Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Bundesverwaltung - Organisation

Akteure

  • Graf-Litscher, Edith (sp/ps, TG) NR/CN

Prozesse

15 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Dezember 2019 legte der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung des Postulates Graf-Litscher (sp, TG) vor und präsentierte darin Varianten für die Ausgestaltung von Meldepflichten von kritischen Infrastrukturen bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen. Der Bericht erörterte die derzeitige Ausgangslage, verglich Meldepflichten im Ausland und präsentierte nebst der Variante, keine weiteren Meldepflichten einzuführen, drei Varianten für eine Meldepflicht und für Meldestellen in der Schweiz. Bei diesen drei Möglichkeiten würde entweder eine zentrale Meldestelle etabliert, die bisherigen dezentralen Meldestellen in den Sektoren auf- und ausgebaut oder als letzte Variante eine Kombination der beiden Ansätze umgesetzt, wobei eine zentrale Meldestelle einzig für Cybervorfälle und die bestehenden dezentralen Stellen für alle anderen sicherheitsrelevanten Vorfälle zuständig wären. Die vorgeschlagenen vier Varianten sollen in einem nächsten Schritt mit Wirtschaftskreisen, den Kantonen und den zuständigen Behörden vertieft diskutiert werden und im Sommer 2020 zur Erarbeitung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage führen.

Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen (Po. 17.3475)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Weil sowohl die SPK-NR (im Oktober 2016) als auch die SPK-SR (im Januar 2017) der parlamentarischen Initiative Graf-Litscher (sp, TG) für eine Gebührenregelung des Öffentlichkeitsprinzips Folge gegeben hatten, wäre es an der SPK-NR gewesen, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Allerdings hatte die Kommission im März 2017 entschieden, zuvor die angekündigte Ausarbeitung einer Teilrevision des Öffentlichkeitsgesetzes durch das EJPD abzuwarten. Das Anliegen der parlamentarischen Initiative, für den Zugang zu öffentlichen Dokumenten nur in begründeten Ausnahmefällen Gebühren zu erheben, hätte in diese Revision einfliessen sollen. Das EJPD wollte jedoch seinerseits verschiedene Entwicklungen abwarten, bis es eine kohärente Vorlage erarbeiten könne. Ein Entscheid des Bundesrats über das weitere Vorgehen sei erst im Frühjahr 2019 zu erwarten. Aus diesem Grund beantragte die SPK-NR eine Fristverlängerung für die Ausarbeitung einer Vorlage. Man wolle nach dem Entscheid des Bundesrates befinden, ob es zielführender sei, die gesetzlichen Änderungen selber auszuarbeiten.
In der Frühjahrssession 2019 gab der Nationalrat grünes Licht für die Verlängerung der Frist bis zum Frühling 2021.

Öffentlichkeitsprinzip (Pa.Iv. 16.432)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Nationalrätin Graf-Litscher (sp, TG) wies in ihrem Postulat für eine Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen darauf hin, dass Infrastrukturen wie Strom und Telekommunikation sehr essentiell für die Schweiz sind und Risiken wie Cyberangriffe, Naturkatastrophen sowie militärische und terroristische Angriffe auf die Infrastruktur grosse Auswirkungen auf das ganze Land haben würden. Sie forderte den Bundesrat dazu auf, darzustellen, wie eine mögliche Meldepflicht bei potenzieller Bedrohung aussehen könnte. Mithilfe einer systematischen Auswertung dieser Meldungen könnte so ein Frühwarn-, Beratungs- und Abwehrsystem aufgebaut werden, welches potenzielle Risiken verringert.
Bundesrat Maurer begrüsste diese Forderung und betonte die geforderte Systematik, die zur Prävention von Risiken führen könne. Durch den Austausch von Erfahrungen unter den Betreibern und den staatlichen Behörden könne das Sicherheitsdefizit der Schweiz in diesem Bereich verringert werden. In der Schweiz seien derzeit wichtige Infrastrukturen anfällig bezüglich diverser Gefahren. Der Nationalrat nahm das Postulat am 13. Dezember 2017 stillschweigend an.

Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen (Po. 17.3475)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

Mit ihrem Postulat hatte Edith Graf-Litscher (sp, TG) den Bundesrat aufgefordert aufzuzeigen, wo in dessen Open Source Strategie noch Handlungsbedarf bestehe. Der Bundesrat erörterte in seinem entsprechenden Bericht, dass die Gleichbehandlung von Open Source Software (OSS) mit Closed Source Software (CSS) – also lizenzierter Softwareprodukte – in der Bundesverwaltung mittlerweile selbstverständlich sei. Grundsätzlich würden bei Neubeschaffungen beide Arten von Produkten evaluiert. Beachtet werden müssten aber bei neuer Software nicht nur deren Anschaffungspreis, der in der Regel für OSS spreche, sondern auch die Kosten für Wartung und Erneuerung.
Eine Liste von OSS-Anwendungen werde nicht geführt, OSS werde aber vor allem im Serverumfeld und als Ergänzung zu Standardsoftware auf den Arbeitsplatzsystemen eingesetzt. Diverse Anwendungen würden auf der Plattform „Open eGov“ aufgeführt.
Der Bundesrat sehe momentan keinen Bedarf an einer separaten Open Source Strategie, weil auch die Bedürfnisse der einzelnen Verwaltungsbereiche sehr unterschiedlich seien. Eine Strategie könnte hier nur sehr oberflächlich sein. Es bestehe auch keine Notwendigkeit, OSS speziell zu fördern. Die bestehende, mittlerweile aber nicht mehr zeitgemässe Teilstrategie OSS könne vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) ausser Kraft gesetzt werden. Zudem – so der Bericht mit Verweis auf den Bericht zur Erfüllung des Postulats Glättli (gp, ZH) – werde abgeklärt, welche gesetzlichen Grundlagen erstellt werden müssen, damit OSS durch die Bundesverwaltung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden könne.

Open-Source-Strategie

Seit dem 1. Juli 2006 ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in Kraft. Mit diesem Prinzip wird Verwaltungstransparenz angestrebt: Alle Verwaltungsdokumente sollen grundsätzlich allen interessierten Personen offengelegt werden. Das Parlament hatte allerdings einige Ausnahmeregelungen von diesem Prinzip eingeführt. Eine Folge davon ist, dass unterschiedliche Verwaltungseinheiten sehr hohe Gebühren für die Herausgabe von Dokumenten verlangen. Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Edith Graf-Litscher (sp, TG) dem einen Riegel schieben. Sie wies zwar in ihrer Begründung darauf hin, dass in den allermeisten Fällen keine Gebühren verlangt würden: 97% der beim EDÖB gemeldeten Gesuche seien gratis erledigt worden. Allerdings seien die restlichen 3% mit teilweise exorbitant hohen Gebühren versehen worden. Sie nannte das Beispiel der Akten im Zusammenhang mit der Duro-Beschaffung, für deren Einsicht vom Bundesamt für Rüstung eine Gebühr von CHF 7'900 erhoben worden sei oder die CHF 16'500, die einer Lärmschutzvereinigung für die Einsicht in einen 90-seitigen Bericht in Rechnung gestellt worden wären. Dies erwecke den Anschein, dass einzelne Verwaltungsstellen hohe Hürden aufstellten. Weil dies dem Öffentlichkeitsprinzip diametral entgegen stehe, sei eine gesetzliche Grundlage für grundsätzlich vollständige Gebührenfreiheit zu schaffen.
Mit 17 zu 4 Stimmen sprach sich die SPK-NR für Folge geben aus. Gleichzeitig müsse auch das Verfahren präzisiert werden. Die ständerätliche Schwesterkommission stiess sich ebenfalls an der uneinheitlichen Erhebung von Gebühren, die aufgrund ihrer abschreckenden Wirkung dem Öffentlichkeitsprinzip zuwiderlaufe, und sprach sich Anfang 2017 einstimmig für das Anliegen aus.

Öffentlichkeitsprinzip (Pa.Iv. 16.432)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Das Postulat von Edith Graf-Litscher (sp, TG), das die Freigabe von öffentlichen Finanzzahlen als Open Government Data (OGD) gefordert hätte, wurde abgeschrieben, weil es seit mehr als zwei Jahren hängig war. Der Bundesrat hatte allerdings bei seiner ablehnenden Stellungnahme versprochen, das Anliegen im Rahmen seiner OGD-Strategie global – und nicht nur im Bereich des Finanzdepartementes – zu prüfen.

Open Government Data
Dossier: E-Government

Diskussionslos überwies der Nationalrat in der Frühlingssession 2015 ein Postulat von Balthasar Glättli (gp, ZH). Der Zürcher Grüne fordert die Prüfung einer allfälligen Revision des Finanzhaushaltgesetzes, in welchem neu die Erlaubnis der Freigabe von Quellcodes durch den Bund explizit gemacht werden soll. Konkret will Glättli, dass vom Bund selber entwickelte und ergo von den Steuerzahlerinnen und -zahlern finanzierte Software der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird. Nicht nur andere Verwaltungsstellen, sondern auch die Allgemeinheit könnte so von dieser Open Source Software profitieren. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates, lehnte aber gleichzeitig eine Motion (14.4199) von Thomas Weibel (glp, ZH) ab, mit welcher die Freigabe von Quellcodes gesetzlich geregelt werden soll. Die Regierung verwies in ihrer Antwort zur Motion auf das Postulat Glättli und führte aus, dass man zuerst prüfen wolle, unter welchen Umständen welche Quellcodes veröffentlicht werden können. In der Folge zog der Motionär seinen Vorstoss zurück. Die Abklärung des Handlungsbedarfs war schon in einem 2014 überwiesenen Postulat von Edith Graf-Litscher (sp, TG) gefordert worden.

Open Source Software (Po. 14.4275)
Dossier: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)

Eine von Edith Graf-Litscher (sp, TG) eingereichte Motion fordert den Bundesrat auf, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, damit alle Beschaffungen gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), die mehr als CHF 50 000 Vertragsvolumen aufweisen, veröffentlicht werden. Die Sozialdemokratin erhoffte sich dabei mehr Transparenz und eine Verhinderung der weit verbreiteten, aber unrechtmässigen Aufteilung in kleine Aufträge, damit die WTO-Grenze von 230'000 Franken unterschritten werden und ein Auftrag dennoch ohne öffentliche Ausschreibung an die gleiche Firma vergeben werden kann. Der Bundesrat sprach sich für eine Annahme des Begehrens aus, das er im Rahmen der geplanten Revision des BöB aufnehmen wolle. Die Motion passierte beide Kammern in der Folge ohne Diskussion.

Beschaffungen veröffentlichen (Mo. 14.3045)
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Ein im Nationalrat angenommenes Postulat fordert von der Regierung einen Bericht über die Umsetzung der Massnahmen für die 2005 veröffentlichte Open-Source-Strategie der Bundesverwaltung. Rund 90% der Software in der Bundesverwaltung seien proprietär, obwohl es ebenbürtige Open-Source-Alternativen gäbe, begründete Edith Graf-Litscher (sp, TG) ihren Vorstoss. Auch werde noch zu wenig häufig mit Open Document gearbeitet, was die Bevölkerung zwinge, Microsoft-Programme zu beschaffen, um Behördenformulare bearbeiten zu können. Die in der Strategie geplante Evaluation solle jetzt durchgeführt werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates und entsprechend wurde es stillschweigend überwiesen.

Open-Source-Strategie

Die 2013 vom Nationalrat angenommene Motion Graf-Litscher (sp, TG), mit der ein Verzeichnis aller Datenbestände des Bundes, ein Portal zu diesen Daten und Förderungsmassnahmen zur Nutzung dieser Daten gefordert worden wäre, wurde in der Sommersession 2014 vom Ständerat wie auch von seiner vorberatenden Kommission abgelehnt. Die SPK-SR machte geltend, dass sie die Motion nicht etwa deshalb ablehne, weil sie deren Ziele nicht unterstütze, sondern weil sie während der mittlerweile vergangenen Zeit – die Motion war bereits 2011 eingereicht worden – mehrheitlich erfüllt worden war. Bereits seit September 2013 war ein Pilotportal aufgeschaltet worden. Zudem hatte der Bundesrat im Frühjahr eine Strategie für eine Umsetzung von Open Government Data verabschiedet. Die Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte folgte ihrer Kommission und verwarf die Motion mit 25 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Open Government Data
Dossier: E-Government

Gleich vier aktuelle Geschäfte kreisten um die Frage von Open Government Data, also der Freigabe von Datenbeständen des Bundes für die interessierte Öffentlichkeit. Eine Motion Graf-Litscher (sp, TG) forderte ein Verzeichnis aller Datenbestände des Bundes, ein Portal, mit dem der Zugang zu diesen Daten sichergestellt wird, sowie begleitende Massnahmen zur Förderung der Nutzung dieser Daten durch die Öffentlichkeit. Der Nationalrat nahm die gesamte Motion mit 97 zu 77 Stimmen an, obwohl der Bundesrat sich gegen die Punkte 1 und 3 ausgesprochen hatte. Opposition kam vor allem aus dem SVP- und CVP-Lager. Der Vorstoss wurde im Berichtjahr in der kleinen Kammer noch nicht behandelt. Mitte 2013 doppelte Graf-Litscher mit einem noch nicht behandelten Postulat nach, dass die Prüfung der Freigabe von Daten zu Finanzzahlen verlangt. Ein Postulat Riklin (cvp, ZH), das einen eigentlichen Masterplan fordert, mit dem Analysen der Bestände, des Nutzenpotenzials und der Kosten durchgeführt sowie der nötigen rechtlichen und technischen Massnahmen für die Freigabe von Bundesdaten vorgenommen werden sollen, wurde vom Nationalrat mit 120 zu 59 Stimmen überwiesen. Auch hier verwies der Bundesrat vergeblich auf das bereits 2011 überwiesene Postulat Wasserfallen (fdp, BE) (11.3884), auf dessen Grundlage die Regierung aktuell bereits einen Bericht verfasse, der demnächst vorliege und in dem der Handlungsbedarf aufgezeigt werde. Bereits im Vorjahr überwiesen worden war eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-NR), welche die Veröffentlichung von Meteodaten nach dem Prinzip von Open Government Data fordert (Mo. 12.3335). In der Folge schaltete der Bund Mitte September dann eine erste Open-Data-Plattform (Opendata.admin.ch) auf. Bisher dezentral abgelegte, öffentliche Daten werden damit über eine einzige Plattform zugänglich und leichter auffindbar gemacht. Die Plattform wird zusammen mit dem Bundesamt für Statistik, Swisstopo, Meteo Schweiz und der Nationalbibliothek geführt. Experten schätzten das wirtschaftliche Potenzial von Open-Data auf bis zu CHF 1,2 Mia. Der erwähnte Bericht des Bundesrates erschien ebenfalls Mitte September. Als Folge des Berichts wurde das Informatiksteuerungsorgan des Bundes beauftragt, zusammen mit dem Bundesarchiv und der Bundeskanzlei einen Entwurf für eine Open Government Data Strategie zu entwerfen und die Umsetzung auf 2014 zu planen.

Open Government Data
Dossier: E-Government

Die im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Graf-Litscher (sp, TG) (11.3359), die eine nichtdiskriminierende E-Government-Lösung für Landwirte forderte, wurde vom Ständerat im Berichtjahr abgelehnt. Graf-Litscher wollte eine Open-Source-Plattform einführen, um Ungleichbehandlung aufgrund von Browserinkompatibilitäten zu verhindern: Je nachdem, welcher Internetbrowser verwendet wird, funktioniert die verwendete Software ev. nicht. Das bundesrätliche Argument, dass dies unverhältnismässig teuer sei, verfing im Berichtjahr in der kleinen Kammer. Die Motion Weibel (glp, ZH) (11.3379), welche auf eine Nutzung und Förderung von Open-Source-Software in der Bundesverwaltung zielte, wurde abgeschrieben und eine weitere Motion Graf-Litscher (11.4122), die unter Einsatz von Open-Source-Software die Einführung eines Geschäftsprozessmanagements gefordert hätte, wurde zurückgezogen. Eine Motion Glättli (gp, ZH) (13.3628), welche eine digitale Nachhaltigkeit bei der Einführung von Software-Lösungen für die Geschäftsverwaltung fordert, d.h. vollständigen Zugang der Bundesverwaltung zum Quellcode einer Software sowie den Besitz der Urheberrechte über dieselbe, wurde im Berichtjahr im Plenum noch nicht behandelt.

E-Government: Open-Source-Software
Dossier: E-Government

Mit E-Government steigen die Möglichkeiten für eine moderne Bundeskommunikation und für eine Vereinfachung verwaltungstechnischer Abläufe. Allerdings wird die Verwaltung dabei auch von Herstellern von E-Government-Plattformen abhängig. Sind diese nicht mit allen verschiedenen Betriebssystemen und Browsern kompatibel, so kann es zu Ungleichbehandlung von Nutzerinnen und Nutzern kommen. Dieses Problem war Gegenstand einer Motion Graf-Litscher (sp, TG), die eine nichtdiskriminierende E-Government-Lösung für Landwirte forderte. Konkret wurde die im Januar 2011 eingeführte Plattform Agate kritisiert, die Anwender von Open Source (Linux) benachteilige. Die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlene Motion verlangt von den Behörden bei der Erstellung und beim Ausbau von E-Government die Berücksichtigung von Standards wie Browser- und Plattformunabhängigkeit. Die Motion wurde vom Nationalrat angenommen und vom Ständerat im Berichtsjahr noch nicht behandelt.

E-Government: Open-Source-Software
Dossier: E-Government

Die 2007 verabschiedete E-Government-Strategie Schweiz, die zum Ziel hat, dass Wirtschaft und Bevölkerung Geschäfte mit Behörden elektronisch abwickeln können, war Gegenstand verschiedener, die Bundesverwaltung betreffender Vorstösse im Berichtsjahr. Thema war dabei die Idee der Open Government Data, also die Öffnung der Datenbestände des Bundes. Verschiedene Interpellationen fragten etwa die Organisation des Zugangs zu solchen Daten, allfällige Kosten oder die Zusammenarbeit mit den Kantonen nach (11.3445 (Riklin (cvp, ZH)), 11.5039 und 11.5040 (Graf-Litscher (sp, TG))). In der Wintersession nahm der Nationalrat zudem ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE) an, das den Bundesrat beauftragt, die Chancen und Risiken der Zugänglichkeit zu Daten und Dokumenten des Bundes abzuschätzen. Eingereicht aber noch nicht behandelt wurde zudem das Postulat Riklin (11.3902), das einen Masterplan zu Open Government Data verlangt. Der Bundesrat beurteilte das Thema als neu und deshalb wichtig, wollte aber zuerst Grundlagen schaffen. Er beantragte deshalb die Annahme des Postulats Wasserfallen, aber die Ablehnung des Vorstosses von Kathy Riklin.

Open Government Data als strategischer Schwerpunkt im E-Government (11.3884)
Dossier: E-Government

Die Realisierung des E-Government kommt nach Ansicht der Nationalrats zu zögerlich voran (im Vergleich zu den europäischen Ländern hat die Schweiz einen enormen Rückstand aufzuholen). Er überwies deshalb eine Motion Vollmer (sp, BE), welche von der Regierung so rasch als möglich einen Bericht über die Umsetzungsstrategie verlangt. Die Ständekammer verweigerte dem Vorstoss aber die Unterstützung; sie war der Auffassung, es brauche jetzt eine Umsetzung der bereits vorhandenen Strategien und nicht zusätzliche Berichte. (Siehe zu diesem Thema auch die Interpellation Graf (sp, TG) (05.3570). Der Bund unterbreitete den Kantonen eine Vereinbarung für die Zusammenarbeit im Projekt des Internet-Portals www.ch.ch. Die Unterzeichner verpflichten sich dabei, dieses Portal als primären Internet-Zugang der Bevölkerung zu den Behörden zu fördern und die dabei entstehenden Harmonisierungsanforderungen zu berücksichtigen. Damit die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss sie von mindestens 18 Kantonen mit dem Bund abgeschlossen werden. Der Kanton Zürich, welcher sich zeitweilig aus der Projektentwicklung verabschiedet hatte, nahm seine Mitarbeit wieder auf. Die von einem Privaten erworbenen Domain-Namen schweiz.ch, suisse.ch sowie svizzera.ch werden gegen Entschädigung an den Bund abgetreten.

E-Government: Motion für eine Strategie zur Aufholung des Rückstandes (05.3141)
Dossier: E-Government