Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Berggebiet
  • Radio und Fernsehen

Akteure

Prozesse

918 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Ausgehend von der Feststellung, dass eine Angleichung der Pro-Kopf-Einkommen zwischen den Berggebieten und den städtischen Agglomerationen des Mittellandes mit den Instrumenten der bisherigen Regionalpolitik nicht erreicht worden ist, forderte der Walliser Ständerat Bloetzer (cvp) mit einer Motion «eine umfassende Revision» dieser Politik. Dabei sollte zwar das bisherige Konzept der Investitionshilfe für den Ausbau der Infrastruktur beibehalten, jedoch die Grenzen für beitragsberechtigte Vorhaben weiter gezogen und vor allem die Mittel aufgestockt werden. Obwohl nicht nur Bundesrat Delamuraz, sondern auch der Bündner Gadient (svp) für die Umwandlung in ein Postulat plädierten, überwies der Rat die Motion mit 19 zu 1 Stimme. Der Ständerat forderte zudem den Bundesrat mit einem Postulat auf, einen Bericht über die längerfristigen Entwicklungschancen der Berggebiete vorzulegen. Der Nationalrat überwies eine Motion der CVP-Fraktion für ein regionalpolitisches Aktionsprogramm mit den Schwerpunkten Förderung der Infrastruktur und der Ausbildung sowie Verstärkung des Finanzausgleichs lediglich als Postulat.

Forderung nach umfassender Revision von den Instrumenten der bisherigen Regionalpolitik
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Das Westschweizer Fernsehen setzte sich über einen Genfer Richterspruch hinweg, als es trotz Verbot in der Sendung "Tell quel" einen Beitrag über den in Genf wegen verschiedenen Delikten in Untersuchungshaft einsitzenden Notar Didier Tornare ausstrahlte. Die Generaldirektion der SRG unterstützte den Entscheid der TSR, weil es eine unzulässige Medienzensur sei, wenn ein Richter ohne vorherige Visionierung eine Verfügung gegen eine Sendung erlasse. Das Verbot in Form einer superprovisorischen Verfügung war aufgrund einer wahrscheinlichen Vorverurteilung des Angeklagten vor dem Prozess ausgesprochen worden. TSR rekurrierte darauf gegen den Gerichtsentscheid, weil dieser sämtliche Informationen über den Fall Tornare, nicht nur jenen der Sendung "Tell quel", untersagt hatte.

Das Westschweizer Fernsehen setzte sich über einen Genfer Richterspruch hinweg, als es trotz Verbot in der Sendung "Tell quel" einen Beitrag über den in Genf wegen verschiedenen Delikten in Untersuchungshaft einsitzenden Notar Didier Tornare ausstrahlte

Der Bundesrat hat im übrigen gleichzeitig mit den auf den 1. Februar 1993 in Kraft tretenden Gebührenerhöhungen der vorzeitigen Einführung des Gebührensplittings zugestimmt; gemäss der neuen Verordnung sollen lokale Veranstalter einen Anteil der SRG-Gebühren in der Höhe von maximal einem Viertel ihrer Betriebskosten erhalten, sofern ihr Versorgungsgebiet weniger als 150 000 Einwohner ab 15 Jahren zählt und damit keine ausreichenden Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden sind; gleichzeitig muss das Programm einen hohen Anteil von Eigenleistungen aufweisen und von besonderem öffentlichem Interesse sein.

Der Bundesrat hat im übrigen gleichzeitig mit den auf den 1

Der Bundesrat erteilte der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) eine neue Konzession, worin er sie ermächtigte, ab 1993 zusammen mit privaten Anbietern einen vierten Kanal mit dem Namen "S +" zu realisieren. Für "S +" soll eine autonome Programmdirektion eingeführt werden, welche der SRG-Generaldirektion untersteht und den Interessen der Sprachregionen sowie der privaten Veranstalter Rechnung tragen soll. Sowohl das sogenannte Vertragsmodell als auch die Möglichkeit der unabhängigen Veranstaltung sollen realisiert werden können. Die Vorrangstellung der SRG wird jedoch weiterhin garantiert, was im übrigen von der Schweizerischen Fernseh- und Radiovereinigung (SF RV) sofort kritisiert wurde. Entgegen dem Willen der SRG hat der Bundesrat die Idee des Kultur- und Bildungsauftrages explizit in der Konzession formuliert; darin ist auch der Gebrauch der Hochsprache für das deutschschweizerische Fernsehen in Nachrichten- und Informationssendungen verankert. Die Medienunternehmen Jean Frey AG und Ringier hatten bisher Interesse für eine Zusammenarbeit bekundet. Erstere kündigte an, ein Wirtschaftsmagazin namens "Bilanz-TV" ausstrahlen zu wollen, letztere plante, das Magazin "Cash-TV" über die vierte Senderkette zu verbreiten. Gemäss den Erwartungen des BAKOM werden die privaten Anbieter die Programmkapazität von "S +" nur teilweise ausschöpfen; für die übrige Programmzeit könnten somit Wiederholungen aus dem SRG-Programm angesetzt werden.

vierten Kanal

Die Zürcher ZTV AG, an welcher die Tages-Anzeiger-Gruppe eine Mehrheitsbeteiligung hält, hat beim BAKOM ein Konzessionsgesuch für ein privates Zweites Schweizer Fernsehen eingereicht. Vorgesehen ist der Betrieb eines Schweizer Programms von täglich einer bis anderthalb Stunden im Rahmen des über Satelliten und Kabelnetz verbreiteten deutschen Spielfilmkanals "Pro 7". Das Schweizerische Programmfenster sieht Informations-, Magazin- und Unterhaltungselemente vor. Auch die "Neue Zürcher Zeitung" gab Pläne zur Zusammenarbeit mit einem deutschen Privatsender bekannt; sie will ein Nachrichtenmagazin beim 1993 den Betrieb aufnehmenden Sender "Vox" plazieren.

privates Zweites Schweizer Fernsehen

Die Pläne von schweizerischen Kabelnetzbetreibern, auf dem Kanal des deutschen Privatsenders "RTL plus" Werbung für das schweizerische Publikum zu plazieren, mussten vorn BAKOM, gestützt auf das Europarat-Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen, toleriert werden. Ein schweizerisches Programmfenster, welches von "RTL plus" langfristig als Ziel angestrebt wird, kann allerdings ohne eigene Konzession weder von den deutschen noch von den Schweizer Behörden akzeptiert werden.

auf dem Kanal des deutschen Privatsenders "RTL plus" Werbung für das schweizerische Publikum zu plazieren

Der Nationalrat überwies ein Postulat der SVP-Fraktion, wonach bei der Neuformulierung der SRG-Konzession der Leistungsauftrag so zu modifizieren sei, dass durch vermehrten und koordinierten sprachregionalen Programmaustausch die nationale Klammerfunktion der SRG deutlich verstärkt wird.

Der Nationalrat überwies ein Postulat der SVP-Fraktion, wonach bei der Neuformulierung der SRG-Konzession der Leistungsauftrag so zu modifizieren sei, dass durch vermehrten und koordinierten sprachregionalen Programmaustausch die nationale Klammerfunktion der SRG deutlich verstärkt wird [39]

Im Rahmen der Anpassung des neuen RTVG an die Erfordernisse des EWR-Vertrages (Eurolex-Vorlage) wurden nur wenige Anderungen eher formalen Charakters vorgenommen, weil dieses Gesetz schon eurokompatibel gestaltet worden war. Die wichtigste – infolge der Ablehnung des EWR-Vertrags aber nicht in Kraft getretene – Neuerung hätte in der Möglichkeit bestanden, eine Veranstalter-Konzession auch Bewerbern erteilen zu können, die von Personen aus EWR-Staaten beherrscht werden.

Eurolex: Anpassung des RTVG an die Erfordernisse des EWR (BRG 92.057-39)
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Im Strafverfahren bezüglich der Ausschreitungen an der Bauerndemonstration vom 9. Januar in Bern verweigerte die SRG die Herausgabe von nicht gesendetem Rohmaterial an die Untersuchungsrichterin, welche Fernseh-Bildmaterial als Beweissicherung gegen gewalttätige Demonstranten verwenden wollte. Der Rechtsdienst der SRG begründete den Entscheid damit, Journalisten dürften nicht als Hilfspolizisten missbraucht werden. Eine Beschwerde der SRG gegen die Herausgabeverfügung der Untersuchungsrichterin wurde vom bernischen Obergericht mit der Begründung abgelehnt, dass noch kein Zeugnisverweigerungsrecht bestehe. Durch diesen Rechtsstreit hat die SRG dazu beigetragen, dass das Problem des Fehlens eines derartigen Rechts für Medienschaffende in einer breiten Öffentlichkeit thematisiert wurde.

Im Strafverfahren bezüglich der Ausschreitungen an der Bauerndemonstration vom 9

Der Bundesrat hat den freisinnigen Baselbieter alt-Nationalrat Felix Auer, welcher auch als Journalist und Wirtschaftsfachmann tätig gewesen war, als Nachfolger von Bernard Béguin zum neuen Präsidenten der UBI für die Amtszeit 1993-1995 gewählt.

Der Bundesrat hat den freisinnigen Baselbieter alt-Nationalrat Felix Auer, welcher auch als Journalist und Wirtschaftsfachmann tätig gewesen war, als Nachfolger von Bernard Béguin zum neuen Präsidenten der UBI für die Amtszeit 1993-1995 gewählt [54]

Die Mitgliederversammlung der Radio- und Fernsehgenossenschaft der italienischen Schweiz (CORSI) hiess die Statutenreform im Zuge der Anpassung an die SRG-Organisationsreform ebenfalls gut. Nur wenig veränderte, aber neu benannte Organe der CORSI sind der Regional- und der Publikumsrat mit je 17 Mitgliedern, die den bisherigen Ausschuss der Genossenschaft und die Programmkommission ersetzen.

Organisationsreform

Auch beim Westschweizer Radio und Fernsehen (RTSR) wurde die Regional-Organisation der SRG-Strukturreform angepasst. Direktionspräsident wurde Jean-Jacques Demartines. Der Regionalrat setzt sich neu aus 28 Mitgliedern zusammen; ein neu geschaffener Programmrat, bestehend aus 25 Mitgliedern der verschiedenen kantonalen Gesellschaften, stellt die Verbindung zwischen Verwaltung und Programmschaffenden sicher.

Organisationsreform

Der Bundesrat veröffentlichte im September einen Bericht über die "Technologiepolitik des Bundes". Gestützt auf die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe sprach er sich darin gegen eine interventionistische Industrie- und Technologiepolitik aus und lehnte namentlich auch die Schaffung eines Bundesamtes für Technologie ab. Die Experten hatten in ihrer Analyse der Exportindustrie gute Wettbewerbsfähigkeit im technologischen Bereich bescheinigt. Schwachstellen und staatlicher Handlungsbedarf wurden hingegen beim Arbeitsmarkt (Zulassung von ausländischen Spezialisten) und der inländischen Wettbewerbsordnung (Kartelle sowie öffentliches Beschaffungswesen) ausgemacht. Im eigentlichen Technologiebereich soll sich der Staat gemäss Bundesrat weiterhin mit einer subsidiären Rolle, namentlich in der Weiterbildung und bei der Förderung spezieller Forschungsbereiche (z.B. Mikroelektronik) begnügen.

Bericht über die "Technologiepolitik des Bundes

Gegen die Verantwortlichen des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" leitete die Bezirksanwaltschaft Zürich eine Strafuntersuchung ein, nachdem in der Informationssendung im Zusammenhang mit der Verurteilung eines Zürcher Porno-Videohändlers Ausschnitte aus einem jener gehandelten Filme mit besonders grausamen Gewaltszenen gegen Frauen ohne besondere Ankündigung und ohne angemessenen Rahmen vor über 400 000 Zuschauern gezeigt worden waren. Nach eingehender Prüfung haben die Zürcher Justizbehörden das Verfahren jedoch eingestellt, weil die Voraussetzungen für die Verletzung der medien- und sexualstrafrechtlichen Artikel nicht gegeben waren. Darauf beschwerten sich 69 Einzelpersonen und gelangten an die UBI, welche ihrerseits eine Verletzung der Konzession feststellte. Gemäss ihrer Beurteilung sei durch die unreflektiert boulevardisierende Weise der Darstellung von gedemütigten und gequälten Frauen die Menschenwürde verletzt worden.

Gegen die Verantwortlichen des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" leitete die Bezirksanwaltschaft Zürich eine Strafuntersuchung ein, nachdem in der Informationssendung im Zusammenhang mit der Verurteilung eines Zürcher Porno-Videohändlers Ausschnitte aus einem jener gehandelten Filme mit besonders grausamen Gewaltszenen gegen Frauen ohne besondere Ankündigung und ohne angemessenen Rahmen vor über 400 000 Zuschauern gezeigt worden waren

Der Bundesrat hat die Verordnung zum RTVG, welches auf den 1. April in Kraft getreten ist, kurz vorher verabschiedet. Aufgrund dieses neuen Vollzugsinstruments (RTVV) kann das Schweizer Fernsehen statt wie bisher während 28 Minuten neu während 8% der täglichen Sendezeit, was ungefähr 50 Minuten entspricht, Werbung ausstrahlen. Diese Regelung wurde vom Bundesrat mit Rücksicht auf die Printmedien, welche durch die Einbussen der Inseratenerträge in Folge der Rezession ohnehin schon in Schwierigkeiten geraten sind, getroffen; in Angleichung an europäische Normen waren ursprünglich für die SRG ein Anteil von 15% Werbung vorgesehen.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Mit dem Inkrafttreten des RTVG wurde die Grundlage für die ersten Lokalradioprojekte, die Verordnung vom 7. Juni 1982 über lokale Rundfunkversuche (RVO), formell abgelöst. Gleichzeitig kündigte die SRG den 19 Lokalradios, welche bisher Programmteile der SRG, insbesondere die Nachrichtenblöcke, zu symbolischen Preisen übernommen hatten, die entsprechenden Verträge per Ende 1 992. Nach heftigem Protest seitens der Lokalradios erstreckte die SRG die Frist bis Ende 1993.

Mit dem Inkrafttreten des RTVG wurde die Grundlage für die ersten Lokalradioprojekte, die Verordnung vom 7

Das Programm von SRI wurde im Berichtsjahr vor allem für ein europäisches Publikum erstmals über Satellit übertragen; Pläne der PTT zur Installierung von neuen Kurzwellensendern wurden damit aufgegeben. Per Satellit erreicht das Programm in Europa 34 bis 40 Mio Haushalte. Eine neue Programmstruktur, welche Rücksicht auf zwei verschiedene Zielpublikumsgruppen, einerseits Auslandschweizer, andererseits ein internationales Publikum, nimmt, würde in die Tat umgesetzt.

Standort für einen starken Kurzwellensender

Der Bundesrat wählte Eric Lehmann, ehemaliger Chefredaktor der Genfer Tageszeitung "La Suisse" sowie Direktor und Delegierter des Verlegers der "Tribune de Genève", zum Präsidenten des neu geschaffenen SRG-Zentralrates; dieser ersetzt Yann Richter, der unter der alten Organisationsstruktur den SRG-Zentralvorstand präsidiert hatte.

Der Bundesrat wählte Eric Lehmann, ehemaliger Chefredaktor der Genfer Tageszeitung "La Suisse" sowie Direktor und Delegierter des Verlegers der "Tribune de Genève", zum Präsidenten des neu geschaffenen SRG-Zentralrates; dieser ersetzt Yann Richter, der unter der alten Organisationsstruktur den SRG-Zentralvorstand präsidiert hatte [36]

Seit dem Inkrafttreten der neuen Radio- und Fernsehverordnung ist die Werbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente in diesen Medien erlaubt. Ausgeschlossen sind Heilmittel, welche nur in Apotheken erhältlich sind, sowie Medikamente, bei denen eine gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung bei Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Aufsicht über die Heilmittelwerbung liegt bei der IKS. Diese nicht unumstrittene Öffnung begründete der Bundesrat mit der wettbewerbspolitischen Gleichstellung von Radio und Fernsehen mit den Printmedien.

Werbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente in Medien wird erlaubt (1992–1995)

Mit einem Bericht über den Zürcher Stadtrat Wagner (fdp), der im Zusammenhang mit der Weitergabe von vertraulichen, verwaltungsinternen Dokumenten unter Anklage stand, hatte das Fernsehmagazin "Rundschau" im Dezember 1989 laut UBI-Entscheid die Konzession verletzt, weil in der Darstellung zusätzlich zu der vom Gericht festgestellten Amtsgeheimnisverletzung noch der Eindruck der Begünstigung von Dritten unterstellt worden war. Chefredaktor Peter Studer verteidigte die betroffenen Journalisten und wies das UBI-Urteil als subjektiv zurück, verzichtete aber auf einen Weiterzug vor Bundesgericht. Eine Beschwerde gegen die Sendung "Fragment" des Fernsehens DRS zum Thema "Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis" (VPM) wurde hingegen nicht gutgeheissen. Der Vorwurf der fehlenden Vielfalt der Ansichten und Unsachgemässheit könne laut UBI nicht geltend gemacht werden, da der VPM keinen Gesprächspartner zur Sendung geschickt hatte.

Mit einem Bericht über den Zürcher Stadtrat Wagner (fdp), der im Zusammenhang mit der Weitergabe von vertraulichen, verwaltungsinternen Dokumenten unter Anklage stand, hatte das Fernsehmagazin "Rundschau" im Dezember 1989 laut UBI-Entscheid die Konzession verletzt, weil in der Darstellung zusätzlich zu der vom Gericht festgestellten Amtsgeheimnisverletzung noch der Eindruck der Begünstigung von Dritten unterstellt worden war

Einige Sozial- und Präventivmediziner äusserten sich beunruhigt über die teilweise Liberalisierung der Werbung für Medikamente. Obwohl das RTVG Werbung für Medikamente an Radio und Fernsehen verbietet, erlaubt die neue Verordnung Werbespots für sogenannte risikoarme, freiverkäufliche Medikamente. Verkaufssendungen wie Teleshopping sind jetzt erlaubt, jedoch höchstens während einer Stunde pro Tag. Das bisher geltende Verbot der Sonntagswerbung wurde aufgehoben; ausgenommen davon sind nur sechs Feiertage. Neu ist auch die Zulassung des Sponsoring von Sendungen; dabei müssen die Sponsoren am Anfang und am Ende der Sendung als solche kenntlich gemacht werden. Alle bisherigen Veranstalter sollen in den Genuss der neuen Regelung kommen, müssen jedoch eine neue Konzession beantragen.

teilweise Liberalisierung der Werbung für Medikamente

Im Berichtsjahr flammte erneut ein Streit um die Urheberrechtsgebühren auf, welche die Kabelfernsehgesellschaften zugunsten der sogenannten Verwertungsgesellschaften wie SUISSIMAGE, SUISA und ProLitteris über die Abonnementsgebühren einziehen müssen. Die Vereinigung schweizerischer Gemeinschaftsantennen-Betriebe (VSGB) beschwerte sich darüber, dass nur die verkabelten Haushalte eine Abgabe entrichten müssen, nicht aber jene Haushalte, welche die Programme über eine Parabol-Antenne empfangen.

Streit um die Urheberrechtsgebühren

Knappheit im Fonds der Investitionskredite für das Berggebiet hatte seit einiger Zeit zu Verzögerungen bei der Behandlung der Gesuche geführt. Die Walliser Darbellay und Delalay (beide cvp) forderten den Bundesrat mit gleichlautenden Motionen in beiden Räten auf, für diese zurückgestellten Gesuche vor allem die Instrumente der Bürgschaft für Darlehen auf dem Kapitalmarkt resp. der Übernahme der Zinskosten einzusetzen, und den im Budget 1992 vorgesehenen Betrag von CHF 68 Mio für neue Anträge zu reservieren. Diese Vorstösse wurden vom Bundesrat akzeptiert und von den jeweiligen Parlamentskammern überwiesen.

Knappheit im Fonds der Investitionskredite für das Berggebiet sorgt für Verzögerungen
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Mit dem Einverständnis des Bundesrats überwiesen National- und Ständerat auch eine Motion von Nationalrat Matthey (sp, NE), welche verlangt, dass der 1994 auslaufende Bundesbeschluss von 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen verlängert wird. Gemäss einem von Nationalrat Maître (cvp, GE) eingereichten Postulat sollte der Beschluss allerdings in dem Sinn revidiert werden, dass nicht nur Regionen mit wirtschaftlichen Strukturproblemen davon profitieren könnten, sondern alle Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit.

Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen verlängert
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Die Strukturreform der SRG nahm auch auf regionaler Ebene konkrete Formen an. In der Deutschschweiz arbeitete der DRS-Vorstand neue Statuten für die Regionalgesellschaft DRS aus. Neues oberstes Organ der Regionalgesellschaft DRS soll der 23köpfige Regionalrat sein, der im wesentlichen die Funktionen übernimmt, die bisher der Delegiertenversammlung übertragen waren. Ein siebenköpfiger Ausschuss soll das neue exekutive Leitungsorgan, den Regionalratsausschuss, bilden, in dem auch der SRG-Generaldirektor Einsitz nimmt. Ohne Gegenstimme verabschiedete die DRS-Delegiertenversammlung die neuen Statuten und wählte die fünf Mitglieder des Regionalrates (der Präsident des DRS-Regionalvorstands gehört dem Ausschuss ex officio an).

Organisationsreform