Um die finanzielle Situation der SRG für eine weitere Zukunft zu entschärfen, stellte die SRG-Direktion auch Überlegungen hinsichtlich einer Lockerung der Werbebestimmungen an: Dem Bundesrat sollten Gesuche für die Aufhebung des Werbeverbots am Sonntag und für mehr als fünf, jedoch im Vergleich zu heute kleineren Werbeblöcken (insgesamt 25 Min.) während der Prime Time unterbreitet werden. Ausserdem sollte es das neue Radio- und Fernsehgesetz in Zukunft erlauben, über Sponsoring einen Teil des Fernsehbudgets einzubringen. Umstritten bei diesen Massnahmen ist vor allem die Erhöhung der Anzahl der Werbeblöcke. Falls die Unterbrechung von laufenden Sendungen weiterhin verboten bleibt, wird dies die Programmierung von kürzeren Sendungen zur Folge haben. Die SRG und die AG für das Werbefernsehen (AGW) möchten zudem eine Flexibilisierung der Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Werbezeit erreichen: Falls aus konjunkturellen Gründen einmal während einiger Monate die Werbezeit nicht voll ausgeschöpft würde, sollte dies, sobald wieder ein Nachfrageüberhang besteht, kompensiert werden können. Im Juni hatte der Bundesrat eine vor zwei Jahren eingereichte Motion Früh (fdp, AR) bezüglich einer Verlängerung der Fernsehwerbezeit zurückhaltend beantwortet. Das Parlament verschob die Diskussion über die Motion und schrieb sie kurz darauf wegen Ablaufens der Behandlungsfrist ab.
Fernsehwerbung- Schlagworte
- Datum
- 22. Juni 1990
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 88.528
- Akteure
- Quellen
-
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- Amt. Bull. NR, 1990, S.696ff.
- TA, 27.4.90; Klartext, 1990, Nr. 3 (AGW); Suisse, 5.9.90 (Sonntagswerbung). Vgl. auch SHZ, 6.9.90; L'Hebdo, 27.9.90; Ww, 4.10.90.
von Matthias Rinderknecht
Aktualisiert am 13.12.2017
Aktualisiert am 13.12.2017