Im Rahmen der Frühlingssession 2023 beschäftigte sich der Ständerat mit dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Entsendegesetzes, das eine gesetzliche Grundlage für die Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen schaffen sollte. Die kleine Kammer beschloss, ohne Gegenantrag auf den Entwurf einzutreten. Der Kommissionssprecher der WAK-SR, Hans Wicki (fdp, NW), betonte, dass die Kommission nicht nur Eintreten, sondern auch die Annahme des Gesetzentwurfs ohne Änderungen einstimmig beantrage, zumal die Vorlage bereits im Rahmen der gescheiterten letzten Revision des Entsendegesetzes beraten worden sei. Überdies erachte es die Kommission auch nicht als problematisch, dass die Plattform bereits seit Dezember 2022 in Betrieb sei. Einstimmig, mit 36 zu 0 Stimmen, sprach sich der Ständerat in der folgenden Gesamtabstimmung für Annahme des Entwurfs aus.
Plattform zur elektronischen Kommunikation zwischen Vollzugsorganen der flankierenden Massnahmen (BRG 22.080)- Schlagworte
- Datum
- 6. März 2023
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 22.080
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Giada Gianola
Aktualisiert am 24.04.2023
Aktualisiert am 24.04.2023