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  • Roth-Bernasconi, Maria (sp/ps, GE) NR/CN

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Die aufgrund einer parlamentarischen Initiative Bernasconi verfasste Reform des Büros des Nationalrates wurde in der Frühjahrssession 2016 beraten. Die Initiantin war im Herbst 2015 zurückgetreten und folglich nicht mehr im Saal zugegen. Die Sprecherin des Büros, Edith Graf-Litscher (sp, TG), machte sich im Namen des Büros für das Anliegen stark. Damit Eltern am Abend nach Hause fahren können, sei der Beginn der Sitzungen auf 8.15 Uhr anzusetzen. Die Züge könnten dann so gewählt werden, dass man rechtzeitig zum Beginn der Debatten wieder in Bern sei. Roland Rino Büchel (svp, SG) bezeichnete den Titel der Initiative als Etikettenschwindel. Es gehe nicht darum, Väter und Mütter zu unterstützen, sondern eine Ausrede zu finden, am Abend nach Hause zu fahren und trotzdem die Übernachtungsentschädigung einstreichen zu können. Zudem sei der Saal am Morgen – auch um 8.15 Uhr – jeweils praktisch leer. Er glaube nicht, dass sich dies mit einer Verschiebung des Sitzungsbeginns ändere. Büchel nahm zudem Bezug auf Medienberichte, welche die Vorlage als Schlafmützen-Initiative bezeichnet und ebenfalls auf den am Morgen sehr leeren Ratssaal hingewiesen hätten. Er beantragte deshalb, als Vertreter der Minderheit des Büros, nicht auf die Vorlage einzutreten. Man solle sich von der Initiantin bzw. dem Titel der parlamentarischen Initiative ("Der Nationalrat soll an die Väter und Mütter in seinen Reihen denken!") nicht an der Nase herumführen lassen. Obwohl die bürgerlichen Fraktionen in der Frage gespalten waren – auch innerhalb der SVP selbst – wollte eine Mehrheit des Rates mit 92 zu 73 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) nicht auf die Vorlage eintreten. Damit beginnen die Sitzungen des Nationalrates nach wie vor eine Viertelstunde früher als jene des Ständerates.

Sitzungszeiten (Pa.Iv. 14.463)
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Die Sitzungszeiten während der Sessionen sind im Nationalrat seit 1974 unverändert: Montag von 14.30 bis 19.00 Uhr, Dienstag von 8.00 bis 13.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 bis 13.00 und 15.00 bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 13.00 Uhr und in der letzten Sessionswoche von 15.00 bis 19.00 Uhr sowie am Freitag der letzten Sessionswoche von 8.00 bis 11.00 Uhr. Bei grosser Geschäftslast oder dringlichen Geschäften können auch Nachtsitzungen von 19.00 bis 22.00 Uhr einberufen werden. Im Ständerat beginnen die Sitzungen seit 2007 am Morgen jeweils um 8.15 Uhr. Zwar wollte damals auch der Nationalrat den Sitzungsbeginn anpassen, ein von der grossen Kammer gutgeheissener Ordnungsantrag von J. Alexander Baumann (svp, TG) verhinderte dies jedoch. Mit einer Ende 2014 eingereichten parlamentarischen Initiative verlangte Maria Bernasconi (sp, GE) einen Sitzungsbeginn entsprechend dem ständerätlichen Stundenplan – also ebenfalls um 8.15 Uhr. Ihre Begründung beruht dabei weniger auf einer Harmonisierung der Sitzungszeiten als vielmehr in der Anpassung an den Umstand, dass immer mehr Parlamentarierinnen und Parlamentarier Elternpflichten hätten: Ein um 15 Minuten nach hinten verschobener Sitzungsbeginn am Morgen sei vor allem hinsichtlich der Ankunftszeiten der Züge familienverträglicher.
Das Büro des Nationalrates (Büro-NR) gab der Initiative Ende August 2015 Folge und nahm sich einer Reform des Geschäftsreglements des Nationalrates an.

Sitzungszeiten (Pa.Iv. 14.463)
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Für eine Besserstellung der Teilzeitarbeitenden im Bereich der Sozialversicherungen sprach sich der Nationalrat aus. Mit 92 zu 66 Stimmen nahm er eine parlamentarische Initiative Zapfl (cvp, ZH) an, welche den Koordinationsabzug im Rahmen der beruflichen Vorsorge proportional zum Beschäftigungsgrad senken will. Damit sollen auch jene Teilzeitbeschäftigten, die pro Jahr weniger als 23 880 Fr. (Ansatz 1998) verdienen, ihren Anspruch auf die Aufnahme in die betrieblichen Pensionskassen geltend machen können. Mit 86 zu 72 hiess der Rat zudem eine parlamentarische Initiative Roth (sp, GE) gut, die verlangt, dass Arbeitnehmende, die wöchentlich weniger als 12 Stunden arbeiten, auch bei Nichtbetriebsunfällen obligatorisch für Taggelder und Renten versichert sind.

Besserstellung von Teilzeitarbeitenden in der Unfallversicherung und in der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 97.414)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Wer Teilzeit leistet, soll in der Unfallversicherung und in der beruflichen Vorsorge nicht länger benachteiligt werden. Die Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unterstützte zwei parlamentarische Initiativen mit diesem Ziel. Eine Initiative Roth Bernasconi (sp, GE ) verlangte, dass auch Teilzeitarbeitende, die weniger als 12 Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber arbeiten, der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung unterstellt werden (Pa. Iv. 97.411). Mit ihrer Initiative wollte Zapfl (cvp, ZH) erreichen, dass der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge dem Beschäftigungsgrad angepasst wird. Heute ist erst der Jahreslohn, der 23 880 Fr. übersteigt, dem Obligatorium der beruflichen Vorsorge unterstellt. Das führt beispielsweise dazu, dass Teilzeitarbeitende, welche mehrere Stellen innehaben, nicht oder nur ungenügend versichert sind, und dass Ehepartner, welche die Rollenteilung praktizieren, viel tiefere Altersrenten erhalten als traditionelle Familien, in denen der Mann vollzeitbeschäftigt ist.

Besserstellung von Teilzeitarbeitenden in der Unfallversicherung und in der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 97.414)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG