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Gewissermassen als Pionierleistung akzeptierten die Angestellten der Druckvorbereitung der Tagesanzeiger-Media AG eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit um 15%, um damit zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beizutragen. Zwei Drittel des Lohnausfalls tragen die Arbeitnehmer, ein Drittel übernimmt das Unternehmen. Die Arbeitslosenversicherung verweigerte aufgrund der heutigen Rechtslage eine Beteiligung an diesem Modell.

Kurzarbeit
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Laut einer Untersuchung des Institutes der deutschen Wirtschaft (IW) arbeiteten 1994 die Amerikaner mit einer Jahressollarbeitszeit von 1896 Stunden am längsten. Auch Portugal (1882), Japan (1880) und die Schweiz (1838) wiesen relativ hohe Arbeitszeiten auf. Während Länder wie Frankreich (1755), Grossbritannien (1752) und Italien (1744) sich im Mittelfeld befinden, liegen Dänemark (1687) und die alten Bundesländer Deutschlands (1620) am Schluss der internationalen Rangliste. Die tariflich vorgegebene Arbeitszeit stimmt jedoch häufig nicht mit der effektiv geleisteten überein. In der Schweiz etwa lag 1994 die tarifliche Wochenarbeitszeit eines Arbeiters in der Industrie bei 40,5 Stunden, die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit betrug aber 41,4 Stunden. In fast allen Industriestaaten ist die tarifliche Arbeitszeit in den vergangenen fünf Jahren weiter verkürzt worden. So sank zwischen 1989 und 1994 in Portugal die Jahressollarbeitszeit in der Industrie um 134 Stunden, in Irland um 62 Stunden, in Japan und Westdeutschland um je 48 Stunden und in der Schweiz um 36 Stunden.

Arbeitszeiten
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Eine Studie des Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrums der Universität Basel versuchte anhand von Befragungen von Personalchefs herauszufinden, warum nur 4% der qualifizierten Stellen und lediglich 0,5% im obersten Kader durch Teilzeitangestellte besetzt werden, obgleich Personalverantwortliche durchaus die positiven Seiten von Teilzeitarbeit und Job-sharing (flexiblerer Einsatz, geringere Abwesenheitsraten, höhere Leistungsfähigkeit pro Stunde usw.) anerkennen. Als einer der Hauptgründe wurde die verbreitete Annahme genannt, dass für Führungsaufgaben volle Präsenz erforderlich sei. Gemäss den Autorinnen der Studie ist diese Aussage umso erstaunlicher, als sich die meisten vollzeitlich arbeitenden Führungskräfte aufgrund von externen Sitzungen, VR-Mandaten oder politischen Verpflichtungen durch häufige Abwesenheit im Betrieb auszeichnen.

Teilzeitarbeit
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000

Eine vom Obwaldner Landammann Adalbert Durrer (cvp) präsidierte Expertenkommission befasste sich mit der Umsetzung einer 1991 überwiesenen Motion Zimmerli (svp, BE) (90.780), welche eine Lockerung des Raumplanungsgesetzes (RPG) im Bereich Landwirtschaft und Landschaft fordert. Die Experten schlugen vor, dass in der Landwirtschaftszone nicht mehr nur bodenabhängige Nutzungen möglich sein sollen. Zugelassen wären künftig auch Bauten und Anlagen, die zur langfristigen Erhaltung eines Landwirtschafts- oder Gartenbaubetriebs dienen. Darunter fallen auch bodenunabhängige Betriebsteile wie die Intensivmast oder Hors-sol-Kulturen und Anlagen für die Aufbereitung, die Lagerung und den Verkauf von betriebseigenen Erzeugnissen. Mit einem erweiterten Ausnahmetatbestand im RPG sollen die Kantone ausserdem die Kompetenz erhalten, Zweckänderungen von bestehenden Bauten ausserhalb der Bauzone zuzulassen, wenn das dadurch erzielbare Einkommen zur langfristigen Erhaltung des landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betriebs erforderlich ist. Nicht beanspruchte landwirtschaftliche Gebäude könnten als Ferienwohnungen genutzt werden. Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Kommissionsvorschlag stiess in Umweltkreisen, bei Parteien und der Wirtschaft auf massive Kritik und wurde auch von einer Mehrheit der Kantone abgelehnt. So würde gemäss vielen Kritikern die bisherige strikte Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet unterlaufen, und es drohe eine beschleunigte Zersiedelung. Auf Opposition stiess vor allem auch die Zulassung bodenunabhängiger Agrar-Industrie. So befürchtete das Gewerbe eine Privilegierung der Bauern, welche auf billigstem Boden auf gewerbliche Tätigkeit umsteigen könnten. Nur die SVP und der Schweizerische Bauernverband begrüssten die Vorlage vorbehaltlos.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 96.040)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Trotz beträchtlicher Arbeitslosigkeit leisten rund 50% der Beschäftigten Überstunden, wie eine repräsentative Umfrage in der Deutschschweiz belegte. Das Ausmass der Überzeit ist umso grösser, je höher die Position im Betrieb, die Ausbildung und das Einkommen sind. Ziemlich genau 50% der Befragten gaben an, im Erhebungsmonat (Juli 1994) Überstunden erbracht zu haben. Beim Kader waren es gar 61%, bei den Angestellten mit Mittel- und Hochschulabschluss 64% und bei jenen Arbeitnehmern, die über 8000 Fr. im Monat verdienen, volle 75%.

Überstunden
Dossier: Diverse Statistiken zum Arbeitsmarkt 1990-2000


Ein vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) bei alt Bundesrat H.-P. Tschudi und alt Bundesrichter A. Berenstein in Auftrag gegebener Bericht über den gegenwärtigen Stand des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kam zum Schluss, dass die heutige Gesetzgebung veraltet, uneinheitlich und lückenhaft sei. So seien zahlreiche Bereiche der Arbeitswelt von den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes ausgenommen, namentlich Landwirtschaft, öffentliche Verwaltungen und Hausarbeit im privaten Haushalt.

Die Autoren schlugen deshalb vor, sämtliche gesundheits- und sicherheitsrelevanten Bestimmungen in einem einzigen Erlass zusammenzuführen, die unterschiedliche Behandlung von Industrie- und anderen Betrieben aufzuheben, die Aufgaben von Suva und Arbeitsinspektorat zu entflechten und die neuen Sicherheitskontrollen durch ein Präventionsgesetz abzusichern.Zur konkreten Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes regten die Experten insbesondere die Einführung der 40-Stunden-Woche und der Mutterschaftsversicherung an, zudem mehr Mitbestimmung am Arbeitsplatz und bessere Unfallverhütung. Nacht- und Sonntagsarbeit sollte nur geleistet werden, wo dies aus technischen oder sozialen Gründen unabdingbar ist. Zudem sollte der Schutz der Jugendlichen verstärkt werden und Teilzeit- und Temporärangestellte mehr Beachtung erhalten.

Zur konkreten Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes regten die Experten insbesondere die Einführung der 40-Stunden-Woche und der Mutterschaftsversicherung an, zudem mehr Mitbestimmung am Arbeitsplatz und bessere Unfallverhütung

Im Gerangel um die Frage, ob der im Vorjahr von Volk und Ständen angenommene arbeitsfreie Nationalfeiertag der Lohnzahlungspflicht unterstellt werden soll, wollte sich die Landesregierung vorerst entgegen der von Bundesrat Cotti in der parlamentarischen Debatte gemachten Zusage nicht festlegen, sondern dies den Verhandlungen unter den Sozialpartnern überlassen. Arbeitgeber und Gewerbeverband wandten sich deutlich gegen eine Lohnzahlung, die nach Schätzung des BIGA knapp ein halbes Prozent der gesamten Lohnsumme ausmachen dürfte. Der SGB erachtete die zögerliche Haltung des Bundesrates hingegen als Verstoss gegen Treu und Glauben. Es sei unannehmbar, dass sich der Bundesrat nun auf diese Weise aus der Verantwortung zu schleichen suche, denn wenn die Stimmberechtigten gewusst hätten, dass die Lohnfortzahlung nicht gesichert sei, wäre der Ja-Stimmen-Anteil in der Volksabstimmung wohl nicht so hoch gewesen. Aufgrund der heftigen Reaktionen in der Bevölkerung bestimmte der Bundesrat den 1. August des Berichtsjahres in einer Übergangsverordnung zum bezahlten Feiertag. Trotz der heftigen Opposition der Wirtschaftsverbände hielt er auch in dem im Herbst vorgelegten Bundesfeiertagsgesetz an der Lohnfortzahlungspflicht fest.

In der Folge der angenommenen parlamentarischen Initiative Ruf arbeitete die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates einen Gesetzesentwurf aus, der gesamtschweizerisch für den 1

Mit einem Postulat wollte der Berner SP-Nationalrat Strahm den Bundesrat bitten, eine Erhebung über die Arbeitszeitwünsche der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie über das Potential der wirtschaftlich teilbaren Arbeitsplätze in der Schweiz durchzuführen. Die Resultate dieser repräsentativen Erhebung sollten Grundlagen für eine solidarische und flexible Arbeitszeitgestaltung in der Zukunft liefern. Da der Vorstoss von den Nationalräten Allenspach (fdp, ZH) und Leuba (lp, VD) bekämpft wurde, musste die Diskussion verschoben werden.

Flexible Arbeitszeitgestaltung (Po.94.3212)
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Jeder neunte Erwerbstätige arbeitet in der Schweiz regelmässig in der Nacht, am Wochenende oder im Schichtbetrieb. Dies ergab die erste umfassende Repräsentativ-Untersuchung in diesem Bereich, welche zwischen September 1992 und Januar 1993 im Auftrag des BIGA durchgeführt worden war. Das Ausmass war bei den Frauen nicht wesentlich geringer als bei den Männern. Der relative Anteil aller Nacht-, Wochenend- und Schichtarbeitenden ist in den Branchen Luftfahrt, Bahnen und Gastgewerbe (47,4%) sowie Gesundheitswesen und Heime (35,6%) besonders hoch, während er bei den Banken und Versicherungen (2,1%) sowie im Handel (2,0%) deutlich unter dem Durchschnitt liegt.

Umgfrage zur Nachtarbeit
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Die vom Bundesrat im März 1993 in die Vernehmlassung gegebenen Massnahmen zur Ablösung der 1989 vorgelegten befristeten Eingriffe im Bodenrecht waren von bürgerlichen Kreisen derart zerzaust worden, dass der Bundesrat darauf verzichtete, sie dem Parlament vorzulegen. Das Programm hatte vier Punkte - das Vorkaufsrecht für Mieter, das Vorkaufsrecht für Gemeinden, die Pflicht zur Publikation von Kaufpreisen nach Handänderungen sowie das private Erschliessungsrecht - vorgesehen. Die bürgerlichen Parteien (ohne Teile der CVP) sowie der Hauseigentümerverband und eine knappe Mehrheit der Kantone lehnten das Vorkaufsrecht als eigentumsfeindlich und marktbehindernd ab. Der Vorschlag der Publikation von Kaufpreisen nach Handänderungen wurde mit dem Argument bekämpft, er verstosse gegen den Datenschutz. Bundesrat Koller sprach von einer Patt-Situation im Bodenrecht und behielt sich vor, auf die Vorkaufsrechte zurückzukommen. Er legte im Mai lediglich eine Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) bezüglich der Vorschriften über die Erschliessung von Bauzonen vor, welche die heute bestehende Möglichkeit der Kantone, das sogenannte Recht auf Privaterschliessung zu gewähren, in eine Pflicht umwandelt. Zudem wird mit der Revision klargestellt, dass der Grundeigentümer einen Anspruch auf die zeitgerechte Erschliessung seines Baulandes hat und ihm zu dessen Durchsetzung die Rechtsmittel des RPG offenstehen. Von kantonaler Seite wurde kritisiert, dass das neue Erschliessungsrecht unnötigen Zentralismus bringe in einen Bereich, den Kantone und Gemeinden bisher autonom regeln konnten.

Erfolgreicher war im Vernehmlassungsverfahren vom Herbst 1993 der Entwurf zur Vereinfachung, Beschleunigung und Koordination der Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen, den der Bundesrat in derselben Botschaft ebenfalls als Teilrevision des RPG vorlegte. Gemäss dieser sollen die Kantone verpflichtet werden, Fristen für die Verfahren zu setzen. Weiter werden gewisse Minimalanforderungen an die Koordination der Baubewilligungen gestellt, ein Anspruch auf widerspruchsfreie Verfügungen verankert sowie die Konzentration des Beschwerdeverfahrens bei einer einzigen kantonalen Behörde vorgeschrieben. Die SP sowie verschiedene Kantone, darunter Zürich, lehnten die Revision als unnötig und sinnlos ab. Umweltorganisationen befürchteten von der zeitlichen Straffung der Verfahren die Vernachlässigung von Umwelt- und Landschaftsschutzinteressen. Der Ständerat wird die Revision des RPG als Erstrat in der Januar-Sondersession 1995 behandeln.

BRG 94.054: Teilrevision des RPG (Recht auf Privaterschliessung und Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren)

Mehrere Studien kamen aus ganz verschiedener Perspektive zum Schluss, dass gezielte Arbeitszeitverkürzungen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit führen könnten. Postuliert wurden dabei nicht generelle, sondern konjunkturzyklische Arbeitszeitverkürzungen, die sowohl den persönlichen Wünschen der Arbeitnehmer als auch der Kostenstruktur der Unternehmungen entsprechen müssten. Unter dem Motto "solidarische Arbeitszeitverkürzung" schlug der SGB vor, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten solle die Arbeitslosenversicherung Anreize für Arbeitszeitverkürzung schaffen, indem sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber je 40% der damit verbundenen Kosten übernehmen würde, während auf den Arbeitnehmer 20% entfallen sollten.

Gezielte Arbeitszeitverkürzungen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Im Februar leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft über eine Teilrevision des Arbeitsgesetzes zu. Schwerpunkte der Revision sind die gleiche Regelung der Arbeits- und Ruhezeiten für Männer und Frauen in allen Wirtschaftssektoren, die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, eine Verbesserung des Schutzes der in der Nacht und am Sonntag Erwerbstätigen sowie ein Sonderschutz für werdende Mütter, die Nachtarbeit verrichten. Damit soll das bis anhin geltende Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen in der Industrie aufgehoben werden.

Teilrevision des Arbeitsgesetzes: Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen in der Industrie
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Ende September gab der Bundesrat eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) in die Vernehmlassung. Darin sieht er, durch Anpassungen und Vereinheitlichung der kantonalen Gesetzgebungen, Massnahmen im Bereich der Behandlungsfristen sowie der Koordination der Bewilligungsverfahren vor. Zum Einen wären danach die heute oft vielfältigen Bewilligungsverfahren zu koordinieren, wobei dazu von den Kantonen eine Koordinationsstelle geschaffen werden soll. Auch für Beschwerden sollen entweder einheitliche kantonale Rekursinstanzen eingerichtet werden, welche die verschiedenen Verfahren in einem einzigen Entscheid beurteilen, oder ein einheitliches Verfahren soll bei der letzten kantonalen Instanz sichergestellt werden. Zum Anderen wären verbindliche Fristen zur Behandlung der Bewilligungsverfahren, mit der Möglichkeit von Sanktionen, in die kantonalen Gesetzgebungen einzufügen.

In der Vernehmlassung wurden die bundesrätlichen Vorschläge unterschiedlich beurteilt. Unter den Bundesratsparteien erachteten die drei bürgerlichen Gruppierungen die Massnahmen als grundsätzlich richtig, wenn sie auch nur Minimalforderungen entsprächen und in der eingeschlagenen Richtung fortzuführen seien, während die SP sie generell ablehnte. Nach ihrer Meinung, die sie mit den Grünen sowie den Umweltschutzverbänden teilte, dürfe die Forderung nach Vereinfachung der Verfahren nicht auf Kosten des Umwelt- und Landschaftsschutzes gehen. Der Schweizerische Baumeisterverband dagegen forderte eine stärkere Einschränkung des Beschwerderechts. Unter den Kantonen reagierten die meisten positiv, waren sich jedoch in der Frage der Umsetzung der Massnahmen nicht einig. Völlig ablehnend äusserte sich vor allem der Zürcher Regierungsrat.

BRG 94.054: Teilrevision des RPG (Recht auf Privaterschliessung und Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren)

Der 1. August wird ab 1994 den arbeitsfreien Feiertagen gleichgestellt. Ende Jahr gab der Bundesrat die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung, nachdem das Volk im September in der Abstimmung über die Initiative der SD (" 1. August-Initiative") einen neuen Bundesfeierartikel in die Verfassung angenommen hatte. Das Problem der Lohnzahlungspflicht soll erst im Gesetz geregelt werden.

Verordnung in die Vernehmlassung

In der Vernehmlassung lehnten nur die SP und die Eidg. Kommission für Frauenfragen die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes im jetzigen Zeitpunkt generell ab. Die SP will ihre Zustimmung erst geben, wenn die Verwirklichung verschiedener Verbesserungen wie Mutterschaftsversicherung und -urlaub gesichert ist. Die Eidg. Frauenkommission begründete ihre Ablehnung mit ungenügenden Schutzmassnahmen für Arbeitende mit Familienpflichten. Die Gewerkschaften akzeptierten die Vorlage nur mit äusserster Zurückhaltung. Der SGB erachtete sie als äussersten Kompromiss und nur unter der Bedingung annehmbar, dass die Situation der in der Nacht Arbeitenden tatsächlich verbessert werde. Ebenfalls ja sagte der CNG, drohte aber im Fall wesentlicher Änderungen am Bundesratsentwurf mit dem Referendum. Mit Blick auf Familienleben und Gesundheit schlug die CVP unter anderem vor, alle drei Jahre zu prüfen, ob ein Unternehmen die Voraussetzungen für eine Nachtarbeitsbewilligung weiterhin erfülle. SVP und FDP erachteten vor allem die vorgesehenen Verbesserungen des Arbeitnehmerschutzes als heikel, da sich dahinter eine Neutralisierung der Flexiblisierungsbestrebungen verstecken könnte, und die Vorgaben allzu sehr in die Sozialpartnerschaft eingriffen. Der Vorort hielt fest, mit der Aufhebung des Frauennachtarbeitsverbots sei ein dringliches Anliegen erfüllt, doch dürfe diese Anpassung nicht Anlass zu zusätzlichen kompensatorischen Massnahmen sein. Auch der Gewerbeverband verlangte eine Lockerung des Verbots ohne neue Auflagen.

Vernehmlassung

Eine Motion Brunner (sp, GE), welche den Bundesrat verpflichten wollte, die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz dahingehend zu ändern, dass Arbeitgebern nicht mehr die Möglichkeit zu gewähren sei, in gewissen Fällen Personal für bis zu über 60 Wochenstunden einzusetzen, wurde vom Berner FDP-Nationalrat und Warenhausbesitzer Loeb auch in der vom Bundesrat angeregten Postulatsform bekämpft, weshalb die Diskussion verschoben wurde.

Arbeitgebern nicht mehr die Möglichkeit zu gewähren sei, in gewissen Fällen Personal für bis zu über 60 Wochenstunden einzusetzen

Ab 1. Januar 1994 werden alle Bediensteten im öffentlichen Verkehr besser für Nachtarbeit entschädigt. Der Bundesrat setzte auf diesen Zeitpunkt eine im Berichtsjahr auch vom Nationalrat genehmigte entsprechende Änderung des Arbeitszeitgesetzes in Kraft. Bis anhin kannte bereits das Personal von SBB und PTT diese Regelung. Für den Dienst zwischen 22 und 6 Uhr werden zusätzliche Zeitzuschläge festgelegt, welche zwischen 5 und 15% der effektiven Arbeitszeit liegen. Der Bundesrat will damit die seiner Ansicht nach erwiesenermassen stärkere körperliche und geistige Belastung durch Tätigkeiten ausserhalb der gewohnten Arbeitszeiten gezielter und gerechter kompensieren.

Nachtarbeit in den Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs (BRG 91.048)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Am promptesten reagierte die SVP auf die bundesrätlichen Vorstellungen. Noch am gleichen Tag gab sie ihre Ablehnung des Gesetzespakets bekannt. Insbesondere die geplante Einführung der Vorkaufsrechte stelle einen unverhältnismässigen Staatseingriff dar, durch welchen keine Steigerung der Eigentumsquote zu erreichen sei, sondern im Gegenteil die Eigentumsfreiheit grundsätzlich eingeschränkt und die Bereitschaft zur Erstellung von Wohnraum geschmälert werde. Statt weiterer Regulierungen des Marktes sollten vielmehr die Bewilligungsverfahren gestrafft und die Regelungsdichte abgebaut werden. Ebenso argumentierten FDP und LP sowie die Verbände von Gewerbe, Baumeistern und Hauseigentümern. Letzterer sah in den neuen Bundesvorschriften gar eine schrittweise Annäherung an den Staatssozialismus, die nötigenfalls mit dem Referendum bekämpft werden müsse. Weitgehende Ablehnung ernteten die geplanten Massnahmen des Bundesrates auch in den Kantonen. Die Linke stand ihnen dagegen aufgeschlossener gegenüber, jedoch wandte sich die SP gegen die Einführung eines Rechts auf Privaterschliessung, da damit öffentliche Interessen unterlaufen werden könnten. Grundsätzlich positiv wurden die Vorschläge einzig vom Schweizerischen Mieterverband beurteilt.

BRG 94.054: Teilrevision des RPG (Recht auf Privaterschliessung und Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren)

Mitte Jahr gab der Bundesrat seine Vorschläge für eine Revision des Arbeitsgesetzes mit dem Ziel einer Aufhebung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbotes für Frauen in der Industrie in die Vernehmlassung. Die Arbeits- und Ruhezeiten sollen künftig für Frauen und Männer die gleichen sein. Nur acht Wochen vor und nach der Geburt eines Kindes dürfen Frauen zwischen 20 und 6 Uhr nicht mehr beschäftigt werden. In dieser Zeit haben sie Anspruch auf Versetzung zu einer gleichwertigen Tagesarbeit oder, wenn dies nicht möglich ist, auf eine Fortzahlung von 80% des bisherigen Lohnes. Im Gegenzug soll allen Arbeitnehmern und -nehmerinnen für geleistete Nacht- und Sonntagsarbeit ein Zeitzuschlag in Form von zusätzlicher Freizeit gewährt werden. Alle in der Nacht Arbeitenden sollen zudem das Recht erhalten, sich auf Verlangen medizinisch untersuchen und beraten zu lassen. Wenn sich zeigt, dass ein Arbeitnehmer zur Nachtarbeit untauglich ist, so muss ihm der Arbeitgeber eine ähnliche Tagesarbeit anbieten. Ist dies nicht machbar, sind die gleichen Ansprüche zu gewähren wie im Krankheitsfall.

Revision des Arbeitsgesetzes (Po. 90.580)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Im März gab der Bundesrat die von ihm beschlossenen Massnahmen zur Ablösung der 1989 vorgelegten befristeten Eingriffe im Bodenrecht in die Vernehmlassung. Diese beruhen auf vier Grundpfeilern: 1) Dem Recht auf Privaterschliessung, falls die bis anhin dafür allein zuständigen kantonalen oder kommunalen Instanzen der Erschliessungspflicht nicht nachkommen; 2) der Einführung eines unlimitierten Vorkaufsrechts für Mieterinnen und Mieter sowohl bei Wohn-, wie auch Geschäftsräumen; 3) der Festschreibung des unlimitierten Vorkaufsrechts der Gemeinden für Wohngebäude im Bundesrecht und 4) der Pflicht, die Preise veräusserter Grundstücke zu veröffentlichen.

BRG 94.054: Teilrevision des RPG (Recht auf Privaterschliessung und Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren)

Als wichtigste Rezepte gegen die Arbeitslosigkeit pries der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kurzfristig staatliche Konjunkturspritzen (wie zum Beispiel das vom Parlament beschlossene Impulsprogramm) und langfristig eine ausgebaute Weiterbildung sowie radikale Arbeitszeitverkürzungen an. Bemerkenswert war, dass bei letzteren die Gewerkschaftsspitze auch die Inkaufnahme eines Reallohnabbaus – zumindest für mittlere und obere Lohnkategorien – nicht ausschloss. In der Realität mussten die Gewerkschaften allerdings Verträge akzeptieren, welche in eine andere Richtung zeigten.

Kampf des SGB gegen die Arbeitslosigkeit 1993

Während die Arbeitgeber den Ausweg aus der Arbeitslosigkeit in erster Linie in der Revitalisierung und Deregulierung der Schweizer Wirtschaft sahen, setzte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor allem auf Arbeitszeitverkürzungen und permanente Weiterbildung. Der SGB rechnete vor, dass bereits eine Senkung der Wochenarbeitszeit um zwei Stunden 80 000 neue Stellen schaffen würde. Für die Gewerkschaften war dabei erstmals auch ein partieller Lohnabbau nicht mehr tabu, allerdings nur unter der Bedingung, dass sich dies tatsächlich als beschäftigungwirksam erweist, die unteren Einkommen ausgenommen bleiben und der Teuerungsausgleich für alle garantiert ist. Konkrete Vorschläge in diese Richtung machte der Verband des öffentlichen Personals, der eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um zwei Stunden bei gleichzeitiger Lohnkürzung um 2,4% anregte, um so den geplanten Abbau von 12 000 Stellen beim Bund, der SBB und der PTT zu verhindern. Der Schweizerische Kaufmännische Verein verlangte ebenfalls eine massive Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichzeitig garantiertem Mindesteinkommen.

setzte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor allem auf Arbeitszeitverkürzungen

Im Jahresmittel waren 1894 Betriebe und 34 020 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Insgesamt fielen im Monatsmittel 1 579 493 Stunden aus, was gegenüber dem Vorjahr (853 331 Stunden) eine deutliche Zunahme bedeutet. Nachdem im Februar die Kurzarbeit über 2 Mio Ausfallstunden ausgelöst hatte, kam es bis August zu einer Entspannung und einer Abnahme auf 0,8 Mio, worauf die Tendenz wieder nach oben wies und im Dezember einen Stand von knapp 1,7 Mio Stunden erreichte.

Kurzarbeit
Dossier: Statistiken zur Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit 1990-2000

Als Erstrat genehmigte die kleine Kammer einstimmig eine Revision des Arbeitszeitgesetzes, mit welchem die Arbeitszeiten in den Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs geregelt werden. Analog zu den bereits geltenden Bestimmungen bei SBB und PTT hatte der Bundesrat beantragt, die Bandbreite der zu Zeitzuschlägen führenden Arbeitszeit auf die Stunden zwischen 20 Uhr und sechs Uhr morgens (bisher Mitternacht bis 4 Uhr) auszudehnen und die Ausgestaltung der Zeitzuschläge in seine Kompetenz zu legen. Der Ständerat stimmte der Vorlage grundsätzlich zu, wollte jedoch die Ausrichtung von Zeitzuschlägen erst ab 22 Uhr zulassen. Gegen den ausdrücklichen Willen des Bundesrates, der auf internationale Vereinbarungen und ein entsprechendes Postulat des Nationalrates verwies, beschloss der Rat zudem, die Mitspracherechte der Arbeitnehmer einzuschränken.

Nachtarbeit in den Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs (BRG 91.048)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Zum ersten Mal seit 65 Jahren – und erst zum vierten Mal in den 101 Jahren seit Einführung der Volksinitiative – sagte der Bundesrat wieder ja zu einem ausformulierten Volksbegehren: Er unterstützte die Initiative der Schweizer Demokraten (SD), wonach der 1. August offiziell zum arbeitsfreien Bundesfeiertag erklärt werden soll. Bisher hatte sich der Bundesrat immer sehr zurückhaltend zu dieser Frage geäussert, weil er nicht in die föderalistische Ordnung eingreifen wollte. Noch 1987 war ihm der Nationalrat gefolgt und hatte eine entsprechende Einzelinitiative Ruf (sd, BE) abgelehnt. Drei Jahre später wurde ein gleiches Begehren Rufs dann vom Rat angenommen. Im Oktober 1990 doppelten die SD nach und reichten mit 102 660 Unterschriften ihr Volksbegehren ein.

In der Folge der angenommenen parlamentarischen Initiative Ruf arbeitete die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates einen Gesetzesentwurf aus, der gesamtschweizerisch für den 1. August Arbeitsfreiheit bei vollem Lohn vorsieht. Der Bundesrat erachtete diesen Text als durchaus tauglich für die Ausführungsgesetzgebung. Um aber den föderalistischen Bedenken Rechnung zu tragen, schlug er vor, durch die Unterstützung der Volksinitiative den Grundsatz des arbeitsfreien Nationalfeiertags in der Verfassung zu verankern, damit sich Volk und Stände an der Urne dazu äussern können. Die vorberatende Nationalratskommission folgte der Argumentation des Bundesrates und sprach sich einstimmig — allerdings bei sechs Enthaltungen — ebenfalls für die Volksinitiative aus.

In der Folge der angenommenen parlamentarischen Initiative Ruf arbeitete die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates einen Gesetzesentwurf aus, der gesamtschweizerisch für den 1