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2005 wurde in der Schweiz erstmals die Grenze von 7 Mrd. geleisteter Arbeitsstunden überschritten bei gleichzeitig stabil bleibender Wochenarbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden (42,3 Stunden). In der Zeitspanne 2000-2005 verzeichnete der primäre Sektor stets die höchste durchschnittliche Wochenarbeitszeit (rund 45,5 Stunden).

wöchentliche Normalarbeitszeit 41,8 Stunden Überstunden

Afin d’éviter le dumping salarial et social avec l’éventuelle extension de la libre circulation des personnes aux dix nouveaux pays de l’UE en votation le 25 septembre, le syndicat Unia a soumis au Seco, au mois de juillet, un contrat-type de travail national pour les ouvriers agricoles. Celui-ci fixait un revenu mensuel minimal de 3500 francs pour 45 heures hebdomadaires. L’USP, qui avait établi pour 2004 un salaire minimal de 2915 francs, et qui était revenue en arrière en l’abaissant à 2700 francs pour les employés non qualifiés saisonniers, n’a pas adhéré à la proposition d’Unia, estimant que le salaire minimal actuel était suffisant.

contrat-type de travail national pour les ouvriers agricoles

Gegen das Votum des links-grünen Lagers trat der Nationalrat mit 99 gegen 64 Stimmen auf die im Vorjahr vom Ständerat beschlossene Revision des Arbeitsgesetzes und damit auf den Antrag des Bundesrates ein, den Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz von 20 auf 18 Jahre zu senken. Betroffen sind Nacht- und Sonntagsarbeit. Der bereits in der kleinen Kammer eingebrachte Antrag der SP und der GP, zumindest die Lehrlinge von der Neuregelung auszunehmen, da sie durch das in der Schweiz geltende duale Ausbildungssystem (Berufsschule und praxisbezogene Lehre) besonders belastet seien, wurde mit 91 zu 79 Stimmen abgelehnt; einzelne CVP-Vertreter schlossen sich hier der Linken an. In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzesänderung mit 100 zu 72 Stimmen angenommen, was darauf zurückzuführen war, dass sich die CVP-Abgeordneten nach einigem Zögern doch mehrheitlich hinter den Entwurf stellten. In der Schlussabstimmung passierte die Revision im Ständerat mit 38 zu sechs und im Nationalrat mit 114 zu 76 Stimmen. Das von den Jugendorganisationen der SP und der Gewerkschaften angedrohte Referendum wurde nicht ergriffen.

Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz auf 18 Jahre gesenkt

Gemäss BFS blieb im Jahr 2005 die durchschnittliche betriebsübliche Wochenarbeitszeit mit 41,6 Stunden gegenüber dem Vorjahr stabil. Dies gilt sowohl für die Gesamtwirtschaft als auch für die einzelnen Wirtschaftssektoren (41,3 Stunden im Sekundär- und 41,7 Stunden im Tertiärsektor).

wöchentliche Normalarbeitszeit 41,8 Stunden Überstunden

Eigentlich hätte der Nationalrat bereits in der Frühjahrssession eine vom Ständerat im Herbst 2004 gutgeheissene Motion seiner WAK behandeln sollen, welche eine nicht nur auf Verkaufsgeschäfte in den Bahnhöfen und Flughäfen beschränkte Liberalisierung der Arbeitszeitvorschriften für das Verkaufspersonal verlangte. Auf Antrag Gutzwiller (fdp, ZH) verschob er den Entscheid bis nach der Volksabstimmung über die Arbeitsgesetzrevision. Nach der nur sehr knappen Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zum neuen Arbeitsgesetz im November lehnte er die von der Linken und – im Gegensatz zur Volksabstimmungsvorlage und zum Entscheid im Ständerat – nun auch von der CVP bekämpfte Motion ab. Auch rund ein Viertel der SVP-Fraktion war gegen diese Liberalisierung.

Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeit am Sonntag

Nachdem die beiden Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse zu Jahresbeginn das Referendum gegen eine Revision des Arbeitsgesetzes im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in den Bahnhof- und Flughafenarealen eingereicht hatten, stimmte das Volk im Herbst darüber ab. Inhaltlich ging es darum, in grossen Zentren des öffentlichen Verkehrs (d.h. in etwa 25 Bahnhöfen und den Flughäfen) die Beschäftigung von Verkaufspersonal an Sonntagen und am Abend ohne Sonderbewilligung und ohne Limitierung des Warenangebots auf Reisebedarf zu erlauben. Die Gegner der Vorlage, neben den Gewerkschaften die SP, die GP, die EVP, die PdA und die EDU sowie die Organisationen der protestantischen und der katholischen Kirchen, sahen in dieser Liberalisierung nur einen ersten Schritt zu einer generellen Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. Sie massen deshalb der Gesetzesrevision, von der direkt lediglich rund 2500 Beschäftigte in den grossen Bahnhöfen und Flughäfen betroffen waren, einen grossen symbolischen Wert zu. Opposition meldete auch der Schweizer Detaillistenverband, in welchem die kleinen Verkaufsgeschäfte zusammengeschlossen sind, an. Er befürchtete Konkurrenznachteile, weil sich seine Mitglieder in der Regel die teuren Mieten in den Bahnhöfen nicht leisten und deshalb von den liberaleren Öffnungszeiten nicht profitieren können.

Für die Arbeitsgesetzrevision traten die SVP, die FDP, die CVP und die Liberalen sowie Economiesuisse und der Gewerbeverband ein. Am meisten erstaunte die sehr deutlich (mit 122:9 Stimmen) beschlossene Ja-Parole der traditionell der katholischen Kirche nahe stehenden CVP; lediglich fünf ihrer Kantonalparteien entschieden sich für ein Nein (LU, OW, SZ, TI, VS) und eine gab die Stimme frei (BL). Dass sich die Leitung der SBB ebenfalls für die Gesetzesrevision einsetzte, da sie mit der Vermietung dieser Läden beträchtliche Einnahmen erzielt, verärgerte die Gewerkschaften. Die Befürworter argumentierten, die dank einer bis zur Volksabstimmung geltenden Sonderbewilligung des Bundesrats zugelassenen liberalisierten Öffnungszeiten entsprächen offensichtlich einem Bedürfnis der Konsumenten. Zudem wiesen sie darauf hin, dass die Ablehnung der Vorlage nicht etwa, wie von den Gegnern behauptet, die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes, sondern eine Rückkehr zu den früheren restriktiven Verhältnissen bedeuten würde. Dies hätte die Schliessung von Läden resp. eine massive Reduktion ihres Sortiments und ihrer Verkaufsfläche und damit auch die Entlassung von Personal zur Folge.

Das Volk stimmte am 27. November der Arbeitsgesetzrevision und damit der generellen Öffnung der Läden in grossen Bahnhöfen und Flughäfen an Sonntagen und am Abend mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,6% zu. Am deutlichsten war die Zustimmung in den städtischen Zentren der Deutschschweiz, die ländlichen Regionen der französischsprachigen Schweiz wiesen die höchsten Nein-Anteile auf. Angenommen wurde die Vorlage allerdings nur in sieben, stark urbanisierten Kantonen (ZH, GE, BS, BL, BE, AG und ZG). Am meisten Ja-Stimmen gab es im Kanton Zürich (62%), am wenigsten im Jura mit 21%.


Abstimmung vom 27. November 2005

Beteiligung: 42,3%
Ja: 1 026 833 (50,6%)
Nein: 1 003 900 (49,4%)

Parolen:
– Ja: SVP (1*), FDP, CVP (6*), LP, Lega; Economiesuisse, SGV, SBV, Arbeitgeberverband.
– Nein: SP, GP, EVP, SD, EDU; SGB, Travail.Suisse, ev. und kath. Landeskirchen.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Obwohl das Referendum gegen die Arbeitsgesetzrevision von den Gewerkschaften eingereicht und von allen Linksparteien unterstützt worden war, zeigte die Vox-Analyse, dass beim Entscheid über die Ladenöffnungszeiten am Sonntag nicht der Links-Rechts-Konflikt dominierte. Im Vordergrund standen vielmehr Werthaltungen wie die Religiosität, die Einstellung zum Wirtschaftssystem und in geringerem Masse auch zur Modernisierung der Schweiz. Am grössten war der Verhaltensgegensatz zwischen intensiv praktizierenden Christen und Personen, die nur selten oder gar nicht an Gottesdiensten teilnehmen. Da stark religiös geprägte Menschen und auch die Wahrer von Traditionen sich politisch eher rechts einordnen, spielte die politische Grundhaltung eine weniger grosse Rolle, als angesichts der Haltung der politischen Parteien hätte erwartet werden können. Die Parolen der Bundesratsparteien wurden entsprechend unterschiedlich befolgt. Am treuesten waren die Sympathisanten der FDP, welche zu 78% ein Ja in die Urne legten. Bei der SP und der SVP war die Anhängerschaft hälftig gespalten und bei der CVP stimmten zwei von drei Sympathisanten gegen die Parteiparole.

Revision des Arbeitsgesetzes

Das Volk stimmte am 27. November der Arbeitsgesetzrevision und damit der generellen Öffnung der Läden in grossen Bahnhöfen und Flughäfen an Sonntagen und am Abend mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,6% zu. Die Vorlage, von der bloss rund 2'500 Angestellte direkt betroffen waren, war sowohl von den Gewerkschaften als auch von den Kirchen vehement bekämpft worden, weil diese darin einen entscheidenden Schritt zur Aufhebung des grundsätzlich arbeitsfreien Sonntags sahen. Nach diesem äusserst knappen Abstimmungsausgang verzichteten die CVP und eine starke Minderheit der SVP darauf, das im Parlament aufgegleiste Projekt einer generellen Zulassung der Sonntagsarbeit im Detailhandel weiter zu unterstützen. Mit ihrer Hilfe gelang es der Linken, eine entsprechende, vom Ständerat bereits gutgeheissene Motion im Nationalrat abzulehnen.

Revision des Arbeitsgesetzes Ladenöffnungszeiten in den Bahnhof- und Flughafenarealen Gegner

Im Herbst gaben die Delegierten der GP in Stans (NW) einstimmig die Ja-Parole zum von ihnen mit lancierten Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft heraus. Parteipräsidentin Ruth Genner (ZH) äusserte die Hoffnung, das erstmalige Bündnis mit dem schweizerischen Bauernverband bilde den Anfang einer erfolgreichen ökologischen Ausrichtung der schweizerischen Landwirtschaftspolitik. Mit 82:7 Stimmen bei zehn Enthaltungen empfahlen die Grünen nach engagierter Diskussion die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen zur Ablehnung. In einer Resolution forderten sie Bundesrat und Parlament auf, die Lex Koller nicht aufzuheben, ohne Schutzmassnahmen zu ergreifen; die Möglichkeit für Personen mit Wohnsitz im Ausland, uneingeschränkt Grundstücke zu erwerben, werde zu einer starken Zunahme von Wochenendhäusern und Zweitwohnungen führen, was sich katastrophal auf die Landwirtschaft, die Umwelt und die Wirtschaft in den Tourismusregionen auswirke.

Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft

Als Erstrat stimmte der Ständerat in der Frühjahrssession der Senkung der Altersgrenze für den Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz von 20 auf 18 Jahre mit 27 zu 8 Stimmen zu. Damit gelten in Bezug auf Nacht- und Sonntagsarbeit für alle Beschäftigten ab 18 Jahren die gleichen Schutzbestimmungen. Grundsätzlich hatte auch die Linke gegen die generelle Senkung der Altersgrenze kaum Einwände; auch für sie machte es wenig Sinn, für Personen zwischen 18 und 20 Jahren, welche zivilrechtlich als volljährig gelten, Nachtarbeit grundsätzlich zu verbieten. Ständerätin Fetz (sp, BS) verlangte aber die Beibehaltung von besonderen Schutzbestimmungen für Lehrlinge. Ein Antrag der Linken, das Schutzalter für Lehrlinge bei 20 Jahren zu belassen, fand zwar bei einem Teil der CVP-Abgeordneten, nicht aber bei der Ratsmehrheit Anklang und wurde mit 27 zu 11 Stimmen abgelehnt. Bundesrat Deiss hatte als Gegenargument gegen diesen Antrag ins Feld geführt, dass die Sozialpartner in Branchen mit regelmässiger Nachtarbeit auch nach der Gesetzesänderung ohne weiteres Sonderbestimmungen für ihre Lehrlinge vereinbaren können. Die Jugendsektionen der Gewerkschaften und der SP protestierten gegen diesen Entscheid und drohten, sollte er vom Nationalrat bestätigt werden, mit einem Referendum.

Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz auf 18 Jahre gesenkt

Aus den neusten Ergebnissen der Statistiken zur Arbeitszeit des BFS ging hervor, dass 2003 die Gesamtzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in der Schweiz gegenüber dem Vorjahr um 0,4% höher lag als im Vorjahr. Dieses Ergebnis war in erster Linie auf eine deutliche Abnahme des jährlichen Absenzvolumens um 7,5% und eine Zunahme des jährlichen Überzeitvolumens um 2,8% zurückzuführen. Für den grössten Teil der Absenzen wurden gesundheitliche Gründe geltend gemacht. Die Überzeiten variierten stark je nach Wirtschaftszweig. Innerhalb von fünf Jahren hat sich die effektive wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden um acht Minuten verringert.

wöchentliche Normalarbeitszeit 41,8 Stunden Überstunden

Nach Ansicht des Bundesrates, der bürgerlichen Parteien, der Arbeitgeber in Industrie und Gewerbe und der meisten Kantone soll der Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz auf 18 Jahre gesenkt werden. Das Schutzalter ist heute im Arbeitsgesetz für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 19 Jahre und für Lehrlinge auf 20 Jahre festgelegt. Bis zu diesem Alter haben sie Anspruch auf längere Ruhezeiten und dürfen nicht für Nacht- und Sonntagsarbeit eingesetzt werden. Die Befürworter argumentierten, die Herabsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre bringe mehrere Vorteile mit sich: Erstens stimme es mit der zivilrechtlichen Volljährigkeit überein und entspreche dem Schutzalter im europäischen und internationalen Recht. Ausserdem würde ein auf 18 Jahre festgelegtes Schutzalter erlauben, die Schutzmassnahmen für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezielter und strenger zu gestalten, da diese Massnahmen auf einen engeren Personenkreis anwendbar wären. Schliesslich könnten junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie Erwachsene eingesetzt werden, was ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhe. Linke Parteien, Gewerkschaften, Jugendverbände und die Kirchen lehnten die Gesetzesänderung kategorisch ab. Sie argumentierten, die Schweiz könne wegen ihres dualen Bildungssystems, welches die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz mit dem Besuch der Berufsschule verbindet, nicht mit anderen Ländern verglichen werden. SGB-Präsident und Nationalrat Rechsteiner(sp, SG) stellte die Vorlage in den Zusammenhang mit der angestrebten Lockerung des Sonntagarbeitsverbots im Detailhandel und drohte mit dem Referendum.

Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz auf 18 Jahre gesenkt

In der Schweiz wird immer häufiger Teilzeit gearbeitet. Eine auf den Daten der Volkszählung 2000 basierende Studie zeigte, dass jede vierte erwerbstätige Person eine Teilzeitstelle hat, wobei die entsprechende Quote bei den Frauen deutlich höher liegt als bei den Männern. 78% der Teilzeit jobbenden Frauen sind Mütter. Am stärksten verbreitet ist Teilzeitarbeit im Gesundheitswesen und in den Lehrberufen, wo die Frauen traditionell stark vertreten sind. In diesen Bereichen sind heute aber auch Männer öfter Teilzeit tätig.

neuere Arbeitsformen

Gemäss der neuesten Erhebung des BFS wurden 2000 in der Schweiz rund 8 Mrd. Stunden unbezahlte und 6.7 Mrd. Stunden bezahlte Arbeit geleistet. Der Wert der unbezahlten Arbeit wurde auf CHF 250 Mrd. geschätzt. Die Hausarbeit machte rund drei Viertel der nicht entlöhnten Arbeit aus und wurde v.a. von Frauen im eigenen Haushalt erbracht. Am grössten war der Arbeitaufwand in Familienhaushalten mit Kindern unter 15 Jahren. Das BFS veranschlagte die unbezahlt geleistete Arbeit auf gut 70% der von der schweizerischen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfassten Bruttowertschöpfung (BIP).

unbezahlten Arbeit

Der Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit sowie auch ein Rückweisungsantrag Daguet (sp, BE) wurden im Nationalrat deutlich abgelehnt. Er fand nur bei der SP (mit vier Abweichlern), der Fraktion EVP/EDU, einer knappen Mehrheit der Grünen sowie einzelnen Vertretern der CVP Unterstützung. In der Detailberatung unterlag auch der Antrag, die bewilligungsfreie Sonntagsarbeit lediglich für Geschäfte mit einem Gesamtarbeitsvertrag einzuführen. Im Ständerat war die Sache vorerst nicht so klar. Auch bürgerliche Abgeordnete fanden, dass die Kommission des Nationalrats ein Vernehmlassungsverfahren zumindest bei den Kantonen hätte durchführen müssen, und dass zudem die Definition, was als bedeutendes Verkehrszentrum zu gelten habe, näher bestimmt werden müsste. Auf Antrag Gentil (sp, JU) beschloss die kleine Kammer zwar Eintreten, aber Rückweisung an ihre eigene Kommission, um das Versäumte nachzuholen. Nach diesen Abklärungen stimmte auch der Ständerat zu und das Geschäft wurde in der Herbstsession verabschiedet. Nachdem im Nationalrat der Gewerkschaftsbundspräsident Rechsteiner (sp, SG) vor der Schlussabstimmung mit dem Referendum gedroht und die Delegiertenversammlung des SGB dieses bereits vor der Behandlung im Ständerat grundsätzlich beschlossen hatte, lancierte dieser die Unterschriftensammlung für eine Volksabstimmung. Das Referendum wurde anfangs 2005 mit gut 80'000 Unterschriften eingereicht. Nicht nur in Bahnhöfen und Flughäfen gibt es Sonntagsarbeit in Detailhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sondern auch in bestimmten Geschäften (z.B. Bäckereien) und generell in Tourismusorten. Die Bestimmungen sind infolge der kantonal geregelten Öffnungszeiten uneinheitlich. Der Ständerat überwies eine Motion seiner WAK, welche eine zusammenfassende Darstellung dieser Verhältnisse und der geltenden Schutzbestimmungen für die Beschäftigten verlangt.

Revision des Arbeitsgesetzes

Die WAK des Nationalrats legte ihren Bericht zur Umsetzung der im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH) für eine Liberalisierung der Sortimentsbeschränkungen und der Ladenöffnungszeiten in den Bahnhof- und Flughafenarealen vor. Die Initiative war eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahre 1997 gewesen, welches festgehalten hatte, dass die, gemessen an den Vorschriften in den Standortkantonen, liberalen Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen nur für Geschäfte gelten würden, deren Angebot in sehr engem Zusammenhang mit dem Bedarf von Reisenden steht (z.B. Bücher, Blumen, Getränke). Nachdem das Parlament 1998 die Bestimmungen, was zum Bedarf von Bahn- und Flughafenkunden gehört, erweitert hatte (z.B. auch Unterhaltungselektronik, Kleider und Schuhe), blieb das Bundesgericht bei seiner restriktiven Haltung. Es anerkannte, dass damit für diese Läden zwar liberalere Öffnungszeiten gelten, urteilte aber, dass die Beschäftigung von Verkaufspersonal am Sonntag gemäss Arbeitsgesetz verboten resp. bewilligungspflichtig ist. Die Kommission schlug nun vor, dass für die Sonderregelung des Abend- und Sonntagsverkaufs in Bahnhöfen und Flughäfen nicht mehr das Warensortiment sondern die Grösse und Bedeutung dieser Zentren des öffentlichen Verkehrs entscheidend sein soll. Mit einer Teilrevision des Arbeitsgesetzes soll in bedeutenden Verkehrszentren die Arbeit in diesen Geschäften bis 23h00 und am Sonntag bewilligungsfrei werden, wobei für die Sonntagsarbeit Vorschriften über Kompensationen und minimale Anzahl von arbeitsfreien Tagen erlassen werden. Die Kommissionsmitglieder der SP und der GP beantragten, darauf entweder gar nicht einzutreten oder dann wenigstens die Bestimmung aufzunehmen, dass die Sonntagsarbeit nur bei Vorliegen eines Gesamtarbeitsvertrags zugelassen werde.

Revision des Arbeitsgesetzes

2003 hat sich in der Schweiz das Total der geleisteten Arbeitsstunden trotz einer schwachen Beschäftigungszunahme (+0,6%) gegenüber dem Vorjahr um 0,6% verringert. Der Anstieg der jährlichen Absenzen um 6,2%, die Abnahme der jährlichen Überzeiten um 3,0% und der Rückgang der jährlichen Normalarbeitszeit um 0,8% sind die Gründe für diese Abnahme. Die wöchentliche Normalarbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden lag bei 41,7 Stunden. Innerhalb von zehn Jahren hat sich die wöchentliche Normalarbeitszeit um 13 Minuten verringert.

wöchentliche Normalarbeitszeit 41,8 Stunden Überstunden

Der Nationalrat gab gegen den Widerstand der Linken einer parlamentarischen Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH) Folge, welche eine Liberalisierung der Sortimentsbeschränkungen und Ladenöffnungszeiten in den Bahnhof- und Flughafenarealen fordert. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom Vorjahr dürfen diese Geschäfte an Sonntagen gemäss den arbeitsrechtlichen Bundesvorschriften auch dann einzig bestimmte Produkte (so genannter Reisebedarf) verkaufen, wenn die kantonalen Gesetze die Offenhaltung von Geschäften erlauben.

Revision des Arbeitsgesetzes

Mit einer Motion verlangte Nationalrat Rechsteiner (sp, SG) eine strengere Kontrolle der Arbeitsbedingungen der Lastwagenchauffeure, insbesondere bei der Einhaltung der Ruhezeiten. Der Bundesrat unterstützte zwar die Stossrichtung der Eingabe, sah sich aber ausserstande, alle Massnahmen in der gewünschten Form und Zeitspanne umzusetzen, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte. Er machte insbesondere geltend, umfangreiche Sicherheitskontrollen könnten nur in Absprache mit den anderen europäischen Staaten erfolgen, da sich sonst für die Schweizer Wirtschaft ungünstige Wettbewerbsverzerrungen ergeben würden.

Lastwagenchauffeure

Der Nationalrat hiess ein Postulat Rennwald (sp, JU) gut, das den Bundesrat ersucht dafür zu sorgen, dass das im Arbeitsgesetz festgeschriebene grundsätzliche Verbot der Sonntagsarbeit auch tatsächlich eingehalten wird. Rennwald stiess sich insbesondere an einer Verordnung des BIGA von 1997, die den Kantonen das Recht zugestand, für die Verkaufsgeschäfte im Interesse einer Harmonisierung der Bewilligungspraxis in den Kantonen und im Sinne einer Vereinfachung des administrativen Aufwandes jährlich zwei Globalbewilligungen zu erteilen, und zwar ohne weitere Bedürfnisabklärung, da aufgrund einer generellen Beurteilung ein genügendes Bedürfnis in diesem Umfang als gegeben angesehen werden könne. Diese extensive Auslegung des Gesetzes war 2002 vom Bundesgericht im Streitfall zwischen der Gewerkschaft Unia und dem Kanton Bern als unzulässig beurteilt, die Verordnung aber dem Urteil nicht angepasst worden. Das Bundesgericht hatte insbesondere festgehalten, dass für jede Ausnahmebewilligung eine Bedürfnisabklärung nötig sei.

Sonntagsarbeit

Obgleich die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Folgegeben plädierte, setzte sich im Nationalrat eine rechtsbürgerliche Minderheit mit 93 zu 83 Stimmen durch und verwarf eine von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen mitunterzeichnete parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (Pa.Iv. 01.437), die mindestens eine fünfte Ferienwoche für Arbeitnehmende über 50 Jahren einführen wollte. Ebenfalls abgelehnt wurde eine parlamentarische Initiative Wyss (sp, BE) (Pa.Iv. 01.445), die sechs Wochen Ferien für Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verlangte.

Ferien

Die Gewerkschaft SMUV präsentierte ihre Forderungen für die Verhandlungen zur Gesamterneuerung des GAV der Maschinenindustrie. Da die Erfahrungen der letzten 10 Jahre gezeigt hätten, dass die Entlöhnung nicht mit der Produktivitätssteigerung und den Gewinnen Schritt halte, verlangte der SMUV eine Anhebung der Löhne um 2% plus den Teuerungsausgleich. Generell soll es in der Maschinenindustrie keine Löhne unter 3'500 Fr. brutto pro Monat mehr geben. Zudem sollen konkrete Massnahmen zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen getroffen werden. Die Gewerkschaft will zudem eine Verkürzung der jährlichen Normalarbeitszeit um 40 Stunden auf 2'040 Stunden sowie zwei zusätzliche Ferientage. Schliesslich verlangte der SMUV ein direktes Interventionsrecht der Gewerkschaften bei Entlassungen und Umstrukturierungen sowie die Einführung einer gesetzlichen Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen.

Maschinenindustrie

Anfang Januar wählte die EVP in Riehen (BL) Joël Blunier zum neuen, vollamtlichen Generalsekretär. Blunier, zuvor wissenschaftlicher Mitarbeiter der EVP Schweiz, trat die Nachfolge von Daniel Reuter an. Ausserdem sprachen sich die Delegierten für den UNO-Beitritt der Schweiz aus. Der Zentralvorstand lehnte die Initiative "für eine kürzere Arbeitszeit" ab.

Neuer Generalsekretär für die EVP

Die Parolen der PdA deckten sich mit jenen der SP, mit Ausnahme der Volksinitiative des Gewerkschaftsbundes "für eine kürzere Arbeitszeit", welche die PdA zur Ablehnung empfahl, da die Initiative auch eine gewisse Flexibilisierung (Jahresarbeitszeiten) einführen wollte. In den Parlamentswahlen in den Kantonen Waadt (12) und Jura (1) konnte die PdA ihre Mandate halten.

PdA lehnt Arbeitszeitverkürzungsinitiaitve ab

Mit 147 zu 57 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Fetz (sp, BS) ab, die den 1. Mai auf nationaler Ebene zum arbeitsfreien und bezahlten Feiertag erklären wollte. Die Initiantin machte vergebens geltend, eine Aufwertung des Tags der Arbeit, der in mehreren Kantonen bereits als Feiertag gilt, wäre ein Zeichen für die Würdigung der Arbeit in Abgrenzung zur überhandnehmenden „Abzockerei“ auf Börsen- oder Managerebene und eine generelle Würdigung der in der Schweiz letztlich gut funktionierenden Sozialpartnerschaft.

1. Mai

Mit 116 zu 55 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, welche die Ausarbeitung eines Anti-Mobbing-Gesetzes verlangte. Zisyadis wollte gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung des Mobbing am Arbeitsplatz und zu dessen Prävention sowie eine strafrechtlich stärkere Ahndung erreichen. Das Plenum schloss sich der Ansicht der Kommission an, wonach die geltenden Gesetze genügend Interventionsmöglichkeiten bieten und das Problem in erster Linie auf Ebene der Prävention angegangen werden muss.

Mobbing