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Am 20. Mai 2020 hörte die GK Michael Lauber zu den in der Verfügung der AB-BA geäusserten Vorwürfen sowie zu den aktuellen Geschehnissen im «Fifa-Fall» an. Anscheinend konnte der Bundesanwalt die Bedenken gegen ihn nicht ausräumen, beschloss die Kommission doch im Anschluss an die Anhörung mit 13 zu 4 Stimmen, ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Bundesanwalt zu eröffnen. Die Minderheit hätte mit der Eröffnung noch einmal zuwarten wollen, bis der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Beschwerde Laubers gegen die Verfügung vorlag. Die Eröffnung des Verfahrens sieht freilich vor, dass weitere Abklärungen zu den aktuellen Geschehnissen veranlasst werden und dass der Bundesverwaltungsgerichtsentscheid zu gegebener Zeit analysiert werden wird. Sollte dies zur Feststellung vorsätzlicher und grob fahrlässiger Amtspflichtverletzungen führen, so werde die GK der Bundesversammlung Antrag auf Amtsenthebung stellen, war der Medienmitteilung der Kommission zu ihrem Entscheid zu entnehmen.

In den Medien wurde die GK kritisiert. Es sei unverständlich, weshalb Lauber nicht direkt freigestellt worden sei, kritisierte etwa die Aargauer Zeitung. Auch im Tages-Anzeiger wurde Lauber aufgefordert, sein Amt nun ruhen zu lassen.Die «SonntagsZeitung» forderte eine Suspendierung Laubers, wenn er sein Amt während der Untersuchungen nicht freiwillig ruhen lasse. Laut verschiedener Medien nahm die Bundesanwaltschaft selber schriftlich Stellung zum Amtsenthebungsverfahren: Die Eröffnung eines Amtsenthebungsverfahrens habe keine Auswirkungen auf die operative Tätigkeit. Lauber werde «seine ihm vom Parlament übertragene Führungsverantwortung weiterhin wahrnehmen».

Da das Bundesverwaltungsgericht am 22. Juli 2020 die von der AB-BA beanstandeten Amtspflichtverletzungen mehrheitlich bestätigte und Lauber in der Folge seinen Rücktritt einreichte, wurde das Amtsenthebungsverfahren schliesslich obsolet. Allerdings war Ende Juni gegen Lauber auch noch ein Strafverfahren angestrengt worden.

Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber (2020)
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Aufgrund des Berichts der AB-BA zur Disziplinaruntersuchung gegen den amtierenden Bundesanwalt wurden von politischer Seite schon bald Forderungen für ein Amtsenthebungsverfahren gegen Michael Lauber laut. Die Grüne Partei, die sich bereits bei der Bestätigungswahl Laubers sehr kritisch gezeigt hatte, verlangte Anfang April 2020 in der Person von Parteipräsidentin Regula Rytz (gp, BE), dass die GK ein entsprechendes Verfahren einleite, damit die Glaubwürdigkeit der Institution wiederhergestellt werden könne. Das Fass zum Überlaufen gebracht habe Laubers Weigerung, die Verfügung der AB-BA zu akzeptieren, und seine Beschwerde dagegen, so Rytz in der Aargauer Zeitung. Auch Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) forderte, dass sich die GK möglichst rasch der Frage annehme, wie es mit dem Bundesanwalt weitergehen solle. Der Präsident der GK, Andrea Caroni (fdp, AR), sah indes keinen Grund zur Eile, weil es gelte, zuerst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Beschwerde Laubers abzuwarten, um eine Basis für eine allfällige Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens zu haben.

Die Forderungen für eine solche Amtsenthebung eines Bundesanwalts, die ein Novum in der Geschichte der Bundesanwaltschaft darstellte, wurden lauter, als Mitte April weitere Ungereimtheiten im «Fifa-Fall» publik wurden – auch wenn Teile davon verjährt waren. Laut NZZ weckten die Ereignisse «die Politik aus ihrer Corona-Lethargie»: Verschiedene Mitglieder der GK – darunter Sibel Arslan (basta, BS), Mathias Aebischer (sp, BE), Nicolo Pagani (cvp, SG) oder Pirmin Schwander (svp, SZ) – liessen im Tages-Anzeiger verlauten, zum äussersten Mittel greifen zu wollen, sollte Lauber nicht von sich aus zurücktreten. Auch die SP- und die Mitte-Fraktion sprachen sich für ein Amtsenthebungsverfahren aus. Zudem wendeten sich immer mehr «Verbündete» von Lauber ab, wie die Aargauer Zeitung zu berichten wusste. Dazu zählte sie vor allem Parlamentsmitglieder der FDP und der SVP, aber auch Teile der SP, die Lauber bei der Bestätigungswahl 2019 noch unterstützt hätten. Ein Entscheid bezüglich eines Amtsenthebungsverfahrens müsse bereits in der Sommersession 2020 gefällt werden, forderte die Zeitung.

Die GK beugte sich in ihrer Sitzung vom 13. Mai über die Frage einer Amtsenthebung. Diskutiert wurde, ob die GK – wie ursprünglich von Andrea Caroni vorgeschlagen – noch zuwarten und mehr Informationen einholen oder aber in der Tat ein Verfahren einleiten sollte. Die 17-köpfige Kommission entschied sich schliesslich einstimmig, den Entscheid zu vertagen und an ihrer nächsten Sitzung den Bundesanwalt selber noch einmal anzuhören. Eine Anhörung sei ein notwendiger erster Schritt hin zu einem Amtsenthebungsverfahren, liess die GK in ihrer Medienmitteilung verlauten. Sie könne nämlich von Amtes wegen nur über die Eröffnung eines Amtsenthebungsverfahrens entscheiden, wenn die fachliche und persönliche Eignung des obersten Staatsanwalts in Frage gestellt sei. Dies sei mit der Verfügung der AB-BA zwar gegeben, vor einem endgültigen Entscheid müsse die betroffene Person laut Reglement aber noch einmal angehört werden. GK-Präsident Caroni informierte die Medien allerdings auch, dass ein solches Verfahren Neuland sei und sich die Kommission deshalb mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) und der Staats- und Verwaltungsrechtsprofessorin Regina Kiener abgesprochen habe. Auch eine Delegation der AB-BA – Präsident Hanspeter Uster und die Untersuchungsleiterin Alexia Heine – sei nochmals angehört worden.
Kiener habe dabei für Verunsicherung gesorgt, wusste die Aargauer Zeitung tags drauf zu berichten, da sie ausgeführt habe, dass eine Amtsenthebung kein politischer Entscheid sein dürfe und Prozessrechte berücksichtigt werden müssten, damit der Entscheid nicht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet werden könne. Zudem dürfe sich das Parlament eigentlich nicht über die Verfügung der AB-BA hinwegsetzen, die ja lediglich eine Lohnkürzung und nicht eine Amtsenthebung als Sanktion für die Verfehlungen Laubers gefordert habe. Es sei wohl deshalb doch klüger, auf den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Beschwerde Laubers zu warten, urteilte der Sonntags-Blick. Andrea Caroni mahnte in der Aargauer Zeitung, dass der Bundesanwalt wie jeder Bürger und jede Bürgerin ein Recht auf ein korrektes Verfahren habe und es deshalb angezeigt sei, den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und allenfalls sogar einen juristisch möglichen neuerlichen Rekurs Laubers vor Bundesgericht abzuwarten. Ein Rücktritt Laubers würde zwar einiges erleichtern, aber letztlich gehe es um die Institution und nicht um die Person des Bundesanwalts, weshalb man als Kommission und Parlament den rechtsstaatlichen, wenn auch langsameren Weg gehen müsse, so Caroni.
Zurückhaltende Stimmen waren in den Medien kaum mehr auszumachen. In den meisten Kommentarspalten wurde Lauber aufgefordert, nun endlich zugunsten der Institution zurückzutreten. Eine kleine Lanze brach einzig der Sonntags-Blick für den Bundesanwalt, der ehemalige Weggefährtinnen und Weggefährten Laubers zu Wort kommen liess. Die Medien hätten die Person Laubers zur Institution gemacht, war dort etwa zu lesen; er sei jedoch besser, als er dargestellt werde. David Zollinger – ehemaliges Mitglied der AB-BA – fand es «erstaunlich, dass jemand, der intern, bei Politikern, Medien und Partnerbehörden so beliebt war, derart schnell fallen gelassen wird». Wer freilich «von Politikern mit einer politischen Absicht gewählt wurde, der kann von diesen auch wieder abgesetzt werden, da sind politische Motive dann stärker als juristische Gründe».

Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber (2020)
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Die Disziplinaruntersuchung gegen Michael Lauber war verzögert worden, weil das Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2019 entschieden hatte, dass kein externes Untersuchungsmandat vergeben werden darf, sondern dass jemand aus der AB-BA selber die Untersuchung leiten müsse. Gegen dieses Urteil hatte die AB-BA Beschwerde eingereicht, es wurde aber Anfang 2020 vom Bundesgericht bestätigt. Die AB-BA habe generell kein Beschwerderecht, urteilte das Bundesgericht, was im Tages-Anzeiger als «Etappensieg für Michael Lauber» bewertet wurde.
In der Folge übernahm AB-BA-Mitglied Alexia Heine die Leitung der Disziplinaruntersuchung. Konkret ging es darum, herauszufinden, ob eine Amtspflichtverletzung vorlag, weil sich Lauber bei nicht protokollierten Geheimtreffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino abgesprochen und diesbezüglich gelogen haben soll. Heine galt als «sehr effiziente Person», wie die Aargauer Zeitung zu berichten wusste. Die gleiche Zeitung vermeldete freilich auch, dass Lauber nicht kooperiere, Informationen verweigere und die «gleiche Verteidigungstaktik wie US-Präsident Donald Trump in seinem Amtsenthebungsverfahren» wähle: «Stonewalling».

Anfang März 2020 legte die AB-BA dann die Resultate der Disziplinaruntersuchung vor und hielt darin schwerwiegende Amtspflichtverletzungen fest. Neben der Verletzung der Protokollierungspflicht fanden sich in der Liste der Vorwürfe etwa auch eine «Verweigerungshaltung gegenüber den Auskunfts- und Editionsaufforderungen der AB-BA», «Übernahme der eigenen Anwaltskosten durch die Bundesanwaltschaft» – ein Punkt der im Blick besondere Empörung hervorrief –, «Verletzung der Treuepflicht», «Erstattung unwahrer Angaben gegenüber der AB-BA», «Illoyales Handeln» oder «Behinderung der Untersuchung». Als Sanktion verfügte die AB-BA eine einjährige Lohnkürzung von 8 Prozent, was insgesamt einer Reduktion des Jahreslohns um rund CHF 24'000 entsprach. Damit wählte die Aufsichtsbehörde allerdings nicht das schärfste Mittel, das ihr zur Verfügung stand, wären doch eine maximale Lohnkürzung von 10 Prozent oder aber ein Antrag auf Amtsenthebung möglich gewesen. Man habe keine Hinweise darauf gefunden, dass Lauber unrechtmässige Leistungen empfangen habe, was das mildere Urteil rechtfertige, so die AB-BA in ihrem Bericht.

Die Reaktionen auf den Untersuchungsbericht waren unterschiedlich. Verschiedene Parlamentsmitglieder äusserten sich konsterniert. Lorenz Hess (bdp, BE), Mitglied der Gerichtskommission (GK), sprach in der Aargauer Zeitung von einer «untragbaren Situation» und Matthias Aebischer (sp, BE) befürchtete einen «Reputationsschaden für die Schweiz». Es wurde allerdings auch darauf hingewiesen, dass Lauber die Möglichkeit habe, die Verfügung vor Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Es sei deshalb zu früh für ein politisches Urteil über die Amtsführung des Bundesanwalts, gab Christian Lüscher (fdp, GE) zu Protokoll.
Die NZZ zeigte sich über die eher zurückhaltenden Stellungnahmen verwundert: Die «Schelte» gegen den Bundesanwalt verhalle im Parlament wohl auch deswegen, weil man Lauber ja erst kürzlich im Amt bestätigt habe. Die Aargauer Zeitung forderte den Rücktritt Laubers. Damit könne er «eine Art Grösse zeigen». Die NZZ wies darauf hin, dass die Politik eigentlich nur die Möglichkeit der Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens habe, weshalb Lauber als einziger mit einem Rücktritt dafür sorgen könne, dass die Bundesanwaltschaft wieder zur Ruhe komme. Der Tages-Anzeiger sah hingegen neben dem Rücktritt Laubers eine andere Möglichkeit: Würde nämlich das Bundesverwaltungsgericht als Berufungsinstanz zum Schluss kommen, dass die Aufsichtsbehörde übertrieben habe, dann müsste die Berechtigung derselben und vor allem ihres Präsidenten, Hanspeter Uster, in Frage gestellt werden. Christian Levrat schlug in der Tribune de Genève gar vor, dass am besten beide Protagonisten zurücktreten sollten. Er beurteilte die Arbeit von AB-BA-Präsident Uster als zu «brutal». Dieser unwürdigen Auseinandersetzung («match assez indigne») an der Spitze einer so wichtigen Institution müsse ein Ende bereitet werden, so Levrat. Diese Ansicht wurde auch in der Weltwoche vertreten. Man gewinne beim Lesen des Disziplinarberichts den Eindruck, dass sich die AB-BA – «Hanspeter Uster und seine sechs Kollegen» – nicht an den Pflichtverletzungen Laubers störten, sondern «am unbotmässigen Verhalten des Bundesanwalts ihnen gegenüber». Die AB-BA habe sich in den ersten Jahren zu grosszügig gezeigt, der «furiore Uster» überschiesse nun aber in die andere Richtung, so das Wochenblatt.

Michael Lauber selber behielt sich rechtliche Schritte vor. In einer Ende März im Rahmen des «Fifa-Falls» ans Bundesstrafgericht gerichteten Stellungnahme, die der Aargauer Zeitung vorlag, wehrte sich der Bundesanwalt gegen die «unrechtmässig erstellte wie publizierte» Verfügung, die «einen persönlichkeitsverletzenden Inhalt» aufweise. Die Vorwürfe seien «konstruiert» und die Verfügung habe keine Rechtsgrundlage. Er werde sie deshalb anfechten und eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht einreichen. Dafür hatte Lauber aufgrund des im Rahmen der Covid-19-Massnahmen getroffenen Fristenstillstands bis Ende April 2020 Zeit.

Disziplinaruntersuchung gegen Michael Lauber (2019-2020)
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Ein Jahr, nachdem die SBB beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Vergabe der Fernverkehrskonzession eingereicht hatte, konnte im August 2019 eine Einigung zwischen SBB und BLS erzielt werden. Nachdem die BLS im Mai 2019 bekannt gegeben hatte, dass sie die beiden vom BAV zugesprochenen RegioExpress-Linien nicht per Dezember 2019 übernehmen könne, weil die hängige Beschwerde der SBB die Planungssicherheit verhindere, zeigten die beiden Bahngesellschaften im Sommer Verhandlungsbereitschaft.
Mit der Vermittlung von Verkehrsministerin Sommaruga und dem Berner Regierungsrat Neuhaus (BE, svp) einigten sich SBB und BLS auf den folgenden Kompromiss: Die SBB erhält die ungeteilte Fernverkehrskonzession für weitere 10 Jahre, die BLS darf im Gegenzug ab Dezember 2019 die Linie Bern-Biel und ab Dezember 2020 die Linien Bern-Burgdorf-Olten, Bern-Neuenburg und Neuenburg-La Chaux-de-Fonds führen. Die letztgenannte Linie soll jedoch mittelfristig wieder an die SBB zurückgehen, um die geplante bessere Anbindung von La Chaux-de-Fonds an die Westschweizer Städte zu gewährleisten. Die SBB zog ihre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in der Folge zurück.

Vergabe der Fernverkehrskonzession

Im Oktober 2017 hatte das Bundesamt für Verkehr bekannt gegeben, dass die Fernverkehrskonzession der SBB um zwei Jahre verlängert würde und das Amt 2018 über die Vergabe der Fernverkehrskonzession per Ende 2019 entscheiden werde. Aufgrund der konkurrierenden Gesuche von SBB und BLS brauche es vertiefte Abklärungen, hielt BAV-Direktor Füglistaler fest.
Im Mai 2018 legte das BAV einen Kompromissvorschlag vor, welcher der BLS statt der ersuchten fünf Linien nur die beiden Linien Bern-Biel und Bern-Olten zugestanden hätte. Die BLS lehnte dies ab und argumentierte, dass zwei RegioExpress-Linien nicht ausreichten, um einen wirklichen Mehrwert für die Passagiere zu schaffen.
Im Juni 2018 entschied das BAV jedoch nach dem vorgängig gemachten Kompromissvorschlag: Es erteilte der BLS die Fernverkehrskonzession für die RegioExpress-Linien Bern-Biel und Bern-Olten und beliess die übrigen Linien in der Konzession der SBB. Beide Bahngesellschaften waren darüber nicht glücklich: Die BLS hatte ja fünf Linien (davon zwei Intercity-Linien) beantragt und war über den Entscheid enttäuscht. Die SBB war unzufrieden mit dem Entscheid, weil sie die Fernverkehrskonzession nicht teilen wollte. Sie reichten deswegen im Juli 2018 beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid des BAV ein. Die Vergabe sei willkürlich, zudem sei die Aufteilung der Konzession ein Systemwechsel, der ohne politischen Entscheid vorgenommen werde, aber eines solchen bedürfe.

Vergabe der Fernverkehrskonzession

Mitte 2016 wurde mit Jean-Michel Cina nach Raymond Loretan und dem Interims-Präsidenten Viktor Baumeler erneut ein CVP-Parteimitglied zum Verwaltungsratspräsidenten der SRG berufen. Der Walliser Volkswirtschaftsdirektor und Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wurde von der SRG-Delegiertenversammlung mit 36 zu 3 Stimmen unterstützt und er wird sein Amt per 1. Mai 2017 antreten. Von den Medien wurde diese Wahl mit wenig Erstaunen und grösstenteils auch mit Verständnis aufgenommen. Als "politisches Schwergewicht" (SGT), bilingue Person und Mitglied einer Partei, in der die SRG grossen Rückhalt geniesse und die zwischen den Polen vermitteln könne, sei der neue Verwaltungsratspräsident der richtige Mann, um sich an der Seite der CVP-Magistratin den anstehenden medienpolitischen Herausforderungen "en pleine tempête" (TG) zu stellen.

Neuer SRG-Präsident

Gleich über mehrere Beschwerden von Politikern der SVP gegen Sendungen von SRF wurde im Jahr 2016 befunden. Mit knappem Entscheid wies die UBI eine Beschwerde gegen die SRF-Satiresendung "Zytlupe" ab, die kurz vor den eidgenössischen Wahlen im Radio den SVP-Wahlkampfsong "Welcome to the SVP" auf die Schippe nahm. Die Beschwerde richtete sich gegen die Aussage, dass das von einer Sängerin getragene T-Shirt mit dem Aufdruck "Bronx 88" für Rassenhass und die Judenverfolgung und -tötung in Nazi-Deutschland stehe. Der beschwerdeführende Solothurner SVP-Kantonsrat Peter Linz brachte an, der Aufdruck sei eine Analogie für den Song "On the boat 88 Bronx", der nichts mit dem Nazitum zu tun habe. Die UBI kam zum Schluss, dass eine Satire, sofern eindeutig als solche gekennzeichnet, was hier der Fall sei, überspitzt und böse sein dürfe. Zudem sei der SVP nur vorgeworfen worden, Nazi-Symbole zu verwenden, und nicht, dass die Volkspartei nationalsozialistische Politik betreibe. Gut hiess die UBI hingegen eine Beschwerde, die sich an eine von "Kassensturz" – ebenfalls im Vorfeld der Wahlen – ausgestrahlte Sendung richtete und worin die SVP als "konsumentenfeindlichste Partei" bezeichnet wurde. In dieser Sendung sei das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt und negative Wahlwerbung gegen die Volkspartei betrieben worden.
In seinem Schlussbericht wies Achille Casanova die von SVP-Seite angebrachte Kritik gegen den DOK-Film "Die Macht des Volkes" zurück. Die SVP-Exponenten hätten angemessenen Raum zur Vertretung ihrer Argumente erhalten und der kritische Blickwinkel der Autorin des Dokumentarfilms, Karin Bauer, werde transparent übermittelt.
Verzichtet hatte das Schweizer Fernsehen hingegen auf die Übertragung einer im Rahmen des Humorfestivals Arosa aufgeführten und gegen die SVP gerichtete Satire, was SRF damit begründete, der Beitrag habe nicht sendungsrelevanten Kriterien entsprochen, resp. nicht in den Mix der für das Fernsehen zusammengeschnittenen Beiträge gepasst. Der Auftritt des deutschen Satirikers Serdar Somuncu sei nicht der einzige gewesen, der keinen Eingang in die SRF-Sendung gefunden habe. Somuncu zeigte sich entrüstet über den SRF-Entscheid und sprach von "Zensur".

UBI lehnt Beschwerde zu Satire von SVP-Wahlkampfvideo ab

Für das Jahr 2015 präsentierte die SRG tiefrote Zahlen. Trotz der verzeichneten Zunahme bei der Zahl der Gebührenzahler (+1,7%) schrieb die Gesellschaft ein Defizit von CHF 90 Mio. Dafür verantwortlich sei notabene nicht nur der Bundesgerichtsentscheid, gemäss welchem die Empfangsgebühren nicht mehr länger der Mehrwertsteuer unterstellt werden dürfen (minus CHF 27 Mio.), sondern in weit grösserem Umfang Rückstellungen für die Pensionskasse (minus CHF 70 Mio.). Ferner führe auch der starke Franken zu Einbussen bei den Werbeeinnahmen.

SRG-Betriebsjahr 2015

Die eidgenössische Medienkommission hatte die SRG in ihrem im Dezember 2015 veröffentlichten EMEK-Bericht zu den Service-public-Medien bereits dazu angehalten, vermehrt Kooperationen mit privaten Medienanbietern einzugehen. In einem Schreiben unterbreitete SRG-Direktor Roger de Weck den Verlegern kurz darauf 11 Kooperationsvorschläge der SRG. Diese umfassten Vorschläge zur technologischen und journalistischen Zusammenarbeit. So etwa könnten Produktionen der SRG in gewissen Fällen von Privaten weiter verwertet werden. Gegen ein „sehr erschwingliches Entgelt“ könnten Privatradios, die sich auf die Regionalberichterstattung konzentrieren, täglich zwei Dutzend Nachrichtenbulletins der SRG in voller Länge und zeitgleich ausstrahlen. Ferner bestünde die Möglichkeit, dass Verlage aktuelle SRG-Videos in ihre Webseiten einbetten könnten. Im Gegenzug hätte die SRG Anrecht auf die durch das Video generierten Werbeeinnahmen. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Programmen der privaten Medien könnten zum einen ausgewählte Inhalte via Web-Player der SRG verbreitet werden und zum anderen auf SRG-Fernsehkanälen im Rahmen von sogenannten Public Private Partnerships überregionale Beiträge von konzessionierten regionalen Fernsehsendern ausgestrahlt werden – ähnlich wie dies auf SRF bereits mit PresseTV geschieht, woran die NZZ, die Basler Zeitung, die Handelszeitung und Bilanz beteiligt sind. Weitere Vorschläge betrafen die Erleichterung zum Erwerb von Sportrechten und den Zugang zu SRG-Fortbildungsprogrammen für Journalistinnen und Journalisten, die Schaffung oder Weiterentwicklung von gemeinsamen Kanälen, namentlich in Form von Apps oder eines gemeinsamen Youtube-Kanals, und die technologische Zusammenarbeit via SwissTXT, das zur Verfügung stellen von HbbTV (Hybrid Broadcast Broadband TV) oder die erleichterte Umstellung auf DAB+. Darüber hinaus betonte der SRG-Direktor, dass die sich mit Swisscom und Ringier in Entwicklung befindende Werbeplattform allen Interessierten diskriminierungsfrei offen stehe und reagierte damit auf die ablehnende Haltung der privaten Medien gegenüber dem geplanten Joint Venture.

Beim Verband Schweizer Medien (VSM) führte das Angebot hingegen nicht zur erhofften Reaktion. Dies unter anderem, weil es ohne vorgängige Abstimmung mit dem VSM und nur wenige Tage vor dessen Dreikönigstagung ins Haus flatterte und sogleich auch der NZZ zugespielt wurde, wo de Weck für seine Ausführungen beinahe eine ganze Seite eingeräumt wurde. Dies bot VSM-Präsident Hanspeter Lebrument Grund, an der Aufrichtigkeit des Angebots zu zweifeln, was er in der SonntagsZeitung (auf einer guten halben Seite) denn auch tat. Kritisch beurteilte er auch die Inhalte der Kooperationsmodelle. Die vorgeschlagenen Massnahmen würden die Abhängigkeit der privaten Medien von der SRG nur zusätzlich erhöhen. Ob Erstere tatsächlich von solchen Kooperationen profitieren würden, sei dahingestellt. Die SRG wirke gegen aussen wie „ein Fürstenhaus, das den privaten Medien einige Brotsamen zuwirft.“ Der stärkste Groll, den der Verband gegen die SRG hegte, bezog sich indes auf die von der Radio- und Fernsehgesellschaft zusammen mit Ringier und Swisscom gegründete Werbeallianz Admeira, die nicht Teil der Kooperationsvorschläge war und von de Weck in seinem Schreiben nur am Rande thematisiert wurde. Am 22. Januar forderte der VSM in einem Brief an das BAKOM denn auch, die Werbemöglichkeiten der SRG zu beschränken, und koppelte die Bereitschaft zur Diskussion von Kooperationsmöglichkeiten an den Marschhalt der Werbeallianz bis zum Ende dieser Gespräche. In einem Schreiben an den SRG-Direktor listete der Verband wenig später seinerseits einige Kooperationsvorschläge auf. Diese umfassten unter anderem die Bereitstellung audiovisueller SRG-Angebote für die Webseiten privater Medienanbieter. Im Unterschied zum Kooperationsangebot der SRG, das die Beteiligung der Gesellschaft an den mit den Videos generierten Werbeeinnahmen bedingen würde, verlangten die Verleger die kostenlose Zurverfügungstellung dieser Inhalte und dies aus zwei Gründen: Erstens seien die SRG-Inhalte durch öffentliche Mittel finanziert und zweitens sei es der SRG untersagt, Online-Werbung zu betreiben. Der Vorschlag der SRG umgehe dieses Verbot.

Ende April publizierte der Verlegerverband eine von ihm bereits im Sommer 2015 in Auftrag gegebene explorative Studie, die sich auf 36 Leitfadeninterviews mit Schweizer Branchenvertretern und Medienexpertinnen sowie 20 Befragungen ausländischer Expertinnen und Experten stützt. SRG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern war die Teilnahme an der Studie im Hinblick auf die umstrittene Werbeallianz untersagt worden. Die Studie ergab, dass das Interesse Privater an Zusammenarbeitsformen mit der SRG, so etwa im Rahmen von Public Private Partnerships, grösser ist als erwartet. Das Zustandekommen von Kooperationen werde jedoch stark von der tatsächlichen Ausgestaltung abhängen und verlange diesbezüglich von beiden Parteien einen „Change of Mindset“, so die Autoren der Università della Svizzera italiana. Nicht zuletzt bezeichneten sie es als „Geburtsfehler“, dass die Beteiligung der SRG an der Studie sowohl in finanzieller als auch personeller Hinsicht ausgeblieben war. Dies basiere zum einen darauf, dass die SRG nur wenige Tage nachdem der VSM die Studie zum Ausloten von Kooperationsmöglichkeiten in Auftrag gegeben habe, die Werbeallianz ausgerufen hatte. Zum anderen habe de Weck der Studie im September 2015 eine Absage erteilt. Im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der VSM-Studie erinnerte somit Vieles an die Situation bei der Präsentation der SRG-Kooperationsvorschläge, nur dass die Spiesse dieses Mal umgedreht wurden. Nun war es der Verlegerverband, dem zur Präsentation seiner Auftragsstudie beinahe eine ganze Seite in der NZZ eingestanden wurde (resp. der Studienautorin und dem Studienautor) und nun kritisierte die SRG den Alleingang des VSM. Dieser habe die Studie eigenmächtig in Angriff genommen. Man sei vor vollendete Tatsachen gestellt und erst hinterher zur Teilnahme und Mitfinanzierung aufgefordert worden. Eine Beteiligung an einer weiteren Studie, die von beiden Seiten gemeinsam geplant würde, könne man sich aber vorstellen.

Kooperationsangebote der SRG

Das Jahr 2015 bedeutete das praktische Ende des analogen Fernsehens. Seit Ende Juni 2015 können alle UPC Cablecom-Kunden nur noch digital fernsehen. Proteste blieben aus; bereits 2013 nutzten vier von fünf Haushalten gemäss BAKOM die Möglichkeit des Digitalfernsehens. Die Digitalisierung beim Radio voranzutreiben setzte sich die SRG zusammen mit den Privatradios im Frühjahr desselben Jahres zum Ziel. Bis 2018 soll ein Abschaltplan vorgelegt werden. Ein grosses Stück näher kamen die Akteure diesem Ziel mit der Annahme des RTVG im Juni 2015. Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz enthält die Grundlage zur finanziellen Unterstützung der Radios im Hinblick auf den Systemwechsel. 10% der überschüssigen Gebührenanteile können künftig für diesen Zweck verwendet werden.

Ende des analogen Fernsehens

Ein Findungsausschuss und eine Headhunter-Firma wurden eingesetzt, um den aufgrund seiner Ständeratskandidatur zurücktretenden SRG-Präsidenten Raymond Loretan zu ersetzen. Nach viermonatiger erfolgloser Suche entschloss man sich, einen SRG-Präsidenten ad interim einzusetzen. Dieser Posten wurde durch den damaligen Vizepräsidenten des Verwaltungsrates, Viktor Baumeler, besetzt.

Neuer SRG-Präsident

Drei Monate nach der äusserst knapp verlorenen RTVG-Abstimmung präsentierte der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) seine Vision des zukünftigen Servie public, die mit starken Einsparungen bei der SRG verbunden ist und welche von der Grundidee ausgeht, dass die SRG nur noch Leistungen anbieten solle, welche von privaten Medien nicht erbracht werden können. Zeitgleich gab die SRG bekannt, dass ihr Budget im kommenden Jahr um CHF 40 Mio. tiefer ausfalle. Dies war hauptsächlich auf das im Mai gefällte Bundesgerichtsurteil zurückzuführen, wonach die Empfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuer unterliegen dürfen, sowie in einem geringeren Umfang ebenfalls auf den im Rahmen der Beratungen zum RTVG gefällten Entscheid zur leichten Erhöhung der Gebührenanteile für die lokalen Radio- und Fernsehstationen. Auch im aktuellen Jahr musste die SRG aufgrund abnehmender Werbeausgaben ihr Budget bereits um CHF 20 Mio. kürzen. Als Konsequenz sah sich die SRG zum Abbau von rund 250 Stellen gezwungen, wovon 102 Stellen beim SRF, 74 bei RTS und 49 bei RSI betroffen waren. Weitere 20 Stellen sollen bei der Generaldirektion gestrichen werden. Auch wenn die Abstriche hauptsächlich bei Verwaltung, Produktion und Informatik angedacht seien, komme es gezwungenermassen auch zu Abstrichen bei den Programmen. Nach Möglichkeit soll der Stellenabbau über natürliche Fluktuationen wie die Frühpensionierung oder den Verzicht auf die Neubesetzung vakanter Stellen erfolgen. Bevor die SRG ihren definitiven Entscheid fällte, hatten die Mitarbeitenden einen Monat Zeit, um über eine Hotline der SRG alternative Sparvarianten einzureichen, so etwa stärkere Abstriche bei den Programmen, tiefere Spesen oder eine Reduktion des Beschäftigungsgrads. Bei der Gewerkschaft Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) gab man sich enttäuscht, dass die SRG trotz 400 deponierter Alternativvorschläge auf ihrem Entscheid beharre. Die SRG rechtfertigte ihren Beschluss damit, dass laufende Verträge die Umsetzung gewisser Vorschläge nicht möglich machten, einzelne Vorschläge mit einem grossen Umsetzungsaufwand verbunden wären oder gar Mehrkosten nach sich gezogen hätten. Ende Oktober 2015 ging die SRG auch auf die stets lauter gewordenen Forderungen nach Kostentransparenz ein und wies den finanziellen Aufwand für ihre deutschsprachigen Sendungen aus.

SGV verlangt Einschnitte bei der SRG
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Der zwischen der Billag und dem UVEK bestehende Vertrag über das Einziehen der Radio- und Fernsehgebühren, der Ende 2014 auslief, wurde vom zuständigen Departement bis 2017 verlängert. Zu diesem Zeitpunkt sollte gemäss Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) der Systemwechsel in Kraft getreten sein, womit sinnvollerweise auch das Inkassomandat neu ausgeschrieben werden könne. Im November beschloss der Bundesrat, die Höhe der Gebühren für die folgenden Jahre bis zur Umstellung auf dem bestehenden Stand von CHF 462 pro Jahr und Haushalt einzufrieren. Die Regierung rechnet aufgrund stark steigender Anzahl an Gebührenzahlenden für die Jahre 2015 bis 2018 pro Jahr durchschnittlich mit CHF 11 Mio. Mehreinnahmen. Mit diesen Mitteln sowie den Gebührenüberschüssen aus vergangenen Jahren sollen die mit der RTVG-Revision beschlossenen zusätzlichen Aufgaben finanziert werden.

Billag

Nach mehrjährigem Streit zwischen der öffentlich-rechtlichen Institution und privaten Anbietern legte der Bundesrat im Mai eine Revision der Konzession der SRG SSR vor, welche eine Erweiterung des Online-Angebots des Schweizer Radios und Fernsehens ermöglicht. Nachdem der Bundesrat der SRG bereits im Vorjahr die Online-Werbung untersagt hatte, beschränkte sich die Anpassung der Konzession auf die Bestimmungen zu den Online-Inhalten der SRG. Diese sollen in erster Linie von audiovisuellen Beiträgen geprägt sein. Die inhaltlichen Vorgaben für einen Beitrag, der mit einer im Schweizer Radio oder Fernsehen ausgestrahlten Sendung in Bezug steht, wurden durch die Konzessionsänderung gelockert. Neu ermöglicht wird der SRG die Publikation von Online-Inhalten ohne Sendungsbezug, jedoch dürfen solche Beiträge nicht mehr als einen Viertel der im Web publizierten Inhalte betragen. Für Berichterstattungen in den Rubriken News, Sport und Lokales/Regionales, die keinen Sendungsbezug aufweisen, gilt darüber hinaus eine Umfangbeschränkung von maximal 1000 Zeichen. Weiter erhält die SRG das Recht, bedeutende politische, wirtschaftliche, kulturelle und sportliche Ereignisse von überregionalem Interesse ohne gleichzeitige Fernsehausstrahlung und ohne vorgängige Bewilligung im Internet live zu übertragen. Diese Anpassung erfolgte in Erfüllung der im Vorjahr überwiesenen Motion Allemann (sp, BE). Die Änderungen traten Anfang Juni in Kraft. Der Verband Schweizer Medien gab bekannt, mit diesem Kompromiss leben zu können, hatte er doch im Vorfeld einen minimalen Grenzwert von 80% für die Publikation von Texten mit Sendebezug sowie eine Maximallänge von 800 Zeichen für Inhalte ohne Sendebezug gefordert. Gleichwohl monierten die Verleger, dass die SRG neben wirtschaftlichen und politischen Themen auch Sport- und Kulturanlässe im Internet live übertragen darf. Dies führe zur Konkurrenzierung privater Anbieter. An den neuen Möglichkeiten der Live-Übertragung störte sich ebenfalls der Verband der Regionalfernsehen (Telesuisse). Missbilligend äusserten sich zudem FDP, SVP und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), die eine Debatte über den Service public im Medienbereich forderten.

SRG Online-Tätigkeit

Nach Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen für „Radio Grischa“ bestätigte das UVEK im März seinen 2008 gefällten positiven Konzessionsentscheid für das Lokalradio. Das Departement, das durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abklärung einer allfälligen Verletzung der Meinungs- und Angebotsvielfalt angehalten worden war, kam zum Schluss, dass die Südostschweizer Mediengruppe, zu welcher das Lokalradio gehört, in der Region zwar über eine marktbeherrschende Stellung verfüge, diese jedoch nicht missbrauche. Sich abstützend auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (WEKO) stellte das UVEK keine Konzessionsverletzung fest und erteilte dem Radio daher eine bis Ende 2019 gültige UKW-Radiokonzession. Auch im Falle der BT Gruppe stellte das UVEK keine Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt fest, womit der 2008 gefällte Konzessionsentscheid zu Gunsten von „Radio Argovia“ ebenfalls bestätigt wurde. Roger Schawinski, der gegen die ursprünglichen Entscheide Beschwerde eingereicht hatte und mit den Projekten „Radio AG“ und „Radio Südost“ unterlegen war, zeigte sich mit diesen Entscheiden nicht zufrieden und zog die beiden Beschwerden weiter ans Bundesverwaltungsgericht, dessen Beschluss Ende Jahr noch ausstand.

Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen

Der im vorangegangenen Jahr entflammte Streit um die Online-Werbung durch die SRG SSR fand im Berichtsjahr ein vorläufiges Ende. Aufgrund des Ausbaus der SRG Online-Tätigkeit in den letzten Jahren hatten die Verleger ihre eigenen, nicht-gebührenfinanzierten Onlineangebote gefährdet gesehen und ein Verbot von Online-Werbung durch die SRG gefordert. Nachdem die Verleger und die SRG keine gemeinsame Lösung finden konnten, schaltete sich der Bundesrat ein und verbot der SRG die Online-Werbung. Im Gegenzug sollen ihr jedoch mehr publizistische Möglichkeiten im Internet eingeräumt werden. Ende Dezember legte das BAKOM deshalb den interessierten Kreisen einen Entwurf für Änderungen der SRG-Konzession zur Stellungnahme vor.

SRG Online-Tätigkeit

Eine Motion von Thomas Müller (svp, SG) beschäftigte sich mit dem Thema Empfangsgebühren und scheiterte im Nationalrat nur äusserst knapp. Das Anliegen wollte die Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe einfrieren. Statt nach neuen Geldquellen im Gebührenbereich zu suchen, sollte die SRG vielmehr ihre Kostenstruktur überprüfen, so der Motionär. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme unter anderem auf die relativ moderate Höhe der Gebührengelder und die kommende Umstellung des Systems hin zu den Haushaltsgebühren. Dies führe zu einer Reduktion der Gebühren für die Haushalte, weshalb eine Einfrierung der Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe sinnlos wäre. Der Nationalrat entschied sich mit nur einer Stimme Unterschied schliesslich äussert knapp gegen den Antrag Müllers.

Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe einfrieren

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip, das die Schweiz mit der Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) mit einseitiger Wirkung eingeführt hatte, blieb auch nach seinem Inkrafttreten Anfang Juli v.a. im Lebensmittelbereich politisch umstritten. SVP- und Landwirtschaftsvertreter im Nationalrat wollten der befürchteten Nivellierung der Lebensmittelqualität nach unten die gesetzliche Grundlage entziehen. Nach dem gescheiterten Referendum gegen das Gesetz und der vergeblichen Opposition gegen die Verordnung zum revidierten THG Ende 2009, verlangten Erich von Siebenthal (svp, BE) und 39 Mitunterzeichnende der SVP und der Lega dei Ticinesi im Dezember 2010 in einer Motion die Streichung des Cassis-de-Dijon-Prinzips aus dem THG. Gleichzeitig lancierte Jacques Bourgeois (fdp, FR) eine Parlamentarische Initiative, welche die Streichung der Lebensmittel aus dem THG forderte und quer durch alle Parteien 86 Mitunterzeichnende fand. Beide Geschäfte standen Ende 2010 noch zur Behandlung im Plenum an. Bis Ende des Jahres hatte das Bundesamt für Gesundheit gemäss einer ersten Zwischenbilanz 21 Gesuche für den Import von Lebensmitteln nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip gutgeheissen und deren 14 abgelehnt. Gegen sechs Entscheide waren beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden hängig.

Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse - Cassis-de-Dijon-Prinzip
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Das 2009 in Angriff genommene Konvergenzprojekt SRG wurde in der Westschweiz mit der Inbetriebnahme von Radio Télévision Suisse (RTS) am 1.1.2010 unter der Leitung von Gilles Marchand abgeschlossen. Nach der Produktionsaufnahme am gemeinsamen Standort für Radio und Fernsehen in Comano gilt auch die Konvergenz der Radiotelevisione svizzera (RSI; Leitung Dino Ballestra) in ihren Grundzügen als umgesetzt. In der Deutschschweiz wurde das Projekt mit der Bestimmung der Verantwortlichen für die neuen Unternehmensteile sowie des neuen Verwaltungsrats zur definitiven Umsetzung auf den 1.1.2011 vorbereitet. Mit der Wahl von Roger de Weck zum Generaldirektor der SRG, der den Ende Jahr zurücktretenden Armin Walpen ersetzte, sowie von Rudolf Matter zum Direktor von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) waren die zentralen Köpfe der neuen Unternehmensleitung, welcher auch der Direktor von Radio Televisiun Rumantscha (RTR) Mariano Tschuor angehört, festgelegt. Im Sommer erhielt die SRG-Konvergenz mit der Kindersendung Zambo ein publizistisches Gesicht. Sie wird von Radio und Fernsehen gemeinsam produziert und ist über ihr Internetangebot auch auf die neuen sozialen Medien ausgerichtet.

„Konvergenzprojekt“ der SRG

La Poste a répondu favorablement à la demande de reconnaissance du Syndicat autonome des postiers (SAP), après que le TAF a confirmé qu’une telle décision relevait de la seule compétence de l’employeur. Fort de quelque 320 membres, le SAP a ainsi acquis le statut d’organisation représentative des collaborateurs et d’interlocuteur légitime de la direction de l’ancienne régie.

demande de reconnaissance du Syndicat autonome des postiers (SAP)

Ende Oktober begann der Bau des Bundesstrafgerichts in Bellinzona. Es soll dort seinen definitiven Sitz erhalten und 2013 aus dem Provisorium in der Tessiner Hauptstadt umziehen. Zudem wurde im Herbst auch der Rohbau des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen abgeschlossen.

Baubeginn des Bundesstrafgerichts in Bellinzona

La Commission de la concurrence (Comco) a interdit la fusion de Sunrise et Orange au motif qu’elle conduirait à la constitution d’un duopole sans réelle concurrence, dans la mesure où tant Swisscom que la nouvelle société auraient eu intérêt à maintenir un niveau de prix élevé plutôt qu’à essayer de se prendre des parts de marché l’une à l’autre. Les organisations de protection des consommateurs ont applaudi cette décision, tout en rappelant que la position dominante de Swisscom demeure éminemment problématique. Après avoir annoncé dans un premier temps le dépôt d’un recours auprès du TAF, Orange a finalement renoncé à l’acquisition de Sunrise.

Gescheiterte Fusion zwischen Orange und Sunrise 2009

L’OFEN a approuvé les plans relatifs aux transformations et constructions projetées par les Forces motrices bernoises (FMB) sur la ligne à haute tension entre Wattenwil et Mühleberg (BE). Selon cette décision, les FMB pourront construire une ligne aérienne sur l’essentiel du tracé, à l’exception d’un tronçon de 3,3 km dans la région de Rümligen, où se situe une réserve protégée, pour lequel un câblage souterrain est exigé. Pour ce tronçon, un plan et une demande d’autorisation séparés doivent encore être soumis à l’OFEN. Les FMB ont fait recours contre cette décision auprès du Tribunal administratif fédéral (TAF), jugeant que l’OFEN avait sous-estimé non seulement le surcoût mais aussi l’atteinte écologique de l’enfouissement de la ligne dans cette zone protégée. Les autorités de la commune de Köniz ont également déposé un recours au motif que la hauteur moyenne des mâts excède celle recommandée par l’étude d’impact environnemental. Elles ont en outre exigé que l’OFEN examine la possibilité d’un enfouissement du tronçon situé sur le territoire communal.

ligne à haute tension entre Wattenwil et Mühleberg (BE)

Les CFF et la SNCF ont créé une société commune du nom de Transferis qui doit prendre en charge les tâches de planification et de réalisation de la future ligne transfrontalière du RER genevois Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (F) (CEVA). Financée par le fonds d’infrastructure, cette ligne permettra de réduire de moitié le temps de trajet entre la commune française et la gare principale de Genève. L’OFT a levé les 1'700 oppositions au projet début mai, mais plusieurs opposants ont saisi le Tribunal administratif fédéral (TAF). Sous réserve de l’issue de la procédure judiciaire, la mise en service est prévue en 2013.

Gründung Transferis 2008
Dossier: Bahnlinie Genf Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (CEVA)

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Zusammenfassung
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Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Das Parlament ist nicht nur zuständig für die personelle Bestellung der Bundesgerichte, sondern bestimmt auch, wie viele Stellen für ordentliche oder nebenamtliche Gerichtspersonen eingerichtet werden sollen. Die Stellenzahl der verschiedenen Gerichte hat über die Jahre zugenommen. So sassen 1848 am Bundesgericht (BGer) elf von der Bundesversammlung gewählte Milizrichter (und 11 Ersatzmänner); Ende 2023 waren 16 vollamtliche Bundesrichterinnen und 24 vollamtliche Bundesrichter sowie 17 nebenamtliche Richterinnen und Richter in Lausanne tätig. Ins Bundesstrafgericht (BStGer), das 2004 seine Tätigkeit aufnahm, wählte die Vereinigte Bundesversammlung im Jahr 2003 elf Strafrichterinnen und -richter; bis 2023 hat sich diese Zahl verdoppelt (7 Frauen und 15 Männer); zusätzlich arbeiten 13 nebenamtliche Richterinnen und Richter am BStGer in Bellinzona. Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) besteht seit 2004 und wurde zu Beginn mit 72 Richterinnen und Richtern bestückt; eine Zahl, die sich bis Ende 2023 nur marginal auf 73 erhöht hat (34 Frauen und 39 Männer). Im Bundespatentgericht (BPatGer) schliesslich – in Funktion seit 2012 – hat die Zahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richtern von 36 auf 41 zugenommen. Auch Ende 2023 sind zwei hauptamtliche Richter im BPatGer tätig.
Hauptgrund für die Erhöhung der Zahl der Richterinnen und Richterstellen war in den letzten rund 20 Jahren meist derselbe, nämlich die personelle Überlastung aufgrund einer zunehmenden Anzahl Fälle. Aber auch ganz konkrete und teilweise zeitlich befristete Anforderungen an die verschiedenen Gerichte können eine vorläufige Anhebung der Zahl der Gerichtspersonen nach sich ziehen. Beispiele sind hier die zunehmende Anzahl Asylrechtsbeschwerden aufgrund wachsenden Anzahl Asylgesuche (z.B. 2009, 2017 und 2023) oder der erhöhte Personalbedarf des BVGer aufgrund der zunehmenden Zahl an Amtshilfegesuchen aus den USA bei der Aufklärung von Steuerdelikten von Kunden der UBS. Schliesslich kann auch eine repräsentativere Verteilung der Stellen entsprechend der Landessprachen bzw. das Risiko von Engpässen aufgrund einer Untervertretung einzelner Sprachen oder die Schwierigkeit, geeignete Personen zu finden, Grund für einen Ausbau der Stellen darstellen.

Übersicht
2006: Präzisierung der Zahl der Stellen am BGer (38 ordentliche, 19 nebenamtliche Stellen; Pa.Iv. 06.400)
2009: BVGer erhält eine italienischsprachige Stelle zur Bewältigung der Pendenzen im Asylbereich (Pa.Iv. 08.501)
2009: BVGer braucht mehr Personal aufgrund der Amtshilfegesuche aus den USA zur UBS (Pa.Iv. 09.475)
2011: Festlegung der Zahl der Stellen am BGer (38 voll-, 19 nebenamtliche Stellen; Pa.Iv. 11.400)
2012: Erhöhung der Stellenzahl am BStGer (Pa.Iv. 12.462)
2013: Erhöhung der Zahl Vollzeitstellen am BVGer scheitert am SR (Pa.Iv. 12.425)
2017: Vorübergehende Aufstockung Stellen am BVGer (Pa.Iv. 16.486)
2017: Wahl von drei statt zwei nebenamtlichen Bundespatentrichtern (WG 17.202)
2018: Zusätzliche Richterstelle am BVGer wegen Mehraufwand durch Nachrichtendienstgesetz (Pa.Iv. 18.422; zurückgezogen)
2021: Erhöhung der ordentlichen Vollzeitstellen am BStrGer von drei auf vier (Pa.Iv. 21.401)
2022: Erhöhung der Zahl der ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter um zwei (Pa.Iv. 22.427)
2023: Zusätzliche nebenamtliche Stelle italienischer Sprache am BStGer (Pa.Iv. 23.431)
2023: Vollzeitstellen am BVGer vorübergehend anheben (Pa. Iv. 23.449)
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Zusammenfassung Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den Bundesgerichten (seit 2006)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten