Zwischen dem Motionär, Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH), und dem Finanzminister Ueli Maurer entbrannte in der Sommersession 2019 ob der Motion des Zürcher Freisinnigen, die mehr Transparenz in der Verwaltung fordert, eine interessante Diskussion über die Rolle der Verwaltung. Hans-Ulrich Bigler stellte sich auf den Standpunkt, dass die Verwaltung im Meinungsbildungsprozess eine wichtige Rolle spiele, weil sie mit ihrem Wissensvorsprung bei der Beratung von Kommissionen, bei der Beantwortung von Anfragen oder der Aufbereitung von Informationen Einfluss nehmen könne. Es sei deshalb wichtig, zumindest von den Kaderangestellten zu wissen, welche Interessenverbindungen sie hätten. Er fordere deshalb ein Register, das ähnlich wie bei den Parlamentsmitgliedern diese Interessenbindungen öffentlich einsehbar mache. Bundesrat Ueli Maurer gab zu Protokoll, dass der Bundesrat Transparenz in der Verwaltung begrüsse. Auf der Basis des Bundespersonalrechts unterstünden deshalb Tätigkeiten ausserhalb der beruflichen Anstellung einer Bewilligungspflicht. Zudem gebe es eine Sicherheitsprüfung bei der Anstellung von Kadern sowie für Mitarbeitende von Drittfirmen. Für Transparenz sei also gesorgt. Ein Register würde nun aber bei rund 37'000 Angestellten in der Bundesverwaltung und zahlreichen Mitarbeitenden von Drittfirmen einen riesigen administrativen Aufwand bedeuten. Zudem pochte der Finanzminister auf Meinungsfreiheit: Es sei ja keine Schande, wenn Verwaltungsangestellte einer Partei angehörten oder sich für eine NGO engagierten. Die Vielfalt in der Verwaltung solle durchaus auch durch unterschiedliche politische Haltungen zum Ausdruck kommen. Mit dem vorgeschlagenen Register würde man aber vielleicht Gefahr laufen, eine Gesinnungsprüfung vorzunehmen. Es sei eine Führungsaufgabe, dann einzugreifen, wenn man das Gefühl habe, dass Angestellte nicht mehr die Interessen das Arbeitgebers wahrnehmen würden. Die Kernfrage müsse bleiben, ob die Bundesangestellten ihre Arbeitsverträge einhielten oder nicht.
Auf die Nachfrage Biglers, ob die Parlamentsmitglieder mit der Offenlegung ihrer Interessenbindung denn eine Gesinnungsprüfung ablegten, erwiderte Ueli Maurer, dass der Unterschied sei, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier gewählt seien und eine politische Funktion hätten. Die Wählerin oder der Wähler wollten deshalb wissen, welche Interessen mit im Spiel seien. Im Gegensatz dazu hätten Angestellte lediglich ein Pflichtenheft, das sie zu erfüllen hätten.
Die Mehrheit des Nationalrats sah indes anscheinend in der Verwaltung eher einen politischen Akteur, wurde die Motion doch mit 128 zu 59 Stimmen angenommen. Ueli Maurer schien einzig die geschlossene SP- und die GP-Fraktion sowie die Mehrheit der BDP-Fraktion, die beiden EVP-Mitglieder sowie einen FDP-Abweichler (Kurt Fluri [SO]) überzeugt zu haben.

Transparenz in der Verwaltung (Mo. 17.4127)