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Im Berichtsjahr übernahm François Gross, ehemaliger Chefredaktor der freiburgischen Teitung "Liberté" und zuletzt als Kolumnist für verschiedene Westschweizer Zeitungen in Zürich tätig, die Chefredaktion von SRI und ersetzte damit die in den Ruhestand getretene Elsbeth Danzeisen.

Im Berichtsjahr übernahm François Gross, ehemaliger Chefredaktor der freiburgischen Teitung "Liberté" und zuletzt als Kolumnist für verschiedene Westschweizer Zeitungen in Zürich tätig, die Chefredaktion von SRI und ersetzte damit die in den Ruhestand getretene Elsbeth Danzeisen [42]

Im Berichtsjahr hat die UBI die meisten der im Vorjahr eingereichten Beschwerden abgelehnt, unter anderem auch jene, welche die Rundschau-Sendung bemängelte, in der Andreas Kohlschütter als Redaktor über einen EMD-Bespitzelungsauftrag berichtet hatte. Bezüglich der Beschwerde zur "Limit"-Sendung zum Thema Sex am Bildschirm stellte die UBI fest, dass damit eine für das Fernsehen aktuelle Zeiterscheinung in ernsthafter Form und mit der gebotenen Sachlichkeit behandelt worden sei. Ebenso wurde eine zweite Beschwerde bezüglich einer "Limit"-Sendung zum Thema Männerphantasien abgelehnt; dem Vorwurf der Verletzung von religiösen Gefühlen wurde nicht stattgegeben. Im übrigen hat das Bundesgericht einen fünfjährigen Rechtsstreit zwischen der SRG und der Elektrizitätsgesellschaft Energie de l'Ouest-Suisse (EOS) beendet und dabei einen wiederholten Entscheid der UBI bestätigt. Streitpunkte waren Téléjournal-Beiträge des Westschweizer Fernsehens über das Bauprojekt der Starkstromleitung Galmiz-Verbois. Gewisse Aussagen von TSR-Journalisten erwiesen sich als falsch, wurden aber in Anbetracht der Umstände einer schnellen Recherchierung für einen kurzen Tagesschaubeitrag nicht als Konzessionsverletzung beurteilt; insbesondere konnte der Vorwurf einer bewussten Propaganda gegen das Bauprojekt und somit indirekt gegen die EOS nicht bestätigt werden.

Im Berichtsjahr hat die UBI die meisten der im Vorjahr eingereichten Beschwerden abgelehnt, unter anderem auch jene, welche die Rundschau-Sendung bemängelte, in der Andreas Kohlschütter als Redaktor über einen EMD-Bespitzelungsauftrag berichtet hatte

Da in der Schweiz in nächster Zeit keine neue Sendeanlage zur Verfügung stehen wird, beteiligt sich die PTT an einem Sender-Projekt Frankreichs in Französisch-Guyana, das 1994 abgeschlossen sein soll. Ziel einer solchen Zusammenarbeit ist, durch diese Relaisstation die Versorgung und den Empfang der SRI-Sendungen in verschiedenen Weltregionen zu verbessern. Für Europa plant das SRI ausserdem eine Verbreitung seiner Sendungen über den luxemburgischen Fernsehsatelliten Astra, um ein grösseres Publikum anzusprechen; denn Kurzwellenempfang ist in Europa nur noch für eine kleine Minderheit attraktiv. Programmlich stellte der SRI-Direktor, Roy Oppenheim, im Reformprogramm "Prospektive 2000" eine Aufteilung des bisherigen Mischprogramms in zwei getrennte Kurzwellenketten gemäss den verschiedenen Bedürfnissen der Hörerschaft in Aussicht. Ein erstes Programm ist bestimmt für die Schweizerinnen und Schweizer im Ausland und dient unter anderem zur Information der neu über das Stimmrecht verfügenden Auslandschweizer; ein zweites Programm richtet sich an ein internationales Publikum.

Programmlich

Nach der Programmreform 90/91 und der gleichzeitig eingeleiteten Strukturreform "SRG 95" des Schweizer Fernsehens arbeitete der Zentralvorstand der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) einen Bericht zuhanden des EVED aus, worin er Ziele und Mittel ihrer Organisationsreform darlegte. Einerseits sollte die Radio- und Fernsehgesellschaft zu einem Unternehmen werden, das ähnlich wie ein privater Grossbetrieb organisiert ist, juristisch aber die Form eines Vereins beibehält. Dabei ist vorgesehen, durch eine Entflechtung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten, durch Straffung von Entscheidungsabläufen und die Verkleinerung von Gremien die bisherige Schwerfälligkeit der Anstalt zu überwinden. Dezentralisierung und Regionalisierung der Programmverantwortung und -produktion sollen andererseits mehr Flexibilität bewirken. Durch eine Totalrevision der Statuten des Vereins SRG sollte eine klare Trennung zwischen Publikumsgremien, eigenständigen Unternehmenseinheiten und Management erreicht werden. In bezug auf die Trägerschaft stimmten die Delegierten der SRG den Vorschlägen des Vorstandes zu. Oberstes Organ der SRG wird damit anstelle der Delegiertenversammlung ein 21köpfiger Zentralrat. Kritiker der Reformen fanden sich in allen politischen Lagern. Den einen waren die veränderten Strukturen noch zu wenig unternehmerisch, andere beklagten die fortschreitende Privatisierung, zu wenig Mitbestimmung und mangelnde Basisdemokratie.

Organisationsreform

Im Bereich des Regionalfernsehens wurden im Berichtsjahr verschiedene Projekte realisiert oder weitergeführt, so in den Städten Zürich, Neuenburg und Genf, aber auch in Schaffhausen und im Zürcher Unterland. Diese Regionalfernsehversuche umfassten alle eine bis mehrere Sendestunden pro Woche und konnten über die lokalen Kabelnetzanlagen übermittelt werden. Das von der Fernsehmacherin Margrit Trappe geplante Jubiläumsprogramm "TV 700" kam jedoch nicht zustande.

Im Bereich des Regionalfernsehens wurden im Berichtsjahr verschiedene Projekte realisiert oder weitergeführt, so in den Städten Zürich, Neuenburg und Genf, aber auch in Schaffhausen und im Zürcher Unterland

Der über Abonnementsgebühren finanzierte terrestrische Privatsender Télécinéromandie (TCR) wechselte nach einem dreimonatigen Sendeunterbruch ein weiteres Mal den Besitzer, nachdem sich seit Beginn des Unternehmens im Jahre 1983 ein Schuldenberg von 40 Mio Fr. angehäuft hatte.

Privatsender Télécinéromandie

Eine im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 21 durchgeführte breitangelegte Studie brachte neue Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung. Die Autoren machten dabei eine Art "Schizophrenie" der Schweizerinnen und Schweizer im Umgang mit dem Kulturangebot aus: Während Theater (77,8%), Bibliotheken (70,7%) und Volksmusik (61,3%) im hiesigen Kulturverständnis die grösste Akzeptanz geniessen und Bücherlesen, Weiterbildung und der Besuch alternativer Veranstaltungen in den Wunschvorstellungen einer sinnvoll genutzten Freizeit einen hohen Stellenwert einnehmen, bestimmen die Spitzenreiter des Freizeitmarktes (Reisen, Ausflüge, Sport, Gastronomie, Fernsehen) das konkrete Verhalten doch deutlich. Die Deutschschweiz zeigte sich in der Studie tendenziell zivilisationskritischer, die lateinische Schweiz stärker übernational orientiert und offener für eine durch massenmediale oder elektronische Techniken vermittelte Kultur.

Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung

In einem Aufsichtsverfahren stellte das EVED beim neuen Satellitensender "Opus Radio" von Roger Schawinsky eine Konzessionsverletzung fest, da dieser entgegen den Konzessionsvorschriften seine Sendungen mehrheitlich schweizerdeutsch moderieren liess. Aufsehen erregte auch die Anzeige der Zürcher Stadtpolizei beim EVED gegen das alternative Lokalradio "LoRa", dem Konzessionsverletzungen vorgeworfen wurde, weil es im Zusammenhang mit Hausbesetzungen und Aktionen gegen den Golfkrieg unbewilligte Demonstrationen angekündigt und zum Teil zur Teilnahme aufgerufen habe.

In einem Aufsichtsverfahren stellte das EVED beim neuen Satellitensender "Opus Radio" von Roger Schawinsky eine Konzessionsverletzung fest, da dieser entgegen den Konzessionsvorschriften seine Sendungen mehrheitlich schweizerdeutsch moderieren liess [40]

Rechtsbürgerliche Kreise haben ein Aktionskomitee "Schweiz ohne SRG-Monopol" (SoSM) gegründet, um auf verschiedenen Ebenen — zum Teil mit andern Organisationen zusammen — die Monopolstellung der SRG zu bekämpfen. Insbesondere stellte das Komitee die Lancierung einer Volksinitiative für die Abschaffung der obligatorischen Konzessionsgebühren für Radio und Fernshen in Aussicht.

Monopolstellung der SRG zu bekämpfen

Die Bemühungen der SRG, durch eine Strukturreform mehr unternehmerische Qualitäten zu erreichen, wurden durch eine Gruppe von vierzehn schweizerischen Unternehmern — unter anderem Nationalratspräsident Ulrich Bremi (fdp, ZH) — unterstützt, indem diese ein gemischtwirtschaftliches Reformmodell mit der Schaffung eines zweiten Programms in allen drei Sprachregionen vorschlug. Alle Mitglieder der Unternehmergruppe waren im Laufe ihrer Überlegungen von der Idee der privatwirtschaftlichen Konkurrenz zur SRG in der Form eines eigenen Fernsehprogramms deutlich abgerückt. Gemäss ihren Vorstellungen sollen an der zukünftigen Aktiengesellschaft SRG die drei bisherigen Regionalgesellschaften der SRG, die öffentliche Hand sowie die Privatwirtschaft beteiligt werden. Das vorgesehene zweite Programm soll, aufgeteilt in drei sprachregionale Sender mit einer reduzierten Sendezeit, kulturelle, politische und wirtschaftliche sowie mehrsprachige Programme ausstrahlen können; auch grosse Sportereignisse oder ähnliche Anlässe würden auf dem zweiten Kanal übertragen. Die Finanzierung sollte über eine Gebührenerhöhung sowie durch Sponsoring und Werbung geschehen.

In eine ähnliche Richtung entwickelten sich die Ideen von Fernsehdirektor Schellenberg bezüglich einer zweiten Fernsehkette, die gemäss dem Vertragsmodell im neuen RTVG zum Teil mit privaten Fenstern ausgestattet werden könnte. Als vorrangig stuft jedoch Schellenberg das Projekt eines DRS-Tagesprogramms ein.

Schaffung eines zweiten Programms

Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für einen starken Kurzwellensender stiess das Schweizer Radio International weiterhin auf den Widerstand der Projektgemeinden. Im Kanton Jura wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem entsprechenden Projekt in der Ajoie in Auftrag gegeben.

Standort für einen starken Kurzwellensender

Die an Privatfernsehen interessierten Kreise haben ihre Pläne im Laufe der Zeit stark redimensioniert. Dazu beigetragen hat das Beispiel des gescheiterten European Business Channel (EBC), welches die Grenzen des bescheidenen schweizerischen Marktes klar aufgezeigt hatte. Das Verlags- und Druckunternehmen Ringier schloss im Berichtsjahr einen Kooperationsvertrag mit dem deutschen Privatsender SAT 1 ab. Dieser sieht vor, dass Ringier in der Schweiz Werbung akquiriert und als Gegenleistung von Zeit zu Zeit eigene Produktionen im Programm von Sat 1 plazieren kann. Das Medienunternehmen Curti verhandelte seinerseits mit dem Privatsender RTL plus — mit welchem es schon seit längerer Zeit eng verbunden ist — um in Zukunft ein schweizerisches Sendefenster zu betreiben.

an Privatfernsehen interessierten Kreise haben ihre Pläne im Laufe der Zeit stark redimensioniert

Dem im neuen Radio- und Fernsehgesetz verankerten Recht auf Sponsoring von Sendungen griffen Radio und Fernsehen DRS im Berichtsjahr vor, als sie zwei Firmen erlaubten, Konzertübertragungen zu sponsern. Das EVED beurteilte in einem Aufsichtsverfahren das Sponsoring bei Radio DRS als Konzessionsverletzung.

Sponsoring

An einer Tagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft zum Thema "Fernsehen in der Zukunft — Zukunft des Fernsehens" herrschte die Meinung vor, dass einzig die Interessengemeinschaft Regionalfernsehen in der Lage sein könnte, in Form von Fenstern mit der SRG zusammen ein zweites Programm zu erarbeiten. Nach Meinung der Tagungsteilnehmer ist weder das Projekt TV 700 des Schweizer Fernsehen International (SFI) von Margrit Trappe noch jenes von Alfred Fetscherin realistisch. Das Projekt TV 700 sieht ein internationales Spartenprogramm vor, da seine Promotorin die Schweiz als zu kleines Zielgebiet für TV-Werbung einschätzt. Andere Interessierte gaben sich hingegen überzeugt, dass das Werbepotential für eine zweite Senderkette vorhanden sei, da in der Schweiz das Fernsehen erst einen Anteil von ca. 4-6% am Gesamtwerbevolumen aller Medienträger besitzt.

Tagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft

In Zusammenarbeit mit Fernsehen DRS plante die Stiftung Regionalfernsehen Zentralschweiz für das Jahr 1991 ein regionales Projekt "TV Tell" als sogenanntes Fensterprogramm. Vorgesehen waren täglich 45 Minuten Sendezeit mit regionalen Schwerpunkten während zehn Tagen. Der Bundesrat lehnte jedoch das Konzessionsgesuch ab, weil das Versuchsprogramm mittels Werbung und Sponsoring finanziert worden wäre. Dies hätte gegen die geltende Rundfunkverordnung verstossen. Im Vorfeld der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft haben auch andere private Gruppierungen regionale TV-Gesuche eingereicht, welche ähnliche Finanzierungsmodelle vorsahen; alle wurden aus demselben Grund abgelehnt.

Innerschweiz Basel Ostschweiz

Eineinhalb Jahre nach der Einreichung der Beschwerde von Nationalrat Cincera (fdp, ZH) gegen die Sendung "z.B.: Die Villiger Firmengeschichte. Gratwanderung zwischen Wirklichkeit und Wunsch" fällte die UBI ihr Urteil. Sie äusserte zwar gewisse Vorbehalte zu Konzept und Präsentation der Sendung, entschied aber, dass keine Konzessionsverletzung vorlag. Anlass zu Protest im bürgerlichen Lager gab im Berichtsjahr ein "Rundschau"-Beitrag über die Sicherheit des Kernkraftwerks Mühleberg (BE) im Vorfeld der Abstimmung über die Atominitiativen. Die bildliche Umsetzung der Konsequenzen eines möglichen Kernenergieunfalls wurden als zu einseitige Darstellung interpretiert. Der DRS-Vorstand befand die Kritik an der Sendung jedoch als ungerechtfertigt. Ebenfalls im Zusammenhang mit der Abstimmung zu den Atominitiativen hat das welsche Anti-AKW-Komitee "Sortir du nucléaire" gegen das welsche Fernsehen eine Beschwerde eingereicht, weil es Fernsehspots als Wahlpropaganda für die Energiewirtschaft zuliess. Allerdings wurde die Beschwerde nach Ablauf der gesetzlichen Frist eingereicht und deshalb für nichtig erklärt. Insgesamt zeigte die Anzahl Beschwerden im Jahresbericht 1989 eine steigende Tendenz: 32 Beschwerden wurden eingereicht (22 gegen Fernseh-, 10 gegen Radiosendungen), 36 Fälle wurden entschieden. Verschiedenste Medienbeobachter brachten zum Ausdruck, dass mit sinkenden Chancen für eine private Konkurrenz der politische Anpassungsdruck auf die SRG zunehmen werde und eine Beschwerdeflut die UBI überrollen könnte.

Firmengeschichte.

Freisinnige Kreise regten die Revision des Bundesbeschlusses über Satellitenrundfunk an, um die Ausstrahlung von schweizerischen Satellitenprogrammen mit internationaler Ausrichtung zu erleichtern: Die Konzessionsbestimmungen sollten in dem Sinne gelockert werden, dass die Veranstalter und das Aktienkapital nicht mehrheitlich schweizerisch sein müssen.

Ausstrahlung von schweizerischen Satellitenprogrammen

Dies spürte auch die PTT, als sie ihre Option auf einen Satellitenkanal von Eutelsat II, der Ende August ins All befördert wurde, mit keinem finanzkräftigen Privatfernsehunternehmer besetzen konnte. Ursprünglich war der Satellitenkanal von der PTT für die EBC freigehalten worden nachdem diese den Betrieb eingestellt hatte, waren weder Alfred Fetscherin, TV-Projektleiter von "Tele 2", noch die Initiantin von "Schweizer Fernsehen International", Margrit Trappe, willens oder in der Lage, den Satellitenkanal zu übernehmen.

European Business Channel (EBC) im

Bei der Entwicklung der Lokalradios zeichnete sich im Berichtsjahr eine gewisse Sättigung ab. Die erlaubte Werbezeit konnte zum Teil nicht ausgeschöpft werden und verschiedene Lokalradios wurden durch die Streichung von aufbereiteten Nachrichtenbulletins, welche während rund einem Jahr von der Agentur SPK geliefert worden waren, hart getroffen. Im Berichtsjahr konnten einige im letzten Jahr konzessionierte Lokalradios auf Sendung gehen: Radio Argovia als erster Privatsender auf Kantonsgebiet, das Solothurner Studio B, Radio Schwyz, Radio Rhône im Unter- und Radio Rottu im Oberwallis sowie Radio Piz Corvatsch im Engadin. Zudem erteilte der Bundesrat dem Betreiber von "Opus Radio", Roger Schawinsky, die Satellitenkonzession zur Ausstrahlung des ersten Radiospartenprogramms in der Schweiz; der Klassiksender nahm den Betrieb anfangs Januar 1991 auf. "Radio Viva" konnte als weiterer Spartensender in Zürich einen einmonatigen Versuch mit einem volkstümlichen Musikprogramm durchführen. Diesen neuen Sendern standen aber auch einige Misserfolge gegenüber: das zur Edipress-Gruppe gehörende Radio L in Lausanne musste den Betrieb aus finanziellen und technischen Gründen einstellen. Ebenso konnte das schon konzessionierte Radio SOLA die für den Herbst geplante Betriebsaufnahme nicht durchführen und der einzige Quartiersender, Radio Riesbach (Zürich), gab die Einstellung des Betriebs auf März 1991 bekannt.

neun weitere Lokalradios

Das Ende des ersten privaten Satellitenfernsehens in der Schweiz hat eine allgemeine Ernüchterung unter den Promotoren eines privaten Zweiten Schweizer Fernsehens ausgelöst; nicht eine vollständige Entmutigung, aber eine realistischere Einschätzung der Möglichkeiten und des Zeitpunkts der Inbetriebnahme eines privaten Senders kennzeichnete die nachfolgenden Diskussionen.

European Business Channel (EBC) im

Obwohl das private Wirtschaftsfernsehen European Business Channel (EBC) im März des Berichtsjahres noch eine weitere Kapitalerhöhung vornahm und eine Bankgarantie in der Höhe von 10 Mio Fr. erhalten hatte, hauptsächlich um sich um einen Satellitensenderplatz bei Eutelsat II zu bewerben, konnte die Einstellung des Senders 18 Monate nach Betriebsaufnahme Ende Juni nicht mehr verhindert werden. Das Defizit war in der Zwischenzeit auf 40 Mio Fr. angewachsen und die Gespräche um eine Teilübernahme durch den amerikanischen Medienkonzern Time Warner waren vor allem aus konzessionsrechtlichen Gründen gescheitert. Hauptgrund für das defizitäre Unternehmen EBC war wohl das Konzept: Ein internationales Spartenprogramm für ganz Europa war für die Werbung zu wenig interessant und somit nicht selbsttragend, geschweige denn gewinnbringend.

European Business Channel (EBC) im

Neben den Diskussionen um die zukünftige Ausgestaltung der Programmaufsicht im Rahmen der Beratungen über das neue Radio- und Fernsehgesetz geriet die UBI durch ihre Entscheide zu einigen umstrittenen Sendungen auch im Berichtsjahr wieder ins Rampenlicht. Das Bundesgericht schützte eine von der UBI 1989 festgestellte Konzessionsverletzung im Falle der Sendung "Grell-Pastell" zum Thema Sexualität. Die Schweizerische Journalisten-Union (SJU) sowie andere Verbände und einzelne Medienschaffende reagierten heftig gegen diese als Beschneidung des journalistischen Spielraums empfundene Politik; diese lasse keine Diskussion von kontroversen Themen in unterhaltenden Sendungen mehr zu, und die Programme würden somit auch immer langweiliger werden. Kritisiert wurde die Entwicklung der UBI und die Rolle des Bundesgerichts als eigentliche Moral- und Geschmacksinstanz aber auch vom juristischen Direktor der SRG.
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umstrittenen Sendungen

Dass Recherchierjournalismus beim Radio sehr unbequem werden kann, haben zwei DRS-Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin anlässlich ihres Beitrags zur Geschichte der Firma Villiger in der Sendung «z.B.» erfahren. Das Team hatte versucht, die Geschichte der Firmen der Familie des neu gewählten Bundesrates Kaspar Villiger vor und während der Zeit des zweiten Weltkrieges nachzuzeichnen; dabei war umstritten, wie weit das Unternehmen in die Wirtschaft des Nazi-Staates integriert war. Verschiedene Klagen und Konzessionsbeschwerden, die monierten, dass es die Absicht der Sendung gewesen sei, Bundesrat Villiger mit der Darstellung der Unternehmenspolitik seines Vaters zu kompromittieren, folgten unverzüglich nach der ausgestrahlten Sendung. SRG-Generaldirektor Riva konnte den Konflikt entschärfen, indem er vor allem die Gewichtung der Sendung und die Plazierung innerhalb des Programms kritisierte, nicht aber den Inhalt an und für sich. Dies hatte jedoch weitere Auseinandersetzungen zwischen der SRG-Leitung und der FDP-Parteispitze zur Folge. Das Beispiel zeigte, wie schwierig für die Medien die kritische Behandlung eines umstrittenen Themas in der Öffentlichkeit ist. Noch deutlicher wurde dies bei den Klagen von Mohamed Shakarchi, der in seinem Namen und in dem der Shakarchi Trading SA von allen drei Fernsehketten eine Genugtuung von insgesamt CHF acht Mio verlangte. Ihm seien durch eine gezielte Vorverurteilungskampagne wegen Drogengeldwäscherei im Rahmen der Kopp-Affäre massive Geschäftseinbussen zugefügt worden.

Dass Recherchierjournalismus beim Radio sehr unbequem werden kann, haben zwei DRS-Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin anlässlich ihres Beitrags zur Geschichte der Firma Villiger in der Sendung "z.B." erfahren

Mit den Beratungen über das neue Radio- und Fernsehgesetz ist auch die Diskussion um die Werbeordnung vor allem am Fernsehen wieder in die Öffentlichkeit getragen worden. Obwohl mehrheitlich die Meinung vorherrscht, dass in der Schweiz keine «amerikanischen Verhältnisse» Einzug halten sollen, ist die Tendenz trotzdem gegenläufig. Die europäische Fernsehkonvention, welche die Schweiz mitunterzeichnet hat, sieht denn auch die Unterbrechung von Sendungen durch Werbung vor.

Mit den Beratungen über das neue Radio- und Fernsehgesetz ist auch die Diskussion um die Werbeordnung vor allem am Fernsehen wieder in die Öffentlichkeit getragen worden

Weiteren Zündstoff hat die Kontroverse um «Brutalo»-Filme erhalten, weil das Fernsehen DRS im Rahmen der Sendung «limit» einen solchen Film gezeigt hat. Auf gesetzlicher Ebene ist eine Strafgesetzbuch-Revision abgeschlossen worden, die Gewaltdarstellungen in Bild und Ton, welche die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, verbietet. Ein von einem Genfer «Comité anti-censure» lanciertes Referendum gegen diesen «Zensurartikel» kam nicht zustande, obwohl verschiedene Kulturschaffende, Videohändler und auch die eidgenössische Filmkommission ähnliche Einwände gegen den neuen StGB-Artikel vorbrachten wie das Genfer Komitee. Allen gemeinsam war das Argument, dass das Verbot eine künstlerische Zensur ermögliche und zudem einen blühenden Schwarzhandel mit Videokassetten zur Folge haben werde.

Brutalos: Gewaltdarstellungen in Bild und Ton