Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Arbeitszeit

Akteure

Prozesse

204 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Mit dem knappsten je registrierten Resultat seit der Einführung des Quorums von 100 000 Unterschriften kam die Volksinitiative der SD (ehemals NA) "für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag" (" 1. August-Initiative") formell zustande. Von den Ende September nach völliger Ausschöpfung der Sammelfrist eingereichten 104 022 Unterschriften erklärte die Bundeskanzlei nach der Überprüfung 102 660 für gültig. In der Herbstsession stimmte der Nationalrat einer im Inhalt identischen parlamentarischen Initiative des Berner SD-Vertreters Ruf zu, nachdem ein analoger Vorstoss zwei Jahre zuvor noch klar abgelehnt worden war.

Volksinitiative "für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag"

Im Juni kam etwas Bewegung in die starren Fronten, als die Internationale Arbeitsorganisation ILO ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen 89 verabschiedete, welches die Bedingungen für Ausnahmen vom Frauen-Nachtarbeitsverbot regelt. Die neuen Lockerungen werden dabei nur gewährt, wenn die Sozialpartner in einer Branche oder einem Beruf zustimmen; sie kann auch für einzelne Betriebe nach Konsultation der Sozialpartner von einer staatlichen Behörde bewilligt werden, sofern der Betrieb punkto Sicherheit, Gesundheitsschutz und Chancengleichheit für Frau und Mann die nötige Gewähr bietet; Schwangere und Wöchnerinnen sollen weiterhin einen besonderen Schutz geniessen. Für die Gewerkschaften schien sich hier ein gangbarer Kompromiss anzubahnen, umso mehr als die ILO gleichzeitig ein allgemeines Abkommen über die Nachtarbeit (Übereinkommen 171) annahm, in welchem die gesundheitliche Schädlichkeit der Nachtarbeit erneut bekräftigt und zu grösster Vorsicht bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemahnt wurde. Anders als ihre ausländischen Kollegen, die zuletzt Einlenken auf den Kompromissvorschlag beschlossen, verweigerten hingegen die schweizerischen Arbeitgeber dem Zusatzprotokoll ihre Zustimmung. In den folgenden Monaten drängten sie immer wieder darauf, die Schweiz solle das Abkommen 89 innerhalb der dafür vorgesehenen Frist (Ende Februar 1992) aufkündigen.

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen 89 allgemeines Abkommen über die Nachtarbeit

Die mehrheitlich über Gesamtarbeitsverträge geregelte Wochenarbeitszeit sank seit 1985 um durchschnittlich 1,2 Stunden. 1990 lag sie im Mittel bei 42,2 Stunden, was gegenüber dem Vorjahr einer Reduktion um 0,2 Stunden entspricht. Die verarbeitende Produktion war dabei mit 41,6 Wochenstunden der Bereich mit der tiefsten Arbeitszeit. Im Dienstleistungssektor lag sie bei durchschnittlich 42,3 Stunden, und im Baugewerbe wurde im Schnitt während 43,5 Stunden gearbeitet. Weniger als 41 Stunden in der Woche arbeiteten die Arbeitnehmer im grafischen Gewerbe (40,5), in der Uhren- und Chemie-Industrie (40,8) sowie im Maschinen- und Fahrzeugbau (40,9). Im Vergleich dazu lagen die wöchentlichen Arbeitszeiten in der EG 1987 zwischen 35,7 und 41,2 Stunden.

Wochenarbeitszeit

Ende 1990 arbeiteten in der Schweiz 17,6% der Beschäftigten (ohne Landwirtschaft) teilzeitlich. Ein Jahr zuvor waren es 16,9% und 1985 gar erst 14,5%. Ungefähr die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten leistete Ende 1990 ein Pensum zwischen 50 und 90%. Stark verbreitet ist die Teilzeitarbeit im Dienstleistungssektor, wo sich ihr Gewicht in den vergangenen fünf Jahren von 20,2 auf 24,4% erhöhte. In der Industrie und im verarbeitenden Gewerbe ist ihr Anteil wesentlich tiefer. Er legte im selben Zeitraum von 8,3 auf 9,6% zu. Dies hängt unter anderem mit dem Übergewicht der männlichen Arbeitskräfte im produzierenden Sektor zusammen. Bei den Männern belief sich der Prozentsatz der Teilzeitbeschäftigten Ende 1990 insgesamt auf lediglich 6,6%, bei den Frauen jedoch auf 36,6%.

Teilzeitarbeit