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  • Bundesverwaltung - Organisation

Akteure

  • Flach, Beat (glp/pvl, AG) NR/CN
  • Allemann, Evi (sp/ps, BE) NR/CN
  • Thurnherr, Walter (Bundeskanzler / Chancelier de la Confédération)

Prozesse

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Neben den Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates gerät die Wahl des Bundeskanzlers für die neue Amtsdauer in der Regel ein wenig in Vergessenheit, obwohl dieser immer wieder als «achter Bundesrat» bezeichnet wird. Der amtierende Bundeskanzler Walter Thurnherr war denn im Vorfeld der Ersatzwahlen 2018 auch immer wieder als Geheimfavorit für die Nachfolge von Doris Leuthard gehandelt worden, wäre damals also sozusagen vom achten zum siebten Bundesrat aufgestiegen. Thurnherr hatte freilich stets deutlich gemacht, dass er eine allfällige Wahl nicht annehmen würde. Die Bestätigung als Bundeskanzler bei den Gesamterneuerungswahlen 2019 nahm er dann allerdings sehr wohl an, was er – zusammen mit den bestätigten Bundesrätinnen und Bundesräten – mittels Vereidigung auch kenntlich machte. Thurnherr hatte 219 von 224 gültigen Stimmen erhalten. Von den 241 eingelangten Wahlzetteln blieben 14 leer, drei waren ungültig und fünf entfielen auf Diverse. Die 219 Stimmen waren zwar nicht mehr das Glanzresultat wie vor vier Jahren, als das CVP-Mitglied ganze 230 von 234 gültigen (und 245 eingelangten) Stimmen erhalten hatte, sie lagen aber immer noch weit über dem Durchschnitt der letzten fünf Bundeskanzlerwahlen (179).

Bundeskanzler Walther Thurnheer für die neue Amtsdauer bestätigt
Dossier: Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler

Unterschiedliche Meinungen vertraten Leo Müller (cvp, LU) und der den Bundesrat vertretende Bundeskanzler Walter Thurnherr bezüglich der Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Beratung. Müller verlangte in seinem Postulat die Aufstellung dieser Kosten pro Departement für die letzten zehn Jahre. Aus seiner früheren Tätigkeit in der Finanzkommission wisse er, dass diese Kosten zwischen 2006 und 2014 um rund einen Drittel angewachsen seien. Die Antwort des Bundesrats auf sein Postulat, man könne diese Zahlen den einzelnen Jahresrechnungen entnehmen, sei nicht korrekt und er fände es etwas speziell, wenn die Arbeit für eine solche Zusammenstellung den Parlamentarierinnen und Parlamentariern überlassen werde. Thurnherr hingegen versicherte, dass die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und externe Beratung in der Staatsrechnung ausgewiesen seien. Die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit inklusive Präventions- und Informationskampagnen lägen seit 2002 ziemlich stabil bei etwa CHF 80 Mio. Mit externen Beratungen sei die Bundesverwaltung zurückhaltend, weil man Aufgaben möglichst mit eigenem Personal erfüllen wolle. Trotzdem sei es ab und zu angebracht, Expertise von aussen anzufordern. Auch die Ausgaben in diesem Bereich seien aber seit 2010 kaum gewachsen und bewegten sich zwischen CHF 456 Mio und CHF 485 Mio. Für das Jahr 2016 weise die Staatsrechnung diesbezüglich einen Betrag von CHF 440 Mio aus. Trotz dieser doch recht detaillierten Darlegungen durch den Bundeskanzler hiess der Nationalrat das Postulat mit 122 zu 65 Stimmen gut.

Öffentlichkeitsarbeit und Beratung (Po. 17.3850)

Im Geschäftsbericht des Bundesrates gibt die Regierung seit 1996 jährlich Auskunft über ihre Geschäftsführung, die zudem mit den Jahres- und Legislaturzielen abgeglichen wird, um einen Soll-Ist-Vergleich und ein Controlling der Exekutive und der Verwaltung zu ermöglichen. Der Bericht 2016 beschrieb das erste Jahr der 50. Legislatur (2015-2019), die entlang von drei Leitlinien geplant worden war: Die nachhaltige Sicherung des Wohlstandes in der Schweiz, die Förderung des nationalen Zusammenhaltes und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit sowie die Sorge um Sicherheit und das Handeln als verlässliche Partnerin in der Welt. Diese Leitlinien sollen mit unterschiedlichen Jahreszielen erreicht werden. Von den 16 für das Jahr 2016 geplanten Zielen waren lauf Bericht drei vollständig, vier überwiegend und neun teilweise erreicht worden. Zu den lediglich teilweise realisierten Zielen gehörten etwa die Erneuerung und Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU, die nachhaltige Energieversorgung oder die Reformen und nachhaltige Finanzierung der Sozialwerke.
In den Räten berichteten die verschiedenen Sprecher der Aufsichtskommissionen über ihre Eindrücke, die mehrheitlich positiv waren. Im Ständerat gab allerdings das Verhältnis zwischen der Verwaltung und der Finanzkommission zu reden. Ein Anlass für das laut Joachim Eder (fdp, ZG) „etwas gereizte" Verhältnis war wohl der Bericht der EFK kurz vor der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III, der gerügt hatte, dass die Folgen von Finanzerlassen nicht immer genügend abgeschätzt würden. Eder zitierte auch aus einer Rede von Bundeskanzler Thurnherr, die dieser unter dem Titel „Die Aufsicht aus der Sicht eines Beaufsichtigten, am Beispiel der Bundesverwaltung" vor der Schweizerischen Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften gehalten und darin vor zu viel Aufsicht gewarnte hatte. Eder wies darauf hin, dass nach Nachfrage beim Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, Michel Huissoud, die Kommunikation gut sei und man eine Empfehlung der EFK nicht als Befehl auffassen solle. Auch Bundesrätin Doris Leuthard kritisierte die „intensive Kommunikationstätigkeit, welche die Eidgenössische Finanzkontrolle ab und zu entfaltet, [als] nicht hilfreich", hob aber auch die gute Zusammenarbeit zwischen allen Amtsstellen hervor. Sie dankte für die positiven Berichte und zeigte sich insbesondere auch mit Blick auf andere Länder erfreut darüber, dass die Schweiz auf einem soliden, stabilen und sicheren Niveau funktioniere und sich stetig optimiere. Im Nationalrat lobte Leuthard die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative als gangbaren Weg, der die Beziehungen zur EU wieder etwas einfacher machen werde. Zudem wünscht sie sich, dass grundlegende Reformen im Gesundheitswesen angegangen werden. Die grosse Kammer nahm den Bericht stillschweigend zur Kenntnis und beide Räte gaben in der Sommersession Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Geschäftsführung.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2016
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesrats

Die erst kürzlich umgesetzte Revision des Vernehmlassungsverfahrens habe sich gut eingespielt und insgesamt bewährt, weshalb das Postulat Hausammann abzulehnen sei, begründete Walter Thurnherr die Position des Bundesrates in der Sommersession 2017 im Nationalrat. Markus Hausammann (svp, TG) fordert eine weitere Vereinfachung des Vernehmlassungsverfahrens, indem die wichtigsten Dokumente, insbesondere der Antwortbogen, vereinheitlicht und elektronisch verfügbar gemacht würden. Der administrative Aufwand für die Beantwortung einer Vernehmlassung sei nach wie vor immens. Man müsse sich mit unterschiedlichen Grundlagen (geltendes Recht, vorgeschlagene Gesetzesänderungen, Erläuterungen zum Gesetzesentwurf, Antwortformular) herumschlagen, die zudem in jedem Departement unterschiedlich gestaltet und an unterschiedlichen Orten abrufbar seien. In einigen Ämtern müsse die Antwort elektronisch, in anderen auf vorgedruckten Formularen postalisch eingereicht werden. Dass das Anliegen nicht aus der Luft gegriffen sei und im Gegensatz zur Antwort des Bundesrates noch vieles im Argen liege, zeige der Umstand, dass praktisch die ganze SPK-NR seinen Vorstoss mit unterzeichnet habe – so der Thurgauer weiter. Sein Anliegen wurde denn auch vom Nationalrat mit grosser Mehrheit unterstützt: 162 Stimmen überwogen die zwölf Gegenstimmen, die aus der FDP- (10) und der CVP-Fraktion (2) stammten (0 Enthaltungen), bei weitem.

Vereinfachung des Vernehmmlassungsverfahrens
Dossier: Vote électronique
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Mit 100 zu 72 Stimmen hiess der Nationalrat eine Motion Bigler (fdp, ZH) gut, mit der eine Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen verlangt wird. Ausserparlamentarische Kommissionen sind Gremien, die vom Bundesrat dann eingesetzt werden, wenn für eine bestimmte Aufgabe spezifisches Fachwissen nötig ist, das in der Bundesverwaltung fehlt, und sollen in diesem Sinne eine beratende Funktion einnehmen. Hans-Ulrich Bigler stösst sich an der Zahl dieser Kommissionen. Nicht weniger als 119 würden auf der Homepage des Bundes aufgeführt. Der Freisinnige betonte zwar, dass die Kommissionen ein Ausdruck der partizipativen Demokratie seien und auch der Gewerbeverband – Bigler ist dessen Präsident – in vielen dieser Kommissionen mitwirke und durchaus davon profitiere. Es sei aber eigentlich problematisch, dass der Bund eine Plattform für Interessenvertretung anbiete. Zudem sei der Beitrag dieser Gremien für die demokratische Meinungsbildung in vielen Fällen zweifelhaft und es herrschten zahlreiche Doppelspurigkeiten. Mit einer Reduzierung der Zahl dieser Kommissionen könnten Kosten gespart und die Effizienz gesteigert werden. Mit einer Alterslimite für die Mitglieder dieser ausserparlamentarischen Kommissionen soll zudem sichergestellt werden, dass aktives Wissen und tagesaktuelle Expertise in die Diskussion miteinfliesse. Bigler zweifelte in der Ratsdebatte den Nutzen dieser Gremien für die Verwaltung an, weil es sich beim Wissensaustausch viel eher um "Plauderstündchen" handle.
Bundeskanzler Walter Thurnherr, der die ablehnende Haltung des Bundesrats letztlich erfolglos vertrat, wies darauf hin, dass die Kosten mit CHF 300 bis 500 Taggeld nicht hoch seien und man mit Streichungen von Kommissionen nicht viel einsparen könne. Zudem mache es sich der Motionär zu einfach, wenn er die Reduktion der Zahl der Kommissionen fordere. Es sei nicht einfach zu entscheiden, welche Kommissionen genau es nicht mehr brauchen würde. Doppelspurigkeiten gebe es zudem im ganzen System. Diese würden aber eben auch mithelfen, am Schluss eine tragfähige und mehrheitsfähige Lösung zu finden. Bei den Alterslimiten wies der Bundeskanzler auf die Schwierigkeit bei der Suche nach Mitgliedern für diese eher schlecht bezahlten Ämter hin, die mit solchen Limiten noch zusätzlich erhöht würde. Zudem sei man auch erst ab einem bestimmten Alter ungebunden, was eine Bedingung für den Einsitz in ausserparlamentarischen Kommissionen sei. Die Ratsrechte, unterstützt von der BDP, vier CVP-Stimmen und einer GLP-Stimme, folgte allerdings den Argumenten des Motionärs und überwies das Anliegen an den Ständerat.

Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen

Mitte März 2016 wurde die Frage der Einführung eines standardisierten GEVER-Produkts im Nationalrat diskutiert. Auch hier gab die Vorlage kaum Anlass zu Kritik. Der Neo-Bundeskanzler Walter Thurnherr wies darauf hin, dass der Umstand, dass es sich hier um ein IKT-Schlüsselprojekt handle, auch eine schärfere Kontrolle bedeute. Die Eidgenössische Finanzkontrolle habe das Vorhaben bereits mehrmals geprüft. Thurnherr bezifferte zudem die geplanten Einsparungen. Pro Benutzer würden die Kosten von heute (rund CHF 1'270) mit der heterogenen Vielzahl unterschiedlicher Systeme auf etwa CHF 750 sinken. Wie schon in der kleinen Kammer gab es auch im Nationalrat keinen Antrag auf Nichteintreten. Mit 170 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen lösten die Volksvertreterinnen und Volksvertreter die Ausgabenbremse und hiessen den Entwurf mit 168 zu 5 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) gut. Die Presse begegnete dem neuen Projekt eher skeptisch. Die Weltwoche befürchtete gar ein "Insieme im Quadrat".

Einführung eines GEVER-Produkts

Nach zwei Legislaturen kündigte Corina Casanova Ende Juni etwas überraschend ihren Rücktritt als Bundeskanzlerin an. Casanova hatte sich 2007 gegen zwei weitere Kandidierende durchgesetzt und der CVP damit den Posten des so genannten "achten Bundesrats" gesichert, wollte aber für eine dritte Amtszeit nicht mehr kandidieren. Die Bündnerin hatte sich während ihrer Zeit allerdings weniger stark als ihre Vorgängerin und ihre Vorgänger aktiv in politische Geschäfte eingemischt. Vielmehr wurde sie für ihre Bemühungen einer konsequenten Digitalisierung und die effiziente Abwicklung der Regierungsgeschäfte gelobt – die Zeitung La Liberté bezeichnete sie gar als "Madame Digitalisation". In der Öffentlichkeit war Casanova kaum aufgefallen, obwohl sie stark hinter dem Aufbau von E-Voting oder der Einführung des Primates der elektronischen Version der Amtsschriften stand.
Anders als 2007 kam es 2015 nicht zu einer Kampfwahl um die Bundeskanzlei. Offiziell spielt zwar die Parteifarbe der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers keine Rolle, bei der Zusammensetzung des Bundesrates wurde der Posten des achten Bundesrates in der Vergangenheit auch schon als Argument in der Absprache um die Verteilung der Regierungssitze angeführt. Obwohl die SVP noch nie einen Bundeskanzler gestellt hatte, nominierte sie keinen Kandidaten. Man wolle sich vielmehr auf die Eroberung eines zweiten Bundesratssitzes konzentrieren. Dass auch die anderen Parteien keinen Anspruch erhoben, lag wohl daran, dass die CVP Anfang Oktober mit dem amtierenden Generalsekretär des UVEK, Walter Thurnherr, einen äusserst starken Kandidaten ins Rennen schickte. Thurnherr war früher persönlicher Mitarbeiter von Flavio Cotti, Generalsekretär im EDA und im EVD (heute WBF) unter Jospeh Deiss und Doris Leuthard, die ihn bei ihrem Departementswechesl ins UVEK mitgenommen hatte. Die SP liebäugelte zwar eine Weile mit einer eigenen Kandidatur – gehandelt wurden der aktuelle Vizekanzler André Simonazzi oder die stellvertretende Generalsekretärin der Bundesversammlung Martina Buol – steckte ihre Ambitionen nach den eidgenössischen Wahlen aber wieder zurück, weil ein Angriff auf die CVP das Mitte-Links-Lager schwächen würde und deshalb wenig sinnvoll sei. Weil seit Beginn des 20. Jahrhunderts mit zwei Ausnahmen immer Vizekanzler ins Kanzleramt gewählt wurden, sprach die Presse auch dem zweiten Vizekanzler, Thomas Helbling von der FDP, gute Chancen zu.
Für die Wahl zum neuen Bundeskanzler blieb Walter Thurnherr dann allerdings der einzige Kandidat. Dies wurde in den Kommentarspalten nicht dem Bedeutungsverlust des Bundeskanzleramtes zugeschrieben, das sich zwar immer mehr zu einer Dienstleistungsstelle gewandelt habe, aber nach wie vor einen grossen Gestaltungsspielraum zulasse, sondern vielmehr mit den Qualitäten des Bewerbers erklärt. Dass Thurnherr als Idealbesetzung gilt, widerspiegelte sich auch im Glanzresultat bei seiner Wahl unmittelbar nach den Bundesratserneuerungswahlen: 230 der anwesenden 245 Parlamentarierinnen und Parlamentarier schrieben seinen Namen auf den Wahlzettel. Thurnherr erklärte, dass er sich nicht als achten Bundesrat sehe, dass er sich aber bei Bedarf durchaus kritisch in einzelne Bundesratsgeschäfte einbringen werde. In den Kommentarspalten wurde die Erwartung geäussert, dass der studierte Physiker das Amt weniger diskret und technokratisch interpretieren werde als seine Vorgängerin.

2015: Auf Bundeskanzlerin Corina Casanova folgt Walther Thurnheer
Dossier: Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler