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Im Berichtsjahr legte die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) ihre parlamentarische Initiative zu Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes vor, die auf eine Motion Stadler (cvp, UR; Mo. 09.3896) aus dem Jahre 2009 zurückgeht. Mit der Vorlage sollten vor allem kleinere Gesetzeslücken im Parlamentsgesetz und im Geschäftsreglement geschlossen werden. Der Vorschlag enthielt aber auch drei substantielle Änderungen: Parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen sollen neu nicht mehr als allgemeine Anregung, sondern als ausgearbeiteter Vorentwurf eingereicht werden müssen. Ausserordentliche Sessionen sollen nur noch verlangt werden können, wenn beide Räte (dazu) hängige Geschäfte haben, damit beide Räte übereinstimmende Beschlüsse fassen und in der gleichen Woche tagen können. Zudem soll das Recht auf Wortmeldung bei umstrittenen Motionen im Gesetz verankert werden, um die Zahl diskussionslos überwiesener Motionen einzuschränken. Die Annahme von umstrittenen Motionen ohne vorgängige Diskussion im Rat würde es den zuständigen Kommissionen des anderen Rates sehr schwierig machen, die Vorstösse zu beurteilen. Verwiesen wurde etwa auf die Sondersession 2010 zur Migration, bei der die grosse Kammer 132 Vorstösse innert 90 Minuten behandelt und dabei nicht weniger als 22 Motionen stillschweigend überwiesen hatte. Zu reden gab der Vorschlag, Standesinitiativen der parlamentarischen Initiative gleichzusetzen und auch bei diesem Instrument – das in letzter Zeit ebenfalls immer häufiger eingesetzt wurde – einen ausformulierten Vorschlag zu verlangen. Die Kantone hatten sich in der Vernehmlassung in der Mehrheit gegen diese Neuerung ausgesprochen. Der Ständerat folgte jedoch, wie in allen anderen Punkten auch, seiner Kommission und entschied sich für Folge geben.

Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Pa.Iv. 10.440)
Dossier: Verbesserung der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (2014)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Eine Verschärfung der Kontrollinstrumente forderte eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die verlangte, dass über einen bis zum Ende der ersten Sessionswoche eingereichten Vorstoss zur Einsetzung einer PUK zwingend in der gleichen Session entschieden werden müsse. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats hatte der Initiative zuerst zugestimmt, nach dem wuchtigen Nein der Schwesterkommission aus der kleinen Kammer dann aber umgeschwenkt. Die ständerätliche Kommission hatte begründet, dass eine PUK keine Eile verlange, sondern geduldige Analyse und dass die kurze Frist das bikamerale System vor zeitliche Probleme stellen würde. Der Nationalrat folgte diesen Argumenten und gab der Initiative mit 52 zu 110 Stimmen keine Folge.

Behandlungspriorität bei Vorstössen zur Einsetzung einer PUK (10.424)

Toutefois, afin de sauvegarder leur compétitivité face à l’appréciation du franc suisse, plusieurs entreprises exportatrices (entre autres Lonza, Bucher, Franke, Arbonia Forster, Dätwlyer, Alu Menziken et Bühler) ont demandé à leurs employés d’allonger le temps de travail. Ces mesures se sont réalisées au cas par cas par des accords internes sur la base du partenariat social. En contrepartie de l’allongement du temps de travail, ces entreprises se sont engagées à ne pas recourir à des licenciements.
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d’allonger le temps de travail

Da die Informationspolitik des Bundesrats gegenüber den Geschäftsprüfungskommissionen in verschiedenen Fällen teilweise sehr restriktiv gewesen sei, legte die GPK-SR 2010 in Form einer parlamentarischen Initiative einen Gesetzesentwurf vor, der für die GPK einen erleichterten Zugang zu Regierungsdokumenten sichern soll. Beide GPK begründeten den Vorstoss damit, dass ihre Tätigkeit nicht adäquat ausgeführt werden könne, wenn die Regierung zunehmend Akten entweder gar nicht oder nur nach zähen Verhandlungen zur Verfügung stelle. Der Bundesrat wehrte sich gegen dieses Anliegen und stützte sich dabei auf Artikel 153 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes, der regelt, dass Unterlagen, die der bundesrätlichen Entscheidungsfindung dienen, geheim bleiben (ausgenommen für eine Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK)). Zwar könne Einsicht in die Anträge gegeben werden, Einsicht in die Mitberichtsverfahren oder gar in die Sitzungsprotokolle, wie dies die GPK-Vorlage forderte, solle zugunsten des Kollegialitätsprinzips jedoch verwehrt werden können und einer PUK oder der GPDel vorbehalten bleiben. Die neue Gesetzesvorlage sieht jedoch nicht nur die Möglichkeit auf Einsicht sondern auf Herausgabe der Dokumente an die Aufsichtskommissionen vor, sondern verlangt, dass auch jene Personen auskunfts- und zeugnispflichtig sind, die früher im Dienst des Bundes gestanden haben. Den Bedenken der Exekutive schenkte die Legislative kein Gehör. Der Ständerat nahm die vom Nationalrat geschaffenen Differenzen, die lediglich Details betrafen, diskussionslos an. In der Schlussabstimmung herrschte in beiden Kammern Einstimmigkeit (42 zu 0 Stimmen bzw. 187 zu 0 Stimmen). (Für die Kritik des Ständerates siehe auch die Debatte zum Jahresbericht der GPK-SR (11.004).)

Schärfere Informationsrechte der Aufsichtskommissionen (10.404)

Les deux chambres ont décidé de rejeter l’initiative populaire « 6 semaines de vacances pour tous » qui a été déposée en 2009 par le syndicat Travail.Suisse. La loi actuelle, qui date de 1984, prévoit quatre semaines de congé par an pour les employés de plus de 20 ans. Dans les faits, beaucoup d’employés bénéficient de cinq semaines. Le texte de l’initiative a demandé que la Constitution soit modifiée de manière à ce que tous les employés aient droit à des vacances payées de six semaines par an au minimum. Le Conseil national a suivi la recommandation du gouvernement en se prononçant en mars contre l’initiative par 110 voix contre 61. Les députés de gauche ont fait valoir en vain que la durée de travail hebdomadaire était la plus longue d’Europe, que la productivité avait fortement progressé ces dernières années et que le stress occasionnait des coûts d’une dizaine de milliards de francs chaque année. La grande majorité des membres des partis bourgeois ont rappelé que cette initiative correspondait à une hausse des charges salariales de l’ordre de 2%, ce qu’ils considéraient comme particulièrement pénalisant pour les petites et moyennes entreprises. De plus, ils ont estimé que les conventions collectives restaient le moyen le plus adapté afin de trouver des solutions plus généreuses. Par ailleurs, le Conseil national n’a pas donné suite à trois initiatives parlementaires qui servaient de possibles compromis. L’intervention parlementaire de Buman (pdc, FR) proposait de faire passer la durée minimale de quatre à cinq semaines pour les salariés de plus de 50 ans, alors que celle de Leuenberger (verts, GE) demandait une augmentation non spécifiée de la durée légale minimale. Quant à l’initiative parlementaire de Leutenegger Oberholzer (sp, BL), celle-ci préconisait au moins six semaines pour les employés jusqu'à l'âge de 20 ans ainsi que pour ceux à partir de 55 ans et au moins cinq semaines pour les catégories restantes. En juin, le Conseil des Etats a confirmé les décisions prises par le Conseil national. L’initiative populaire a finalement été refusée par 28 voix contre 10. En décembre, le Conseil fédéral a annoncé que le peuple se prononcerait sur cette initiative populaire le 11 mars 2012.

Volksinitiative sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen

Um die zunehmende Zahl an Vorstössen einzudämmen, gab es auch im Berichtsjahr verschiedene Projekte. Nachdem 2010 der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der FDP angenommen hatte, die den Bundesrat verpflichtet hätte, die Kosten anzugeben, die für die Beantwortung eines Vorstosses anfallen, gab der Ständerat im Berichtsjahr der Initiative keine Folge. Die kleine Kammer folgte damit ihrer Kommission, die das gleiche Gegenargument vorbrachte wie ihre im Vorjahr erfolglose Schwesterkommission im Nationalrat: Die Initiative eigne sich nicht, das eigentliche Ziel eines Rückgangs der Zahl der Vorstösse zu erreichen. Ebenfalls vom Ständerat abgelehnt, wurde eine Motion Jenny (svp, GL) (10.3465), mit der die Zahl der Vorstösse pro Ratsmitglied auf zwei pro Session und die Redezeit auf fünf Minuten beschränkt werden sollte. Allerdings wurde auf die in der staatspolitischen Kommission behandelte parlamentarische Initiative zu Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes verwiesen.

Ausweisung der Kosten bei Vorstössen (Pa.Iv. 09.502)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Im Bereich der Ladenöffnungszeiten hiess der Nationalrat eine Motion Hutter (fdp, ZH) gut. Diese verlangte, dass die Kantone die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben nach eigenem Ermessen festlegen. Bisher konnten die Kantone die Öffnungszeiten von Montag bis Samstag jeweils zwischen 6 und 23 Uhr nach ihren regionalen Bedürfnissen gestalten. Der Entscheid des Ständerates stand allerdings noch aus.

Ladenöffnungszeiten

Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“ und empfahl die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Der Bundesrat teilte zwar die Auffassung der Initianten, dass auch die Arbeitnehmer von den Produktivitätssteigerungen der letzten Jahre profitieren sollen. Dies könne jedoch auch über höhere Löhne erreicht werden. Mit der Festschreibung auf sechs Wochen Ferien würde diese Flexibilität verloren gehen. Weiter hielt der Bundesrat fest, dass kein Nachholbedarf gegenüber dem Ausland bestehe, besonders wenn man neben der Ferienregelung auch die Feiertage und die Modalitäten miteinbeziehe, die für den Bezug der Ferien gälten.

Volksinitiative sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen

Das Büro des Nationalrats arbeitete die Motion Hochreutener (cvp, BE) (08.4037), die eine raschere Behandlung von bekämpften Motionen und Postulaten verlangte, in eine parlamentarische Initiative um, die der Nationalrat guthiess. Neu werden bekämpfte Vorstösse nicht mehr auf unbestimmte Zeit verschoben, sondern am letzten Tag der folgenden Session ohne Recht auf Wortmeldung in schriftlichem Verfahren behandelt. Mit dem vereinfachten Prozedere wird zukünftig vermieden, dass im Extremfall ein Ratsmitglied die rasche Annahme eines mehrheitsfähigen Vorstosses blockieren kann.

Parlamentarische Initiative zur Ausarbeitung der Motion Hochreutener
Dossier: Schnellere Behandlung von bekämpften Vorstössen im Nationalrat

Der immer grösser werdenden Zahl an Vorstössen und dem entsprechenden Pendenzenberg will die FDP-Fraktion mit einer parlamentarischen Initiative begegnen. Der Bundesrat soll die Kosten, die für die Beantwortung eines Vorstosses entstanden sind, in seiner Antwort standardmässig ausweisen. Damit sollten nicht nur die Kostentransparenz erhöht, sondern auch die Parlamentarier zu mehr Zurückhaltung angeregt werden. Der Nationalrat gab dem Vorstoss Folge.

Ausweisung der Kosten bei Vorstössen (Pa.Iv. 09.502)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Dagegen verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zur Abschaffung der Unterstützung der Heimarbeit von bisher 200'000 Fr. jährlich. Seit 1949 unterstützte der Bund die Heimarbeit in Randregionen, sofern diese von sozialer oder staatspolitischer Bedeutung ist und die Existenzverhältnisse der Berggebietsbevölkerung zu heben vermag. Das Seco begründete die Streichung damit, dass mit dem neuen Finanzausgleich ein Instrument geschaffen worden sei, das den Sonderlasten der Bergbevölkerung Rechnung trage.

Abschaffung der Unterstützung der Heimarbeit

Bundesrat Leuenberger mahnte die Bevölkerung, vermehrt zuhause zu arbeiten. Blieben Arbeitnehmer vermehrt zuhause und würden ihre Arbeit von dort aus erledigen, würde dies nicht nur den Strassenverkehr flüssiger machen und die Bahn in Spitzenzeiten entlasten sondern auch jährlich 67'000 Tonnen CO2 einsparen.

Bundesrat Leuenberger mahnte die Bevölkerung, vermehrt zuhause zu arbeiten

Die Beratung von Motionen und Postulaten wird im Nationalrat oft verschoben, weil sie von einem Ratsmitglied bekämpft werden, und sie fallen dann später aus den Traktanden, weil die Frist für ihre Behandlung abgelaufen ist. Norbert Hochreutener (cvp, BE) verlangte, wenigstens denjenigen Vorstössen, die vom Bundesrat unterstützt werden, eine gewisse Vorzugsbehandlung einräumen und damit zu verhindern, dass ihre Behandlung von einem einzigen Ratsmitglied verzögert und schlussendlich verhindert werden kann. Wie das geschehen soll, führte er in seiner in der Herbstsession von der grossen Kammer überwiesenen Motion nicht aus.

Vermeidung von Vorstossblockierungen durch Bekämpfung (08.4037)
Dossier: Schnellere Behandlung von bekämpften Vorstössen im Nationalrat

Travail.Suisse und andere Gewerkschaften reichten im Juni 108'000 gültige Unterschriften für die Volksinitiative „6-Wochen Ferien für alle“ ein. Diese fordert einheitlich sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen. Diese Forderung wird mit der gestiegenen Arbeitsbelastung, der höheren Produktivität sowie einer Angleichung an andere europäische Länder begründet. Die Arbeitgeberorganisationen kündigten bereits Widerstand an.

Volksinitiative sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen

Diskussionslos und im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH) an, die den Bundesrat beauftragt, vermehrt Teilzeitstellen auf allen Ebenen und Hierarchiestufen der Bundesverwaltung sowie Jobsharing-Angebote zu schaffen. Der Ständerat stimmte der Motion in leicht abgeschwächter Form auch zu.

Teilzeitstellen

Nach Angaben des BFS wurden im Jahr 2007 7.25 Mrd. Arbeitsstunden geleistet, 1,9% mehr als 2006. Eine besonders starke Zunahme wurde bei den Arbeitsstunden im Rahmen der Teilzeitbeschäftigung verzeichnet. Gesamthaft wurden 186 Mio. Überstunden erbracht, was rund 97'000 Vollzeitstellen entspricht. Von 2002 bis 2007 stieg die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten um durchschnittlich 13 Minuten an. Allerdings lag die durchschnittliche wöchentliche Absenzdauer über der durchschnittlichen wöchentlichen Überzeit.

wöchentliche Normalarbeitszeit 41,8 Stunden Überstunden

Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative der SPK des Nationalrats zur Behandlung von parlamentarischen Vorstössen machte diese auch einen Vorschlag zur präzisen Regelung des Vorgehens bei einer andauernden Amtsunfähigkeit eines Mitglieds des Bundesrates oder der Bundeskanzlerin im Parlamentsgesetz. Gemäss der SPK-NR soll im Fall einer durch schwere und andauernde gesundheitliche Probleme verursachten Amtsabwesenheit und Amtsunfähigkeit eines Regierungsmitglieds das Büro der Vereinigten Bundesversammlung oder der Bundesrat einen Antrag auf Amtsunfähigkeit stellen können. Vor diesem Antrag hätten diese Gremien eine angemessene Frist abzuwarten, um der betroffenen Person Zeit für eine eigene Rücktrittserklärung einzuräumen. Entscheiden über den Antrag auf Amtsunfähigkeit würde die Wahlbehörde, also die Vereinigte Bundesversammlung. Der Nationalrat sprach sich einstimmig für die neue Regelung aus. Das Anliegen des Bundesrates, dass nur er allein, und nicht auch das Ratsbüro über das Antragsrecht verfügen solle, fand im Plenum keinen Anklang. Auch der Ständerat war mit dieser Neuerung einverstanden. Das Parlament verabschiedete die neuen Bestimmungen bereits in der Herbstsession 2008.

Pa.Iv. der SPK-NR zu Änderungen im Parlamentsrecht (Aufwertung der Motion und des Postulats, Handlungsunfähige Bundesräte) (07.400)
Dossier: Änderungen im Parlamentsrecht im Jahr 2008

Die SPK des Nationalrats legte eine parlamentarische Initiative vor, welche Anliegen aus verschiedenen in den letzten Jahren eingereichten Vorstössen von Ratsmitgliedern aufnahm. Das Hauptziel der Vorlage war eine Aufwertung der Motion und des Postulats in den Verhandlungen des Nationalrats. Durch eine Ausdehnung der Sitzungsdauer und verkürzte Redezeiten in gewissen Eintretensdebatten soll genügend Zeit für die Behandlung von persönlichen Vorstössen gewonnen werden. Vorstösse, die als mehrheitsfähig erscheinen, weil sie bereits von der anderen Ratskammer oder einer Kommissionsmehrheit angenommen worden sind, sollen konsequent prioritär behandelt werden. (Siehe dazu auch die parlamentarische Initiative Hämmerle (sp, GR) (06.416) Das bisherige Vorgehen, Vorstösse von der Traktandenliste zu streichen, wenn sie zwei Jahre nach ihrer Einreichung vom Rat noch nicht behandelt worden sind, soll aufgegeben werden. (Siehe dazu auch hier (Motion Kunz (svp, LU) (05.3077) und hier (Büro NR, 06.479).) Über diese würde in Zukunft wieder abgestimmt, allerdings ohne vorangehende Diskussion. Während diese Neuerungen nur den Nationalrat betreffen, schlug die SPK-NR auch einige Änderungen für beide Räte vor. Um Zeit zu gewinnen, soll das Differenzbereinigungsverfahren bei der Vorberatung von parlamentarischen Initiativen durch die Ratskommissionen gestrafft, die Plenumsberatung über in beiden Räten eingereichte identische Kommissionsmotionen gekürzt und auf eine obligatorische Mitwirkung der Finanzkommissionen bei der Vorberatung ausgabenrelevanter Vorlagen verzichtet werden. (Siehe zu den Kompetenzen der Finanzkommission die parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI) (06.467)). In diese Sammelvorlage nahm die SPK auch noch die Umsetzung von zwei weiteren parlamentarischen Anliegen auf. Zum einen ging es um eine von Nationalrat Hochreutener (cvp, BE) 2005 eingereichte parlamentarische Initiative (05.437), welche eine präzise Regelung des Verfahrens im Falle der Amtsunfähigkeit eines Mitglieds des Bundesrates verlangt. Zum anderen ging es um die Umsetzung der im Vorjahr vom Parlament überwiesenen Motion Markwalder (fdp, BE) (06.3872) für eine generationsverträgliche Politik. Der Bundesrat soll in Zukunft in seinen Botschaften auch ausführen, inwiefern seine Vorschläge mit den Interessen künftiger Generationen vereinbar sind.

Das Parlament verabschiedete diese neuen Bestimmungen bereits in der Herbstsession. Das Eintreten war im Nationalrat unbestritten und auch in der Detailberatung gab es nur wenige Änderungsanträge. Sehr umkämpft war allerdings die so genannte Guillotineklausel für Motionen und Postulate. Das Ratsbüro opponierte gegen den ursprünglichen Antrag der SPK. Sein Argument, ein Abstimmungsmarathon über alle nach zwei Jahren noch nicht erledigten Vorstösse am Sessionsende sei unzumutbar, überzeugte auch eine Mehrheit der SPK. Diese schlug deshalb in der Ratsdebatte die Beibehaltung des Status quo (automatische Abschreibung) vor und setzte sich damit gegen den Widerstand der SP und der GP durch. Der Ständerat war mit diesen Beschlüssen weitgehend einverstanden. Er lehnte aber die Neuerung ab, dass ein Vorstoss nicht nur von einer einzelnen Person eingereicht werden kann, sondern auch gemeinsam von zwei oder drei Ratsmitgliedern aus verschiedenen Fraktionen. Da diese Lösung, welche den parteiüberschreitenden Charakter einer Intervention hervorheben soll, für den Nationalrat von einer gewissen Bedeutung sein könne, solle er sie jedoch für sich in seinem Ratsreglement einführen dürfen. Nachdem die Parlamentsdienste auf die Kosten der dafür erforderlichen Anpassung der elektronischen Erfassungsformulare hingewiesen hatten, verzichtete auch der Nationalrat in der Differenzbereinigung auf diese Neuerung.

Pa.Iv. der SPK-NR zu Änderungen im Parlamentsrecht (Aufwertung der Motion und des Postulats, Handlungsunfähige Bundesräte) (07.400)
Dossier: Änderungen im Parlamentsrecht im Jahr 2008

Eine parlamentarische Initiative Rennwald (sp, JU) verlangte, es sei (vorbehältlich gesamtarbeitsvertraglicher Regelungen) ab 2015 gesetzlich eine Vier-Tage-Woche auf der Grundlage von 36 Stunden Wochenarbeitszeit einzuführen mit der Auflage, die Hälfte der gewonnen Freizeit zur Weiterbildung zu nutzen. Der Vorstoss fand nur gerade die Unterstützung der SP und der GP und wurde mit 111 zu 53 Stimmen abgelehnt. Der Sprecher der Kommissionsmehrheit erinnerte daran, dass die Stimmbürger seit 1958 in vier Abstimmungen eine gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit abgelehnt haben, letztmals 2002 mit fast 75% Nein; eine Verkürzung der Arbeitszeit um rund 15% hätte zudem gravierende Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Vier-Tage-Woche Weiterbildung

Die WAK des Nationalrats legte einen Vorschlag zur Liberalisierung des Sonntagsverkaufs vor. Konkret beantragte sie eine Teilrevision des Arbeitsgesetzes, um zu ermöglichen, dass das Verkaufspersonal an bis zu vier Sonntagen beschäftigt werden kann, ohne dass für die Durchführung eines Sonntagsverkaufs ein Bedarfsnachweis erbracht werden muss. An wie vielen von diesen vier Sonntagen die Geschäfte effektiv geöffnet sein und welche es sein werden, legen die Kantone in ihren kantonalen Gesetzen über die Ladenöffnungszeiten selbst fest. Die Aktivität der WAK ging auf eine 2003 eingereichte und in der Folge von den WAK beider Parlamentskammern unterstützte parlamentarische Initiative Kurt Wasserfallen (fdp, BE) zurück. Auslöser für diesen Vorstoss war ein Urteil des Bundesgerichts gewesen, das verlangt hatte, dass auch für die zur Gewohnheit gewordenen Sonntagsverkäufe in der Vorweihnachtszeit ein Bedarfsnachweis für jeden einzelnen Verkaufstag zu erbringen ist. Der Bundesrat unterstützte die Kommissionsvorschläge, die Vertreter der SP und der GP bekämpften sie sowohl in der WAK als auch im Nationalrat. Obwohl die Linke Unterstützung durch die EVP/EDU-Fraktion erhielt, setzte sich der Vorschlag der WAK durch. Die Linke opponierte auch im Ständerat, konnte sich aber auch hier nicht durchsetzen, und die Gewerkschaft Unia machte ihre während und nach den Beratungen vorgebrachte Referendumsdrohung nicht wahr.

Verkaufspersonal an bis zu vier Sonntagen beschäftigt

Trotz Referendumsdrohungen durch die Gewerkschaften beschloss das Parlament eine Liberalisierung des Sonntagsverkaufs. Es stimmte einer Teilrevision des Arbeitsgesetzes zu, um zu ermöglichen, dass das Verkaufspersonal an bis zu vier Sonntagen beschäftigt werden kann, ohne dass von den Geschäftsinhabern wie bisher ein Bedarfsnachweis für die Durchführung eines Sonntagsverkaufs erbracht werden muss.

Verkaufspersonal an bis zu vier Sonntagen beschäftigt

Der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse kündigte zu Beginn der Sommerferien eine Volksinitiative für mindestens sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen an. Gemäss OR beträgt die Minimaldauer zur Zeit vier Wochen (fünf für unter 20jährige), wobei die Arbeitgeber, vor allem für erfahrenere Arbeitskräfte, oft bis zu drei Wochen darüber hinausgehen. Die Gewerkschaft hat ihre Initiative im Berichtsjahr bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung eingereicht; der Beginn der Unterschriftensammelfrist fiel allerdings auf Anfang 2008.

Volksinitiative sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen

Obwohl von beiden Parlamentskammern überwiesene Motionen für die Landesregierung verbindliche Aufträge darstellen, kommt es immer wieder vor, dass der Bundesrat einer solchen Aufforderung nicht nachkommt. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich die Situation seit der Verabschiedung des Vorstosses entscheidend geändert hat. Das Parlament ist aber der Ansicht, dass dies in neuerer Zeit vermehrt auch dann geschehe, wenn die Zielrichtung einer Motion dem Bundesrat nicht genehm sei. Bisher hatte der Bundesrat dem Parlament die Abschreibung (d.h. nicht Weiterverfolgung) solcher nach zwei Jahren nicht erfüllter Vorstösse in einer jährlichen Sammelbotschaft unterbreitet. Nationalrat Lustenberger (cvp, LU) hatte im Frühjahr 2006 mit einer parlamentarischen Initiative verlangt, dass die Regierung in solchen Fällen die Nicht- oder nur Teilerfüllung einer Motion ausführlich und spezifisch begründen muss, und das Parlament über jeden allfälligen Abschreibungsantrag gesondert abstimmt. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Kammern gaben dieser Initiative im Herbst 2006 Folge und die SPK des Nationalrats legte anfangs 2007 ihren Antrag für eine entsprechende Änderung des Parlamentsgesetzes vor. Der Bundesrat bekämpfte diese Neuerung als überflüssig, da bereits heute im Rahmen der Sammelbotschaft die geforderte Begründung für die Nichterfüllung einer Motion geliefert werde. Noch mehr ins Einzelne gehende Berichte würden lediglich Zusatzkosten verursachen. Das Parlament übernahm jedoch die Vorschläge der SPK.

Verbindliche Erfüllung von überwiesenen Motionen (06.413)

Bis 2003 waren parlamentarische Vorstösse, die nicht innert einer Frist von zwei Jahren nach ihrer Einreichung vom Parlament behandelt worden waren, automatisch abgeschrieben worden. Dies kam immer häufiger vor, da der Nationalrat aus Zeitmangel die Diskussion und den Entscheid über bekämpfte Vorstösse in der Regel automatisch auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. Mit dem neuen Parlamentsgesetz wurde deshalb 2003 die Neuerung eingeführt, dass bei diesen umstrittenen Vorstössen das Ratsbüro eine Verlängerung der Behandlungsfrist beantragen kann. Das Büro fand nun aber, dass diese Lösung nicht praktikabel sei, da es über keine Kriterien verfüge, um zu beurteilen, bei welchen Vorstössen es eine derartige Fristverlängerung verlangen soll. Es forderte deshalb mit einer parlamentarischen Initiative die Rückkehr zum alten System mit der automatischen Abschreibung nach zwei Jahren. Im Nationalrat beantragte die SPK, auf diesen Vorschlag nicht jetzt einzutreten, sondern das Thema später im Rahmen der von der SPK im Januar in Gang gesetzten generellen Überprüfung der Verfahren bei der Behandlung parlamentarischer Vorstösse zu bearbeiten. Das Plenum folgte seiner SPK und trat auf die parlamentarische Initiative seines Büros nicht ein.

Pa.Iv. für die Aufhebung der Fristverlängerungen von Vorstössen (06.479)
Dossier: Änderungen im Parlamentsrecht im Jahr 2008

Der Nationalrat lehnte eine Motion de Buman (cvp, FR) ab, welche es ermöglichen soll, dass Interpellationen und Anfragen jederzeit und nicht nur während den Sessionen eingereicht werden können. Der Nationalrat hingegen lehnte ein Postulat Hochreutener (cvp, BE) (06.3114) für eine Aufwertung der Fragestunde deutlich ab. Hochreutener hatte angeregt, dass mit einer verbesserten thematischen Bündelung der Fragen und mit intensiviertem Nachfragen an die Regierung diese Übung für die Medien und deren Publikum ähnlich attraktiv gestaltet werden könnte wie in einigen ausländischen Parlamenten.

Vorstösse zu Interpellationen, Anfragen und Fragestunde (2007)