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Die beiden gleich lautenden, von den jeweiligen Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK-NR, GPK-SR) eingereichten Motionen (14.4009 und 14.4010) für eine Änderung des Finanzkontrollgesetzes zwecks einer verbesserten Aufsicht durch die Finanzkontrolle passierten beide Kammern in der Frühlingssession diskussionslos. Der auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Vorstoss entspricht einer Forderung der Arbeitsgruppe Insieme, deren Bericht in der Winteression 2014 behandelt worden war. Konkret sollen klarere Regelungen und Verantwortlichkeiten der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) bezüglich Informationsverarbeitung und -weiterleitung erarbeitet werden. So müsse die EFK künftig etwa die GPK auch über Mängel in der Geschäftsführung informieren.
Wie nötig eine bessere Kontrolle von IT-Projekten ist, zeigte ein Ende Februar publizierter Bericht der EFK, in dem aufgezeigt wurde, dass im Bundesamt für Informatik (BIT) wie auch im VBS gleichzeitig zwei unterschiedliche Systeme für ein neues Content Management System (CMS) zur Wartung der Webauftritte entwickelt wurden, während das EDA bereits ein solches System beschafft hatte. In diesem Bereich auf mehrere, unterschiedliche Lösungen zu setzen, sei aber weder fachlich notwendig noch wirtschaftlich sinnvoll – so die EFK.

Aufsicht durch die Finanzkontrolle - Annahme zweier Motionen (Mo. 14.4009 und Mo. 14.4010)

Aufgrund des Berichtes der Arbeitsgruppe Insieme, in dem eine Reihe von Problemen bei der Steuerung und Führung bei IT-Projekten aufgezeigt wurden, leitete der Bundesrat eine Prüfung aller IKT-Grossprojekte ein. Dies reichte der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates allerdings noch nicht. Neben einer Änderung des Finanzkontrollgesetzes forderte die GPK-SR mittels Postulat auch eine Evaluation von Hermes 5, einer Projektmanagementmethode, die vom Bund mitentwickelt und seit einiger Zeit auch bei IT-Projekten angewendet wird. Das Postulat, das vom Bundesrat abgelehnt wurde, weil die Überprüfung von Hermes bereits standardmässig vorgenommen werde, passierte die kleine Kammer mit 25 zu 3 Stimmen. Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter folgten damit dem Argument der GPK, dass mit einer Evaluation vor allem die Wirkung von Hermes 5 überprüft werden soll.

Evaluation von Hermes 5

Der Bericht der Arbeitsgruppe Insieme brachte, neben der in beiden Kammern per Motion überwiesenen Forderung einer verbesserten Kontrolle bei IT-Grossprojekten, im Ständerat auch die Idee einer standardmässigen Evaluation von Grossprojekten auf (vgl. auch das Postulat zur Evaluation von Hermes 5). Das entsprechende Postulat der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-SR) wurde in der Frühlingssession angenommen. Mit dem vom Bundesrat zur Annahme empfohlenen Postulat soll geprüft werden, ob mit Hilfe von Projektassessments und -evaluationen nicht nur Verbesserungen und Optimierungen während einer Projektphase vorgenommen werden könnten, sondern auch Fehlleitungen – wie eben bei Insieme – frühzeitig entdeckt und verhindert werden könnten.

Evaluation von Grossprojekten

In der Frühlingsession nahmen die beiden Kammern vom Jahresbericht der GPK und der GPDel Kenntnis, mit dem die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) sowie die Geschäftsprüfungsdelegationen (GPDel) des Nationalrats und des Ständerats Rechenschaft über ihre Tätigkeiten im Jahr 2014 ablegen. Die GPK haben die Aufgabe, die Oberaufsicht über Bundesrat, Bundesverwaltung, Bundeskanzlei, Gerichte und Bundesanwaltschaft auszuüben. Überprüft werden soll dabei Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit von Verwaltungshandeln. Mit zahlreichen Subkommissionen werden verschiedene Bereiche evaluiert, Empfehlungen abgegeben und die Umsetzungen dieser Empfehlungen nachkontrolliert. Die wichtigste mit Vorstössen verbundene Untersuchung der GPK im 2014 betraf das Beschaffungswesen (inkl. der Untersuchung des Informatikprojektes Insieme), wobei in diesem Zusammenhang auch die Protokollführung im Bundesrat gerügt wurde. In beiden Kammern kurz diskutiert wurde zudem die Personalplanung, inklusive dem Beizug externer Mitarbeiter. Ins Visier geriet dabei das Bundesamt für Energie, das zahlreiche Aufträge unter der Hand vergeben haben soll.

Jahresbericht 2014 der GPK und der GPDel
Dossier: Jahresberichte der GPK und der GPDel

Die Motion der FDP.Die Liberalen-Fraktion, mit der die Schweiz als internationale Plattform für Internet Governance positioniert werden soll, wurde in der Frühjahrssession auch vom Ständerat überwiesen. Der Kommissionssprecher Felix Gutzwiller (fdp, ZH) wies darauf hin, dass mit dem Projekt «Geneva Internet Platform» nicht nur die internationale Zusammenarbeit im Rahmen von Internet Governance gestärkt werden könne, sondern dass damit im besten Fall auch eine koordinierte und kohärente Aussenpolitik im Cyberbereich und neue Forschungsideen dazu enstehen könnten. Auch in der kleinen Kammer, in der zudem Bundesrat Alain Berset für eine Annahme der Motion warb, war deren Annahme unbestritten.

Internet Governance (Mo. 14.3423)

Bei der zweiten Prüfung des Projekts FISCAL-IT durch die EFK Ende 2014 standen die Planung und das Controlling im Mittelpunkt. Zu diesem Zeitpunkt waren 14 der 29 Projekte gestartet. Die EFK attestierte dem Projekt wiederum eine positive Entwicklung, ebenfalls positiv erwähnt wurden die Aufmerksamkeit, die das Projekt in der ESTV und im BIT geniesst, die Kompetenz der Akteure sowie die Führungstätigkeit in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Bundesverwaltung. Dennoch schlägt die EFK Verbesserungsmassnahmen vor: Unter anderem sei der Erfolg des Programms zu stark von einem externen Mitarbeiter, dem Fachprogrammleiter, abhängig. Dessen allfälliger Ausfall könne kaum innert nützlicher Frist korrigiert werden. Kritisiert wurde auch die hohe Fluktuationsrate, insbesondere auf der Ebene Projektleitung. Die Hälfte der Mitarbeitenden der Projektleitung wurde 2014 ausgetauscht. Die bei der Prüfung 2013 empfohlenen Massnahmen seien hingegen zufriedenstellend umgesetzt worden und hätten sich bewährt, jedoch seien noch nicht alle festgestellten Probleme behoben. So komme es aufgrund von Beschaffungen noch immer zu Projektverzögerungen. Bei zwei Projekten musste entsprechend der Einführungstermin verschoben werden.

Fiscal-IT

Mit Anfang 2015 trat ein Teil der 2012 vom Parlament beschlossenen Staatsleitungsreform in Kraft: Das Bundespräsidialamt wird fortan durch einen Präsidialdienst unterstützt. Mit der Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) steht der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten neu ein Stab zur Seite, der die bis anhin von der Bundeskanzlei und dem EDA erbrachten Aufgaben in Form von aussenpolitischer Beratung gebündelt wahrnimmt. Mit der Zeit sollen bei der neu geschaffenen Stelle Fachwissen angesammelt und Kontaktnetze aufgebaut werden. Damit soll die Beratung des wechselnden Bundespräsidialamtes beständiger und effizienter werden.

Staatsleitungsreform

Ende November 2014 legte die Arbeitsgruppe Insieme ihren Bericht vor, von dem die Räte noch in der Wintersession Kenntnis nahmen. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Mitgliedern der Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte zusammen. Die Gruppe kam zum Schluss, dass das Scheitern des Projektes, das ursprünglich eine Modernisierung der Informatiksysteme der Eidgenössischen Steuerverwaltung zum Ziel gehabt hatte, auf Mängel in Führung und Aufsicht zurückzuführen sei. Die Hauptschuld für das Scheitern liege bei der Steuerverwaltung, mitschuldig seien aber auch das EFD und der Gesamtbundesrat. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten seien unklar gewesen und Regeln teilweise bewusst umgangen worden. Die Arbeitsgruppe gab 22 Empfehlungen ab. Insbesondere brauche es klare Vorgaben hinsichtlich Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie eine wirksame Aufsicht auf Amts- und Departementsstufe. Während der Bericht im Ständerat diskussionslos zur Kenntnis genommen wurde - der Rat wollte eine Stellungnahme des Bundesrates und die geplanten Vorstösse der GPK abwarten -, gab es in der Grossen Kammer eine ausführliche Debatte. Von links bis rechts wurde die Hoffnung geäussert, dass der Bund die Empfehlungen beherzige und die aktuell laufenden Projekte aus dem Insieme-Debakel gelernt hätten. Gelobt wurde der aufwändige Bericht der Insieme-Arbeitsgruppe, der allerdings darauf hinwies, dass die Aktenlage chaotisch und die meisten Dokumente entweder nicht auffindbar oder unbrauchbar gewesen seien.

Arbeitsgruppe Insieme

Eine von Edith Graf-Litscher (sp, TG) eingereichte Motion fordert den Bundesrat auf, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, damit alle Beschaffungen gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), die mehr als CHF 50 000 Vertragsvolumen aufweisen, veröffentlicht werden. Die Sozialdemokratin erhoffte sich dabei mehr Transparenz und eine Verhinderung der weit verbreiteten, aber unrechtmässigen Aufteilung in kleine Aufträge, damit die WTO-Grenze von 230'000 Franken unterschritten werden und ein Auftrag dennoch ohne öffentliche Ausschreibung an die gleiche Firma vergeben werden kann. Der Bundesrat sprach sich für eine Annahme des Begehrens aus, das er im Rahmen der geplanten Revision des BöB aufnehmen wolle. Die Motion passierte beide Kammern in der Folge ohne Diskussion.

Beschaffungen veröffentlichen (Mo. 14.3045)
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Dominique de Buman (cvp, FR) stiess sich am Umstand, dass Aufträge des Bundes ungleich auf die Sprachregionen verteilt werden. Er machte die in den Ausschreibungsverfahren benutzte Sprache dafür verantwortlich. In der grossen Mehrheit sei diese Deutsch. Mit einer Motion forderte der CVP-Abgeordnete deshalb rechtsetzende Massnahmen, die dafür sorgen, dass Ausschreibungen konsequent in allen drei Amtssprachen verfasst und Angebote in allen drei Sprachen akzeptiert werden. Der Bundesrat anerkannte zwar das Anliegen, verwies aber auf bereits unternommene Schritte im Rahmen der laufenden Revision des Beschaffungsrechts und empfahl, das Begehren abzulehnen. Der Nationalrat überwies die Motion allerdings mit 149 zu 38 Stimmen. Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR) schloss sich hingegen dem Argument der Regierung an und empfahl die Ablehnung der Motion. Der Ständerat selber nahm dann einen Ordnungsantrag von Jean-René Fournier (cvp, VS) an, mit dem die Motion nochmals an die WBK zurückgeschickt wird. Auch wenn schon einiges unternommen worden sei, sei es nicht tragbar, dass die Romandie systematisch weniger stark berücksichtigt werde. 2014 äusserte sich die WBK nicht mehr zum Anliegen.

Sprachenfreundlichere Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf entschied sich, die Nachfolgeorganisation der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in Delsberg anzusiedeln. Sie will so einen Beitrag zur regionalen Standortförderung leisten. Weil vorher noch die Zusammenführung der Organisationseinheit unter das Dach der Eidgenössischen Zollverwaltung vorgenommen werden soll, wird der Umzug allerdings frühestens 2017 stattfinden.

Alkohol und Tabak

Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate Eder (Po. 13.4062) und FDP.Die Liberalen-Fraktion erschien bereits im Dezember 2014. Das beauftragte Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität St. Gallen beurteilte 15 IT-Grossprojekte, die in den letzten Jahren Schwierigkeiten verursacht hatten oder gar gescheitert waren. Im Bericht wurden 14 Massnahmen in drei Paketen empfohlen. Zuerst müssten die grundlegenden Rahmenbedingungen für grosse und komplexe IT-Projekte geschaffen werden. Erfolgversprechende Kontext- und Managementfaktoren wurden als Bedingung für die Lancierung von Grossprojekten genannt. Schliesslich wurden Massnahmen dargelegt, mit denen die Steuerung und die Führung von grossen IT-Projekten verbessert werden kann. Der Bundesrat versprach, dass die vorgeschlagenen Massnahmen bereits in Umsetzung begriffen seien. Er verwies auf die Weisungen für die IKT-Schlüsselprojekte und für das IKT-Portfolio, die bis Ende April 2015 überarbeitet werden sollen.

Organisation, Führung und Kontrolle von IT-Projekten

Mit einer in der Herbstsession in der grossen Kammer angenommenen Motion zielte die FDP-Liberale Fraktion auf eine frühe Positionierung der Schweiz als Standort für eine internationale Plattform für Internet Governance ab. Der Vorstoss wurde im Rahmen der Bemühungen für eine Profilierung des Standortes Genf eingereicht. Ein Bericht der "Groupe permanent conjoint Confédération-Canton sur les priorités de la Genève internationale" (GPC) schlug als Massnahme unter anderem vor, dass Genf eine führende Rolle bei der Ausarbeitung von Standards für eine neutrale und sichere Internetplattform übernehmen solle, auf der sich Regierungen, Wirtschaftsunternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen austauschen können. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, die im Nationalrat dann auch ohne Diskussion an den Ständerat weitergeleitet wurde.

Internet Governance (Mo. 14.3423)

In der Sondersession im Mai nahm sich der Nationalrat als Erstrat der Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und des Bundesblatts (Publikationsgesetz) an. Die hauptsächliche Änderung betraf die elektronische Fassung amtlicher Veröffentlichungen, die neu rechtsverbindlich werden soll, was bisher nur für die Papierversion der Fall war. Die Vorlage war unbestritten und die Anpassung ans Internetzeitalter wurde auch in Anbetracht des Umstandes, dass amtliche Dokumente praktisch nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch konsultiert werden, als an der Zeit erachtet. Der Rat nahm lediglich kleine Änderungen vor: So sollten etwa Korrekturen von Erlassen nicht von der Bundeskanzlei, sondern von der parlamentarischen Redaktionskommission vorgenommen werden. Die Vorlage passierte oppositionslos mit 164 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Auch den Zweitrat passierte die leicht angepasste Vorlage in der Herbstsession ohne Gegenstimmen mit 39 zu 0. In den Schlussabstimmungen wurde die Vorlage im Nationalrat mit 197 zu 0 und im Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen angenommen.

Publikationsgesetz

2014 beugten sich die Räte über die Revision des Vernehmlassungsgesetzes. Die punktuellen Veränderungen gingen auf Empfehlungen der GPK-NR zurück. Konkret soll neu auf die Unterscheidung zwischen Vernehmlassung und Anhörung verzichtet werden. Eine Vernehmlassung wird in Zukunft vom Bundesrat eröffnet; einzig bei unwichtigen Vorhaben kann auch ein Departement oder die Bundeskanzlei ein Verfahren anstossen. Damit soll sichergestellt werden, dass für alle Vernehmlassungsverfahren die gleichen Regeln gelten. Zudem sollen neu alle Ergebnisse einer Vernehmlassung transparent in einem Bericht aufgearbeitet werden. Die bis anhin geltende Mindestfrist von drei Monaten kann im Falle von Ferien- und Feiertagen oder je nach Umfang der Vorlage verlängert werden. Wird diese Frist gekürzt, so braucht dies neu eine schriftliche Begründung, die an die Vernehmlassungsteilnehmer zu richten ist.
Im Ständerat, der sich als Erstrat der Revision annahm, war Eintreten unbestritten. Die SPK der kleinen Kammer wollte jedoch den Kreis an möglichen Akteuren, die eine Vernehmlassung anstossen können, erweitern. Neben dem Bundesrat, den Departementen und der Bundeskanzlei sollte auch parlamentarischen Kommissionen sowie zentralen und dezentralen Einheiten der Bundesverwaltung die Befugnis erteilt werden. Zudem regte die SPK einige sprachliche Präzisierungen an. So sollten nicht einfach nur die Kantone, sondern explizit die Kantonsregierungen zu Stellungnahmen eingeladen werden. Schliesslich sollte eine Fristverkürzung lediglich „ausnahmsweise“ möglich sein. Der Ständerat hiess die Revision mit diesen Änderungen mit 40 zu 0 Stimmen gut.
Auch im Nationalrat wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. Die SVP wehrte sich vergeblich gegen die Erweiterung des Kreises an Akteuren, die ein Vernehmlassungsverfahren eröffnen können. Das Argument, dass eine solche Erweiterung eine Flut an Vernehmlassungen bewirke, verfing nur in der eigenen Fraktion. Auch für die Forderung, Vernehmlassungsverfahren auch für Verhandlungsmandate für völkerrechtliche Verträge vorzuschalten, fand die SVP keine Unterstützung. Die grosse Kammer schuf dann allerdings doch eine Differenz zum Ständerat, indem sie vorschlug, Artikel 3a zu streichen, der einen Katalog von Ausnahmemöglichkeiten aufzählte, bei denen auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet werden kann. Sowohl dieser Punkt als auch die gesamte Revision wurden einstimmig gutgeheissen. Gleichzeitig wurden drei Postulate abgeschrieben.
Der Ständerat folgte dem Nationalrat in der Herbstsession teilweise, indem er nur Teile, aber nicht den gesamten Katalog gestrichen haben wollte. Keine Ausnahmeregel soll es geben, wenn ein Erlass oder die Ratifizierung eines völkerrechtlichen Vertrages keinen Aufschub duldet. In diesem Fall soll die Vernehmlassung gekürzt, aber nicht ganz weggelassen werden können. Auch bei neuen internationalen Verträgen, die gegenüber anderen Verträgen keine wesentlichen neuen Elemente enthalten, soll es nach wie vor eine Vernehmlassung geben. Bei den anderen Punkten zeigte sich der Ständerat aber einverstanden mit der Idee, dass es Ausnahmen geben kann und nicht immer Vernehmlassungen durchgeführt werden müssen.
Weil der Ständerat der grossen Kammer mindestens teilweise entgegengekommen war, lenkte auch der Nationalrat ein und übernahm die Vorschläge der Kantonsvertreter. Bei der Schlussabstimmung Ende der Herbstsession nahmen beide Kammern das neue Vernehmlassungsgesetz einstimmig an.

Revision des Vernehmlassungsgesetzes
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Ein im Nationalrat angenommenes Postulat fordert von der Regierung einen Bericht über die Umsetzung der Massnahmen für die 2005 veröffentlichte Open-Source-Strategie der Bundesverwaltung. Rund 90% der Software in der Bundesverwaltung seien proprietär, obwohl es ebenbürtige Open-Source-Alternativen gäbe, begründete Edith Graf-Litscher (sp, TG) ihren Vorstoss. Auch werde noch zu wenig häufig mit Open Document gearbeitet, was die Bevölkerung zwinge, Microsoft-Programme zu beschaffen, um Behördenformulare bearbeiten zu können. Die in der Strategie geplante Evaluation solle jetzt durchgeführt werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates und entsprechend wurde es stillschweigend überwiesen.

Open-Source-Strategie

Eine Motion Schneider-Schneiter (cvp, BL), die vom Bundesrat verlangt hätte, dass die Bundesverwaltung zu regulären Festnetztarifen telefonisch erreichbar sein müsse, fand im Nationalrat keine Gnade. Der Vorstoss hat seinen Ursprung in der Umstellung der Verwaltung auf 058-Nummern, die für Abonnentinnen und Abonnenten unterschiedlicher Festnetz- und Mobilfunknetzanbietern unterschiedlich teuer war. Der Bund hatte allerdings in der Zwischenzeit einiges unternommen, um die Ungleichheiten auszumerzen.

058-Nummern

Der Nationalrat beugte sich als Erstrat über das Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB). Hauptziel des NFB ist eine Vereinheitlichung des bisher dualen Steuerungssystems der Verwaltung. Während einige Ämter noch nach der traditionellen Input-Steuerung geführt werden, sind andere bereits so genannte FLAG-Einheiten (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget). Das NFB will überall ziel- und leistungsorientierte Führungsmodelle einführen. Die Steuerung von Aufgaben und Finanzen soll durch mehr Transparenz der effektiv zu erbringenden Leistungen verbessert werden. So soll mehr Klarheit herrschen, wofür die Mittel überhaupt eingesetzt werden. Zudem soll die ergebnisorientierte Verwaltungsführung weiterentwickelt und insgesamt die Effizienz in der Bundesverwaltung gesteigert werden. Die wichtigste Neuerung stellt dar, dass der Voranschlag künftig mit dem Aufgaben- und Finanzplan verbunden und in einem Dokument vorgelegt wird. So sollen Budgetentscheide stärker faktenbasiert erfolgen können.
Der Antrag der SVP-Fraktion, auf das Geschäft nicht einzutreten, wurde mit 125 zu 44 Stimmen abgelehnt. Alle Fraktionen – mit Ausnahme der Volkspartei – hatten sich positiv über die Stossrichtung des NFB geäussert. Die hauptsächliche Sorge der SVP war ein Verlust an Steuerung durch das Parlament. Bei der Detailberatung versuchte sie deshalb, das NFB so anzupassen, dass die Oberaufsicht des Parlamentes nicht beschnitten werde. Im Prinzip hatte auch die Spezialkommission des Nationalrates, die für das NFB eingesetzt worden war, den Anspruch, die Steuerungsmöglichkeiten des Parlamentes noch zu verbessern. Dies sollte – in Abweichung des Vorschlags des Bundesrates – erreicht werden, indem der Finanzplan und der Entwurf für den Voranschlag gleichzeitig vorgelegt werden (und nicht erst der fertige Voranschlag). Der Finanzplan soll mit Änderungswünschen ergänzt werden können, die dann im nächsten Jahr vom Bundesrat ins Budget aufgenommen werden müssten. Bundesrätin Widmer-Schlumpf unterstützte diesen Kommissionsantrag und die Grosse Kammer übernahm ihn gegen die Opposition von links-grün, wo unnötige Bürokratie befürchtet wurde: Der Finanzplan könne bereits heute mit Motionen abgeändert werden. Freilich sieht die neue Regelung raschere Änderungsmöglichkeiten vor. Der zweite erfolgreiche Änderungsantrag der Kommission zielte auf eine Präzisierung ab: Nachvollziehbar gemacht und transparent dargestellt werden sollen nicht nur die übergeordneten Ziele der Verwaltungseinheiten, sondern auch die detaillierter definierten Leistungs- und Wirkungsziele für die einzelnen Leistungsgruppen. Erfolgreich war ein Minderheitsantrag, der ein Management-Informationssystem fordert, mit dem die Steuerungsprozesse unterstützt werden. Vergeblich wies die Finanzministerin darauf hin, dass die Einführung eines solchen Systems ohnehin geplant sei und es dafür kein Gesetz brauche. Ebenfalls abgeändert wurde die Idee des Bundesrates, keine laufende Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen über Subventionen einzuführen, sondern diese wie bisher alle sechs Jahre durchzuführen. Zahlreiche weitere Minderheitsanträge wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung zeigte sich erneut nur Opposition aus der geschlossenen SVP-Fraktion. Das Geschäft ging mit 125 zu 46 Stimmen weiter an den Ständerat.
In der kleinen Kammer stiess das NFB in der Herbstsession auf keine nennenswerte Opposition. Zwar sei das Geschäft in der Kommission auf Skepsis gestossen, und man habe sich gefragt, ob das alte System so schlecht sei, dass wirklich etwas geändert werden müsse – so der Kommissionssprecher Altherr (fdp, AR). Letztlich habe in der Kommission aber das Argument obsiegt, dass das alte System auch nicht so gut sei, dass es beibehalten werden müsse. Der Ständerat folgte bis auf eine Ausnahme den Änderungswünschen des Nationalrates. Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter erhörten die Finanzministerin und strichen die Forderung nach einem Informationssystem, da ein solches bereits aufgegleist sei. Mit 39 zu 2 Stimmen hiess der Ständerat den so überarbeiteten Entwurf gut.
Noch in der Herbstsession ging das Geschäft zurück an den Nationalrat, der die Vorschläge des Ständerates übernahm. Ohne Erfolg hatte die SVP einen Minderheitsantrag auf Beibehaltung der Verankerung der Idee einer Softwarelösung im Gesetz gestellt. In der Schlussabstimmung passierte das NFB mit 133 zu 61 Stimmen bei vier Enthaltungen im Nationalrat – zu den 57 SVP-Stimmen gesellten sich je eine Stimme aus der BDP- und der FDP-Fraktion sowie zwei Stimmen aus der GP-Fraktion – und mit 38 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung im Ständerat. Auch hier kamen die Gegenstimmen aus der SVP und der BDP.

Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB)

Ende September entschloss sich der Bundesrat, das Bundesamt für Migration zum Staatssekretariat aufzuwerten. Die wachsende Bedeutung des BfM und die nötigen und zunehmenden aussenpolitischen Funktionen seines Amtsdirektors bzw. neu Staatssekretärs Mario Gattiker seien Grund für die Änderung.

Bundesamt für Migration zum Staatssekretariat

Mit einer Motion wollte Thomas Maier (glp, ZH) die IT-Sachkosten wieder ihrem ursprünglichen Zweck, nämlich dem Einkauf von IT-Lösungen, zuführen. Der Motionär machte geltend, dass im Rahmen von IT-Vorhaben seit einigen Jahren temporäre Arbeitskräfte im Personalverleih angestellt werden. Diese Personalkosten würden aber mit Sachkrediten bezahlt, was eine unzulässige Vermischung sei. Der Bundesrat machte geltend, dass beim Erstellen von IT-Lösungen vor allem bei kurzfristigen, wenig planbaren Aufgaben externe Expertinnen und Experten nötig seien. Bereits jetzt sei der Bund daran, im Rahmen der IKT-Strategien eigenes IT-Personal aufzubauen. Mit der Motion würde die Handlungsfähigkeit der Verwaltung eingeschränkt. Die Diskussion zur Motion wurde im Rahmen der aktuellen Debatte zum Beschaffungswesen bei ICT-Projekten in der Frühjahrsession geführt, in der die grosse Kammer auch ihrem Missbehagen gegen aktuelle Beschaffungsskandale Luft machte. Das Anliegen von Maier wurde – gleichzeitig mit einer Motion Noser, einem Postulat Amherd und einem Postulat FDP – in der Volkskammer denn auch deutlich mit 168 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Wie so oft bei nationalrätlichen Rundumschlägen zu aktuellen Themen zeigte sich der Ständerat besonnener, folgte dem Argument seiner Finanzkommission, dass es im IT-Bereich Flexibilität brauche, und lehnte die Motion in seiner Herbstsession ohne Diskussion ab.

IT-Sachkosten

Bei der aktuellen Debatte zum Beschaffungswesen hinsichtlich ICT-Projekten wurde auch die Motion Ruedi Noser (fdp, ZH) im Nationalrat mit 126 zu 55 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen (vgl. auch Po. Amherd, Po. FDP und Mo. Maier). Noser wollte den Bundesrat beauftragen, eine einheitliche Beschaffungsstrategie für Informatikprojekte zu entwickeln. Hier müsse insbesondere geklärt werden, ob Softwarelösungen selber innerhalb von Projekten, die Personalausschreibungen umfassen, entwickelt werden oder ob ein IT-Produkt fertig gekauft werden soll (make or buy). Gegen die Motion stimmten die SP- und die BDP-Fraktion. Die SP prangerte eine Doppelbödigkeit bei den Bürgerlichen an: Es könne nicht sein, dass man jetzt mangelndes Know-How beklage, aber gleichzeitig den Personaletat für die Verwaltung kürze. Die BDP wollte wie die Genossen zuerst die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Insieme abwarten. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, weil das Anliegen bereits in der IKT-Strategie 2012-2015 verankert sei. Mit ebendiesem Argument beantragte auch die Finanzkommission des Ständerates die Ablehnung der Motion. Die kleine Kammer folgte diesem Antrag diskussionslos und versenkte den Vorstoss.

make or buy

Die Motion Vitali (fdp, LU), welche die Einführung eines Personalplanes für den Voranschlag 2014 über alle Departemente gefordert hätte, wurde zurückgezogen. Der Motionär sah sein Anliegen mit dem neuen Führungsmodell der Bundesverwaltung als erfüllt an.

Entwicklung der Personalbestände

In Frauenfeld soll ein neues Rechenzentrum aufgebaut werden, das vom VBS und den zivilen Departementen gemeinsam genutzt werden soll. Mit der Genehmigung eines Verbundes von insgesamt vier Rechenzentren für die zentrale Bundesverwaltung soll die dezentrale und teilweise ineffiziente Rechenzentren-Landschaft des Bundes gebündelt, die Zahl an solchen Zentren gesenkt und die Bundesinformatik insgesamt kostengünstiger und umweltschonender werden. Dies beschloss der Bundesrat Anfang Juli.

Rechenzentrum

Die 2013 vom Nationalrat angenommene Motion Graf-Litscher (sp, TG), mit der ein Verzeichnis aller Datenbestände des Bundes, ein Portal zu diesen Daten und Förderungsmassnahmen zur Nutzung dieser Daten gefordert worden wäre, wurde in der Sommersession 2014 vom Ständerat wie auch von seiner vorberatenden Kommission abgelehnt. Die SPK-SR machte geltend, dass sie die Motion nicht etwa deshalb ablehne, weil sie deren Ziele nicht unterstütze, sondern weil sie während der mittlerweile vergangenen Zeit – die Motion war bereits 2011 eingereicht worden – mehrheitlich erfüllt worden war. Bereits seit September 2013 war ein Pilotportal aufgeschaltet worden. Zudem hatte der Bundesrat im Frühjahr eine Strategie für eine Umsetzung von Open Government Data verabschiedet. Die Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte folgte ihrer Kommission und verwarf die Motion mit 25 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Open Government Data
Dossier: E-Government

Verschiedentlich war in den letzten Jahren und aufgrund der aktuellen Korruptionsskandale das Beschaffungswesen der Bundesverwaltung in die Kritik geraten. Für hohe Wellen hatten nicht nur die unter dem Namen „Insieme“ bekannte, geplante Revision der Informatiksysteme der Steuerverwaltung, sondern auch zahlreiche weitere gescheiterte Grossprojekte gesorgt, die entweder gar nicht oder nur mit hohen Kostenüberschreitungen vollendet werden konnten, was zum Teil gar auf Korruption zurückgeführt wurde (Überblick 2013). Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK-NR, GPK-SR) beider Kammern reichten deshalb im März 2014 jeweils eine gleichlautende Motion ein, mit der dringliche Kontrollmassnahmen durchgesetzt werden sollten. Die beiden GPK verlangten, dass alle Ämter bis zum 1. Januar 2015 das elektronische Vertragsmanagement der Bundesverwaltung (VM BVerw) einführen, mit dessen Hilfe insbesondere das Controlling von der Vertragsvergabe bis zur Umsetzung verbessert werden könne. In der nationalrätlichen Debatte präsentierte der Kommissionssprecher Rudolf Joder (svp, BE) eindrückliche Zahlen, die aus der Prüfung des Beschaffungswesens resultierten, auf welche die GPK ihren Schwerpunkt gelegt hatte: In allen Departementen liefen gemäss dem Bericht 2'528 Verträge, die eine Beschaffung von mehr als CHF 150'000 vorsehen. Insgesamt betrage das Auftragsvolumen rund CHF 3,3 Mrd., wobei sich bei 118 Verträgen gezeigt habe, dass sie terminlich oder aber finanziell vermutlich nicht eingehalten und erfüllt werden können. Dies zeige deutlich, wie dringlich eine umfassende Kontrolle sei. Neben der Einführung des VM BVerw sollen Massnahmen ergriffen werden, die neue Probleme verhindern sowie zu gegebener Zeit die Massnahmen evaluiert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, wies aber darauf hin, dass eine Umsetzung der VM BVerw in weniger als einem Jahr nicht sehr realistisch sei und beantragte deshalb die Ablehnung dieses Punktes. Die GPK der beiden Räte stellten fest, dass diese Forderung bereits 2011 gestellt worden war. Man sei nicht bereit, weitere Verzögerungen hinzunehmen. Trotz der Beteuerung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, dass die Exekutive alles daran setze, das Beschaffungswesen des Bundes transparenter zu machen, eine derart rasche Umsetzung aber nicht in allen Departementen gelingen werde, nahm der Nationalrat die Motion in der Sommersession am 4. Juni 2014 mit 178 zu 2 Stimmen an. Im Ständerat wurde die gleichlautende Motion dreizehn Tage später mit 24 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen ebenfalls inklusive dem engen Zeitplan angenommen, womit beide konnexen Motionen überwiesen wurden. Noch im Mai war bekannt geworden, dass das Nachfolgerojekt von Insieme, Fiscal-IT, ebenfalls mit Umsetzungsschwierigkeiten kämpfe.

elektronische Vertragsmanagement der Bundesverwaltung