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Le canton de Berne a mis en consultation un projet de modification de la loi sur le statut particulier du Jura bernois et sur la minorité francophone du district bilingue de Bienne. Cette révision vise à ancrer dans la loi différentes modifications intervenues dans le cadre du Développement du statut particulier (projet «Statu quo plus») – mis en œuvre par étapes depuis 2015 – comme par exemple l'extension du périmètre d'action du Conseil des affaires francophones de l'arrondissement de Biel/Bienne et le siège de certaines unités administratives francophones établies à Bienne, à La Neuveville et à Tramelan. Le sort des unités administratives présentes à Moutier ne sera envisagé qu'à la suite de son règlement d'appartenance cantonale. La révision crée entre autres la base légale pour le subventionnement d’organisations faîtières interjurassiennes actives dans les domaines du développement et de la coopération. Les milieux consultés devront aussi se prononcer sur le transfert ponctuel de compétences cantonales au Conseil du Jura Bernois (CJB) pour les dossiers interjurassiens, BEJUNE ou relatifs à l’identité propre du Jura bernois; sur le regroupement des cercles électoraux de Courtelary, de Moutier et de La Neuveville pour l'élection des membres du CJB. Ils ont jusqu'au 1er mai 2020 pour se positionner.

Donner davantage de compétences pour le Jura bernois et la minorité francophone biennoise

Bereits kurz nach der Eröffnung der Vernehmlassung zur Revision des EnG war in den Printmedien ein grosses Interesse am Entwurf zu vernehmen. So lobte etwa die NZZ, dass auch während der Corona-Krise wichtige Dossiers weiterverfolgt und langfristige Pendenzen nicht auf die lange Bank geschoben würden. Grob gesagt beinhaltete der Vorentwurf zur Revision des Energiegesetzes eine Verlängerung der bestehenden Investitionsbeiträge bis 2035 und den Ersatz von auslaufenden Einspeisevergütungen durch einmalige Investitionsbeiträge bis 2035. Mit den Massnahmen soll nebst der Förderung der erneuerbaren Energien auch eine verbesserte inländische Stromversorgungssituation erreicht werden.

Im Bereich von Windenergie, Biogas, Geothermie und neuen Kleinwasserkraftanlagen sollen im direkten Nachgang an das auslaufende Einspeisevergütungssystem ab 2023 Investitionsbeiträge vergeben werden. Diese erste Massnahme soll bis ins Jahr 2035 laufen. Bei der Erweiterung von bestehenden Kleinwasserkraftanlagen soll das bisherige und auf Ende 2030 befristete System von Investitionsbeiträgen ebenfalls bis 2035 verlängert werden. Ein kritischer Beitrag in der NZZ betitelte diese Massnahmen als andauernde «Subventionswirtschaft». Damit sei das Schweizer Stimmvolk 2017 bei der Abstimmung zum Energiegesetz getäuscht worden, als eine zeitliche Begrenzung der Massnahmen und eine Beschränkung der Kosten propagiert worden seien. Unzufrieden mit dem Massnahmenpaket zeigte sich gegenüber dem Tages-Anzeiger auch Erich von Siebenthal (svp, BE), der eine verbesserte Unterstützung der Holzwirtschaft vermisste. Seiner Meinung nach werde dieses inländische und nachhaltige Energiepotential im Vorentwurf zu wenig berücksichtigt, zumal der Fokus nur auf der Elektrizitätsproduktion, nicht aber auf der für die Holzbranche wichtigeren Wärmebereitstellung liege, worauf er auch schon in einer Motion verwiesen hatte. Das bisherige Recht sah seit 2018 bei Holzkraftwerken für die Elektrizitätsproduktion – nicht aber bei jenen für die Wärmebereitstellung – einmalige Investitionsbeiträge bis 2029 vor, die mit der vorliegenden Revision bis 2035 verlängert werden sollen.
Das bei der Grosswasserkraft bereits bestehende und bis 2030 befristete System von Investitionsbeiträgen soll ebenfalls bis ins Jahr 2035 fortgesetzt werden. Hier schlug der Bundesrat zudem vor, die Fördermittel aus dem Netzzuschlagsfonds für Investitionsbeiträge für neue Anlagen von 0.1 auf 0.2 Rappen pro Kilowattstunde zu verdoppeln. Das bestehende Fördervolumen würde damit auf CHF 100 Mio. erhöht. Bei Erneuerungen von bestehenden Wasserkraftanlagen sollen künftig hingegen nur noch kleinere Anlagen mit einer Leistung bis fünf Megawatt mit Investitionsbeiträgen unterstützt werden, die grösseren Anlagen nicht mehr. Die bestehende Marktprämie der Grosswasserkraft soll zudem wie geplant Ende 2022 auslaufen. Medienberichten zufolge stehe jedoch ein Grossteil der Energiebranche den Investitionsbeiträgen skeptisch gegenüber. Gemäss dem Tages-Anzeiger würden die Stromunternehmen sich vielmehr eine Orientierung am System der EU wünschen, wo eine sogenannte gleitende Marktprämie ausbezahlt werde. Bei einem solchen System würden die Stromkonzerne mit den tiefsten Mindestpreisofferten den Zuschlag zugesichert bekommen. Das Vergütungssystem würde immer dann greifen, wenn der Marktpreis für Strom unter diesen abgemachten Mindestpreis fällt, ansonsten würden keine Prämien ausbezahlt. Mit einem solchen System könnte über Jahre Investitionssicherheit geschaffen werden, so die Strombranche. Gemäss Zeitungsberichten habe einzig der Berner Energiekonzern BKW die Pläne des Bundesrates unterstützt, künftig nur noch Investitionsbeiträge zu vergüten.
Bei den grossen Fotovoltaikanlagen plante der Bundesrat, das auslaufende Modell mit der Wahl zwischen Einspeisevergütung und Investitionsbeiträgen ab 2023 durch fixe Einmalvergütungen, die im Rahmen von Ausschreibungen vergeben werden, zu ersetzen. Diese wettbewerblichen Auktionen sollen die Förderung der Fotovoltaik effizienter gestalten und als Hauptzuschlagskriterium den Fördersatz pro Kilowatt Leistung verwenden. Jene Projekte mit den tiefsten Realisierungskosten sollen dann die Einmalvergütungen erhalten. Mit dieser Massnahme könnten die verwendeten Mittel möglichst effizient eingesetzt werden, versprach der Bundesrat. Mit dem wettbewerblichen Ausschreibemodell nahm der Bundesrat zudem ein Anliegen von parlamentarischen Vorstössen auf, die ähnliche Massnahmen verlangt hatten. Für kleine Fotovoltaikanlagen sah der Vorentwurf ebenfalls Investitionsbeiträge bis 2035 vor, die die bereits bestehenden und auf Ende 2030 befristeten Investitionsbeiträge verlängern sollen.
Sich finanziell beteiligen wollte der Bundesrat ab 2023 auch an den Projektierungskosten bei Wasserkraft-, Windkraft- und Geothermievorhaben. Damit wollte die Regierung primär verhindern, dass mögliche Projekte aufgrund der Planungskosten gar nicht erst in Betracht gezogen werden.
Der Bundesrat wollte aber nicht nur bei den Projektierungskosten, sondern auch bei den Überwachungskosten in der Geothermie ansetzen und das Monitoring der ETH und der Kantone für die Erdbebensicherheit mit jährlich CHF 800'000 vergüten. Damit sollen die wissenschaftliche Überwachung und Gewährleistung der Sicherheit bei Geothermiebohrungen sichergestellt werden.
Des Weiteren sah der Bundesrat vor, dass er künftig flexiblere Vorgaben zu Angaben auf serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten machen darf, was vorwiegend die Angaben zum Energieverbrauch und zu Energiekostenaspekten auf der Energieetikette betreffe. Insbesondere bei den international wenig standardisierten Fahrzeugangaben erhoffte sich der Bundesrat eine Verbesserung der Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten erreichen zu können, indem präzisere und aus verhaltensökonomischer Sicht wirksamere Informationen angegeben werden. Nebst den aufzudruckenden Informationen soll auch die Berechnungsgrundlage für die Vergabe der Energieeffizienzkategorie flexibel angepasst werden können, indem beispielsweise auch Kriterien wie der Energieverbrauch für die Herstellung und die Entsorgung miteinbezogen werden. Dank der Flexibilität bei den Vorgaben und bei den Berechnungskriterien soll der Bundesrat zuletzt die Möglichkeit erhalten, sich künftigen Regelungen der EU anzupassen.
Ein letztes wichtiges Element des Entwurfs war schliesslich die Verbindlichkeitserklärung der bisherigen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien, die nun konkret Einzug ins Gesetz halten sollen. Gemäss dem Tages-Anzeiger habe Energieministerin Simonetta Sommaruga dieses Anliegen im Bundesrat erfolgreich durchringen können.
Nebst den Massnahmen erläuterte der Bundesrat auch den Finanzierungsaspekt. Die Instrumente sollen mit dem bereits heute bestehenden Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro kWh finanziert werden. Konsumentinnen und Konsumenten müssten somit keine höheren Abgaben entrichten, jedoch den bestehenden Zuschlag über eine längere Zeit bezahlen. Dieses Vorhaben kritisierte VSE-Präsident Michael Wider in einem Interview mit der NZZ. Wider forderte, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten für eine sichere und nachhaltige inländische Stromversorgung tiefer in die Tasche greifen müssten. Die geplanten Massnahmen schafften zu wenig Anreize und Sicherheiten für Investitionen im Inland. Beiträge im Tages-Anzeiger verwiesen zudem auf einen Bericht der ElCom, worin die Aufsichtsbehörde vor einer Stromversorgungslücke im Winter warnte. Daran könne auch die vorgesehene Revision mit den vorgeschlagenen Massnahmen wenig ändern, kritisierte etwa Alt-BDP-Ständerat und Elcom-Präsident Werner Luginbühl (BE) in ebendieser Zeitung. Die Vernehmlassung der umfassenden und heiss diskutierten Vorlage dauerte bis Mitte Juli 2020.

Geplante Revision des Energiegesetzes für Fördermassnahmen ab 2023
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)

Im April 2020 schickte der Bundesrat den Vorentwurf zur Revision des Energiegesetzes in die Vernehmlassung. Das 2017 vom Schweizer Stimmvolk in einem Referendum mit über 58 Prozent Ja-Anteil angenommene EnG soll damit teilweise erneuert werden. Als Ziel der Revision nannte die Landesregierung die Stärkung der einheimischen erneuerbaren Energien, indem die bestehenden Fördermassnahmen verlängert und gleichzeitig wettbewerblicher ausgestaltet werden. Eckpfeiler der Revision stellen dabei die Verlängerungen der geltenden Investitionsbeiträge für die Wasserkraft und andere erneuerbare Energien um fünf Jahre bis ins Jahr 2035 dar. Des Weiteren soll ein verbindliches Ausbauziel für die erneuerbaren Energien ins Gesetz aufgenommen werden. Mit den Massnahmen könnten der Strombranche Planungs- und Investitionssicherheit geboten werden, erklärte der Bundesrat weiter. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Juli 2020.

Geplante Revision des Energiegesetzes für Fördermassnahmen ab 2023
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)

Wie so viele andere Kulturschaffende auch, sahen sich die Musikschaffenden durch das vom Bund verordnete Veranstaltungsverbot in ihrer Existenz bedroht, da mit jeder einzelnen Konzertabsage ein beachtlicher Teil ihrer Haupteinnahmequelle verloren ging. Zwar hatte der Bundesrat im Rahmen der Covid-Verordnung dem Kulturbereich finanzielle Unterstützung zugesprochen, jedoch bezweifelte man beispielsweise bei Sonart, dem Verband der Schweizer Musikschaffenden, dass damit alle Gagenausfälle kompensiert werden können, wie die Aargauer Zeitung berichtete. Aus diesem Grund ergriffen die Sängerinnen Corin Curschellas und Nadja Zela die Initiative und riefen Radio SRF über die sozialen Medien dazu auf, während der Corona-Krise vermehrt auf Schweizer Musik zu setzen. Da für jeden über den Äther verbreiteten Song eine Urheberrechtsgebühr bei der Verwaltungsgesellschaft Suisa abgegolten werde, könne man so den Musikerinnen und Musikern zumindest helfen, ihre Ausfälle zu minimieren. Tatsächlich zeigten sich sowohl die SRF als auch die CH Media Radios während der Pandemie solidarisch mit den Musikschaffenden und wollten jeweils den Sendeanteil der Schweizer Musik am Gesamtprogramm erhöhen. Wie die Aargauer Zeitung schliesslich Ende Juni berichtete, hätten beide Medienhäuser zwischenzeitlich die Schweizer Musik am Radio beachtlich in den Vordergrund gerückt: Bei SRF 3 habe man im März über 35 Prozent, im April rund 50 Prozent Schweizer Künstlerinnen und Künstler gespielt. Bei Radio Virus habe man ab Ende März bis Mitte Juni gar konsequent auf Schweizer Musik gesetzt; seither sei der Schweizer Anteil zwar wieder zurückgefahren worden, jedoch wolle man sich zukünftig bei rund 60 Prozent einpendeln. Auch bei den CH Media Sendern (Radio Argovia, Radio 24, Radio FM1, Radio Pilatus, Radio Melody und Virgin Radio) habe man mehr auf Schweizer Musik gesetzt, wobei man sich hierbei primär auf punktuelle Aktionen wie die in Kooperation mit dem SRF entstandene «Alles wird gut»-Aktion, die auch am Fernseher ausgestrahlt wurde, konzentrierte. Andreas Ryser, Präsident des Dachverbands der unabhängigen Labels (Indie-Suisse), zeigte sich ebenfalls in der Aargauer Zeitung äusserst erfreut über das Ergebnis. Tatsächlich habe man den einzelnen Musikschaffenden mit dem Engagement etwas unter die Arme greifen können. Von grosser Bedeutung sei hierbei, dass man nicht nur auf die grossen Hits gesetzt, sondern ein breites Spektrum an Künstlerinnen und Künstlern abgedeckt habe, so dass auch weniger etablierte davon profitieren konnten. Lediglich die Wochenzeitung zeigte sich über den neuen Schweizer Fokus wenig erfreut. Es sei zwar schön und gut, wenn man Kulturschaffende unterstützen wolle, jedoch verkomme mit diesem übersteigerten «Heimatschutz» die Krise lediglich noch zu einem «Biotop für übersteigerten Patriotismus», wohingegen der Grundgedanke der Kultur eben gerade darin liege, Grenzen zu überschreiten und Horizonte zu erweitern.

Musik während Covid-19

Die Corona-Krise wirkte sich in verschiedenster Hinsicht auf die Medien aus. Einerseits verschaffte das aufgrund der Corona-Pandemie gesteigerte Informationsbedürfnis den Medien einen rekordhohen Nutzungszuwachs. Die NZZ-Mediengruppe etwa vermeldete Mitte April 2020 historische Höchstwerte im Online-Bereich. Die gedruckte Ausgabe hatte ferner um 10 Prozent zugelegt und in einem Monat konnten 9000 neue Abonnentinnen und Abonnenten gewonnen werden. Publicom verzeichnete im August 2020 eine starke Zunahme der Bedeutung sämtlicher Medien. An Einfluss gewonnen hatte dabei insbesondere die SRG: Etwas mehr als die Hälfte der Befragten gaben im Rahmen der mediaBrands-Studie 2020 an, dass die Bedeutung der SRG-Medien für sie zugenommen habe. Noch vor den Streaming-Diensten (+31%) folgten die privaten Radio- und Fernsehprogramme (+37%). Die Zunahme der Bedeutung von Social Media, bezahlten Zeitungen (Print oder Online) und Gratiszeitungen betrug je um die 25 Prozent. In den Medien selber war 2020 häufig zu lesen, dass seriöser Journalismus systemrelevant sei.

Andererseits führten die durch die Corona-Massnahmen herbeigeführten Einschränkungen für das Gewerbe und den Veranstaltungssektor zu einem massiven Einbruch der Werbeeinnahmen, der nicht durch die steigenden Nutzungszahlen kompensiert werden konnte. Der Verband Schweizer Medien rechnete im März rein für den Printwerbemarkt mit einem Rückgang von CHF 400 Mio. und damit, dass rund vier von fünf Inseraten storniert würden. Die Verschiebung der auf Mai angesetzten Volksabstimmungen verschlechterte die kurzfristige finanzielle Situation dabei noch zusätzlich. Auch die privaten Radio- und Fernsehstationen gaben im April an, dass ihre Werbeerträge seit Beginn der Corona-Krise um 60 bis 90 Prozent gesunken seien. Vom Wegfall der Werbegelder besonders hart getroffen wurden komplett werbefinanzierte Medien wie Gratiszeitungen. «20 Minuten» schätzte, rund 20 Prozent der Leserschaft ihrer Print-Ausgabe eingebüsst zu haben, da die Nutzung des öffentlichen Verkehrs während der Pandemie stark abgenommen habe und allenfalls auch Bedenken vor einer Ansteckung Personen daran gehindert hätten, eine bereits gelesene Zeitung ebenfalls in die Hand zu nehmen. Die Pendlerzeitung war als Folge davon umfangmässig stark geschrumpft und nur noch in jeder Sprachregion in einer Version erhältlich. Auch die 30 Gratisanzeiger von alt-Bundesrat Christoph Blocher kamen aufgrund des Werberückgangs in finanzielle Schieflage und erschienen nicht mehr oder nur noch sporadisch. Gut aus der Krise kam indes das Online-Magazin «Republik», das nicht auf Werbegelder angewiesen ist und das sich während der Krise mit seinem täglichen Covid-19-Uhr-Newsletter einen Namen machte – dies gar bis in die Reihen der «Weltwoche». Speziell litten auch kleinere Magazine, so etwa das Westschweizer Wochenmagazin «Micro», dessen Abonnentenkreis in erster Linie aus Cafés, Restaurants oder Coiffeursalons bestand und das aufgrund behördlich verordneter Schliessung dieser Betriebe sowie des nach der Wiedereröffnung auferlegten Auslegeverbots von Zeitungen den eigenen Betrieb im Mai einstellen musste. Betriebsschluss gab im Frühjahr ebenfalls die Waadtländer Wochenzeitung «Le Régional» bekannt.

Die grossen Medienakteure reagierten prompt auf die sich rapide verschlechternde Finanzsituation. Als erstes grosses Medienunternehmen beantragte die TX Group in der zweiten Märzhälfte flächendeckend Kurzarbeit bis Ende September, begleitet von anderen Massnahmen, wie etwa einer Zwangsreduktion des Arbeitspensums für alle Mitarbeitenden um 10 Prozent. In einer von über 2500 Personen unterschriebenen Online-Petition taten verschiedene prominente Personen aus Journalismus und Politik ihren Unmut über diese Beschlüsse kund. «Ein Medienkonzern mit staatspolitischer Verantwortung und vollen Kassen» müsse jetzt «Personal aufstocken, nicht reduzieren», lautete die Begründung in der Petition. Im Nachhinein korrigierte die TX Group die Lohnauszahlung von 90 Prozent auf 100 Prozent zurück und gab bekannt, dass das Management für 2020 auf Boni verzichte. Dass die TX Group nur zwei Wochen nach Bekanntgabe der Kurzarbeit Dividenden in der Höhe von CHF 37 Mio. für das Geschäftsjahr 2019 ausschüttete, stiess in den Medien erneut auf Unverständnis. Im April tat es die NZZ-Gruppe, nach eigenen Angaben aus Gründen der Kontinuität in der Dividendenpolitik, der Konkurrenz indes gleich (CHF 8 Mio.). Einen anderen Weg schlug CH Media ein. Die Mediengruppe wandelte die vorgesehenen Dividenden in Darlehen um, um die Liquidität des Unternehmens zu sichern. Doch auch CH Media führte Ende März Kurzarbeit ein. Fast zeitgleich kündigte Ringier punktuelle Kurzarbeit bei Jobcloud, Ticketcorner und der Vermarktungstochter Ringier Sports an. Anfang April gab auch die NZZ-Mediengruppe bekannt, für Bereiche, wo es pandemiebedingt zu Arbeitsausfällen komme, Kurzarbeit zu beantragen. Darüber hinaus beschloss das Unternehmen eine teilweise reduzierte Printausgabe und die Verschiebung des Relaunch von NZZ Folio auf den Spätsommer. Eine Woche später folgte die SRG und beantragte Kurzarbeit für rund 600 Mitarbeitende, wobei sie als Gründe neben den wegfallenden Werbeeinnahmen ebenfalls die Absage der Olympischen Spiele und der Fussball-Europameisterschaft anbrachte.

Sowohl der Verband Schweizer Gratiszeitungen als auch der Verband Schweizer Privatradios und der Verlegerverband wandten sich im März hilfesuchend an den Bund. Anfang April machten die Medien publik, dass UVEK-Vorsteherin Simonetta Sommaruga mit einem Nothilfepaket für die Medien in der Höhe von CHF 78 Mio. im Gesamtbundesrat aufgelaufen sei. Die WOZ und die AZ vermuteten, dass hier abgesehen von Fragen rund um die Unabhängigkeit der Medien auch die Entscheide in Bezug auf Kurzarbeit und Dividendenauszahlungen der grossen Medienhäuser eine Rolle gespielt hätten. Mitte April sandten private Radio- und Fernsehstationen erneut einen Hilferuf ans Parlament. Werde nichts unternommen, müssten vielen Regionalstationen in Kürze ihre Sendungen reduzieren oder gar einstellen; einzelnen Stationen drohe gar die Schliessung. In der ausserordentlichen Session zur Bewältigung der Corona-Krise beschloss das Parlament strukturelle Hilfe für die Medien (Mo. 20.3145; Mo. 20.3154; Mo. 20.3146; Mo. 20.3155). In Notverordnungen regelte der Bundesrat daraufhin eine Soforthilfe für die elektronischen Medien und für die Presse. Die Unterstützungsleistung für Letztere knüpfte er an die Bedingung, dass die herausgebenden Verlage für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividenden ausschütteten. Ein im Rahmen der Beratungen zum Covid-19-Gesetz eingebrachter Antrag einer Minderheit Aeschi (svp, ZG), der den Begünstigtenkreis auf die Gratiszeitungen ausweiten wollte, scheiterte trotz geschlossen stimmender SVP-Fraktion mangels Unterstützung über die Fraktion der FDP.Liberalen hinaus. Weitere Unterstützungsmassnahmen, die bereits vor der Pandemie aufgegleist worden waren, waren im Massnahmenpaket zur Förderung der Medien enthalten, über das die Räte 2020 erstmals berieten. Da die im Massnahmenpaket vorgesehene Unterstützung von Online-Medien umstritten war, konnten 2020 weder ein Ausbau der indirekten Presseförderung noch Massnahmen zur Unterstützung der elektronischen Medien auf gesetzgeberischem Weg institutionalisiert werden.

In der zweiten Jahreshälfte wurde klar, dass die beschlossene Soforthilfe den Strukturwandel in der Presse nicht aufhalten konnte. Ende Juni kommunizierte die NZZ ihre Pläne für ihre «Strategieschärfung». Einschneidende Sparmassnahmen gab die TX Group Ende August bekannt. Im September kündigte das Unternehmen CH Media, das gerade sein im November 2018 begonnenes Abbauprogramm abgeschlossen hatte, ein neues Effizienzprogramm an. Einen grösseren Stellenabbau kommunizierte nicht zuletzt die SRG im Oktober.

Trotz der veränderten Recherchearbeit – auch die Medienhäuser setzten während der Corona-Pandemie verstärkt auf Homeoffice – war die Qualität der Medienberichterstattung über die Corona-Pandemie «relativ gut», wie das Jahrbuch Qualität der Medien nach Analyse der Berichterstattung bis Ende April 2020 konstatierte. Neben der mangelhaften Einordnungsleistung bemängelte die Studie auch die Kritikfähigkeit der Medien während der Corona-Krise. Das vom Fög präsentierte Jahrbuch kam zum Schluss, dass die Medien vor dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 zu unkritisch berichtet hatten. Fragen rund um die Behördentreue der Medien waren 2020 ebenfalls Teil der gesellschaftlichen Debatte. Zwei Professoren für Volkswirtschaftslehre etwa sprachen in der NZZ von einem «grundsätzlichen Systemversagen». Der normalerweise recht ausgewogene Meinungswettbewerb funktioniere gerade in Krisenzeiten nicht, da zu Beginn einer Krise noch wenig Wissen und viel Unsicherheit vorhanden seien und man sich zur Minimierung des Fehlerrisikos in solchen Situationen eher an den Behörden orientiere, um sich weniger leicht angreifbar zu machen. Erst nach und nach seien die Medien in der Lage, fundierte Kritik zu äussern, was indes durch die Konsistenzanforderung von Qualitätsmedien wiederum erschwert würde. Die Wissenschaftler regten für Krisenzeiten die Schaffung einer Institution analog eines Advocatus Diaboli an, die bewusst anecken dürfe, um unter Berücksichtigung aller Argumente zu informierteren Meinungen zu gelangen. Unter den Autoren befand sich Reiner Eichenberger, der an der Universität Freiburg den Lehrstuhl für Theorie der Finanz- und Wirtschaftspolitik innehat und der zuletzt im Frühjahr mit seinem Vorschlag einer kontrollierten Durchseuchung für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Eine abweichende Stimme fand sich auch in der Person des ehemaligen SRF-Fernsehjournalisten Reto Brennwald, der mit seinem Dokumentarfilm «Unerhört» einen Dialog über die Verhältnismässigkeit der Corona-Massnahmen anregen wollte. Dass sich der Dialog zwischen behördenkritischen und behördentreuen Stimmen noch nicht etabliert hatte, zeigte nicht nur die Tatsache, dass nur vier Medienschaffende der Premiere des Films beiwohnten, sondern auch der Umstand, dass Aussagen des zum Podium geladenen und zum gegebenen Zeitpunkt bereits ehemaligen Leiters der Abteilung Übertragbare Krankheiten des BAG, Daniel Koch, von einem Corona-skeptischen Publikum mit Buhrufen oder Gelächter quittiert wurden.

Corona: Situation bei den Medien

Le Conseil des Etats a tacitement supprimé la dernières divergence sur la révision de la loi sur le contrat d'assurance (LCA). Le droit d'action directe ne sera pas limité. La révision de la LCA est donc adoptée par le Parlement.

Loi sur le contrat d’assurance. Modification. (MCF 17.043)
Dossier: Versicherungsvertragsgesetz

In der Vernehmlassung war die Revisionsvorlage zum internationalen Erbrecht (6. Kapitel IPRG) einhellig begrüsst worden. Der Bundesrat nahm daraufhin am Entwurf nur geringfügige Anpassungen vor und verabschiedete die entsprechende Botschaft im März 2020 zuhanden des Parlaments. Ziel des Entwurfs ist es, das schweizerische internationale Erbrecht zu modernisieren und an die Rechtsentwicklung im Ausland anzupassen, sodass Zuständigkeitskonflikte mit ausländischen Behörden, insbesondere mit jenen der EU-Staaten, möglichst vermieden werden. Dazu sollen die erbrechtlichen Normen im IPRG auf die Regeln der EU-Erbrechtsverordnung abgestimmt werden.

Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht. 6. Kapitel: Erbrecht (BRG 20.034)

Le Conseil national a supprimé de nombreuses divergences de la révision de la loi sur le contrat d'assurance (LCA). Il a d'abord accepté de ne pas introduire un délai de prescription absolue pour les assureurs mal informés. Le camp rose-vert, rejoint par les Vert'libéraux, n'ont pas réussi à rallier d'autres voix. Puis, il n'a pas prolongé la couverture d'assurance-maladie complémentaire au-delà de la fin du contrat, malgré les arguments du Conseil fédéral. Finalement, il a tacitement réduit l'obligation d'information pour les assurances-vie uniquement aux types de frais. Par contre, la révision devra tout de même retourner à la chambre des cantons pour supprimer la dernière divergence. En effet, la chambre du peuple a refusé, par 109 voix contre 82, de limiter le droit d'action directe du lésé. La chambre refuse donc la version du Conseil fédéral, qui avait pourtant été adoptée par le Conseil des Etats. L'UDC et le PLR, favorables à la solution du Conseil fédéral, n'ont réussi à rallier que 3 voix du groupe du Centre.

Loi sur le contrat d’assurance. Modification. (MCF 17.043)
Dossier: Versicherungsvertragsgesetz

Weil der Ständerat auf die Vorlage der SPK-NR, welche diese auf der Basis der parlamentarischen Initiative Aeschi (svp, ZG) ausgearbeitet hatte, nicht eintreten wollte, musste die grosse Kammer entscheiden, ob sie an ihrem bereits gefassten Eintretensentscheid festhalten oder aber der Entscheidung des Ständerats folgen und die Idee der Einführung eines Verordnungsvetos endgültig versenken wollte. Letzteres empfahl eine links-grüne Kommissionsminderheit. Deren Sprecherin Nadine Masshardt (sp, BE) betonte, es sei kein Zufall, dass der Ständerat die Vorlage deutlich ablehne, weil auch die Kantone in der Vernehmlassung signalisiert hätten, dass sie keinen Handlungsbedarf sehen, dafür aber Mehraufwand und Rechtsunsicherheit befürchteten. Erneut wies die Sprecherin auch auf die Gefahr hin, dass man mit einem Verordnungsveto die Gewaltentrennung ritze. In die gleiche Kerbe schlug Bundeskanzler Walter Thurnherr, der den Standpunkt des Bundesrats vertrat. Die Regierung weise zudem noch einmal darauf hin, dass es genügend alternative Instrumente gebe, um auf Verordnungen Einfluss zu nehmen, betonte er. Mit einer Motion könne man zum Beispiel die Änderung ganz spezifischer Punkte in einer Verordnung erwirken. Das sei letztlich nicht nur effizienter, sondern auch rascher als mit einem Veto alles zu blockieren. Anders sah dies die Kommissionsmehrheit, die durch Matthias Jauslin (fdp, AG) und Jean-Luc Addor (svp, VS) vertreten wurde. Hauptargument für ein Festhalten am ursprünglichen Entschluss sei, dass der Bundesrat bei Verordnungen eben nicht immer den Willen des Parlaments umsetze. Es brauche ein Instrument, mit dem sichergestellt werde, dass Verordnungen mit der ursprünglichen Meinung des Gesetzgebers übereinstimmten. Es seien wohl auch nicht die Kantone, die gegen ein Veto seien, sondern vielmehr die Kantonsregierungen, so Addor. Die 16 zu 7-Mehrheit der SPK-NR sei der Meinung, dass sich der Ständerat der wichtigen Frage nicht einfach entziehen dürfe.
Die Mehrheit des Nationalrats folgte der Kommissionsmehrheit. Mit 99 zu 83 Stimmen und 6 Enthaltungen wurde Festhalten am Eintretensentscheid beschlossen. Gespalten zeigten sich die Mitte- und die FDP-Fraktion. Die SVP und die Grünliberalen stimmten geschlossen für Festhalten und Links-Grün wollte die Vorlage erfolglos versenken. Damit geht das Geschäft noch einmal zurück in die kleine Kammer.

Veto gegen bundesrätliche Verordnungen (Pa. Iv. 14.422)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Im März 2020 gab der Bundesrat ein Massnahmenpaket zur Verbesserung der Sicherheit im Straf- und Massnahmenvollzug in die Vernehmlassung, das zwei Vorlagen zu Änderungen im Strafgesetzbuch und im Jugendstrafgesetz beinhaltete. Gemäss Tages-Anzeiger sollten die vorgeschlagenen «Mindeststandards im Umgang mit hochgefährlichen Straftätern» den «Wildwuchs im kantonalen Strafvollzug» eindämmen. Dieser sei in den vergangenen Jahren immer wieder öffentlich angeprangert worden, nachdem Täterinnen und Täter während des Urlaubs oder auf Bewährung Verbrechen begangen hätten. Mit den Anpassungen im Strafgesetzbuch beabsichtigte der Bundesrat, die Motionen Rickli (svp, ZH; Mo. 11.3767), Guhl (bdp, AG; Mo. 17.3572) und der RK-NR (Mo. 16.3002) umzusetzen. So sollen verwahrte Straftäterinnen und Straftäter nur noch in Begleitung von Sicherheitspersonal in gesetzlich vorgesehene Urlaube entlassen werden und die Weiterführung der Verwahrung nur noch alle drei Jahre – statt wie bisher jedes Jahr – von Amtes wegen überprüft werden, wenn die bedingte Entlassung zuvor dreimal in Folge abgelehnt wurde. Zudem sollen die Zuständigkeiten bei der Aufhebung, Änderung oder Verlängerung einer therapeutischen Massnahme schweizweit vereinheitlicht und die Rolle der Fachkommission zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Straftäterinnen und Straftätern gestärkt werden. Gewalt- und Sexualstraftäterinnen und -täter, die nach Verbüssung der Strafe oder stationären Therapie immer noch als gefährlich gelten, sollen in Freiheit enger betreut und kontrolliert werden können. Dazu sollen neu auch elektronische Fussfesseln eingesetzt werden können. Im Jugendstrafrecht sah die Regierung vor, dass bei gefährlichen jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion künftig eine Massnahme des Erwachsenenstrafrechts angeordnet werden kann, wie es eine Motion Caroni (fdp, AR; Mo. 16.3142) gefordert hatte. Damit soll verhindert werden, dass sie bei Erreichen der Altersobergrenze des Jugendstrafrechts trotz Gefährlichkeit in die Freiheit entlassen werden müssen.

Massnahmenpaket Sanktionenvollzug (BRG 22.071)
Dossier: Massnahmenpaket Sanktionenvollzug

Darüber, dass der im Herbst 2019 gefällte Entscheid zur Erweiterung des Sachbereichs «Medien» zu «Medien und Medienvielfalt» Sinn mache, waren sich die Büros und Kommissionen im Grunde einig. Hingegen zeigte sich Uneinigkeit in Bezug auf die Frage, welche Kommission denn nun für diesen Sachbereich zuständig sei. Zu dieser Frage kam es, da der Bereich «Medienvielfalt» vor der Neuzuteilung in die Kompetenz der Staatspolitischen Kommission (SPK) fiel, während sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) über viele Jahre mit dem Sachbereich «Medien» (Radio, Fernsehen und Internet) beschäftigt hatte – konkret seit 17 Jahren, als die KVF-NR 2003 das zu revidierende Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beriet, wie Edith Graf-Litscher (sp, TG) für das Büro ausführte. Nach Einbezug aller Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten und der Konsultation der Kommissionen hatten die Büros beider Räte im September 2019 beschlossen, den fusionierten Sachbereich auf die 51. Legislatur der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zuzuordnen.
Die SPK-NR zeigte sich nicht einverstanden mit dem Entscheid und wollte mit einer Motion das Büro des Nationalrates beauftragen, den Bereich «Medien und Medienvielfalt» der Staatspolitischen Kommission zuzuteilen, da sie die Zuteilung zur KVF als sachfremd erachtete. In der nationalrätlichen Debatte im Frühjahr 2020 zeigte sich das Büro-NR überrascht, dass die SPK-NR kurz nach dieser Neuregelung bereits wieder eine Anpassung verlangte, und begründete die Zuteilung zur KVF mit der gängigen Praxis: Neben den RTVG-Revisionen (2006, 2014) seien etwa auch die Service-public-Diskussionen in der KVF diskutiert und die No-Billag-Initiative von dieser behandelt worden, womit man sich grosses Fachwissen angeeignet habe. Die Vertreter der SPK-NR und der Sprecher einer unterstützenden Minderheit des Büro-NR argumentierten, dass Medienpolitik eine staatspolitische Kernaufgabe sei. Die aktuellen Entwicklungen in der Medienbranche würden viele staatspolitisch relevante Fragen in Zusammenhang mit der öffentlichen Meinungsbildung aufwerfen, so etwa, ob es den Medien mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen auf Dauer noch gelingen werde, «den politischen Prozess in einem Umfang, in einer Vielfalt und in einer Qualität abzubilden, die für die direkte Demokratie noch auf der Höhe der Zeit sind», wie Kommissionssprecher Wermuth (sp, AG) ausführte. Mit 137 zu 42 Stimmen bei 9 Enthaltungen beschloss der Nationalrat auf Anraten einer Mehrheit des Büro-NR die Ablehnung der Motion. Unterstützende Stimmen fanden sich in allen Fraktionen, in erster Linie aber bei der SVP-, gefolgt von der SP- und der Mitte-Fraktion.

In wessen Zuständigkeitsbereich liegt die Medienpolitik? (Mo. 20.3007)

In der Frühjahrssession 2020 beriet der Ständerat als Erstrat die Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen. Kommissionssprecherin Häberli-Koller (cvp, TG) präsentierte dem Rat das Geschäft und zeigte sich im Namen der Kommission mehrheitlich zufrieden mit dem bundesrätlichen Vorschlag, der jährlich CHF 5.9 Mio. kosten und Änderungen im EOG sowie im OR beinhalten soll. Einzig bezüglich der Frage, ob die Verlängerung der Entschädigung davon abhängig gemacht werden soll, ob die Mütter ihre Erwerbstätigkeit nach dem Mutterschaftsurlaub weiterführen werden oder nicht, schuf die SGK-SR mit 8 zu 5 Stimmen eine Änderung. Mit der bundesrätlichen Regelung sollen die AHV-Ausgleichskassen aufgrund von Bestätigungen der Arbeitgebenden zum Zeitpunkt der Niederkunft prüfen, ob nach Ende des Mutterschaftsurlaubs ein gültiges Arbeitsverhältnis besteht. Die Kommission erachtete eine solche Überprüfung als problematisch, weil eine entsprechende Bestätigung für die Arbeitgebenden schwierig zu erteilen sei, die Mütter von Neugeborenen, die länger im Spital bleiben müssten, andere Prioritäten hätten und deren zukünftige Erwerbstätigkeit auch vom Verlauf der Genesung der Neugeborenen abhänge. Entsprechend wollte sie die Nachweispflicht der Weiterführung der Erwerbstätigkeit streichen. Die Verwaltung habe zudem darauf hingewiesen, dass im Falle einer Streichung dieser Nachweispflicht ein weiterer, darauf aufbauender Artikel gestrichen werden könne. Da dies aber in der Kommission noch nicht besprochen worden sei, bat Häberli-Koller den Nationalrat, diese Frage in seiner Debatte noch zu klären. Stillschweigend stimmte der Ständerat dieser Änderung und im Anschluss mit 42 zu 2 Stimmen (bei 1 Enthaltung) der Vorlage insgesamt zu. Die einzigen Gegenstimmen stammten von zwei SVP-Ständeräten.

Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen (BRG 18.092)

Ende Mai 2019 schickte der Bundesrat den Entwurf zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 (Kulturbotschaft 2021–2024) in die Vernehmlassung. Bis zur Vernehmlassungsfrist am 20. September 2019 gingen insgesamt 305 Stellungnahmen ein, die sechs Kernthemen fokussierten: die Umsetzung der Kulturbotschaft 2016–2020, die Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes, die Weiterentwicklung von (bestehenden) Massnahmen, die Revision des Filmgesetzes und die Finanzmittel zur Umsetzung der Kulturbotschaft 2021–2024.
Die Umsetzung der Kulturbotschaft 2016–2020 wurde in einer deutlichen Mehrheit der Stellungnahmen – wobei sich viele Rückmeldungen erst gar nicht zu diesem Punkt äusserten – positiv bewertet, auch wenn einige Teilnehmende Kritik an der durch finanzielle Kürzungen und das Stabilisierungsprogramm erschwerten Umsetzung einzelner Massnahmen übten. Die wenigen Stellungnahmen mit grösseren Vorbehalten machten insbesondere geltend, dass in der aktuellen Förderperiode zu wenig auf die Krise des Journalismus oder auf Menschen mit Behinderungen eingegangen worden sei.
Die Beibehaltung der drei bestehenden Handlungsachsen der Kulturpolitik (kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation) fand, gerade im Sinne der angestrebten Kontinuität und Verlässlichkeit, ebenfalls breite Zustimmung. Auch der in diesem Zusammenhang neu eingeführte Akzent der «Digitalisierung» wurde mehrheitlich befürwortet, wenn auch vereinzelt mit Bedenken: Während einige Rückmeldungen das Fehlen einer umfassenden Digitalisierungsstrategie bemängelten und für mehr Kohärenz in diesem Bereich eine solche auch explizit forderten, kam von Seiten des SSV und der SAB die Forderung nach einer vorrangigen Evaluation der bereits getroffenen Massnahmen. Organisationen wie der SBVV oder die SKKB befürworteten den Akzent auf der Digitalisierung, ermahnten aber zugleich, dass dieser nicht zu Lasten der analogen und physischen Objekte gehen dürfe. Lediglich die SVP stand dem Akzent auf der Digitalisierung gänzlich ablehnend gegenüber, da die Digitalisierung ihrem Befinden nach «mit Kultur weder direkt noch indirekt» etwas zu tun habe.
Die zwölf Massnahmen zur Weiterentwicklung der Kultur wurden überwiegend positiv beurteilt, wobei zu einzelnen Massnahmen kritische Töne bzw. Anpassungsvorschläge geäussert wurden: Während die Ansätze zur Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kulturbereich, zur Kunstvermittlung oder zu den Halteplätzen für Jenische, Sinti und Roma sowie nationale und internationale Austausch- und Kooperationsbestrebungen von allen Teilnehmenden befürwortet wurden, gab es bei der Entwicklung der musikalischen Bildung einzelne Einwände. Auch wenn die Mehrheit die Stärkung des Programms «Jugend und Musik» befürwortete, monierte der Kanton Waadt die Qualitätsanforderungen des Programms und stellte das Modell der Talentförderung («Talentkarte») in Frage; andere Kantone sowie Organisationen hingegen forderten die Berücksichtigung kantonaler Talentförderungsprogramme, um eine Koordination zu ermöglichen. Grosse Vorbehalte seitens einer Mehrheit der Teilnehmenden bestanden hingegen bei den vorgeschlagenen Massnahmen zur Baukultur, trotz grundsätzlicher Zustimmung zum «Konzept Baukultur». Eine Mehrheit der Kantone sowie die SAGW und die EDK betonten, dass die neue Strategie zur Förderung der Baukultur – diese wird voraussichtlich Anfang 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden – nicht zu Lasten der Aufgaben in den Bereichen Kulturerbe, Archäologie und Denkmalpflege gehen dürfte. Teilnehmende aus den Bereichen der Denkmalpflege und der Architektur bemängelten, dass die geplante Strategie ausschliesslich zur Stärkung der zeitgenössischen Baukultur diene.
Die Revision des Filmgesetzes (FiG) wurde kontrovers beurteilt: Während sämtliche Kantone und die Mehrheit der Parteien sowie Kulturverbände die neu vorgeschlagenen Verpflichtungen für Online-Filmeanbieter (Investitionspflicht und Quote für europäische Filme) befürworteten, plädierte die SRG für eine Ausdehnung der Investitionspflicht auf ausländische Veranstalter mit Werbefenstern in der Schweiz. Die FDP, die SVP, der Schweizerische Gewerbeverband sowie Vertretungen der Telekommunikationsbranche lehnten die Neuerungen gänzlich ab, schlossen gar ein diesbezügliches Referendum nicht aus. Die Kritiker monierten die mangelnde Verfassungskonformität einer solchen Ausdehnung und bezweifelten die Durchsetzbarkeit der neuen Verpflichtungen gegenüber Unternehmen mit Sitz im Ausland, was zu einer Benachteiligung der inländischen Konkurrenz führen könne. Die FDP nahm, nebst dem Kanton Zürich, dem Städteverband und der Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, auch eine ablehnende Haltung gegenüber dem vorgesehenen Ausschluss kommerziell tätiger Unternehmen von der Filmkulturförderung ein, während diese Massnahme von den restlichen 25 Kantonen sowie der BDP, der CVP, der GP und der SP durchaus begrüsst wurde.
Die vom Bundesrat zur Umsetzung der Kulturpolitik beantragten Finanzmittel betrugen insgesamt CHF 942.8 Mio., was einer Mittelaufstockung von rund CHF 35.4 Mio. bzw. einem Wachstum von durchschnittlich 2.9 Prozent pro Jahr entspricht (einschliesslich einer Teuerung von 1 Prozent). Diese Werte stiessen bei der CVP und dem SGV auf ungeteilte Zustimmung, wurden aber wiederum von der FDP, der SVP und dem Gewerbeverband als zu hoch erachtet. Eine grosse Mehrheit begrüsste zwar die vorgesehene Mittelaufstockung, beantragte aber zugleich eine Erhöhung des Gesamtfinanzrahmens.
Im Rahmen weiterer vorgeschlagener Gesetzesanpassungen gab einzig die vorgesehene Streichung der Kulturabgeltung an die Stadt Bern zu reden: GP, SP, der Städteverband, diverse Kulturverbände sowie die Kantone Basel-Landschaft, Solothurn und offensichtlich der Kanton Bern lehnten diese Massnahme deutlich ab.

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Lors d'une séance d'information en présence de la conseillère fédérale Viola Amherd, le DDPS a lancé la procédure de consultation pour l'évacuation de l'ancien dépôt de munitions de Mitholz à Kandergrund. Une élimination totale des munitions est envisagée. Au vu des travaux de préparation et en l'état actuel des connaissances, elle ne pourrait débuter qu'à partir de 2031, pour un coût estimé à plus d'un milliard de francs. La population locale serait contrainte de quitter le village au minimum durant dix ans. Dans l'impossibilité d'une évacuation totale du matériel, l'installation d'une masse rocheuse représente une alternative.
La population a jusqu'à fin mars et les autorités jusqu'au 17 avril pour se positionner. Les résultats de la consultation seront intégrés dans le rapport sur l'évaluation des variantes, attendu pour la fin juin. En automne, le Conseil fédéral décidera de la marche à suivre.

Standort Mitholz – Pläne zum Umgang mit dem ehemaligen Munitionslager

Am 19. Februar 2020 legte der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der neuen Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 vier Bundesbeschlüsse zur Genehmigung vor. Um die IZA weiterzuführen, seien für den Zeitraum 2021-2024 fünf Rahmenkredite über CHF 11.25 Mrd. nötig. Dabei handelte es sich allesamt um Kredite für Posten, die im Rahmen der vorangegangenen Strategie 2017-2020 bereits aufgeführt und bewilligt worden waren. Die IZA umfasst sämtliche Instrumente der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und der Förderung des Friedens sowie der menschlichen Sicherheit, welche vom EDA und dem WBF genutzt werden. Übergeordnet verfolge die Schweiz laut Botschaft insbesondere das erste SDG der Agenda 2030, die Beendigung der extremen Armut, wobei die IZA die Entwicklungsländer auch bei der Erfüllung anderer SDGs unterstützt. Für den Zeitraum 2021-2024 wurden darüber hinaus vier Hauptziele definiert: Die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, die Bekämpfung des Klimawandels, die Reduktion der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration und das Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Frieden. Durch die Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und der langfristigen Armutsreduktion versuche der Bundesrat die IZA und die Migrationspolitik der Schweiz strategisch miteinander zu verknüpfen, so der Bericht. Weitere Schwerpunkte bilden die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor zur Schaffung von Arbeitsplätzen und der nachhaltigen Entwicklung, das Potenzial der Digitalisierung für die Entwicklungszusammenarbeit, multilaterales Engagement in internationalen Organisationen, sektorübergreifende Ansätze im Umgang mit Migration und Klimawandel und die Forschung zur Wirkung der IZA. Im Vergleich zur Strategie 2017-2020 werden die Mittel zur Eindämmung des Klimawandels bis Ende 2024 auf CHF 400 Mio. erhöht (bisher CHF 300 Mio.). Des weiteren soll die strategische Ausrichtung der IZA mithilfe von drei Kriterien (Bedürfnisse der Bevölkerung, Interessen der Schweiz, Mehrwert der IZA) geschärft und auch der geografische Fokus im Gegensatz zur Vorperiode enger gefasst werden. Bei seiner bilateralen Entwicklungszusammenarbeit fokussiert sich das EDA laut Botschaft auf vier Schwerpunktregionen: Nordafrika und Mittlerer Osten, Subsahara-Afrika, Osteuropa sowie Zentral-, Süd- und Südostasien. Die Tätigkeiten in der Entwicklungsarbeit sollen auf den Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und den ausgewählten Partnerstaaten basieren. Der Fokus auf die vier Regionen führe zu einer grösseren Wirksamkeit und Effizienz der Massnahmen und biete Flexibilität, um auf Chancen und Herausforderungen zu reagieren, beispielsweise hinsichtlich der Schweizer Migrationspolitik. Dadurch sinke die Zahl der DEZA-Schwerpunktländer von bisher 46 auf künftig 35. Unter anderem werde die Entwicklungszusammenarbeit des EDA in Lateinamerika bis Ende 2024 sukzessive reduziert.
Erstmals war die internationale Zusammenarbeit einer Vernehmlassung unterzogen worden. Die Neue Zürcher Zeitung hielt Bundesrat Cassis zugute, dass er seinem Credo «Aussenpolitik ist Innenpolitik» nachkomme. Die Teilnahme der 250 Parteien, Kantone und Organisationen dürfte den Rückhalt der Rahmenkredite in Politik und Gesellschaft erhöhen, stellte die NZZ fest. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung laut Botschaft des Bundesrats zwar generell positiv beurteilt, jedoch wurden zahlreiche zum Teil ambivalente Änderungswünsche angebracht. Kritisiert wurde vor allem die nicht erfüllte APD-Quote. So hatte das Parlament 2011 beschlossen, dass die APD-Quote bis 2015 auf 0.5 Prozent angehoben werden müsse, die Vorlage prognostizierte jedoch nur eine Quote von 0.46 Prozent. Um den Finanzplan des Bundesrats einzuhalten wurden jedoch keine Änderungen an den Rahmenkrediten vorgenommen. Erneut überprüft und angepasst wurden hingegen die Kategorisierung der Schwerpunktländer und gewisse Zielformulierungen.

Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 (BRG 20.033)
Dossier: Strategien zur internationalen Zusammenarbeit

Nachdem die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte im Sommer 2019 einer parlamentarischen Initiative Wicki (fdp, NW; Pa.Iv. 19.413) Folge gegeben hatten, die die Doppelbelastungen von Arbeitsgemeinschaften bei der Entrichtung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen verhindern will, und die KVF-SR seither mit der Erarbeitung einer Gesetzesvorlage betraut ist, beschloss ebendiese Kommission im November 2019 einstimmig, zwei parlamentarischen Initiativen Grossen (glp, BE; Pa.Iv. 19.412) und Wasserfallen (fdp, BE; Pa.Iv. 19.411) mit identischer Forderung keine Folge zu geben.
Diesem Entscheid widersetzte sich die KVF-NR im Februar 2020. Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas sprach sie sich mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen erneut dafür aus, den beiden hauseigenen parlamentarischen Initiativen ebenfalls Folge zu geben. Eine Doppelbelastung von Arbeitsgemeinschaften entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers, weswegen sie schnellstmöglich zu korrigieren sei.
Die KVF-SR ihrerseits sistierte eine Woche vor diesem Entscheid die Arbeiten zur Gesetzesänderung für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Wicki. Die Kommission sehe die Möglichkeit, das Anliegen mit dem angekündigten Massnahmenpaket zur Förderung der Medien zeitnaher umzusetzen, als das mit einer separaten Gesetzesrevision der Fall wäre.

RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften (Pa.Iv. 19.411, 19.412, 19.413)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Mit der an der Urne im Jahr 2015 hauchdünn angenommenen RTVG-Vorlage war auch eine Regelung eingeführt worden, die zuvor vom Nationalrat ebenfalls nur ganz knapp respektive mit Stichentscheid des Präsidenten gefällt worden war: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von CHF 500'000 oder mehr sind seit Inkrafttreten der Regelung im Januar 2019 verpflichtet, ebenfalls eine Radio- und Fernsehabgabe zu entrichten (ca. 30% aller Unternehmen). Die Höhe der Abgabe ist in einem sechsstufigen Tarifsystem geregelt und übersteigt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von CHF 1 Mio. oder mehr diejenige für Privatpersonen deutlich. Diverse parlamentarische Vorstösse waren seither eingereicht worden, um diese Regelung zu bekämpfen (vgl. auch Pa.Iv. 19.411, 19.412, 19.413 und Po. 19.3235), unter ihnen auch eine parlamentarische Initiative Regazzi (cvp, TI) mit der Forderung, KMU gänzlich von der Pflicht zur Entrichtung der Radio- und Fernsehabgabe zu befreien.
Erneut ganz knapp, nämlich mit 13 zu 12 Stimmen, stiess die Initiative auf Zustimmung in der erstberatenden KVF-NR. Die Kommissionsmehrheit argumentierte, KMU würden zwar oftmals einen hohen Umsatz generieren und somit die Marke von CHF 500'000 überschreiten, sie würden aber häufig nur tiefe Margen ausweisen, weshalb die Abgabe diese Unternehmen besonders stark belaste. Die starke Kommissionsminderheit erachtete einen erneuten Systemwechsel nicht als gangbaren Weg. Damit würde der Prozentsatz an Unternehmen, die eine Abgabe entrichten müssten, und somit auch die durch die Abgabe erzielten Einnahmen für die SRG stark reduziert.

«KMU von der Mediensteuer ausnehmen» (Pa.Iv. 19.482)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Rund um Ringier Axel Springer und den dem Medienhaus angehörenden «Blick» gab es im Jahr 2020 bedeutende Entwicklungen. An der Dreikönigstagung Anfang Januar 2020 konstatierte Ringier-CEO Marc Walder, dass über 70 Prozent aller Einnahmen aus der Digitalwerbung in der Schweiz an Konzerne im Ausland abflössen. Im selben Atemzug gab er den Wiedereintritt von Ringier in den Verlegerverband bekannt, damit sich die Schweizer Medienlandschaft vereint gegen die grossen Technologiekonzerne stellen könne. Ringier war 2015 aus dem Verlegerverband ausgetreten, nachdem von den anderen Medienkonzernen Kritik an Ringier und dessen Beteiligung an der Werbeallianz «Admeira» mit der SRG und der Swisscom laut geworden war. Nachdem bereits die SRG 2018 ihre Anteile an der Werbeallianz verkauft hatte, gab auch die Swisscom im Februar 2020 bekannt, die Allianz zu verlassen, womit diese in den Alleinbesitz von Ringier überging und zu einem rein privaten Unternehmen mutierte. Ringier plante eine Neuausrichtung von Admeira; diese soll sich künftig auf die Vermarktung von TV-Werbung konzentrieren.

Ebenfalls im Februar hob Ringier den ersten digitalen Fernsehsender der Schweiz aus der Taufe. Blick TV startete mit 48 Mitarbeitenden und wird vom ehemaligen «Arena»-Moderator Jonas Projer geleitet. Von 6 bis 23 Uhr sollen Nutzerinnen und Nutzer via die «Blick»-App oder -Homepage einen integrierten Live-TV-Kanal verfolgen können, dessen Nachrichten laufend ausgetauscht werden. 180 Sekunden nach einer Eilmeldung soll über diese bereits berichtet werden, lautete die Vorgabe an Chefredaktor Projer. Die Nutzung des Fernsehsenders ist kostenlos, wird jedoch unterbrochen durch Werbespots, die nicht übersprungen werden können. Mit dem neuen Format beabsichtigte Ringier, zusätzliche Werbegelder zu generieren und das jüngere Publikum verstärkt anzusprechen. Die Produzenten planten ferner, Blick TV ins herkömmliche Fernsehprogramm zu integrieren. Gemäss Bericht der AZ erwarteten auch die politischen Parteien das neue Format mit Spannung, da sie gemerkt hätten, dass sie ihre Themen und Positionen via die herkömmlichen Medien nicht ausreichend portieren könnten. «Dass wir unsere Botschaft unverzerrt und im O-Ton ans Publikum bringen», versprach sich etwa der damalige SVP-Präsident Albert Rösti von Blick TV.

Nicht zuletzt wurde im Februar 2020 bekannt, dass die Mobiliar 25 Prozent des Aktienkapitals von Ringier übernimmt. Zur Frage, wie viel die Mobiliar für die Beteiligung eingesetzt hatte, wurde Stillschweigen vereinbart. Die NZZ vermutete, es handle sich um einen «hohen dreistelligen Millionenbetrag». Mobiliar-Verwaltungsratspräsident Urs Berger und Konzernchef Markus Hongler nehmen neu Einsitz im Verwaltungsrat von Ringier. Bereits seit vier Jahren hatten die beiden Unternehmen mit dem Joint Venture «Scout 24 Schweiz» gemeinsame Erfahrungen gemacht. Die Mobiliar sehe mit dem Einstieg in den Ringier-Konzern die Möglichkeit, mit dem bei Ringier gesammelten digitalen Know-How die eigene Digitalisierungsstrategie schneller voranzutreiben, erklärte Hongler gegenüber den Medien. Ihn interessiere in erster Linie die Plattformökonomie, respektive Geschäftsmodelle, die Anbieter und Interessenten auf einem digitalen Marktplatz zusammenbringen. 72 Prozent des operativen Gewinns erarbeitete Ringier zum gegebenen Zeitpunkt im digitalen Bereich. Gemäss CEO Walder gehöre Ringier zu denjenigen europäischen Medienunternehmen, deren digitale Transformation am weitesten fortgeschritten sei.

Ende Oktober 2020 wurde bekannt, dass die digitale Version des «Blick» unter noch unbekanntem Namen ab 2021 auch in französischer Sprache zu lesen sein wird. Eine Expansion in die Romandie hatte beinahe zeitgleich auch das CH Media angehörende Online-Portal «Watson» bekannt gegeben. Medienberichten aus konkurrenzierenden Verlagshäusern war zu entnehmen, dass diesem Unterfangen keine reinen Marketingüberlegungen zu Grunde lägen, sondern dass der Entscheid eher die Folge einer «nüchterne[n] betriebswirtschaftliche[n] Logik» (TA) sei. Mit der Expansion könne den Werbekunden ein einheitlicher und nationaler Auftritt versprochen werden, womit die Abwanderung von Werbegeldern zu den Tech-Giganten verlangsamt werden könne.

Blick-TV

Mitte Februar 2020 endete die Vernehmlassung zur Schaffung eines neuen Gasversorgungsgesetzes (GasVG). Das neue Gesetz soll eine Teilmarktöffnung des Gasmarktes Schweiz bewirken und die Rahmenbedingungen im Gassektor klarer und schweizweit einheitlicher ausgestalten. Das UVEK hatte der Vernehmlassung unter anderem einen Fragebogen beigelegt, mithilfe dessen die Vernehmlassenden ihre Stellungnahmen in strukturierter Weise kundtun konnten.
Unter den Parteien zeigte sich ein geteiltes Bild: Zwar waren sich alle grösseren Parteien darin einig, dass es eines neuen Gasversorgungsgesetzes bedürfe, welches Rechtssicherheit schafft und die aktuelle, rudimentäre rechtliche Regelung des Gassektors gemäss dem Rohrleitungsgesetz aus den 1960er Jahren ersetzt. Allerdings verlangten die FDP und die SVP eine Verschlankung des Vorentwurfs. Konkret solle das neue Gesetz auf die wesentlichen Punkte zur Marktregulierung begrenzt sowie klima- und energiepolitische Massnahmen gestrichen werden. Im Gegensatz dazu verlangten die SP und die Grünen, dass Klima- und Energieziele verstärkt berücksichtigt werden. Einzig die CVP schien mit dem Vorentwurf bis auf wenige Punkte einverstanden zu sein. Bei der Frage der Öffnung zeigte sich ebenfalls ein geteiltes Bild: Während die FDP, die GLP, die SVP und die CVP eine vollständige Öffnung des Gasmarktes forderten und damit weitergehen wollten als der Bundesrat, der nur eine Teilmarktöffnung vorgesehen hatte, wollten die SP und die Grünen ganz auf eine Marktöffnung verzichten, da eine solche den Klimazielen entgegenwirke und Unsicherheit schaffe.
Zu reden gaben neben den klimapolitischen Bedenken vor allem auch die finanziellen Überlegungen. So machte der «Blick» auf die hohen Gaspreise im Vergleich zu ausländischen Grenzregionen aufmerksam, in denen der Markt vollständig geöffnet ist. In einer Beispielrechnung würde eine Familie in Rorschach (SG) im Vergleich zu den österreichischen Nachbarn pro Jahr fast CHF 1000 mehr bezahlen. Dass der Markt nur für Grosskunden geöffnet werden soll, stiess deshalb vor allem auch dem HEV sauer auf. Auf der anderen Seite würden sich Schweizer Stromfirmen startklar machen, um in den Gasmarkt einzusteigen und «Bündelangebote» anzubieten, wie die NZZ und die Berner Zeitung berichteten.
Eine Botschaft für das neue GasVG wollte der Bundesrat im Laufe des Jahres 2021 an das Parlament überweisen.

Marktöffnung Erdgasversorgung Schweiz / neues Gasversorgunsgesetz
Dossier: Erdgas Marktöffnung

La CER-CE a lancé la procédure de consultation relative à l'initiative parlementaire fixant des objectifs de réduction des risques liés aux pesticides. Les propositions avancées dans cet avant-projet posent comme but une réduction de 50% des risques sur l'environnement, l'être humain et les animaux d'ici à 2027. Une minorité souhaite que cette réduction atteigne les 70% d'ici à 2035. L'inscription de ces objectifs dans la loi aura un effet contraignant. Le Conseil fédéral devra prendre des mesures deux ans avant l'échéance des objectifs si la direction prise indique que ceux-ci ne seront pas atteints. La commission souhaite, de plus, qu'un monitoring global soit mis en place afin de contrôler l'évolution de l'utilisation des pesticides. Celui-ci aurait la forme d'un système d'exploitation centralisé des données sur les usages professionnels et commerciaux de ces substances.
Les membres de la CER-CE ont approuvé à l'unanimité l'avant-projet qui permettra à l'avenir de mieux contrôler l'usage des produits phytosanitaires et ainsi avoir à disposition une eau potable de qualité, de même que garantir une meilleure protection de l'habitat aquatique et de la biodiversité en général.

Réduire les risques liés aux pesticides (Iv. pa. 19.475)
Dossier: Reduzierung und Verbot des Pestizideinsatzes

Mit 107 eingegangenen Stellungnahmen stiess die Vernehmlassung zur Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) auf reges Interesse. Bis zum Ablauf der Frist im Sommer 2018 äusserten sich alle Kantone, sechs Parteien und 75 weitere Teilnehmende zu den Revisionsvorschlägen, wie dem Anfang 2020 veröffentlichten Ergebnisbericht zu entnehmen ist. Während rund zwei Drittel der Stellungnahmen – darunter von 16 Kantonen sowie von CVP, FDP, GLP, GP und SP – grundsätzlich positiv ausfielen, lehnten sieben Kantone (LU, NW, OW, SG, SZ, UR, VS) und die SVP das Projekt insgesamt ab. Aufgrund der Vielfalt der Neuerungen hatten indes nicht alle Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser zu allen Punkten Stellung bezogen oder eine eindeutige Position zur Vorlage als Ganzes bekundet.
Umstritten waren insbesondere die Änderungen im Prozesskostenrecht, die neuen Bestimmungen zum kollektiven Rechtsschutz sowie das neue Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmensjuristinnen und -juristen. Das Prozesskostenrecht hatte der Bundesrat dahingehend anpassen wollen, dass die klagende Partei neu höchstens die Hälfte – und nicht mehr den Gesamtbetrag – der voraussichtlichen Prozesskosten als Kostenvorschuss leisten muss, was die Zugangshürden zum Gericht abbauen sollte. Vor allem von den Kantonen regte sich Widerstand gegen diese Änderung, weil sie für sich einen finanziellen Mehraufwand durch Inkasso und Fehlbeträge befürchteten, wenn die unterlegene Partei die Kosten nicht vollständig tragen kann. Zahlreiche Teilnehmende waren zudem der Ansicht, dass die finanziellen Hürden vielmehr durch eine Senkung der (kantonalen) Gerichts- und Anwaltskosten sowie der Parteientschädigungen abgebaut werden müssten.
Dahingegen wurde die Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes vor allem von den Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft kritisiert. Die neu geregelte und erweiterte Verbandsklage sowie das neu geschaffene Gruppenvergleichsverfahren verschlechterten die Position der beklagten Partei – und damit insbesondere der Unternehmen – beträchtlich, während die Verbände unverhältnismässig viel Macht erhielten, argumentierten sie. Die Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung seien dem Schweizer Justizsystem fremd und verletzten den Grundsatz, dass jeder Einzelfall spezifisch und individuell beurteilt werden müsse. Andere Teilnehmende, darunter acht Kantone, die CVP, die GLP, die GP und die SP sowie zwei Dutzend Stellungnahmen aus vornehmlich juristischen, KMU- und Konsumentenschutzkreisen, begrüssten die Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz aus Gründen der Verfahrensökonomie, der Bekämpfung der Straflosigkeit und der höheren Rechtssicherheit.
Das neue Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmensjuristinnen und -juristen wurde von rund zwei Dritteln der sich dazu äussernden Stellungnahmen begrüsst. Die ablehnenden, in erster Linie juristischen Stimmen befürchteten, dass dadurch die Tätigkeit der Justiz erschwert würde, indem Unternehmen die Regel dazu nutzen könnten, bestimmte Tatsachen zu verbergen. Demgegenüber sprachen sich hauptsächlich wirtschaftsnahe Akteure dafür aus, Unternehmensjuristinnen und -juristen sowohl mit in der Schweiz tätigen Anwältinnen und Anwälten als auch mit ausländischen Unternehmensjuristinnen und -juristen mit Geheimhaltungsrecht gleichzustellen. Für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sei es ein Problem, wenn sie infolge dieser fehlenden Regelung vor ausländischen Gerichten strategische oder dem Geschäftsgeheimnis unterliegende Daten offenlegen müssten.
Neben den im Vorentwurf enthaltenen Änderungen wurden von den Vernehmlasserinnen und Vernehmlassern noch viele weitere Anpassungen an der ZPO vorgeschlagen, die etwa Verfahrensfragen im Familienrecht, die Regelung der Parteientschädigung und der Gerichtskosten oder die Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens betrafen.

Änderung der Zivilprozessordnung – Praxistauglichkeit und Rechtsdurchsetzung (BRG 20.026)
Dossier: Debatte über die Pressefreiheit in der Schweiz
Dossier: Revision der Zivilprozessordnung (2018–)

Dans le cadre du projet de libéralisation du temps de travail, la CER-CE a auditionné les organisations du monde du travail (Ortra), les milieux patronaux et médicaux. Elle a décidé de suspendre son examen, afin d'analyser si la flexibilisation du temps de travail dans certaines branches pourrait se faire par le biais de l'Ordonnance 2 relative à la loi sur le travail (LTr), plutôt que par une révision de la loi. Cette solution permettrait d'intégrer les partenaires sociaux en faveur d'une flexibilité au processus et de répondre aux besoins spécifiques des branches concernées. Le projet ne figurera donc pas au programme de la session de printemps.

Flexibilité partielle dans la loi sur le travail (Iv.pa. 16.414)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Der Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches betreffend die Unternehmensnachfolge (zweite Etappe der Erbrechts-Revision) stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung, wie aus dem im Januar 2020 veröffentlichten Ergebnisbericht hervorging. Von den 55 eingegangenen Stellungnahmen fielen 45 positiv aus, 7 enthielten keinen expliziten Positionsbezug und 3 standen der Vorlage ablehnend gegenüber. Der Kanton Basel-Landschaft, die SVP und die Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften, die die Vorlage ablehnten, erachteten die bestehenden zivilrechtlichen Möglichkeiten als ausreichend. Sie kritisierten, dass die vorgeschlagenen Massnahmen allesamt zulasten der pflichtteilsgeschützten Miterbinnen und Miterben der Unternehmensnachfolgerin bzw. des Unternehmensnachfolgers gingen. Sie seien insgesamt zu einschneidend in die Eigentumsrechte der Erbinnen und Erben und könnten zu vermehrten Nachlassstreitigkeiten führen. Indessen begrüsste die grosse Mehrheit der Vernehmlassenden die vorgeschlagenen Massnahmen insbesondere im Hinblick auf Familienunternehmen und KMU sowie auf den Fortbestand der von diesen Unternehmen geschaffenen Arbeitsplätze. Sie könnten effektiv dazu beitragen, die aufgetretenen Probleme im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge zu verringern, waren die meisten Teilnehmenden der Ansicht, darunter 18 Kantone, CVP, FDP, GLP und SP sowie zahlreiche Wirtschaftsverbände. Von den vier zentralen Massnahmen wurde einzig jene zum Anrechnungswert des Unternehmens in grösserem Ausmass kritisch beurteilt, weil diese Frage verhältnismässig komplex sei. Die Möglichkeit, ein Unternehmen als Ganzes einer einzigen Person zuzuweisen, jene für die Unternehmensnachfolgerin oder den Unternehmensnachfolger, einen Zahlungsaufschub von den Miterbinnen und Miterben zu erhalten, sowie das Recht der Miterbinnen und Miterben, die Übernahme eines Minderheitsanteils abzulehnen, wurden hingegen überwiegend befürwortet.

Erbrechts-Revision – Unternehmensnachfolge (BRG 22.049)
Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )

Anfang 2020 legte der Bundesrat die Botschaft zum obligatorischen Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter vor. Die Idee ging auf eine Motion Caroni (fdp, AR; Mo. 15.3557) zurück, die von den Räten fast oppositionslos durchgewunken worden war. Im Ständerat gab es freilich eine kleine Minderheit, die auf das hohe Konfliktpotenzial der Idee verwiesen hatte, völkerrechtliche Verträge mit Verfassungsrang oder Verträge, deren Umsetzung eine Verfassungsänderung nach sich ziehen, dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.
Der Bundesrat begründete in seiner Botschaft, dass wichtige völkerrechtliche Verträge heute schon als obligatorische Referenden der Stimmbevölkerung und den Kantonen vorgelegt würden, dass dies also Teil ungeschriebenen Rechts sei («Referendum sui generis»). Die ausdrückliche Verankerung in der Bundesverfassung, wie sie von der Botschaft vorgesehen sei, werde also vor allem Rechtssicherheit schaffen. Dem verfassten obligatorischen Staatsvertragsreferendum untersteht bisher der Beitritt zu internationalen Organisationen und supranationalen Gemeinschaften. Mit dem vorgelegten Entwurf sollen nun auch völkerrechtliche Verträge, die Bestimmungen mit Verfassungsrang aufweisen – also etwa Grundrechte oder die föderalistische Aufgabenteilung tangieren oder institutionelle Änderungen nach sich ziehen – oder deren Umsetzung eine Änderung der Bundesverfassung erforderlich macht, dem obligatorischen Referendum unterstehen. In ihrer Botschaft verwies die Regierung auf drei Fälle, die in der Vergangenheit einem (ungeschriebenen) obligatorischen Staatsvertragsreferendum unterstellt wurden: Ein Referendum «sui generis» lag beim Beitritt der Schweiz zum Völkerbund 1920 vor. Auch der Abschluss des Freihandelsabkommens mit der EWG von 1972 wurde vom Parlament dem obligatorischen Referendum unterstellt. Bundesrat und Parlament beurteilten zudem, dass der Vertrag über einen Beitritt zum EWR Verfassungscharakter hatte. Auch dieser wurde dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum sui generis unterstellt – nicht aber die Abstimmung über die Bilateralen II, welche «keine tiefgreifenden Änderungen unseres Staatswesens herbeiführen», so die damalige Begründung, nur das fakultative Staatsvertragsreferendum zuzulassen. Auch in Zukunft werde das obligatorische Staatsvertragsreferendum wohl nur selten zur Anwendung kommen. Die Botschaft basierte zum Teil auf dem vom Bundesrat damals vorgeschlagenen direkten Gegenentwurf zur Initiative «Staatsverträge vors Volk!», den das Parlament allerdings abgelehnt hatte.

In der Vernehmlassung war der bundesrätliche Entwurf mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Von den Parteien verlangte die SVP Anpassungen und die SP lehnte den Entwurf ab. Der Grossteil der Kantone unterstütze den Vorentwurf und von den teilnehmenden Interessengruppen und Privatpersonen hielten sich Gegner und Befürworter die Waage – so die Botschaft. Die Kritiker hoben einerseits hervor, dass kein Handlungsdruck bestehe. Es wurde davor gewarnt, dass es bei ungenügender Konkretisierung zahlreiche Verträge geben könnte, bei denen ein Grundrechtsbezug hergestellt werden könnte und deren Abschluss dann mit dem erforderlichen Volks- und Ständemehr erheblich erschwert würde. Auf der anderen Seite wurde ein Ausbau gefordert. Auch Instrumente, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung zwar nicht bindend, später aber eine Bindungswirkung entfalteten (Soft Law), sollten dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Damit spiegelten sich die aktuellen Diskussionen über die Einbindung des Parlaments beim Abschluss von Soft Law – etwa beim UNO-Migrationspakt – und vor allem über den Rahmenvertrag mit der EU in den Vernehmlassungsantworten. Dies wird sich wohl auch bei den parlamentarischen Beratungen zeigen, die wohl noch im Jahr 2020 stattfinden werden.

Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter (BRG. 20.016)
Dossier: Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter

Die Schlussabstimmung zur Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung fiel im Nationalrat in der Wintersession 2019 äusserst knapp aus. Nachdem die grosse Kammer bei einer ersten Abstimmung die Revision mit 98 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt hatte, reichte Nationalrat Marcel Dettling (svp, SZ) einen Rückkommensantrag zur erneuten Abstimmung aufgrund diverser falscher Stimmabgaben ein. Dieser Antrag wurde knapp (bei 100 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen) gutgeheissen und hatte zur Folge, dass Nationalratspräsidentin Isabelle Moret (fdp, VD) schlussendlich in der zweiten Abstimmung bei 95 zu 95 Stimmen und 7 Enthaltungen den Stichentscheid treffen musste. Sie entschied sich, den Entwurf anzunehmen und drehte somit das ursprüngliche Resultat um. Im Ständerat fiel die Schlussabstimmung am selben Tag etwas weniger spektakulär aus. Mit 27 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung hiess die kleine Kammer die Anpassung ebenfalls gut.

Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Neukonzessionierungen von Wasserkraftanlagen (Pa.Iv 16.452)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015
Dossier: Wasserkraft: Konzessionserneuerungen und Umweltmassnahmen
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz