Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Bundesverwaltung - Organisation

Akteure

  • Burgherr, Thomas (svp/udc, AG) NR/CN

Prozesse

6 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Eine «Art Personalbremse» wolle er installieren, erklärte Thomas Burgherr (svp, AG) in der Nationalratsdebatte in der Sommersession 2023 die Forderung seiner parlamentarischen Initiative, mit der er die Entwicklung beim Bundespersonal besser kontrollieren wollte. Es brauche Rahmenbedingungen, mit denen das Lohnwachstum und die Zahl beim Bund angestellter Personen gestoppt würden. Laut einer Studie sei der Durchschnittslohn in der Bundesverwaltung 12 Prozent höher als in der Privatwirtschaft, zudem sei ein Viertel aller Arbeitnehmenden der Schweiz mittlerweile im gesamten öffentlichen Sektor (Bund, Kantone, Gemeinden, öffentliche und staatsnahe Betriebe) beschäftigt. Darunter seien zahlreiche Personen mit akademischem Abschluss, «bei denen ich manchmal auch mehr Praxisbezug wünsche», so Burgherr; es gehe nicht an, dass Hochschulabgängerinnen und Hochschulabgänger ohne Erfahrungen in der Privatwirtschaft beim Staat arbeiteten «und da kaum mehr wegkommen». Mit seinem «Paketansatz» könne man auch solchen Fehlanreizen Grenzen setzen, so Burgherr. Konkret forderte er in seiner parlamentarischen Initiative etwa eine Koppelung des Stellenwachstums und der Lohnentwicklung an die Privatwirtschaft sowie die Anstellung von mehr «Praktikern» und weniger «Akademikern».
Die Debatte im Nationalrat war nötig geworden, weil die FK-NR mit 16 zu 7 Stimmen empfohlen hatte, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Für die Kommissionsminderheit, die aus SVP-Mitgliedern bestand, ergriff Manuel Strupler (svp, TG) das Wort. Der Bund beschäftige «immer mehr Arbeitskräfte für Tätigkeiten ohne erkennbaren Mehrwert», so Strupler. Dies seien nicht seine Worte, sondern sie stammten von der ehemaligen grünen Nationalrätin Yvonne Gilli (gp, SG), der aktuellen Präsidentin der FMH. Er hoffe deshalb auch von linker Seite auf Unterstützung für die parlamentarische Initiative. Die Argumente der Kommissionsmehrheit wurden von Sarah Wyss (sp, BS) und von Jean-Paul Gschwind (mitte, JU) ausgeführt. Gegen Folgegeben spreche einerseits ein «staatspolitisches Argument», so Wyss. Eine Umsetzung der parlamentarischen Initiative würde den Handlungsspielraum des Parlaments einschränken, weil es die Entwicklung in der Verwaltung nicht mehr selber steuern könnte. Mit einer Koppelung an die Privatwirtschaft würde andererseits eine «totale Übersteuerung» eingerichtet bzw. die notwendige Flexibilität bei den Anstellungen zu stark eingeschränkt: Der Bund müsse jene Personen einstellen können, welche die nötigen Kompetenzen mitbringen. Ob es sich dabei um «Praktiker anstatt Akademiker» handle, sei zweitrangig; zudem sei unklar, was unter «Praktiker» überhaupt zu verstehen sei.
Die Hoffnung des Minderheitensprechers Manuel Stupler, dass nicht bloss Mitglieder der SVP-Fraktion den Minderheitenantrag auf Folgegeben unterstützten, wurde zwar erfüllt, die total 49 Stimmen gegen den Mehrheitsantrag – 43 stammten aus der SVP-, 4 aus der FDP- und 2 aus der Mitte-Fraktion – reichten aber gegen die 118 Voten für den Mehrheitsantrag (bei 6 Enthaltungen) nicht aus. Die parlamentarische Initiative wurde damit abgelehnt.

Einschränken der Entwicklung beim Bundespersonal (Pa.Iv. 22.465)

Thomas Burgherr (svp, AG) forderte mittels Motion eine moderne Leistungsbeurteilung in der Bundesverwaltung. Das neue System solle mindestens fünf Beurteilungsstufen haben, es müsse adäquate Bezeichnungen für die Erreichung von Zielen umfassen (z.B. «erfüllt», «teilweise erfüllt» statt wie heute «gut», «genügend» etc.) und es solle keine automatischen Lohnerhöhungen mehr geben. Es könne etwas nicht stimmen, wenn die meisten Mitarbeitenden die Ziele überträfen oder gar deutlich überträfen, so Burgherr. Zwei Drittel der Forderung seien bereits auf der Basis eines Postulats der Finanzkommission umgesetzt worden, das der Nationalrat in der Frühjahrssession 2020 angenommen habe, entgegnete Bundesrat Ueli Maurer in der Sommersession 2022 während der Behandlung durch den Nationalrat. So seien etwa die aktuellen Beurteilungsstufen aufgelöst und Lohnentscheide objektiviert worden. Die Motion sei deshalb nicht nötig und der Bundesrat empfehle sie zur Ablehnung. Mit 136 zu 52 Stimmen (1 Enthaltung) lehnte die Volkskammer den Vorstoss ab. Einzig die geschlossen stimmende SVP-Fraktion folgte ihrem Ratskollegen.

Moderne Leistungsbeurteilungen in der Bundesverwaltung (Mo. 20.4157)

«Exzesse beim Umgang mit staatlichen Spesen» und «Spesenskandale» lösten Unmut in der Bevölkerung aus, begründete Thomas Burgherr (svp, AG) seine Motion, mit der er den Spesenaufwand beim Bund reduzieren will. Dieser Unmut habe auch damit zu tun, dass die grosszügigen Arbeitsbedingungen und Löhne von Mitgliedern der Bundesverwaltung der Öffentlichkeit bekannt seien. Spesenentschädigungen brauche es zwar, aber ein Vergleich mit der Privatwirtschaft zeige ein Missverhältnis: Während dort pro Vollzeitstelle CHF 700 bis 800 an Spesen pro Jahr ausbezahlt würden, läge dieser Betrag im WBF bei CHF 4'000 pro Person und Jahr, beim EDA gar bei über CHF 5'500 und im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen bei mehr als CHF 11'000. Mit einer Kürzung von 50 Prozent der über CHF 120 Mio., die alleine im Jahr 2018 in allen Departementen für Spesen ausgegeben worden seien (Spesen der Gerichte und der Bundeskanzlei nicht einberechnet), könne nicht nur Exzessen und Skandalen vorgebeugt, sondern könnten auch Bescheidenheit und Effizienz unterstrichen werden, so der Aargauer Volksvertreter in der Debatte im Nationalrat in der Wintersession 2020. Gerade in Anbetracht der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie müsse der Staat mit gutem Beispiel vorangehen. Finanzminister Ueli Maurer warb für die Ablehnung der Motion. Er erinnerte daran, dass der Vorstoss auf ein Ereignis im VBS zurückgehe, das es in die Medien geschafft habe. Das VBS habe inzwischen Massnahmen vorgenommen und es sei nicht angezeigt, aufgrund eines Einzelfalles alle Spesenausgaben zu halbieren. Der Grossteil dieser Spesen betreffe Flugreisen und Hotelübernachtungen im Rahmen von internationalen Konferenzen, an denen die Interessen der Schweiz vertreten sein müssten. Die Spesenentschädigung sei ordentlich, aber nicht grosszügig. Er sei ja bei internationalen Konferenzen oft dabei, so Maurer: «Wir bezahlen unser Getränk und unser Essen in der Regel aus der eigenen Tasche.» Er könne sich zudem die Bemerkung nicht verkneifen, dass Bundesangestellte oft neidisch auf die Spesenentschädigung der Parlamentsmitglieder schauen würden: «Sie könnten auch bei Ihnen noch einmal über die Bücher gehen, falls Sie den Vorstoss doch annehmen», so der Aufruf Maurers an die Nationalrätinnen und Nationalräte. Diese lehnten den Vorstoss jedoch mit 134 zu 52 Stimmen (ohne Enthaltungen) ab. Lediglich die Fraktion des Motionärs stimmte geschlossen für das Vorhaben.

Spesenaufwand beim Bund reduzieren (Mo. 18.4115)

Ein System zum Management der Produktivität des Personals in der Bundesverwaltung hatte Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) in einer 2018 eingereichten Motion gefordert. Damit sollte die Produktivität erhöht und die dauernde Personalaufstockung gestoppt werden. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung und betonte mit Verweis auf seine Antwort zur Motion Burgherr (Mo. 18.3345), dass das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB), das seit 2017 in Kraft sei, bereits einem von der Motion verlangten System entspreche. Nachdem Bigler 2019 nicht mehr ins Parlament gewählt worden war, übernahm zwar Albert Vitali (fdp, ZH) das Anliegen, jedoch wurde die Motion nach dem Tod des Luzerner Freisinnigen 2020 zwei Jahre nach ihrer Einreichung abgeschrieben.

Produktivität in der Bundesverwaltung managen (Mo. 18.3773)

Ein Bundesbeamter habe im Jahr zuvor Schlagzeilen gemacht, weil er «Zeit zum Pornoschauen» gehabt habe. Seine Stelle sei in der Folge ersatzlos gestrichen worden. Dies müsse aufhorchen lassen, begründete Thomas Burgherr (svp, AG) seine Motion, mit der er gegen Ineffizienzen in der Bundesverwaltung hätte vorgehen wollen. Es müsse ein Massnahmenprogramm eingeleitet werden, mit dem unterbeschäftigte Personen, Chefs ohne Unterstellte, nicht klar definierte Aufträge, Doppelspurigkeiten sowie ineffiziente Verfahren in der Verwaltung ausgemacht werden könnten. Die Bundesverwaltung müsse – wie die Privatwirtschaft auch – Prozesse und Abläufe regelmässig überprüfen. Damit sorge der Bund für schlanke Strukturen und vermeide ein «Boreout», also einen Zustand ausgesprochener Unterforderung am Arbeitsplatz.
Der Bundesrat versicherte in seiner Ablehnung des Begehrens, dass er das Ziel einer effizienten Personalbewirtschaftung mit dem Motionär teile, dass ihm aber bereits genügend Rechtsmittel zur Verfügung stünden, um dieses Ziel auch zu erreichen.
Die Motion wurde Mitte Juni 2020 abgeschrieben, weil sie innert zweier Jahre nicht behandelt worden war.

Gegen Ineffizienzen in der Bundesverwaltung (Mo. 18.3345)

Die Bundesverwaltung sei heute ein Akteur mit viel Macht, begründete Thomas Burgherr (svp, AG) seinen Vorstoss für mehr Transparenz hinsichtlich Lobbying durch die Verwaltung. Sie könne nicht nur Prozesse anregen und steuern sowie dank Dossierkenntnis und Formulierungen von Gesetzen Politik beeinflussen, sondern sie habe Mittel und Instrumente, die es ihr auch erlaubten, ganz subtil Einfluss zu nehmen und so eigene Interessen durchzusetzen. Bundesbeamte hätten zwar eigentlich den Auftrag, Politiker zu unterstützen, sie würden aber Kampagnen führen und Einfluss auf die Meinungsbildung nehmen. Auch die Wissenschaft zeige – Burgherr nannte die Namen Wolf Linder und Kurt Eichenberger, ohne aber auf konkrete Studien zu verweisen –, dass die unpolitische Verwaltung eine Fiktion sei. Der Bundesrat müsse deshalb in einem Bericht aufzeigen, wo, wann und wie die Verwaltung politisch tätig sei. Justizministerin Karin Keller-Sutter, die den Bundesrat vertrat, begründete dessen Empfehlung zur Ablehnung des Postulats mit dem Vertrauen ins Parlament. Es sei sicher so, dass die Verwaltung mehr Einfluss habe als früher, weil dort auch einfach mehr Wissen vorhanden sei. Dies mache sich das Parlament ja aber auch bei parlamentarischen Initiativen selber zu Nutze, bei welchen der Bundesrat ja keinen Einfluss habe, weil das Parlament direkt mit Bundesbeamten zusammenarbeite. Sie habe bisher noch nie gehört, dass das Parlament mit dieser Zusammenarbeit nicht zufrieden gewesen sei. Sie denke auch, dass das Parlament genug mündig sei, zu beurteilen, ob und wann die Verwaltung Einfluss nehme, und entsprechend Gegensteuer zu geben. Einen wohl ziemlich aufwändigen Bericht der Regierung brauche es dazu deshalb nicht.
Dies schien auch die Mehrheit des Nationalrats so zu sehen, die mit 112 gegen 61 Stimmen (2 Enthaltungen) das Postulat Burgherr ablehnte.

Lobbying in der Verwaltung (Po. 17.3423)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus