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An seiner Versammlung zum 20-jährigen Verbandsbestehen forderte Telesuisse, der Verband Schweizer Regionalfernsehen, höhere Gebührenanteile für Regionalsender, um den technologischen Wandel zu vollziehen. Gemäss Verband soll der bestehende, fixe Anteil von 4% im Rahmen der anstehenden Debatte zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) auf eine Bandbreite von 4-6% gehoben werden.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Knapp ein Zehntel des gesamten Fernsehkonsums der 15- bis 49-Jährigen entfiel 2013 auf die zeitversetzte Nutzung, wie die Daten von Mediapulse und Publica Data erstmals zeigen. Aufgrund der 2013 erfolgten Umstellung des Messverfahrens, das neu auch die zeitversetzte Fernsehnutzung miteinbezieht, lässt sich die Entwicklung der TV-Marktanteile nicht mit dem Vorjahr vergleichen. Im zweiten Semester 2013 hatten sowohl SRF als auch RTS leichte Einbussen zu verzeichnen. Die aktuellsten Zahlen errechneten für SRF einen Marktanteil von 30% in der Deutschschweiz. Während die Quote von RTS in der Westschweiz mit 28,7% leicht tiefer lag, genoss RSI im Tessin einen Marktanteil von 34%.

neues Verfahren zur Erhebung der TV-Quoten

Im Auftrag des BAKOM untersuchten Forscher des Instituts für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Radio- und Fernsehprogrammen in der Schweiz. Die repräsentative Telefonbefragung von über 3'600 Personen ergab, dass das Radio der SRG mit 77% positiven Rückmeldungen die grösste Zufriedenheit geniesst. Zwei Drittel der Befragten zeigten sich glücklich mit dem Programmangebot lokaler Radiostationen sowie dem Fernsehprogramm der SRG. Demgegenüber äusserte die Hälfte der Umfrageteilnehmer ihre teilweise oder vollkommene Unzufriedenheit mit regionalen Fernsehsendern. Während im Falle von Radio und Fernsehen der SRG insbesondere die Professionalität, der hohe Informationsgehalt und die Glaubwürdigkeit wertgeschätzt wurden, punktete das Regionalfernsehen in erster Linie mit Lokalbezug und Glaubwürdigkeit. Der Unterhaltungswert des privaten Fernsehens hingegen wurde mit nur 34% Zustimmung ausnehmend tief eingestuft.

Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Radio- und Fernsehprogrammen

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) setzte sich im Berichtsjahr eingehend mit der so genannten „Causa Mörgeli“ auseinander. Der Zürcher Nationalrat (svp, ZH) kritisierte die Ende März ausgestrahlten Sendungen der „Rundschau“ und „10vor10“, die sich mit der Frage beschäftigt hatten, ob die Qualitätsanforderungen, die Professor Mörgeli an die von ihm betreuten Doktorarbeiten stelle, den gängigen wissenschaftlichen Standards genügen würden. Die „Rundschau“ brachte ans Licht, dass der langjährige Direktor des medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich unter anderem Dissertationen angenommen hatte, deren hauptsächlicher Bestandteil die Transkription alter Texte ausmachte. Die UBI kam einstimmig zum Schluss, die Berichterstattung in den insgesamt drei betroffenen Sendungen sei sachgerecht erfolgt. Zwar habe die „Rundschau“ beispielsweise in ihrer ersten Sendung tatsächlich darauf verzichtet, die genaueren Umstände zum Erwerb eines Doktortitels am betreffenden Institut zu erläutern, habe Mörgeli jedoch in einem zehnminütigen Interview ausreichend Raum gelassen, die Vorwürfe zu entkräften. Diese Gelegenheit habe der Angeschuldigte nicht genutzt, sondern sogleich zum direkten Gegenschlag ausgeholt. Mörgeli zog die drei Beschwerden nach Bekanntgabe des Entscheids ans Bundesgericht weiter, dessen Entscheid für 2014 erwartet wird.

Beschwerde gegen Rundschau-Berichterstattung über "Affäre Mörgeli"
Dossier: Die Affäre Mörgeli

Nach vorjähriger Erneuerung der Leistungsvereinbarung über das Informationsangebot für das Ausland, mit der sich die SRG in Zusammenarbeit mit dem deutschen TV-Sender Sat1 sowie dem französischen Fernsehkanal TV5 zur Weiterführung der grenzüberschreitenden Informationsverbreitung verpflichtet hatte, beschloss der Bundesrat im Berichtsjahr die Schaffung einer neuen audiovisuellen Plattform für ein internationales italienischsprachiges Publikum. Unter der Adresse www.tvsvizzera.it können ab 2014 Sendungen von Radiotelevisione Italia (RAI), Radiotelevisione Svizzera (RSI) und swissinfo.ch sowie Eigenproduktionen abgerufen werden, die aus Perspektive der Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien von Interesse sind. Der Bundesrat setzte sich für diese Erweiterung der Leistungsvereinbarung ein, da im Gegensatz zu bestehenden Kooperationen mit Deutschland und Frankreich eine entsprechende Zusammenarbeit mit dem italienischen Umland bisher vernachlässigt worden war. Der Bund übernimmt von den jährlich anfallenden Kosten von CHF 1,5 Mio. die Hälfte des Betrages. Der Rest wird von der SRG getragen. Die Subventionierung durch den Bund stiess beim Verband Schweizer Medien auf Missfallen, da dieses Zugeständnis dessen Ansicht nach eine wettbewerbsverzerrende Wirkung hätte. Bundesrätin Leuthard (cvp) wehrte sich gegen die Vorwürfe. Mit dem neuen Portal würden die bestehenden privaten Angebote wie Ticinonews und Ticinonline nicht unter Druck gesetzt, da sich tvsvizzera.it speziell an ein im Ausland lebendes, italienischsprachiges Publikum mit Interesse an der Schweiz richten werde. Darüber hinaus wies die Bundesrätin darauf hin, dass der Anstoss zur Schaffung eines solchen Portals mit Vorstössen der Tessiner Nationalräte Fulvio Pelli (fdp, TI) (Ip. 12.3198) und Ignazio Cassis (fdp, TI) (Fra. 12.5454) aus der italienischsprachigen Schweiz selber stamme.

Bundesrat beschliesst die Schaffung einer neuen audiovisuellen Plattform für ein internationales italienischsprachiges Publikum

Im November lancierte die Organisation Solidarische Schweiz (SOS) die Volksinitiative „Radio und Fernsehen – ohne Billag“, welche dem Bund die Erhebung von Empfangsgebühren verbieten will. Weiter fordert das Volksbegehren die Aufhebung der Radio- und Fernsehkonzessionen sowie die Auflösung der SRG. Das verbleibende Vermögen der SRG und Billag sollen dem Bund übertragen werden, damit dieser die Gelder für die Filmförderung einsetze. Bereits im Jahr 2011 hatte die Gruppe eine Volksinitiative mit ebendieser Forderung lanciert (Initiative „Der Bund erhebt keine Empfangsgebühren“). Zu Beginn des Berichtsjahrs und mit Ablauf der Sammelfrist konnte das Anliegen jedoch nicht mit der erforderlichen Anzahl Unterschriften bei der Bundeskanzlei deponiert werden. Die Sammelfrist des neuen Anliegens endet im Mai 2015.

Volksinitiativen zur Abschaffung der Billag-Gebühren scheitern im Sammelstadium

Mit Änderung der SRG-Konzession wird die SRG per August von der Verpflichtung enthoben, ein englischsprachiges Radioprogramm anzubieten. Mit dem seit fünf Jahren bestehenden World Radio Switzerland (WRS) habe das anglophone Publikum in der Schweiz nicht zufriedenstellend erreicht werden können. Die SRG erhielt die Möglichkeit, WRS einem privaten Anbieter zu übertragen, was sie Ende August auch tat: Anglo Media SA, ein europäisches Mediennetzwerk, übernahm das WRS zu einer rein auf Meldepflicht basierenden Verbreitung des Senders. Das Nachfolgeprogramm des ursprünglichen WRS konzentriert sich auf die Region Genf.

World Radio Switzerland (WRS)

Im Sommer präsentierte das BAKOM die erste Vollerhebung zu ausgestrahlten Programmen von Schweizer Privatradios. Die vom Forschungs- und Beratungsunternehmen Publicom verfasste Studie, die sich auf Erhebungen zu den Hauptsendezeiten (Prime Times) an sechs Stichtagen stützte, zeigte ein vielfältiges Bild der konzessionierten, kommerziellen privaten Radiolandschaft in der Schweiz. Im Schnitt hatten die Radios im Vorjahr während den Prime Times 25 Minuten regionale Informationen gesendet, was 46% der gesamten gesendeten Mitteilungen ausmachte. Knapp die Hälfte der Regionalinformationen betrafen die Bereiche Politik (26%) und Gesellschaft (21%). Überdurchschnittlich hohe Prozentanteile an politischen Informationen stellten im Jahr 2012 die Radios Chablais, 32, BeO, Yes FM, RTN und Munot zur Verfügung. Kulturelle Themen erhielten vor allem auf französischsprachigen Sendern besonders viel Aufmerksamkeit. Weil der Schwerpunkt der Berichterstattung den urbanen Zentren gewidmet wurde, fanden periphere Gebiete in der Südostschweiz, der Romandie und dem Tessin, sowie das Glarnerland, das Fricktal und die Region Willisau/Sursee wenig Beachtung. Publicom wies darauf hin, dass auch die SRF-Programme dieses Defizit nicht auszugleichen vermochten. Insgesamt belief sich der Anteil der während den Hauptsendezeiten ausgestrahlten Informationen auf 17% der Gesamtsendedauer. Dies stehe in starkem Kontrast zu den öffentlichen Regionalprogrammen des SRF, wo während den Spitzenzeiten mehr als die Hälfte der Programmzeit für Informationsvermittlung zur Verfügung stehe, betonten die Autoren der Studie. Das BAKOM plädierte am jährlich stattfindenden Swiss Radio Day denn auch für mehr Information, insbesondere in den Sparten Regionales, Politik und Hintergrundberichte.

erste Vollerhebung zu ausgestrahlten Programmen von Schweizer Privatradios

Mitte Jahr befugte das BAKOM die Digris AG mittels Funkkonzession zum Betrieb von DAB+-Inseln in der ganzen Schweiz. Mit Hilfe neuer, kostengünstiger Technologie soll insbesondere nicht-kommerziellen sowie hauptsächlich über das Internet verbreiteten Radiosendern die digitale Übertragung ermöglicht werden.

Funkkonzession zum Betrieb von DAB+-Inseln

Natalie Rickli (svp, ZH) brachte in einem Postulat ihr Unbehagen gegenüber den eingeschränkten Mitwirkungsrechten der Gebührenzahler bei der Wahl der SRG-Programme zum Ausdruck. Insbesondere nahm die Postulantin Anstoss an der Tatsache, dass nur durch offizielle SRG-Vereinsmitgliedschaft, welche der Gebührenzahlende durch den Kauf von Anteilsscheinen erwerben muss, der volle Zugang zu Mitgliederforen und somit die Einflussnahme auf das Programm möglich wird. Sie wollte deshalb den Bundesrat veranlassen, Möglichkeiten zur kostenlosen Mitwirkung aller Programmnutzer zu prüfen. Der Bundesrat teilte die Meinung der Postulantin und beantragte dem Nationalrat die Annahme des Vorstosses. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung in der Sommersession.

Annahme eines Postulats über die Mitspracherechte bei der SRG (13.3097)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Im Berichtsjahr präsentierte Mediapulse ein neues Verfahren zur Erhebung der TV-Quoten, welches sich die bessere Berücksichtigung der mit dem digitalen Zeitalter einhergehenden Entwicklungen zum Ziel gesetzt hatte. Dies erfolgte zum einen durch die Erfassung der zeitversetzten Fernsehnutzung und zum anderen durch Berücksichtigung von Daten zu Personen, die Fernsehsendungen ausschliesslich webbasiert über elektronische Geräte konsumieren. Diese Umstellungen führten zu beträchtlichen Differenzen gegenüber früher publizierten Zuschauerzahlen und diese gingen in erster Linie zu Lasten der Privatsender, worauf der Verwaltungsrat von Mediapulse zur Überprüfung der Daten im Februar eine vorläufige, partielle Geheimhaltung der Erhebungen beschloss. Trotz zwei von Mediapulse bald darauf vorgelegten, positiven Expertenberichten zum neuen Messsystem erwirkte der Privatsender „3Plus“ nach kurzzeitiger Freigabe der Nutzungsdaten eine superprovisorische Verfügung gegen das Forschungsunternehmen. Es folgte eine Phase von Blockaden und Deblockaden aufgrund von Beschlüssen des Verwaltungsrates sowie Verfügungen des Obergerichts des Kantons Nidwalden und des Bundesverwaltungsgerichts; Letztere wurde erst im Juli aufgehoben. Der Streit konnte daraufhin durch Einigung zwischen Mediapulse und dem Privatsender erfolgreich beigelegt werden. „3Plus“ stimmte der Publikation der Daten unter der Bedingung zu, dass Mediapulse auf die Datenerfassung zu Zuschauern verzichtet, die sich Fernsehsendungen einzig über den Computer ansehen und dabei über keinen Fernsehapparat verfügen. Ferner wurde dem Privatsender zur Förderung von Transparenz und zum besseren gegenseitigen Verständnis erlaubt, in einer ersten Phase ebenfalls eigene Datenauswertungen durchzuführen. Im Herbst konnte Mediapulse die bereinigten Daten vorlegen. Die starke Verzögerung in der Publikation der sonst regelmässig vorliegenden Zahlen hatte sich zu einem veritablen Ärgernis für die Werbekunden entwickelt.

neues Verfahren zur Erhebung der TV-Quoten

Nach einer im Vorjahr durchgeführten Vernehmlassung präsentierte die Landesregierung dem Parlament im Mai des aktuellen Jahres eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG). Der Bundesrat optierte gemäss Auftrag des Parlaments und in Erfüllung einer Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-NR) für eine generelle Abgabepflicht für Radio und Fernsehen, welche die in der Vergangenheit mehrfach in Kritik geratene, geräteabhängige Billag-Empfangsgebühr ablösen soll. Trotz Kritik von einigen gewichtigen Vernehmlassern hielt der Bundesrat somit an dem in seiner ursprünglichen Vorlage enthaltenen Vorschlag fest, kaum Möglichkeiten zur Abgabebefreiung vorzusehen. Für ein „Opting out“ für Personen mit bewusstem Verzicht auf Radio- und Fernsehkonsum hatten sich in der Vernehmlassung unter anderem die Piratenpartei, Economiesuisse und mit dem Aargau, Genf und Schwyz drei Kantone ausgesprochen. Die Mehrheit der Vernehmlasser, darunter alle Kantone mit Ausnahme des Kantons Zürich sowie unter anderem die WEKO, Billag und die stellungnehmenden Parteien ohne die SVP und die FDP, hatte sich jedoch im Grunde hinter einen Systemwechsel gestellt und den Entwurf begrüsst. Von der neuen Abgaberegelung ausgenommen werden sollen laut Vorlage des Bundesrats wie bisher Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) der AHV und IV, wobei eine neue Regelung die rückwirkende Befreiung ab Leistungsbezug einführen will. Ebenfalls neu sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter CHF 500'000 von der Abgabe befreit werden. Nach aktuellem Stand hätten aufgrund letzterer Bestimmung 70% der in der Schweiz angesiedelten Unternehmen keine Abgabe zu entrichten. Ob und inwiefern Unternehmen überhaupt abgabepflichtig sein sollen, wurde in der Vernehmlassung äusserst kontrovers diskutiert. Während der festgesetzte Grenzwert einigen Vernehmlassern zu hoch angesetzt war, fanden ihn andere zu tief und wieder andere schlugen neue Kriterien zur Bestimmung der Abgabepflicht vor. In seiner Botschaft zum Entwurf vertrat der Bundesrat nach wie vor den ursprünglich genannten Grenzwert, der jedoch in einem weiteren Schritt auf Verordnungsstufe festgelegt werden muss. Die Vorlage sieht weiter vor, für die Eintreibung der Abgaben natürlicher Personen eine nach Kriterien des öffentlichen Beschaffungsrechts ausgewählte private Erhebungsstelle zu beauftragen, welche die Haushaltsdaten von den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden bezieht. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) soll die Abgabe der Unternehmen direkt im Rahmen der Mehrwertsteuererhebungen einziehen. Betreffend Letzterem präsentierte die Regierung in der Vernehmlassung zwei Varianten. Die Abgabeerhebung via ESTV wurde von der Mehrheit der Stellungnehmenden als effizienter und kostengünstiger eingestuft als ein alternativ möglicher Einzug über die private Erhebungsstelle, welche die Daten der Unternehmen über die ESTV bezogen hätte. Als Gründe für den Systemwechsel gibt der Bundesrat in erster Linie die technologische Entwicklung, welche den Empfang von Radio und Fernsehen auf neuen Geräten ermöglicht, sowie den durch das aktuelle System verursachten hohen administrativen Aufwand an. Aus finanzieller Perspektive soll die neue Regelung keine zusätzlichen Erträge generieren, was tendenziell zu einer tieferen Abgabe pro Haushalt führen würde, so die entsprechenden Ausführungen in der Botschaft. Weiter präsentiert der Bundesrat in seinem Entwurf den Vorschlag einer Flexibilisierung der Gebührenanteile für private Radio- und Fernsehveranstalter zwischen 3 und 5%. Der bisherige, fixe Prozentsatz von 4% hatte beim Gebührensplitting zur Anhäufung von Überschüssen geführt, was mit einem variablen Gebührenanteil vermieden werden soll. Wegen entgegengesetzter Ansichten der Vernehmlasser beschloss der Bundesrat, bei seinem ursprünglichen Vorschlag zu bleiben. Die Vorlage, welche 2014 dem Parlament zur Behandlung vorgelegt wird, enthält darüber hinaus Bestimmungen zu Kompetenzregelungen, Konzessionsvoraussetzungen sowie weitere Regelungen für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

In seiner Botschaft zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes beantragte der Bundesrat, eine im Vorjahr überwiesene Motion Rickli (svp, ZH), die sich gegen die doppelte Erhebung von Gebühren durch die Billag gewehrt hatte, als erledigt abzuschreiben. Mit dem Wegfall der Meldepflicht durch den Systemwechsel werde das Problem umgangen, dass Nutzer im Falle eines Umzugs in einen bestehenden Haushalt wegen Vernachlässigung der Abmeldepflicht der Billag sowohl am neuen wie auch am alten Wohnsitz Gebühren schulden.

Verbot der doppelten Erhebung der Gebühren durch die Billag (Mo. 11.4080)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Ebenfalls als erledigt abzuschreiben sei gemäss Botschaft zur RTVG-Teilrevision das 2011 überwiesene Postulat Bieri (cvp, ZG) zur Verwendung überschüssiger Gebührenanteile privater Radio- und Fernsehveranstalter für die Förderung der journalistischen Qualität. Schaffung und Betrieb einer in Erfüllung dieses Zweckes zu gründenden Stiftung wäre mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, argumentierte die Regierung in ihrer Botschaft, und verwies auf bestehende Subventionierungen und Möglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden.

Prüfung der Verwendung von überschüssigen Gebührenanteilen (Po. 10.4032)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Mit einer Änderung der UVEK-Verordnung beschloss der Bund die Aufhebung der analogen Verbreitungspflicht in zwei Schritten. Per Juni 2013 sind ausländische Kabelnetzbetreiber von der Pflicht enthoben, so genannte Must-Carry-Programme analog zu verbreiten. Ab 2015 soll in einem weiteren Schritt auch für inländische Anbieter die freie analoge Programmwahl gelten. Sofern ein solcher analoger Netzbetreiber kostenlos einen Digital-Analog-Konverter zur Verfügung stellt, womit ein gleichwertiges digitales Angebot erschlossen werden kann, ist er ebenfalls bereits ab Erlass der Verordnungsänderung von der analogen Verbreitungspflicht enthoben. Mit der im Vorjahr revidierten Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) hatte der Bundesrat dem UVEK die Kompetenz übertragen, die analoge Verbreitungspflicht aufzuheben, sobald Must-Carry-Programme von einer überwiegenden Mehrheit digital empfangen werden können. Laut dem UVEK ist dies zum aktuellen Zeitpunkt in 85% aller Haushalte der Fall. Unverändert bestehen bleibt die Verbreitungspflicht von Must-Carry-Programmen für digitale Anbieter.

Aufhebung der analogen Verbreitungspflicht

Nach mehrjährigem Streit zwischen der öffentlich-rechtlichen Institution und privaten Anbietern legte der Bundesrat im Mai eine Revision der Konzession der SRG SSR vor, welche eine Erweiterung des Online-Angebots des Schweizer Radios und Fernsehens ermöglicht. Nachdem der Bundesrat der SRG bereits im Vorjahr die Online-Werbung untersagt hatte, beschränkte sich die Anpassung der Konzession auf die Bestimmungen zu den Online-Inhalten der SRG. Diese sollen in erster Linie von audiovisuellen Beiträgen geprägt sein. Die inhaltlichen Vorgaben für einen Beitrag, der mit einer im Schweizer Radio oder Fernsehen ausgestrahlten Sendung in Bezug steht, wurden durch die Konzessionsänderung gelockert. Neu ermöglicht wird der SRG die Publikation von Online-Inhalten ohne Sendungsbezug, jedoch dürfen solche Beiträge nicht mehr als einen Viertel der im Web publizierten Inhalte betragen. Für Berichterstattungen in den Rubriken News, Sport und Lokales/Regionales, die keinen Sendungsbezug aufweisen, gilt darüber hinaus eine Umfangbeschränkung von maximal 1000 Zeichen. Weiter erhält die SRG das Recht, bedeutende politische, wirtschaftliche, kulturelle und sportliche Ereignisse von überregionalem Interesse ohne gleichzeitige Fernsehausstrahlung und ohne vorgängige Bewilligung im Internet live zu übertragen. Diese Anpassung erfolgte in Erfüllung der im Vorjahr überwiesenen Motion Allemann (sp, BE). Die Änderungen traten Anfang Juni in Kraft. Der Verband Schweizer Medien gab bekannt, mit diesem Kompromiss leben zu können, hatte er doch im Vorfeld einen minimalen Grenzwert von 80% für die Publikation von Texten mit Sendebezug sowie eine Maximallänge von 800 Zeichen für Inhalte ohne Sendebezug gefordert. Gleichwohl monierten die Verleger, dass die SRG neben wirtschaftlichen und politischen Themen auch Sport- und Kulturanlässe im Internet live übertragen darf. Dies führe zur Konkurrenzierung privater Anbieter. An den neuen Möglichkeiten der Live-Übertragung störte sich ebenfalls der Verband der Regionalfernsehen (Telesuisse). Missbilligend äusserten sich zudem FDP, SVP und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), die eine Debatte über den Service public im Medienbereich forderten.

SRG Online-Tätigkeit

Nach Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen für „Radio Grischa“ bestätigte das UVEK im März seinen 2008 gefällten positiven Konzessionsentscheid für das Lokalradio. Das Departement, das durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abklärung einer allfälligen Verletzung der Meinungs- und Angebotsvielfalt angehalten worden war, kam zum Schluss, dass die Südostschweizer Mediengruppe, zu welcher das Lokalradio gehört, in der Region zwar über eine marktbeherrschende Stellung verfüge, diese jedoch nicht missbrauche. Sich abstützend auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (WEKO) stellte das UVEK keine Konzessionsverletzung fest und erteilte dem Radio daher eine bis Ende 2019 gültige UKW-Radiokonzession. Auch im Falle der BT Gruppe stellte das UVEK keine Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt fest, womit der 2008 gefällte Konzessionsentscheid zu Gunsten von „Radio Argovia“ ebenfalls bestätigt wurde. Roger Schawinski, der gegen die ursprünglichen Entscheide Beschwerde eingereicht hatte und mit den Projekten „Radio AG“ und „Radio Südost“ unterlegen war, zeigte sich mit diesen Entscheiden nicht zufrieden und zog die beiden Beschwerden weiter ans Bundesverwaltungsgericht, dessen Beschluss Ende Jahr noch ausstand.

Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen

Mit einem bundesrätlichen Beschluss vom Januar dürfen gebührenunterstützte Regionalfernsehprogramme in Zukunft ihre Sendungen auch ausserhalb ihrer zugeteilten Versorgungsgebiete digital über Kabelnetze oder Internet übertragen. Eine entsprechende Änderung der Radio- und Fernsehverordnung wurde per 1. März 2013 wirksam.

Übertragung von Sendungen ausserhalb von zugeteilten Versorgungsgebieten

Im Auftrag der Branchenverbände und des BAKOMs untersuchte die Publicom während des Berichtjahres die wirtschaftliche Situation der konzessionierten Privatradios und Regionalfernsehen in der Schweiz. Dabei kam zutage, dass sich die Gesamtsituation zwar verbessert hatte, aber immer noch als durchzogen bezeichnet werden kann. Zwar hänge die wirtschaftliche Situation vor allem vom unternehmerischen Geschick der Veranstalter ab, welches sich laut der Studie verbessert hätte, jedoch seien Gebühren weiterhin unverzichtbar.

wirtschaftliche Situation der konzessionierten Privatradios und Regionalfernsehen

Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion Maissen (cvp, GR) bestätigte, dass die programmlichen Leistungen der SRG SSR den Austausch und das Verständnis zwischen den vier Schweizer Sprachregionen fördern. Allerdings sollten die jeweils anderen Sprachregionen in den Informationssendungen noch stärker berücksichtigt werden, wobei der Bundesrat grosses Vertrauen in das neue Konzept der SRG zur Förderung des sprachregionalen Austausches setze, welches sich noch in Ausarbeitung befindet.

Motion für einen neuen schweizer Fernsehkanal (10.3055)

Eine Studie der Universität Freiburg im Auftrag des BAKOM zeigte auf, dass die privaten Regionalfernsehen ihrem Publikum während der Hauptsendezeit vor allem aktuelle lokal-regionale Nachrichten anbieten, wobei den Themen Politik und Gesellschaft der höchste Stellenwert zugeschrieben werde.

aktuelle lokal-regionale Nachrichten

Während des Berichtjahrs übernahm die Radio Medien AG den Sender „Radio 24“ von der Tamedia AG. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) genehmigte den entsprechenden Konzessionsübergang von Radio 24. Genehmigt wurde auch der Konzessionsübergang von Radio Sunshine, welches neu der Radio Central AG gehört.

Konzessionsübergang

Der im vorangegangenen Jahr entflammte Streit um die Online-Werbung durch die SRG SSR fand im Berichtsjahr ein vorläufiges Ende. Aufgrund des Ausbaus der SRG Online-Tätigkeit in den letzten Jahren hatten die Verleger ihre eigenen, nicht-gebührenfinanzierten Onlineangebote gefährdet gesehen und ein Verbot von Online-Werbung durch die SRG gefordert. Nachdem die Verleger und die SRG keine gemeinsame Lösung finden konnten, schaltete sich der Bundesrat ein und verbot der SRG die Online-Werbung. Im Gegenzug sollen ihr jedoch mehr publizistische Möglichkeiten im Internet eingeräumt werden. Ende Dezember legte das BAKOM deshalb den interessierten Kreisen einen Entwurf für Änderungen der SRG-Konzession zur Stellungnahme vor.

SRG Online-Tätigkeit

Im Rahmen der Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), welche am 1. August des Berichtjahrs in Kraft trat, sollen die privaten Fernsehstationen mit Gebührenunterstützung vermehrt entlastet werden, indem der Eigenfinanzierungsanteil aller regionalen Fernsehstationen mit Service-Public-Auftrag gesenkt wurde. Neu können bis zu 70% des Betriebsaufwands mit Gebührengeldern unterstützt werden. Die Verordnungsanpassung erfolgte im Hinblick auf die Veränderung des Verhältnisses zwischen Gebühren und Eigenfinanzierung und dem eingeleiteten Ausstieg aus der analogen Verbreitung von TV-Programmen im Kabelnetz. Im Rahmen der Anhörung sorgten insbesondere diese vorgesehenen Lockerungen der analogen Verbreitungspflicht in Kabelnetzen für Unstimmigkeiten. Befürchtet wurde, dass ein Abbau des analogen Angebots mit zusätzlichen Kosten für die Konsumenten verbunden sein könnte und der Ausstieg insgesamt zu früh sei, da die Versorgung sämtlicher Bevölkerungsteile und Regionen mit Digitalfernsehen noch nicht sichergestellt sei. Mit der Revision der RTVV wurde die Grundlage für einen geordneten Ausstieg aus der analogen Technologie geschaffen, indem das UVEK die Must-Carry-Pflicht im analogen Bereich schrittweise reduzieren kann, wenn ein hoher Anteil der Haushalte TV-Programme in digitaler Form nutzt.

Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)

Eine Motion von Thomas Müller (svp, SG) beschäftigte sich mit dem Thema Empfangsgebühren und scheiterte im Nationalrat nur äusserst knapp. Das Anliegen wollte die Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe einfrieren. Statt nach neuen Geldquellen im Gebührenbereich zu suchen, sollte die SRG vielmehr ihre Kostenstruktur überprüfen, so der Motionär. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme unter anderem auf die relativ moderate Höhe der Gebührengelder und die kommende Umstellung des Systems hin zu den Haushaltsgebühren. Dies führe zu einer Reduktion der Gebühren für die Haushalte, weshalb eine Einfrierung der Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe sinnlos wäre. Der Nationalrat entschied sich mit nur einer Stimme Unterschied schliesslich äussert knapp gegen den Antrag Müllers.

Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe einfrieren