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Der Bundesrat stellte - zumindest vorderhand - den Volkswillen über den Entscheid der Legislative und verlängerte seine 1994 erlassene Verordnung über den arbeitsfreien 1. August auf unbestimmte Zeit. Damit gilt bis auf weiteres die Lohnfortzahlungspflicht, gegen welche die Arbeitgeber im Parlament erfolgreich Sturm gelaufen waren. Im Vorjahr war deshalb ein eigenständiges Bundesfeiertagsgesetz vorab am Widerstand der bürgerlichen Mehrheit des Nationalrates gescheitert.

In der Folge der angenommenen parlamentarischen Initiative Ruf arbeitete die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates einen Gesetzesentwurf aus, der gesamtschweizerisch für den 1

Die PdA trug das Referendum gegen das revidierte Arbeitsgesetz aktiv mit und sagte damit einer «ultraliberalen Wirtschaftspolitik» den Kampf an.

Kampf der PdA gegen das revidierte Arbeitsgesetz und einer «ultraliberalen Wirtschafspolitik»

In der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat erneut mit der letzten noch bestehenden Differenz bei der Revision des Arbeitsgesetzes, nämlich der Frage, ob für Nachtarbeit von Gesetzes wegen eine Kompensation vorgesehen werden solle oder nicht. Die Kommissionsmehrheit war nicht mehr bereit, wegen dieser einzigen Differenz die Verabschiedung der Vorlage weiter zu verzögern und schlug vor, sich der harten Linie im Ständerat anzuschliessen. Eine SP-Minderheit der Kommission beantragte Rückkehr zur Vorlage des Bundesrates (obligatorischer 10%iger Zeitzuschlag für Nachtarbeit), eine CVP-Minderheit Zustimmung zum ersten Entscheid des Nationalrates (10%ige Kompensation, falls der Betrieb nicht einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt ist). Bundespräsident Delamuraz mahnte erneut - aber wiederum vergeblich - den Kompromiss, den die Verbandsvertreter in einer Expertenkommission zu diesem Punkt erarbeitet hatten, nicht in einem Anfall von Deregulierungswut leichtfertig über Bord zu werfen. In der Eventualabstimmung unterlag der Antrag der SP mit 97 zu 67 Stimmen dem Vorschlag der CVP. In der Gesamtabstimmung obsiegte der Antrag der Kommissionsmehrheit, welche die fast einhellige Zustimmung der FDP und der SVP fand, mit 82 zu 50 Stimmen. Damit waren alle Kompensationen für Nacht- und Sonntagsarbeit im Gesetz gestrichen und die Übereinstimmung mit dem Ständerat erreicht. In der Schlussabstimmung wurde die Revision im Nationalrat mit 89 zu 80 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung mit 27 zu 6 Stimmen.

Teilrevision des Arbeitsgesetzes: Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen in der Industrie
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Während die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit seit der Mitte der 80er Jahre regelmässig um 0,1 bis 0,2 Stunden pro Jahr zurückging, verharrt sie seit 1993 konstant bei 41,9 Stunden. Nach den Schätzungen des BIGA wurde im Berichtsjahr lediglich im Baugewerbe und im Dienstleistungsbereich ein leichter Rückgang der Wochenarbeitszeit registriert.

Während die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit seit der Mitte der 80er Jahre regelmässig um 0,1 bis 0,2 Stunden pro Jahr zurückging, verharrt sie seit 1993 konstant bei 41,9 Stunden

Die Differenzbereinigung war das erste Sachgeschäft der neuen Legislatur im Nationalrat. Auf der Suche nach einem Kompromiss schlug die Mehrheit der Kommission vor, dass lediglich die Nachtarbeit im Gesetz geregelt werden und dabei nur dann ein zehnprozentiger Zeitzuschlag garantiert werden soll, wenn für die betroffenen Beschäftigten kein Gesamtarbeitsvertrag Kompensationsregelungen vorsieht. Die Sozialpartner wären also weiterhin frei, den Ausgleich für die regelmässig geleistete Nachtarbeit im Gesamtarbeitsvertrag nach ihrem Gutdünken auszuhandeln - in Form eines Lohnzuschlags oder von Freizeit. Dieser Kompromiss passierte allerdings nur mit der äusserst knappen Mehrheit von 94 zu 92 Stimmen. Wie der Ständerat verzichtete auch der Nationalrat auf einen gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich für die Sonntagsarbeit.

Teilrevision des Arbeitsgesetzes: Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen in der Industrie
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Im Nationalrat setzte sich dann eine arbeitgeberfreundliche Linie durch, welche für den Bundesfeiertag keine Sonderregelung wünschte, sondern diesen den allgemeinen Sonn- und Feiertagen gleichsetzen wollte, wodurch die automatische Lohnfortzahlungspflicht entfällt. Vergeblich erinnerte Bundesrat Delamuraz an den Wortlaut der vom Souverän gutgeheissenen Volksinitiative, wonach der Nationalfeiertag grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger gelten und Näheres in einem speziellen Bundesgesetz geregelt werden soll. Falls dem Parlament der Grundsatz von Treu und Glauben noch etwas gelte, so dürfe es hier vom erteilten Verfassungsauftrag nicht abweichen. Gegen den Widerstand der Fraktionen von SP, LdU/EVP und SD/Lega wurde die Vorlage ganz knapp, mit 75:71 Stimmen an den Bundesrat zurückgewiesen mit der Auflage, den 1. August in die bestehenden Bundesgesetze einzubauen und damit die Frage der Lohnfortzahlung den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen zu überlassen.

Nationalrat keine Sonderregelung

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kündigte darauf seine Absicht an, unabhängig davon, welcher Vorschlag in der Differenzbereinigung obsiegen wird, gegen die Gesetzesänderung das Referendum zu ergreifen, da mit diesen Bestimmungen von einer eigentlich zum Schutz aller Arbeitnehmer gedachten Revision nur noch die Deregulierungsmassnahmen übrigblieben.

Teilrevision des Arbeitsgesetzes: Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen in der Industrie
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Der Ständerat ging noch weiter im Abbau der Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Er argumentierte, die Vorlage sei den wirtschaftlichen Realitäten nicht angemessen und für Gastgewerbe und Hotellerie, wo traditionell viel Nacht- und Sonntagsarbeit geleistet wird, untragbar, weshalb er sämtliche Zeit- oder Lohnzuschläge im Gesetz strich und auf allfällige Regelungen im Rahmen der Gesamtarbeitsverträge verwies. Gegen einen Minderheitsantrag Simmen (cvp, SO) wurde auch der Lockerung der Ladenöffnungszeiten zugestimmt.

Teilrevision des Arbeitsgesetzes: Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen in der Industrie
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Entgegen den Empfehlungen ihrer Kommission und des Bundesrates beharrte die kleine Kammer aber mit 23 zu 16 Stimmen weiterhin auf ihrem Entscheid, zugunsten völliger Vertragsfreiheit jegliche Kompensationsvorschrift aus dem Gesetz zu streichen. Dem nationalrätlichen Kompromissvorschlag gegenüber wurden neben wirtschaftlichen auch juristische Bedenken ins Feld geführt, da mit der Version des Nationalrates nicht in allen Fällen klar wäre, ob nun die Regelung des Gesamtarbeitsvertrages zur Anwendung komme oder das Gesetz. Diesen Bedenken wollte ein Antrag Onken (sp, TG) Rechnung tragen. Gemäss diesem Vorschlag sollte das Gesetz zwar zwingend einen zehnprozentigen Zeitzuschlag vorsehen, allerdings mit dem Zusatz, dass eine vertragliche Bestimmung, welche den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gleichwertig regelt, ebenfalls zulässig ist. Dieser Antrag wurde mit 28 zu sechs Stimmen deutlich abgelehnt.

Teilrevision des Arbeitsgesetzes: Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen in der Industrie
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Ihre Wahlplattform stellten die Grünen unter das Schwerpunktthema ökologische Wirtschafts- und Steuerreform, wonach Energie statt Arbeit zu besteuern sei. Die Einführung einer Energiesteuer zur Finanzierung des Sozialbereiches, welche im 2. Teil einer Doppelinitiative angestrebt wird, verabschiedete die Partei ebenso diskussionslos wie die Forderungen nach einer wirksamen CO2-Abgabe, keinem weiteren Ausbau der Autobahnen, dem Ausstieg aus der Atomenergie und dem Verbot der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. Neu wehren sich die Grünen nicht mehr gegen jegliches Wirtschaftswachstum, sondern sie fordern dessen Gestaltung mit umweltgerechten Innovationen. Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schlug die Partei ein Bonus-Malus-System vor, gemäss welchem Arbeitgeber, die Teilzeitarbeit fördern, beispielsweise mit einer Reduktion des Arbeitslosenversicherungs-Beitrags belohnt würden. Für das neue Jahrtausend soll gemäss den Grünen die 30-Stunden-Woche zum Normalfall werden.

Wahlplattform der GP 1995

In ihrer Wahlplattform 95 «Die Schweiz muss wieder sozialer werden» sprach sich die SP gegen die neoliberale Wirtschaftspolitik aus und forderte einen Ausbau des Sozialstaats über Steuererhöhungen sowie Sparpotentiale, die sie im Strassenbereich, in der Landwirtschaft, in der Landesverteidigung und im Zivilschutz ortete. Ausserdem stellte die Partei «14 Thesen gegen die Erwerbslosigkeit» vor, in denen sie in einem ersten Schritt die 40-Stunden-Woche, mittelfristig die 35-Stunden-Woche anstrebt.

Wahlplattform «Die Schweiz muss wieder sozialer werden» der SP 1995

Als Erstrat stimmte die kleine Kammer dem Bundesfeiertagsgesetz zu, das im wesentlichen die vom Bundesrat auf den 1. Juli 1994 in Kraft gesetzte Übergangsverordnung übernimmt und damit auch die Lohnzahlungspflicht festschreibt. Obgleich dies im Vorfeld der Beratungen von Unternehmerseite heftig bestritten worden war, passierte die Vorlage dennoch deutlich mit 15:5 Stimmen.

In der Folge der angenommenen parlamentarischen Initiative Ruf arbeitete die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates einen Gesetzesentwurf aus, der gesamtschweizerisch für den 1

Der Nationalrat bestand aber auch in seiner neuen Besetzung darauf, den arbeitsfreien 1. August den anderen Sonn- und Feiertagen gleichzusetzen und kein spezielles "Bundesfeiertagsgesetz" zu schaffen. Damit bleibt die Regelung der Lohnfortzahlung den Sozialpartnern überlassen. Die Kommissionsminderheit aus FDP, SVP und FP, welche für Rückweisung an den Bundesrat plädierte, machte geltend, die Wirtschaft brauche Deregulierung und nicht neue Gesetzesvorschriften; der Einbezug des Bundesfeiertags in die bisherigen Bestimmungen über die allgemeinen Sonn- und Feiertage trage dem Verfassungsauftrag genügend Rechnung. Vergeblich appellierte Bundesrat Delamuraz noch einmal daran, dass das Schweizervolk in der Volksabstimmung von 1993 klar seinen Willen bekundet habe, den 1. August zu einem ganz speziellen Feiertag zu machen. Die Beschäftigten in der Landwirtschaft und in den privaten Haushaltungen seien zudem weder in der geltenden Gesetzgebung erfasst noch gesamtarbeitsvertraglich geschützt, weshalb die Rückweisung an den Bundesrat zu einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmenden führe. Die grosse Kammer schlug die Warnung Delamuraz', es sei nicht klug, die neue Legislatur mit einer Missachtung des Volkswillens zu beginnen, in den Wind und lehnte ein eigenständiges Bundesfeiertagsgesetz mit 89 zu 79 Stimmen definitiv ab.

In der Folge der angenommenen parlamentarischen Initiative Ruf arbeitete die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates einen Gesetzesentwurf aus, der gesamtschweizerisch für den 1

Konkretes mit Utopischem verknüpfen wollte die PdA in ihrer Wahlplattform «Zehn Notwendigkeiten für eine solidarische und fortschrittliche Schweiz». Darin stellt sie die gesellschaftliche Verteilung der Arbeit in Frage und postuliert längerfristig die Einführung der 32-Stundenwoche ohne Kürzung der Löhne. Weiter fordert sie eine allgemeine Sozialversicherung, die mit Lohnprozenten finanziert wird und sowohl AHV wie auch Kranken- und Arbeitslosenversicherung beinhaltet. Klar sprach sich die Partei für einen raschen EU-Beitritt aus.

Wahlplattform 1995 «Zehn Notwendigkeiten für eine solidarische und fortschrittliche Schweiz» der PdA

Als Kompensation für die Aufhebung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots der Frauen in der Industrie, welche als Folge der Aufkündigung der diesbezüglichen ILO-Vereinbarung möglich geworden war, hatte der Bundesrat für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sämtlicher Wirtschaftszweige bei regelmässigen Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 23 Uhr nachts und 6 Uhr morgens einen Zeitzuschlag von zehn Prozent vorgeschlagen. Dem Nationalrat lag zu Beginn der Beratungen je ein Rückweisungs- bzw. ein Aussetzungsantrag von rot-grüner Seite vor mit dem Inhalt, diese Vorlage dem Parlament erst zusammen mit dem definitiv bereinigten Gleichstellungsgesetz und dem Vorschlag zur Mutterschaftsversicherung vorzulegen, da nur mit der Verabschiedung dieser Gesetzesvorlagen die Gleichberechtigung der Frauen in der Arbeitswelt einigermassen abgesichert wäre. Die grosse Kammer lehnte dies jedoch recht deutlich ab und weichte die Vorschläge des Bundesrates sogar noch weiter auf, indem sie entschied, dass die Kompensation für Nacht- und Sonntagsarbeit wahlweise aus einem zehnprozentigen Zeitzuschlag oder einem Lohnzuschlag von 50% für die Sonntags- und 25% für die Nachtarbeit bestehen soll, wobei sie für Arbeitnehmer mit Familienpflichten den Zeitzuschlag zwingend vorsehen wollte. Sie schuf ebenfalls die Möglichkeit zu einer Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und bestimmte, dass Verkaufsgeschäfte künftig an jährlich höchstens sechs Sonn- oder Feiertagen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen können, falls die kantonalen Vorschriften über den Ladenschluss dies gestatten.

Teilrevision des Arbeitsgesetzes: Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen in der Industrie
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

In der Differenzbereinigung wollte die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates dem Antrag des Nationalrates folgen. Eine Minderheit Maissen (cvp, GR), zu der auch WAK-Präsidentin Rosmarie Simmen (cvp, SO) gehörte, beantragte hingegen, am ursprünglichen Beschluss festzuhalten. Sie argumentierte weniger mit sozialpolitischen Überlegungen als vielmehr mit der Frage der Glaubwürdigkeit der Behörden gegenüber dem Stimmbürger. Parlament und Bundesrat seien im Vorfeld der Abstimmung ganz klare Verpflichtungen eingegangen; würden diese jetzt hier zurückgenommen, so werde ein weiterer Schritt in Richtung Entfremdung von Volk und "classe politique" getan. Die kleine Kammer folgte, unterstützt von Bundesrat Delamuraz, diesen staatspolitischen Überlegungen und beschloss mit 18:14 Stimmen Festhalten am ursprünglichen Beschluss.

In der Folge der angenommenen parlamentarischen Initiative Ruf arbeitete die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates einen Gesetzesentwurf aus, der gesamtschweizerisch für den 1

Mit einem weiteren Positionspapier «Perspektiven liberaler Lebensgestaltung» verabschiedete die FDP verschiedene Postulate zur Gleichstellung der Geschlechter. Konkret forderte sie den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu allen Berufen und Positionen, die Einführung von Blockzeiten an den Schulen, freiwillige Tagesschulen sowie flexible Arbeitsformen und Teilzeitarbeit. Ferner trat sie für ein geschlechts- und zivilstandsunabhängiges Sozialversicherungs- und Steuersystem ein. Die Forderungen basieren auf einer im Auftrag der FDP erstellten Pilotstudie «Frau und Mann in Wirtschaft und Gesellschaft der Schweiz».

Positionspapier «Perspektiven liberaler Lebensgestaltung» der FDP 1995

Gewissermassen als Pionierleistung akzeptierten die Angestellten der Druckvorbereitung der Tagesanzeiger-Media AG eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit um 15%, um damit zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beizutragen. Zwei Drittel des Lohnausfalls tragen die Arbeitnehmer, ein Drittel übernimmt das Unternehmen. Die Arbeitslosenversicherung verweigerte aufgrund der heutigen Rechtslage eine Beteiligung an diesem Modell.

Kurzarbeit
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Laut einer Untersuchung des Institutes der deutschen Wirtschaft (IW) arbeiteten 1994 die Amerikaner mit einer Jahressollarbeitszeit von 1896 Stunden am längsten. Auch Portugal (1882), Japan (1880) und die Schweiz (1838) wiesen relativ hohe Arbeitszeiten auf. Während Länder wie Frankreich (1755), Grossbritannien (1752) und Italien (1744) sich im Mittelfeld befinden, liegen Dänemark (1687) und die alten Bundesländer Deutschlands (1620) am Schluss der internationalen Rangliste. Die tariflich vorgegebene Arbeitszeit stimmt jedoch häufig nicht mit der effektiv geleisteten überein. In der Schweiz etwa lag 1994 die tarifliche Wochenarbeitszeit eines Arbeiters in der Industrie bei 40,5 Stunden, die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit betrug aber 41,4 Stunden. In fast allen Industriestaaten ist die tarifliche Arbeitszeit in den vergangenen fünf Jahren weiter verkürzt worden. So sank zwischen 1989 und 1994 in Portugal die Jahressollarbeitszeit in der Industrie um 134 Stunden, in Irland um 62 Stunden, in Japan und Westdeutschland um je 48 Stunden und in der Schweiz um 36 Stunden.

Arbeitszeiten
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Eine Studie des Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrums der Universität Basel versuchte anhand von Befragungen von Personalchefs herauszufinden, warum nur 4% der qualifizierten Stellen und lediglich 0,5% im obersten Kader durch Teilzeitangestellte besetzt werden, obgleich Personalverantwortliche durchaus die positiven Seiten von Teilzeitarbeit und Job-sharing (flexiblerer Einsatz, geringere Abwesenheitsraten, höhere Leistungsfähigkeit pro Stunde usw.) anerkennen. Als einer der Hauptgründe wurde die verbreitete Annahme genannt, dass für Führungsaufgaben volle Präsenz erforderlich sei. Gemäss den Autorinnen der Studie ist diese Aussage umso erstaunlicher, als sich die meisten vollzeitlich arbeitenden Führungskräfte aufgrund von externen Sitzungen, VR-Mandaten oder politischen Verpflichtungen durch häufige Abwesenheit im Betrieb auszeichnen.

Teilzeitarbeit
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Trotz beträchtlicher Arbeitslosigkeit leisten rund 50% der Beschäftigten Überstunden, wie eine repräsentative Umfrage in der Deutschschweiz belegte. Das Ausmass der Überzeit ist umso grösser, je höher die Position im Betrieb, die Ausbildung und das Einkommen sind. Ziemlich genau 50% der Befragten gaben an, im Erhebungsmonat (Juli 1994) Überstunden erbracht zu haben. Beim Kader waren es gar 61%, bei den Angestellten mit Mittel- und Hochschulabschluss 64% und bei jenen Arbeitnehmern, die über 8000 Fr. im Monat verdienen, volle 75%.

Überstunden
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000


Ein vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) bei alt Bundesrat H.-P. Tschudi und alt Bundesrichter A. Berenstein in Auftrag gegebener Bericht über den gegenwärtigen Stand des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kam zum Schluss, dass die heutige Gesetzgebung veraltet, uneinheitlich und lückenhaft sei. So seien zahlreiche Bereiche der Arbeitswelt von den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes ausgenommen, namentlich Landwirtschaft, öffentliche Verwaltungen und Hausarbeit im privaten Haushalt.

Die Autoren schlugen deshalb vor, sämtliche gesundheits- und sicherheitsrelevanten Bestimmungen in einem einzigen Erlass zusammenzuführen, die unterschiedliche Behandlung von Industrie- und anderen Betrieben aufzuheben, die Aufgaben von Suva und Arbeitsinspektorat zu entflechten und die neuen Sicherheitskontrollen durch ein Präventionsgesetz abzusichern.Zur konkreten Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes regten die Experten insbesondere die Einführung der 40-Stunden-Woche und der Mutterschaftsversicherung an, zudem mehr Mitbestimmung am Arbeitsplatz und bessere Unfallverhütung. Nacht- und Sonntagsarbeit sollte nur geleistet werden, wo dies aus technischen oder sozialen Gründen unabdingbar ist. Zudem sollte der Schutz der Jugendlichen verstärkt werden und Teilzeit- und Temporärangestellte mehr Beachtung erhalten.

Zur konkreten Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes regten die Experten insbesondere die Einführung der 40-Stunden-Woche und der Mutterschaftsversicherung an, zudem mehr Mitbestimmung am Arbeitsplatz und bessere Unfallverhütung

Im Gerangel um die Frage, ob der im Vorjahr von Volk und Ständen angenommene arbeitsfreie Nationalfeiertag der Lohnzahlungspflicht unterstellt werden soll, wollte sich die Landesregierung vorerst entgegen der von Bundesrat Cotti in der parlamentarischen Debatte gemachten Zusage nicht festlegen, sondern dies den Verhandlungen unter den Sozialpartnern überlassen. Arbeitgeber und Gewerbeverband wandten sich deutlich gegen eine Lohnzahlung, die nach Schätzung des BIGA knapp ein halbes Prozent der gesamten Lohnsumme ausmachen dürfte. Der SGB erachtete die zögerliche Haltung des Bundesrates hingegen als Verstoss gegen Treu und Glauben. Es sei unannehmbar, dass sich der Bundesrat nun auf diese Weise aus der Verantwortung zu schleichen suche, denn wenn die Stimmberechtigten gewusst hätten, dass die Lohnfortzahlung nicht gesichert sei, wäre der Ja-Stimmen-Anteil in der Volksabstimmung wohl nicht so hoch gewesen. Aufgrund der heftigen Reaktionen in der Bevölkerung bestimmte der Bundesrat den 1. August des Berichtsjahres in einer Übergangsverordnung zum bezahlten Feiertag. Trotz der heftigen Opposition der Wirtschaftsverbände hielt er auch in dem im Herbst vorgelegten Bundesfeiertagsgesetz an der Lohnfortzahlungspflicht fest.

In der Folge der angenommenen parlamentarischen Initiative Ruf arbeitete die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates einen Gesetzesentwurf aus, der gesamtschweizerisch für den 1

Mit einem Postulat wollte der Berner SP-Nationalrat Strahm den Bundesrat bitten, eine Erhebung über die Arbeitszeitwünsche der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie über das Potential der wirtschaftlich teilbaren Arbeitsplätze in der Schweiz durchzuführen. Die Resultate dieser repräsentativen Erhebung sollten Grundlagen für eine solidarische und flexible Arbeitszeitgestaltung in der Zukunft liefern. Da der Vorstoss von den Nationalräten Allenspach (fdp, ZH) und Leuba (lp, VD) bekämpft wurde, musste die Diskussion verschoben werden.

Flexible Arbeitszeitgestaltung (Po.94.3212)
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Jeder neunte Erwerbstätige arbeitet in der Schweiz regelmässig in der Nacht, am Wochenende oder im Schichtbetrieb. Dies ergab die erste umfassende Repräsentativ-Untersuchung in diesem Bereich, welche zwischen September 1992 und Januar 1993 im Auftrag des BIGA durchgeführt worden war. Das Ausmass war bei den Frauen nicht wesentlich geringer als bei den Männern. Der relative Anteil aller Nacht-, Wochenend- und Schichtarbeitenden ist in den Branchen Luftfahrt, Bahnen und Gastgewerbe (47,4%) sowie Gesundheitswesen und Heime (35,6%) besonders hoch, während er bei den Banken und Versicherungen (2,1%) sowie im Handel (2,0%) deutlich unter dem Durchschnitt liegt.

Umgfrage zur Nachtarbeit
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)