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  • Gesamtarbeitsverträge (GAV)
  • Arbeitszeit

Akteure

  • Rechsteiner, Paul (sp/ps, SG) SR/CE

Prozesse

  • Parlamentarische Initiative
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Mit 117 zu 56 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) ab, die einen indexbereinigten Mindestlohn von CHF 3'500 sowie Höchsteinkommen verlangte, welche das Zehnfache des Mindestlohnes nicht übersteigen dürfen. Nach Aussage der Kommissionssprecherin hätten sich auch die Gewerkschafter in der Kommission mehrheitlich dagegen ausgesprochen, da ihre Strategie die Festlegung der Mindestlöhne über Gesamtarbeitsverträge (GAV) sei. Die Mehrheit der Kommission sei sich der Problematik der Working Poor bewusst, erachte aber eine Lösung über einen regulierten Arbeitsmarkt als nicht zielführend, da dadurch Stellen für unqualifizierte Arbeitnehmende vom schweizerischen Arbeitsmarkt verschwinden würden. Im Namen der Gewerkschaften relativierte SGB-Präsident Rechsteiner (sp, SG) die Aussagen der Kommissionssprecherin: Es sei zwar richtig, dass man im gewerkschaftlichen Lager primär auf GAV setze, es gebe aber Branchen, die sozialpartnerschaftlich kaum organisiert seien, weshalb hier gesetzliche Bestimmungen über den Mindestlohn dringend notwendig seien.

Mindestlohn

Der Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit sowie auch ein Rückweisungsantrag Daguet (sp, BE) wurden im Nationalrat deutlich abgelehnt. Er fand nur bei der SP (mit vier Abweichlern), der Fraktion EVP/EDU, einer knappen Mehrheit der Grünen sowie einzelnen Vertretern der CVP Unterstützung. In der Detailberatung unterlag auch der Antrag, die bewilligungsfreie Sonntagsarbeit lediglich für Geschäfte mit einem Gesamtarbeitsvertrag einzuführen. Im Ständerat war die Sache vorerst nicht so klar. Auch bürgerliche Abgeordnete fanden, dass die Kommission des Nationalrats ein Vernehmlassungsverfahren zumindest bei den Kantonen hätte durchführen müssen, und dass zudem die Definition, was als bedeutendes Verkehrszentrum zu gelten habe, näher bestimmt werden müsste. Auf Antrag Gentil (sp, JU) beschloss die kleine Kammer zwar Eintreten, aber Rückweisung an ihre eigene Kommission, um das Versäumte nachzuholen. Nach diesen Abklärungen stimmte auch der Ständerat zu und das Geschäft wurde in der Herbstsession verabschiedet. Nachdem im Nationalrat der Gewerkschaftsbundspräsident Rechsteiner (sp, SG) vor der Schlussabstimmung mit dem Referendum gedroht und die Delegiertenversammlung des SGB dieses bereits vor der Behandlung im Ständerat grundsätzlich beschlossen hatte, lancierte dieser die Unterschriftensammlung für eine Volksabstimmung. Das Referendum wurde anfangs 2005 mit gut 80'000 Unterschriften eingereicht. Nicht nur in Bahnhöfen und Flughäfen gibt es Sonntagsarbeit in Detailhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sondern auch in bestimmten Geschäften (z.B. Bäckereien) und generell in Tourismusorten. Die Bestimmungen sind infolge der kantonal geregelten Öffnungszeiten uneinheitlich. Der Ständerat überwies eine Motion seiner WAK, welche eine zusammenfassende Darstellung dieser Verhältnisse und der geltenden Schutzbestimmungen für die Beschäftigten verlangt.

Revision des Arbeitsgesetzes

Eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG), die eine obligationenrechtlich festgelegte Entschädigung der geleisteten Überzeit durch Zeit- resp. Lohnzuschläge erreichen wollte, wurde vom Nationalrat mit 82 zu 60 Stimmen abgelehnt. Die grosse Kammer schloss sich damit der Mehrheit der vorberatenden Kommission an, welche die Arbeitsmarktflexibilität als Standortvorteil der Schweizer Wirtschaft höher wertete als sozialpolitische Bedenken gegenüber dem Stress am Arbeitsplatz.

Entschädigung der geleisteten Überzeit