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  • Mörgeli, Christoph (svp/udc, ZH) NR/CN

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Das Bundesgericht wird sich aus formellen Gründen nicht mit Christoph Mörgelis Beschwerde gegen die Berichterstattung der Rundschau auseinandersetzen. Im März 2013 setzte sich die Rundschau mit der Frage auseinander, ob die von Professor Mörgeli betreuten Doktorarbeiten gängige wissenschaftliche Standards erfüllten. Der SVP-Politiker verpasste es, dem Bundesgericht den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) fristgerecht zuzustellen. Die UBI war 2013 zum Schluss gelangt, die SRF-Sendungen seien sachgerecht erfolgt. Ein Schreiben des Bundesgerichts, das Mörgeli im Mai zur nachträglichen Einreichung des Entscheids der UBI mahnte, wurde vom Beschwerdeführer nicht abgeholt. Daraufhin reichte Mörgeli den UBI-Entscheid doch noch nach, jedoch ohne sich zu den Gründen für die Nicht-Beachtung des bundesgerichtlichen Schreibens zu äussern, wie es die Gerichtsinstanz von ihm verlangt hatte (zur Affäre Mörgeli vgl. auch Kapitel Parteien).

Beschwerde gegen Rundschau-Berichterstattung über "Affäre Mörgeli"
Dossier: Die Affäre Mörgeli

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) setzte sich im Berichtsjahr eingehend mit der so genannten „Causa Mörgeli“ auseinander. Der Zürcher Nationalrat (svp, ZH) kritisierte die Ende März ausgestrahlten Sendungen der „Rundschau“ und „10vor10“, die sich mit der Frage beschäftigt hatten, ob die Qualitätsanforderungen, die Professor Mörgeli an die von ihm betreuten Doktorarbeiten stelle, den gängigen wissenschaftlichen Standards genügen würden. Die „Rundschau“ brachte ans Licht, dass der langjährige Direktor des medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich unter anderem Dissertationen angenommen hatte, deren hauptsächlicher Bestandteil die Transkription alter Texte ausmachte. Die UBI kam einstimmig zum Schluss, die Berichterstattung in den insgesamt drei betroffenen Sendungen sei sachgerecht erfolgt. Zwar habe die „Rundschau“ beispielsweise in ihrer ersten Sendung tatsächlich darauf verzichtet, die genaueren Umstände zum Erwerb eines Doktortitels am betreffenden Institut zu erläutern, habe Mörgeli jedoch in einem zehnminütigen Interview ausreichend Raum gelassen, die Vorwürfe zu entkräften. Diese Gelegenheit habe der Angeschuldigte nicht genutzt, sondern sogleich zum direkten Gegenschlag ausgeholt. Mörgeli zog die drei Beschwerden nach Bekanntgabe des Entscheids ans Bundesgericht weiter, dessen Entscheid für 2014 erwartet wird.

Beschwerde gegen Rundschau-Berichterstattung über "Affäre Mörgeli"
Dossier: Die Affäre Mörgeli