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Mit dem Inkrafttreten des RTVG wurde die Grundlage für die ersten Lokalradioprojekte, die Verordnung vom 7. Juni 1982 über lokale Rundfunkversuche (RVO), formell abgelöst. Gleichzeitig kündigte die SRG den 19 Lokalradios, welche bisher Programmteile der SRG, insbesondere die Nachrichtenblöcke, zu symbolischen Preisen übernommen hatten, die entsprechenden Verträge per Ende 1 992. Nach heftigem Protest seitens der Lokalradios erstreckte die SRG die Frist bis Ende 1993.

Mit dem Inkrafttreten des RTVG wurde die Grundlage für die ersten Lokalradioprojekte, die Verordnung vom 7

Das Programm von SRI wurde im Berichtsjahr vor allem für ein europäisches Publikum erstmals über Satellit übertragen; Pläne der PTT zur Installierung von neuen Kurzwellensendern wurden damit aufgegeben. Per Satellit erreicht das Programm in Europa 34 bis 40 Mio Haushalte. Eine neue Programmstruktur, welche Rücksicht auf zwei verschiedene Zielpublikumsgruppen, einerseits Auslandschweizer, andererseits ein internationales Publikum, nimmt, würde in die Tat umgesetzt.

Standort für einen starken Kurzwellensender

Der Bundesrat wählte Eric Lehmann, ehemaliger Chefredaktor der Genfer Tageszeitung "La Suisse" sowie Direktor und Delegierter des Verlegers der "Tribune de Genève", zum Präsidenten des neu geschaffenen SRG-Zentralrates; dieser ersetzt Yann Richter, der unter der alten Organisationsstruktur den SRG-Zentralvorstand präsidiert hatte.

Der Bundesrat wählte Eric Lehmann, ehemaliger Chefredaktor der Genfer Tageszeitung "La Suisse" sowie Direktor und Delegierter des Verlegers der "Tribune de Genève", zum Präsidenten des neu geschaffenen SRG-Zentralrates; dieser ersetzt Yann Richter, der unter der alten Organisationsstruktur den SRG-Zentralvorstand präsidiert hatte [36]

Seit dem Inkrafttreten der neuen Radio- und Fernsehverordnung ist die Werbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente in diesen Medien erlaubt. Ausgeschlossen sind Heilmittel, welche nur in Apotheken erhältlich sind, sowie Medikamente, bei denen eine gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung bei Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Aufsicht über die Heilmittelwerbung liegt bei der IKS. Diese nicht unumstrittene Öffnung begründete der Bundesrat mit der wettbewerbspolitischen Gleichstellung von Radio und Fernsehen mit den Printmedien.

Werbung für nicht rezeptpflichtige Medikamente in Medien wird erlaubt (1992–1995)

Mit einem Bericht über den Zürcher Stadtrat Wagner (fdp), der im Zusammenhang mit der Weitergabe von vertraulichen, verwaltungsinternen Dokumenten unter Anklage stand, hatte das Fernsehmagazin "Rundschau" im Dezember 1989 laut UBI-Entscheid die Konzession verletzt, weil in der Darstellung zusätzlich zu der vom Gericht festgestellten Amtsgeheimnisverletzung noch der Eindruck der Begünstigung von Dritten unterstellt worden war. Chefredaktor Peter Studer verteidigte die betroffenen Journalisten und wies das UBI-Urteil als subjektiv zurück, verzichtete aber auf einen Weiterzug vor Bundesgericht. Eine Beschwerde gegen die Sendung "Fragment" des Fernsehens DRS zum Thema "Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis" (VPM) wurde hingegen nicht gutgeheissen. Der Vorwurf der fehlenden Vielfalt der Ansichten und Unsachgemässheit könne laut UBI nicht geltend gemacht werden, da der VPM keinen Gesprächspartner zur Sendung geschickt hatte.

Mit einem Bericht über den Zürcher Stadtrat Wagner (fdp), der im Zusammenhang mit der Weitergabe von vertraulichen, verwaltungsinternen Dokumenten unter Anklage stand, hatte das Fernsehmagazin "Rundschau" im Dezember 1989 laut UBI-Entscheid die Konzession verletzt, weil in der Darstellung zusätzlich zu der vom Gericht festgestellten Amtsgeheimnisverletzung noch der Eindruck der Begünstigung von Dritten unterstellt worden war

Einige Sozial- und Präventivmediziner äusserten sich beunruhigt über die teilweise Liberalisierung der Werbung für Medikamente. Obwohl das RTVG Werbung für Medikamente an Radio und Fernsehen verbietet, erlaubt die neue Verordnung Werbespots für sogenannte risikoarme, freiverkäufliche Medikamente. Verkaufssendungen wie Teleshopping sind jetzt erlaubt, jedoch höchstens während einer Stunde pro Tag. Das bisher geltende Verbot der Sonntagswerbung wurde aufgehoben; ausgenommen davon sind nur sechs Feiertage. Neu ist auch die Zulassung des Sponsoring von Sendungen; dabei müssen die Sponsoren am Anfang und am Ende der Sendung als solche kenntlich gemacht werden. Alle bisherigen Veranstalter sollen in den Genuss der neuen Regelung kommen, müssen jedoch eine neue Konzession beantragen.

teilweise Liberalisierung der Werbung für Medikamente

Im Berichtsjahr flammte erneut ein Streit um die Urheberrechtsgebühren auf, welche die Kabelfernsehgesellschaften zugunsten der sogenannten Verwertungsgesellschaften wie SUISSIMAGE, SUISA und ProLitteris über die Abonnementsgebühren einziehen müssen. Die Vereinigung schweizerischer Gemeinschaftsantennen-Betriebe (VSGB) beschwerte sich darüber, dass nur die verkabelten Haushalte eine Abgabe entrichten müssen, nicht aber jene Haushalte, welche die Programme über eine Parabol-Antenne empfangen.

Streit um die Urheberrechtsgebühren

Die Strukturreform der SRG nahm auch auf regionaler Ebene konkrete Formen an. In der Deutschschweiz arbeitete der DRS-Vorstand neue Statuten für die Regionalgesellschaft DRS aus. Neues oberstes Organ der Regionalgesellschaft DRS soll der 23köpfige Regionalrat sein, der im wesentlichen die Funktionen übernimmt, die bisher der Delegiertenversammlung übertragen waren. Ein siebenköpfiger Ausschuss soll das neue exekutive Leitungsorgan, den Regionalratsausschuss, bilden, in dem auch der SRG-Generaldirektor Einsitz nimmt. Ohne Gegenstimme verabschiedete die DRS-Delegiertenversammlung die neuen Statuten und wählte die fünf Mitglieder des Regionalrates (der Präsident des DRS-Regionalvorstands gehört dem Ausschuss ex officio an).

Organisationsreform

Das EVED bewilligte die Einspeisung von 16 digitalen Radioprogrammen und vier neuen Satellitenfernsehprogrammen (je ein luxemburgisches, türkisches und britisch-arabisches Programm sowie den niederländischen Informatiksender " Computer Europe Channel") in die Kabelnetze. Mit Inkrafttreten des neuen RTVG ab dem 1. April wurde die Bewilligungspflicht für die Einspeisung von ausländischen Satellitenprogrammen in Kabelnetze abgeschafft.

Das EVED bewilligte die Einspeisung von 16 digitalen Radioprogrammen und vier neuen Satellitenfernsehprogrammen (je ein luxemburgisches, türkisches und britisch-arabisches Programm sowie den niederländischen Informatiksender " Computer Europe Channel") in die Kabelnetze

Die Ombudsstelle, welche gemäss neuem Radio- und Fernsehgesetz der UBI vorgeschaltet ist, wurde für die deutsche Schweiz mit alt-Ständerat Hänsenberger (fdp, BE) besetzt. Dieser bearbeitete 62 Beanstandungen (28% Radio, 72% TV); im Berichtsjahr wurden von 52 abgeschlossenen Fällen zehn in der Form einer Klage auf Konzessionsverletzung an die UBI weitergezogen.

Die Ombudsstelle, welche gemäss neuem Radio- und Fernsehgesetz der UBI vorgeschaltet ist, wurde für die deutsche Schweiz mit alt-Ständerat Hänsenberger (fdp, BE) besetzt

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ablehnung der «Zwillingsinitiativen» zur Verminderung der Alkohol- und Tabakprobleme, welche 1989 mit der Forderung nach einem totalen Werbeverbot für Alkoholika und Tabakwaren eingereicht worden waren, und leitete den Räten seine Botschaft für einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe zu. Dabei zeigte er Bereitschaft, den in der Vernehmlassung vorgebrachten Bedenken der betroffenen Kreise (Industrie, Gewerbe, Medien) zumindest teilweise Rechnung zu tragen und seinen ursprünglichen Vorschlag etwas zu lockern. Als Erklärung für diesen partiellen Rückzieher – beispielsweise bei der Tabakwerbung in den Printmedien oder beim Sponsoring – führte er an, dass neben der hohen Priorität, welche dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung gebühre, auch die Handels- und Gewerbefreiheit, die Rechtsgleichheit und das Informationsbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten berücksichtigt werden müssten.
Strikt verboten sein soll die Werbung am Schweizer Radio und Fernsehen, bei den Lokalradios, in den Kinos und auf Plakatwänden. In allen anderen Bereichen würde die Werbung bloss eingeschränkt. An den Verkaufsstellen darf informativ geworben werden. Degustationen bleiben hier – mit Ausnahme der gebrannten Wasser – erlaubt, hingegen dürfen keine Gratismuster von Raucherwaren mehr abgegeben werden. Sachbezogene Werbung für Alkoholika und Tabak soll auch in den Printmedien mit Ausnahme der Jugendzeitschriften möglich sein. Ebenfalls zugelassen bleiben das Sponsoring und die Markendiversifizierung, sofern damit nicht die Förderung des Verkaufs von Alkohol und Tabakwaren bezweckt wird. Das Aktionskomitee zeigte sich enttäuscht vom Gegenvorschlag und beschloss, seine Initiativen nicht zurückzuziehen.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Im Bericht "SRG und Kultur" verteidigten die Autoren die kulturellen Funktionen des "service public"; das Kriterium der Einschaltquoten gewinne laut dem Bericht unter dem Konkurrenzdruck der ausländischen Privatsender ohne entsprechenden Kulturauftrag ständig an Bedeutung und gefährde damit die Existenz der schweizerischen Fernsehketten, die unter anderem durch die Kulturvermittlung und das Kulturschaffen, für welche sie 1991 265 Mio Fr. ausgegeben haben, auch einen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt leisten.

Im Bericht "SRG und Kultur" verteidigten die Autoren die kulturellen Funktionen des "service public"; das Kriterium der Einschaltquoten gewinne laut dem Bericht unter dem Konkurrenzdruck der ausländischen Privatsender ohne entsprechenden Kulturauftrag ständig an Bedeutung und gefährde damit die Existenz der schweizerischen Fernsehketten, die unter anderem durch die Kulturvermittlung und das Kulturschaffen, für welche sie 1991 265 Mio Fr

Der Bundesrat hat vor Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) dem von Roger Schawinski über Satelliten betriebenen Klassiksender "Opus Radio" die Moderation in Dialekt bis Ende 1993 erlaubt. Das Gesuch für eine terrestrische Frequenz wurde vom BAKOM jedoch abgelehnt, worauf der Sender seinen Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen einstellen musste. Das von "Radio Z" initiierte Volksmusikradio "Eviva", dessen Moderation teilweise in der Sprache der Musikherkunft erfolgt, erhielt die Sendebewilligung und konnte im Herbst seinen Betrieb aufnehmen.

In einem Aufsichtsverfahren stellte das EVED beim neuen Satellitensender "Opus Radio" von Roger Schawinsky eine Konzessionsverletzung fest, da dieser entgegen den Konzessionsvorschriften seine Sendungen mehrheitlich schweizerdeutsch moderieren liess [40]

Rechtsbürgerliche Kreise lancierten eine Volksinitiative "für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medienmonopole", die eine eigentliche Privatisierung von Radio- und Fernsehanstalten zum Ziel hat. Sämtliche Veranstalter sollten freien Marktzutritt erhalten und einander gleichgestellt werden. Laut SRG-Generaldirektor Riva würde eine derartige Medienordnung die regionalen Vollprogramme der Romandie und der italienischsprachigen Schweiz in Frage stellen und die Preise für die Übertragungsrechte von Sportveranstaltungen und Spielfilmen in die Höhe treiben. Der Zeitungsverlegerverband reagierte seinerseits abweisend auf die lancierte Initiative, weil der Text die Streichung des Artikels 55bis, Absatz 4 BV, zur Folge hätte; dieser verlangt, dass auf Stellung und Aufgabe anderer Kommunikationsmittel, insbesondere der Presse, Rücksicht zu nehmen sei.

Volksinitiative "für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medienmonopole"

Die Planung der Neuaufteilung der UKW-Frequenzen wurde durch eine Serie von Vorschlägen der von Bundesrat Ogi eingesetzten "Studiengruppe UKW 92" unterstützt, nachdem die aktuelle und geplante Nutzung der UKW-Frequenzen im Vernehmlassungsverfahren zu verschiedenen Varianten für die künftige UKW-Radioversorgung bei Teilen der Öffentlichkeit auf Unverständnis und Skepsis gestossen war. Mit vierzehn technischen und organisatorischen Massnahmen könnte gemäss dem Bericht der Studiengruppe der Mangel an UKW-Frequenzen im Mittelland erheblich entschärft werden: Insbesondere könnten durch eine Neudefinition der Versorgungsgebiete mit Prioritätsordnung, was die Stereo- oder Monoqualität anbelangt, die Verwendung eines Teils der für den Kriegs- und Katastrophenfall reservierten Frequenzen, die Eliminierung von Mehrfachversorgungen sowie durch rein monophone Ausstrahlung die meisten Wünsche der Lokalradios in bezug auf ihr Sendegebiet erfüllt werden. Die Empfehlungen sollen in die Planungsgrundlagen der durch die PTT zu erstellenden Sendernetzpläne einfliessen, die ihrerseits die Voraussetzung für die Ausschreibung der Konzessionen für private Radioveranstalter bilden.

Planung der Neuaufteilung der UKW-Sendefrequenzen

Im Berichtsjahr übernahm François Gross, ehemaliger Chefredaktor der freiburgischen Teitung "Liberté" und zuletzt als Kolumnist für verschiedene Westschweizer Zeitungen in Zürich tätig, die Chefredaktion von SRI und ersetzte damit die in den Ruhestand getretene Elsbeth Danzeisen.

Im Berichtsjahr übernahm François Gross, ehemaliger Chefredaktor der freiburgischen Teitung "Liberté" und zuletzt als Kolumnist für verschiedene Westschweizer Zeitungen in Zürich tätig, die Chefredaktion von SRI und ersetzte damit die in den Ruhestand getretene Elsbeth Danzeisen [42]

Im Berichtsjahr hat die UBI die meisten der im Vorjahr eingereichten Beschwerden abgelehnt, unter anderem auch jene, welche die Rundschau-Sendung bemängelte, in der Andreas Kohlschütter als Redaktor über einen EMD-Bespitzelungsauftrag berichtet hatte. Bezüglich der Beschwerde zur "Limit"-Sendung zum Thema Sex am Bildschirm stellte die UBI fest, dass damit eine für das Fernsehen aktuelle Zeiterscheinung in ernsthafter Form und mit der gebotenen Sachlichkeit behandelt worden sei. Ebenso wurde eine zweite Beschwerde bezüglich einer "Limit"-Sendung zum Thema Männerphantasien abgelehnt; dem Vorwurf der Verletzung von religiösen Gefühlen wurde nicht stattgegeben. Im übrigen hat das Bundesgericht einen fünfjährigen Rechtsstreit zwischen der SRG und der Elektrizitätsgesellschaft Energie de l'Ouest-Suisse (EOS) beendet und dabei einen wiederholten Entscheid der UBI bestätigt. Streitpunkte waren Téléjournal-Beiträge des Westschweizer Fernsehens über das Bauprojekt der Starkstromleitung Galmiz-Verbois. Gewisse Aussagen von TSR-Journalisten erwiesen sich als falsch, wurden aber in Anbetracht der Umstände einer schnellen Recherchierung für einen kurzen Tagesschaubeitrag nicht als Konzessionsverletzung beurteilt; insbesondere konnte der Vorwurf einer bewussten Propaganda gegen das Bauprojekt und somit indirekt gegen die EOS nicht bestätigt werden.

Im Berichtsjahr hat die UBI die meisten der im Vorjahr eingereichten Beschwerden abgelehnt, unter anderem auch jene, welche die Rundschau-Sendung bemängelte, in der Andreas Kohlschütter als Redaktor über einen EMD-Bespitzelungsauftrag berichtet hatte

Da in der Schweiz in nächster Zeit keine neue Sendeanlage zur Verfügung stehen wird, beteiligt sich die PTT an einem Sender-Projekt Frankreichs in Französisch-Guyana, das 1994 abgeschlossen sein soll. Ziel einer solchen Zusammenarbeit ist, durch diese Relaisstation die Versorgung und den Empfang der SRI-Sendungen in verschiedenen Weltregionen zu verbessern. Für Europa plant das SRI ausserdem eine Verbreitung seiner Sendungen über den luxemburgischen Fernsehsatelliten Astra, um ein grösseres Publikum anzusprechen; denn Kurzwellenempfang ist in Europa nur noch für eine kleine Minderheit attraktiv. Programmlich stellte der SRI-Direktor, Roy Oppenheim, im Reformprogramm "Prospektive 2000" eine Aufteilung des bisherigen Mischprogramms in zwei getrennte Kurzwellenketten gemäss den verschiedenen Bedürfnissen der Hörerschaft in Aussicht. Ein erstes Programm ist bestimmt für die Schweizerinnen und Schweizer im Ausland und dient unter anderem zur Information der neu über das Stimmrecht verfügenden Auslandschweizer; ein zweites Programm richtet sich an ein internationales Publikum.

Programmlich

Der Entwurf der Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVV) wurde im August den Interessierten zur Stellungnahme unterbreitet. Er bewirkte einerseits Freude bei audiovisuellen Medienmachern, andererseits Bestürzung bei den Printmedien, welche um ihre Werbeeinnahmen fürchteten. Der Entwurf sieht eine Verdoppelung bis Verdreifachung der Werbezeit bei Radio und Fernsehen (15% der täglichen Sendezeit sowie maximal 12 Minuten pro Stunde), Sonntagswerbung, die Kompetenz des Bundesrates, auch am Radio DRS Werbung zu erlauben sowie Teleshopping während maximal einer Stunde pro Tag vor. Ausserdem sollten kleinere Lokalradios, deren potentielle Hörerschaft unter 150 000 Personen liegt und an deren Programm ein besonderes öffentliches Interesse besteht, Unterstützungsgelder durch Gebührensplitting erhalten. Wirtschaftskreise bemängelten gewisse Details wie das Gebührensplitting, welches ihrer Ansicht nach nur in wenigen Ausnahmefällen zuzulassen sei und forderten vor allem die Konkretisierung des Verhältnisses zwischen der SRG und privaten Veranstaltern auf Gesetzesstufe. Medienschaffende kritisierten hingegen die kommerzielle Ausrichtung der Verordnung; ebenso stiess das Fehlen von Bestimmungen über den Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen auf Kritik.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Das EVED nahm die Planung der Neuaufteilung der UKW-Sendefrequenzen an die Hand und arbeitete verschiedene Modelle für die Zukunft aus, welche im Herbst in die Vernehmlasung geschickt wurden. Die erste Variante würde sich weitgehend am Status quo orientieren. Die zweite Variante hingegen sieht eine gewichtige Ausweitung des bisher gemäss RVO 20 km umfassenden Senderadius vor; damit soll den Lokalradios eine Chance gegen die Konkurrenz aus dem Ausland geboten werden. Im Gegenzug müssten aber einige Lokalradiosender eingestellt werden, weil die freien Frequenzen dannzumal noch rarer würden; ebenso müssten in einigen Regionen die zweiten und dritten sprachregionalen Senderketten über das Kabelnetz und nicht mehr drahtlos übermittelt werden.

Planung der Neuaufteilung der UKW-Sendefrequenzen

Nach der Programmreform 90/91 und der gleichzeitig eingeleiteten Strukturreform "SRG 95" des Schweizer Fernsehens arbeitete der Zentralvorstand der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) einen Bericht zuhanden des EVED aus, worin er Ziele und Mittel ihrer Organisationsreform darlegte. Einerseits sollte die Radio- und Fernsehgesellschaft zu einem Unternehmen werden, das ähnlich wie ein privater Grossbetrieb organisiert ist, juristisch aber die Form eines Vereins beibehält. Dabei ist vorgesehen, durch eine Entflechtung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten, durch Straffung von Entscheidungsabläufen und die Verkleinerung von Gremien die bisherige Schwerfälligkeit der Anstalt zu überwinden. Dezentralisierung und Regionalisierung der Programmverantwortung und -produktion sollen andererseits mehr Flexibilität bewirken. Durch eine Totalrevision der Statuten des Vereins SRG sollte eine klare Trennung zwischen Publikumsgremien, eigenständigen Unternehmenseinheiten und Management erreicht werden. In bezug auf die Trägerschaft stimmten die Delegierten der SRG den Vorschlägen des Vorstandes zu. Oberstes Organ der SRG wird damit anstelle der Delegiertenversammlung ein 21köpfiger Zentralrat. Kritiker der Reformen fanden sich in allen politischen Lagern. Den einen waren die veränderten Strukturen noch zu wenig unternehmerisch, andere beklagten die fortschreitende Privatisierung, zu wenig Mitbestimmung und mangelnde Basisdemokratie.

Organisationsreform

Im Bereich des Regionalfernsehens wurden im Berichtsjahr verschiedene Projekte realisiert oder weitergeführt, so in den Städten Zürich, Neuenburg und Genf, aber auch in Schaffhausen und im Zürcher Unterland. Diese Regionalfernsehversuche umfassten alle eine bis mehrere Sendestunden pro Woche und konnten über die lokalen Kabelnetzanlagen übermittelt werden. Das von der Fernsehmacherin Margrit Trappe geplante Jubiläumsprogramm "TV 700" kam jedoch nicht zustande.

Im Bereich des Regionalfernsehens wurden im Berichtsjahr verschiedene Projekte realisiert oder weitergeführt, so in den Städten Zürich, Neuenburg und Genf, aber auch in Schaffhausen und im Zürcher Unterland

Die Sparmassnahmen bei Radio DRS haben sich im Berichtsjahr vor allem in der Verringerung von Eigenproduktionen ausgewirkt, was den sogenannten Fünferclub — ein Zusammenschluss von fünf Künstler-Organisationen — unter anderem veranlasste, beim Bundesamt für Kultur eine von 34 000 Personen unterzeichnete Petition mit dem Titel "SOS SRG — Rettet die Kultur am Radio" einzureichen. Die Petition forderte die SRG auf, die Sparmassnahmen nicht mehr weiter auf Kosten des Kulturauftrages durchzusetzen. Im Berichtsjahr mussten DRS 1 und DRS 2 über 2 Mio Fr. einsparen, für 1992 wurden 3,8 Mio Fr. gestrichen, wovon DRS 2 den grösseren Teil (2,2 Mio) übernehmen muss. Hörspiele und aufwendig produzierte Wortbeiträge werden künftig seltener zu hören sein; ebenso muss das Radiosinfonieorchester mit geringerer Unterstützung auskommen. Programmschaffende von DRS 2 wandten sich deshalb an die Öffentlichkeit und riefen Kulturinteressierte auf, dem neu gegründeten "DRS 2 Kultur-Club" beizutreten.

Rettet die Kultur am Radio

Der über Abonnementsgebühren finanzierte terrestrische Privatsender Télécinéromandie (TCR) wechselte nach einem dreimonatigen Sendeunterbruch ein weiteres Mal den Besitzer, nachdem sich seit Beginn des Unternehmens im Jahre 1983 ein Schuldenberg von 40 Mio Fr. angehäuft hatte.

Privatsender Télécinéromandie

Eine im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 21 durchgeführte breitangelegte Studie brachte neue Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung. Die Autoren machten dabei eine Art "Schizophrenie" der Schweizerinnen und Schweizer im Umgang mit dem Kulturangebot aus: Während Theater (77,8%), Bibliotheken (70,7%) und Volksmusik (61,3%) im hiesigen Kulturverständnis die grösste Akzeptanz geniessen und Bücherlesen, Weiterbildung und der Besuch alternativer Veranstaltungen in den Wunschvorstellungen einer sinnvoll genutzten Freizeit einen hohen Stellenwert einnehmen, bestimmen die Spitzenreiter des Freizeitmarktes (Reisen, Ausflüge, Sport, Gastronomie, Fernsehen) das konkrete Verhalten doch deutlich. Die Deutschschweiz zeigte sich in der Studie tendenziell zivilisationskritischer, die lateinische Schweiz stärker übernational orientiert und offener für eine durch massenmediale oder elektronische Techniken vermittelte Kultur.

Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung