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Le canton de Genève et la RTS se sont retrouvés en conflit au mois de juillet 2023, lorsque l'entreprise de service-public a pris la décision de louer à une multinationale active dans la communication un étage des locaux qu'elle occupe dans la cité de Calvin. La parcelle sur laquelle se situe la tour de la RTS lui appartenant, le canton a engagé une procédure administrative, car la RTS n'aurait pas respecté ses obligations dans son choix de locataire, a indiqué la Tribune de Genève. Selon le journal du bout du lac, ce conflit s'inscrit dans la lignée de la «guerre larvée» entre les deux parties, qui a lieu depuis la décision de la SSR de transférer le département romand de l'actualité à Lausanne. Le conseiller d'Etat en charge du dossier Antonio Hodgers (GE, vert-e-s) a reproché à la direction de la RTS d'agir comme un spéculateur immobilier. La suite de cette affaire n'a pas eu d'écho médiatique important.

Le canton de Genève ouvre une procédure contre la RTS

Der Bundesrat informierte Anfang September 2022 darüber, dass die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe für die Periode 2023/2024 für Privathaushalte und Unternehmen unverändert bleibe. Die Höhe der Abgabe werde jedoch im Hinblick auf den Zeitraum 2025/2026 neu beurteilt. Der Bundesrat verzichtete somit auf Zugeständnisse in Richtung der so genannten SRG-Initiative, die eine Reduktion der Abgabe auf CHF 200 pro Jahr und Haushalt anstrebt.
An derselben Sitzung beschloss der Bundesrat auch, die SRG-Konzession für die Periode 2023/2024 zu verlängern. Am 1. Januar 2025 solle dann jedoch eine neue Konzession in Kraft treten, deren Grundzüge im Laufe des Jahres 2023 ausgearbeitet und festgelegt werden sollen. Der Bundesrat war der Ansicht, dass die SRG im Rahmen dieser neuen Konzession ihren Service-public-Auftrag verstärkt auf die Bereiche Information, Bildung und Kultur ausrichten soll. Bei den Themen Unterhaltung und Sport solle die SRG hingegen auf diejenigen Bereiche setzen, die nicht bereits von anderen Anbietern abgedeckt würden. Zudem solle die SRG in ihrem Internet-Auftritt stärker auf Audio- und audiovisuelle Angebote fokussieren und die Textangebote reduzieren. Betreffend die Finanzen dürfe die SRG auch weiterhin mit einem Abgabeanteil von CHF 1.25 Mrd. pro Jahr rechnen; sie müsse aber auch ihre Effizienz steigern und Einsparungen vornehmen, um den prognostizierten Rückgang der Werbeeinnahmen zu kompensieren.

Unveränderte Höhe der Radio- und Fernsehabgabe, Verlängerung der SRG-Konzession

Mitte 2016 wurde mit Jean-Michel Cina nach Raymond Loretan und dem Interims-Präsidenten Viktor Baumeler erneut ein CVP-Parteimitglied zum Verwaltungsratspräsidenten der SRG berufen. Der Walliser Volkswirtschaftsdirektor und Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wurde von der SRG-Delegiertenversammlung mit 36 zu 3 Stimmen unterstützt und er wird sein Amt per 1. Mai 2017 antreten. Von den Medien wurde diese Wahl mit wenig Erstaunen und grösstenteils auch mit Verständnis aufgenommen. Als "politisches Schwergewicht" (SGT), bilingue Person und Mitglied einer Partei, in der die SRG grossen Rückhalt geniesse und die zwischen den Polen vermitteln könne, sei der neue Verwaltungsratspräsident der richtige Mann, um sich an der Seite der CVP-Magistratin den anstehenden medienpolitischen Herausforderungen "en pleine tempête" (TG) zu stellen.

Neuer SRG-Präsident

Gleich über mehrere Beschwerden von Politikern der SVP gegen Sendungen von SRF wurde im Jahr 2016 befunden. Mit knappem Entscheid wies die UBI eine Beschwerde gegen die SRF-Satiresendung "Zytlupe" ab, die kurz vor den eidgenössischen Wahlen im Radio den SVP-Wahlkampfsong "Welcome to the SVP" auf die Schippe nahm. Die Beschwerde richtete sich gegen die Aussage, dass das von einer Sängerin getragene T-Shirt mit dem Aufdruck "Bronx 88" für Rassenhass und die Judenverfolgung und -tötung in Nazi-Deutschland stehe. Der beschwerdeführende Solothurner SVP-Kantonsrat Peter Linz brachte an, der Aufdruck sei eine Analogie für den Song "On the boat 88 Bronx", der nichts mit dem Nazitum zu tun habe. Die UBI kam zum Schluss, dass eine Satire, sofern eindeutig als solche gekennzeichnet, was hier der Fall sei, überspitzt und böse sein dürfe. Zudem sei der SVP nur vorgeworfen worden, Nazi-Symbole zu verwenden, und nicht, dass die Volkspartei nationalsozialistische Politik betreibe. Gut hiess die UBI hingegen eine Beschwerde, die sich an eine von "Kassensturz" – ebenfalls im Vorfeld der Wahlen – ausgestrahlte Sendung richtete und worin die SVP als "konsumentenfeindlichste Partei" bezeichnet wurde. In dieser Sendung sei das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt und negative Wahlwerbung gegen die Volkspartei betrieben worden.
In seinem Schlussbericht wies Achille Casanova die von SVP-Seite angebrachte Kritik gegen den DOK-Film "Die Macht des Volkes" zurück. Die SVP-Exponenten hätten angemessenen Raum zur Vertretung ihrer Argumente erhalten und der kritische Blickwinkel der Autorin des Dokumentarfilms, Karin Bauer, werde transparent übermittelt.
Verzichtet hatte das Schweizer Fernsehen hingegen auf die Übertragung einer im Rahmen des Humorfestivals Arosa aufgeführten und gegen die SVP gerichtete Satire, was SRF damit begründete, der Beitrag habe nicht sendungsrelevanten Kriterien entsprochen, resp. nicht in den Mix der für das Fernsehen zusammengeschnittenen Beiträge gepasst. Der Auftritt des deutschen Satirikers Serdar Somuncu sei nicht der einzige gewesen, der keinen Eingang in die SRF-Sendung gefunden habe. Somuncu zeigte sich entrüstet über den SRF-Entscheid und sprach von "Zensur".

UBI lehnt Beschwerde zu Satire von SVP-Wahlkampfvideo ab

Für das Jahr 2015 präsentierte die SRG tiefrote Zahlen. Trotz der verzeichneten Zunahme bei der Zahl der Gebührenzahler (+1,7%) schrieb die Gesellschaft ein Defizit von CHF 90 Mio. Dafür verantwortlich sei notabene nicht nur der Bundesgerichtsentscheid, gemäss welchem die Empfangsgebühren nicht mehr länger der Mehrwertsteuer unterstellt werden dürfen (minus CHF 27 Mio.), sondern in weit grösserem Umfang Rückstellungen für die Pensionskasse (minus CHF 70 Mio.). Ferner führe auch der starke Franken zu Einbussen bei den Werbeeinnahmen.

SRG-Betriebsjahr 2015

Die eidgenössische Medienkommission hatte die SRG in ihrem im Dezember 2015 veröffentlichten EMEK-Bericht zu den Service-public-Medien bereits dazu angehalten, vermehrt Kooperationen mit privaten Medienanbietern einzugehen. In einem Schreiben unterbreitete SRG-Direktor Roger de Weck den Verlegern kurz darauf 11 Kooperationsvorschläge der SRG. Diese umfassten Vorschläge zur technologischen und journalistischen Zusammenarbeit. So etwa könnten Produktionen der SRG in gewissen Fällen von Privaten weiter verwertet werden. Gegen ein „sehr erschwingliches Entgelt“ könnten Privatradios, die sich auf die Regionalberichterstattung konzentrieren, täglich zwei Dutzend Nachrichtenbulletins der SRG in voller Länge und zeitgleich ausstrahlen. Ferner bestünde die Möglichkeit, dass Verlage aktuelle SRG-Videos in ihre Webseiten einbetten könnten. Im Gegenzug hätte die SRG Anrecht auf die durch das Video generierten Werbeeinnahmen. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Programmen der privaten Medien könnten zum einen ausgewählte Inhalte via Web-Player der SRG verbreitet werden und zum anderen auf SRG-Fernsehkanälen im Rahmen von sogenannten Public Private Partnerships überregionale Beiträge von konzessionierten regionalen Fernsehsendern ausgestrahlt werden – ähnlich wie dies auf SRF bereits mit PresseTV geschieht, woran die NZZ, die Basler Zeitung, die Handelszeitung und Bilanz beteiligt sind. Weitere Vorschläge betrafen die Erleichterung zum Erwerb von Sportrechten und den Zugang zu SRG-Fortbildungsprogrammen für Journalistinnen und Journalisten, die Schaffung oder Weiterentwicklung von gemeinsamen Kanälen, namentlich in Form von Apps oder eines gemeinsamen Youtube-Kanals, und die technologische Zusammenarbeit via SwissTXT, das zur Verfügung stellen von HbbTV (Hybrid Broadcast Broadband TV) oder die erleichterte Umstellung auf DAB+. Darüber hinaus betonte der SRG-Direktor, dass die sich mit Swisscom und Ringier in Entwicklung befindende Werbeplattform allen Interessierten diskriminierungsfrei offen stehe und reagierte damit auf die ablehnende Haltung der privaten Medien gegenüber dem geplanten Joint Venture.

Beim Verband Schweizer Medien (VSM) führte das Angebot hingegen nicht zur erhofften Reaktion. Dies unter anderem, weil es ohne vorgängige Abstimmung mit dem VSM und nur wenige Tage vor dessen Dreikönigstagung ins Haus flatterte und sogleich auch der NZZ zugespielt wurde, wo de Weck für seine Ausführungen beinahe eine ganze Seite eingeräumt wurde. Dies bot VSM-Präsident Hanspeter Lebrument Grund, an der Aufrichtigkeit des Angebots zu zweifeln, was er in der SonntagsZeitung (auf einer guten halben Seite) denn auch tat. Kritisch beurteilte er auch die Inhalte der Kooperationsmodelle. Die vorgeschlagenen Massnahmen würden die Abhängigkeit der privaten Medien von der SRG nur zusätzlich erhöhen. Ob Erstere tatsächlich von solchen Kooperationen profitieren würden, sei dahingestellt. Die SRG wirke gegen aussen wie „ein Fürstenhaus, das den privaten Medien einige Brotsamen zuwirft.“ Der stärkste Groll, den der Verband gegen die SRG hegte, bezog sich indes auf die von der Radio- und Fernsehgesellschaft zusammen mit Ringier und Swisscom gegründete Werbeallianz Admeira, die nicht Teil der Kooperationsvorschläge war und von de Weck in seinem Schreiben nur am Rande thematisiert wurde. Am 22. Januar forderte der VSM in einem Brief an das BAKOM denn auch, die Werbemöglichkeiten der SRG zu beschränken, und koppelte die Bereitschaft zur Diskussion von Kooperationsmöglichkeiten an den Marschhalt der Werbeallianz bis zum Ende dieser Gespräche. In einem Schreiben an den SRG-Direktor listete der Verband wenig später seinerseits einige Kooperationsvorschläge auf. Diese umfassten unter anderem die Bereitstellung audiovisueller SRG-Angebote für die Webseiten privater Medienanbieter. Im Unterschied zum Kooperationsangebot der SRG, das die Beteiligung der Gesellschaft an den mit den Videos generierten Werbeeinnahmen bedingen würde, verlangten die Verleger die kostenlose Zurverfügungstellung dieser Inhalte und dies aus zwei Gründen: Erstens seien die SRG-Inhalte durch öffentliche Mittel finanziert und zweitens sei es der SRG untersagt, Online-Werbung zu betreiben. Der Vorschlag der SRG umgehe dieses Verbot.

Ende April publizierte der Verlegerverband eine von ihm bereits im Sommer 2015 in Auftrag gegebene explorative Studie, die sich auf 36 Leitfadeninterviews mit Schweizer Branchenvertretern und Medienexpertinnen sowie 20 Befragungen ausländischer Expertinnen und Experten stützt. SRG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern war die Teilnahme an der Studie im Hinblick auf die umstrittene Werbeallianz untersagt worden. Die Studie ergab, dass das Interesse Privater an Zusammenarbeitsformen mit der SRG, so etwa im Rahmen von Public Private Partnerships, grösser ist als erwartet. Das Zustandekommen von Kooperationen werde jedoch stark von der tatsächlichen Ausgestaltung abhängen und verlange diesbezüglich von beiden Parteien einen „Change of Mindset“, so die Autoren der Università della Svizzera italiana. Nicht zuletzt bezeichneten sie es als „Geburtsfehler“, dass die Beteiligung der SRG an der Studie sowohl in finanzieller als auch personeller Hinsicht ausgeblieben war. Dies basiere zum einen darauf, dass die SRG nur wenige Tage nachdem der VSM die Studie zum Ausloten von Kooperationsmöglichkeiten in Auftrag gegeben habe, die Werbeallianz ausgerufen hatte. Zum anderen habe de Weck der Studie im September 2015 eine Absage erteilt. Im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der VSM-Studie erinnerte somit Vieles an die Situation bei der Präsentation der SRG-Kooperationsvorschläge, nur dass die Spiesse dieses Mal umgedreht wurden. Nun war es der Verlegerverband, dem zur Präsentation seiner Auftragsstudie beinahe eine ganze Seite in der NZZ eingestanden wurde (resp. der Studienautorin und dem Studienautor) und nun kritisierte die SRG den Alleingang des VSM. Dieser habe die Studie eigenmächtig in Angriff genommen. Man sei vor vollendete Tatsachen gestellt und erst hinterher zur Teilnahme und Mitfinanzierung aufgefordert worden. Eine Beteiligung an einer weiteren Studie, die von beiden Seiten gemeinsam geplant würde, könne man sich aber vorstellen.

Kooperationsangebote der SRG

Das Jahr 2015 bedeutete das praktische Ende des analogen Fernsehens. Seit Ende Juni 2015 können alle UPC Cablecom-Kunden nur noch digital fernsehen. Proteste blieben aus; bereits 2013 nutzten vier von fünf Haushalten gemäss BAKOM die Möglichkeit des Digitalfernsehens. Die Digitalisierung beim Radio voranzutreiben setzte sich die SRG zusammen mit den Privatradios im Frühjahr desselben Jahres zum Ziel. Bis 2018 soll ein Abschaltplan vorgelegt werden. Ein grosses Stück näher kamen die Akteure diesem Ziel mit der Annahme des RTVG im Juni 2015. Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz enthält die Grundlage zur finanziellen Unterstützung der Radios im Hinblick auf den Systemwechsel. 10% der überschüssigen Gebührenanteile können künftig für diesen Zweck verwendet werden.

Ende des analogen Fernsehens

Ein Findungsausschuss und eine Headhunter-Firma wurden eingesetzt, um den aufgrund seiner Ständeratskandidatur zurücktretenden SRG-Präsidenten Raymond Loretan zu ersetzen. Nach viermonatiger erfolgloser Suche entschloss man sich, einen SRG-Präsidenten ad interim einzusetzen. Dieser Posten wurde durch den damaligen Vizepräsidenten des Verwaltungsrates, Viktor Baumeler, besetzt.

Neuer SRG-Präsident

Drei Monate nach der äusserst knapp verlorenen RTVG-Abstimmung präsentierte der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) seine Vision des zukünftigen Servie public, die mit starken Einsparungen bei der SRG verbunden ist und welche von der Grundidee ausgeht, dass die SRG nur noch Leistungen anbieten solle, welche von privaten Medien nicht erbracht werden können. Zeitgleich gab die SRG bekannt, dass ihr Budget im kommenden Jahr um CHF 40 Mio. tiefer ausfalle. Dies war hauptsächlich auf das im Mai gefällte Bundesgerichtsurteil zurückzuführen, wonach die Empfangsgebühren nicht der Mehrwertsteuer unterliegen dürfen, sowie in einem geringeren Umfang ebenfalls auf den im Rahmen der Beratungen zum RTVG gefällten Entscheid zur leichten Erhöhung der Gebührenanteile für die lokalen Radio- und Fernsehstationen. Auch im aktuellen Jahr musste die SRG aufgrund abnehmender Werbeausgaben ihr Budget bereits um CHF 20 Mio. kürzen. Als Konsequenz sah sich die SRG zum Abbau von rund 250 Stellen gezwungen, wovon 102 Stellen beim SRF, 74 bei RTS und 49 bei RSI betroffen waren. Weitere 20 Stellen sollen bei der Generaldirektion gestrichen werden. Auch wenn die Abstriche hauptsächlich bei Verwaltung, Produktion und Informatik angedacht seien, komme es gezwungenermassen auch zu Abstrichen bei den Programmen. Nach Möglichkeit soll der Stellenabbau über natürliche Fluktuationen wie die Frühpensionierung oder den Verzicht auf die Neubesetzung vakanter Stellen erfolgen. Bevor die SRG ihren definitiven Entscheid fällte, hatten die Mitarbeitenden einen Monat Zeit, um über eine Hotline der SRG alternative Sparvarianten einzureichen, so etwa stärkere Abstriche bei den Programmen, tiefere Spesen oder eine Reduktion des Beschäftigungsgrads. Bei der Gewerkschaft Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) gab man sich enttäuscht, dass die SRG trotz 400 deponierter Alternativvorschläge auf ihrem Entscheid beharre. Die SRG rechtfertigte ihren Beschluss damit, dass laufende Verträge die Umsetzung gewisser Vorschläge nicht möglich machten, einzelne Vorschläge mit einem grossen Umsetzungsaufwand verbunden wären oder gar Mehrkosten nach sich gezogen hätten. Ende Oktober 2015 ging die SRG auch auf die stets lauter gewordenen Forderungen nach Kostentransparenz ein und wies den finanziellen Aufwand für ihre deutschsprachigen Sendungen aus.

SGV verlangt Einschnitte bei der SRG
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Der zwischen der Billag und dem UVEK bestehende Vertrag über das Einziehen der Radio- und Fernsehgebühren, der Ende 2014 auslief, wurde vom zuständigen Departement bis 2017 verlängert. Zu diesem Zeitpunkt sollte gemäss Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) der Systemwechsel in Kraft getreten sein, womit sinnvollerweise auch das Inkassomandat neu ausgeschrieben werden könne. Im November beschloss der Bundesrat, die Höhe der Gebühren für die folgenden Jahre bis zur Umstellung auf dem bestehenden Stand von CHF 462 pro Jahr und Haushalt einzufrieren. Die Regierung rechnet aufgrund stark steigender Anzahl an Gebührenzahlenden für die Jahre 2015 bis 2018 pro Jahr durchschnittlich mit CHF 11 Mio. Mehreinnahmen. Mit diesen Mitteln sowie den Gebührenüberschüssen aus vergangenen Jahren sollen die mit der RTVG-Revision beschlossenen zusätzlichen Aufgaben finanziert werden.

Billag

Nach mehrjährigem Streit zwischen der öffentlich-rechtlichen Institution und privaten Anbietern legte der Bundesrat im Mai eine Revision der Konzession der SRG SSR vor, welche eine Erweiterung des Online-Angebots des Schweizer Radios und Fernsehens ermöglicht. Nachdem der Bundesrat der SRG bereits im Vorjahr die Online-Werbung untersagt hatte, beschränkte sich die Anpassung der Konzession auf die Bestimmungen zu den Online-Inhalten der SRG. Diese sollen in erster Linie von audiovisuellen Beiträgen geprägt sein. Die inhaltlichen Vorgaben für einen Beitrag, der mit einer im Schweizer Radio oder Fernsehen ausgestrahlten Sendung in Bezug steht, wurden durch die Konzessionsänderung gelockert. Neu ermöglicht wird der SRG die Publikation von Online-Inhalten ohne Sendungsbezug, jedoch dürfen solche Beiträge nicht mehr als einen Viertel der im Web publizierten Inhalte betragen. Für Berichterstattungen in den Rubriken News, Sport und Lokales/Regionales, die keinen Sendungsbezug aufweisen, gilt darüber hinaus eine Umfangbeschränkung von maximal 1000 Zeichen. Weiter erhält die SRG das Recht, bedeutende politische, wirtschaftliche, kulturelle und sportliche Ereignisse von überregionalem Interesse ohne gleichzeitige Fernsehausstrahlung und ohne vorgängige Bewilligung im Internet live zu übertragen. Diese Anpassung erfolgte in Erfüllung der im Vorjahr überwiesenen Motion Allemann (sp, BE). Die Änderungen traten Anfang Juni in Kraft. Der Verband Schweizer Medien gab bekannt, mit diesem Kompromiss leben zu können, hatte er doch im Vorfeld einen minimalen Grenzwert von 80% für die Publikation von Texten mit Sendebezug sowie eine Maximallänge von 800 Zeichen für Inhalte ohne Sendebezug gefordert. Gleichwohl monierten die Verleger, dass die SRG neben wirtschaftlichen und politischen Themen auch Sport- und Kulturanlässe im Internet live übertragen darf. Dies führe zur Konkurrenzierung privater Anbieter. An den neuen Möglichkeiten der Live-Übertragung störte sich ebenfalls der Verband der Regionalfernsehen (Telesuisse). Missbilligend äusserten sich zudem FDP, SVP und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), die eine Debatte über den Service public im Medienbereich forderten.

SRG Online-Tätigkeit

Nach Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen für „Radio Grischa“ bestätigte das UVEK im März seinen 2008 gefällten positiven Konzessionsentscheid für das Lokalradio. Das Departement, das durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Abklärung einer allfälligen Verletzung der Meinungs- und Angebotsvielfalt angehalten worden war, kam zum Schluss, dass die Südostschweizer Mediengruppe, zu welcher das Lokalradio gehört, in der Region zwar über eine marktbeherrschende Stellung verfüge, diese jedoch nicht missbrauche. Sich abstützend auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (WEKO) stellte das UVEK keine Konzessionsverletzung fest und erteilte dem Radio daher eine bis Ende 2019 gültige UKW-Radiokonzession. Auch im Falle der BT Gruppe stellte das UVEK keine Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt fest, womit der 2008 gefällte Konzessionsentscheid zu Gunsten von „Radio Argovia“ ebenfalls bestätigt wurde. Roger Schawinski, der gegen die ursprünglichen Entscheide Beschwerde eingereicht hatte und mit den Projekten „Radio AG“ und „Radio Südost“ unterlegen war, zeigte sich mit diesen Entscheiden nicht zufrieden und zog die beiden Beschwerden weiter ans Bundesverwaltungsgericht, dessen Beschluss Ende Jahr noch ausstand.

Überprüfung der Konzessionsvoraussetzungen

Der im vorangegangenen Jahr entflammte Streit um die Online-Werbung durch die SRG SSR fand im Berichtsjahr ein vorläufiges Ende. Aufgrund des Ausbaus der SRG Online-Tätigkeit in den letzten Jahren hatten die Verleger ihre eigenen, nicht-gebührenfinanzierten Onlineangebote gefährdet gesehen und ein Verbot von Online-Werbung durch die SRG gefordert. Nachdem die Verleger und die SRG keine gemeinsame Lösung finden konnten, schaltete sich der Bundesrat ein und verbot der SRG die Online-Werbung. Im Gegenzug sollen ihr jedoch mehr publizistische Möglichkeiten im Internet eingeräumt werden. Ende Dezember legte das BAKOM deshalb den interessierten Kreisen einen Entwurf für Änderungen der SRG-Konzession zur Stellungnahme vor.

SRG Online-Tätigkeit

Eine Motion von Thomas Müller (svp, SG) beschäftigte sich mit dem Thema Empfangsgebühren und scheiterte im Nationalrat nur äusserst knapp. Das Anliegen wollte die Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe einfrieren. Statt nach neuen Geldquellen im Gebührenbereich zu suchen, sollte die SRG vielmehr ihre Kostenstruktur überprüfen, so der Motionär. Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme unter anderem auf die relativ moderate Höhe der Gebührengelder und die kommende Umstellung des Systems hin zu den Haushaltsgebühren. Dies führe zu einer Reduktion der Gebühren für die Haushalte, weshalb eine Einfrierung der Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe sinnlos wäre. Der Nationalrat entschied sich mit nur einer Stimme Unterschied schliesslich äussert knapp gegen den Antrag Müllers.

Empfangsgebühren auf der aktuellen Höhe einfrieren

Das 2009 in Angriff genommene Konvergenzprojekt SRG wurde in der Westschweiz mit der Inbetriebnahme von Radio Télévision Suisse (RTS) am 1.1.2010 unter der Leitung von Gilles Marchand abgeschlossen. Nach der Produktionsaufnahme am gemeinsamen Standort für Radio und Fernsehen in Comano gilt auch die Konvergenz der Radiotelevisione svizzera (RSI; Leitung Dino Ballestra) in ihren Grundzügen als umgesetzt. In der Deutschschweiz wurde das Projekt mit der Bestimmung der Verantwortlichen für die neuen Unternehmensteile sowie des neuen Verwaltungsrats zur definitiven Umsetzung auf den 1.1.2011 vorbereitet. Mit der Wahl von Roger de Weck zum Generaldirektor der SRG, der den Ende Jahr zurücktretenden Armin Walpen ersetzte, sowie von Rudolf Matter zum Direktor von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) waren die zentralen Köpfe der neuen Unternehmensleitung, welcher auch der Direktor von Radio Televisiun Rumantscha (RTR) Mariano Tschuor angehört, festgelegt. Im Sommer erhielt die SRG-Konvergenz mit der Kindersendung Zambo ein publizistisches Gesicht. Sie wird von Radio und Fernsehen gemeinsam produziert und ist über ihr Internetangebot auch auf die neuen sozialen Medien ausgerichtet.

„Konvergenzprojekt“ der SRG

Swissinfo/SRI, der Auslanddienst des Schweizer Radios, stellte nach 70 Jahren Ende Oktober seine Kurzwellensendungen ein. Infolge von Sparmassnahmen und der Entwicklung der Kommunikationstechnologie waren diese in den letzten Jahren schrittweise durch Beiträge in Wort, Bild und Ton im Internet ersetzt worden. Die Schweiz ist mit dieser Umstellung nicht allein; andere kleine europäische Länder (Dänemark und Norwegen) haben sie bereits vollzogen oder planen sie (Belgien, Slowakei).

Swissinfo/SRI wird reduziert

Als Erstrat befasste sich der Nationalrat in der Frühjahrssession mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Dabei stellten die Fraktionen der SVP und der FDP sowie Zisyadis (pda, VD) Rückweisungssanträge. Die SVP verlangte vom Bundesrat die Ausarbeitung einer neuen Vorlage, welche für die privaten Veranstalter die Vorschriften über die Werbung noch stärker liberalisiert und den Gundauftrag für das gebührenfinanzierte Fernsehen enger und präziser fasst. Zudem forderte sie, die Behördenorganisation der öffentlich-rechtlichen Veranstalter massiv abzubauen und ihre Aufsichtsfunktion weitgehend durch neu zu schaffende parlamentarische Kontrollkompetenzen zu ersetzen. Der Rückweisungsantrag Zisyadis verlangte ziemlich genau das Gegenteil von alledem und die FDP forderte anstelle der vorgeschlagenen Totalrevision eine Beschränkung auf die SRG mit Massnahmen zu ihrer Stärkung gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland, sowie eine Liberalisierung der Werbeordnung des privaten Bereichs. Keiner dieser Anträge konnte sich durchsetzen.

In der fast zwei Tage dauernden Detailberatung, bei der zu nahezu jedem Artikel ein oder mehrere Minderheits- oder Einzelanträge vorlagen, beschloss der Rat auf Antrag seiner Kommission einige bedeutende Abweichungen von der Regierungsvorlage. So wurde bei der Behördenorganisation der Vorschlag abgelehnt, die bisher von der Comcom und dem Bakom wahrgenommenen Konzessions- und Aufsichtsfunktionen bei der Comcom zu konzentrieren. Mit deutlichem Mehr folgte der Rat dem Vorhaben des Bundesrats, für die privaten Veranstalter die Werbebestimmungen zu liberalisieren. So dürfen diese in Zukunft Werbespots für leichtalkoholische Getränke (Wein, Bier, Most) ausstrahlen. Die Kommissionsmehrheit, welche sich aus gesundheitspolitischen Gründen gegen diese Neuerung stellte, fand im Plenum nur noch bei einer aus SP, GP und EVP formierten Minderheit Unterstützung. Die bürgerliche Mehrheit setzte gegen den Bundesrat und die Linke zudem durch, dass in den privaten Stationen politische und religiöse Werbespots gesendet werden dürfen. Diese Liberalisierung soll gemäss einem angenommenen Antrag Hochreutener (cvp, BE) allerdings nicht für die schweizerischen Werbefenster ausländischer Sender gelten. Diese Einschränkung wurde von Direktinteressierten und Experten als unvereinbar mit dem Europäischen Übereinkommen zum grenzüberschreitenden Fernsehen gewertet. Einen Erfolg konnte die Linke bei den Bestimmungen über Werbung, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richtet, erzielen: Gemäss ihrem mit knappem Mehr angenommenen Antrag wird diese verboten.

Die SVP, aber auch eine Mehrheit der FDP, die in verschiedenen Bereichen versuchten, die Stellung der Privaten gegenüber der SRG zusätzlich zu verbessern, drangen mit den meisten dieser Anträge nicht durch. So lehnte es die Parlamentsmehrheit ab, dass die SRG in jeder Sprachregion nur zwei Fernseh- und drei Radioprogramme anbieten kann (also zumindest in der Deutschschweiz weniger als bisher), oder dass für zielgruppenorientierte Programme (z.B. die für Jugendliche konzipierten Radiosender DRS3 und Couleur3) die Konzession nur dann an die SRG erteilt werden darf, wenn kein Privatsender die Konzessionsvoraussetzungen erfüllt, oder dass der SRG untersagt wird, ihre regionalen Programmfenster auszubauen. Einig war sich der Rat bei der Ablehnung des Regierungsantrags, einen unabhängigen Beirat zu schaffen, welcher beobachten soll, wie die SRG ihren Auftrag erfüllt. Aber auch die von der Kommission vorgeschlagenen Publikumsräte mit ähnlicher Funktion, deren Mitglieder vom Bundesrat ernannt worden wären (nicht zu verwechseln mit den bestehenden gleichnamigen Institutionen der SRG) fanden keine Mehrheit. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Gebührensplitting, das konzessionierten und mit einem Leistungsauftrag versehenen privaten Veranstaltern einen Anteil von höchstens 4% der Radio- und Fernsehgebühren zuweist (bisher waren es rund 1%), stiess auf keinen besonderen Widerstand. Allerdings präzisierte der Rat auf Antrag seiner Kommission, dass zwei verschiedene Töpfe geschaffen werden: Die Fernsehstationen erhalten maximal 4% der Fernsehgebühren und die Radiosender maximal 4% der niedrigeren Radiogebühren. Insgesamt werden auf diese Weise rund 44 Mio Fr. umverteilt. Von der FDP und der SVP erfolglos bekämpft wurde dabei die Bestimmung, dass pro „Versorgungsgebiet“ (Agglomeration, Region) nur eine derartige Konzession erteilt wird. Schliesslich wurde gegen den Antrag des Bundesrats die Nutzungsforschung aus dem Aufgabenbereich der SRG herausgenommen und eine Stiftung damit betraut; in dieser sollen neben der SRG auch andere Veranstalter vertreten sein. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat das totalrevidierte RTVG mit 137:26 Stimmen gut. Dagegen gestimmt hatte knapp die Hälfte der SVP-Fraktion, nach deren Meinung die Vormachtstellung der SRG zu wenig eingeschränkt worden war.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Mit 118 Beschwerden gingen im Berichtsjahr nochmals weniger Beanstandungen bei der DRS-Ombudsstelle ein als im Vorjahr (162). Davon wurden 35 Beanstandungen (37%) als für mehr oder weniger berechtigt eingestuft und 6 Fälle an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weitergezogen. Am häufigsten wurde der Vorwurf vorgebracht, eine Sendung sei unsachgemäss, (politisch) tendenziös oder diffamierend. Betroffen waren insbesondere Radionachrichten oder von der „Tagesschau“, „10 vor 10“ und „Schweiz aktuell“ verbreitete Sendungen.

2003 gingen 118 Beschwerden bei der DRS-Ombudsstelle ein.

Insgesamt 14 neue Beschwerden gingen im Berichtsjahr bei der UBI ein (2002: 18); diese fällte 17 Entscheide (2003: 18). Die eingegangenen Beschwerden betrafen neben zwölf Fernseh- auch zwei Radiosendungen – elf deutschsprachige, zwei französischsprachige Ausstrahlungen sowie eine italienischsprachige Sendung. Gegenstand der Beschwerde waren in zwölf Fällen Beiträge von SRG-Programmen, in zwei Fällen solche von privaten Fernsehveranstaltern. Lediglich eine Beschwerde wurde von der UBI gutgeheissen (2003: 6). Der sachlich unbegründete Vorwurf des Missmangagements, der in einem "10 vor 10"-Beitrag von SF DRS an die Adresse des Flughafen Unique erhoben worden war, hatte das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Bei den beanstandeten Ausstrahlungen handelte es sich überwiegend um Informationssendungen. Thematisch bildete die politische Meinungsbildung den Schwerpunkt. Die UBI nahm schliesslich auch einige Änderungen in der Entscheidredaktion vor. Neu wird demnach das Stimmenverhältnis bekannt gegeben und in kontroversen Fällen die abweichende Position von Mitgliedern veröffentlicht.

14 neue Beschwerden UBI

Swissinfo/SRI, der Schweizer Auslanddienst, baute 35 von insgesamt 147 Vollzeitstellen ab. Im Rahmen seines Entlastungsprogramms hatte der Bund im Mai die Reduktion der Bundesbeiträge für das SRG-Auslandprogramm von 18 auf 5 Mio Fr. ab dem Jahr 2005 bekannt gegeben; ab 2006 sollen die Bundesbeiträge ganz wegfallen. Die SRG erwog daraufhin, die einschneidende Sparmassnahme mit einer Gebührenerhöhung auszugleichen, so wie dies der Bundesrat auch empfohlen hatte, stellte sich dann aber auf den Standpunkt, dass Gebührenzahlende nur zur Kasse gebeten werden könnten für etwas, das ihnen auch zugute komme. Swissinfo erfülle jedoch eine Aufgabe im Auftrag des Bundes – nämlich die Förderung der Präsenz der Schweiz im Ausland und der Verbindung zu den Auslandschweizern. Vom schliesslich beschlossenen Stellenabbau bei Swissinfo betroffen waren vor allem Journalistinnen und Journalisten in der englisch-, französisch-, italienisch- und deutschsprachigen Redaktion, wohingegen die arabischen, spanischen, portugiesischen, japanischen und chinesischen Angebote kaum berührt wurden. Im August trat unvermittelt und aufgrund von Meinungsverschiedenheiten mit der Direktion in Bezug auf Führungsverständnis und Umsetzung der publizistischen Vorgaben der Chefredaktor von Swissinfo, Peter Salvisberg, von seinem Posten zurück.

Swissinfo/SRI wird reduziert

In der 2. Lesung des Gesetzes schwächte die KVF entgegen der 1. Lesung die Bestimmungen gegen die Medienkonzentration ab – das heisst marktbeherrschenden Medienunternehmen sollte eine Konzession erteilt werden, wenn sie nicht Meinungs- und Angebotsvielfalt bedrohten – und sprach sich ebenfalls entgegen einem ihrer früheren Entscheide für die Möglichkeit aus, dass nichtkommerzielle Privatradios SRG-Gebührengelder erhielten und dass die SRG Spartenprogramme uneingeschränkt anbieten könne, solange sich keine privaten Stationen darum bewerben. Betreffend der Fernsehwerbung dehnte die KVF das Werbeverbot auf alle alkoholische Getränke und auf alle Medikamente aus, ging zu strengeren Auflagen als der Bundesrat über, indem sie für die Radioprogramme der SRG ein generelles Werbe- und Sponsoringverbot verhängte, und verlangte vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Verordnung zur Regelung der Unterbrecherwerbung und der maximalen Werbedauer bei konzessionierten Privatstationen. Die Konzeption des Bundesrates, einen starken Service public durch die SRG zu sichern und die Chancen der privaten Sender zu erhöhen, unterstützte die KVF im Grundsatz. Die KVF sprach sich gegen die Schaffung einer „Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien“ aus, in welche die ComCom, die UBI sowie zu grossen Teilen auch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) aufgegangen wären. Ebenfalls ablehnend stand die KVF der vom Bundesrat vorgesehenen Schaffung eines Beirats zur qualitativen Kontrolle der SRG gegenüber; vielmehr strebte sie eine Abschwächung und gleichzeitige Erweiterung dieses Ratskonzepts an und votierte für die Einrichtung eines Publikumsrats, der die Einhaltung der Leistungs- und Programmaufträge von SRG und Privatsendern überwachen solle.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

La révision totale de la loi sur la radio et la télévision (LRTV) s’est poursuivie durant l’année sous revue. Le Conseil fédéral a défini en janvier les principes généraux pour l’élaboration du message, prévu pour le courant de l’année. Relativement à l’attribution du produit de la redevance aux diffuseurs privés, le gouvernement est revenu sur ses pas. La forte résistance des régions linguistiques et des cantons l’ont poussé à renoncer à la solution restrictive initialement prévue. Il a confirmé la nécessité de mieux cibler l’aide. Ces lignes directrices ont été globalement bien acceptées. Face aux difficultés rencontrées par les diffuseurs privés, le gouvernement n’a émis aucune objection à la proposition Schmid. Le principal argument en faveur de cette anticipation a été la durée de la procédure législative. La révision partielle permettrait aux diffuseurs privés de gagner deux ans. La chambre haute a entériné cet assouplissement à la session d’été par 22 voix contre 11. La Commission des transports et des télécommunications de la chambre basse s’y est toutefois opposée. Outre le fait qu’il lui semblait souhaitable de traiter cet objet dans le cadre de la révision totale de la LRTV, des arguments de santé publique ont été avancés.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Le groupe TAMEDIA a repris Radio Basilisk, la plus grande radio privée bâloise. Des négociations préalables avec le Basler Mediengruppe avaient échoué. Après la reprise de Radio 24 et de TeleZüri, l’an dernier, il a poursuivi sa stratégie orientée vers les médias électroniques. De son côté, le Basler Mediengruppe a repris Radio Edelweiss.

Radio Basilisk Radio Edelweiss

162 réclamations, concernant les programmes des radios et télévision alémaniques, ont été déposées auprès de l’organe de médiation. Outre des objections générales, ou liées à des problèmes techniques (34%), le caractère peu objectif ou tendancieux de certaines émissions a été invoqué. En augmentation de 21 unités par rapport à 2001, 57 ont été considérées comme fondées et 7 ont été transmises à l’AIEP. Cette dernière a traité, au total, 18 cas dont 11 concernaient des émissions de télévision et 7 de radio, 16 étaient l’œuvre de la SSR et 2 de diffuseurs de télévision privés. A noter que, pour la première fois, une décision a été rendue en romanche. Bien qu’ayant été moins sollicitée que l’an dernier, 18 cas contre 22, l’AIEP a déclaré un plus grand nombre de plaintes fondées, 6 contre 1. Les principaux thèmes traités concernaient le manquement au principe de présentation fidèle des événements et la violation des sentiments religieux. Aucune des décisions n’a fait l’objet d’un recours au Tribunal fédéral.

En 2002, 162 réclamations ont été deposées auprès de l’organe de médiation AIEP