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In einem zweiten Anlauf schrieb der Nationalrat ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE), das Abklärungen verlangte, inwiefern der Service-public-Auftrag der SRG unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erteilt werden könnte, in der Herbstsession 2020 als erfüllt ab. In seinem Bericht zu den Motionen und Postulaten der eidgenössischen Räte 2019 hatte der Bundesrat argumentiert, dass dem Anliegen des Postulanten mit der neuen SRG-Konzession Rechnung getragen worden sei. Diese stelle erhöhte Anforderungen an die Unterscheidbarkeit von SRG-Programmen gegenüber Programmen kommerzieller Veranstalter und verpflichte die SRG, die Unterscheidbarkeit ihrer Radioprogramme und Unterhaltungsangebote sicherzustellen.

Bundesverwaltung muss Subsidiaritätsprinzip beim Service-public-Auftrag aufzeigen (Po. 15.3618)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Gleich mehrere, im Jahr 2018 unmittelbar nach der Ablehnung der No-Billag-Initiative von links-grüner Seite eingereichte Vorstösse verlangten die Einführung einer einkommensabhängigen Medienabgabe. Mit dem Postulat Kälin (gp, AG; Po. 18.3065) sollte der Bundesrat beauftragt werden zu prüfen, wie eine einkommensabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Privathaushalte ausgestaltet werden könnte. Cédric Wermuth (sp, AG) verlangte mit zwei Motionen zum einen die Befreiung der Abgabepflicht von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern (Mo. 18.3158) sowie zum anderen die Einführung einer Medienabgabe nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Mo. 18.3160).
In seinen Antworten verwies der Bundesrat darauf, dass er in Vorbereitung der neuen Abgabe die Finanzierung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geprüft habe – namentlich die Finanzierung aus dem Ertrag der direkten Bundessteuer –, er diese jedoch aus finanziellen Gründen verworfen habe (vgl. hier). Eine Befreiung der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger sei ebenfalls geprüft und verworfen worden, da gemäss Richtlinien der SKOS die Kosten für die Abgabe im Existenzminimum berücksichtigt sind. Darüber hinaus sei es verfrüht, einen neuerlichen Wechsel anzustreben, bevor die Auswirkungen des neuen Systems abgeschätzt werden könnten.
In der Sommersession 2020 wurden die Vorstösse abgeschrieben, da sie nicht innert der gesetzlichen Frist vom Parlament behandelt worden waren.

Vorstösse verlangen einkommensabhängige Medienabgabe (Po. 18.3065; Mo. 18.3158; Mo. 18.3160)

In seiner Botschaft zum Massnahmenpaket zur Medienförderung beantragte der Bundesrat ein Postulat der KVF-NR, das die Prüfung der Schaffung einer unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen verlangte, zur Abschreibung. Der Vernehmlassungsentwurf zum geplanten neuen Mediengesetz hätte die Schaffung einer unabhängigen Aufsichts- und Regulierungsbehörde beinhaltet, diese Massnahme sei in der Vernehmlassung jedoch kritisch beurteilt worden. Vom Tisch sei diese Forderung allerdings nicht: Sollte es zu einer Zusammenarbeit mit der EU im Rahmen des neuen Programms «Kreatives Europa» (2021–2027) kommen, müsste die Schaffung einer solchen Instanz erneut geprüft werden, da die EU ihren Mitgliedstaaten eine unabhängige Aufsichtsbehörde im Bereich der audiovisuellen Mediendienste vorschreibe.

Postulat verlang Bericht über unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen (Po. 16.3630)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Im Rahmen seines Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 beantragte der Bundesrat dem Parlament, das Postulat der KVF-NR mit der Forderung nach einer Überprüfung der Anzahl SRG-Sender als erfüllt abzuschreiben. Er verwies dabei auf die neue SRG-Konzession, welche die Pflichtprogramme zur Erfüllung des Service-public-Auftrags klar definiert. Um die Unverwechselbarkeit der SRG-Programme im Hinblick auf den Service-public zu garantieren, finden sich in der Konzession ferner erhöhte Anforderungen an die Programmqualität und an die Abgrenzung zu privaten Sendern. In der Sommersession 2019 schrieb der Nationalrat das Geschäft ab.

Kommissionspostulat verlangt Überprüfung der Anzahl SRG-Sender
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Der im Oktober 2017 bekannt gegebene Zusammenschluss der SDA mit Keystone sowie der zwei Monate später kommunizierte massive Stellenabbau bei der SDA veranlassten Géraldine Savary (sp, VD) zur Einreichung eines Postulats, mit dem der Bundesrat angehalten werden soll zu überprüfen, wie die Unterstützung für die SDA an einen Service-public-Auftrag geknüpft werden könnte. Die Waadtländer Ständerätin gab in ihrer Begründung auch zu bedenken, dass in der neuen Geschäftsleitung niemand aus der Westschweiz sitze. Im Rahmen der Erarbeitung des neuen Mediengesetzes solle ferner die Schaffung einer nationalen Medienagentur geprüft werden, die «im Dienste der Schweizer Medienlandschaft stehen und nicht nach dem Ertragsprinzip» funktionieren würde. In seiner ablehnenden Antwort führte der Bundesrat aus, dass die Rahmenbedingungen für eine Leistungsvereinbarung zwischen dem UVEK und der SDA in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) festzulegen wären, weswegen er keinen Anlass für einen Bericht sah. Ferner soll für die Erarbeitung des neuen Mediengesetzes geprüft werden, ob gesetzliche Grundlagen zur Unterstützung von Medienagenturen geschaffen werden sollten. Unmittelbar vor Eröffnung der Vernehmlassung zum neuen Mediengesetz zog die Ständerätin ihr Anliegen zurück.

Postulat will Unterstützung der SDA prüfen lassen (18.3137)

Im Rahmen seines Berichts zu den Motionen und Postulaten der eidgenössischen Räte 2017 beantragte der Bundesrat, das Postulat Wasserfallen (fdp, BE), das Auskunft darüber verlangte, inwiefern der Service-public-Auftrag der SRG unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ausgeführt werden könnte, als erfüllt abzuschreiben. Der Bundesrat vertrat die Auffassung, dass das Postulat im Zusatzbericht zum Service public, der im Januar 2017 erschienen war, ausreichend beantwortet worden war.
Anders sah dies eine Mehrheit der KVF-NR. Sie war der Ansicht, dass die beiden in den Zusatzbericht eingeflossenen Sonderanalysen – einerseits zu den Programmstrukturen privater TV-Veranstalter im Vergleich zu denjenigen der SRG und andererseits zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund eines gebührenfinanzierten Service public – nicht ausreichend auf die Frage der Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips eingegangen waren. Mit 98 zu 71 Stimmen setzten sich die Fraktionen der GLP, BDP, FDP und SVP gegen die Fraktionen der Grünen, SP und der CVP durch und beschlossen gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit, dass der Vorstoss noch nicht abzuschreiben sei.

Bundesverwaltung muss Subsidiaritätsprinzip beim Service-public-Auftrag aufzeigen (Po. 15.3618)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Mittels eines Kommissionspostulats bat die KVF-NR den Bundesrat darum, zu zeigen, wie der Service-public-Auftrag mit weniger Radio- und Fernsehsendern erfüllt und die Programmqualität erhalten werden kann. Zentral sei dabei gemäss Jürg Grossen (glp, BE), dass das Programm der SRG gemäss ihrem Auftrag unverwechselbar sei und sich von den kommerziell ausgerichteten Veranstaltern unterscheide. Im Gegenzug zog die KVF-NR die Kommissionsmotion zur Reduktion bei den Spartensendern im Radiobereich (Mo. 17.3010) zurück, welche einen Schritt weiter ging als das Postulat und die Einstellung von Radio-Spartensendern ohne Service-public-Auftrag – namentlich genannt wurden zum Beispiel Radio Swiss Pop oder Radio SRF Musikwelle – forderte. Die Motion hatte zuvor für grosse Diskussionen gesorgt, unter anderem wurde eine Online-Petition des Schweizer Musikrates mit über 21'000 Unterschriften gegen das Anliegen eingereicht. In der Nationalratsdebatte in der Herbstsession erklärte Medienministerin Leuthard, dass der Bundesrat das Postulat annehme, da er die Sender sowieso regelmässig überprüfe. Sie wies jedoch darauf hin, dass es Privaten zwar möglich sei, Sender wie die Musikwelle oder Radio Swiss Jazz anzubieten – das täten sie aber nicht. Folglich würde eine Streichung dieser SRG-Programme zu einer Streichung des Angebots, nicht zu einer Verlagerung zu Privaten führen. Die grosse Kammer nahm das Kommissionspostulat mit 101 zu 77 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Widerstand kam einstimmig von den SP- und Grünen-Fraktionen sowie von der Mehrheit der CVP- und einzelnen Mitgliedern der FDP-Fraktion.

Kommissionspostulat verlangt Überprüfung der Anzahl SRG-Sender
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Der Bundesrat hatte in seinem Bericht zum Service public festgestellt, dass die Schweiz zu den wenigen Demokratien gehöre, die über keine unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen verfügen. Die KVF-NR nahm diese Erkenntnis zum Anlass, mittels Postulat einen Bericht zu fordern, der Möglichkeiten zur Schaffung einer solchen Instanz aufzeigen soll. Dabei bezog sich die Kommission auf die EMEK, welche die Schaffung einer solchen Stelle als unvermeidlich erachte. Auch der Bundesrat plädierte auf Annahme des Postulats; werde man doch in mittlerer Zukunft die Erarbeitung eines Gesetzes über elektronische Medien in Auftrag geben, wo diese Forderung Eingang finden könnte. Der Nationalrat folgte diesen Überlegungen und nahm das Postulat in der Frühjahrssession 2017 im Rahmen der Beratungen zum Service-public-Bericht an.

Postulat verlang Bericht über unabhängige Aufsichtsbehörde für Radio und Fernsehen (Po. 16.3630)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Die knappe Annahme der RTVG-Vorlage an der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 zog die Einreichung zahlreicher Vorstösse nach sich, die jedoch im Jahr 2016 nicht alle auf Gehör im Parlament stiessen. Zu den gescheiterten Vorstössen zählte eine im Nationalrat abgelehnte Motion Grossen (glp, BE), welche eine breitere, neben Radio und Fernsehen zusätzliche Verbreitungskanäle umfassende Definition des Service public gefordert hätte (Mo. 15.3600).
Weitreichende Strukturänderungen bei der SRG verlangte neben einem Postulat Rickli (svp, ZH), das eine Überprüfung des Budgets der SRG bezwecken wollten, auch ein Postulat Rutz (svp, ZH), aufgrund dessen ein Bericht die mögliche Umwandlung der SRG in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft darlegen sollte (Po. 15.3419). Der Postulant erachtete die SRG nicht als "gemeinnützige Vereinigung" sondern als "gewinnstrebendes Unternehmen", was mit dieser Umwandlung sichtbarer gemacht werden könnte und die Transparenz über die Verwendung der öffentlichen Gelder erhöhen würde. Der Bundesrat stellte sich dezidiert gegen diese Ansicht: Die SRG sei kein gewinnorientiertes Unternehmen; ein positiver Jahresabschluss stehe nicht im Gegensatz zum eigentlichen Zweck der SRG. Bescheidene Gewinne seien gar notwendig, um Verluste aus früheren Jahren zu kompensieren. Eine knappe Mehrheit im Nationalrat stützte die Ansicht des Bundesrates und lehnte das Anliegen ab. Ein ähnliches Anliegen verfolgte die Motion Aeschi (svp, ZG), die ebenfalls im Nationalrat scheiterte (Mo. 15.3558). Erfolgreicher war hingegen eine Motion Wasserfallen (fdp, BE) mit der Forderung nach mehr Kostentransparenz ohne Umwandlung der SRG in eine Aktiengesellschaft.

Durch den Nationalrat 2016 abgelehnte Vorstösse zum Service public
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips beim Service-public-Auftrag verlangte ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE): Die SRG solle nur dann Programme anbieten, wenn nicht bereits ein entsprechendes Angebot von Privaten vorliege. Das Anliegen zählte zu den drei Postulaten, die gemäss deren Urhebern neben Forderungen zweier weiterer, abgelehnter Motionen (15.4032, 15.4051) mit dem Bericht zum Service public hätten erfüllt werden sollen. Im Nationalrat fand das Anliegen mit Stichentscheid der Präsidentin Markwalder (fdp, BE) bei 10 Enthaltungen eine denkbar knappe Mehrheit. Zuvor hatte sich Matthias Aebischer (sp, BE) beim Postulenten erkundigt, ob denn die SRG entsprechend des Vorstosses beispielsweise keine Meteosendungen mehr anbieten dürfte, da solche auch bei privaten Anbietern konsumiert werden können, worauf Wasserfallen antwortete, dass gerade in diesem Bereich ein starkes Ungleichgewicht zwischen den finanziellen Mitteln der SRG und denjenigen Privater bestünde, das es allenfalls zu beseitigen gäbe. Bedenken bezüglich Realisierung des Subsidiaritätsprinzips äusserte auch Bundesrätin Leuthard, indem sie erläuterte, dass wenig Interesse von Seiten Privater bestünde, den Grundversorgungsauftrag zu übernehmen, da dies ein landesweites Angebot erfordere, was oftmals wenig rentabel sei. Da der Bericht zum Service public unterdessen vorlag, hat die Erfüllung des Postulats im Rahmen eines Zusatzberichtes zu erfolgen.

Bundesverwaltung muss Subsidiaritätsprinzip beim Service-public-Auftrag aufzeigen (Po. 15.3618)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Eines der drei Postulate, dessen Anliegen gemäss Motionärin Rickli und Motionär Germann in den Bericht zum Service public hätten einfliessen sollen, wurde in der Herbstsession 2016 vom Nationalrat abgelehnt. Dabei handelte es sich um ein Postulat Rickli (svp, ZH), welches Leistungen des Service public in vier Budget-Varianten ausgewiesen haben wollte, wobei die Varianten 3 und 4 von einer Halbierung des Budgets (Stand 2011) oder mehr ausgegangen wären. Durch dieses Vorgehen sollte ersichtlich werden, welche Leistungen als essentiell und welche als supplementär eingestuft würden und somit allenfalls auch durch Private erbracht werden könnten. Sowohl die Initiantin als auch die zuständige Bundesrätin verzichteten auf ein Votum im Rat, worauf die grosse Kammer das Anliegen mit 89 zu 98 Stimmen bei 7 Enthaltungen aus der FDP-Fraktion beerdigte.

Postulat zum Aufzeigen eines Service public in vier Budgetvarianten wird abgelehnt (15.3636)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Im Hinblick auf die Beratung der RTVG-Revision beschloss die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen einstimmig die Einreichung eines Postulats, welches vom Bundesrat einen Bericht zu den Service-Public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter fordert. Sowohl der Bundesrat wie auch der Ständerat standen dem Anliegen, welches im Wortlaut identisch ist mit einem im Vorjahr im Nationalrat bekämpften Postulat Leutenegger (fdp, ZH), wohlwollend gegenüber: Die kleine Kammer erachtete es im Rahmen der Debatte über die Abgabe für Radio und Fernsehen als dringend, die Leistungen des Service public klar zu umreissen und diese den erbrachten Leistungen privater Anbieter gegenüberzustellen.

Postulat der KVF-SR fordert Bericht zu den Service-Public-Leistungen der SRG (14.3298)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen

Natalie Rickli (svp, ZH) brachte in einem Postulat ihr Unbehagen gegenüber den eingeschränkten Mitwirkungsrechten der Gebührenzahler bei der Wahl der SRG-Programme zum Ausdruck. Insbesondere nahm die Postulantin Anstoss an der Tatsache, dass nur durch offizielle SRG-Vereinsmitgliedschaft, welche der Gebührenzahlende durch den Kauf von Anteilsscheinen erwerben muss, der volle Zugang zu Mitgliederforen und somit die Einflussnahme auf das Programm möglich wird. Sie wollte deshalb den Bundesrat veranlassen, Möglichkeiten zur kostenlosen Mitwirkung aller Programmnutzer zu prüfen. Der Bundesrat teilte die Meinung der Postulantin und beantragte dem Nationalrat die Annahme des Vorstosses. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung in der Sommersession.

Annahme eines Postulats über die Mitspracherechte bei der SRG (13.3097)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Ebenfalls als erledigt abzuschreiben sei gemäss Botschaft zur RTVG-Teilrevision das 2011 überwiesene Postulat Bieri (cvp, ZG) zur Verwendung überschüssiger Gebührenanteile privater Radio- und Fernsehveranstalter für die Förderung der journalistischen Qualität. Schaffung und Betrieb einer in Erfüllung dieses Zweckes zu gründenden Stiftung wäre mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, argumentierte die Regierung in ihrer Botschaft, und verwies auf bestehende Subventionierungen und Möglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden.

Prüfung der Verwendung von überschüssigen Gebührenanteilen (Po. 10.4032)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Peter Bieri (cvp, ZG) hatte im Dezember 2010 das Postulat zur Änderung des RTVG eingereicht. Es will, nichtausbezahlte Gebührengelder zur Förderung journalistischer Qualität sowie gemeinsamer Initiativen der Branche verwenden. Bieri will, dass der Bundesrat im Rahmen der geplanten Teilrevision RTVG gesetzliche Grundlagen prüft, die es ermöglichen, die angesammelten, nicht ausbezahlten Gebührengelder einer anerkannten schweizerischen Ausbildungsinstitutionen für Journalismus und Medienmanagement zukommen zu lassen. Der Ständerat nahm das Postulat an.

Prüfung der Verwendung von überschüssigen Gebührenanteilen (Po. 10.4032)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Nachdem der Ständerat 2009 ein Postulat Janiak (sp, BL) (09.3074) zur Überprüfung der Frequenzreserven für Radio und TV auf Basis des Radio- und Fernseh- sowie des Fernmeldegesetzes noch abgelehnt hatte, überwies der Nationalrat mit 116 zu 45 Stimmen im März des Berichtsjahrs den gleichlautenden Vorstoss Leutenegger (fdp, ZH). Der Bundesrat wies vergeblich darauf hin, dass eine Überprüfung des UKW-Frequenzbereichs und der Möglichkeiten des DAB+-Sendernetzes bereits stattgefunden hätten. (Zum Konzessionierungsverfahren von 2009 siehe hier.)

Überprüfung von Frequenzreserven innerhalb der unterschiedlichen Versorgungsgebiete der Schweiz (09.3071)

Im Nationalrat wurde ein Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen angenommen, das die Überprüfung der SRG-Gebührenpflicht und des Inkassos durch die Billag verlangt. Der Bundesrat soll in einem Bericht die Auswirkungen des technologischen Wandels im Gerätebereich auf die Gebührenpflicht und mögliche Alternativen zum Inkasso über die Billag darlegen. Das Postulat ging auf eine parlamentarische Initiative von Natalie Rickli (svp, ZH) (Pa. Iv. 08.456) zurück, in der sie forderte, dass für Computer und Handys keine SRG-Gebühren erhoben werden sollen. Zuvor hatte es in den Medien eine Diskussion darüber gegeben, ob das Inkasso über die Billag zu teuer sei und wie damit umzugehen sei, dass mittlerweile fast alle Haushalte ein Gerät besitzen, mit dem sie Radio und Fernsehen empfangen können.

Überprüfung der SRG-Gebührenpflicht und des Inkassos (Po. 09.3012)

Ein Postulat Reimann (svp, AG), welches von der UBI eine rasche, sorgfältige und unparteiische Information der Öffentlichkeit forderte, wurde vom Nationalrat überwiesen.

Ein Postulat Reimann (svp, AG), welches von der UBI eine rasche, sorgfältige und unparteiische Information der Öffentlichkeit forderte, wurde vom Nationalrat überwiesen [48]

Auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates sieht den Kulturauftrag der SRG, vor allem durch den marktorientierten Kurs des Fernsehens, bedroht. In einem vom Rat überwiesenen Postulat forderte sie vom Bundesrat die Überprüfung des Leistungsauftrags der SRG und in einer Empfehlung schlug sie vor, die hängige Gebührenerhöhung der SRG mit Auflagen zu verbinden. Sie verwies in ihrer Begründung auch auf den Jahresbericht 1993 der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI), welche den kulturellen Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen durch das "Einschaltquotendiktat" ebenfalls gefährdet sieht.

Überprüfung des Leistungsauftrags der SRG

Zu Beginn des Berichtsjahres war es zu Protesten von Kulturschaffenden gegen Sparmassnahmen und den davon befürchteten Kulturabbau bei Radio DRS gekommen, nachdem die SRG eine weitere Sparrunde von 4,5 bis 6 Mio Fr. für die Jahre 1995 bis 1998 eingeläutet hatte. Vor allem der Kultursender DRS 2 sei vom finanziellen und personellen Abbau überproportional betroffen, protestierten die Kulturschaffenden in einem Brief an Generaldirektor Antonio Riva. In die gleiche Richtung zielte auch das vom Nationalrat überwiesene Postulat Zbinden (sp, AG), welches vom Bundesrat verlangt, die kulturelle und gesellschaftspolitische Funktion des Senders zu sichern. Infolge der Proteste und dank des guten Gewinnabschlusses 1993 hat die SRG die Sparziele im Laufe des Berichtsjahres mehrmals nach unten korrigiert, und Radio DRS muss bis 1997 nun noch mit einer Budget-Reduktion von rund 2 Mio Fr. rechnen. An strukturellen und programmlichen Veränderungen im Rahmen des Reformprogramms Radio 95 hielt sie jedoch fest. So wird DRS 1 ab 1995 nur noch aus Zürich gesendet, DRS 2 aus Basel und DRS 3 aus Zürich und Basel. Bern wird die Informationssendungen für alle drei Sender produzieren. Diese Aufteilung soll auch künftig die föderalistische Verankerung von Radio DRS gewährleisten. Es wird zudem zu diversen programmlichen Änderungen kommen. Ausgebaut werden namentlich die Informationssendungen.

Protesten von Kulturschaffenden gegen Sparmassnahmen und den davon befürchteten Kulturabbau bei Radio DRS Reformprogramms Radio 95

Der Nationalrat hat mit der Überweisung eines Postulats der Verständigungskommission den Bundesrat aufgefordert, Möglichkeiten insbesondere im technischen Bereich zu prüfen, wie auch nach Einstellung des Telefonrundspruchs 1997 mindestens ein Radioprogramm in allen drei Amtssprachen in der ganzen Schweiz empfangen werden kann. Er hat damit ein Anliegen der parlamentarischen Initiative Borel (sp, NE) "Drei Sprachen im Radio für alle" an den Bundesrat weitergeleitet, die von Borel verlangte Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) aber abgelehnt. Das RTVG sieht die Abdeckung mit Programmen in drei Sprachen vor, räumt allerdings den Lokal- und Regionalprogrammen Priorität ein. Gemäss Verständigungskommission würde die Erfüllung der Forderung der Initiative die Planungsarbeiten im Bereich der Frequenzzuweisungen des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) in Frage stellen und gewisse Lokalradios verdrängen.

Drei Sprachen im Radio für alle

Die revidierte Konzession von Schweizer Fernsehen DRS, welche vom Bundesrat auf den 1. Januar 1993 in Kraft gesetzt wurde, nahm Rücksicht auf eine seit längerer Zeit geäusserte Forderung der Romands, wonach das Deutschschweizer Fernsehen über national bedeutende Themen aus Politik, Kultur und Sport auf Hochdeutsch berichten sollte, um dem nicht dialektkundigen Publikum das Verstehen zu ermöglichen. Auf eine bessere Verständigung unter den verschiedenen Landessprachen und Kulturen zielte auch ein Postulat Loeb (fdp, BE) ab. Der Nationalrat überwies das Anliegen, welches den Bundesrat beauftragte, möglichst rasch dafür zu sorgen, dass die SRG in den deutschsprachigen Radio- und Fernsehprogrammen mehrsprachige Sendungen ausstrahlt. Die SRG reagierte auf den sprachpolitischen Vorstoss, indem sie mehrere Informations- und Diskussionssendungen des deutschweizerischen und welschen Programms simultan in die andere Landessprache der jeweiligen Sprachregion übersetzte; diese übersetzte Version konnte im Zweikanalton von denjenigen Zuschauern empfangen werden, welche ein Fernsehgerät mit entsprechender Stereoton-Einrichtung besitzen. Gegen die sprachpolitischen Vorwürfe wehrten sich Fernsehchefredaktor Studer und Radiodirektor Blum allerdings mit dem Argument, dass der Gebrauch des Dialekts in der Deutschschweiz eindeutig einen Marktvorteil gegenüber den Programmen in hochdeutscher Sprache darstelle.

bessere Verständigung unter den verschiedenen Landessprachen und Kulturen

Der Nationalrat überwies ein Postulat der SVP-Fraktion, wonach bei der Neuformulierung der SRG-Konzession der Leistungsauftrag so zu modifizieren sei, dass durch vermehrten und koordinierten sprachregionalen Programmaustausch die nationale Klammerfunktion der SRG deutlich verstärkt wird.

Der Nationalrat überwies ein Postulat der SVP-Fraktion, wonach bei der Neuformulierung der SRG-Konzession der Leistungsauftrag so zu modifizieren sei, dass durch vermehrten und koordinierten sprachregionalen Programmaustausch die nationale Klammerfunktion der SRG deutlich verstärkt wird [39]

Auch im abgelaufenen Jahr war der Bundesrat nicht in der Lage, einen Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen samt einem Entwurf für die Ausführungsgesetzgebung vorzulegen. Die Verzögerung, die Kritik hervorrief, war bedingt durch unterschiedliche Vorstellungen über den Inhalt der Radio- und Fernsehfreiheit, die sich auch in der Öffentlichkeit manifestierten. Neben zahlreichen auf Einzelfälle beschränkten Vorstössen im Parlament wurde insbesondere ein Postulat Schürmann (k.-chr., SO) überwiesen; dieses enthielt die Forderung, es seien vermehrt politische, wirtschaftliche und soziale Fragen am Fernsehen zu behandeln, wobei möglichst viele Meinungen berücksichtigt werden sollten.

Verfassungsartikel über Radio und Fernsehen