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Eine im Frühjahr 2019 vom Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA) veröffentlichte Studie zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden hatte deutlich aufgezeigt, welchen Risiken und Gefahren die rätoromanische Sprache längerfristig ausgesetzt sein wird. Ausgehend von diesen Erkenntnissen wollte Ständerat Raphaël Comte (fdp, NE) in einer Interpellation vom Bundesrat wissen, wie dessen Einschätzungen diesbezüglich seien und welche Massnahmen er kurz- und mittelfristig zu ergreifen gedenke, um die Zukunft der rätoromanischen Sprache sicherzustellen.
Der Bundesrat teilte die Schlussfolgerung der Studie, dass beide Minderheitensprachen im Kanton Graubünden unter Druck stehen; insbesondere das Rätoromanische sei stark rückläufig. Unterstützungsmassnahmen seitens des Bundes erfolgten bis anhin über Finanzhilfen an den Kanton Graubünden zur Förderung von Bildung, Übersetzungen, Medien, Verlagen und Sprachorganisationen. Bedingt durch die aktuelle Sprachsituation und ihrer beschleunigten Entwicklung durch die Abwanderung der einheimischen Bevölkerung in städtische Gebiete ausserhalb des traditionellen Sprachterritoriums werde der Bund aber ab 2020 Massnahmen in der Diaspora unterstützen. Im Rahmen der Kulturbotschaft 2021–2024 habe man bereits entsprechende Massnahmen wie die Förderung von Sprachkursen oder der Neuorganisation der rätoromanischen Medienlandschaft (Projekt «Medias Rumantschas») beschrieben.

Zukunft des Rätoromanischen (Ip. 19.3744)

In der Frühjahrssession hatte sich der Bundesrat gleich zu mehreren, im Kontext des Abstimmungskampfes zum RTVG vorgebrachten Fragen um die Rolle der SRG zu äussern. Jean-François Rime (svp, FR) wollte zum Beispiel wissen, weshalb die SRG kaum über die Einreichung des Referendums geschrieben habe und wie sie gedenke, fair über die Abstimmungsvorlage zu berichten. Ähnliche Bedenken äusserte Rimes Ratskollege Ruedi Lustenberger (cvp, LU). Petra Gössi (fdp, SZ) war es ferner ein Anliegen, dass sich die SRG weder finanziell noch materiell in den Abstimmungskampf eingreife, weswegen sie vom Bundesrat wissen wollte, wie die Exekutive dies sicherzustellen gedenke. Nicht zuletzt erkundigte sich Sylvia Flückiger nach der Höhe der zu entrichtenden Abgabe bundesnaher Betriebe. Der Bundesrat führte in seinen Antworten aus, dass sich die SRG nach denselben Regeln wie immer verhalte und gemäss seinem im RTVG festgeschriebenen Auftrag ausgewogen über die Vorlage zu berichten habe, und dass ihr keine Mittel zur Abstimmungskampffinanzierung zur Verfügung stehen. Wer den Eindruck habe, die SRG komme ihrem Auftrag nicht nach, könne bei der UBI und beim Bundesgericht Beschwerde einreichen. Zur Frage von Nationalrätin Flückiger nahm der Bundesrat folgendermassen Stellung: Die zu entrichtenden Empfangsgebühren von Swisscom, Post, SBB und Ruag beliefen sich zusammen auf ungefähr CHF 316'000 pro Jahr; unter Mitberücksichtigung der ETH, EPFL, der Eidgenössischen Münzstätte, Suva und des Paul-Scherrer-Instituts würde im Total ein Betrag von ca. CHF 350'000 fällig.

Fragestunde zur Rolle der SRG im RTVG-Abstimmungskampf

In seinen Antworten auf zwei Interpellationen und eine Anfrage Abate (fdp, TI) hielt der Bundesrat fest, dass alle wichtigen Publikationen des Bundes, d.h. alle Texte, die im Bundesblatt und in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht werden, auch auf Italienisch erscheinen, und zwar ausnahmslos und gleichzeitig mit den anderen beiden Amtssprachen. Die Geschäftsdatenbanken des Parlaments (Curia und Curia Vista) seien voraussichtlich Ende Jahr auf Italienisch verfügbar. Beim Bundesblatt prüfe die Bundeskanzlei, die italienische Fassung, welche erst ab 1971 vollständig erhalten ist, analog zur deutschen und zur französischen in digitalisierter Form zugänglich zu machen. In Bezug auf weitere amtliche Publikationen der Departemente entschieden die zuständigen Stellen im Einzelfall aufgrund der Art der Publikation, der Adressaten, der effektiven Verbreitung, der Auflage etc., ob ein Text ins Italienische übersetzt werden soll.

Vorstösse zu den Publikationen des Bundes auf Italienisch

Neben den Regionalfernsehen möchten auch verschiedene Lokalradios das Verbot politischer Werbung aufheben. Um die Diskussion darüber zu entfachen, offerierten Radio Argovia und das Zuger Radio Sunshine vor den eidgenössischen Wahlen den Parteien in ihrem Sendegebiet gratis Werbezeit. In seiner Antwort auf eine Interpellation Reimann (svp, AG) hielt der Bundesrat am Verbot für politische Werbung an Radio und Fernsehen fest: Dieses garantiere die Unabhängigkeit der Medien und schütze die Bildung der politischen Meinung vor wirtschaftlichem Einfluss.

Verbot politischer Werbung

Auch eine von 41 Ratsmitgliedern unterschriebene Interpellation Reimann (svp, AG) zur Förderung der privaten Regionalfernsehprogramme nahm die Forderung der Chancengleichheit mit der SRG auf. Ausserdem verlangte der Interpellant ein verbessertes Gebührensplitting zugunsten privater TV-Betreiber, die einen "service public" anbieten. In seiner Antwort schrieb der Bundesrat, dass das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) die Unterstützung von Lokal- und Regionalfernsehprogrammen zwar nicht ausschliesse, dass der Bund aber sehr zurückhaltend sein werde. Bei einem geplanten neuen Verteilungsmodus des Gebührensplittings stünden die Lokalradios im Vordergrund, nicht die regionalen TV-Sender, da das Gebührensplitting für Lokalradios in wirtschaftlich benachteiligten Gebieten geschaffen worden sei.

gleich lange Spiesse wie die SRG

Ebenfalls mit der Verteilung der Frequenzen hatte sich eine Interpellation Iten (cvp, NW) beschäftigt, welche Spartenradioprogrammen wie Radio Eviva eine höhere Priorität einräumen will. Ausserdem verlangte der Interpellant zu prüfen, inwieweit VRK-Sender, welche in Katastrophen- und Kriegszeiten die Radioversorgung der Bevölkerung sicherstellen, durch andere Radioveranstalter belegt werden können. Der Bundesrat sah keine Möglichkeit, einzelne Programmtypen zu privilegieren. Er will aber prüfen, wie weit VRK-Sender künftig auch durch andere Radioveranstalter als die SRG benutzt werden können, da diese nicht auf alle angewiesen ist.

Spartenradioprogrammen

Im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung des rechtsbürgerlichen Initiativkomitees "Für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medienmonopole" verlangte eine Interpellation Moser (ap, AG) vom Bundesrat Auskunft über eine angebliche Sabotage durch Radio DRS. Die Initianten hatten eine 155er Telefon-Nummer eingerichtet, über welche kostenlos Unterschriftenbögen bestellt werden konnten. Laut Moser wurde diese Nummer über eine Computerleitung von Radio DRS Basel während längerer Zeit missbräuchlich besetzt gehalten um die Aktion des Komitees zu sabotieren. Die Untersuchungen ergaben jedoch keine konkreten Hinweise auf die Täterschaft. Die Unterschriftensammlung für diese im Vorjahr lancierte Volksinitiative wurde knapp zwei Monate vor Ablauf der Sammelfrist abgebrochen, da noch über 30 000 Unterschriften fehlten.

Im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung des rechtsbürgerlichen Initiativkomitees "Für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medienmonopole" verlangte eine Interpellation Moser (ap, AG) vom Bundesrat Auskunft über eine angebliche Sabotage durch Radio DRS

Als erster ausländischer Privatfernsehkanal startete RTL plus im Berichtsjahr den Betrieb eines Schweizer Werbefensters. Dies bot auch Anlass für eine Interpellation Stamm (fdp, AG), welche das Werbefenster als ein unzulässiges Abschöpfen des schweizerischen Werbemarktes durch einen ausländischen Veranstalter beklagte. In seiner Antwort wies der Bundesrat auf das dem nationalen Recht übergeordnete Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen hin, welches die Grundlage für den Zulassungsentscheid des EVED gebildet hatte. Dieses Übereinkommen sieht einerseits die Möglichkeit von Werbefenstern, die sich an ein Vertragsland richten, ausdrücklich vor. Ein Gegenrecht könnte demgemäss auch von einem Schweizer Veranstalter geltend gemacht werden. Andererseits genügt es gemäss Europäischem Ubereinkommen für die Weiterverbreitung, wenn wichtige Teile eines Programms gleichzeitig, vollständig und unverändert ins Programm aufgenommen werden. Im übrigen präzisierte der Bundesrat, dass RTL plus über Satelliten drahtlos in die Schweiz übermittelt wird. Die für die Schweiz bestimmten Werbesplits werden erst in den Kopfstationen der Schweizer Kabelnetze in das deutsche Programm eingefügt und über Kabel weiterverbreitet.

RTL plus Schweizer Werbefensters

In Beantwortung einer Interpellation Pini (fdp, TI) führte der Bundesrat die unternommenen Anstrengungen aus, um dem Italienischen in der Parlaments- und Verwaltungsarbeit den ihm als Amtssprache zustehenden Platz zu sichern. Dank der Einstellung zusätzlicher Übersetzungskräfte wird es ab dem Berichtsjahr möglich sein, neben den bereits bisher ins Italienische übersetzten Botschaften des Bundesrates auch dessen Geschäftsbericht, die Vernehmlassungstexte, den Voranschlag und die Staatsrechnung, parlamentarische Interventionen sowie weitere offizielle Dokumente in italienischer Version zu veröffentlichen.

Weitere Dokumente des parlamentarischen Betriebs in Italienisch zugänglich

Angesichts der Tatsache, dass die Erteilung der neuen Konzessionen an die Lokalradios auf Ende 1994 verschoben worden war und das wirtschaftliche Überleben von einigen Sendern bis dahin in Frage gestellt ist, verlangte die Interpellation Duvoisin (sp, VD) vom Bundesrat dringliche Massnahmen, um die Attraktivität der einzelnen Lokalsender zu erhöhen. Nach Ansicht des Interpellanten ist dies die einzige Überlebensmöglichkeit der kleinen Stationen, um gegen die mit starken Sendern ausstrahlende ausländische Konkurrenz weiter bestehen zu können. In seiner Antwort konnte der Bundesrat allerdings nur auf die neue Frequenzzuweisung durch die PTT sowie auf das vorgezogene Gebührensplitting zugunsten der kleinen Lokalradios verweisen.

Erteilung der neuen Konzessionen an die Lokalradios

Seit dem Inkrafttreten der neuen Radio- und Fernsehverordnung ist die Werbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente in diesen Medien erlaubt. Ausgeschlossen sind Heilmittel, welche nur in Apotheken erhältlich sind, sowie Medikamente, bei denen eine gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung bei Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Aufsicht über die Heilmittelwerbung liegt bei der IKS. Diese nicht unumstrittene Öffnung begründete der Bundesrat mit der wettbewerbspolitischen Gleichstellung von Radio und Fernsehen mit den Printmedien.

Werbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente in Medien wird erlaubt (1992–1995)

Die Ombudsstelle, welche gemäss neuem Radio- und Fernsehgesetz der UBI vorgeschaltet ist, wurde für die deutsche Schweiz mit alt-Ständerat Hänsenberger (fdp, BE) besetzt. Dieser bearbeitete 62 Beanstandungen (28% Radio, 72% TV); im Berichtsjahr wurden von 52 abgeschlossenen Fällen zehn in der Form einer Klage auf Konzessionsverletzung an die UBI weitergezogen.

Die Ombudsstelle, welche gemäss neuem Radio- und Fernsehgesetz der UBI vorgeschaltet ist, wurde für die deutsche Schweiz mit alt-Ständerat Hänsenberger (fdp, BE) besetzt

Im Bericht "SRG und Kultur" verteidigten die Autoren die kulturellen Funktionen des "service public"; das Kriterium der Einschaltquoten gewinne laut dem Bericht unter dem Konkurrenzdruck der ausländischen Privatsender ohne entsprechenden Kulturauftrag ständig an Bedeutung und gefährde damit die Existenz der schweizerischen Fernsehketten, die unter anderem durch die Kulturvermittlung und das Kulturschaffen, für welche sie 1991 265 Mio Fr. ausgegeben haben, auch einen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt leisten.

Im Bericht "SRG und Kultur" verteidigten die Autoren die kulturellen Funktionen des "service public"; das Kriterium der Einschaltquoten gewinne laut dem Bericht unter dem Konkurrenzdruck der ausländischen Privatsender ohne entsprechenden Kulturauftrag ständig an Bedeutung und gefährde damit die Existenz der schweizerischen Fernsehketten, die unter anderem durch die Kulturvermittlung und das Kulturschaffen, für welche sie 1991 265 Mio Fr

Die hauptsächlichen Problemkreise bei den Beratungen des Radio- und Fernsehgesetzes – Werbung, Programmaufsicht und Einbezug privater Fernsehanbieter – standen in direktem Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen rund um die SRG: Einerseits hat der Finanzengpass bei der SRG mit der damit verbundenen Forderung nach einer Gebührenerhöhung auch die Frage einer Lockerung der Werbevorschriften aufs Tapet gebracht, gleichzeitig aber auch rechtsbürgerliche Nationalräte mobilisiert, um in einer Interpellation die Forderung nach einer verstärkten Aufsichtskontrolle über das "linke" Fernsehen im Gegenzug zu einer Gebührenerhöhung aufzustellen. Andererseits hat die Betriebseinstellung des ersten privaten Satellitenfernsehens in der Schweiz, European Business Channel, die Medienwelt in bezug auf ein zukünftiges Zweites Schweizer Fernsehen in Form eines privaten Kanals stark ernüchtert. Unter anderem aus diesem Grunde wurde die Diskussion um mögliche Modelle der Zusammenarbeit zwischen SRG und Privaten stark vorangetrieben.

Finanzengpass Gebührenerhöhung

Eine Gruppe von 61 bürgerlichen Nationalräten unter Führung des Aargauers Reimann (svp) verlangte in einer Interpellation, der Bundesrat solle seine Zustimmung zur angekündigten Gebührenerhöhung von der Zusicherung der SRG abhängig machen, die Konzession und andere Vorschriften konsequent einzuhalten. Linke Propaganda und Geldverschleuderung für Sendungen, die weit mehr den Bedürfnissen der Medienschaffenden selber als denjenigen der SRG-Konsumenten entsprächen, seien untragbar für eine nationale Medienanstalt. Schützenhilfe bekam die Interpellation Reimann auch von der Schweizerischen Fernseh- und Radiovereinigung (SFRV), welche für einen Konzessionsentzug der SRG und eine private Neuorganisation des Fernsehens eintrat. Das "Forum Medien kritisch", Nachfolgeorganisation des Patronatskomitees "Medienanalysen", gründete ein Beratungsbüro für Beschwerden gegen SRG-Sendungen. Der Bundesrat strich in seiner Antwort auf die Interpellation Reimann heraus, dass die Verknüpfung der Bewilligung einer Gebührenerhöhung mit einer sachfremden Vorlage wie der Programmaufsicht verfassungswidrig sei, da Art. 55bis BV die Unabhängigkeit der Rundfunkveranstalter garantiere.
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Linke Propaganda Geldverschleuderung

Eine weitere Liberalisierung im Empfang von Satellitenprogrammen wurde durch einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg bewirkt: Die Elektronikfirma Autronic AG hatte Klage gegen einen Bundesgerichtsentscheid eingereicht, weil ihr an der FERA 1982 von der PTT untersagt worden war, ein von einem sowjetischen Fernmeldesatelliten abgestrahltes Programm mittels Empfang über Parabolantennen zu zeigen. Der Artikel 10 der Menschenrechtskonvention, wonach die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten und Ideen garantiert sein müsse, gilt gemäss dem Gerichtsentscheid auch im Falle des Empfangs von unverschlüsselten Satellitensignalen uneingeschränkt. Die von der PTT vorgenommene Unterscheidung in Rundfunk- und Fernmeldesatelliten bei der Bewilligungspraxis hat sich damit als unhaltbar erwiesen. In seiner Antwort auf eine Interpellation Wyss (fdp, BS) betreffend freien Individualempfang für Satellitenfernsehen führte der Bundesrat aus, dass einerseits internationale Staatsverträge (Fernmeldevertrag und Radioreglement), welche die Schweiz mitunterzeichnet hat, von der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) angepasst werden müssten; andererseits müsste in der schweizerischen Gesetzgebung zuerst abgeklärt werden, ob die erste Verordnung zum Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetz und eine entsprechende Verordnung des EVED mit dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar seien.

Liberalisierung im Empfang von Satellitenprogrammen

Die Nationalratsdebatte vom Juni beschäftigte sich auch mit der Frage, für welche Programme die drei der Schweiz zugeteilten Fernsehketten zu verwenden seien. Es wurde ein weiterer Bericht des Bundesrats verlangt, der die technische Entwicklung der vergangenen Jahre berücksichtigen sollte. Die SRG sah vor, neu ein zweites Programm auf der dritten Fernsehkette auszustrahlen. Dadurch würde die Ausstrahlung des italienischen Programms in der übrigen Schweiz wegfallen, eine Aussicht, die zu zahlreichen Protesten führte. Der Zentralvorstand der SRG beschloss schliesslich, das zweite Programm erst 1974 einzuführen und bei der definitiven Regelung die Interessen der italienisch sprechenden Zuschauer zu berücksichtigen. Die Schweiz unterzeichnete das neue INTELSAT-Übereinkommen, das die provisorische Vereinbarung von 1969 ersetzt und die Vormachtstellung der USA gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten beschneidet.

Debatte um die Programmfreiheit und Programmstrategie SRG