletzt wird mit der Bekanntgabe der Übernahme des renommierten Westschweizer Traditionsblattes «Le Temps» durch Aventinus in der Schweiz erstmals eine Stiftung eine Tageszeitung übernehmen.

Gemessen an der Gesamtanzahl abgelegter Zeitungsberichte zur Schweizer Politik kam der Medienpolitik im Berichtsjahr im Vergleich zu den Vorjahren eine geringere Bedeutung zu (siehe Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse 2020), was sicher auch der Dominanz der Corona-Pandemie in der Medienberichterstattung geschuldet ist. Innerhalb der Berichterstattung über die Medien büsste die SRG im Vergleich zu früheren Jahren zugunsten der Presse an Medienpräsenz ein.

Jahresrückblick 2020: Medien
Dossier: Jahresrückblick 2020

Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen

2019 war hinsichtlich der Kultur-, Sprach- und Kirchenpolitik vergleichsweise ein eher moderater Jahrgang, sowohl im Vergleich zu anderen Politikbereichen, als auch im direkten Vergleich zu den Vorjahren. Eine APS-Zeitungsanalyse zeigt auf, dass alle drei Politikbereiche von einem rückläufigen Trend betroffen sind, wobei sich dieser besonders in der Medienberichterstattung zur Kirchen- und Religionspolitik am stärksten zeigt – hier hat sich der Anteil themenspezifischer Artikel seit 2016 nahezu halbiert. Im Jahresverlauf wurden über die drei Themenbereiche betrachtet unterschiedliche Entwicklungen ersichtlich: Während die Sprachthemen auf nationaler Ebene offensichtlich im Allgemeinen wenig Beachtung fanden, wurden kirchenpolitische Themen besonders Anfangs und Ende Jahr stark diskutiert und fielen dann dem obligaten «Sommerloch» zum Opfer. Die Kulturpolitik hingegen sah sich mit einem regelrechten «Sommerhoch» konfrontiert, nachdem es ab März 2019 eher ruhig geworden war.

Das Hauptaugenmerk der Parlamentarierinnen und Parlamentarier lag 2019 hinsichtlich der kulturpolitischen Entwicklungen mit Sicherheit auf der Revision des Schweizer Urheberrechts. Nach rund 7-jähriger Vorarbeit und einer vom Ständerat im Frühjahr 2019 zwecks Sondierung der Lage des europäischen Urheberrechts auferlegten Rückweisung, wurden im Sommer schliesslich die Weichen gestellt und das Gesamtpaket im Herbst gebündelt. Da die angestrebte Revision Einfluss auf verschiedene Bereiche hat, blieben die negativen Reaktionen indes nicht aus; deshalb ist es auch wenig erstaunlich, dass kurz nach der Schlussabstimmung bereits das Referendum ergriffen wurde. Ob die URG-Revision effektiv gelungen ist, wird sich Mitte Januar 2020 zeigen, wenn die Referendumsfrist abgelaufen ist.
Die Ratifizierungen internationaler Abkommen wie des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes standen hingegen ausser Diskussion.
Ein anderer Fokus wurde im Kulturjahr 2019 wiederum auf die Kulturförderung gelegt. Im Frühjahr wurde die Kulturbotschaft 2021–2024 in die Vernehmlassung geschickt und bis im September zur Stellungnahme freigegeben. Der Ergebnisbericht lag Ende Jahr zwar noch nicht vor, jedoch geben die im Verlauf des Jahres gefällten Entscheide zu diversen Vorstössen mit Referenz auf die Kulturbotschaft (Kulturabgeltung an die Stadt Bern, Einführung eines schweizerischen Jugendkulturgutscheins, Auswirkungen der Urbanisierung auf die Kulturförderung, Aufgabenteilung zwischen SBFI und BAK, Erhöhung des Kredits für die Förderung des Sprachaustausches) einen ersten Hinweis auf mögliche Herausforderungen hinsichtlich der weiteren Beratungen .
Auch im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege blieben die Institutionen nicht untätig. So wurde eine Motion Regazzi (cvp, TI; Mo. 17.4308), die eine Anpassung der Bewertungskriterien für die ISOS-Aufnahme verlangte, stillschweigend angenommen und die Vernehmlassungsergebnisse zur Totalrevision des VISOS vielen mehrheitlich positiv aus, was auf ein Inkrafttreten der revidierten Verordnung auf den 1. Januar 2020 hindeutete.
In der ausserparlamentarischen Debatte fand das Fête de Vignerons, das drei Jahre nach seiner Aufnahme ins UNESCO Weltkulturerbe und 20 Jahre nach der letzten Austragung neuerlich in Vevey (VD) stattfand, grosse Beachtung – leider aufgrund der finanziellen Bruchlandung nicht nur positive. Ein wiederkehrendes Thema war 2019 auch die Raubkunst, wobei der Fokus in diesem Jahr auf den afrikanischen Kontinent und die im Kontext der Kolonialisierung erbeuteten Schätze gerichtet wurde. Auch das Volk der Fahrenden war 2019 insbesondere in den Kantonen ein Thema, da sich die Frage der Durchgangsplätze nicht nur im Kanton Bern aufgetan hatte.

Im Bereich der Sprachpolitik standen in diesem Jahr die Mehrsprachigkeit und damit zusammenhängend die Förderung des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften sowie der Erhalt des Rätoromanischen im Fokus. So forderte eine Motion Bourgeois (fdp, FR; Mo. 17.3654), dass öffentliche Ausschreibungen des Bundes künftig in den wichtigsten Landessprachen zu erfolgen hätten, und eine Motion Gmür-Schönenberger (cvp, LU; Mo. 18.4156), dass TV-Produktionen nicht mehr synchronisiert, sondern sowohl Eigenproduktionen in den Landessprachen, als auch englischsprachige Produktionen in der Originalsprache ausgestrahlt und lediglich noch untertitelt werden sollen.
Mit dem Begehen der 100-Jahr-Feier der Lia Rumantscha wurden indes Bestrebungen aufgezeigt, das Rätoromanische wieder mehr aufs Parkett zu bringen und insbesondere auch einem Publikum ausserhalb des Bergkantons ins Gedächtnis zu rufen. Nicht zuletzt seit einem im Frühjahr erschienene Bericht des ZDA war deutlich geworden, dass es für das Rätoromanische in der Schweiz fünf vor zwölf geschlagen hat.

In Bezug auf kirchen- und religionspolitische Themen stand in diesem Jahr die SVP mit ihren islamkritischen Parolen auf prominentem Parkett. Mit ihrem Vorstoss zur Bekämpfung der Ausbreitung eines radikalen Islams war sie im Parlament zwar gescheitert, generierte aber mit den daraus resultierenden Wahlplakaten des der SVP nahestehenden Egerkinger-Komitees im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2019 ein grosses Medienecho. Auch die Motion Wobmann (svp, SO; Mo. 17.3583), die ein Verbot der Verteilaktion «Lies!» zum Ziel hatte, scheiterte – nach einer rund 1.5-jährigen Sistierung – am Ständerat. Wie eine bereits im Sommer veröffentlichte Studie aufzeigte, nahm die SVP auch in den Kantonen eine dominante Rolle in der Religionsdebatte ein. So war es nur wenig erstaunlich, dass die Anfangs Jahr neuerlich aufkommende Frage, ob man als guter Christ noch die SVP wählen dürfe, wieder zu diskutieren gab; nicht zuletzt, weil damit auch verschiedentliche Kirchenaustritte – nebst den ohnehin zunehmenden Kirchenaustritten – von SVP-Politikerinnen und -Politikern einhergingen, welche sich lieber dem Churer Bischof Huonder zuwenden wollten. Dieser seinerseits wurde schliesslich nach zweijährigem Aufschub zu Pfingsten Abberufen, nutzte die Zeit bis dahin aber für einen Rundumschlag gegen die Landeskirchen und stellte sich noch immer quer zu den Missbrauchsvorwürfen in der Kirche.
Wie sich die Kirche zum Staat verhalten soll und in welchem Masse sich Theologen in die politische Debatte einbringen dürfen, wurde seit Anfang Jahr im Rahmen eines von Gerhard Pfister (cvp, ZG) neu gegründeten Think-Tanks «Kirche/Politik» erläutert.
Eine für viele eher überraschende Kunde kam im Herbst von Seiten der reformierten Kirchen: Diese hatten sich nach langen Diskussionen für die «Ehe für alle» ausgesprochen, wobei sie im Wissen um die konservativen Kräfte innerhalb der Glaubensgemeinschaft die Gewissensfreiheit der Pfarrpersonen gewährleisten wollten. Unerfreulich waren 2019 die Meldungen über die Rückkehr und rasche Zunahme des Antisemitismus in der Schweiz.

Die 2019 im Vorfeld des angekündigten Frauenstreiks virulent diskutierte Genderthematik fand ihren Einzug auch im Bereich der Kultur, Sprache und Kirche. So wurden Frauen, und spezifisch ihr Schaffen und ihre Stellung in der Kunst und Kultur, wesentlich stärker thematisiert als in den vergangenen Jahren. Auch die Diskussion um gendergerechte Sprache wurde in diesem Jahr wieder virulenter aufgegriffen. Besonders überraschend kam auch die Ankündigung der Kirchenfrauen, sich am diesjährigen Frauenstreik zu beteiligen, um ein Zeichen gegen die männliche Dominanz innerhalb der Institution zu setzen.

Jahresrückblick 2019: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2019

Im Juni 2017 veröffentlichte das BAKOM einen von der KVF-NR im Zusammenhang mit der No-Billag-Initiative verlangten Bericht zu zwei Budgetvarianten für die SRG bei Gebühren-Einnahmen von CHF 1 Mrd. respektive CHF 750 Mio. Die Überprüfung von verschiedenen Budget-Varianten hatte im Vorfeld auch ein Postulat Rickli (svp, ZH) gefordert, das im Nationalrat im Jahr 2016 jedoch knapp abgelehnt worden war.
In seinem Bericht stellte das BAKOM klar, dass beide Varianten einschneidende Auswirkungen auf das Angebot der SRG und deren Struktur hätten, zumal die SRG 2016 rund CHF 1.2 Mrd. an Gebührengeldern erhielt. Bei einem Budget der SRG von CHF 1 Mrd. könne der Leistungsauftrag bezüglich Information, Kultur, Bildung, Sport und Unterhaltung zwar erfüllt werden, jedoch nur mit starken Einschränkungen, unter anderem bei Schweizer Produktionen, bei der Breite, Tiefe und Qualität des Angebots sowie bei der Kulturförderung. Betrage das Budget CHF 750 Mio. wäre inhaltlich kaum mehr Geld vorhanden für Sendungen mit Schweizer Inhalt und ebenso wenig für auf die drei grösseren Landesteile zugeschnittene Qualitätsprogramme sowie für die Kulturförderung. In beiden Szenarien käme es zu einer Konzentration der Standorte, wobei sich die SRG beim zweiten Vorschlag vermutlich auf einen einzigen Standort beschränken müsste. Dadurch gingen 800 respektive 1800 Vollzeitstellen verloren. Problematisch sei vor allem auch, dass die notwendigen Programmanpassungen zu einer Reduktion der Reichweite führen und sich dadurch auch die kommerziellen Einträge reduzieren würden. Dies sei insbesondere bei einem Budget von CHF 750 Mio. problematisch: Dadurch würden die kommerziellen Erträge massiv zurückgehen, die SRG müsste mit einem Rückgang der Gesamteinnahmen um fast 40 Prozent rechnen. Schliesslich könnten in diesem Falle die SRG-Programme vermutlich nur noch über Internet, on demand oder über Satellit verbreitet werden. Für die Gebührenzahlenden lägen bei diesen zwei Szenarien Gebührenreduktionen von CHF 40 bis 60 respektive CHF 105 bis 135 pro Jahr drin.

Budgetvarianten SRG

In seinem Bericht zum Service public beantwortete der Bundesrat auch ein überwiesenes Postulat Rickli (svp, ZH) mit dem Anliegen der kostenlosen Mitwirkung der Gebührenzahlenden bei der Bestimmung der SRG-Programme. Im Service-public-Bericht wie auch in seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte bringt der Bundesrat seine Unterstützung für diese Forderung zum Ausdruck und verspricht, zu prüfen, welche gesetzliche Grundlage erforderlich wäre, damit allen Mediennutzerinnen und -nutzern der Zugang zu Internet-Plattformen der SRG gewährleistet werden könnte, um sich in entsprechenden Foren an "Diskussionen über Aspekte des Service public" zu beteiligen.

Annahme eines Postulats über die Mitspracherechte bei der SRG (13.3097)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion Maissen (cvp, GR) bestätigte, dass die programmlichen Leistungen der SRG SSR den Austausch und das Verständnis zwischen den vier Schweizer Sprachregionen fördern. Allerdings sollten die jeweils anderen Sprachregionen in den Informationssendungen noch stärker berücksichtigt werden, wobei der Bundesrat grosses Vertrauen in das neue Konzept der SRG zur Förderung des sprachregionalen Austausches setze, welches sich noch in Ausarbeitung befindet.

Motion für einen neuen schweizer Fernsehkanal (10.3055)

Ende November veröffentlichte der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Savary (sp, VD), das der Ständerat im Vorjahr knapp überwiesen hatte, einen Bericht zur unerlaubten Werknutzung über das Internet. Das eidgenössische Polizei- und Justizdepartement kam darin zum Schluss, dass dem Kulturschaffen durch das kostenlose Herunterladen grundsätzlich kein finanzieller Schaden entstehe, dem über eine Anpassung des Urheberrechts begegnet werden müsste. Letzteres biete bereits in seiner aktuellen Form den rechtlichen Rahmen, einer unerlaubten Werknutzung entgegenzutreten.

Bericht über die Situation des illegalen Herunterladens von Musik (Po. 10.3263)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Ein in Erfüllung eines Postulats der KVF-NR erstellter und im Januar 2010 erschienener Bericht prüfte Alternativen zur Erhebung und zum Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren. Geprüft wurden dabei vier Varianten, die sich in Bezug auf die Art der Finanzierung – neben der bestehenden separaten Abgabe wurde die Finanzierung über die direkte Bundessteuer geprüft –, den Adressatenkreis (nur natürliche oder auch juristische Personen; nur steuerpflichtige Haushalte/Betriebe), die Fragen der Geräteunabhängigkeit sowie des Vorhandenseins einer Abmelde-Möglichkeit («Opting out») unterschieden. Bewertet wurden die Varianten anhand von Kriterien der Praktikabilität sowie des bei der Erhebung und dem Inkasso anfallenden Aufwands. Der Bericht kam zum Schluss, dass die mit der direkten Bundessteuer verbundenen Modelle erheblich teurer zu stehen kämen, da die Kantone, die mit der Erhebung und dem Inkasso betraut wären, aufgrund von Verfassungsbestimmungen mit 17 Prozent des Ertrags für ihren Aufwand abgegolten werden müssten. Darüber hinaus würden durchschnittliche Haushalte stärker belastet, da einkommensschwache Personen keine direkten Bundessteuern entrichten müssen und somit von der Abgabe befreit wären. Ebenfalls kritisch betrachtet wurde die Möglichkeit eines Opting outs, beispielsweise im Falle eines fehlenden Fernsehgeräts, da damit die Fragen zur Nutzung anderer bestehender, multifunktionaler Geräte – z.B. das Streamen von SRF-Beiträgen via Internet – nicht gelöst würden. Im Hinblick auf die finanziellen Folgen und um durch den technologischen Fortschritt bedingte Abgrenzungsprobleme zu umgehen, empfahl der Bundesrat in seinem Bericht eine geräteunabhängige, allgemeine Abgabe für Haushalte und Unternehmen.

Überprüfung der SRG-Gebührenpflicht und des Inkassos (Po. 09.3012)

Die SRG kündigte eine Erhöhung der Radio- und Fernsehgebühren um 9,8% an (TV: 13,2%, Radio 4,6%). Ihren Antrag an den Bundesrat auf einen Gebührenanstieg um jährlich 40 Fr. pro Haushalt ab dem Jahr 2000 begründete die SRG mit dem politischen Auftrag für den Service Public, der medienspezifischen Teuerung mit explodierenden Sport- und Filmrechten sowie technischen Innovationen wie etwa die Digitalisierung. Mit Befremden nahm die Schweizerische Fernseh- und Radiovereinigung (SFRV) von dieser Ankündigung Kenntnis und verlangte als Alternative zu einer Gebührenerhöhung die sofortige Einstellung des zweiten DRS-Kanals SF 2, da dieser keinen Service Public leiste.

Erhöhung der Radio- und Fernsehgebühren um 9,8%

Der im Zusammenhang mit einer Neudefinition der Stellung der SRG stehende umstrittene SRG-Kulturbericht des Bundesrates fand nach jahrelangen Debatten die Gnade des Ständerates, vorwiegend weil dieser die endlosen Diskussionen leid war. Beunruhigt durch den Abbau der Kulturberichterstattung der SRG, hatte das Parlament 1994 vom Bundesrat einen Bericht darüber verlangt, wie das Unternehmen den Kulturauftrag wahrnimmt. In der vorberatenden Kommission des Ständerats waren die Meinungen über die Qualität des Berichts einerseits und über die kulturellen Leistungen der SRG andererseits geteilt. Unbestritten blieb, dass dem Leistungsauftrag der SRG im Kulturbereich weiterhin Beachtung geschenkt werden soll. Lob erhielt das SRG-Projekt “Idée Suisse”. In der Ständeratsdebatte vom 18. März wurde die Stellungnahme des Bundesrates jedoch als ungenügend bezeichnet. Dieser habe sich mit der Analyse eines SRG-internen Berichtes begnügt, der zudem voll von Banalitäten und Platitüden sei. Ständerat Gentil (sp, JU) wollte deswegen den Bericht zur Überarbeitung zurückweisen, zog seinen Antrag aber angesichts der Tatsache zurück, dass auch Bundesrat Leuenberger den Bericht als schlecht bezeichnete.

Kultur in den Medien der SRG

Mit einem Bericht "Kultur in den Medien der SRG" nahm der Bundesrat Stellung zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen der letzten Jahre. Im Bericht würdigte er die kulturellen Leistungen der SRG, forderte sie aber auf, dem heimischen Kulturschaffen mehr Beachtung zu schenken und betonte die Wichtigkeit des SRG-Konzepts "Idée Suisse". Die SRG müsse zudem ihre Verständigungs- und Integrationsfunktion unter den Sprachgemeinschaften verstärken, indem sie dem Kulturschaffen in den Regionen mehr Bedeutung zumesse. Ein weiterer Kulturabbau aus finanziellen Überlegungen sei nicht zu rechtfertigen.

Kultur in den Medien der SRG