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In einem zweiten Anlauf schrieb der Nationalrat ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE), das Abklärungen verlangte, inwiefern der Service-public-Auftrag der SRG unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erteilt werden könnte, in der Herbstsession 2020 als erfüllt ab. In seinem Bericht zu den Motionen und Postulaten der eidgenössischen Räte 2019 hatte der Bundesrat argumentiert, dass dem Anliegen des Postulanten mit der neuen SRG-Konzession Rechnung getragen worden sei. Diese stelle erhöhte Anforderungen an die Unterscheidbarkeit von SRG-Programmen gegenüber Programmen kommerzieller Veranstalter und verpflichte die SRG, die Unterscheidbarkeit ihrer Radioprogramme und Unterhaltungsangebote sicherzustellen.

Bundesverwaltung muss Subsidiaritätsprinzip beim Service-public-Auftrag aufzeigen (Po. 15.3618)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Gleich mehrere, im Jahr 2018 unmittelbar nach der Ablehnung der No-Billag-Initiative von links-grüner Seite eingereichte Vorstösse verlangten die Einführung einer einkommensabhängigen Medienabgabe. Mit dem Postulat Kälin (gp, AG; Po. 18.3065) sollte der Bundesrat beauftragt werden zu prüfen, wie eine einkommensabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Privathaushalte ausgestaltet werden könnte. Cédric Wermuth (sp, AG) verlangte mit zwei Motionen zum einen die Befreiung der Abgabepflicht von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern (Mo. 18.3158) sowie zum anderen die Einführung einer Medienabgabe nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Mo. 18.3160).
In seinen Antworten verwies der Bundesrat darauf, dass er in Vorbereitung der neuen Abgabe die Finanzierung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geprüft habe – namentlich die Finanzierung aus dem Ertrag der direkten Bundessteuer –, er diese jedoch aus finanziellen Gründen verworfen habe (vgl. hier). Eine Befreiung der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger sei ebenfalls geprüft und verworfen worden, da gemäss Richtlinien der SKOS die Kosten für die Abgabe im Existenzminimum berücksichtigt sind. Darüber hinaus sei es verfrüht, einen neuerlichen Wechsel anzustreben, bevor die Auswirkungen des neuen Systems abgeschätzt werden könnten.
In der Sommersession 2020 wurden die Vorstösse abgeschrieben, da sie nicht innert der gesetzlichen Frist vom Parlament behandelt worden waren.

Vorstösse verlangen einkommensabhängige Medienabgabe (Po. 18.3065; Mo. 18.3158; Mo. 18.3160)

In seiner Botschaft zum Massnahmenpaket zur Medienförderung beantragte der Bundesrat ein Postulat der KVF-NR, das die Prüfung der Schaffung einer unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen verlangte, zur Abschreibung. Der Vernehmlassungsentwurf zum geplanten neuen Mediengesetz hätte die Schaffung einer unabhängigen Aufsichts- und Regulierungsbehörde beinhaltet, diese Massnahme sei in der Vernehmlassung jedoch kritisch beurteilt worden. Vom Tisch sei diese Forderung allerdings nicht: Sollte es zu einer Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen des neuen Programms «Kreatives Europa» (2021–2027) kommen, müsste die Schaffung einer solchen Instanz erneut geprüft werden, da die EU ihren Mitgliedstaaten eine unabhängige Aufsichtsbehörde im Bereich der audiovisuellen Mediendienste vorschreibe.

Postulat verlang Bericht über unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen (Po. 16.3630)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Mit einem Postulat griff Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) im September 2019 die Frage nach einem nachhaltigen Mobilfunknetz auf. Ein solches müsse einerseits einen optimalen Strahlenschutz gewährleisten, andererseits müsse die Einführung von 5G und nachfolgender Technologien «innert vernünftiger Zeiträume» sichergestellt sein. Weiter fragte die Postulantin nach den Vor- und Nachteilen eines einheitlichen Mobilfunknetzes gegenüber der heutigen Situation mit drei Anbietern sowie nach der Förderung der Datenübertragung über das Glasfasernetz. Ähnliche Fragen hatte die Postulantin bereits in einer Interpellation (Ip. 19.3169) gestellt, war aber mit den Antworten des Bundesrates nicht zufrieden. Weil auch in der Gesellschaft nach wie vor kontrovers über die Einführung von 5G diskutiert werde, seien diese Fragen sehr wichtig.
Der Bundesrat nahm im November 2019 Stellung zum Postulat und verwies dabei auf den Bericht über «zukunftstaugliche Mobilfunknetze» von 2015 und auf die abgeschlossene Revision des Fernmeldegesetzes, in welcher ein Antrag zur Priorisierung der kabelbasierten Versorgung abgelehnt worden war. Weiter wurde auf die laufenden Arbeiten der von der damaligen Bundesrätin Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» hingewiesen. Ein weiterer Bericht sei nicht nötig, weshalb der Bundesrat die Ablehnung des Postulats beantragte.
Im Dezember 2019 behandelte der Ständerat das Geschäft und die Postulantin bedankte sich bei der anwesenden Bundesrätin Sommaruga zuerst für den Bericht der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung, der die Fakten zum Mobilfunk umfassend aufzeige. Darüber hinaus fehle aber die Diskussion über mögliche Konzepte für die Zukunft des Mobilfunknetzes. Die von ihrem Postulat aufgeworfenen Fragen würden sich im Anschluss an den vorhandenen Bericht klären lassen, gingen aber deutlich über diesen hinaus. Diese Sicht vertrat eine Mehrheit im Saal: Der Ständerat nahm das Postulat mit 25 zu 16 Stimmen (keine Enthaltungen) an.

Nachhaltiges Mobilfunknetz (Po. 19.4043)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Im Rahmen seines Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 beantragte der Bundesrat dem Parlament, das Postulat der KVF-NR mit der Forderung nach einer Überprüfung der Anzahl SRG-Sender als erfüllt abzuschreiben. Er verwies dabei auf die neue SRG-Konzession, welche die Pflichtprogramme zur Erfüllung des Service-public-Auftrags klar definiert. Um die Unverwechselbarkeit der SRG-Programme im Hinblick auf den Service-public zu garantieren, finden sich in der Konzession ferner erhöhte Anforderungen an die Programmqualität und an die Abgrenzung zu privaten Sendern. In der Sommersession 2019 schrieb der Nationalrat das Geschäft ab.

Kommissionspostulat verlangt Überprüfung der Anzahl SRG-Sender
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Im Rahmen seines Berichts zu den Motionen und Postulaten der eidgenössischen Räte 2017 beantragte der Bundesrat, das Postulat Wasserfallen (fdp, BE), das Auskunft darüber verlangte, inwiefern der Service-public-Auftrag der SRG unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ausgeführt werden könnte, als erfüllt abzuschreiben. Der Bundesrat vertrat die Auffassung, dass das Postulat im Zusatzbericht zum Service public, der im Januar 2017 erschienen war, ausreichend beantwortet worden war.
Anders sah dies eine Mehrheit der KVF-NR. Sie war der Ansicht, dass die beiden in den Zusatzbericht eingeflossenen Sonderanalysen – einerseits zu den Programmstrukturen privater TV-Veranstalter im Vergleich zu denjenigen der SRG und andererseits zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund eines gebührenfinanzierten Service public – nicht ausreichend auf die Frage der Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips eingegangen waren. Mit 98 zu 71 Stimmen setzten sich die Fraktionen der GLP, BDP, FDP und SVP gegen die Fraktionen der Grünen, SP und der CVP durch und beschlossen gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit, dass der Vorstoss noch nicht abzuschreiben sei.

Bundesverwaltung muss Subsidiaritätsprinzip beim Service-public-Auftrag aufzeigen (Po. 15.3618)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Mittels eines Kommissionspostulats bat die KVF-NR den Bundesrat darum, zu zeigen, wie der Service-public-Auftrag mit weniger Radio- und Fernsehsendern erfüllt und die Programmqualität erhalten werden kann. Zentral sei dabei gemäss Jürg Grossen (glp, BE), dass das Programm der SRG gemäss ihrem Auftrag unverwechselbar sei und sich von den kommerziell ausgerichteten Veranstaltern unterscheide. Im Gegenzug zog die KVF-NR die Kommissionsmotion zur Reduktion bei den Spartensendern im Radiobereich (Mo. 17.3010) zurück, welche einen Schritt weiter ging als das Postulat und die Einstellung von Radio-Spartensendern ohne Service-public-Auftrag – namentlich genannt wurden zum Beispiel Radio Swiss Pop oder Radio SRF Musikwelle – forderte. Die Motion hatte zuvor für grosse Diskussionen gesorgt, unter anderem wurde eine Online-Petition des Schweizer Musikrates mit über 21'000 Unterschriften gegen das Anliegen eingereicht. In der Nationalratsdebatte in der Herbstsession erklärte Medienministerin Leuthard, dass der Bundesrat das Postulat annehme, da er die Sender sowieso regelmässig überprüfe. Sie wies jedoch darauf hin, dass es Privaten zwar möglich sei, Sender wie die Musikwelle oder Radio Swiss Jazz anzubieten – das täten sie aber nicht. Folglich würde eine Streichung dieser SRG-Programme zu einer Streichung des Angebots, nicht zu einer Verlagerung zu Privaten führen. Die grosse Kammer nahm das Kommissionspostulat mit 101 zu 77 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Widerstand kam einstimmig von den SP- und Grünen-Fraktionen sowie von der Mehrheit der CVP- und einzelnen Mitgliedern der FDP-Fraktion.

Kommissionspostulat verlangt Überprüfung der Anzahl SRG-Sender
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Die erst kürzlich umgesetzte Revision des Vernehmlassungsverfahrens habe sich gut eingespielt und insgesamt bewährt, weshalb das Postulat Hausammann abzulehnen sei, begründete Walter Thurnherr die Position des Bundesrates in der Sommersession 2017 im Nationalrat. Markus Hausammann (svp, TG) fordert eine weitere Vereinfachung des Vernehmlassungsverfahrens, indem die wichtigsten Dokumente, insbesondere der Antwortbogen, vereinheitlicht und elektronisch verfügbar gemacht würden. Der administrative Aufwand für die Beantwortung einer Vernehmlassung sei nach wie vor immens. Man müsse sich mit unterschiedlichen Grundlagen (geltendes Recht, vorgeschlagene Gesetzesänderungen, Erläuterungen zum Gesetzesentwurf, Antwortformular) herumschlagen, die zudem in jedem Departement unterschiedlich gestaltet und an unterschiedlichen Orten abrufbar seien. In einigen Ämtern müsse die Antwort elektronisch, in anderen auf vorgedruckten Formularen postalisch eingereicht werden. Dass das Anliegen nicht aus der Luft gegriffen sei und im Gegensatz zur Antwort des Bundesrates noch vieles im Argen liege, zeige der Umstand, dass praktisch die ganze SPK-NR seinen Vorstoss mit unterzeichnet habe – so der Thurgauer weiter. Sein Anliegen wurde denn auch vom Nationalrat mit grosser Mehrheit unterstützt: 162 Stimmen überwogen die zwölf Gegenstimmen, die aus der FDP- (10) und der CVP-Fraktion (2) stammten (0 Enthaltungen), bei weitem.

Vereinfachung des Vernehmmlassungsverfahrens
Dossier: Vote électronique
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Nachdem der Ständerat das Postulat Eder (fdp, ZG) bezüglich der Auswirkungen der Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse auf Lift- und Alarmsysteme im Juni 2016 überwiesen hatte, legte der Bundesrat bereits im Dezember den geforderten Bericht vor. Der Bundesrat stellte darin fest, dass die Anliegen des Postulanten eingehend geprüft worden waren, aber kein Handlungsbedarf festgestellt wurde. So seien sowohl bei Lifttelefonen als auch bei Alarmanlagen mobile Lösungen vorhanden, welche die Anforderungen an die Stromautonomie erfüllen. Der Ständerat schrieb das Postulat im Juni 2017 ab.

Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse; Auswirkungen auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme

Der Bundesrat hatte in seinem Bericht zum Service public festgestellt, dass die Schweiz zu den wenigen Demokratien gehöre, die über keine unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen verfügen. Die KVF-NR nahm diese Erkenntnis zum Anlass, mittels Postulat einen Bericht zu fordern, der Möglichkeiten zur Schaffung einer solchen Instanz aufzeigen soll. Dabei bezog sich die Kommission auf die EMEK, welche die Schaffung einer solchen Stelle als unvermeidlich erachte. Auch der Bundesrat plädierte auf Annahme des Postulats; werde man doch in mittlerer Zukunft die Erarbeitung eines Gesetzes über elektronische Medien in Auftrag geben, wo diese Forderung Eingang finden könnte. Der Nationalrat folgte diesen Überlegungen und nahm das Postulat in der Frühjahrssession 2017 im Rahmen der Beratungen zum Service-public-Bericht an.

Postulat verlang Bericht über unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen (Po. 16.3630)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Le postulat sur l’environnement de travail inclusif à l’ère de la numérisation déposé par Pascale Bruderer Wyss (ps, AG) demandait que le Conseil fédéral examine les opportunités et risques liés à la numérisation et à l’automatisation concernant l’inclusion professionnelle des personnes en situation de handicap. Il demandait, de plus, que le Conseil fédéral envisage les mesures à prendre afin d’exploiter les opportunités et de réduire les risques à ce sujet. Ce dernier recommande le rejet du postulat. Il est d'avis qu'il n’est pas opportun d’élaborer un rapport actuellement, étant donné que des projets et conférences se pencheront sur cette problématique en 2017. Il y aura notamment la Conférence nationale en faveur de l’intégration des personnes en situation de handicap sur le marché du travail qui vise l’élaboration d’un plan directeur afin d’améliorer leur réinsertion. De plus, le Conseil fédéral va présenter un rapport sur le marché du travail en réponse au postulat de Mathias Reynard (ps, VS) "Automatisation. Risques et opportunités" (15.3854), en plus de sa Stratégie «Suisse numérique». Lors de la session de printemps 2017, le Conseil des Etats a adopté le postulat avec 33 voix contre 8.

Environnement de travail inclusif à l’ère de la numérisation (Po. 16.4169)
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Die knappe Annahme der RTVG-Vorlage an der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 zog die Einreichung zahlreicher Vorstösse nach sich, die jedoch im Jahr 2016 nicht alle auf Gehör im Parlament stiessen. Zu den gescheiterten Vorstössen zählte eine im Nationalrat abgelehnte Motion Grossen (glp, BE), welche eine breitere, neben Radio und Fernsehen zusätzliche Verbreitungskanäle umfassende Definition des Service public gefordert hätte (Mo. 15.3600).
Weitreichende Strukturänderungen bei der SRG verlangte neben einem Postulat Rickli (svp, ZH), das eine Überprüfung des Budgets der SRG bezwecken wollten, auch ein Postulat Rutz (svp, ZH), aufgrund dessen ein Bericht die mögliche Umwandlung der SRG in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft darlegen sollte (Po. 15.3419). Der Postulant erachtete die SRG nicht als "gemeinnützige Vereinigung" sondern als "gewinnstrebendes Unternehmen", was mit dieser Umwandlung sichtbarer gemacht werden könnte und die Transparenz über die Verwendung der öffentlichen Gelder erhöhen würde. Der Bundesrat stellte sich dezidiert gegen diese Ansicht: Die SRG sei kein gewinnorientiertes Unternehmen; ein positiver Jahresabschluss stehe nicht im Gegensatz zum eigentlichen Zweck der SRG. Bescheidene Gewinne seien gar notwendig, um Verluste aus früheren Jahren zu kompensieren. Eine knappe Mehrheit im Nationalrat stützte die Ansicht des Bundesrates und lehnte das Anliegen ab. Ein ähnliches Anliegen verfolgte die Motion Aeschi (svp, ZG), die ebenfalls im Nationalrat scheiterte (Mo. 15.3558). Erfolgreicher war hingegen eine Motion Wasserfallen (fdp, BE) mit der Forderung nach mehr Kostentransparenz ohne Umwandlung der SRG in eine Aktiengesellschaft.

Durch den Nationalrat 2016 abgelehnte Vorstösse zum Service public
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips beim Service-public-Auftrag verlangte ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE): Die SRG solle nur dann Programme anbieten, wenn nicht bereits ein entsprechendes Angebot von Privaten vorliege. Das Anliegen zählte zu den drei Postulaten, die gemäss deren Urhebern neben Forderungen zweier weiterer, abgelehnter Motionen (15.4032, 15.4051) mit dem Bericht zum Service public hätten erfüllt werden sollen. Im Nationalrat fand das Anliegen mit Stichentscheid der Präsidentin Markwalder (fdp, BE) bei 10 Enthaltungen eine denkbar knappe Mehrheit. Zuvor hatte sich Matthias Aebischer (sp, BE) beim Postulenten erkundigt, ob denn die SRG entsprechend des Vorstosses beispielsweise keine Meteosendungen mehr anbieten dürfte, da solche auch bei privaten Anbietern konsumiert werden können, worauf Wasserfallen antwortete, dass gerade in diesem Bereich ein starkes Ungleichgewicht zwischen den finanziellen Mitteln der SRG und denjenigen Privater bestünde, das es allenfalls zu beseitigen gäbe. Bedenken bezüglich Realisierung des Subsidiaritätsprinzips äusserte auch Bundesrätin Leuthard, indem sie erläuterte, dass wenig Interesse von Seiten Privater bestünde, den Grundversorgungsauftrag zu übernehmen, da dies ein landesweites Angebot erfordere, was oftmals wenig rentabel sei. Da der Bericht zum Service public unterdessen vorlag, hat die Erfüllung des Postulats im Rahmen eines Zusatzberichtes zu erfolgen.

Bundesverwaltung muss Subsidiaritätsprinzip beim Service-public-Auftrag aufzeigen (Po. 15.3618)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Eines der drei Postulate, dessen Anliegen gemäss Motionärin Rickli und Motionär Germann in den Bericht zum Service public hätten einfliessen sollen, wurde in der Herbstsession 2016 vom Nationalrat abgelehnt. Dabei handelte es sich um ein Postulat Rickli (svp, ZH), welches Leistungen des Service public in vier Budget-Varianten ausgewiesen haben wollte, wobei die Varianten 3 und 4 von einer Halbierung des Budgets (Stand 2011) oder mehr ausgegangen wären. Durch dieses Vorgehen sollte ersichtlich werden, welche Leistungen als essentiell und welche als supplementär eingestuft würden und somit allenfalls auch durch Private erbracht werden könnten. Sowohl die Initiantin als auch die zuständige Bundesrätin verzichteten auf ein Votum im Rat, worauf die grosse Kammer das Anliegen mit 89 zu 98 Stimmen bei 7 Enthaltungen aus der FDP-Fraktion beerdigte.

Postulat zum Aufzeigen eines Service public in vier Budgetvarianten wird abgelehnt (15.3636)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Ständerat Eder (fdp, ZG) wollte wissen, welche Auswirkungen die Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme haben wird. Mit einem Postulat beauftragte er den Bundesrat, diese Auswirkungen abzuklären und zu untersuchen, ob die Grundversorgungskonzessionärin verpflichtet werden könne, die analoge Infrastruktur für maximal fünf Jahre weiter in Betrieb zu halten. Der Bundesrat legte in seiner Stellungnahme vom Mai 2016 dar, dass technische Lösungen zu diesem Problem existierten und es Sache der privaten Nutzer sei, diese Lösungen anzuwenden. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung, der Ständerat nahm es aber mit 18 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.

Abschaltung der analogen Telefonanschlüsse; Auswirkungen auf Lifttelefone und andere Alarmsysteme

Der Bundesrat legte im Februar 2015 einen Bericht über zukunftstaugliche Mobilfunknetze vor und erfüllte damit die Aufträge der Postulate Noser (fdp, ZH) (12.3580) und FDP-Liberale Fraktion (14.3149). Im Juni 2016 schrieb der Nationalrat das Postulat der FDP-Liberale Fraktion ab.

Ausbau der Mobilfunkversorgung (Mo. 16.3007)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Das Postulat von Edith Graf-Litscher (sp, TG), das die Freigabe von öffentlichen Finanzzahlen als Open Government Data (OGD) gefordert hätte, wurde abgeschrieben, weil es seit mehr als zwei Jahren hängig war. Der Bundesrat hatte allerdings bei seiner ablehnenden Stellungnahme versprochen, das Anliegen im Rahmen seiner OGD-Strategie global – und nicht nur im Bereich des Finanzdepartementes – zu prüfen.

Open Government Data
Dossier: E-Government

Ein Postulat der KVF-SR bezüglich der Mobiltelefonie-Gebühren und insbesondere auch der Roaming-Gebühren hatte Anliegen zweier Motionen aufgenommen (Motionen Wyss (sp, BE; Mo. 11.3524) und Fuchs (svp, BE; Mo. 11.3472), welche sistiert worden waren. Das Postulat wurde im März 2013 angenommen, im November 2014 legte der Bundesrat den «Fernmeldebericht 2014 zur Entwicklung im schweizerischen Fernmeldemarkt und zu den damit verbundenen gesetzgeberischen Herausforderungen» in Erfüllung des Postulats vor. Bezüglich Roaming stellte der Bundesrat darin fest, dass gegenwärtig «vieles im Fluss» sei und sich eine Preisregulierung nicht aufdränge. Im Juni 2015 schrieb der Ständerat das Postulat auf Antrag des Bundesrates ab.

Überrissene Mobiltelefonie-Gebühren im Ausland (11.3524 / 11.3472)

Aufgrund des Berichtes der Arbeitsgruppe Insieme, in dem eine Reihe von Problemen bei der Steuerung und Führung bei IT-Projekten aufgezeigt wurden, leitete der Bundesrat eine Prüfung aller IKT-Grossprojekte ein. Dies reichte der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates allerdings noch nicht. Neben einer Änderung des Finanzkontrollgesetzes forderte die GPK-SR mittels Postulat auch eine Evaluation von Hermes 5, einer Projektmanagementmethode, die vom Bund mitentwickelt und seit einiger Zeit auch bei IT-Projekten angewendet wird. Das Postulat, das vom Bundesrat abgelehnt wurde, weil die Überprüfung von Hermes bereits standardmässig vorgenommen werde, passierte die kleine Kammer mit 25 zu 3 Stimmen. Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter folgten damit dem Argument der GPK, dass mit einer Evaluation vor allem die Wirkung von Hermes 5 überprüft werden soll.

Evaluation von Hermes 5

In der Sommersession 2014 folgte der Nationalrat einem Postulat Birrer-Heimo (sp, LU) und beauftragte den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie Werbeanrufe von Callcentern mit gefälschten Schweizer Telefonnummern („Spoofing“) verhindert werden können. Der Bundesrat sprach sich im Vorfeld für eine Annahme des Postulats aus und versprach, die Problematik in einen bereits geplanten Bericht über die Entwicklungen im Fernmeldemarkt aufzunehmen. Um diesen hatte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-SR) im Jahr 2013 ersucht, nachdem die Telekomindustrie neue Technologien und Preismodelle für den Mobilfunkverkehr mit dem Ausland angekündigt hatte.

Werbeanrufe von Callcentern mit gefälschten Schweizer Telefonnummern („Spoofing“)

Ein im März 2014 im Nationalrat eingereichtes Postulat der FDP-Liberalen-Fraktion beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob eine Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) den Ausbau der Mobilfunkversorgung verbessern könnte. Durch die in der Schweiz sehr tiefen Strahlungsgrenzwerte werde einerseits der Mobilfunknutzer einer höheren Strahlenbelastung ausgesetzt, weil die Geräte mehr leisten müssen, andererseits werden wegen der tiefen Grenzwerte viele Antennen benötigt, um das ständig wachsende Datenvolumen zu bewältigen. Mit weniger strengen Grenzwerten (welche vergleichbar wären mit jenen unserer Nachbarländer) wären weniger Antennen nötig und die Strahlenbelastung würde für die Nutzer sinken. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat auf ein überwiesenes Postulat Noser (fdp, ZH) von 2012 hin, bei dessen Beantwortung der Bundesrat auch auf die im vorliegenden Postulat gestellten Fragen eingehen werde. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates und der Nationalrat folgte diesem Antrag diskussionslos.

Ausbau der Mobilfunkversorgung (Mo. 16.3007)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Im Hinblick auf die Beratung der RTVG-Revision beschloss die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen einstimmig die Einreichung eines Postulats, welches vom Bundesrat einen Bericht zu den Service-Public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter fordert. Sowohl der Bundesrat wie auch der Ständerat standen dem Anliegen, welches im Wortlaut identisch ist mit einem im Vorjahr im Nationalrat bekämpften Postulat Leutenegger (fdp, ZH), wohlwollend gegenüber: Die kleine Kammer erachtete es im Rahmen der Debatte über die Abgabe für Radio und Fernsehen als dringend, die Leistungen des Service public klar zu umreissen und diese den erbrachten Leistungen privater Anbieter gegenüberzustellen.

Postulat der KVF-SR fordert Bericht zu den Service-Public-Leistungen der SRG (14.3298)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen

Natalie Rickli (svp, ZH) brachte in einem Postulat ihr Unbehagen gegenüber den eingeschränkten Mitwirkungsrechten der Gebührenzahler bei der Wahl der SRG-Programme zum Ausdruck. Insbesondere nahm die Postulantin Anstoss an der Tatsache, dass nur durch offizielle SRG-Vereinsmitgliedschaft, welche der Gebührenzahlende durch den Kauf von Anteilsscheinen erwerben muss, der volle Zugang zu Mitgliederforen und somit die Einflussnahme auf das Programm möglich wird. Sie wollte deshalb den Bundesrat veranlassen, Möglichkeiten zur kostenlosen Mitwirkung aller Programmnutzer zu prüfen. Der Bundesrat teilte die Meinung der Postulantin und beantragte dem Nationalrat die Annahme des Vorstosses. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung in der Sommersession.

Annahme eines Postulats über die Mitspracherechte bei der SRG (13.3097)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Ebenfalls als erledigt abzuschreiben sei gemäss Botschaft zur RTVG-Teilrevision das 2011 überwiesene Postulat Bieri (cvp, ZG) zur Verwendung überschüssiger Gebührenanteile privater Radio- und Fernsehveranstalter für die Förderung der journalistischen Qualität. Schaffung und Betrieb einer in Erfüllung dieses Zweckes zu gründenden Stiftung wäre mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, argumentierte die Regierung in ihrer Botschaft, und verwies auf bestehende Subventionierungen und Möglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden.

Prüfung der Verwendung von überschüssigen Gebührenanteilen (Po. 10.4032)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Ein im Juni des Berichtjahres eingereichtes Postulat Noser (fdp, ZH) beauftragt den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht über die Entwicklungsmöglichkeiten im Mobilfunk vorzulegen. Ein Augenmerk soll dabei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen gelegt werden, speziell auf die Vereinbarkeit von Raumplanung und Umweltschutz mit der Errichtung einer modernen Mobilfunkinfrastruktur. Der Nationalrat überwies das Postulat im September des Berichtsjahres diskussionslos.

Zukunfttaugliche Mobilfunknetze (12.3580)