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Im August 2016 veröffentlichte die SVP ein Positionspapier zur Medienpolitik, das in den Medien auf Resonanz stiess. In ihrem Papier stellte sich die Volkspartei auf den Standpunkt, dass die technologische Entwicklung im Mediensektor nach einer liberalen Medienpolitik verlange. Die aktuelle staatliche Medienförderung laufe diesem Ansinnen hingegen zuwider. Im vorgestellten Papier listete die SVP Aktivitäten der SRG auf, die ihrer Meinung nach über den Konzessionsauftrag der Gesellschaft hinausgingen und private Anbieter zu stark konkurrenzierten: Erstens stellte sich die Partei gegen einen Ausbau des Online-Angebots und fürchtete um die Aufhebung des Online-Werbeverbots. Bezüglich Letzterem hatte der Bundesrat in seinem Bericht zum Service public festgehalten, dass das Werbeverbot nicht angetastet werde, solange die Gesamteinnahmen der SRG stabil blieben. Sollte eine ab 2018 periodisch stattfindende Überprüfung der Erträge jedoch in eine negative Richtung weisen, sei eine Aufhebung des Werbeverbots zu prüfen.
Zweitens stellte sich die Partei gegen die von der SRG zusammen mit Swisscom und Ringier gegründete Werbeallianz „Admeira“, womit sie nicht alleine dastand: Der Verband Schweizer Medien hatte zuvor bereits eine entsprechende Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Nicht zuletzt stellte sich die Volkspartei gegen die Ausstrahlung von Sendungen und das Betreiben von Sendern, die in direkter Konkurrenz zu Privaten stehen. Diese Forderung leitet sich aus dem Service-public-Verständnis der Partei ab, wonach Service public nur Leistungen umfassen soll, die zwingend erbracht werden müssen und nicht durch Private geleistet werden (können). Ferner verlangte die Partei unter anderem einen Verzicht auf die Medienförderung, die Halbierung der Empfangsgebühren, Mitspracherecht für das Parlament bei der Festlegung der Höhe der Empfangsgebühren sowie bei der Vergabe der SRG-Konzessionen – Letzteres entspricht ebenfalls der Forderung einer parlamentarischen Initiative Müller (svp, SG) – und ein kostenloses Mitspracherecht der Gebührenzahler bei den Programmen. Letztgenanntes Anliegen stützte der Bundesrat bereits in seinem Service-public-Bericht in Erfüllung eines Postulats Rickli (svp, ZH).

Zur No Billag-Initiative bezog die Partei in ihrem Papier keine Stellung. In einem Interview mit dem Tagesanzeiger machte Parteipräsident Rösti jedoch klar, dass man eine Unterstützung der Initiative in Betracht ziehen werde, sollte die Volkspartei mit ihren Forderungen im Parlament erfolglos bleiben. Rösti kritisierte ebenfalls den Beschluss des Bundesrates, der Initiative keinen Gegenvorschlag unterbreiten zu wollen. Man stehe jedoch nicht gänzlich hinter dem Volksanliegen; die Partei befürworte einen Service public für alle vier Sprachregionen.

Auch bei der wirtschaftsfreundlichen FDP stiess das Papier nicht auf einhellige Zustimmung. Gegenüber „La Liberté“ stellte sich Vize-Präsident Philippe Nantermod (fdp, VS) gegen eine Herabsetzung der Gebühren. Im Gegenzug sei jedoch über den obligatorischen Charakter der Abgabe nachzudenken. Der ehemalige RTS-Journalist und gegenwärtige FDP-Nationalrat Fathi Derder (fdp, VD) vertrat die Ansicht, die SVP verkenne die mediale Realität dramatisch. Die Medienvielfalt sei durch das Internet und die neuen sozialen Medien nicht etwa gewachsen – dies der Standpunkt der Volkspartei –, sondern im Gegenteil dadurch bedroht. Aus diesem Grund seien die vorgeschlagenen Lösungen der SVP nicht zielführend für den Erhalt einer vielfältigen Medienlandschaft.

SVP-Positionspapier zum Service public
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

In ihrem Referendumsvorhaben zur RTVG-Vorlage nicht unterstützt wurden der Schweizerische Gewerbeverband und die SVP von Economiesuisse: Der Wirtschaftsverband beschloss – wenn auch mit äusserst knappem Mehr – Anfang Jahr die Ja-Parole zum Gesetz und verweigerte eine aktive Teilnahme am Abstimmungskampf. Als Grund für diesen Entschluss führte Präsident Heinz Karrer an, dass man mit der Abstimmungsvorlage keine relevanten wirtschaftlichen Veränderungen erwarte, sondern in ihr lediglich einen Systemwechsel von einer Gebühr zu einer Abgabe sehe. Inoffiziell wurden jedoch andere Vermutungen für diesen eher überraschenden Positionswechsel ins Feld geführt. So munkelte man in den Medien, diese Wende sei durch Lobbyarbeit und Eigeninteressen von gewissen Mitgliedern der höheren Führungsetage herbeigeführt worden.

Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 26. September 2014
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Parteien und Verbände wiederholten nach der Publikation des neuen Entwurfes weitgehend ihre Positionen, die sie schon im Vernehmlassungsverfahren eingenommen hatten. SRG-Generaldirektor L. Schürmann betrachtete das Gesetz als ausgewogen und begrüsste insbesondere die Verbundlösung für die vierte Senderkette. Mit dieser zeigte sich auch die FDP zufrieden, sie bemängelte jedoch die «SRG-Lastigkeit» des Entwurfs. Grundsätzlich einverstanden zeigten sich auch die CVP und die SVP, letztere besonders wegen der vorgesehenen wirtschaftlichen Konkurrenz zwischen den Sendern. Gerade der kommerzielle Wettbewerb steht nach Meinung der SP jedoch im Gegensatz zum publizistischen Wettbewerb, den das Gesetz eher behindere als fördere; ausserdem sei dieses zu sehr exekutiv- und verwaltungslastig angelegt. Die Journalistenverbände übten am Entwurf scharfe Kritik vor allem wegen der Auslassung der Regelung der inneren Medienfreiheit, und das «Syndikat schweizerischer Medienschaffender» reagierte auf die Öffnung der vierte Senderkette für alle möglichen Veranstalter gar mit einer Referendumsdrohung, da es diese als eine Konzession an jene politischen Kräfte wertete, welche die Demolierung der SRG anstrebten. Ebenfalls eine Schwächung der SRG befürchtet auch die Arbeitsgemeinschaft für Kommunikationskultur (AfK), da nur dieser ein umfassender Informations- und Kulturauftrag auferlegt werde, wodurch den privaten Veranstaltern die einträglichere Unterhaltung zufalle. Da der Entwurf auch vorsieht, dass der Bund notleidende Sender von öffentlichem Interesse direkt unterstützen kann, sieht die AfK auch keinen Grund für die Ermöglichung des Gebührensplitting zulasten der SRG. Als unsinnig betrachtet sie sodann die Möglichkeit, die vierte Senderkette privaten Veranstaltern zu überlassen, da ohnehin nur die SRG fähig sei, ein nationales Vollprogramm überhaupt zu produzieren – was übrigens auch potentielle private Anbieter, wenn auch ungerne, zugeben. Mit ihrem Vorschlag einer «Mediallmend» stiess die AfK jedoch auf wenig Gegenliebe. Der Vorschlag sah vor, dass der SRG nur noch die Grundversorgung zustünde, während beliebig viele, in Vereinen organisierte Veranstalter, welchen nach Massgabe ihrer Mitgliederzahlen Sendezeiten zugesprochen würden, sich die restliche Sendezeit auf allen vier Senderketten hätten teilen können. Ein solches Modell wird heute in den Niederlanden angewandt.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Die SRG würdigte den Entwurf eines BRF als Verständigungslösung, die für sie keine ernsthafte Gefährdung darstelle. Bedenken hegt sie jedoch insbesondere wegen des allenfalls möglichen Gebührensplittings. Im Vernehmlassungsverfahren schieden sich die Geister der grossen politischen Formationen bei einzelnen kontroversen Punkten. Während SP und Gewerkschaften gegen die Zulassung weiterer Veranstalter auf nationaler Ebene opponierten, sprachen sich die bürgerlichen Parteien mehrheitlich für diese Möglichkeit aus. Dieselben Fronten ergaben sich bei der Programmvernetzung von Lokalsendern; nur die SVP scherte hier aus. Das Gebührensplitting lehnten SP und FDP ab und nur die SVP befürwortete es ausdrücklich, während es für die CVP allenfalls akzeptabel wäre. Die Möglichkeit des Sponsoring stiess vor allem bei den Journalistenverbänden wegen befürchteter Beeinträchtigung der Programmfreiheit auf Widerstand.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21. Juni 1991
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)