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Jahresrückblick 2022: Verbände

In der Schweizer Verbandslandschaft kam es im Jahr 2022 zu einigen Veränderungen. So löste sich etwa die Aktion für eine unabhängige Schweiz (AUNS), die mit dem EWR-Nein vor genau 30 Jahren ihren grössten Erfolg gefeiert hatte, auf Betreiben ihres Gründervaters Christoph Blocher auf und schloss sich mit zwei kleineren EU-kritischen Vereinen zur neuen Organisation «Pro Schweiz» zusammen. Angestrebt wird eine verbesserte Referendums- und Initiativfähigkeit, nachdem es um die AUNS zuletzt relativ ruhig geworden war. Mit der Neutralitätsinitiative beschloss «Pro Schweiz» an ihrer Gründungsversammlung denn auch gleich die Lancierung ihres ersten Initiativprojekts.

Auch bei den grossen Wirtschaftsverbänden gab es Neuerungen. Nachdem sich Economiesuisse, der Arbeitgeberverband (SAV) und der Gewerbeverband (SGV) schon 2021 zu einer engeren Zusammenarbeit bekannt hatten, schlossen sie im Sommer 2022 auch mit dem Bauernverband (SBV) eine «strategische Allianz». Die vier Allianzpartner wollen sowohl bei Abstimmungskämpfen als auch im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen 2023 vermehrt «gemeinsam für eine wirtschafts- und agrarfreundliche Politik kämpfen». Der Schritt wurde weitherum als Reaktion darauf gewertet, dass die Wirtschaftsverbände zuletzt zunehmend Schwierigkeiten bekundet hatten, bei Volksabstimmungen Mehrheiten für ihre Positionen zu erhalten. Auch 2022 mussten sie aus ihrer Sicht schmerzhafte Abstimmungsniederlagen einstecken, einerseits mit der Annahme der Initiative für ein Tabakwerbeverbot und des Filmgesetzes, andererseits mit der Ablehnung der Reformen der Stempelsteuer und der Verrechnungssteuer. Dass sie sich hingegen im September mit dem Ja zur AHV-21-Reform an der Urne knapp durchsetzen konnten, wurde teilweise als erste Frucht der neuen Allianz mit dem SBV interpretiert. Der SBV wiederum konnte sich über das deutliche Nein zur Massentierhaltungsinitiative freuen.

Eine besondere Entwicklung nahm im Jahresverlauf das Verhältnis zwischen den Krankenkassenverbänden Curafutura und Santésuisse, das meist angespannt gewesen war, seitdem sich Curafutura 2013 von Santésuisse abgespaltet hatte: Aufgrund zahlreicher inhaltlicher Differenzen, aber offenbar auch persönlicher Animositäten erreichte dieses Verhältnis im Frühling 2022 zunächst einen Tiefpunkt, und Gesundheitspolitikerinnen und -politiker aus dem gesamten politischen Spektrum äusserten erheblichen Unmut über die schwierige Zusammenarbeit mit den tief zerstrittenen Verbänden. Bis im Herbst entspannte sich das Verhältnis indessen deutlich, und beide Verbandsspitzen sprachen gar öffentlich von einer möglichen Wiedervereinigung.

Keine Fusion wird es bis auf Weiteres zwischen dem VPOD und dem Bundespersonalverband (PVB) geben. Nachdem die beiden Gewerkschaften einen solchen Schritt 2022 zunächst erwogen hatten, wurde diese Option vom PVB schliesslich verworfen. Der PVB will stattdessen eine Lösung aushandeln, bei der er als Kollektivmitglied dem VPOD beitreten könnte, womit seine unabhängige Rechtspersönlichkeit gewahrt bliebe und dennoch eine engere Verzahnung der beiden Gewerkschaften erreicht würde.
Die Syna sorgte einerseits mit internen Konflikten für Aufmerksamkeit und andererseits mit einem von ihr und der Unia intensiv geführten Kampf mit dem Baumeisterverband (SBV) um Anpassungen am Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe. Die Gewerkschaften veranlassten in dessen Rahmen im Herbst eine landesweite Reihe von Arbeitsniederlegungen auf Baustellen.
An der Abstimmungsurne war die Bilanz auch für die Gewerkschaften gemischt: Während sie bei der Erhöhung des Frauenrentenalters im Rahmen der AHV-Reform und beim Medienpaket schmerzhafte Niederlagen einstecken mussten, standen sie bei den Abstimmungen zur Stempel- und zur Verrechnungssteuer sowie zum Filmgesetz auf der Siegerseite.

Schwierig verlief das Jahr für mehrere Organisationen, die in den letzten Jahren im Rahmen der Protestbewegung gegen die Covid-19-Massnahmen des Bundesrats entstanden waren. So wurden die «Freunde der Verfassung» von internen Konflikten und zwei Rücktrittswellen aus dem Vereinsvorstand erschüttert. Auch bei den Freiheitstrychlern entbrannte ein heftiger Konflikt zwischen zwei Führungspersonen, es kam zu Drohungen und Polizeieinsätzen. Der Verein «Mass-voll» wiederum musste gleich zu Beginn des Jahres eine grössere Abspaltung verkraften, als viele Mitglieder einen neuen Verein mit weniger politischer Ausrichtung gründeten. Insgesamt wurde es um diese Organisationen im Vergleich zum Vorjahr deutlich stiller, teils wohl wegen einer gewissen Lähmung durch diese internen Konflikte und teils wegen des Wegfalls der wichtigsten Triebfeder und Zielscheibe ihrer Proteste: Der Bundesrat hatte im Frühling 2022 die meisten Covid-Massnahmen aufgehoben. Dem Versuch eines Teils der Bewegung, unter dem Namen «Aufrecht Schweiz» bei verschiedenen kantonalen und kommunalen Parlaments- und Regierungswahlen politische Ämter zu erringen, war kein Erfolg beschieden. Die «Freunde der Verfassung» und «Mass-voll» konnten sich immerhin über die Ablehnung des Medienpakets im Februar freuen, zu dessen Gegnerinnen und Gegnern sie zählten.

Auch verschiedene Gruppierungen der Klimabewegung vermochten sich und ihre Forderungen nach griffigeren Klimaschutzmassnahmen ins mediale Scheinwerferlicht zu rücken. Um dies zu erreichen und der Dringlichkeit ihrer Anliegen Nachdruck zu verleihen, bedienten sie sich nebst Demonstrationen auch umstrittener und möglicherweise unerlaubter Aktionsformen. Dazu gehörten beispielsweise ein Aufruf zur Militärdienstverweigerung (Waadtländer Sektion von «Klimastreik Schweiz»), die Blockade von Verkehrsachsen («Renovate Switzerland») oder das Luftablassen aus Reifen von Geländewagen («The Tyre Extinguishers»). Kritikerinnen und Kritiker monierten, dass sich solche Gruppierungen radikalisiert hätten und damit den eigenen Anliegen einen Bärendienst erwiesen, weil sie die breite Öffentlichkeit gegen sich aufbrächten und diese mehr über die Aktionsformen als über die inhaltlichen Forderungen der Klimabewegung diskutiere.

Insgesamt waren die Verbände in den Medien etwa gleich oft Thema wie in den beiden Vorjahren. Erhöhte Aufmerksamkeit gab es im Februar für die doppelte Abstimmungsniederlage der Economiesuisse (Kategorie «Industrieverbände»), im Mai für die Bemühungen der Tourismusverbände um die Einstellung ukrainischer Flüchtlinge, im Frühling für die Konflikte bei den Covid-Protestorganisationen und für die F-35-Initiative der GSoA («ausserparteiliche Interessen») und schliesslich im Herbst für die Arbeitsniederlegungen auf den Baustellen und die Lohnforderungen der Gewerkschaften (siehe die APS-Zeitungsanalyse 2022 im Anhang).

Jahresrückblick 2022: Verbände
Dossier: Jahresrückblick 2022

Jahresrückblick 2022: Bevölkerung und Arbeit

Das zentrale Thema im Politikbereich «Bevölkerung und Arbeit» stellten im Jahr 2022 die Löhne allgemein und das Lohndumping im Speziellen dar.

Allgemein standen die Löhne insbesondere Mitte des Jahres und ab Oktober im Zentrum der Diskussion – wie auch Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse 2022 verdeutlicht –, als die Gewerkschaften als Reaktion auf die Teuerung immer stärker auf eine Lohnerhöhung pochten. Die Löhne für das Jahr 2023 sollten demnach bis zu 4 Prozent ansteigen, um so die Senkung der Kaufkraft und der Reallöhne aufgrund der steigenden Inflation auszugleichen. Mit Lohnerhöhungen beschäftigte sich im Mai auch der Nationalrat, der eine Motion der SP-Fraktion, die eine Auszahlung von CHF 5'000 als Prämie für alle in der Covid-19-Pandemie als systemrelevant eingestuften Arbeitskräfte verlangte, deutlich ablehnte. Noch einmal Aufschwung erhielt die Diskussion um die Löhne im November 2022, als das BFS in einem Bericht die durchschnittliche Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern auf 18 Prozent bezifferte.

Das Thema «Lohndumping» stand insbesondere bei der Änderung des Entsendegesetzes (EntsG) zur Debatte. Dieses zielt darauf ab, die Anwendung der kantonalen Mindestlöhne schweizweit auf entsandte Arbeitnehmende auszudehnen. Zwar hatte der Nationalrat die Gesetzesänderung im März 2022 deutlich angenommen, der Ständerat sprach sich in der Sommersession jedoch gegen Eintreten aus. Damit brachte er die Gesetzesänderung nach zwei Jahren Arbeit zum Scheitern.
Ein Mittel gegen Lohndumping – mittels Anpassung der Bestimmungen zur missbräuchlichen Kündigung im OR – suchte auch der Kanton Tessin durch eine Standesinitiative, welcher der Ständerat in der Frühlingsession jedoch keine Folge gab. Thematisiert wurde das Lohndumping schliesslich auch in einer weiteren Tessiner Standesinitiative, welche die Einführung einer Informationspflicht über Lohndumping-Verfehlungen im Bereich des Normalarbeitsvertrages verlangte und welche das SECO 2022 zur Zufriedenheit der WAK-SR umsetzte.

Doch nicht nur bezüglich Lohndumping diskutierte das Parlament über ausländische Arbeitskräfte, auch die Abhängigkeit des Gesundheits- und Sozialwesen von ausländischem Personal wurde in der Sondersession 2022 thematisiert. Dabei lehnte das Parlament ein Postulat ab, das eine Strategie zur Verringerung dieser Abhängigkeit anstrebte. Mehr Anklang fand hingegen eine Motion, gemäss der die Stellenmeldepflicht wieder auf diejenigen Berufsarten beschränkt werden soll, die eine schweizweite Arbeitslosenquote über 8 Prozent aufweisen – sie wurde der Kommission zur Vorberatung zugewiesen.

Als Nachwirkungen der Covid-19-Pandemie wurde auch im Jahr 2022 über die Flexibilisierung der Arbeitsformen gesprochen. Der Ständerat lehnte eine Motion ab, mit der das Arbeitsrecht bezüglich Homeoffice flexibler hätte gestaltet werden sollen. Zuspruch fand hingegen ein Postulat für eine Untersuchung der Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf die [Verkehrs-]Infrastrukturen.

Thematisiert wurde schliesslich auch das öffentliche Beschaffungswesen, wobei der Bundesrat im August einen Bericht zur Sicherstellung der Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften im öffentlichen Beschaffungswesen veröffentlichte. Darin beurteilte er das bestehende Kontroll- und Sanktionssystem zur Einhaltung der entsprechenden Vorschriften als angemessen. Eine weitergehende Forderung, wonach die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen so angepasst werden soll, dass auch Prinzipien aus anderen von der Schweiz nicht ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu sozialen Mindestnormen eingehalten werden müssen, scheiterte hingegen am Ständerat.

Jahresrückblick 2022: Bevölkerung und Arbeit
Dossier: Jahresrückblick 2022

Mittels einer im Dezember 2020 eingereichten Motion forderte Greta Gysin (gp, TI) die Schaffung regionaler Stellen für eine erste Hilfe für Opfer von Missbrauch, Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz. Obwohl sich die Opfer entsprechender Vergehen auf verschiedene Gesetze berufen könnten, kämen sie häufig nicht zu ihrem Recht, weil sie zum Beispiel Angst vor negativen Konsequenzen oder vor Jobverlust hätten. In seiner Stellungnahme vom Februar 2021 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Er erachtete die bestehenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden als ausreichend. Das Arbeitsinspektorat könne zudem Arbeitgebende, die ihre Fürsorgepflicht nicht wahrnähmen, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verpflichten. Im Dezember 2022 wurde die Motion abgeschrieben, da sie nicht innerhalb der zweijährigen Frist behandelt worden war.

Regionale Stellen für eine erste Hilfe für Opfer von Missbrauch und Diskriminierung am Arbeitsplatz (Mo. 20.4429)

Im Rahmen der Wintersession 2022 beschäftigte sich der Nationalrat mit der Motion von Ständerat Erich Ettlin (mitte, OW), die den Bundesrat beauftragen wollte, allgemeinverbindlich erklärte GAV zu Mindestlöhnen oder Ferienansprüchen gegenüber kantonalen Regelungen als vorrangig zu erklären. Zuvor hatte die WAK-NR mit 11 zu 10 Stimmen beantragt, die Motion anzunehmen. Einen bundesrätlichen Vorschlag auf Änderung der Motion hatte sie mit demselben Stimmverhältnis abgelehnt. In insgesamt 34 Wortmeldungen tauschten sich die Nationalrätinnen und Nationalräte in der Folge zu dieser Frage aus. Kommissionssprecher Fabio Regazzi (mitte, TI) betonte in der Debatte, dass der geografische Geltungsbereich der GAV weiter gefasst sei als derjenige der kantonalen gesetzlichen Bestimmungen – Erstere gelten für die ganze Schweiz oder für mehrere Kantone. Deswegen sollen die GAV Vorrang gegenüber kantonalen Regelungen geniessen. Eine Minderheit Wermuth (sp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion. Der Minderheitensprecher argumentierte, dass die kantonalen Regelungen durch direktdemokratische Entscheidungen der kantonalen Stimmbevölkerung legitimiert seien und aus diesem Grund Vorrang gegenüber den Regelungen im GAV hätten, die einen Vertrag zwischen privaten Akteuren darstellten, wie Bundesrat Guy Parmelin ergänzte. Folglich verstosse ein Vorrang der allgemeinverbindlichen GAV gegenüber den kantonalen Regelungen gegen die den Kantonen durch die Verfassung übertragenen Kompetenzen. Trotz dieses Einwandes des Bundesrates nahm der Nationalrat die Motion mit 95 zu 93 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) knapp an. Unterstützt wurde sie von der SVP-, der FDP- und der Mitte-Fraktion.

Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen (Mo. 20.4738)
Dossier Mindestlohn: Vorrang Gesamtarbeitsverträge oder kantonale Bestimmungen

In Anbetracht des Energiemangels und der vom Bundesrat kommunizierten Massnahmen zum Energiesparen reichte Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) im September 2022 eine Motion ein, mit der sie eine Anpassung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz angehen wollte. Konkret forderte sie eine Flexibilisierung der Verordnung, so dass neu auch eine Strommangellage als dringendes Bedürfnis für Nacht- oder Sonntagsarbeit gelten soll. Dadurch könnten die Arbeitgebenden bei zeitlichen Beschränkungen des Verbrauchs die Arbeitszeiten zum Beispiel so anpassen, dass die Arbeit ausserhalb dieser Beschränkungen erledigt werden könnte. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen. Bereits mit den aktuellen Regelungen sei es den Kantonen möglich, während sechs Monaten entsprechende Arbeitszeitbewilligungen vorzunehmen. Der Ständerat behandelte das Geschäft im Rahmen der Wintersession 2022. Ständerat Roberto Zanetti (sp, SO) stellte den Antrag auf Zuweisung an die WAK-SR, damit diese die Motion vertieft vorprüfen kann. Er zog den Antrag jedoch zurück, nachdem Motionärin Gmür-Schönenberger die Behandlung der Motion in der Wintersession als dringlich bezeichnet hatte, da eine Regelung bereits vor dem Winter nötig sei. Als Reaktion auf die bundesrätliche Antwort forderte sie zudem eine schweizweite Lösung. Paul Rechsteiner (sp, SG) sprach sich in der Folge für die bestehende Lösung und die Aufrechterhaltung des Schutzes der Arbeitnehmenden aus. Der Ständerat nahm die Motion mit 22 zu 11 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) an. Wie bereits Paul Rechsteiner erwähnt hatte, wird die geforderte Regelung damit aber für den Winter 2022/2023 nicht einsatzbereit sein – der Nationalrat wird die Motion frühestens in der Frühjahrssession 2023 behandeln.

Zeitlich befristete Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes im Falle einer Strom- und/oder Gasmangellage (Mo. 22.3921)

Nachdem der Ständerat in der Herbstsession 2022 nicht auf das Geschäft eingetreten war, kamen das Übereinkommen Nr. 190 der internationalen Arbeitsorganisation und ein Bericht zur Jahrhunderterklärung in der darauffolgenden Wintersession in den Nationalrat. Wie bereits in der kleinen Kammer forderte eine Minderheit der vorberatenden RK-NR, angeführt von Pirmin Schwander (svp, SZ), nicht auf das Geschäft einzutreten. Die Minderheit störte sich wie bereits jene im Ständerat an der fehlenden Vernehmlassung, da sie aufgrund der unklaren Rechtsbegriffe durchaus Änderungen der Gesetzesgebungen befürchtete. Kommissionssprecherin Judith Bellaiche (glp, ZH) wies in Bezug auf die Bedenken des Ständerats darauf hin, dass das Übereinkommen in gewissen Bereichen so offen formuliert sei, dass die Schweiz ausreichend Handlungsspielraum bei der Umsetzung besitze. Eine ordentliche Vernehmlassung sei in diesem Fall zudem nicht notwendig, da die Sozialpartner an der Erarbeitung des Übereinkommens beteiligt gewesen seien und die Vernehmlassung demnach keine neuen Erkenntnisse mit sich brächte. Sie beschwichtigte die Kommissionsminderheit, dass das Übereinkommen inhaltlich weitgehend mit dem schweizerischen Rechtsverständnis übereinstimme, auch wenn gewisse kritisierte Begrifflichkeiten «nicht in jedem Punkt identisch sind». Die Fraktionssprecher und -sprecherinnen der SP, Mitte, Grünen, FDP und GLP sprachen sich allesamt für eine Zustimmung zum Bundesbeschluss aus. Mit 121 zu 48 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) trat die grosse Kammer auf das Geschäft ein. Im Anschluss stimmte der Nationalrat mit 124 zu 49 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des Übereinkommens zu und schuf damit eine Differenz zum Ständerat.

Übereinkommen Nr. 190 und Bericht über die Erklärung zum hundertjährigen Bestehen der internationalen Arbeitsorganisation (BRG 22.045)

In der Wintersession 2022 gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Dandrès (sp, GE), wonach Entschädigungen und Kosten bei Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen von Massenentlassungen von der öffentlichen Hand getragen werden sollen, mit 125 zu 69 Stimmen keine Folge. Eine Mehrheit des Rates war der Ansicht, dass private Schiedsgerichtsverfahren nicht durch die öffentliche Hand bezahlt werden sollten. Nachdem bereits im Mai 2022 eine Mehrheit der vorberatenden RK-NR die vorgeschlagene Anpassung des OR mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt hatte, war die Initiative damit erledigt.
Man müsse nicht eine Lösung suchen, wo kein Problem bestehe, meinte Kommissionssprecher Yves Nidegger (svp, GE) im Rat. Mehrere Kantone böten bereits öffentliche Schiedsgerichte an, welche die Kosten auf die Arbeitgebenden überwälzen könnten. Seit der Einführung der entsprechenden Bestimmung im OR sei es zudem zu verhältnismässig wenigen Schiedsgerichtsfällen gekommen, weshalb eine Gesetzesänderung nicht notwendig sei. Der Initiant erläuterte das aktuelle System: Bei Massenentlassungen in Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden – in diesen Fällen greift die 2014 eingeführte Pflicht zur Findung eines Sozialplans – würden die Kosten eines Schiedsgerichts den beiden Parteien auferlegt. Dies führe dazu, dass Arbeitnehmende eher auf unvorteilhafte Konditionen eingingen, um lange und teure Verfahren zu vermeiden. Würde hingegen die öffentliche Hand diese Kosten tragen, so könnte dieser Missstand behoben werden. Schliesslich sei es normal, dass die Allgemeinheit für die Kosten einer gesetzlichen Pflicht aufkomme, versuchte Dandrès vergeblich, den Rat zu überzeugen.

Entschädigungen und Verfahrenskosten bei Verfahren vor einem Schiedsgericht nach Massenentlassungen (Pa.Iv. 21.430)

Der Bundesrat präsentierte im Dezember 2022 seine Botschaft sowie den Gesetzesentwurf zur Änderung des Entsendegesetzes. Mit dieser Änderung sollte eine gesetzliche Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen geschaffen werden, wobei gemäss Bundesrat insbesondere auch der Datenschutz geregelt werden soll. Via diese Plattform, die vom SECO betrieben wird, können Vollzugsorgane Informationen zur Kontrolle und Sanktionierung der Entsendeunternehmen austauschen. Eine ähnliche Bestimmung war bereits in der letzten geplanten Änderung des Entsendegesetzes enthalten gewesen, diese war jedoch am Widerstand des Ständerats gescheitert. Die Bestimmungen zur Plattform seien gemäss Bundesrat damals unbestritten gewesen.
Der Bundesrat gab überdies bekannt, keine Vernehmlassung durchzuführen, zumal Expertinnen und Experten der betroffenen Organisationen ihre Meinungen im Rahmen eines Pilotprojekts hätten einbringen können. Dabei hätten alle Beteiligte, welche die Plattform nutzen konnten, eine Effizienzsteigerung bei der Kontrolle sowie eine erhöhte Datenqualität festgestellt. Überdies gaben die interessierten Verbände – der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden und die Interessengemeinschaft der Paritätischen Kommissionen – nach Abschluss des Pilotprojektes in einer Befragung an, eine einheitliche und flächendeckende Nutzung der Plattform zu unterstützen.

Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen (BRG 22.080)

Im Juni 2021 reichte Nationalrätin Diana Gutjahr (svp, TG) eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat beauftragen wollte, die Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) so anzupassen, dass die auf der Online-Plattform «Informationssystem Allianz Bau» (ISAB) enthaltenen Informationen als Nachweis für die Einhaltung der minimalen Lohnbedingungen für Subunternehmen genügen. Denn obwohl die auf ISAB verfügbaren Informationen «den höchsten derzeit verfügbaren Nachweis» zur Einhaltung der GAV ermöglichten, würden sie durch die EntsV nicht anerkannt, kritisierte die Motionärin.
In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen, da die auf ISAB verfügbaren Informationen keine Sicherheit darstellten, dass sich das Unternehmen rechtskonform verhalte. Dafür seien weiterhin Lohnbuchkontrollen, GAV-Bescheinigungen und ein von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden gemeinsam geführtes Register nötig.
Im November 2022 zog Diana Gutjahr ihre Motion kommentarlos zurück.

Wirkungsvoller Nachweis der Arbeitsbedingungen für Subunternehmer mit dem Informationssystem ISAB (Mo. 21.3846)

Ende November 2022 publizierte der Bundesrat den Bericht «Reduzierte Bemessungsgrundlage bei Geschäftsfahrzeugen mit 0g CO2/km im Betrieb» in Erfüllung des gleichnamigen Postulats der UREK-NR. Im Bericht empfahl der Bundesrat, bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsautos nicht von der geltenden einheitlichen Pauschale abzuweichen und somit keine reduzierte Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge einzuführen. Er begründete seine ablehnende Haltung mit dem Umstand, dass eine reduzierte Bemessungsgrundlage bei den Arbeitgebenden keine wesentliche Wirkung bezüglich des Kaufentscheids für ein Elektroauto zeigen würde. Zudem hätten sich auch die angehörten Arbeitgeberverbände und die Schweizerische Steuerkonferenz kritisch bis ablehnend geäussert.

Reduzierte Bemessungsgrundlage bei Geschäftsfahrzeugen mit 0g CO2/km im Betrieb (Po. 20.3957)

Aufgrund der steigenden Inflation und der damit verbundenen Senkung der Kaufkraft, getrieben unter anderem von hohen Energiepreisen und dem Anstieg der Krankenkassenprämien, forderten verschiedene Gewerkschaften im Juni 2022 eine generelle Lohnerhöhung. Konkret forderten der Kaufmännische Verband Schweiz, Angestellte Schweiz und die Unia einen Lohnanstieg für das Jahr 2023 von bis zu 4 Prozent, der Schweizerische Gewerkschaftsbund gar zwischen 4 und 5 Prozent. Gegenüber den Medien begründeten sie ihre Forderungen durch die gute Ausgangslage der Arbeitnehmenden aufgrund des herrschenden Fachkräftemangels.
Neben diesen allgemeinen Forderungen verlangten auch die Bauarbeitenden höhere Löhne sowie bessere Arbeitsbedingungen, zumal Ende 2022 der Landesmantelvertrag (LMV) für den Bau auslief und somit neu verhandelt werden musste. Dazu trafen sich Ende Juni 2022 Bauarbeitende aus der ganzen Schweiz in Zürich zu einer Demonstration.

Erneut laut wurden die Forderungen nach einer allgemeinen Lohnerhöhung im September 2022 im Zusammenhang mit der «Krise der Lebenskosten», die auch im Parlament einige Aufmerksamkeit erhielt. Gegenüber den Medien betonte etwa SGB-Präsident und Nationalrat Pierre-Yves Maillard (sp, VD), dass die Lohnforderungen der Gewerkschaften in Anbetracht dessen, was man von den Bürgerinnen und Bürgern mit den Elektrizitätssparmassnahmen verlange, «bescheiden» sei. Der Bundesrat hatte zuvor die Unternehmen und die Bevölkerung zum Energiesparen aufgefordert. Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt erachtete eine allgemeine Lohnerhöhung hingegen als «unrealistisch». Dennoch konnte er sich einen Lohnanstieg in denjenigen Branchen vorstellen, in denen ein grosser Fachkräftemangel herrschte, etwa in der Gastronomie oder in der Informatik. Die NZZ rechnete gar mit Reallohneinbussen in den meisten Branchen, wie es auch in anderen Jahren mit Inflation zu beobachten gewesen sei. Jedoch sei der Lohnanstieg mittel- bis langfristig grösser als der Preisanstieg. Michael Siegenthaler, Experte der Konjunkturforschungsstelle der ETHZ, erachtete jedoch eine Lohnerhöhung für die Unternehmen als zumutbar, zumal viele Unternehmen in der ersten Hälfte 2022 ihre Gewinne und Umsätze hätten steigern können.

Im November 2022 präzisierten verschiedene Gewerkschaften ihre Forderungen und verlangten unter anderem einen monatlichen Lohn von mindestens CHF 4'500 bis CHF 5'000. Maillard, interviewt in La Liberté, präzisierte, dass die Absicht nicht war, schweizweit Mindestlöhne einzuführen, sondern die Forderung in den GAV zu verankern. Diese Forderung führte zu einer Diskussion in der Presse zum Thema Lohnschutz und Mindestlohn. So kritisierte etwa Avenir Suisse im Tages-Anzeiger den Lohnschutz, zumal dieser dem Arbeitsmarkt schade, indem er mehr administrative Hürden schaffe und so die Arbeitsmarktpartizipation senke.

Forderungen nach Lohnerhöhungen

Im Rahmen der Herbstsession 2022 beschäftigte sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative Dobler (fdp, SG), die fordert, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für die Arbeitnehmenden bei Start-Ups zu streichen. Der Nationalrat beschloss mit 89 zu 49 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), die Behandlungsfrist der parlamentarischen Initiative um zwei Jahre zu verlängern. Damit folgte er dem Antrag der Mehrheit der WAK-NR. Einzig die SP- und die Grünen-Fraktionen stimmten gegen die Fristverlängerung.

Libérer les employés de start-up détenant des participations de l'obligation de saisie du temps de travail (Iv.pa.16.442)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Mittels eines Postulats wollte Philippe Nantermod (fdp, VS) den Bundesrat dazu auffordern, einen Bericht zu Gefälligkeitszeugnissen durch Ärztinnen und Ärzte und zu entsprechenden Bekämpfungsmassnahmen zu erstellen. Ebenfalls Teil des Berichts soll eine Statistik zu nachgewiesenen Betrugsfällen sein. Nachdem der Vorstoss im Juni 2022 von Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) und Baptiste Hurni (sp, NE) bekämpft worden war, nahm sich der Nationalrat in der Herbstsession 2022 dem Geschäft an. Der Postulant begründete seinen Vorstoss damit, dass zwar niemand die Notwendigkeit des Schutzes der Arbeitnehmenden im Krankheitsfall in Frage stelle, dass es aber auch zu Missbräuchen komme. Diese führten zu grossem Schaden bei den Unternehmen, wobei insbesondere KMU hart getroffen würden. Leidtragende seien neben den Arbeitgebenden auch die anderen Mitarbeitenden. Bekämpferin Prelicz-Huber ihrerseits gab zu bedenken, dass die Ärztinnen und Ärzte durch das Postulat unter Generalverdacht gestellt würden, obwohl sie keinen Vorteil aus einem Gefälligkeitsgutachten zögen. Mit dem Eid des Hippokrates würden sich die Ärztinnen und Ärzte verpflichten, «sowohl für die psychische als auch für die physische Genesung der Patienten und Patientinnen alles zu tun». Ärztinnen und Ärzte seien «ein Ort der Zuflucht», es gehe nicht an, dass Patientinnen und Patienten den Eindruck bekommen, dass ihr Arzt oder ihre Ärztin von den Arbeitgebenden unter Druck gesetzt würden. Gesundheitsminister Berset erklärte, der Bundesrat halte die Forderung des Postulats für berechtigt. Er wies jedoch darauf hin, dass das Erstellen von Statistiken durch das Arztgeheimnis relativ schwierig sein dürfte. Der Nationalrat nahm das Postulat mit 126 zu 55 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) an. Während sich die Fraktionen der SP und der Grünen gegen den Vorstoss aussprachen, stimmten die bürgerlichen Fraktionen und die GLP dafür.

Welche Massnahmen gegen Gefälligkeitszeugnisse von Ärztinnen und Ärzten? (Po. 19.4194)

Der Ständerat beschäftigte sich im Rahmen der Herbstsession 2022 mit der Motion der WAK-NR zur Einhaltung der Prinzipien aus anderen, von der Schweiz nicht ratifizierten Übereinkommen der ILO zu sozialen Mindestnormen im öffentlichen Beschaffungswesen. Im Rahmen der Debatte betonte Kommissionssprecher Ruedi Noser (fdp, ZH), dass bei der Auftragsvergabe situativ angeschaut werden soll, welche sozialen Mindestnormen verlangt werden sollen – etwa auch abhängig davon, ob eine Leistung oder Güter eingekauft werden. Zudem präzisierte Noser, dass die in den ILO-Übereinkommen definierten Mindestnomen zuerst ins staatliche Recht aufgenommen werden müssen, bevor sie für Unternehmen gelten. Folglich würde es einer «schwarzen Liste» von Staaten bedürfen, in denen die Unternehmen nicht an die Regeln gebunden sind. Die Kommissionsmehrheit empfahl die Motion deshalb zur Ablehnung. Die Minderheitensprechenden Adèle Thorens Goumaz (gp, VD) und Stefan Engler (mitte, GR) argumentierten, dass Schweizer Unternehmen aktuell gegenüber ausländischen Unternehmen benachteiligt seien, da Letztere bei Vergaben nicht dieselben sozialen Standards einhalten müssten wie die Schweizer Unternehmen aufgrund des Arbeitsrechts. Der Ständerat folgte jedoch der Mehrheit der WAK-SR und lehnte die Motion mit 27 zu 16 Stimmen ab. Damit ist der Vorstoss erledigt. Gleichzeitig lehnte der Rat auch eine Motion der WAK-NR mit ähnlichem Anliegen ab (Mo. 22.3020).

Lücken bezüglich sozialer Mindestnormen im öffentlichen Beschaffungswesen schliessen (Mo. 22.3019)

Im Gegensatz zum Nationalrat sprach sich der Ständerat in der Herbstsession 2022 mit 26 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen eine Motion der WAK-NR aus, die mit einer Anpassung des öffentlichen Beschaffungswesens darauf abzielte, Angestellte wirksam vor Mobbing und sexueller Belästigung zu schützen. Damit folgte die Mehrheit des Ständerats der Forderung seiner WAK und dem Antrag des Bundesrats, welche beide die Notwendigkeit der Motion in Frage stellten; dies unter anderem, da der Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung im Arbeitsgesetz bereits geregelt sei und es deshalb keiner spezialrechtlichen Regelung bedürfe. Des Weiteren sei die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, die bei Annahme der Motion geändert werden müsste, erst seit dem 1. Januar 2021 in Kraft, weshalb eine Änderung zum jetzigen Zeitpunkt vorschnell wäre, argumentierte Bundesrat Maurer. Gleichzeitig lehnte der Ständerat auch eine weitere Motion der WAK-NR mit einem ähnlichen Anliegen ab (Mo. 22.3019).

Schutz vor sexueller Belästigung bei öffentlichen Aufträgen (Mo. 22.3020)

Im Mai 2022 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 190 der internationalen Arbeitsorganisation sowie einen Bericht über die Erklärung zum hundertjährigen Bestehen der ILO für die Zukunft der Arbeit. Das besagte Übereinkommen aus dem Jahr 2019 enthalte die erste international vereinbarte Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, erklärte der Bundesrat. Es verpflichte alle ILO-Mitgliedstaaten, das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung zu achten, zu fördern und zu verwirklichen. Ausserdem umfasse es eine Reihe von Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels, darunter Prävention und ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt; Abhilfemassnahmen für Opfer von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz und gegebenenfalls Sanktionen.
Der Bundesrat erklärte im Rahmen der Botschaft, dass die Schweiz das Übereinkommen ratifizieren könne, da dieses nicht dem derzeitigen Schweizer Recht entgegenstehe und man es sowieso bereits erfülle. Die ebenfalls 2019 veröffentlichte Jahrhunderterklärung der ILO müsse zwar nicht dem Parlament vorgelegt werden, jedoch habe man das schon bei früheren Erklärungen so gehandhabt, um die beiden Räte über die Tätigkeiten der ILO zu informieren. Die Erklärung, mit der sich die Staaten zu mehr Investitionen in das Humankapital, die Institutionen der Arbeitswelt und in menschenwürdige und nachhaltige Arbeit bekennen, ziehe ebenfalls keine neuen Verpflichtungen für die Schweiz nach sich. Sowohl der Bericht als auch die Ratifikation der Botschaft würden von den Sozialpartnern unterstützt.

Der Ständerat befasste sich in der Herbstsession 2022 mit dem Übereinkommen, wobei eine Minderheit der RK-SR nicht auf das Geschäft eintreten wollte. Minderheitssprecher Philippe Bauer (fdp, NE) und sein Ratskollege Beat Rieder (mitte, VS) ärgerten sich darüber, dass der Bundesrat das Übereinkommen nicht in eine breite Vernehmlassung gegeben habe. Philippe Bauer befürchtete, dass die Ratifikation des Abkommens den zukünftigen Handlungsspielraum der Schweiz im Arbeitsrecht einschränken könnte. Beat Rieder bemängelte zudem, dass das Übereinkommen von «unbestimmten Gesetzesbegriffen» wimmle, weshalb auch er sich für eine ausführliche Vernehmlassung einsetzte.
Kommissionssprecher Sommaruga (sp, GE) wies seine Kommissionskollegen darauf hin, dass sie eigentlich eine Rückweisung an den Bundesrat anstelle von Nichteintreten fordern sollten, und plädierte dafür, den Entscheid über die Rückweisung dem Nationalrat zu überlassen. Er argumentierte, dass man einen Vertrag ratifizieren sollte, wenn der Schweizer Rechtsrahmen dessen Anforderungen bereits erfülle, denn damit verdeutliche die Schweiz ihre Position auf multilateraler Ebene und leiste einen Beitrag zur Errichtung eines staatenübergreifenden Schutzniveaus. Bundesrat Parmelin versuchte, die Bedenken der Minderheit zu zerstreuen, und versicherte, dass das Fehlen einer Konsultation bei Übereinkommen der ILO gang und gäbe sei, da die Sozialpartner jeweils bei der Erarbeitung des Übereinkommens mitwirkten. Der Bundesrat warnte, dass eine Nichtratifizierung dem Image und der Glaubwürdigkeit der Schweiz schaden würde. Die kleine Kammer nahm anschliessend zwar Kenntnis vom Bericht der ILO, trat aber mit 24 zu 20 Stimmen nicht auf die Vorlage ein. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mitgliedern der FDP-, SVP- und einem Grossteil der Mitte-Fraktion.

Übereinkommen Nr. 190 und Bericht über die Erklärung zum hundertjährigen Bestehen der internationalen Arbeitsorganisation (BRG 22.045)

Im Sommer 2022 wurde bekannt, dass die drei grossen Unternehmerinnen- und Unternehmerverbände Economiesuisse, Gewerbeverband und Arbeitgeberverband zusammen mit dem Bauernverband eine strategische Allianz eingegangen waren. Gemäss einem internen Papier, aus dem die «NZZ am Sonntag» zitierte, wollten die vier Verbände künftig «gemeinsam für eine wirtschafts- und agrarfreundliche Politik kämpfen» und etwa in Abstimmungskämpfen vermehrt zusammenspannen, um ihre Durchschlagskraft zu erhöhen. Auch im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen 2023 sei eine Zusammenarbeit geplant. Ziel sei die grundsätzliche Stärkung des bürgerlichen Lagers in der nationalen Politik. SGV-Präsident Fabio Regazzi (mitte, TI) liess verlauten, es gehe um «ein Gegengewicht zum rot-grünen Lager».
Das Bekenntnis zur verstärkten und langfristigen Zusammenarbeit erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Wirtschaftsverbände bei Volksabstimmungen zuletzt immer wieder Schwierigkeiten gehabt hatten, eine Mehrheit der Stimmberechtigten von ihrer Position zu überzeugen. Nach einigen Reibereien zwischen dem SAV sowie Economiesuisse einerseits und dem SGV andererseits hatten sich diese drei Verbände schon Ende 2021 im Schulterschluss geübt. Mit dem SBV wurde diese Allianz nun noch erweitert.
Zum ersten Anwendungsfall der neuen Allianz wurde der Abstimmungskampf für den Urnengang vom 25. September 2022, bei dem eine Vorlage mit landwirtschaftlichem Fokus (Massentierhaltungsinitiative) und drei mit Wirtschaftsfokus (Verrechnungssteuerreform und AHV 21) zur Abstimmung kamen. Die vier Verbände demonstrierten an einer gemeinsamen Medienkonferenz Einigkeit, und der SBV forderte alle seine Mitglieder auf, auf ihren Feldern und Höfen nebst Plakaten gegen die Massentierhaltungsinitiative auch solche für die AHV 21 und für die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer aufzuhängen. Die «NZZ am Sonntag» wertete diese «flächendeckende Präsenz» in der ländlichen Schweiz als «unbezahlbaren Vorteil im Abstimmungskampf».
Der Boden für die Partnerschaft war gemäss Recherchen der «NZZ am Sonntag» indessen schon länger gelegt worden, als Architekt habe der Zürcher FDP-Ständerat Ruedi Noser gewirkt. Er habe «den grossen Kuhhandel» von 2020 eingefädelt, als der SBV die Wirtschaftsverbände beim Kampf gegen die Konzernverantwortungsinitiative unterstützte und diese im Gegenzug mithalfen, dass das Parlament die Agrarpolitik 22+ sistierte. Auch im Abstimmungskampf gegen die Trinkwasser- und die Pestizid-Initiative im Sommer 2021 konnte der SBV wieder auf die Unterstützung der Wirtschaftsverbände zählen. All dies habe dafür gesorgt, dass das Verhältnis zwischen SBV und Wirtschaftsverbänden wieder enger geworden sei, nachdem es aufgrund von Differenzen in der Freihandels- und Agrarzollpolitik lange ramponiert gewesen war, berichtete die «NZZ am Sonntag». Politgeograf Michael Hermann äusserte die Vermutung, dass der gestiegene Druck ökologischer Kreise auf die Landwirtschaft etwa beim Trinkwasserschutz für den Schulterschluss verantwortlich sei: «Sie haben mit ihren Angriffen auf die Bauern übermarcht und sie in die Hände der Wirtschaft getrieben.»
Ökologische und linke Stimmen äusserten sich denn auch wenig erfreut über die neue Allianz. Die Grünliberale Kathrin Bertschy (glp, BE) bedauerte, dass Economiesuisse nun mit dem «agrarprotektionistischen Lager» zusammenspanne, statt sich wie früher für einen «Abbau der überdimensionierten Giesskannensubventionen» in der Landwirtschaft einzusetzen. SP-Co-Präsident Cédric Wermuth (sp, AG) seinerseits fand, mit dem Pakt würden «die Interessen der Bauern an die Wirtschaft verkauft»; die neue Allianz sei vor allem ein Zeichen dafür, wie nervös man bei den Wirtschaftsverbänden sei.

Allianz von Bauernverband und Wirtschaftsverbänden

Der Nationalrat schrieb im Juni 2022 ein zwei Jahre zuvor von Barbara Gysi (sp, SG) eingereichtes Postulat ab, da es nicht innert zwei Jahren behandelt worden war. Mit dem Postulat wollte Nationalrätin Gysi den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht darzulegen, inwiefern und wie die Mitarbeitendenrechte bei der Mitwirkung der Mitarbeitenden in den Digitalisierungsprozessen der Unternehmen umgesetzt werden und verbessert werden können. Relevant sei dies insbesondere im Hinblick auf die Veränderung der Arbeitswelt durch die Digitalisierung. In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat erklärt, dass die Mitwirkung der Arbeitnehmenden hauptsächlich in den GAV geregelt sein solle, und das Postulat folglich zur Ablehnung empfohlen.

Mitbestimmung und Mitarbeitendenrechte bei der Digitalisierung der Arbeitswelt (Po. 20.3569)
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Im Rahmen der Sommersession 2022 beschäftigte sich der Ständerat nochmals mit der Motion von Ständerat Eich Ettlin (mitte, OW) nachdem diese im WAK-SR beraten worden war. Kommissionssprecher Alex Kuprecht (svp, SZ) erklärte, dass die Mehrheit der Kommission als problematisch erachtete, Gesamtarbeitsverträge dem kantonalen Recht vorzuziehen, da Gesamtarbeitsverträge private Vereinbarungen darstellen, die nicht auf der gleichen demokratischen Legitimation basieren wie Mindestlöhne. Diese würden von den Kantonen basierend auf demokratischen Entscheidungen der kantonalen Bevölkerung eingeführt. Aus diesem Grund wolle die Mehrheit der Kommission verhindern, dass in die kantonale Souveränität eingegriffen werde. Die Kommissionsminderheit befürchte hingegen, dass es für die Betriebe schwierig nachvollziehbar ist, einer privatrechtlichen Vereinbarung wie einem GAV aufgrund eines Bundesratsbeschlusses zwingend zu unterstehen und gleichzeitig die öffentlichen rechtlichen kantonale Bedingungen einzuhalten. Bundesrat Parmelin (svp, VD) präzisierte im Rahmen der Debatte, dass ein GAV ein Vertrag zwischen privaten Akteuren sei und auch dann ein privater Vertrag bleibe, wenn er schweizweit für allgemeinverbindlich erklärt werde. Der Ständerat nahm die Motion schliesslich mit 28 zu 16 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an.

Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen (Mo. 20.4738)
Dossier Mindestlohn: Vorrang Gesamtarbeitsverträge oder kantonale Bestimmungen

In Form einer Motion forderte Fabio Regazzi (mitte, TI) den Bundesrat auf, die gesetzlichen Grundlagen – insbesondere das Asylgesetz (AsylG) und entsprechende Verordnungen – so zu ändern, dass Asylsuchende, welche einen negativen Asylentscheid erhalten, trotzdem einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, solange die Wegweisung nicht vollzogen ist. Es gebe Fälle, wo Personen auch nach Ablehnung ihres Asylgesuches noch Jahre in der Schweiz blieben, beispielsweise wenn das Herkunftsland ein Risikogebiet und eine erzwungene Rückweisung daher nicht zulässig sei, so der Motionär. Die aktuelle Gesetzeslage erlaube es nicht, dass diese Menschen einer Arbeit nachgingen – dies obwohl sie oft während des Asylverfahrens eine vom SEM geförderte Berufsausbildung abgeschlossen und eine Arbeitsstelle angetreten hätten. Dies sei äusserst paradox und treibe diese Menschen unnötigerweise in die Sozialhilfe, so Regazzi weiter.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärte die Empfehlung des Bundesrates, die Motion abzulehnen, während der nationalrätlichen Beratung in der Sommersession 2022 unter anderem damit, dass diese Motion den Zielsetzungen der schweizerischen Asylpolitik entgegenlaufen würde. Sei der Vollzug auf Grund von technischen Gründen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht möglich, spreche das SEM diesen Personen eine vorläufige Aufnahme zu, mit derer schweizweit gearbeitet werden dürfe. Die Arbeitsbewilligung im Sinne der Motion generell zu verlängern, würde hingegen dazu führen, dass die Bereitschaft zur fristgerechten selbstständigen Ausreise sinke, insbesondere dann, wenn die zwangsweise Rückweisung vom Heimat- oder Herkunftsland nicht akzeptiert werde. Der Nationalrat war anderer Meinung als der Bundesrat und stimmte der Motion mit 102 zu 80 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) zu. Dabei sprachen sich die Fraktionen der SP, der GLP und der Grünen geschlossen sowie eine gute Zweidrittelmehrheit der Mitte für, jene der SVP und der FDP.Liberalen geschlossen gegen die Motion aus.

Ausübung einer Erwerbstätigkeit für Asylsuchende gestatten während Warten auf Wegweisung (Mo. 20.4119)

Im Mai 2020 reichte Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger (gp, GE) ein Postulat ein, mit dem sie den Bundesrat beauftragen wollte, die «Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf die [Verkehrs-]Infrastrukturen zu untersuchen» und «die positiven Auswirkungen dieser neuen Arbeitsformen auf die Gemeinschaft zu implementieren». So habe der Corona-bedingte Lockdown die Mobilität stark verändert, diese Veränderungen seien nun eine Möglichkeit, die Zunahme der Mobilität durch Telearbeit zu bremsen. Entsprechend sollten die zur Umsetzung dieser neuen Arbeitsformen nötigen Rahmenbedingungen geschaffen und die dafür nötige Infrastruktur optimiert werden. Schliesslich forderte sie auch eine Untersuchung der Folgen für die Gesellschaft.
Der Bundesrat beantragte, das Postulat abzulehnen und verwies stattdessen auf einen «Monitoringbericht über die relevanten Entwicklungen im Kontext der Digitalisierung des Arbeitsmarktes». Er befürworte zwar flexible Arbeitsformen, für welche Arbeiten diese angebracht sind, müssten jedoch die Arbeitgebenden entscheiden.
Im Rahmen der Sondersession im Mai 2022 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Vorstoss. Postulantin Pasquier-Eichenberger betonte in der Debatte, dass es nicht nur nötig sei, die Auswirkungen der digitalen Veränderungen auf den Arbeitsmarkt zu untersuchen, sondern auch diejenigen auf die Infrastruktur und die Mobilität. Entsprechende Untersuchungen würden jedoch bereits in den Verkehrsperspektiven 2050 vorgenommen, erwiderte Bundesrat Guy Parmelin. Mit 93 zu 93 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) und Stichentscheid von Ratspräsidentin Irène Kälin (gp, AG) nahm der Nationalrat die Motion an. Unterstützt wurde sie von der SP-, der Mitte- und der Grünen-Fraktion.

Die Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf die Infrastrukturen (Po. 20.3265)
Dossier: Regelung von Homeoffice

In der Sondersession vom Mai 2022 nahm der Nationalrat als Erstrat eine Motion seiner WBK-NR an, die mittels Anpassung der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen sicherstellen will, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die ihre Angestellten wirksam vor Mobbing und sexueller Belästigung schützen. Dabei berief sich die Mehrheit der Kommission – eine aus bürgerlichen Kommissionsmitgliedern bestehende Minderheit beantragte die Ablehnung der Motion – auf die nationale Studie zu sexueller Belästigung aus dem Jahr 2008, gemäss welcher zwei Drittel der befragten Personen angaben, dass ihr Arbeitgeber trotz gesetzlicher Pflicht keine Massnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung getroffen habe. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen, wobei er die Ansicht vertreten hatte, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Arbeits- und Gleichstellungsgesetz sowie im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ausreichten, um bei der Vergabe von Aufträgen auch den Arbeitsschutz im Bereich Mobbing und sexuelle Belästigung zu beurteilen. Der Nationalrat befürwortete die Motion mit 93 zu 86 Stimmen (3 Enthaltungen). Neben den geschlossen dafür stimmenden Fraktionen der SP, Grünen und der GLP stimmte auch eine Mehrheit der Mitte-Fraktion für die Annahme des Vorstosses. Direkt im Anschluss an die nationalrätliche Behandlung zog Léonore Porchet (gp, VD) ihre parlamentarische Initiative mit demselben Anliegen zurück (Pa.Iv. 20.486). Gleichzeitig beriet der Nationalrat eine andere Motion der WAK-NR mit ähnlichem Anliegen, die er ebenfalls an den Zweitrat überwies (Mo. 22.3019).

Schutz vor sexueller Belästigung bei öffentlichen Aufträgen (Mo. 22.3020)

Die WAK-SR nahm die Stellungnahme des Bundesrates Ende April 2022 zur Kenntnis. Sie entschied in der Folge, die Verhandlungen der Sozialpartner bezüglich einer Lösung auf Verordnungsebene, die «recht vielversprechend verlaufen», abzuwarten, bevor die Vorlage im Ständerat beraten wird.

Flexibilité partielle dans la loi sur le travail (Iv.pa. 16.414)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Entsprechend der Bitte der WAK-SR nahm der Bundesrat im April 2022 Stellung zum neuen Vorschlag der Kommissionsmehrehit zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Graber (damals cvp, LU). Der Bundesrat kritisierte, dass der Vorschlag der Kommissionsmehrheit nicht mit der Systematik des ArG im Einklang stehe, da die bisher klar getrennten Kategorien von Arbeitnehmenden und Arbeitssituationen vermischt würden. Zudem seien für die Betroffenen keine zusätzlichen gesetzlichen Schutzregeln vorhanden, wie es bisher bei Ausnahmen im ArG der Fall war. Und schliesslich könne die Anwendung des Arbeitsgesetzes nicht durch privatrechtliche Vereinbarungen ausser Kraft gesetzt werden. Insgesamt beantragte der Bundesrat folglich, nicht auf die Gesetzesvorlage einzutreten. Aufgrund der völlig neuen Stossrichtung der Vorlage empfahl er überdies, eine Vernehmlassung durchzuführen, um so auch die Erfolgschancen der Revision zu erhöhen. Er selbst schätzte die Erfolgsaussichten jedoch als sehr gering ein, stattdessen plädierte er weiterhin für die Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells.

Flexibilité partielle dans la loi sur le travail (Iv.pa. 16.414)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Im Rahmen der Sommersession 2022 beschäftigte sich der Ständerat mit der Motion des ehemaligen Nationalrats Giovanni Merlini (fdp, TI), die den Bundesrat beauftragen wollte, die Verordnung über die schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit (VEP) dahingehend zu ändern, dass die Nichteinhaltung des Meldeverfahrens durch selbständige Schweizer Dienstleistungserbringende oder Schweizer Arbeitgebende mit einer Verwaltungsstrafe und nicht mit einer Busse sanktioniert wird. Kommissionssprecher Stefan Engler (mitte, GR) erklärte, dass die WAK-SR einstimmig beantrage, die Motion abzulehnen. Der in der Motion vorgeschlagene Lösungsweg zur Harmonisierung der Sanktionsverfahren über eine Verordnungsänderung sei nicht gangbar, so die Kommission: Um das Anliegen der Motion umzusetzen, wäre eine Anpassung des AIG nötig, was auch bereits der Bundesrat in seiner ablehnenden Stellungnahme zur Motion betont hatte. Der Ständerat lehnte die Motion daraufhin stillschweigend ab.

Motion "Meldepflicht nach dem Entsendegesetz und nach der VEP. Sanktionsverfahren bei Verstössen vereinheitlichen"