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Im September 2019 verlangte Mathias Reynard (sp, VS) in einer Motion ein Recht auf Abschalten. Seine Motion wollte die Arbeitgebenden mit einer Änderung des Obligationenrechts verpflichten, Massnahmen zur Einschränkung der Nutzung digitaler Hilfsmittel durch die Arbeitnehmenden ausserhalb der Arbeitszeit zu treffen. In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion, da sich das Recht auf Abschalten bereits aus den Regelungen über die Arbeitszeit und Freizeit ergebe. So seien die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausserhalb der Arbeitszeit nicht verpflichtet, per E-Mail oder Telefon erreichbar zu sein. Nun hätten die Unternehmen die bestehenden rechtlichen Regelungen umzusetzen, etwa durch eine Blockierung der Geräte ausserhalb der Arbeitszeit, ergänzte Bundesrätin Karin Keller-Sutter (fdp, SG) in der Nationalratsdebatte im Herbst 2021. Nationalrat Baptiste Hurni (sp, NE), der die Motion übernahm, begründete die geforderten Massnahmen mit dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden, die auch wegen der Covid-19-Krise immer mehr von zu Hause arbeiten, wo die Trennung zwischen Arbeit und Privatleben schwieriger ist. Zudem nehme die Digitalisierung der Arbeit zu, wobei es immer einfacher werde, die Arbeitnehmenden zu erreichen. Der Nationalrat lehnte die Motion in der Folge mit 87 zu 67 Stimmen ab. Der Vorstoss wurde lediglich von der SP- und der Grünen-Fraktion angenommen.

Digitale Medien. Recht auf Abschalten (Mo. 19.4156)
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Im Kampf gegen den Autoritätsverlust von Staatsangestellten forderte CVP-Nationalrat Leo Müller (cvp, LU), ein Antragsrecht auf Strafverfolgung für deren vorgesetzte Behörde einzuführen. Beamte, welche in Ausübung ihrer Arbeit an vorderster Front stehen, seien immer häufiger Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede ausgesetzt. Besonders Mitarbeitende von Behörden mit heiklen Aufgaben wie der Polizei, des Sozialamts, des Betreibungs- sowie des Konkursamts seien davon betroffen. Mit der Motion wolle er Staatsangestellten, welche als Privatpersonen keine Strafanzeige erstatten möchten, «den Rücken stärken». Dies, indem deren vorgesetzte Behörde die Möglichkeit bekäme, Anzeige gegen Beamtenbeleidigung einzureichen, sofern diese in Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgte, erklärte der Motionär im Rat.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass die freie Entscheidung der Beamten zwischen Strafverfolgung und Schutz der Privatsphäre dadurch gefährdet würde. Folge davon wäre die unfreiwillige Mitarbeit in einem Strafverfahren, was für die Betroffenen zu einer Belastung werden könnte. Der Bundesrat war zudem der Meinung, dass die vorgeschlagene Gesetzesanpassung das Ziel der Motion verfehle; sinnvoller zur Erfüllung des Anliegens sei es, Beamte bei der selbstständigen Strafanzeige zu unterstützen und zu begleiten. Entgegen der Empfehlung des Bundesrates stimmte die Mehrheit des Nationalrates in der Herbstsession 2018 dem Vorstoss zu.

Kampf gegen den Autoritätsverlust von Staatsangestellten (Mo. 16.3707)
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Im Unterschied zum Nationalrat fand die Motion Sollberger (svp, BL), die das Sparen bei der Zentralverwaltung verlangte, im Ständerat keine Gnade. Kommissionssprecher Hannes Germann (svp, SH) wiederholte die Argumente des Bundesrats, der bekanntlich bereits daran sei, Sparmassnahmen in der Bundesverwaltung zu prüfen. Die Motion würde also offene Türen einrennen, aber den Handlungsspielraum der Regierung hinsichtlich Personalmanagement unnötig weiter einschränken. Der Rat folgte diesem Votum ohne Diskussion und lehnte die Motion ab.

Sparen bei der Zentralverwaltung

Äusserst knapp mit 98 zu 93 Stimmen (keine Enthaltungen) nahm der Nationalrat eine Motion Sollberger (svp, BL) an, mit welcher der Bund zum Sparen bei der Zentralverwaltung aufgefordert wird. Konkret soll die Regierung Massnahmen zur Reduktion der Zentralverwaltung ergreifen. Es gehe nicht an, dass dauernd „an der Front“, nicht aber in der zentralen Verwaltung gespart werde. Sollberger nannte etwa das Beispiel der Grenzwächter, der Zollstellen oder der Lehrer, bei denen gespart werde, obwohl es in der Verwaltung, insbesondere bei Stabs- und Unterstützungsstellen wesentlich mehr Sparpotenzial gebe, wenn man Ineffizienz und Doppelspurigkeiten bekämpfen wolle.
Bundesrat Maurer wies in der Ratsdebatte darauf hin, dass es auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selber seien, die mit immer mehr Vorstössen, aber auch mit persönlichen Anfragen, zu einem Ausbau der Verwaltungsstäbe beitrügen, von denen diese Anfragen in der Regel beantwortet werden. Der Bundesrat sei zwar gegen die Motion, er selber gehe aber davon aus, dass die Motion in diesem Rat angenommen werde. Er wolle aber davor warnen, dass dann der Service der Verwaltung auch entsprechend weniger umfassend sei, auch wenn – dies gestand Maurer nach einer entsprechenden Frage von Parteikollege Adrian Amstutz (svp, BE) ein – punkto Ausführlichkeit der Berichte durchaus noch Potenzial bestehe, sich auf das Wesentliche zu beschränken. Man gehe den Sparmöglichkeiten in der Verwaltung zudem bereits im Rahmen der überwiesenen Motion 15.3494 nach.

Sparen bei der Zentralverwaltung

Contrairement à la décision du Conseil national, la motion relative à l'enregistrement de la durée du travail a été rejetée par le Conseil des Etats, comme le souhaitait la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats (CER-CE).



Adapter les dispositions sur l’enregistrement de la durée du travail aux nouveaux modèles de travail (Mo.14.3677)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

En septembre 2016, le Conseil national avait adopté la motion de Hans-Peter Portmann (plr, ZH) sur l’enregistrement de la durée du travail avec 111 voix contre 74. L’auteur demandait que lorsqu’une convention entre un employeur et un syndicat réglant l’enregistrement de la durée de travail avait été conclue, il ne fallait plus que soit appliquée les lettres c, d, et e de l’alinéa 1 de l’article 73 de l’Ordonnance 1 relative à la loi sur le travail (OLT1). Le Conseil fédéral partageait l’avis de la nécessité d’assouplir l’organisation du travail en conséquence des évolutions du monde du travail. Cependant, il jugeait que le système souhaité par l’auteur faisait défaut étant donné que la disposition juridique réglant l’obligation d’enregistrer et de documenter la durée du travail (article 46 LTr) ne permettait pas de déléguer cette tâche aux partenaires sociaux. Comme le but visé ne pouvait être atteint, il recommanda le rejet de la motion. En septembre 2017, la commission CER-CE suivait l’avis du Conseil fédéral, argumentant que la motion avait déjà été mise en œuvre suite à l’introduction du nouvel article 73a OLT1 et que l’application des initiatives parlementaires 16.414 et 16.423 résoudrait toutes les autres questions soulevées par la motion. Elle sera soumise au Conseil des Etats.

Adapter les dispositions sur l’enregistrement de la durée du travail aux nouveaux modèles de travail (Mo.14.3677)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

In der Sommersession 2014 lehnte der Ständerat eine Motion Germanier (fdp, VS) aus dem Jahr 2010 diskussionslos ab, die der Nationalrat in seiner Sondersession im Mai 2012 angenommen hatte. Diese forderte eine Gleichbehandlung von Luftfahrtunternehmen, die Bodenpersonal beschäftigen. Während andere Unternehmen des öffentlichen Verkehrs wie die SBB dem Arbeitszeitgesetz (AZG) und der Verordnung zum Arbeitszeitgesetz (AZGV) unterstanden und damit in der Regel zwölf freie Sonntage vorzusehen hatten, mussten Luftfahrtunternehmen ihrem Bodenpersonal zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion 26 freie Sonntage pro Jahr gewähren, da für sie gemäss Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) Sonderbestimmungen galten. Da sich die Sozialpartner zwischenzeitlich auf eine Lösung einigen konnten und der Bundesrat die entsprechend Verordnung im Sommer 2013 angepasst hatte, verzichtete der Ständerat auf eine Annahme der Motion. Pro Kalenderjahr besteht neu ein Anspruch auf 18 freie Sonntage.

le nombre de dimanches de congé

Quelques jours seulement après l’acceptation par le peuple de la révision de la loi sur le travail (voir ci-dessus), le Conseil national s’est prononcé en septembre en faveur d’une motion Buttet (pdc, VS) visant à permettre
l’occupation d’employés le dimanche et les jours fériés dans le commerce de proximité en zones périphériques. Le texte auquel le Conseil fédéral avait émis un avis négatif, exige que ce dernier introduise dans la législation sur le travail une dérogation en matière de durée du travail et de repos. Le Conseil des Etats ne s’est pas prononcé sur cet objet en 2013.

permettre l’occupation d’employés le dimanche et les jours fériés dans le commerce de proximité en zones périphériques

Après avoir obtenu une majorité au sein du Conseil des Etats l’année dernière, le Conseil national a adopté au cours de la session de printemps une motion Lombardi (pdc, TI) réclamant une harmonisation partielle des horaires d’ouverture des magasins par une modification de la loi fédérale du marché intérieur. Le texte préconise que les magasins soient ouverts de 6 à 20 heures du lundi au vendredi et de 6 à 19 heures le samedi. La chambre du peuple a apporté une modification au texte en excluant les jours fériés cantonaux de cette harmonisation partielle. Cette décision qui est intervenue six mois en amont de la votation sur la libéralisation des heures d’ouverture des magasins de stations-service (voir ci-dessus) a provoqué un tollé dans les milieux syndicaux. Unia a d’ores et déjà annoncé qu’il lancerait le référendum au cas où le parlement adopterait un projet conforme à l’objectif de la motion. La question des horaires d’ouverture des magasins devrait donc rester un sujet brûlant au cours des années à venir.

harmonisation partielle des horaires d’ouverture des magasins

Ende 2012 legte das Eidgenössische Personalamt (EPA) den vierjährlich zu erstellenden Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vor. Der Bericht zeigt auf, dass der Anteil französischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten vier Jahren leicht zugenommen hat und mit 21,2% dem Sollwert von 22% immer näher kommt. Ebenfalls noch nicht beim Sollwert angelangt ist der Anteil italienischsprachiger (6,7%; Soll: 7%) und rätoromanischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (0,3%; Soll 1%). In der Bundesverwaltung übervertreten ist entsprechend die deutsche Sprache (71,8%; Soll: 70%). Obwohl mit Artikel 9 des Sprachengesetzes Bundesangestellte das Anrecht auf die Muttersprache als Arbeitssprache haben, zeigte die Befragung des Personals im Jahr 2011, dass lediglich 73% in ihrer bevorzugten Amtssprache arbeiten. Das EPA wies zudem verschiedene unternommene Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit aus, wie etwa eine zentralisierte Sprachausbildung, Marketinganstrengungen, um den Bund als Arbeitgeber auch in der französischen und italienischen Schweiz bekannt zu machen oder die Erarbeitung von Massnahmenkatalogen durch die Bundeskanzlei und die Departemente. Die Räte waren mit dem Erreichten noch nicht zufrieden und forderten in einer Motion der staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-SR) eine Zentralisierung der strategischen Steuerung für die Förderung der Mehrsprachigkeit beim EFD. Weiter beauftragten sie den Bundesrat dafür zu sorgen, dass Führungskräfte zwei Amtssprachen aktiv und eine dritte passiv beherrschen, wobei die Ausbildung vom Arbeitgeber zu bezahlen sei. Für die Umsetzung dieser Massnahmen solle die Regierung einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten ernennen. Zwei noch nicht behandelte Postulate Romano (cvp, TI) (12.4050) und Cassis (fdp, TI) (12.4265) verlangen zudem einen vertieften Bericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung.

Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (2012)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Eine Motion der Finanzkommission des Nationalrates wollte der Verwaltung ein flexibleres Lohnsystem verschaffen, das ungenügende Leistungen weniger stark und überdurchschnittliche Leistungen stärker belohnen sollte. Obwohl der Bundesrat in seiner Ablehnungsempfehlung geltend machte, dass es sich beim Lohnsystem in der Bundesverwaltung um ein austariertes Gesamtsystem handle und dass der Bundesrat eine grössere Flexibilisierung der Lohnentwicklung im Rahmen der Personalstrategie prüfe, nahm der Nationalrat die Motion gegen den Widerstand von SP und GP an. Der Ständerat folgte hingegen der Argumentation der Regierung und versenkte den Vorstoss.

Motion für ein flexibleres Lohnsystem in der Bundesverwaltung (11.4049)

Im Bereich der Ladenöffnungszeiten lehnte der Ständerat in der Herbstsession eine Motion Hutter (fdp, ZH) ab, welche forderte, dass die Kantone die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben nach eigenem Ermessen festlegen konnten. Eine Mehrheit der kleinen Kammer vertrat die Ansicht, dass das Arbeitsrecht den Kantonen bis dato genügend Freiraum gewährte. Der Nationalrat hatte diesem Vorstoss bereits im Jahre 2011 zugestimmt.

Ladenöffnungszeiten

Le Conseil des Etats a adopté une motion Lombardi (pdc, TI) réclamant une harmonisation partielle des horaires d’ouverture des magasins par la modification de la loi fédérale du marché intérieur. Le texte préconise que les magasins soient ouverts de 6 à 20 heures du lundi au vendredi et de 6 à 19 heures le samedi. Le Conseil national ne s’est pas encore prononcé sur cette motion en 2012.

harmonisation partielle des horaires d’ouverture des magasins

Le Conseil national a accepté en mai une motion Germanier(plr, VS) portant sur le nombre de dimanches de congé dont bénéficie le personnel du sol dans le secteur de la navigation aérienne. Au nom de l’égalité de traitement avec les CFF et les entreprises de trolleybus concessionnaires, le texte demande que ce nombre de congés soit réduit de 26 à 12 jours. La décision du Conseil des Etats n’est pas intervenue au cours de l’année sous revue.

le nombre de dimanches de congé

Trotz der insgesamt positiven Signale – auch die Personalbefragung 2011 zeigte überwiegend zufriedene Angestellte – sah das Parlament noch Verbesserungspotenzial. So wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) überwiesen, die den Bundesrat auffordert, am ‚Lohngleichheitsdialog‘ teilzunehmen und die Löhne des Bundespersonals auf Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. Die Motion wurde vom Bundesrat unterstützt, obwohl bezüglich Lohngleichheit in der Verwaltung schon viel unternommen worden sei. In beiden Räten wurde der Vorstoss seitens der SVP mit dem Argument bekämpft, dass die Dialoge nur Kosten verursachten, eine Lohngleichheit aber nie möglich sei. Beide Räte überwiesen jedoch das Anliegen.

Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Im Bereich der Ladenöffnungszeiten hiess der Nationalrat eine Motion Hutter (fdp, ZH) gut. Diese verlangte, dass die Kantone die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben nach eigenem Ermessen festlegen. Bisher konnten die Kantone die Öffnungszeiten von Montag bis Samstag jeweils zwischen 6 und 23 Uhr nach ihren regionalen Bedürfnissen gestalten. Der Entscheid des Ständerates stand allerdings noch aus.

Ladenöffnungszeiten

Diskussionslos und im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH) an, die den Bundesrat beauftragt, vermehrt Teilzeitstellen auf allen Ebenen und Hierarchiestufen der Bundesverwaltung sowie Jobsharing-Angebote zu schaffen. Der Ständerat stimmte der Motion in leicht abgeschwächter Form auch zu.

Teilzeitstellen

Die Motionen von Ständerat Studer (sp, NE) und von Nationalrat Berberat (sp, NE) (05.3152) wurden auch von der jeweiligen anderen Kammer diskussionslos gutgeheissen. Sie verlangen eine Erhöhung der Zahl der französisch- und italienischsprachigen Personen in den Führungspositionen der Bundesverwaltung. (Siehe auch die Diskussion im Nationalrat im Zusammenhang mit einer Interpellation Simoneschi (cvp, TI) (05.3277).

Motionen zur Vertretung der sprachlichen Minderheiten

Eigentlich hätte der Nationalrat bereits in der Frühjahrssession eine vom Ständerat im Herbst 2004 gutgeheissene Motion seiner WAK behandeln sollen, welche eine nicht nur auf Verkaufsgeschäfte in den Bahnhöfen und Flughäfen beschränkte Liberalisierung der Arbeitszeitvorschriften für das Verkaufspersonal verlangte. Auf Antrag Gutzwiller (fdp, ZH) verschob er den Entscheid bis nach der Volksabstimmung über die Arbeitsgesetzrevision. Nach der nur sehr knappen Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zum neuen Arbeitsgesetz im November lehnte er die von der Linken und – im Gegensatz zur Volksabstimmungsvorlage und zum Entscheid im Ständerat – nun auch von der CVP bekämpfte Motion ab. Auch rund ein Viertel der SVP-Fraktion war gegen diese Liberalisierung.

Erweiterung der Beschäftigungsmöglichkeit am Sonntag

Mit einer Motion verlangte Nationalrat Rechsteiner (sp, SG) eine strengere Kontrolle der Arbeitsbedingungen der Lastwagenchauffeure, insbesondere bei der Einhaltung der Ruhezeiten. Der Bundesrat unterstützte zwar die Stossrichtung der Eingabe, sah sich aber ausserstande, alle Massnahmen in der gewünschten Form und Zeitspanne umzusetzen, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte. Er machte insbesondere geltend, umfangreiche Sicherheitskontrollen könnten nur in Absprache mit den anderen europäischen Staaten erfolgen, da sich sonst für die Schweizer Wirtschaft ungünstige Wettbewerbsverzerrungen ergeben würden.

Lastwagenchauffeure

Obgleich der Bundesrat bereit war, den Vorstoss in Postulatsform entgegen zu nehmen, wurde eine Motion Teuscher (gp, BE), die verlangte, Betriebe, welche Arbeitnehmende auf Abruf beschäftigen, seien von der Auftragsvergabe im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens auszuschliessen, von Stahl (svp, ZH) bekämpft und damit vorderhand der Diskussion entzogen.

auf Abruf

Obwohl etliche Kantone in den letzten Jahren die Vorschriften über die Ladenöffnungszeiten liberalisiert hatten, sind diese in der Regel immer noch restriktiver als die mit Sondervorschriften geregelten Öffnungszeiten in Ladengeschäften in Bahnhöfen, Tankstellen und Flughäfen. Mit dem Ziel, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen, überwies der Nationalrat – in Postulatsform – eine Motion Speck (svp, AG), welche ein neues Bundesgesetz für einheitliche und liberale Ladenöffnungszeiten verlangt.

Motion für neues Bundesgesetz mit einheitlichen und liberalen Ladenöffnungszeiten

Dem Tatbestand der sexuellen Belästigung in der Bundesverwaltung wollte Nationalrätin Teuscher (gb, BE) zu Leibe zu rücken. In einer von 57 weiteren Parlamentariern und Parlamentarierinnen mitunterzeichneten Motion listete sie die vom Bundesrat zu ergreifenden Massnahmen auf, welche über die Bezeichnung von Ansprechpersonen, von verbindlichen Richtlinien zur Prävention bis zur gezielten Schulung bezüglich dieser Frage reichten. Der Bundesrat unterstrich seinen unmissverständlichen Willen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auf keinen Fall zu dulden. Im einzelnen legte er die bereits unternommenen Anstrengungen dar. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen.

sexuellen Belästigung

Mit einer Motion wollte die Grüne Fraktion den Bundesrat beauftragen, bei der Schaffung von Teilzeit- und Job-Sharing-Stellen in der Bundesverwaltung mit gutem Beispiel voranzugehen und besonders bei den höheren Lohnklassen vor jeder Ausschreibung die Möglichkeiten dieser Arbeitsformen zu prüfen. Der Bundesrat unterstrich bereits unternommene Anstrengungen in diesem Bereich, verwies aber auch darauf, dass insbesondere bei Stellenvakanzen Aufgabenbeschriebe zwecks Aufteilung in Teilzeitstellen überprüft werden können. Da die Bundesverwaltung in den letzten Jahren eine sehr tiefe Fluktuationsrate aufgewiesen habe, sei die durchaus erwünschte Entwicklung hin zu mehr Teilzeitstellen etwas ins Stocken geraten. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen.

Teilzeit- und Job-Sharing-Stellen in der Bundesverwaltung

Im Rahmen der Legislaturplanung reichte die Kommission des Nationalrates eine Motion ein, welche den Bundesrat auffordert, angesichts der hohen Arbeitslosigkeit einen Bericht zu erarbeiten, der die Auswirkungen neuer Arbeitszeitmodelle (Arbeitszeitverkürzung, Teilzeitarbeit, gleitende und vorzeitige Pensionierung), auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit (insbesondere bezüglich Kosten) sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft aufzeigt. Auf Wunsch des Bundesrates wurde die Motion als Postulat überwiesen.

Auswirkungen neuer Arbeitszeitmodelle