Mit einem Bericht über den Zürcher Stadtrat Wagner (fdp), der im Zusammenhang mit der Weitergabe von vertraulichen, verwaltungsinternen Dokumenten unter Anklage stand, hatte das Fernsehmagazin "Rundschau" im Dezember 1989 laut UBI-Entscheid die Konzession verletzt, weil in der Darstellung zusätzlich zu der vom Gericht festgestellten Amtsgeheimnisverletzung noch der Eindruck der Begünstigung von Dritten unterstellt worden war. Chefredaktor Peter Studer verteidigte die betroffenen Journalisten und wies das UBI-Urteil als subjektiv zurück, verzichtete aber auf einen Weiterzug vor Bundesgericht. Eine Beschwerde gegen die Sendung "Fragment" des Fernsehens DRS zum Thema "Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis" (VPM) wurde hingegen nicht gutgeheissen. Der Vorwurf der fehlenden Vielfalt der Ansichten und Unsachgemässheit könne laut UBI nicht geltend gemacht werden, da der VPM keinen Gesprächspartner zur Sendung geschickt hatte.

Mit einem Bericht über den Zürcher Stadtrat Wagner (fdp), der im Zusammenhang mit der Weitergabe von vertraulichen, verwaltungsinternen Dokumenten unter Anklage stand, hatte das Fernsehmagazin "Rundschau" im Dezember 1989 laut UBI-Entscheid die Konzession verletzt, weil in der Darstellung zusätzlich zu der vom Gericht festgestellten Amtsgeheimnisverletzung noch der Eindruck der Begünstigung von Dritten unterstellt worden war