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Der Gesetzgeber beschäftigte sich im Berichtsjahr vornehmlich mit der SRG und der Teilrevision zum Radio- und Fernsehgesetz. Die Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ wurde vom Ständerat überwiesen, nachdem der Nationalrat sie bereits 2010 angenommen hatte. Ein Postulat und eine Motion Fehr (sp, SH), die einen Bericht und ein Observatorium zu den Dynamiken im Internet forderten, um damit auch den gezielten Umgang mit neuen Medien zu fördern, wurden in der grossen Kammer hingegen abgelehnt. Weiter setzte der Bundesrat auf die Selbstregulierung der Medien.

Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 10.3014)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Zwei Motionen bemängelten, dass die SRG ihrem Integrationsauftrag zwischen den Kultur- und Sprachräumen der Schweiz gemäss Art. 69 f. und 93 BV sowie Art. 24 f. RTVG 24 f. nur ungenügend nachkomme. Um das Verständigungspotenzial des Fernsehens effektiver zu nutzen, forderte Ständerat Theo Maissen (cvp, GR) die Einrichtung eines entsprechend ausgerichteten Spartenkanals. Der Nationalrat änderte im Dezember die vom Ständerat angenommene Vorlage dahingehend ab, dass die SRG nicht zur Einrichtung eines neuen Kanals verpflichtet, sondern diese dazu angehalten werden soll, ihre Beiträge im Bereich der Sprach- und Kulturverständigung auf den bestehenden Kanälen zu verstärken. Die Vorlage wird voraussichtlich 2011 bereinigt und an den Bundesrat überwiesen werden. Um die Annahme der durch die zweite Kammer abgeänderten Ständeratsmotion zu befördern, hatte Hans Stöckli (sp, BE) seine inhaltlich ähnlich ausgerichtete Eingabe (Mo. 10.3317) während der Beratung im Nationalrat zurückgezogen.

Motion für einen neuen schweizer Fernsehkanal (10.3055)

In Verbindung mit dem neuen Finanzierungssystem des Service public wurden auch die gegenwärtige Organisation der Gebührenerhebung und die Kompetenz zur Festlegung der Gebührenhöhe diskutiert. Allein zur Billag – Vertragsnehmerin für das Inkasso – und zum Gebührenregime wurden in der Frühlingssession aus dem bürgerlichen Lager des Ständerats vier Motionen eingereicht, die per Ordnungsantrag gemeinsam zur Vorprüfung an die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zugewiesen und inhaltlich in die bereits bestehende Motion der KVF-NR (Mo. 10.3014) integriert wurden. Ende des Berichtsjahrs gab der Ständerat einer vom Nationalrat im Juni knapp überwiesenen parlamentarischen Initiative, mithilfe welcher Nationalrätin Natalie Rickli (svp, ZH) (Pa. Iv. 09.411) den Gebührenentscheid vom Bundesrat an das Parlament delegiert haben wollte, keine Folge. Die gleiche Parlamentarierin reichte im Dezember eine Motion ein, welche die durch die Umstellung auf die jährliche Gebührenerhebung per Anfang 2011 bei der Billag gemachten Einsparungen den Gebührenzahlern zukommen lassen will.

Motion verlangt Rückerstattung der Einsparungen bei der Billag an die Gebührenzahler (10.3943)

Zugunsten der SRG fordert eine im Juni im Nationalrat eingereichte Motion von Evi Allemann (sp, BE) den Abbau regulatorischer Schranken bei der Verbreitung von TV-Sendungen über das Internet. Die derzeit gültige Konzession erlaubt der SRG die Erstausstrahlung von Sendungen über das Internet, das sogenannte Live-Streaming, nur bei deren parallelen Ausstrahlung über einen der drei SF-Kanäle und bei Vorliegen einer vorgängig eingereichten Bewilligung. Die in der Herbstsession vorgesehene Behandlung der Motion wurde verschoben, da sie im Rat bekämpft wurde.

Motion zum Abbau regulatorischer Schranken bei der Verbreitung von TV-Sendungen über das Internet (10.3539)

In der Folge des Bundesratsberichts, der in Erfüllung eines entsprechenden Postulats der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) die Erhebung und das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren überprüfte, reichte die KVF-N im Februar eine Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ ein. Diese will den Bundesrat damit beauftragen, eine Vorlage zur Gebührenpflicht auszuarbeiten, die dem zunehmend mobilen Radio- und Fernsehkonsum Rechnung tragen und geräteunabhängig erfolgen soll. Im neuen Finanzierungssystem wäre die Gebührenpflicht nicht mehr an ein Empfangsgerät gebunden, sondern würde unabhängig von der tatsächlichen Existenz eines oder mehrerer solcher pro Haushalt oder Unternehmung erhoben. Der Nationalrat überwies die Motion Ende September, die Behandlung durch den Ständerat war für die Frühlingssession 2011 vorgesehen. Der Schweizerische Gewerbeverband sah mit dem vorgeschlagenen Regime neue Belastungen auf die Klein- und Mittelbetriebe zukommen. Er bekämpfte das Ansinnen medienwirksam als versteckte Einführung einer neuen Haushalt- bzw. Kopfsteuer und rief seine Mitglieder zu einem Hausverbot für Billag-Inspektoren auf.

Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren (Mo. 10.3014)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Das Parlament nahm eine Motion Sommaruga (sp, BE), welche die Verschlüsselung von Fernsehsendern bei der digitalen Verbreitung über das Kabelnetz verbieten wollte, in einer geänderten Fassung an. Sommaruga hatte die Motion damit begründet, dass durch die Verschlüsselung die Konsumenten gezwungen würden, ein Gerät zur Entschlüsselung zu kaufen. Im Visier war insbesondere die Cablecom, welche ein digitales Fernsehangebot hat, für dessen Empfang eine „Set Top Box“ der Cablecom gekauft werden muss. Die 2007 vom Ständerat angenommene Motion war 2008 vom Nationalrat an seine vorbereitende Kommission zurückgewiesen worden, weil wettbewerbsverzerrende Effekte aufgrund der einseitigen Ausrichtung auf die Kabelnetzbetreiber befürchtet wurden und weil sich herausstellte, dass die Annahme der Motion eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes erfordern würde. In der geänderten Motion wird nun für die Gesetzesrevision nicht zwingend ein Verbot der Verschlüsselung verlangt. Stattdessen kann der Bundesrat auch eine Verschlüsselung zulassen, in diesem Fall muss aber sichergestellt werden, dass eine Wahlfreiheit bezüglich Empfangsgerät besteht. Zudem soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Technologien (Kabelnetz bei Cablecom, Internet Protocol Television bei bluewin.tv) kommt.

Motion für ein Verbot der Verschlüsselung von Fernsehsendern (07.3484)

In der Herbstsession wies der Nationalrat mit 173 zu 1 Stimmen die vom Ständerat 2007 überwiesene Motion Sommaruga (sp, BE) zur Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz an seine vorberatende Kommission zurück. Der Rückweisungsantrag von Triponez (fdp, BE) wurde damit begründet, dass die Motion durch ihre einseitige Ausrichtung auf die Kabelnetzbetreiber geeignet sei, erhebliche Wettbewerbsverzerrungen unter den verschiedenen Verbreitungswegen für digitale TV-Signale zu schaffen.

Motion für ein Verbot der Verschlüsselung von Fernsehsendern (07.3484)

Die Digitalisierung des Fernsehens schritt weiter voran. 2007 wurden sowohl in der Romandie als auch in der Deutschschweiz die analogen TV-Sender ausgeschaltet. Das digitale Signal lässt sich zwar mit herkömmlichen Dachantennen empfangen, um aber die Signale in Bilder umzusetzen, braucht es eine Set-Top-Box oder ein neues Fernsehgerät mit einem integrierten Receiver. Der Ständerat hiess eine Motion von Sommaruga (sp, BE) gut, mit der gefordert wird, dass Kabelnetzbetreiber Haushalte nicht mehr dazu zwingen dürfen, teure Set-Top-Boxen zu mieten, für Programme, welche die Anbieter unentgeltlich übernehmen können.

Motion für ein Verbot der Verschlüsselung von Fernsehsendern (07.3484)

En automne, Swisscom a annoncé son intention de vendre ses 3'000 antennes radio-télévision répartis sur 400 sites. Le bénéfice escompté était supérieur à CHF 550 millions. Cette décision de vendre les émetteur à ondes ultracourtes (OUC) et à faisceaux dirigés a inquiété l'état-major de l'armée qui a alarmé les commissions du parlement. Le Conseil des Etats a accepté une motion de sa Commission de la politique de sécurité (CPS-CE). La commission correspondante du Conseil National (CPS-CN) a soutenu cette motion et a déposé une deuxième de la même teneur (00.3610). La première demandait au Gouvernement de définir les besoins vitaux du pays en matière de télécommunications et de prendre les mesures pour les définir. Dans la seconde motion, la Commission du National exige que soit pris en compte la sécurité intérieur et extérieur de la Suisse ainsi les intérêts stratégiques du pays et que soit étudié les conséquences d'une vente à un opérateur étranger. Tenant compte des objections suscitées dans le monde politique et militaire, Swisscom a renoncé à vendre son système d'antennes radio-TV.

Plan zum Verkauf der Swisscom-Sendeanlagen (2000)

Eine Gleichsetzung von elektronischen Medien mit der Telekommunikation sei auf rechtlicher, funktioneller wie auch wirtschaftlicher Ebene unzulässig. Dies betonte der Bundesrat in seinem Antrag, die Motion der SVP-Fraktion, welche eine dringende Revision der Gesetzgebung im Radio- und Fernsehbereich sowie eine Liberalisierung analog zum Telekom-Bereich verlangt hatte, sei in Postulat umzuwandeln. Der Unterschied zwischen elektronischen Medien und Telekommunikation sei grundsätzlich, seien erstere doch für die Vermittlung von Inhalten zuständig, wohingegen letztere technische Mittel zur Verfügung stelle. Die Motion wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen.

SVP Revision der Gesetzgebung im Radio- und Fernsehbereich

Nach dem Ständerat überwies auch der Nationalrat eine Motion Simmen (cvp, SO) und beauftrage damit den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen für ein Bildungsfernsehen zu schaffen. Darüber hinaus nahm er einer Motion Suter(fdp, BE) an, welche denselben Wortlaut aufwies, wie der Vorstoss Simmen - mit dem Zusatz eines Einbezugs der neuen Kommunikationstechnologien.

Bildungsfernsehen Sparmassnahmen im Bildungsbereich

Als Postulat überwies der Ständerat eine Motion Reimann (svp, AG), welche die Aufnahme der SRG in den Wirkungsbereich der Eidgenössischen Finanzkontrolle gefordert hatte, um die Finanzaufsicht über die SRG zu überprüfen und insbesondere die Verwendung der Empfangsgebühren einer öffentlichen Kontrolle zu unterstellen. Der Bundesrat hielt Zweifel am guten Funktionieren der Finanzaufsicht über das Unternehmen für unbegründet und verwies auf die bereits bestehende Rechenschaftspflicht der SRG gegenüber diversen Gremien.

Finanzaufsicht über die SRG

Der Ständerat beauftragte den Bundesrat mit einer Motion Simmen (cvp, SO), gesetzliche Grundlagen für ein Bildungsfernsehen in Verbindung mit den neuen Kommunikationstechnologien zu schaffen. Dieses soll ein Ausbildungsangebot auf der Stufe des Schulfernsehens, ein Weiterbildungsangebot für Erwachsene und ein Bildungsangebot für ein breiteres Publikum umfassen. Die anstehende Revision des RTVG sei der geeignete Ort, um ein solches Projekt zu prüfen und die optimale Lösung vorzuschlagen. In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Simmen (cvp, SO) bezüglich der von SF DRS angekündigten Sparmassnahmen im Bildungsbereich hatte der Bundesrat bereits festgehalten, ein Abbau der heutigen Leistungen der SRG im Bereich Bildung wäre für ihn nicht akzeptabel.

Bildungsfernsehen Sparmassnahmen im Bildungsbereich

Im März überwies der Nationalrat eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission als Postulat und beauftragte den Bundesrat zu prüfen, wie SRI in seinen Bemühungen zur Erreichung einer ganz Nordamerika abdeckenden Satellitenübertragung unterstützt werden könne. Im weiteren sei die Einführung von Sendungen in russischer Sprache sowie eine Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen zu prüfen, welche die SRI-Aktivitäten auch auf dem Gebiet des Fernsehens möglich machen würde. Auf positive Kritik stiess die Neuausrichtung von SRI beim Publikumsrat. SRI strebte im Berichtsjahr eine Entwicklung weg vom traditionellen Kurzwellen-Radio hin zum "Swiss Media International" sowie eine stärkere Ausrichtung auf Europa, Nordamerika und Asien an. Zugunsten dieser Neuausrichtung wurde die regelmässige Berichterstattung in portugiesischer Sprache geopfert, welche von 160 brasilianischen Stationen aufgenommen worden war.

ganz Nordamerika abdeckenden Satellitenübertragung Sendungen in russischer Sprache , SRI-Aktivitäten auch auf dem Gebiet des Fernsehens

Die SVP-Fraktion nahm den umstrittenen BBC-Film im Herbst zum Anlass, um ein weiteres Mal die SRG-Privilegien anzugreifen. Sie reichte in beiden Räten eine Motion ein, die den Bundesrat zu einer dringenden Revision der Gesetzgebung im Radio- und Fernsehbereich auffordert und eine Neudefinition der Stellung der SRG verlangt. Nationalrat Weigelt (fdp, SG), Präsident des Medienausschusses der FDP, reichte ebenfalls eine Motion für eine Lockerung des SRG-Gebührenmonopols ein, wobei er betonte, dass die FDP keine Schwächung der SRG anstrebe und auch deren Service public nicht in Frage stelle. Andere Veranstalter müssten aber ebenfalls die Möglichkeit erhalten, von den Gebühren zu profitieren, wenn sie bestimmte Konzessionsbedingungen erfüllen. Dazu gehörten staats-, bildungs- und kulturpolitische Auflagen.

SVP Revision der Gesetzgebung im Radio- und Fernsehbereich

Im Anschluss an den Nationalrat überwies auch der Ständerat eine Motion Heberlein (fdp, ZH) für eine internationale Harmonisierung - und damit Lockerung - der Werberegelung für Heilmittel im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

Motion zur Lockerung des Verbots der Medikamentenwerbung an Radio und Fernsehen (Mo. 96.3310)

Der Nationalrat nahm in der Herbstsession 1996 mit Zustimmung des Bundesrates eine Motion Heberlein (fdp, ZH) an, wonach das Verbot der Medikamentenwerbung an Radio und Fernsehen weiter gelockert werden soll. Die Liberalisierung war aus Kreisen der Ärzteschaft, der Apotheker und der Konsumenten kritisiert worden, da sie einen Anstieg des Medikamentenkonsums befürchteten. Auch die beiden betroffenen Bundesämter BAG und BAKOM hatten sich gegen eine Lockerung ausgesprochen.

Motion zur Lockerung des Verbots der Medikamentenwerbung an Radio und Fernsehen (Mo. 96.3310)

Keine Chance hatte eine Motion Zisyadis (pda, VD), die zur Erhaltung und Förderung einer eigenständigen Musikkultur in den verschiedenen Sprachregionen für die Radioprogramme eine Quote für regionales Liedgut von 40% der musikalischen Werke forderte. Der Nationalrat lehnte die starre Regelung mit 62:15 Stimmen ab.

40prozentige Mindestquote für regionale Musik

Auf dem Motionsweg forderte Ständerat Iten (fdp, ZG) von der SRG, das schweizerische Musikschaffen an Radio und Fernsehen besonders zu berücksichtigen und das Radio- und Fernsehgesetz (Art. 31) entsprechend zu ergänzen. Eine ausdrückliche Erwähnung findet dort bisher nur die Förderung der schweizerischen audiovisuellen Produktion. Während der Ständerat die Motion im Frühling mit 26 zu 7 Stimmen guthiess, folgte der Nationalrat in der Herbstsession dem Bundesrat, welcher der vorgeschlagenen Formulierung nur programmatische Wirkung zugestand, und überwies den Vorstoss in der Form des Postulats.

schweizerische Musikschaffen an Radio und Fernsehen

Auch eine weitere von Zisyadis eingereichte Motion, die eine 50-Prozent-Quote für europäische Werke im Fernsehen forderte, lehnte der Nationalrat auf Antrag des Bundesrates mit 18:57 Stimmen ab. Bundesrat Leuenberger wies aber darauf hin, dass 1995 rund 80% der SRG-Fernsehproduktionen schweizerischen oder europäischen Ursprungs waren und eine verbindliche Quote für europäische Werke - wie sie im EU-Parlament schon gefordert wurde - für die Schweiz daher kein Problem darstellen würde.

Quote für europäische Werke im Fernsehen

Der Bundesrat sprach sich gegen eine Motion Zisyadis (pda, VD) aus, die eine 40prozentige Mindestquote für regionale Musik am Schweizer Radio fordert. Das einheimische Musikschaffen solle vielmehr durch finanzielle Anreize im Rahmen des Gebührensplittings gefördert werden.

40prozentige Mindestquote für regionale Musik

Eine Motion von Felten (sp, BS) beantragte, dass in der UBI, welche auch die Darstellung von Gewalt im Fernsehen überwacht, mindestens vier Frauen sitzen sollen, da diese Gewaltdarstellungen anders wahrnehmen als Männer. Sie wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen. In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, dass seit 1991 drei Frauen im neunköpfigen Gremium sitzen. Eine gesetzliche Quotenregelung für die UBI lehnte er ab.

Frauen Gewaltdarstellungen

Obwohl ein Archiv für Tondokumente einen wichtigen Beitrag zu einer nationalen Kulturpolitik leisten könnte, gelingt es der Landesphonothek in Lugano aus finanziellen und räumlichen Gründen kaum, ihren Hauptaufgaben nachzukommen. Als geographisches Gegengewicht zur Landesbibliothek in Bern und zur Cinémathèque in Lausanne nahm die Landesphonothek 1987 Sitz in Lugano. Von Anfang an kämpfte die Stiftung, die vom Bund, vom Kanton Tessin sowie von der Stadt Lugano finanziell getragen wird, mit materiellen Schwierigkeiten. Mit der für 1991 erfolgten Aufstockung der Beiträge von 450'000 auf 900'000 Fr. können nun wenigstens die wichtigsten Bedürfnisse dieser Institution befriedigt werden. Unterstützung erhielten die Anliegen der Stiftung auch durch eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion, die den Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen; der Ständerat überwies diesen Vorstoss allerdings nur in der unverbindlicheren Form eines Postulates.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Um die finanzielle Situation der SRG für eine weitere Zukunft zu entschärfen, stellte die SRG-Direktion auch Überlegungen hinsichtlich einer Lockerung der Werbebestimmungen an: Dem Bundesrat sollten Gesuche für die Aufhebung des Werbeverbots am Sonntag und für mehr als fünf, jedoch im Vergleich zu heute kleineren Werbeblöcken (insgesamt 25 Min.) während der Prime Time unterbreitet werden. Ausserdem sollte es das neue Radio- und Fernsehgesetz in Zukunft erlauben, über Sponsoring einen Teil des Fernsehbudgets einzubringen. Umstritten bei diesen Massnahmen ist vor allem die Erhöhung der Anzahl der Werbeblöcke. Falls die Unterbrechung von laufenden Sendungen weiterhin verboten bleibt, wird dies die Programmierung von kürzeren Sendungen zur Folge haben. Die SRG und die AG für das Werbefernsehen (AGW) möchten zudem eine Flexibilisierung der Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Werbezeit erreichen: Falls aus konjunkturellen Gründen einmal während einiger Monate die Werbezeit nicht voll ausgeschöpft würde, sollte dies, sobald wieder ein Nachfrageüberhang besteht, kompensiert werden können. Im Juni hatte der Bundesrat eine vor zwei Jahren eingereichte Motion Früh (fdp, AR) bezüglich einer Verlängerung der Fernsehwerbezeit zurückhaltend beantwortet. Das Parlament verschob die Diskussion über die Motion und schrieb sie kurz darauf wegen Ablaufens der Behandlungsfrist ab.

Fernsehwerbung

Der ständige Nachfrageüberhang bei der Fernsehwerbung veranlasste die SRG, ein Gesuch um Ausdehnung der bisher zugelassenen Werbezeit von täglich 23 Minuten auf 30 sowie um die Zulassung der Sonntagswerbung ins Auge zu fassen. Unterstützt wird sie bei diesem Begehren von Nationalrat Früh (fdp, AR), der eine diesbezügliche Motion einreichte. Der Bundesrat wollte jedoch einen entsprechenden Entscheid nicht fällen, bevor das RTVG im Parlament beraten sei. Bereits früher eine «massvolle» Erhöhung der Werbezeit zu erlauben, mochte er aber auch nicht ausschliessen.

Fernsehwerbung