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À la suite des problèmes d'adressage rencontrés par Serafe lors de l'introduction de la nouvelle redevance radio-TV, la Commission de gestion du Conseil des États (CDG-CE) a publié un rapport et formulé deux recommandations à l'intention du Conseil fédéral. En résumé, il ressort de ce rapport que l'OFCOM a collaboré de manière pertinente avec Serafe dans la résolution des problèmes d'adressage rencontrés. Les risques liés à la nouvelle définition des ménages auraient certes été sous-estimés par l'office, mais celui-ci a bien réagi « en faisant de Serafe l'interlocuteur unique pour les demandes de la population et en déchargeant ainsi les services du contrôle des habitants ». Pour ce qui est des recommandations, la CDG-CE aimerait que la qualité des données sur les ménages puisse être améliorée, et que les échanges entre les communes et Serafe soient optimisés, afin d'éviter à l'avenir de telles erreurs. En outre, la commission demande au Conseil fédéral d'établir, aussi tôt que possible, les conséquences financières et les responsabilités des problèmes d'adressage.

L'entreprise Serafe perçoit la redevance radio-TV à partir de 2019, en lieu et place de Billag

Ab 2021 werden Schweizer Haushalte weniger als den bisherigen einen Franken pro Tag für die Radio- und Fernsehabgabe entrichten. Wie der Bundesrat im April 2020 nach einer Tarifüberprüfung kommunizierte, beträgt die Höhe der Abgabe für die privaten Haushalte neu CHF 335 pro Jahr. Grund für diese Senkung ist, dass die Haushalte in der Schweiz stärker als erwartet zugenommen haben. Ebenfalls gesenkt wird die Abgabe für Kollektivhaushalte (etwa Alters- und Pflegeheime oder Studierendenwohnheime). Diese beträgt ab 2021 CHF 670 statt CHF 730. Überdies revidierte der Bundesrat die Tarifstruktur für Unternehmen, wobei er die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Unterteilung in sechs Stufen verfeinerte. Neu legt ein System mit 18 Tarifstufen die Höhe der Abgabe für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab CHF 500'000 fest, was vor allem für weniger umsatzstarke Unternehmen eine beträchtliche Entlastung bedeutet. Eine Tarifabstufung in nur sechs Stufen war im Dezember 2019 vom Bundesverwaltungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden.
Ferner erhöhte der Bundesrat auch den Abgabenanteil für die SRG um CHF 50 Mio., womit dieser ab dem Folgejahr insgesamt CHF 1.25 Mrd. beträgt. Damit kann die Gesellschaft rückläufige Werbeeinnahmen teilweise kompensieren, kommt jedoch nicht darum herum, zusätzliche Sparmassnahmen zu beschliessen. Nicht zuletzt verdoppelte der Bundesrat seinen Beitrag an die ungedeckten Kosten der förderberechtigten Dienstleistungen von Keystone-SDA. Statt wie bisher CHF 2 Mio. pro Jahr darf sich dieser neu auf maximal CHF 4 Mio. belaufen.
Kritik an den beschlossenen Massnahmen äusserte die NZZ. Bereits Unternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 180 Mio. bezahlten im neuen System mehr als bisher, und das zum Teil beträchtlich. Ferner störte sich die alte Tante an der Erhöhung des Abgabeanteils für die SRG, da der Bundesrat während der Debatte zur No-Billag-Initiative versprochen habe, den Abgabeanteil für die Jahre 2019 bis 2022 zu plafonieren.

Anpassungen bei der Höhe der Radio- und TV-Abgabe per 2021
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Mit dem Jahreswechsel 2018/2019 änderte sich die Ausgangslage für das neue Mediengesetz grundlegend: Nach dem Rücktritt von Medienministerin Doris Leuthard, unter deren Aufsicht der Vorentwurf entstanden war, übernahm Simonetta Sommaruga Anfang 2019 das entsprechende Dossier. Im Mai 2019 lud die neue Medienministerin zu einem Austausch über die Zukunft der Medien ein, bei dem über den Service public in Radio und Fernsehen sowie über mögliche Massnahmen zur Unterstützung der elektronischen Medien und der Presse diskutiert wurde. Die Argumente der Teilnehmenden würden in die laufenden Arbeiten aufgenommen, erklärte das BAKOM. In den Medien wurden nach den negativen Rückmeldungen in der Vernehmlassung jedoch Stimmen laut, die davon ausgingen, dass Sommaruga das neue Gesetz verwerfen werde. Dieses würde von allen Seiten kritisiert und habe daher im Parlament keine Chance, zumal sogar CVP-Präsident Gerhard Pfister (cvp, ZG) die Notwendigkeit des neuen Gesetzes in einer Rede im Januar 2019 in Frage gestellt habe. Stattdessen wurde vermutet, dass Sommaruga die Probleme einzeln angehen werde. Als dringlichste Massnahme identifizierten die Medien die Erhöhung der indirekten Presseförderung von CHF 30 Mio. auf CHF 120 Mio., wie sie der Präsident des VSM, Pietro Supino, aber auch zwei parlamentarische Vorstösse Savary (sp, VD; Pa.Iv. 18.480) und Engler (cvp, GR; Pa.Iv. 18.479) gefordert hatten. Als zentral erachteten die Medien aber auch eine Änderung des Medienartikels in der Verfassung, die ein vollständiges Mediengesetz, das neben Radio und Fernsehen sowie allenfalls dem Onlinebereich auch die Presse beinhaltet, ermöglichen sollte. Diesbezüglich hatten Matthias Aebischer (sp, BE; Pa.Iv. 18.470), Bernhard Guhl (bdp, AG; Pa.Iv. 18.471), Olivier Feller (fdp, VD; Pa.Iv. 18.472) und Filippo Lombardi (cvp, TI; Pa.Iv. 18.473) gleichlautende parlamentarische Initiativen eingereicht.
Ende August 2019 bestätigte der Bundesrat in einer Medienmitteilung die bisherigen Gerüchte und erklärte, dass er auf das neue Mediengesetz verzichten und stattdessen das RTVG punktuell mit einem Massnahmenpaket anpassen wolle. Demnach sollten neu auch Onlineportale einen Teil der Radio- und Fernsehabgabe (insgesamt CHF 50 Mio. pro Jahr) erhalten, sofern sie kostenpflichtig seien. Dies betreffe – im Unterschied zum vorherigen Gesetzesvorschlag – nicht nur audio- und audiovisuelle, sondern auch textlastige Beiträge. Zudem solle die indirekte Presseförderung, konkret also die finanzielle Unterstützung der Postzustellung, auf zusätzliche Titel ausgeweitet und erhöht werden – jedoch nur auf CHF 50 Mio. statt auf CHF 120 Mio., wie von den Verlagen gefordert worden war. Der VSM kritisierte die Unterstützung in der Folge auch als zu niedrig. Aus dem Bundesgesetz über elektronische Medien übernommen werden solle die Förderung von Presseagenturen, Weiterbildungen und IT-Projekten.
Auch dieses Projekt erntete jedoch Kritik: Christian Wasserfallen (fdp, BE) etwa befürchtete gegenüber den Medien, dass nun auch die Onlinemedien an den «Staatstropf» gehängt werden sollten, Gregor Rutz (svp, ZH) kritisierte, dass durch die Unterstützung der Onlinemedien die Konkurrenz für die Printmedien sogar noch künstlich verstärkt werde. Die NZZ fragte sich überdies auch bei diesen Massnahmen, ob der Bund wirklich über die Kompetenz zur Regulierung und Förderung der Onlinemedien verfüge. Diesbezüglich bestehe ein Dissens in der juristischen Lehre. Die Präsidentin der KVF-NR, Edith Graf-Litscher (sp, TG), begrüsste hingegen die kurzfristigen Massnahmen.

Geplantes Bundesgesetz über elektronische Medien scheitert
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Mit seinem Bericht über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Motion Darbellay (cvp, VS) mit der Forderung nach einer Erhöhung der Gebührenanteile für Radio- und Fernsehstationen als erfüllt abzuschreiben. Bereits im Oktober 2017 hatte der Bundesrat beschlossen, den Gebührenanteil für konzessionierte Stationen per 2019 von CHF 67.5 Mio auf CHF 81 Mio. anzuheben, womit er die im Rahmen der RTVG-Revision eingeführte Spannbreite von 4 bis 6 Prozent vollständig und in Übereinstimmung mit der Forderung der Motion ausgeschöpft hatte. Das Parlament schrieb die Motion in der Sommersession 2019 ab.

Gebührenanteil für Radio- und Fernsehstationen auf 6 Prozent erhöhen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Mit Inkrafttreten der neuen SRG-Konzession wird die SRG verpflichtet, in einen permanenten Dialog mit der Öffentlichkeit zu treten. Insbesondere soll die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, sich über Online-Plattformen über die Programme auszutauschen. Dies entspricht der Forderung eines Postulats Rickli (svp, ZH), weswegen der Bundesrat den Vorstoss im Rahmen seines Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 zur Abschreibung beantragte. Diesem Antrag kam das Parlament in der Sommersession 2019 nach.

Annahme eines Postulats über die Mitspracherechte bei der SRG (13.3097)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Die neue SRG-Konzession, die der Bundesrat der SRG für die Jahre 2019 bis und mit 2022 erteilte, verstand sich als Antwort auf die rasanten technologischen Entwicklungen und die sich verändernden Nutzungsgewohnheiten. Nicht zuletzt könnte die Konzession aber auch als erste Antwort auf die erstarkte Debatte zu den Leistungen des Service public verstanden werden, wie man sie etwa im Rahmen der No-Billag-Initiative, den Berichten zum Service public im Medienbereich oder bei zahlreichen parlamentarischen Vorstössen beobachten konnte: In der Konzession soll auch der Service public klarer definiert und das Leistungsprofil der SRG besser umrissen werden. In verschiedenen Bereichen stellt der Bundesrat höhere Anforderungen an die SRG: So etwa soll die Gesellschaft ihre Integrationsleistungen verstärken, indem sie den Austausch zwischen den Sprachregionen fördern und junge Menschen verstärkt erreichen soll. Zur Sicherstellung der Informationsleistung muss die SRG mindestens die Hälfte der Gebührengelder zugunsten der Information verwenden. Ferner gehört es neu zur rechtlichen Pflicht der SRG, mit privaten Medienunternehmen in der Schweiz zusammenzuarbeiten und ihnen Kurzversionen von tagesaktuellen Inhalten zugänglich zu machen. Insbesondere in Bezug auf das Unterhaltungsangebot stellt die Konzession weitere Anforderungen zur Unterscheidbarkeit der SRG-Programme von privaten Anbietenden. Darüber hinaus wird die SRG verpflichtet, in dauerhaften Dialog mit der Öffentlichkeit zu treten, in erster Linie um die Angebots- und Unternehmensstrategien zur Diskussion zu stellen. Nicht zuletzt soll mit der neuen Konzession die Qualitätssicherung verbessert werden.
Mit der Konzession können drei parlamentarische Vorstösse erfüllt werden: Ein Postulat Rickli (13.3097), das mehr Mitsprache für die Öffentlichkeit bei den Programmen der SRG verlangt, eine Motion Wasserfallen (15.3603) zur Erhöhung der Transparenz bei der Kostenrechnung und ein Postulat der KVF-NR (17.3628), das die Prüfung einer Reduktion der SRG-Sender will.

Der Bundesrat erteilt der SRG eine neue Konzession
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Quatre mois après la votation sur l'initiative No-Billag, refusée dans les urnes, la SSR a annoncé une série de mesures d'économies à long terme. L'entreprise de service-public y est contrainte en raison de la décision prise en marge de la campagne par la conseillère fédérale Doris Leuthard de réduire la redevance de CHF 450 à CHF 365 francs par ménage et par année. Entre 2019 et 2022, CHF 100 millions devront être économisés, ce qui provoquera la suppression de 250 postes de travail sur l'ensemble de la Suisse. En détail, CHF 20 millions d'économies devront être réalisés par la SRF, CHF 15 millions par la RTS et CHF 10 millions par la RSI. La direction générale devra épargner CHF 15 millions, alors que les CHF 40 millions restants devraient être économisés sur l'ensemble des infrastructures.

Umbaupläne bei der SRG

L'Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision (AIEP) reçoit de nouvelles compétences avec l'entrée en vigueur de la nouvelle loi sur la radio et la télévision (LRTV). En effet, il est à présent possible de déposer des plaintes à l'encontre de contenus en ligne et d'autres services journalistiques de la SSR, tels que le télétexte et la plateforme d'information Swissinfo. Jusqu'alors, l'AIEP ne recevait que des plaintes concernant les programmes de radio et de télévision diffusés sur les antennes suisses. Aucune autorité n'était en revanche habilité à recevoir des réclamations contre les contenus en ligne. Dans son communiqué de presse, l'AIEP – qui est une commission extraparlementaire de la Confédération organisée sous forme de tribunal – précise que la procédure concernant le dépôt d'une plainte est similaire à celle qui prévaut pour les émissions de radio et de télévision: « une réclamation peut être déposée auprès de l’organe de médiation compétent dans un délai de 20 jours à compter de la parution de la publication contestée». Si la procédure de réclamation devant l'organe de médiation n'est pas concluante, il est alors possible de porter plainte devant l'AIEP, qui examine si une violation du droit en matière de radiodiffusion a eu lieu. De manière générale, l'AIEP veille donc à ce que les principes élémentaires d'information soient respectés, à savoir la présentation fidèle des événements, l’exigence de pluralité, le respect des droits fondamentaux (respect de la dignité humaine, interdiction de la discrimination) et la protection de la jeunesse. Outre l'élargissement des compétences de l'AIEP, les personnes ne possédant pas la nationalité suisse ont désormais aussi la qualité de recourir, mais seulement si le contenu contre lequel elles portent plainte les concerne personnellement.

UBI neu auch für Beschwerden gegen Online-Inhalte zuständig

Nach vorjähriger Erneuerung der Leistungsvereinbarung über das Informationsangebot für das Ausland, mit der sich die SRG in Zusammenarbeit mit dem deutschen TV-Sender Sat1 sowie dem französischen Fernsehkanal TV5 zur Weiterführung der grenzüberschreitenden Informationsverbreitung verpflichtet hatte, beschloss der Bundesrat im Berichtsjahr die Schaffung einer neuen audiovisuellen Plattform für ein internationales italienischsprachiges Publikum. Unter der Adresse www.tvsvizzera.it können ab 2014 Sendungen von Radiotelevisione Italia (RAI), Radiotelevisione Svizzera (RSI) und swissinfo.ch sowie Eigenproduktionen abgerufen werden, die aus Perspektive der Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien von Interesse sind. Der Bundesrat setzte sich für diese Erweiterung der Leistungsvereinbarung ein, da im Gegensatz zu bestehenden Kooperationen mit Deutschland und Frankreich eine entsprechende Zusammenarbeit mit dem italienischen Umland bisher vernachlässigt worden war. Der Bund übernimmt von den jährlich anfallenden Kosten von CHF 1,5 Mio. die Hälfte des Betrages. Der Rest wird von der SRG getragen. Die Subventionierung durch den Bund stiess beim Verband Schweizer Medien auf Missfallen, da dieses Zugeständnis dessen Ansicht nach eine wettbewerbsverzerrende Wirkung hätte. Bundesrätin Leuthard (cvp) wehrte sich gegen die Vorwürfe. Mit dem neuen Portal würden die bestehenden privaten Angebote wie Ticinonews und Ticinonline nicht unter Druck gesetzt, da sich tvsvizzera.it speziell an ein im Ausland lebendes, italienischsprachiges Publikum mit Interesse an der Schweiz richten werde. Darüber hinaus wies die Bundesrätin darauf hin, dass der Anstoss zur Schaffung eines solchen Portals mit Vorstössen der Tessiner Nationalräte Fulvio Pelli (fdp, TI) (Ip. 12.3198) und Ignazio Cassis (fdp, TI) (Fra. 12.5454) aus der italienischsprachigen Schweiz selber stamme.

Bundesrat beschliesst die Schaffung einer neuen audiovisuellen Plattform für ein internationales italienischsprachiges Publikum

Mit Änderung der SRG-Konzession wird die SRG per August von der Verpflichtung enthoben, ein englischsprachiges Radioprogramm anzubieten. Mit dem seit fünf Jahren bestehenden World Radio Switzerland (WRS) habe das anglophone Publikum in der Schweiz nicht zufriedenstellend erreicht werden können. Die SRG erhielt die Möglichkeit, WRS einem privaten Anbieter zu übertragen, was sie Ende August auch tat: Anglo Media SA, ein europäisches Mediennetzwerk, übernahm das WRS zu einer rein auf Meldepflicht basierenden Verbreitung des Senders. Das Nachfolgeprogramm des ursprünglichen WRS konzentriert sich auf die Region Genf.

World Radio Switzerland (WRS)

Mitte Jahr befugte das BAKOM die Digris AG mittels Funkkonzession zum Betrieb von DAB+-Inseln in der ganzen Schweiz. Mit Hilfe neuer, kostengünstiger Technologie soll insbesondere nicht-kommerziellen sowie hauptsächlich über das Internet verbreiteten Radiosendern die digitale Übertragung ermöglicht werden.

Funkkonzession zum Betrieb von DAB+-Inseln

Mit einer Änderung der UVEK-Verordnung beschloss der Bund die Aufhebung der analogen Verbreitungspflicht in zwei Schritten. Per Juni 2013 sind ausländische Kabelnetzbetreiber von der Pflicht enthoben, so genannte Must-Carry-Programme analog zu verbreiten. Ab 2015 soll in einem weiteren Schritt auch für inländische Anbieter die freie analoge Programmwahl gelten. Sofern ein solcher analoger Netzbetreiber kostenlos einen Digital-Analog-Konverter zur Verfügung stellt, womit ein gleichwertiges digitales Angebot erschlossen werden kann, ist er ebenfalls bereits ab Erlass der Verordnungsänderung von der analogen Verbreitungspflicht enthoben. Mit der im Vorjahr revidierten Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) hatte der Bundesrat dem UVEK die Kompetenz übertragen, die analoge Verbreitungspflicht aufzuheben, sobald Must-Carry-Programme von einer überwiegenden Mehrheit digital empfangen werden können. Laut dem UVEK ist dies zum aktuellen Zeitpunkt in 85% aller Haushalte der Fall. Unverändert bestehen bleibt die Verbreitungspflicht von Must-Carry-Programmen für digitale Anbieter.

Aufhebung der analogen Verbreitungspflicht

Während des Berichtjahrs übernahm die Radio Medien AG den Sender „Radio 24“ von der Tamedia AG. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) genehmigte den entsprechenden Konzessionsübergang von Radio 24. Genehmigt wurde auch der Konzessionsübergang von Radio Sunshine, welches neu der Radio Central AG gehört.

Konzessionsübergang

Im Mai schloss der Bundesrat mit der SRG eine neue vierjährige Leistungsvereinbarung über das Informationsangebot für das Ausland ab. Um die Zusammenarbeit der SRG mit internationalen Fernsehsendern zu fördern, soll der Bund künftig jedes Jahr zwischen CHF 18,6 und 20 Mio. an die Internet-Plattform "swissinfo.ch" zahlen. Im Vergleich zur vorgängigen Leistungsvereinbarung entspricht dies einer Senkung von CHF 2 bis 3 Mio. pro Jahr.

vierjährige Leistungsvereinbarung über das Informationsangebot für das Ausland

2010 hatte der Bundesrat sein grundsätzliches Einverständnis zur Online-Werbung durch die SRG signalisiert, jedoch unter dem Vorbehalt einer Einigung mit den konkurrierenden Verlagshäusern. Eine Studie der Universität Zürich im Auftrag des Bakom belegte im März, dass die SRG ihre Online-Tätigkeit in den letzten Jahren ausgebaut hat. So stieg allein 2010 der Anteil redaktioneller Beiträge auf den SRG-Websites von 49% auf 58%. Die Verleger sahen darin eine Gefährdung ihrer eigenen, nicht mit öffentlichen Gebührengeldern finanzierten Onlineangebote sowie eine Verletzung der Einigungsvereinbarung. Sie forderten primär ein Verbot der Online-Werbung für die SRG. Zudem verlangten sie, dass die SRG keine neuen Online-Angebote entwickeln darf. Im Herbst des Berichtsjahres flammte die Auseinandersetzung erneut auf. Gefordert wurden eine liberale Medienordnung mit einem Gleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Anbietern sowie eine genauere Definition des Service public. Der Bundesrat gab sich unbeeindruckt und verlangte von den Kontrahenten weiterhin eine gemeinsame Lösung.

Online-Werbung durch die SRG

Die Digitalisierungs- und Konvergenztendenz beim Medienangebot fand ihren Ausdruck auch im Aufschaltgesuch der Joiz AG für ein sogenannt crossmediales Sendeformat (Radio, TV, Online- und Smartphoneangebot sowie Anbindung an Twitter und Facebook) in der Deutschschweiz. Nach einem Beschwerdeverfahren verpflichtete das Bakom die Cablecom zur unentgeltlichen digitalen und analogen Verbreitung des Jugendkanals Joiz während drei Jahren ab dem auf Februar 2011 vorgesehenen Sendebeginn.

Joiz AG

Im Oktober erteilte das Uvek drei Radiokonzessionen für das DAB+-Sendernetz in der französischen Schweiz. Bei DAB handelt es sich um Digital Audio Broadcasting, bei dem digitale Radiosignale terrestrisch übertragen werden. Die Konzessionen gingen an Radio Rhône AG, Radio Fribourg/Freiburg AG sowie die jurassische Gesellschaft Soprodi GmbH.

Konzessionen für das DAB+-Sendernetz 2010

Im Februar gab die SRG den Abbau von 100 Vollzeitstellen bis 2014 im Supportbereich bekannt. Die Massnahme soll über natürliche Fluktuationen erreicht werden und v.a. Mittel für Eigenproduktionen und das Konvergenzprojekt freimachen. Ende April informierte die SRG-Spitze über das fünfte Defizit in Folge und verlangte mit Hinweis auf eingebrochene Werbeeinnahmen zusätzliche Finanzmittel (u.a. mehr Zuwendungen aus dem Gebührentopf) zur Deckung des Fehlbetrags. Insbesondere die seit Jahren von Umstrukturierungen und Sparübungen betroffene Zunft der Printjournalisten stellte sich offen gegen das Ansinnen der SRG, die finanzielle Schieflage über eine Erhöhung der Gebührengelder oder eine Lockerung der Werbe- und Sponsoringvorschriften korrigieren zu wollen. Im Nationalrat meldeten sich Stimmen, die v.a. in einem Abbau des regionalen Service-public-Angebots Sparpotenzial orteten. Im Juni beschied der Bundesrat der SRG, dass sie ihr Defizit mit weiteren Sparmassnahmen anzugehen habe und beschloss ein Einfrieren der Gebührenhöhe über die Dauer der Gebührenperiode 2011–2014. Gleichzeitig anerkannte der Bundesrat den erhöhten Finanzbedarf der SRG und traf verschiedene Massnahmen zu ihrer finanziellen Stabilisierung: Das Gebühreninkasso der Billag wurde v.a. bei den Unternehmungen intensiviert sowie per 2011 auf eine Jahresrechnung umgestellt. Zudem lockerte er die Werbevorschriften, indem er sowohl die Erhöhung der Werbedauer als auch des Rhythmus für Unterbrecherwerbung zuliess. Dazu signalisierte der Bundesrat sein grundsätzliches Einverständnis zur Onlinewerbung durch die SRG, unter dem Vorbehalt ihrer Einigung mit den Verlagshäusern über die Schaffung fairer Rahmenbedingungen für die kommerzielle Tätigkeit beider Akteure im Internet.

Defizit bei der SRG

Im Vorjahr hatte das Bakom die Konzessionen für private Radio- und Fernsehsender nach einem Wettbewerbsverfahren vergeben. Dieses Konzessionierungsverfahren kam nun in die Kritik, da in verschiedenen Regionen die unterlegenen Sender die Konzessionen der siegreichen Konkurrenz kauften. Ringier, das mit „Radio Energy“ die Konzession für das Gebiet Zürich-Glarus nicht erhalten hatte, kaufte die kleinere Konzession von „Radio Monte Carlo“ für Zürich, um weiterhin dort senden zu können. Ähnliches war bereits 2008 mit „Radio Buzz“ und „Radio One FM“ in der Westschweiz geschehen. In Basel wurde das bei der Konzessionsvergabe erfolgreiche „Radio Basel 1“ an den unterlegenen Konkurrenten – MFE Medien für Erwachsene AG – verkauft und in „Radio Basel“ umbenannt. In der Innerschweiz war bei den Fernsehsendern das noch nicht existierende „Tele 1“ der Neuen Luzerner Zeitung vor dem etablierten „Tele Tell“ der AZ Medien zum Zug gekommen. AZ Medien verkaufte nun „Tele Tell“ an die NLZ und dieses wurde zu „Tele 1“.

Kritik bei der Konzessionenvergabe für private Radio- und Fernsehsender 2009

Die finanzielle Situation der SRG blieb angespannt. Die SRG übergab dem Bundesrat im November einen Bericht, in dem ihr Finanzbedarf für die nächsten fünf Jahre analysiert wird. Der Schuldenberg wächst gemäss dem Bericht an, jährlich fehlen der SRG 54 Mio Fr. Weitere Sparanstrengungen würden sich nach Ansicht der SRG negativ auf das Programm auswirken. Mögliche Massnahmen zur Schliessung der Finanzlücke sind aus Sicht der SRG eine Lockerung der Werbevorschriften, eine Gebührenerhöhung, die Einschränkung des Programmauftrags, höhere Bundesbeiträge an Swissinfo und eine Wiedereinführung der Gebührenpflicht für Haushalte, die Ergänzungsleistungen beziehen. Bezüglich der Werbevorschriften hatte Bundesrat Leuenberger schon im Sommer einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt, der eine Lockerung des Werbeverbots auf dem Internetportal der SRG und häufigere Werbefenster im Fernsehen vorsieht.

finanzielle Situation der SRG

Im Berichtsjahr fällte das Uvek die Konzessionsentscheide für regionale Radio- und Fernsehstationen. Die Sendekonzessionen gewährleisten einen privilegierten Zugang zu einer der knappen Radiofrequenzen. Darüber hinaus erhalten alle konzessionierten Fernsehstationen sowie 21 Lokalradios in Randgebieten und Bergregionen Gebührengelder von insgesamt rund 50 Mio Fr. In einem ersten Schritt wurden im Juli jene 27 UKW-Radio- und 6 Regionalfernsehveranstalter konzessioniert, die in ihren Versorgungsgebieten ohne Konkurrenz angetreten waren. Im August folgte der Entscheid über die Zuteilung der 14 UKW-Radio- und 7 Regionalfernsehlizenzen, um die sich jeweils mehrere Veranstalter beworben hatten. Zwei Fernseh- und zwei Radiostationen verloren dabei ihre bisherige Konzession an andere Bewerber. In der Innerschweiz wurde „Tele Tell“ (AZ Medien) vom Neubewerber „Tele 1“ (Neue Luzerner Zeitung bzw. NZZ-Gruppe) verdrängt. Im Grossraum Zürich erteilte das UVEK die Konzession an „Tele Top“ von Günter Heuberger und nicht an „Tele Züri“ von Tamedia. Bei den Radioveranstaltern ging im Raum Zürich-Glarus „Radio Energy“ (Ringier) leer aus; es muss seine Sendetätigkeit einstellen oder auf das Internet ausweichen. Die Frequenzen von „Radio Energy“ erhielt „Radio 1“ von Roger Schawinski. Im Arc Lémanique wurde der neue Sender „Buzz FM“ (Stéphan Barbier Mueller) und nicht „Radio One FM“ (Overshop Holding SA) konzessioniert. Allerdings verzichtete „Buzz FM“ noch im November auf seine Sendelizenz und übertrug sie an „One FM“.

Konzessionsentscheide für regionale Radio- und Fernsehstationen

Das Bundesamt für Kommunikation lässt schweizerische Radio- und Fernsehprogramme künftig regelmässig analysieren. Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Beobachtung werden u.a. die Glaubwürdigkeit und Vielfältigkeit der Programme der SRG und der staatlich unterstützten Privatsender geprüft.

Radio- und Fernsehprogramme

Der Bundesrat erteilte der SRG die Genehmigung, den Mittelwelle-Sender Monte Ceneri (TI) auf Ende Juni abzuschalten. Der Sender Rete1, welcher noch über Mittelwelle ausgestrahlt wurde, kann über UKW sowie über das digitale Sendernetz empfangen werden. Zudem darf die SRG künftig das TV-Programm SF info über das digitale Sendernetz (DVB-T) ausstrahlen. Mit diesen Beschlüssen hat die Landesregierung die 2007 erteilte SRG-Konzession erstmals revidiert.

Mittelwelle-Sender Monte Ceneri SF info

Das Bundesamt für Kommunikation erteilte im Berichtsjahr die Funkkonzession für die Verbreitung von neuen digitalen Radioprogrammen in der Deutschschweiz. Sie ging an SwissMediaCast, einen Zusammenschluss von privaten Digitalradioanbietern und der SRG.

Funkkonzession für SwissMediaCast

Der Kabelnetzbetreiber Cablecom strich im Berichtsjahr, den deutschsprachigen Sender „U1 TV“ aus dem analogen Grundangebot und verbreitete ihn nur noch digital. „U1 TV“ wollte sich nicht damit abfinden und beantragte beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine Aufschaltverfügung. Eine solche ist gemäss dem neuen Radio- und Fernsehgesetz für Programme mit Service Public Charakter vorgesehen. Gemäss dem Entscheid des Bakom erfüllt der Sender die Bedingungen einer Aufschaltpflicht jedoch nicht und Cablecom muss ihn in ihren Kabelnetzen daher nicht ausstrahlen.

Cablecom streicht den Sender "U1 TV" aus ihrem analognen Angebot