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Nach Angaben des BFS wurden im Jahr 2007 7.25 Mrd. Arbeitsstunden geleistet, 1,9% mehr als 2006. Eine besonders starke Zunahme wurde bei den Arbeitsstunden im Rahmen der Teilzeitbeschäftigung verzeichnet. Gesamthaft wurden 186 Mio. Überstunden erbracht, was rund 97'000 Vollzeitstellen entspricht. Von 2002 bis 2007 stieg die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten um durchschnittlich 13 Minuten an. Allerdings lag die durchschnittliche wöchentliche Absenzdauer über der durchschnittlichen wöchentlichen Überzeit.

wöchentliche Normalarbeitszeit 41,8 Stunden Überstunden

Der Bundesrat gab gegen Jahresende den Vorentwurf für eine Revision des Raumplanungsgesetzes in die Vernehmlassung. Inhaltliche Hauptzielrichtung ist die Bekämpfung einer ungebremsten Zersiedelung des Landes. Als Mittel schlägt der Bundesrat klarere Vorgaben für die Kantone für ihre Richtplanung vor. Letztere sollen in Zukunft die Gemeinden stärker zu einer ortsübergreifenden Planung und zu einem sparsamen Umgang mit dem Boden verpflichten. Dies könnte zum Beispiel durch die Förderung des verdichteten Bauens oder die Umnutzung von nicht mehr gebrauchten Industriearealen geschehen. Überdimensionierte Bauzonen in ländlichen Gebieten sollen ohne Entschädigungspflicht rückgezont werden dürfen. Dieses Land würde einer Reservebauzone zugewiesen und könnte später bei Bedarf wieder zu einer Bauzone werden. Auf der anderen Seite möchte der Bundesrat dort wo es erwünscht ist, also zum Beispiel in gut erschlossenen Bauzonen, die Landbesitzer verpflichten können, innerhalb einer bestimmten Frist zu bauen. Lassen sie diese Frist ungenutzt verstreichen, hätte die Gemeinde das Recht, das Land zwecks Überbauung zu kaufen. Das Vergrössern und Umbauen von Gebäuden ausserhalb von Bauzonen (zumeist Landwirtschaftsgebäude) soll erleichtert werden. Ist damit aber eine Umnutzung verbunden indem das Haus in eine Wohnung für Nichtlandwirte umgebaut wird, wäre eine Abgabe zu bezahlen. Für das Problem der schlecht genutzten Zweitwohnungen in Tourismusgebieten machte der Bundesrat keine Vorschläge, welche über das hinausgehen, was er als flankierende Massnahme zur Aufhebung der Lex Koller vorgeschlagen hat: Die Verpflichtung der Kantone, sich der Problematik dieser „kalten Betten“ in ihren Richtplänen anzunehmen. Der Bundesrat will diese Teilrevision des RPG auch als indirekten Gegenvorschlag zu der oben erwähnten „Landschaftsinitiative“ verstanden wissen.

Totalrevision des Raumplanungsgesetzes in Vernehmlassung gescheitert
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Eine parlamentarische Initiative Rennwald (sp, JU) verlangte, es sei (vorbehältlich gesamtarbeitsvertraglicher Regelungen) ab 2015 gesetzlich eine Vier-Tage-Woche auf der Grundlage von 36 Stunden Wochenarbeitszeit einzuführen mit der Auflage, die Hälfte der gewonnen Freizeit zur Weiterbildung zu nutzen. Der Vorstoss fand nur gerade die Unterstützung der SP und der GP und wurde mit 111 zu 53 Stimmen abgelehnt. Der Sprecher der Kommissionsmehrheit erinnerte daran, dass die Stimmbürger seit 1958 in vier Abstimmungen eine gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit abgelehnt haben, letztmals 2002 mit fast 75% Nein; eine Verkürzung der Arbeitszeit um rund 15% hätte zudem gravierende Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Vier-Tage-Woche Weiterbildung

Le Conseil des Etats a approuvé une motion Luginbühl (pbd, BE) proposant de modifier la loi sur l’aménagement du territoire (LAT) de sorte à autoriser le transport sur de grandes distances d’énergie thermique produite dans une installation agricole. Selon le système élaboré par les chambres pour l’électricité produite à partir de biomasse dans les installations agricoles lors de la récente révision de la LAT, il s’agit d’adapter la législation pour permettre l’injection d’énergie thermique (produite en zone agricole) dans un réseau de chauffage à distance (destiné aux zones à bâtir). Le Conseil national a quant à lui rejeté sans discussion une motion Glanzmann-Hunkeler (pdc, LU) prônant l’interdiction de la production d’énergie à partir de denrées alimentaires et fourragères.

autoriser le transport sur de grandes distances d’énergie thermique produite dans une installation agricole

Der Ständerat hielt an seinem Beschluss des Vorjahres fest, eine raumplanerische Standesinitiative des Kantons Luzern als erfüllt abzuschreiben. Diese fordert eine Revision des Raumplanungsgesetzes mit dem Ziel, auch gewerbliche Aktivitäten von Bauern in den Landwirtschaftszonen zu erlauben und die Vergrösserung von bestehenden Wohnbauten ausserhalb von Wohnbauzonen zuzulassen. Da die erste Forderung umgesetzt ist und die zweite mit der eingeleiteten neuen Revision des Raumplanungsgesetzes realisiert werden soll, benötige es diese Initiative nicht mehr. Auf Antrag der Kantonsregierung beschloss das St. Galler Parlament die Einreichung einer Standesinitiative, welche ebenfalls Erleichterungen für den Ausbau von Wohngebäuden in Landwirtschaftszonen verlangt.

Standesinitiative des Kantons Luzern

Die WAK des Nationalrats legte einen Vorschlag zur Liberalisierung des Sonntagsverkaufs vor. Konkret beantragte sie eine Teilrevision des Arbeitsgesetzes, um zu ermöglichen, dass das Verkaufspersonal an bis zu vier Sonntagen beschäftigt werden kann, ohne dass für die Durchführung eines Sonntagsverkaufs ein Bedarfsnachweis erbracht werden muss. An wie vielen von diesen vier Sonntagen die Geschäfte effektiv geöffnet sein und welche es sein werden, legen die Kantone in ihren kantonalen Gesetzen über die Ladenöffnungszeiten selbst fest. Die Aktivität der WAK ging auf eine 2003 eingereichte und in der Folge von den WAK beider Parlamentskammern unterstützte parlamentarische Initiative Kurt Wasserfallen (fdp, BE) zurück. Auslöser für diesen Vorstoss war ein Urteil des Bundesgerichts gewesen, das verlangt hatte, dass auch für die zur Gewohnheit gewordenen Sonntagsverkäufe in der Vorweihnachtszeit ein Bedarfsnachweis für jeden einzelnen Verkaufstag zu erbringen ist. Der Bundesrat unterstützte die Kommissionsvorschläge, die Vertreter der SP und der GP bekämpften sie sowohl in der WAK als auch im Nationalrat. Obwohl die Linke Unterstützung durch die EVP/EDU-Fraktion erhielt, setzte sich der Vorschlag der WAK durch. Die Linke opponierte auch im Ständerat, konnte sich aber auch hier nicht durchsetzen, und die Gewerkschaft Unia machte ihre während und nach den Beratungen vorgebrachte Referendumsdrohung nicht wahr.

Verkaufspersonal an bis zu vier Sonntagen beschäftigt

Suivant sa CEATE, le Conseil des Etats a décidé de classer une initiative cantonale déposée par le canton de Lucerne en 2005 et demandant une révision partielle de la LAT afin d’offrir la possibilité aux paysans d’exercer une activité accessoire et d’autoriser la modification, l’agrandissement et la reconstruction de logements érigés légalement hors zone constructible. Compte tenu du projet adopté par le parlement, la Chambre haute a estimé que le premier objectif était atteint. Quant au second, l’administration a assuré les commissaires qu’il serait intégré à la révision totale de la LAT actuellement en préparation. En fin d’année, le Conseil national a cependant refusé de classer l’initiative sur proposition de sa CEATE, jugeant qu’elle conservait sa raison d’être tant qu’un projet concret ne serait pas présenté pour réaliser le second objectif. Le Conseil national a aussi décidé de proroger le délai de traitement de l’initiative parlementaire Dupraz (prd, GE) visant à permettre aux cantons d’autoriser la transformation des constructions et installations hors zone à bâtir. Suivant sa CEATE, il a jugé préférable d’attendre le projet de nouvelle révision de la LAT et, le cas échéant, d’y intégrer l’objectif de l’initiative.

Standesinitiative des Kantons Luzern

Trotz Referendumsdrohungen durch die Gewerkschaften beschloss das Parlament eine Liberalisierung des Sonntagsverkaufs. Es stimmte einer Teilrevision des Arbeitsgesetzes zu, um zu ermöglichen, dass das Verkaufspersonal an bis zu vier Sonntagen beschäftigt werden kann, ohne dass von den Geschäftsinhabern wie bisher ein Bedarfsnachweis für die Durchführung eines Sonntagsverkaufs erbracht werden muss.

Verkaufspersonal an bis zu vier Sonntagen beschäftigt

Der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse kündigte zu Beginn der Sommerferien eine Volksinitiative für mindestens sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen an. Gemäss OR beträgt die Minimaldauer zur Zeit vier Wochen (fünf für unter 20jährige), wobei die Arbeitgeber, vor allem für erfahrenere Arbeitskräfte, oft bis zu drei Wochen darüber hinausgehen. Die Gewerkschaft hat ihre Initiative im Berichtsjahr bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung eingereicht; der Beginn der Unterschriftensammelfrist fiel allerdings auf Anfang 2008.

Volksinitiative sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen

Le Conseil fédéral a adopté les messages concernant l’abrogation de la loi fédérale sur l’acquisition d’immeubles par des personnes à l’étranger (Lex Koller) et la modification de la LAT instituant des mesures d’accompagnement. L’abrogation est justifiée par la réduction considérable du champ d’application de la Lex Koller au fil du temps, ainsi que par le constat que les problèmes liés aux logements de vacances relèvent de l’aménagement du territoire et sont sans rapport avec la nationalité de leurs propriétaires. La nouvelle législation permettra aux personnes à l’étranger d’acquérir des immeubles de manière illimitée. Le Conseil fédéral estime que ces investissements donneront des impulsions à l’économie nationale et permettront de maintenir, voire de créer, des places de travail et d’accroître l’offre en appartements à louer. Les mesures d’accompagnement visent à réguler la construction de résidences secondaires afin d’éviter une concentration excessive, nuisible à l’attractivité du paysage des régions de montagne. En vertu du principe de subsidiarité, la Confédération se limite toutefois à l’édiction de prescriptions cadres, laissant aux cantons le soin de prendre des mesures particulières à travers leur plan directeur cantonal. La coordination régionale et supracantonale des mesures de régulation est censée permettre d’éviter les inconvénients des situations de concurrence et la délocalisation des problèmes d’un canton à l’autre, voire d’une région à l’autre. L’abrogation de la Lex Koller ne surviendra que trois ans après l’entrée en vigueur des mesures d’accompagnement pour laisser le temps aux cantons, régions et communes de se concerter et d’élaborer les stratégies et mesures appropriées. La lutte contre les « lits froids » dans les régions touristiques (logements de vacances et résidences secondaires vacants la plupart de l’année) constitue l’un des principaux problèmes que les cantons auront à résoudre au moyen de telles mesures particulières.

Diskussion um Aufhebung der Lex Koller (BRG 07.052)
Dossier: Lex Koller

Lors de la session de printemps, le Conseil des Etats a repris ses travaux concernant la révision partielle de la LAT. La dernière divergence entre les deux Chambres portait sur l’autorisation de construire des installations de production de compost dans les exploitations agricoles. Sur proposition de sa commission, la Chambre haute a amendé la version du Conseil national de sorte que la taille et l’emplacement desdites installations soient pris en compte dans la procédure d’autorisation, indépendamment de leur usage à des fins de production d’énergie. Afin de trouver un compromis, la Chambre basse a reformulé la disposition litigieuse: dans toute exploitation agricole, seules les installations de compost servant à la production de biogaz peuvent être déclarées conformes au plan de zone en vigueur. Le Conseil des Etats s’étant finalement rallié à cette version, le projet a été approuvé en votation finale par les deux Chambres respectivement par 38 contre 3 et par 175 voix contre 14 et 5 abstentions. En votation finale, la quasi totalité du groupe des Verts a refusé le projet.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 05.084)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

2005 wurde in der Schweiz erstmals die Grenze von 7 Mrd. geleisteter Arbeitsstunden überschritten bei gleichzeitig stabil bleibender Wochenarbeitszeit der Vollzeitarbeitnehmenden (42,3 Stunden). In der Zeitspanne 2000-2005 verzeichnete der primäre Sektor stets die höchste durchschnittliche Wochenarbeitszeit (rund 45,5 Stunden).

wöchentliche Normalarbeitszeit 41,8 Stunden Überstunden

In zweiter Lesung hielt der Nationalrat an seinem Beschluss fest, nebst der Gewinnung von Energie aus Biomasse auch den Kompost explizit zu erwähnen. Damit würden nebst der Erstellung von Vergärungsanlagen auch die bäuerlichen Kompostierungsanlagen zonenkonform. Auch in Bezug auf das Rekursrecht hielt der Rat aus systematischen Gründen an seiner Fassung fest.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 05.084)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Im Herbst widmete sich der Ständerat der Vorlage: Eintreten war unbestritten, obschon mehrere Ratsmitglieder eine Gesamtkonzeption vermissten und den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verletzt sahen. Zudem wurde die Befürchtung laut, den Kantonen und Gemeinden werde zuviel vorgeschrieben. In der Detailberatung schloss sich der Rat weitgehend den Vorschlägen von Bundesrat und Nationalrat an. Kein Gehör hatte der Ständerat jedoch für den Vorschlag der grossen Kammer, den Bau von Kompostieranlagen auf Bauernhöfen zu erlauben; es sei nicht sinnvoll, Anlagen zu bewilligen, für deren Betrieb Material über grössere Distanzen transportiert werden muss, ohne dass diese dann ihrerseits Energie produzieren. Eine Minderheit Pfisterer (fdp, AG) wehrte sich vergeblich dagegen, auch jenen Bauern, die nicht auf ein Zusatzeinkommen angewiesen sind, den Unterhalt von landwirtschaftsnahen gewerblichen Nebenbetrieben und Agrotourismus zu gestatten. Eine solche Regelung benachteilige sowohl Gewerbetreibende und Landwirte in den Bauzonen, da sie höhere Bodenpreise bezahlen müssten, als auch Nichtlandwirte ausserhalb der Bauzone. Kommissionssprecher Schmid (cvp, AI) bezeichnete diesen Artikel als Kern der Vorlage, mögliche Missbräuche seien durch die mit der vom Nationalrat ins Gesetz eingefügten Bestimmung zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen zu bekämpfen. Bundesrat Leuenberger wies zudem darauf hin, dass florierenden Betrieben, die für Agrotourismus besonders attraktiv sind, entsprechende Aktivitäten untersagt würden. Eine Differenz zur grossen Kammer schuf der Ständerat im Zusammenhang mit der Anwendung des neuen Bundesgerichtsgesetzes, welches am 1. Januar 2007 in Kraft tritt. So beharrte der Rat darauf, abweichend von der allgemeinen Bundesrechtsgesetzgebung den heutigen Rechtszustand weiterzuführen, indem in der Raumplanung die Kantone und Gemeinden auf demokratischem Weg entscheiden und das Bundesgericht nicht belasten. Zudem soll für den Erlass vorläufiger Massnahmen im Raumplanungsbereich weiterhin die kantonale Kompetenzregelung gelten. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 32:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 05.084)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Afin d’éviter le dumping salarial et social avec l’éventuelle extension de la libre circulation des personnes aux dix nouveaux pays de l’UE en votation le 25 septembre, le syndicat Unia a soumis au Seco, au mois de juillet, un contrat-type de travail national pour les ouvriers agricoles. Celui-ci fixait un revenu mensuel minimal de 3500 francs pour 45 heures hebdomadaires. L’USP, qui avait établi pour 2004 un salaire minimal de 2915 francs, et qui était revenue en arrière en l’abaissant à 2700 francs pour les employés non qualifiés saisonniers, n’a pas adhéré à la proposition d’Unia, estimant que le salaire minimal actuel était suffisant.

contrat-type de travail national pour les ouvriers agricoles

Gegen das Votum des links-grünen Lagers trat der Nationalrat mit 99 gegen 64 Stimmen auf die im Vorjahr vom Ständerat beschlossene Revision des Arbeitsgesetzes und damit auf den Antrag des Bundesrates ein, den Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz von 20 auf 18 Jahre zu senken. Betroffen sind Nacht- und Sonntagsarbeit. Der bereits in der kleinen Kammer eingebrachte Antrag der SP und der GP, zumindest die Lehrlinge von der Neuregelung auszunehmen, da sie durch das in der Schweiz geltende duale Ausbildungssystem (Berufsschule und praxisbezogene Lehre) besonders belastet seien, wurde mit 91 zu 79 Stimmen abgelehnt; einzelne CVP-Vertreter schlossen sich hier der Linken an. In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzesänderung mit 100 zu 72 Stimmen angenommen, was darauf zurückzuführen war, dass sich die CVP-Abgeordneten nach einigem Zögern doch mehrheitlich hinter den Entwurf stellten. In der Schlussabstimmung passierte die Revision im Ständerat mit 38 zu sechs und im Nationalrat mit 114 zu 76 Stimmen. Das von den Jugendorganisationen der SP und der Gewerkschaften angedrohte Referendum wurde nicht ergriffen.

Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz auf 18 Jahre gesenkt

Nachdem die kleine Kammer eine Standesinitiative des Kantons Bern zur Neukonzeption des Raumplanungsgesetzes bereits vor zwei Jahren abgelehnt hatte, verwarf auch der Nationalrat das Begehren diskussionslos. Beiden Räten ging die vorgesehene abschliessende Kompetenz der Kantone, Vorschriften zur Umnutzung von nicht mehr landwirtschaftlich genutztem Wohnraum zu erlassen, zu weit.

Änderung des Raumplanungsgesetzes Landwirtschaftszone

2005 war es zu Protesten gegen eine umstrittene Umzonung in Galmiz (FR) im Zusammenhang mit der möglichen Ansiedelung einer Produktionsstätte des Biotechnologiekonzerns Amgen gekommen. Im Januar gab das Unternehmen bekannt, es habe sich für einen Standort in Irland entschieden. Wirtschaftsminister Deiss wertete dies als einen bedauerlichen Misserfolg für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Landschaftsschützer zeigten sich hingegen überzeugt, dass sich ihre Opposition positiv auf die Raumplanung und die Standortförderung auswirken würde. Das „Aktionskomitee Galmiz – Ja zur Raumplanung Schweiz“ verlangte in einem neuen Raumplanungsgesetz eine schärfere Trennung von Bau- und Nichtbauland und eine Verbesserung der Kompetenzordnung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Forster (fdp, SG) zog ihre Motion (Mo.04.3723) zurück, welche verlangt hatte, dass der Bund bei der Planung und Projektierung von Grossvorhaben frühzeitig anzuhören sei. Der Bundesrat hatte auf die geplante Totalrevision des Raumplanungsgesetzes hingewiesen.

Pharmafabrik in Galmiz?

Im Frühling nahm der Nationalrat die Beratungen zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes in Angriff. Dieses will die Nebenerwerbsmöglichkeiten für die Landwirtschaft verbessern, Bauten für hobbymässige Tierhaltung erleichtern und Aufstockungen und Umnutzungen bestehender landwirtschaftlicher Wohnbauten für landwirtschaftsfremdes Wohnen ermöglichen. Die Grünen beantragten vergeblich Nichteintreten; für sie widersprach die Vorlage dem grundsätzlichen Ziel der Raumplanung, die beschränkte Ressource Boden haushälterisch zu nutzen, da sie einer weiteren Zersiedlung Vorschub leiste. Stattdessen solle der Bundesrat eine separate Botschaft zur Energiegewinnung aus Biomasse durch die Bauern vorlegen. Bundesrat Leuenberger hielt eine leichte Liberalisierung zugunsten des Agrotourismus und zugunsten der Energieproduktion hingegen für vertretbar. In der Detailberatung folgte der Nationalrat mit geringfügigen Ausnahmen dem Entwurf des Bundesrates und der vorberatenden UREK. Er verwarf einen Minderheitsantrag Brunner (svp, SG), aus Biomasse nicht nur Energie zu gewinnen, sondern auch andere Verwertungsarten zu erlauben, hiess aber einen Kompromissvorschlag Lustenberger (cvp, LU) gut, der Anlagen zur Gewinnung von Kompost aus Biomasse besser stellen will. Weitere Abänderungswünsche von Seiten der SVP und der Grünen blieben alle chancenlos: So sind Bauten und Anlagen abzureissen, wenn die entsprechende Sonderbewilligung wegfällt, Landwirte, die für die Sicherung ihrer Existenz auf ein Zusatzeinkommen angewiesen sind, sollen betriebsnahe nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe errichten dürfen, und nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe in der Landwirtschaftszone müssen den gleichen gesetzlichen Anforderungen genügen wie vergleichbare Betriebe in der Bauzone. Abgelehnt wurde auch ein Antrag Dupraz (fdp, GE), der den Kantonen die Kompetenz geben wollte, den Umbau von Bauten und Anlagen in Wohngebäude zu gestatten, sofern dies nicht mit neuen Infrastrukturen, Strassen, Kanalisation etc. zulasten der Gemeinwesen verbunden ist; solch eine umfassende Änderung gehöre gemäss Nationalrat in die Totalrevision des Raumplanungsgesetzes. Gegen den Willen der SVP dürfen die Kantone wie vom Bundesrat beantragt weitergehende Bestimmungen zum Schutz der Landschaft erlassen. Das Geschäft passierte die Gesamtabstimmung mit 139:18 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Der Rat verlängerte die Frist zur Behandlung der parlamentarischen Initiative Dupraz (fdp, GE), welche den Kantonen die Kompetenz zur Bewilligung von Umbauten in der Landwirtschaftszone geben will.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 05.084)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Die Absicht des Bundesrates, das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) aufzuheben, stiess in der Vernehmlassung grossmehrheitlich auf Zustimmung. Anlass zu Kritik gaben jedoch die flankierenden raumplanerischen Massnahmen. Die Bürgerlichen lehnten sie mit dem Hinweis auf die Kompetenzen der Kantone in der Raumplanung ab, während die Grünen, die SP sowie Natur- und Umweltschutzverbände sie als ungenügend beurteilten. Der Zweitwohnungsanteil sei bereits heute zu hoch, und die vom Bundesrat vorgeschlagene Delegation der Verantwortung an die Kantone via Richtplanung lasse diesen zu viel Spielraum. Der Boom von Zweitwohnungen lasse sich nur mit einer Kontingentierung in den Griff bekommen. Die meisten Kantone zeigten sich mit der Aufhebung der Lex Koller einverstanden, doch ging manchen die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ebenfalls zu weit. Sie schränke die kantonale und kommunale Autonomie zu stark ein. Die Tourismuskantone Wallis und Graubünden lehnten die Änderung des Raumplanungsgesetzes strikt ab; sie sind dabei, eine neue Tourismussteuer auszuarbeiten, die auch Zweitwohnungsbesitzer zur Kasse bittet.

Diskussion um Aufhebung der Lex Koller (BRG 07.052)
Dossier: Lex Koller

Gemäss BFS blieb im Jahr 2005 die durchschnittliche betriebsübliche Wochenarbeitszeit mit 41,6 Stunden gegenüber dem Vorjahr stabil. Dies gilt sowohl für die Gesamtwirtschaft als auch für die einzelnen Wirtschaftssektoren (41,3 Stunden im Sekundär- und 41,7 Stunden im Tertiärsektor).

wöchentliche Normalarbeitszeit 41,8 Stunden Überstunden

Eigentlich hätte der Nationalrat bereits in der Frühjahrssession eine vom Ständerat im Herbst 2004 gutgeheissene Motion seiner WAK behandeln sollen, welche eine nicht nur auf Verkaufsgeschäfte in den Bahnhöfen und Flughäfen beschränkte Liberalisierung der Arbeitszeitvorschriften für das Verkaufspersonal verlangte. Auf Antrag Gutzwiller (fdp, ZH) verschob er den Entscheid bis nach der Volksabstimmung über die Arbeitsgesetzrevision. Nach der nur sehr knappen Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zum neuen Arbeitsgesetz im November lehnte er die von der Linken und – im Gegensatz zur Volksabstimmungsvorlage und zum Entscheid im Ständerat – nun auch von der CVP bekämpfte Motion ab. Auch rund ein Viertel der SVP-Fraktion war gegen diese Liberalisierung.

Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeit am Sonntag

Nachdem die beiden Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse zu Jahresbeginn das Referendum gegen eine Revision des Arbeitsgesetzes im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in den Bahnhof- und Flughafenarealen eingereicht hatten, stimmte das Volk im Herbst darüber ab. Inhaltlich ging es darum, in grossen Zentren des öffentlichen Verkehrs (d.h. in etwa 25 Bahnhöfen und den Flughäfen) die Beschäftigung von Verkaufspersonal an Sonntagen und am Abend ohne Sonderbewilligung und ohne Limitierung des Warenangebots auf Reisebedarf zu erlauben. Die Gegner der Vorlage, neben den Gewerkschaften die SP, die GP, die EVP, die PdA und die EDU sowie die Organisationen der protestantischen und der katholischen Kirchen, sahen in dieser Liberalisierung nur einen ersten Schritt zu einer generellen Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. Sie massen deshalb der Gesetzesrevision, von der direkt lediglich rund 2500 Beschäftigte in den grossen Bahnhöfen und Flughäfen betroffen waren, einen grossen symbolischen Wert zu. Opposition meldete auch der Schweizer Detaillistenverband, in welchem die kleinen Verkaufsgeschäfte zusammengeschlossen sind, an. Er befürchtete Konkurrenznachteile, weil sich seine Mitglieder in der Regel die teuren Mieten in den Bahnhöfen nicht leisten und deshalb von den liberaleren Öffnungszeiten nicht profitieren können.

Für die Arbeitsgesetzrevision traten die SVP, die FDP, die CVP und die Liberalen sowie Economiesuisse und der Gewerbeverband ein. Am meisten erstaunte die sehr deutlich (mit 122:9 Stimmen) beschlossene Ja-Parole der traditionell der katholischen Kirche nahe stehenden CVP; lediglich fünf ihrer Kantonalparteien entschieden sich für ein Nein (LU, OW, SZ, TI, VS) und eine gab die Stimme frei (BL). Dass sich die Leitung der SBB ebenfalls für die Gesetzesrevision einsetzte, da sie mit der Vermietung dieser Läden beträchtliche Einnahmen erzielt, verärgerte die Gewerkschaften. Die Befürworter argumentierten, die dank einer bis zur Volksabstimmung geltenden Sonderbewilligung des Bundesrats zugelassenen liberalisierten Öffnungszeiten entsprächen offensichtlich einem Bedürfnis der Konsumenten. Zudem wiesen sie darauf hin, dass die Ablehnung der Vorlage nicht etwa, wie von den Gegnern behauptet, die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes, sondern eine Rückkehr zu den früheren restriktiven Verhältnissen bedeuten würde. Dies hätte die Schliessung von Läden resp. eine massive Reduktion ihres Sortiments und ihrer Verkaufsfläche und damit auch die Entlassung von Personal zur Folge.

Das Volk stimmte am 27. November der Arbeitsgesetzrevision und damit der generellen Öffnung der Läden in grossen Bahnhöfen und Flughäfen an Sonntagen und am Abend mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,6% zu. Am deutlichsten war die Zustimmung in den städtischen Zentren der Deutschschweiz, die ländlichen Regionen der französischsprachigen Schweiz wiesen die höchsten Nein-Anteile auf. Angenommen wurde die Vorlage allerdings nur in sieben, stark urbanisierten Kantonen (ZH, GE, BS, BL, BE, AG und ZG). Am meisten Ja-Stimmen gab es im Kanton Zürich (62%), am wenigsten im Jura mit 21%.


Abstimmung vom 27. November 2005

Beteiligung: 42,3%
Ja: 1 026 833 (50,6%)
Nein: 1 003 900 (49,4%)

Parolen:
– Ja: SVP (1*), FDP, CVP (6*), LP, Lega; Economiesuisse, SGV, SBV, Arbeitgeberverband.
– Nein: SP, GP, EVP, SD, EDU; SGB, Travail.Suisse, ev. und kath. Landeskirchen.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Obwohl das Referendum gegen die Arbeitsgesetzrevision von den Gewerkschaften eingereicht und von allen Linksparteien unterstützt worden war, zeigte die Vox-Analyse, dass beim Entscheid über die Ladenöffnungszeiten am Sonntag nicht der Links-Rechts-Konflikt dominierte. Im Vordergrund standen vielmehr Werthaltungen wie die Religiosität, die Einstellung zum Wirtschaftssystem und in geringerem Masse auch zur Modernisierung der Schweiz. Am grössten war der Verhaltensgegensatz zwischen intensiv praktizierenden Christen und Personen, die nur selten oder gar nicht an Gottesdiensten teilnehmen. Da stark religiös geprägte Menschen und auch die Wahrer von Traditionen sich politisch eher rechts einordnen, spielte die politische Grundhaltung eine weniger grosse Rolle, als angesichts der Haltung der politischen Parteien hätte erwartet werden können. Die Parolen der Bundesratsparteien wurden entsprechend unterschiedlich befolgt. Am treuesten waren die Sympathisanten der FDP, welche zu 78% ein Ja in die Urne legten. Bei der SP und der SVP war die Anhängerschaft hälftig gespalten und bei der CVP stimmten zwei von drei Sympathisanten gegen die Parteiparole.

Revision des Arbeitsgesetzes

Das Volk stimmte am 27. November der Arbeitsgesetzrevision und damit der generellen Öffnung der Läden in grossen Bahnhöfen und Flughäfen an Sonntagen und am Abend mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,6% zu. Die Vorlage, von der bloss rund 2'500 Angestellte direkt betroffen waren, war sowohl von den Gewerkschaften als auch von den Kirchen vehement bekämpft worden, weil diese darin einen entscheidenden Schritt zur Aufhebung des grundsätzlich arbeitsfreien Sonntags sahen. Nach diesem äusserst knappen Abstimmungsausgang verzichteten die CVP und eine starke Minderheit der SVP darauf, das im Parlament aufgegleiste Projekt einer generellen Zulassung der Sonntagsarbeit im Detailhandel weiter zu unterstützen. Mit ihrer Hilfe gelang es der Linken, eine entsprechende, vom Ständerat bereits gutgeheissene Motion im Nationalrat abzulehnen.

Revision des Arbeitsgesetzes Ladenöffnungszeiten in den Bahnhof- und Flughafenarealen Gegner

Im Herbst gaben die Delegierten der GP in Stans (NW) einstimmig die Ja-Parole zum von ihnen mit lancierten Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft heraus. Parteipräsidentin Ruth Genner (ZH) äusserte die Hoffnung, das erstmalige Bündnis mit dem schweizerischen Bauernverband bilde den Anfang einer erfolgreichen ökologischen Ausrichtung der schweizerischen Landwirtschaftspolitik. Mit 82:7 Stimmen bei zehn Enthaltungen empfahlen die Grünen nach engagierter Diskussion die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen zur Ablehnung. In einer Resolution forderten sie Bundesrat und Parlament auf, die Lex Koller nicht aufzuheben, ohne Schutzmassnahmen zu ergreifen; die Möglichkeit für Personen mit Wohnsitz im Ausland, uneingeschränkt Grundstücke zu erwerben, werde zu einer starken Zunahme von Wochenendhäusern und Zweitwohnungen führen, was sich katastrophal auf die Landwirtschaft, die Umwelt und die Wirtschaft in den Tourismusregionen auswirke.

Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft