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Der Nationalrat gab gegen den Widerstand der Linken einer parlamentarischen Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH) Folge, welche eine Liberalisierung der Sortimentsbeschränkungen und Ladenöffnungszeiten in den Bahnhof- und Flughafenarealen fordert. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom Vorjahr dürfen diese Geschäfte an Sonntagen gemäss den arbeitsrechtlichen Bundesvorschriften auch dann einzig bestimmte Produkte (so genannter Reisebedarf) verkaufen, wenn die kantonalen Gesetze die Offenhaltung von Geschäften erlauben.

Revision des Arbeitsgesetzes

Mit einer Motion verlangte Nationalrat Rechsteiner (sp, SG) eine strengere Kontrolle der Arbeitsbedingungen der Lastwagenchauffeure, insbesondere bei der Einhaltung der Ruhezeiten. Der Bundesrat unterstützte zwar die Stossrichtung der Eingabe, sah sich aber ausserstande, alle Massnahmen in der gewünschten Form und Zeitspanne umzusetzen, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte. Er machte insbesondere geltend, umfangreiche Sicherheitskontrollen könnten nur in Absprache mit den anderen europäischen Staaten erfolgen, da sich sonst für die Schweizer Wirtschaft ungünstige Wettbewerbsverzerrungen ergeben würden.

Lastwagenchauffeure

Der Nationalrat hiess ein Postulat Rennwald (sp, JU) gut, das den Bundesrat ersucht dafür zu sorgen, dass das im Arbeitsgesetz festgeschriebene grundsätzliche Verbot der Sonntagsarbeit auch tatsächlich eingehalten wird. Rennwald stiess sich insbesondere an einer Verordnung des BIGA von 1997, die den Kantonen das Recht zugestand, für die Verkaufsgeschäfte im Interesse einer Harmonisierung der Bewilligungspraxis in den Kantonen und im Sinne einer Vereinfachung des administrativen Aufwandes jährlich zwei Globalbewilligungen zu erteilen, und zwar ohne weitere Bedürfnisabklärung, da aufgrund einer generellen Beurteilung ein genügendes Bedürfnis in diesem Umfang als gegeben angesehen werden könne. Diese extensive Auslegung des Gesetzes war 2002 vom Bundesgericht im Streitfall zwischen der Gewerkschaft Unia und dem Kanton Bern als unzulässig beurteilt, die Verordnung aber dem Urteil nicht angepasst worden. Das Bundesgericht hatte insbesondere festgehalten, dass für jede Ausnahmebewilligung eine Bedürfnisabklärung nötig sei.

Sonntagsarbeit

Obgleich die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Folgegeben plädierte, setzte sich im Nationalrat eine rechtsbürgerliche Minderheit mit 93 zu 83 Stimmen durch und verwarf eine von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen mitunterzeichnete parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (Pa.Iv. 01.437), die mindestens eine fünfte Ferienwoche für Arbeitnehmende über 50 Jahren einführen wollte. Ebenfalls abgelehnt wurde eine parlamentarische Initiative Wyss (sp, BE) (Pa.Iv. 01.445), die sechs Wochen Ferien für Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verlangte.

Ferien

Die Gewerkschaft SMUV präsentierte ihre Forderungen für die Verhandlungen zur Gesamterneuerung des GAV der Maschinenindustrie. Da die Erfahrungen der letzten 10 Jahre gezeigt hätten, dass die Entlöhnung nicht mit der Produktivitätssteigerung und den Gewinnen Schritt halte, verlangte der SMUV eine Anhebung der Löhne um 2% plus den Teuerungsausgleich. Generell soll es in der Maschinenindustrie keine Löhne unter 3'500 Fr. brutto pro Monat mehr geben. Zudem sollen konkrete Massnahmen zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen getroffen werden. Die Gewerkschaft will zudem eine Verkürzung der jährlichen Normalarbeitszeit um 40 Stunden auf 2'040 Stunden sowie zwei zusätzliche Ferientage. Schliesslich verlangte der SMUV ein direktes Interventionsrecht der Gewerkschaften bei Entlassungen und Umstrukturierungen sowie die Einführung einer gesetzlichen Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen.

Maschinenindustrie

Anfang Januar wählte die EVP in Riehen (BL) Joël Blunier zum neuen, vollamtlichen Generalsekretär. Blunier, zuvor wissenschaftlicher Mitarbeiter der EVP Schweiz, trat die Nachfolge von Daniel Reuter an. Ausserdem sprachen sich die Delegierten für den UNO-Beitritt der Schweiz aus. Der Zentralvorstand lehnte die Initiative "für eine kürzere Arbeitszeit" ab.

Neuer Generalsekretär für die EVP

Die Parolen der PdA deckten sich mit jenen der SP, mit Ausnahme der Volksinitiative des Gewerkschaftsbundes "für eine kürzere Arbeitszeit", welche die PdA zur Ablehnung empfahl, da die Initiative auch eine gewisse Flexibilisierung (Jahresarbeitszeiten) einführen wollte. In den Parlamentswahlen in den Kantonen Waadt (12) und Jura (1) konnte die PdA ihre Mandate halten.

PdA lehnt Arbeitszeitverkürzungsinitiaitve ab

Mit 147 zu 57 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Fetz (sp, BS) ab, die den 1. Mai auf nationaler Ebene zum arbeitsfreien und bezahlten Feiertag erklären wollte. Die Initiantin machte vergebens geltend, eine Aufwertung des Tags der Arbeit, der in mehreren Kantonen bereits als Feiertag gilt, wäre ein Zeichen für die Würdigung der Arbeit in Abgrenzung zur überhandnehmenden „Abzockerei“ auf Börsen- oder Managerebene und eine generelle Würdigung der in der Schweiz letztlich gut funktionierenden Sozialpartnerschaft.

1. Mai

Am 3. März gelangte die 1999 vom SGB eingereichte Volksinitiative „für kürzere Arbeitszeit“ zur Abstimmung, welche die etappierte Einführung einer Jahresarbeitszeit von 1'872 Stunden verlangte, was umgerechnet einer 36-Stunden-Woche entspricht. Bis zu einem Monatslohn von 7'600 Fr. sollte diese Reduktion der Arbeitszeit ohne Abstriche beim Lohn vollzogen werden. Die Initiative war 1998 in einer Zeit hoher Arbeitslosigkeit lanciert worden mit dem Anspruch, die Erwerbsarbeit auf mehr Hände zu verteilen und die Nichterwerbsarbeit gerechter zwischen Mann und Frau aufzuteilen. Bundesrat und Parlament empfahlen die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Die Einwände der bürgerlichen Gegner waren die gleichen wir bei der Abstimmung von 1984 über die SGB-Initiative für die 40-Stunden-Woche ohne Lohneinbusse: Es sei falsch, für alle Branchen und Betriebe einheitliche Regelungen auf Verfassungsstufe zu fixieren, kleinere und mittlere Betriebe könnten die zusätzlichen Produktionskosten nicht verkraften, und das differenzierte Aushandeln der Arbeitszeit sei und bleibe Sache der Sozialpartner. Da sich auch der SGB nicht mehr mit Herzblut für die Initiative einsetzte, die gleichentags mit der bedeutend stärker polarisierenden UNO-Beitritts-Initiative zur Abstimmung kam, war deren Scheitern an der Urne voraussehbar. Mit einem Dreiviertelsmehr und allen Standesstimmen wurde die Initiative wuchtig verworfen. Am deutlichsten war die Ablehnung im Kanton Appenzell Innerrhoden mit einem Nein-Stimmen-Anteil von fast 90%; am meisten Zustimmung fand die Initiative im Kanton Jura, der sie aber immer noch mit rund 58% ablehnte. Generell waren die Ja-Stimmen-Anteile in der Westschweiz mit knapp 34% deutlich höher als in der Deutschschweiz (22,5%).


Volksinitiative „für eine kürzere Arbeitszeit“

Abstimmung vom 3. März 2002

Beteiligung: 58,3%
Ja: 689 935 (25,4%) / 0 Stände
Nein: 2 021 198 (74,6%) / 20 6/2Stände
Parolen:
– Ja: SP, GP, CSP; SGB
– Nein: FDP, CVP, SVP, LP, SD, FP, EVP, EDU, PdA; Economiesuisse, SAGV, SGV
– Stimmfreigabe: Lega; CNG

Die Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass der Entscheid an der Urne von politischen und ideologischen Faktoren wesentlich stärker geprägt wurde als von sozialen Merkmalen. Am stärksten wirkte sich die Einordnung auf einer Links/Rechts-Skala aus. Wer sich der äusseren Linken zuordnet, stimmte der Initiative zu 71% zu. Diese äussere Linke war, zusammen mit den Sympathisanten der SP, denn auch die einzige Gruppe, welche mehrheitlich Ja stimmte. Aber bereits die SP-Anhängerschaft war mit einem Ja-Anteil von lediglich 57% eigentlich gespalten. Von den Sympathisanten der bürgerlichen Regierungsparteien wurde die Arbeitszeitverkürzung sehr deutlich abgelehnt.

„Arbeitszeitinitiative“

An ihrer Delegiertenversammlung vom Januar beschlossen die Christlichdemokraten mit lediglich einer Gegenstimme die Ja-Parole zur UNO-Beitrittsinitiative; die Volksinitiative zur 36-Stunden-Woche hatte der Vorstand zur Ablehnung empfohlen. Nach einer engagierten Diskussion verabschiedeten die Delegierten mit 143:66 Stimmen eine Resolution, welche die Erweiterung des bundesrätlichen Gegenvorschlags zur Avanti-Initiative verlangte. Der Urner Ständerat Hansueli Stalder, der unterstützt von der Jungen CVP den Verzicht auf die zweite Gotthardröhre gefordert hatte, war zuvor knapp unterlegen. Im Anschluss an die ordentliche Delegiertenversammlung führte die CVP mit einer Soirée des Délégués ein Polit-Happening mit kulinarisch-kulturellem Programm nach dem Vorbild der US-amerikanischen Parteitage durch, das gemäss Generalsekretär Reto Nause den inneren Zusammenhalt der Partei unterstreichen soll.

CVP beschliesst Ja-Parole zum UNO-Beitritt

An ihrem Parteitag in Landquart (GR) beschlossen die Delegierten der SVP die Nein-Parole zur Volksinitiative "für eine kürzere Arbeitszeit". Parteipräsident Ueli Maurer übte Kritik an der bundesrätlichen Informationspolitik zur UNO-Vorlage, welche die SVP bereits im November 2001 zur Verwerfung empfohlen hatte. Nach kurzer Diskussion – Einwände kamen von den Gesundheitsdirektoren der Kantone Aargau und Thurgau und von Ärzten – beschlossen die SVP-Delegierten einstimmig und ohne Enthaltung, eine Krankenkasseninitiative vorzubereiten. Die geplante Krankenkasse soll analog zur Altersvorsorge auf drei Säulen aufbauen: Die erste Säule mit der obligatorischen Grundversicherung umfasst bei eingeschränkter Arztwahl nur noch existenziell notwendige Leistungen; in der zweiten Säule, welche eine Aufnahmepflicht für die Versicherer vorsieht, können zusätzliche Leistungen bei freier Arztwahl versichert werden; die dritte Säule ist den bisherigen auf dem Privatversicherungsrecht beruhenden Zusatzversicherungen vorbehalten. Mit diesem Modell hofft die SVP, 20% der Prämienkosten einzusparen.

SVP bereitet eine Krankenkasseninitiative vor

Gemäss den neuesten Ergebnissen des BFS nahm im Jahrzehnt 1990-2000 die wöchentliche Normalarbeitszeit der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden um durchschnittlich 29 Minuten von 42,2 auf 41,8 Stunden ab. Die schrittweise Reduktion erfasste sämtliche Wirtschaftsbranchen. Am deutlichsten sank sie im Bausektor (-80 Min.) und im Gastgewerbe (-72 Min.), am wenigsten in der öffentlichen Verwaltung (-6 Min.) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (-12 Min.). Überdurchschnittlich blieb die Arbeitszeit in den Kantonen Graubünden und Wallis, was auf die grosse Bedeutung des Gastgewerbes zurückzuführen ist. 2000 wurden insgesamt 164 Mio Überstunden geleistet, was rein rechnerisch rund 83'000 Vollzeitstellen entspricht. Die Rangliste führte mit 77 jährlichen Überstunden das Kredit- und Versicherungsgewerbe an, gefolgt von der Branche Immobilien und Informatik (51 Std.) und dem Unterrichtswesen (48 Std.).

wöchentliche Normalarbeitszeit 41,8 Stunden Überstunden

Die 1999 von den Gewerkschaften eingereichte Volksinitiative „Für eine kürzere Arbeitszeit“, die eine Verringerung der Arbeitszeit von heute durchschnittlich 42 Stunden auf 36 Stunden pro Woche mit Lohngarantie für kleine und mittlere Einkommen sowie eine drastische Eindämmung der Überstunden verlangte, hatte im Parlament keine Chance. Als das Begehren 1998 nach Jahren hoher Arbeitslosigkeit lanciert worden war, schienen seine Forderungen nach einer besseren Verteilung der bezahlten Arbeit in breiten Kreisen zumindest prüfenswert. In einer wieder positiveren Konjunktur mit einem in vielen Branchen ausgetrockneten Arbeitsmarkt stand der Ruf nach gesetzlicher Senkung der maximalen Arbeitszeit hingegen im politischen Gegenwind. Am Anfang der Debatte lehnte der Nationalrat einen von der SP unterstützten Minderheitsantrag von Meier-Schatz (cvp, SG) auf Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, einen sehr moderaten indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, deutlich ab. In der Gesamtabstimmung wurde die Initiative vom geschlossenen bürgerlichen Lager mit 101 zu 50 Stimmen verworfen. Insbesondere die Sprecher der FDP machten geltend, diese „Rasenmäherinitiative“ schwäche den Wirtschaftsstandort und gefährde das „Jobwunder“ Schweiz; zudem sei die Regelung der Arbeitsbedingungen in erster Linie eine Angelegenheit der Sozialpartner. Hauptsächlich mit diesem Argument wurde die Initiative auch vom Ständerat mit 35 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Trotz Widerstand in den eigenen Reihen beschloss der SGB, an seiner Initiative festzuhalten.

„Arbeitszeitinitiative“

Eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG), die eine obligationenrechtlich festgelegte Entschädigung der geleisteten Überzeit durch Zeit- resp. Lohnzuschläge erreichen wollte, wurde vom Nationalrat mit 82 zu 60 Stimmen abgelehnt. Die grosse Kammer schloss sich damit der Mehrheit der vorberatenden Kommission an, welche die Arbeitsmarktflexibilität als Standortvorteil der Schweizer Wirtschaft höher wertete als sozialpolitische Bedenken gegenüber dem Stress am Arbeitsplatz.

Entschädigung der geleisteten Überzeit

In der Schweiz werden jeden Monat 44 Mio Stunden an unbezahlter Arbeit geleistet. Dies entspricht dem Arbeitsvolumen von rund 248'000 Vollzeitstellen. Gemäss dem BFS führt jede vierte Person mindestens eine ehrenamtliche freiwillige Tätigkeit aus, etwa in Sport- und Kulturvereinen oder bei Interessenvereinigungen. Während sich Männer stärker in der organisierten Freiwilligenarbeit engagieren, findet man Frauen häufiger in der informellen Nachbarschaftshilfe. Der Zeitaufwand dafür beträgt bei den Frauen im Durchschnitt 5,7 Stunden pro Monat (bzw. 20 Stunden, wenn es sich um verbindliche Engagements wie regelmässige Kinderbetreuung oder Pflege handelt), während es bei den Männern nur 2 bzw. 13 Stunden sind.

Freiwilligenarbeit

Gemäss einer Studie der Caritas erfüllt jedes zehnte Arbeitsverhältnis die Kriterien des Prekären. Unter dieser zunehmenden Arbeitsform verstanden die Autoren Arbeitsverhältnisse, die in mehrfacher Hinsicht Unsicherheiten aufweisen, und welche die Existenzsicherung, die Kontinuität sowie die soziale Sicherheit nicht gewährleisten. Prekäre Arbeitsverhältnisse sind beispielsweise Temporärjobs, Arbeit auf Abruf, Gelegenheitsarbeit, Teilzeit- und Schwarzarbeit. Auch Kleinstselbständige befinden sich oft in einer vergleichbaren Lage. Besonders Frauen sind von diesen Arbeitsformen betroffen. Die Autoren schätzten, dass jede sechste Erwerbstätige (16,8%) in einer prekären Arbeitssituation lebt.

Prekäre Arbeitsverhältnisse

Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) 2001 des BFS erfasste erstmals auch neuere Arbeitsformen und mass den Arbeitsbedingungen mehr Gewicht zu. Demnach arbeiteten zum Zeitpunkt der Erhebung bereits 5% der Erwerbstätigen nach einem Jahresarbeitszeitmodell. Arbeit auf Abruf leisteten 4%, 1,7% waren mit Heimarbeit (inkl. Telearbeit) beschäftigt und 9,1% arbeiteten regelmässig Schicht. Die Bedeutung der Teilzeitarbeit nahm nochmals zu (von 29,3% auf 30,7%), sowohl bei den Frauen (55,1% gegenüber 53,5% im Vorjahr) als bei den Männern (11,1% vs. 10,3%); rund die Hälfte der Teilzeiterwerbenden leisteten ein Pensum von 50% und mehr. Festgestellt wurde auch, dass Frauen häufiger als Männer und Ausländer öfter als Einheimische unter atypischen Arbeitsbedingungen tätig sind.

neuere Arbeitsformen

Obgleich der Bundesrat bereit war, den Vorstoss in Postulatsform entgegen zu nehmen, wurde eine Motion Teuscher (gp, BE), die verlangte, Betriebe, welche Arbeitnehmende auf Abruf beschäftigen, seien von der Auftragsvergabe im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens auszuschliessen, von Stahl (svp, ZH) bekämpft und damit vorderhand der Diskussion entzogen.

auf Abruf

Obwohl etliche Kantone in den letzten Jahren die Vorschriften über die Ladenöffnungszeiten liberalisiert hatten, sind diese in der Regel immer noch restriktiver als die mit Sondervorschriften geregelten Öffnungszeiten in Ladengeschäften in Bahnhöfen, Tankstellen und Flughäfen. Mit dem Ziel, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen, überwies der Nationalrat – in Postulatsform – eine Motion Speck (svp, AG), welche ein neues Bundesgesetz für einheitliche und liberale Ladenöffnungszeiten verlangt.

Motion für neues Bundesgesetz mit einheitlichen und liberalen Ladenöffnungszeiten

Eine Studie des Genfer Arbeitsinspektorats, die im Auftrag der Gewerkschaft GBI gesamtschweizerisch ergänzt wurde, zeigte, dass Menschen mit harter körperlicher Arbeit häufiger invalid werden und frühzeitig sterben. Während Wissenschafter, Architekten, Ingenieure und Techniker die besten Aussichten haben, bis 65 Jahre arbeitsfähig zu bleiben, erreichen nur gerade 57% der Bauarbeiter diese Altersgrenze unbeschadet. Kaum besser ergeht es den ungelernten Arbeitnehmern in industriellen Betrieben. Die GBI forderte deshalb einen verstärkten Gesundheitsschutz für diese Berufsgruppen, kürzere Tages- und Wochenarbeitszeiten sowie die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung nach 40 Berufsjahren.

harter körperlicher Arbeit häufiger invalid werden und frühzeitig sterben Bauarbeiter

Das Bundesgericht fällte bezüglich der Überstundenregelung einen Grundsatzentscheid. Gemäss Arbeitsgesetz Art. 13 muss Überzeit generell mit 25% Lohnzuschlag entschädigt werden. Bei gewissen Berufskategorien (Büropersonal und technische Angestellte) gilt dies erst, wenn die Überzeit 60 Stunden pro Kalenderjahr übersteigt; im gegenseitigen Einverständnis kann die Überzeit auch durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden. Nicht zulässig ist hingegen, in einem Arbeitsvertrag die Entschädigung für Überzeit ganz oder teilweise auszuschliessen. Das Bundesgericht stützte mit seinem Entscheid den Entschädigungsanspruch einer Arbeitnehmerin, in deren Arbeitsvertrag Überstunden als unvermeidlich und im Lohn inbegriffen bezeichnet worden waren.

Überzeit

Auf den 1. August setzte der Bundesrat das erst im zweiten Anlauf 1998 vom Volk angenommene neue Arbeitsgesetz sowie die entsprechenden Ausführungsverordnungen in Kraft. Er kam den Forderungen der Gewerkschaften insofern entgegen, als er die Ausnahmen für den Zeitzuschlag bei Nachtarbeit (10% in Form zusätzlicher Freizeit), die neu auch für Frauen in der Industrie erlaubt ist, enger fasste. Vom Zeitzuschlag werden nur Betriebe befreit, die fortschrittliche Arbeitszeitmodelle wie eine 7-Stunden-Schicht bei einer 35-Stunden-Woche oder aber eine 4-Tage-Woche praktizieren. Ausnahmeregelungen sind für bestimmte Branchen wie Spitäler, Gastgewerbe und verwandte Betriebe möglich. Spezielle Schutzbestimmungen gelten für schwangere Frauen und für häufige Nachtarbeit; darunter fällt vor allem eine verstärkte arbeitsmedizinische Überwachung.

Arbeitsgesetz in Kraft Nachtarbeit Frauen in der Industrie

Der Bundesrat beschloss, die „Arbeitszeitinitiative“ des SGB ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Verkürzung der Arbeitszeit sei in erster Linie Angelegenheit der Sozialpartner; diese könnten am besten beurteilen, ob und inwieweit eine solche Regelung für ihre Branche möglich und tragbar sei. Die Verkürzung der Arbeitszeit von heute durchschnittlich 42 auf 36 Stunden pro Woche mit Lohngarantie für kleine und mittlere Einkommen hätte negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz.

„Arbeitszeitinitiative“

Im Rahmen der Legislaturplanung 1999-2003 wollte die vorberatende Kommission des Nationalrates den Bundesrat mit einer Richtlinienmotion beauftragen, dem Parlament einen umfassenden Bericht über das in der Schweiz in den unterschiedlichsten Bereichen erbrachte freiwillige und ehrenamtliche Engagement zu unterbreiten. Der Bundesrat anerkannte die Bedeutung der Freiwilligenarbeit und verwies auf bereits publizierte Studien des BFS sowie auf die erwarteten Ergebnisse der Volkszählung 2000, in der erstmals eine Frage nach dem Umfang der Hausarbeit und den ehrenamtlichen Tätigkeiten gestellt wurde. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat angenommen. Ebenfalls nur als Postulat überwiesen wurde eine Motion Goll (sp, ZH), die vom Bundesrat verlangte, dem BFS die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um eine Zeitbudgeterhebung zur Evaluation des Zeitaufwandes für unbezahlte Arbeit durchzuführen.

Freiwilligenarbeit