Dagegen verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zur Abschaffung der Unterstützung der Heimarbeit von bisher 200'000 Fr. jährlich. Seit 1949 unterstützte der Bund die Heimarbeit in Randregionen, sofern diese von sozialer oder staatspolitischer Bedeutung ist und die Existenzverhältnisse der Berggebietsbevölkerung zu heben vermag. Das Seco begründete die Streichung damit, dass mit dem neuen Finanzausgleich ein Instrument geschaffen worden sei, das den Sonderlasten der Bergbevölkerung Rechnung trage.
Abschaffung der Unterstützung der Heimarbeit- Schlagworte
- Datum
- 9. Juli 2010
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
-
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- SZ und SoS, 9.7.10; TA, 23.11.10; NZZ, 4.12.10.
von Nathalie Giger
Aktualisiert am 06.06.2019
Aktualisiert am 06.06.2019