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Alors que l'aide aux «cas de rigueur» a été rehaussée et administrativement simplifiée à la fin de l'année 2020 pour faire face aux conséquences économiques du Covid-19, le versement de ces aides supplémentaires a rencontré des obstacles au début de l'année 2021. En effet, vu que la répartition et le versement ont été confiés aux cantons, de fortes disparités ont été relevées par les entreprises concernées: forains, évènementiels, voyage, tourisme, hôtellerie, restauration, PME, etc. Ces différences cantonales ainsi que la lenteur ont fait couler beaucoup d'encre dans les journaux helvétiques. Par conséquent, le Conseil fédéral est intervenu fin février pour rehausser les aides aux «cas de rigueur» avec une enveloppe d'environ CHF 10 milliards, modifier la clé de répartition financière et faciliter les démarches administratives. Dans les détails, CHF 6 milliards sont destinés aux PME avec un chiffre d'affaire inférieur à CHF 5 millions. La Confédération prend à sa charge 70% et les cantons 30% de ce montant. Puis, les autres CHF 4 milliards sont entièrement à la charge de la Confédération. Ils concernent les entreprises avec un chiffre d'affaire supérieur à CHF 5 millions ainsi que les groupes avec succursales dans plusieurs cantons. Cette dernière décision a pour objectif de garantir l'égalité de traitement. Finalement, un dernier CHF 1 milliards est prévu pour les cantons principalement touristiques.

Cette nouvelle proposition a été largement débattue dans les chambres fédérales lors de la session de printemps 2021. Dans un premier temps, le Conseil national a gonflé les aides aux «cas de rigueur» pour atteindre un montant proche de CHF 20 milliards (CHF 8,8 milliards supplémentaires). En effet, il a estimé qu'un abaissement de 25% du chiffre d'affaire (au lieu de 40% comme proposé par le Conseil fédéral) devrait suffire pour accéder à une aide financière, que la date de fondation ne devrait pas être prise en compte et que les entreprises avec un chiffre d'affaire inférieur à CHF 250 millions ne devraient pas être soumises à une obligation de remboursement. De son côté, le Conseil des Etats a resserré les cordons de la bourse. Il a décidé que le seuil de 40% devrait être maintenu, que seules les entreprises fondées avant le 1er octobre 2020 pourraient accéder à l'aide et que toutes les entreprises devraient être soumises à l'obligation de remboursement en cas de bénéfice. Étant donné que de nombreuses divergences ont été maintenues après un deuxième passage dans chaque chambre, la loi Covid-19 a finalement été débattue en conférence de conciliation. Au final, le Parlement a ajouté, à l'enveloppe de CHF 10 milliards initialement prévu par le Conseil fédéral, CHF 2 milliards supplémentaires pour une aide aux organisateurs de manifestations d'une importance supracantonale. Le Conseil national a adopté cette version des aides aux «cas de rigueur» par 179 voix contre 9 (toutes issues du groupe UDC), et le Conseil des Etats à l'unanimité.

Covid-19 – Cas de rigueur
Dossier: Hauptmassnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Dossier: Covid-19 – Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Am 24. September 2015 wurde anlässlich der Einigungskonferenz zur Standortförderung 2016-2019 eine Differenz beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten für kleine und mittelgrosse Unternehmen (KMU) behandelt. Während der Ständerat stets am Vorschlag des Bundesrates festgehalten hatte, wollte der Nationalrat die E-Government-Gelder von CHF 17.7 Mio. auf CHF 12.4 Mio. kürzen. Die Einigungskonferenz sprach sich für den Antrag des Bundesrates aus, der nochmals hervorhob, dass die vorgesehenen Gelder entscheidend für die Sicherstellung des Bürokratieabbaus im KMU-Bereich seien. Letztendlich fügte sich die grosse Kammer dann auch in diesem Punkt. Einzig 29 Vertreterinnen und Vertreter der SVP-Fraktion stimmten gegen den Einigungsvorschlag.

Standortförderung 2016-2019

In der letzten Woche der Herbstsession 2015 nahmen sich die beiden Räte dann der Differenzbereinigung bei der Standortförderung 2016-2019 an. Den Anfang machte der Nationalrat, der sich bei einer Enthaltung knapp mit 94 zu 92 Stimmen für einen Mehrheitsantrag seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) aussprach und entsprechend an der Kürzung der Finanzierung von E-Government-Aktivitäten für KMU festhielt. In diesem Punkt behielt eine Koaltion aus SVP, FDP und GLP die Oberhand. Ebenfalls ohne Mehrheit blieb die vom Ständerat angenommene Erhöhung der Finanzhilfe an Schweiz Tourismus. Ein entsprechender Minderheitsantrag de Buman (cvp, FR) wurde mit 78 zu 103 Stimmen (8 Enthaltungen) abgelehnt. Gleiches ereignete sich im Falle des Nachhaltigkeitsartikels des Mehrjahresprogramms zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik. Eine Minderheit Aeschi (svp, ZG), die bereits in der ersten Lesung die Aufnahme des besagten Artikels verhindern wollte, unterlag mit 63 zu 127 Stimmen, da sie ausserhalb der SVP nur wenige Stimmen sammeln konnte. Zu einer ersten Differenzbereinigung kam es indes bei der Frage über die Höhe der Exportförderung. Der Stichentscheid des Nationalratspräsidenten Rossini (sp, VS) entschied zugunsten einer Minderheit de Buman, die sich für eine Exportförderung in der Höhe von CHF 94 Mio. eingesetzt hatte. Der Ständerat wich seinerseits in der zweiten Lesung nicht von seinen Entscheidungen ab. In der zweiten Runde der Differenzbereinigung machte erneut der Nationalrat Eingeständnisse. So stimmte er, entgegen des Mehrheitsantrags der WAK-NR, für eine Erhöhung der Finanzhilfe an Schweiz Tourismus. SP, CVP, Grüne und BDP triumphierten, weil nicht alle Fraktionsmitglieder der SVP und FDP gegen die Erhöhung votierten. Daneben schwenkte die grosse Kammer, auf Vorschlag der WAK-NR, auch beim Artikel 5a des Mehrjahresprogramms zur neuen Regionalpolitik auf die Linie des Ständerates um. Nachdem sich der Ständerat auch ein drittels Mal weigerte, die vom Bundesrat vorgeschlagene Finanzierung von E-Government-Aktivitäten für KMU zu kürzen, musste eine Einigungskonferenz einberufen werden.

Standortförderung 2016-2019

In der Herbstsession 2015 beschäftigte sich dann auch der Ständerat mit dem Thema der Standortförderung 2016-2019. Die beiden vom Nationalrat in der Sommersession geschaffenen Differenzen fanden weder in der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR), noch in der kleinen Kammer Unterstützung. Die Kürzung der Finanzierung von E-Government-Aktivitäten für KMU lehnte der Ständerat einstimmig ab, um, so die WAK-SR, den Bürokratieabbau voranzutreiben. Auch der neu geschaffene Artikel 5a, mit dem die nachhaltige Innovation gestärkt werden sollte, wurde wieder aus dem Mehrjahresprogramm zur neuen Regionalpolitik gestrichen. Einen Antrag Recordon (gp, VD), der dem Nationalrat folgen wollte, lehnte die kleine Kammer mit 12 zu 27 Stimmen ab. Dafür schuf der Ständerat seinerseits neue Differenzen zum Vorschlag des Bundesrates. Beim Bundesbeschluss über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus folgte er dem Vorschlag der WAK-SR, den Zahlungsrahmen um CHF 9.5 Mio. auf CHF 230 Mio. zu erhöhen. Eine Minderheit Fetz (sp, BS), die sich gegen eine Erhöhung aussprach, und ein Antrag Minder (parteilos, SH), der sich für einen Zahlungsrahmen von CHF 270 Mio. stark machte, blieben ohne Erfolg. Zudem war der Ständerat der Meinung, dass die Exportförderung nicht nur mit knapp CHF 90 Mio., sondern mit CHF 94 Mio. unterstützt werden sollte. Wiederum waren eine Minderheit Fetz, die dem Beschluss des Nationalrates zustimmen und damit dem Bundesrat folgen wollte, und ein Antrag Minder, der die Exportförderung auf CHF 120 Mio. ausbauen wollte, unterlegen. Damit schickte der Ständerat, der in allen anderen Punkten mit dem Nationalrat übereinstimmte, das Geschäft zur zweiten Lesung zurück in die grosse Kammer.

Standortförderung 2016-2019

Im Sommer 2015 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem bundesrätlichen Vorschlag zur Standortförderung 2016-2019, der acht Bundesbeschlüsse umfasste und Finanzierungsbeschlüsse im Umfang von knapp CHF 374 Mio. vorsah. Beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten von KMU schuf die grosse Kammer auf Antrag der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) eine Differenz zum Bundesrat, indem sie mit 179 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung den Verpflichtungskredit von CHF 17.7 Mio. auf CHF 12.4 Mio. kürzte. Über die Hälfte der Gegenstimmen kamen dabei aus dem Lager der Grünen. Deutlich umstrittener war dagegen die Beschlussfindung über die Finanzierung der Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus. Ein Minderheitsantrag Maier (glp, ZH) wollte diese von 30 Mio. Fr. auf CHF 20 Mio. reduzieren, scheiterte jedoch mit 85 zu 98 Stimmen knapp an einer Koalition aus SP, CVP, Grünen und BDP, die dank 11 Stimmen aus der FDP-Liberalen-Fraktion siegreich war. Gleich drei Minderheitsanträge lagen beim Bundesbeschluss über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus auf dem Tisch. Der Bundesrat selbst hatte knapp über CHF 220 Mio. für die Periode von 2016-2019 gefordert. Eine Minderheit de Buman (cvp, FR) wollte ihrerseits CHF 270 Mio. bewilligen und versuchte sich mit einem zweiten Antrag über CHF 240 Mio. abzusichern. Indes versuchte eine Minderheit Maier den Zahlungsrahmen auf CHF 210 Mio. einzugrenzen. Weder die sanftere der beiden Erhöhungen (53 Stimmen), noch die Sparvariante (45 Stimmen) vermochte sich jedoch gegen den Vorschlag des Bundesrates durchzusetzen. Auch der Vorstoss einer Kommissionsminderheit Leutenegger Oberholzer (sp, BL), die Filmproduktion in der Schweiz während der kommenden vier Jahre mit CHF 4.5 Mio. zu unterstützen, sowie ein Antrag Semadeni (sp, GR), der ein unentgeltliches nationales Buchungsportal zur Vermietung aller in der Schweiz vermietbaren Hotelzimmer und Ferienwohnungen anregen wollte, blieben ohne Erfolg. Sie stiessen ausserhalb des links-grünen Lagers kaum auf Gegenliebe. Unbestritten war indes der Bundesbeschluss über die Verlängerung des Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit, von dem noch rund CHF 70 Mio. übriggeblieben waren. Mit 185 zu 4 Stimmen sprach sich der Nationalrat für eine Verlängerung des Darlehens bis 2019 aus. Dem Mehrjahresprogramm des Bundes 2016-2023 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik, welches die Förderinhalte, die Förderschwerpunkte sowie die flankierenden Massnahmen zur Neuen Regionalpoltik (NRP) definiert, fügte der Nationalrat auf Vorschlag der WAK-NR eine Bestimmung zur Förderung nachhaltiger Innovation an. Ein Minderheitsantrag Aeschi (svp, ZG) gegen die Aufnahme des Artikels blieb ohne Erfolg und wurde bei 4 Enthaltungen mit 123 zu 66 abgelehnt. Beim Thema der Äufnung des Fonds für Regionalentwicklung folgte die grosse Kammer dann aber wieder dem Bundesrat und sprach sich dafür aus, diesen mit maximal CHF 230 Mio. zu speisen. Der Antrag einer neuerlichen Minderheit Aeschi (svp, ZG), diesen Maximalbeitrag um CHF 10 Mio. zu kürzen, vermochte ausserhalb der SVP nur einzelne FDP-Exponenten zu begeistern und war entsprechend chancenlos. Beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung, für die der Bundesrat CHF 89.6 Mio. bereitstellen wollte, empfahl die WAK-NR dem Nationalrat, den Zahlungsrahmen um etwas mehr als CHF 5 Mio. zu senken. Über einen Einzelantrag Bourgeois (fdp, FR), der den bundesrätlichen Vorschlag unterstützte, musste nach einem Ordnungsantrag Meier-Schatz (cvp, SG) ein zweites Mal abgestimmt werden. Am Ende folgte der Nationalrat mit 105 zu 86 Stimmen auch hier dem Bundesrat. Nur die SVP und die Grünliberalen hatten geschlossen hinter der Reduktion bei der Exportförderung gestanden. Diskussionslos ging die Abstimmung zum achten und letzten Bundesbeschluss des Standortförderungspakets über die Bühne. Wie der Bundesrat will auch die grosse Kammer in den kommenden vier Jahren CHF 16.4 Mio. in die Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz stecken. Für die Medien kam der "Erfolg" des Bundesrates wenig überraschend. Die NZZ fand in der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative und in der Aufhebung der Mindestkurses die Erklärung für die Hemmungen bei bürgerlichen Politikern, grössere Kürzungen bei Fördergeldern durchzusetzen.

Standortförderung 2016-2019

Le Conseil fédéral a approuvé le rapport sur la politique économique extérieure 2014. Ce rapport met notamment en avant la fragmentation des chaînes de production mondiales et recommande une spécialisation sur les maillons de la chaîne pour lesquels la Suisse possède un avantage comparatif. Il présente également les nouveaux accords sur le commerce international: l'accord sur la facilitation des échanges de l'OMC et les accords de libre-échange avec la Chine, les Etats de coopération du Golfe, le Costa Rica et le Panama. Les chambres des cantons et du peuple ont pris note du rapport. Elles ont notamment souligné les conséquences de la votation du 9 février et le risque d'un isolement pour la Suisse.

Politique économique extérieure 2014. Rapport (Ob. 15.008)
Dossier: Aussenwirtschaftspolitische Berichte

Zur Abfederung der Frankenstärke stimmte das Parlament einem vom Bundesrat beantragten Hilfspaket im Umfang von 870 Millionen Franken zu, wovon 500 Millionen Franken der Arbeitslosenversicherung zu Gute kamen. Abgesehen von einigen Ausnahmen verzichtete der Bund auf die gezielte Unterstützung von einzelnen Exportbranchen sowie auf kurzfristig wirkende Massnahmen.

Abfederung der Frankenstärke
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Das Parlament hiess die Massnahmen in der Herbstsession nach einer langen Auseinandersetzung gut. Der Ständerat lehnte zuerst einen Nichteintretensantrag von Germann (svp, SH) und Schweiger (fdp, ZG) mit 25 zu 6 Stimmen ab. Diese begrüssten zwar grundsätzlich die primär arbeitsmarktbezogenen Vorschläge des Bundesrates, lehnten das Paket aber aus finanzpolitischen Überlegungen ab. In der Detailberatung schwächte der Rat den bundesrätlichen Vorschlag ab, die Löhne für einige tausend ausgesteuerte Langzeitarbeitslose für eine Beschäftigung in nicht profitorientierten gemeinnützigen Unternehmen für eine Dauer von sechs Monaten vom Bund zu bezahlen. Die Lohnkosten sollen gemäss dem Entscheid der kleinen Kammer diesen Organisationen nur teilweise, d.h. mit maximal 3000 Fr. pro Monat vergütet werden. Ein Antrag Hess (fdp, OW), darauf ganz zu verzichten, lehnte der Ständerat mit 24 zu 12 Stimmen ab. Keine Gnade fand hingegen die vom Bundesrat beantragte Anschubfinanzierung von rund 25 Mio Fr. zugunsten der Akzeptanz und Verwendung einer Ausweiskarte mit der elektronischen Signatur. Mehrere Votanten kritisierten, dass dieses Konzept noch unausgegoren sei und nicht klar sei, wofür die finanziellen Mittel verwendet werden sollen. Mit 22 zu 15 Stimmen wurde auf Antrag Gutzwiller (fdp, ZH) dieser Beitrag gestrichen.

Auch im Nationalrat beantragte eine aus Mitgliedern der SVP und der FDP gebildete Kommissionsminderheit Nichteintreten. Die FDP, die SVP und die BDP waren zwar nicht gegen alle Komponenten des Stabilisierungsprogramms, sie erachteten aber die Mehrzahl der im Bereich Arbeitsmarkt vorgesehenen Massnahmen (insbesondere das Beschäftigungsprogramm für Ausgesteuerte) als wenig sinnvoll. Zudem waren sie gegen ein drittes Paket zum aktuellen Zeitpunkt, weil sie in den Statistiken bereits erste Anzeichen einer Wirtschaftserholung zu erkennen glaubten. Ihr Nichteintretensantrag unterlag mit 93 zu 91 Stimmen äusserst knapp; den Ausschlag gegeben hatte die fast geschlossene Unterstützung des Programms durch die CVP, welche ihre Bundesrätin Leuthard nicht im Regen stehen lassen wollte. In der Detailberatung wurden die zusätzlichen Ausgaben für die Aus- und Weiterbildung von Personen mit frisch abgeschlossener Lehre zwar gutgeheissen, scheiterten aber an der Ausgabenbremse, welche eine Zustimmung durch die Mehrheit aller Ratsmitglieder fordert. Die Idee, dass der Bund für einige Zeit die Löhne für einige tausend ausgesteuerte Langzeitarbeitslose für eine Beschäftigung bei gemeinnützigen Unternehmen bezahlt, lehnte der Rat auf Antrag von Spuhler (svp, TG) mit 94 zu 90 Stimmen ab. Für die finanzielle Unterstützung von Betrieben, die stellenlose Lehrabsolventen weiter beschäftigen, ergab sich im Nationalrat eine hauchdünne Mehrheit. Grosszügiger als der Ständerat zeigte er sich hingegen bei der Förderung der digitalen Unterschrift; er nahm diese wieder in das Programm auf. Nachdem der Rat eine ganze Reihe von Anträgen der SP und der GP für zusätzliche Massnahmen abgelehnt hatte, hiess er das dritte Konjunkturförderungsprogramm mit 94 zu 87 Stimmen gut.

In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat mit deutlicher Mehrheit am Lohnzahlungsprogramm für Langzeitarbeitslose fest. Mit knappem Mehr war er nun auch mit dem Beitrag zur Förderung der Verbreitung der digitalen Unterschrift einverstanden. Im Nationalrat wurden die zusätzlichen Ausgaben für die Aus- und Weiterbildung von Personen mit neu abgeschlossener Lehre nochmals gutgeheissen, scheiterten aber erneut an der Ausgabenbremse. Die Lohnübernahme für die befristete Beschäftigung von Ausgesteuerten fand diesmal eine knappe Mehrheit, vermochte aber das qualifizierte Mehr für die Überwindung der Ausgabenbremse ebenfalls nicht zu schaffen. An dieser Hürde scheiterte auch die Finanzierung von Weiterbildungskosten für Personen, die in Betrieben mit Kurzarbeit beschäftigt sind. Nachdem die kleine Kammer ihre Beschlüsse nochmals bestätigt hatte, wiederholte sich die Prozedur im Nationalrat: Er hiess sämtliche Projekte ebenfalls gut, da die befürwortende, aus SP, CVP und GP gebildete Mehrheit aber weniger als 101 Stimmen zählte, scheiterten sie aber alle an der Ausgabenbremse. Die Einigungskonferenz beschloss, an der Finanzierung der Aus- und Weiterbildung von Lehrabsolventen sowie von Kurzarbeitenden festzuhalten. Bei den Beschäftigungsprogrammen für Ausgesteuerte bei gemeinnützigen Organisationen fand sie eine Kompromissformel, welche dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, diese einzuführen, wenn die nationale Arbeitslosenrate 5% erreicht. Diese Lösung veranlasste drei Abgeordnete der BDP und zwei der FDP zu Umschwenken, wodurch das qualifizierte Mehr für die Überwindung der Ausgabenbremse im Nationalrat mit 103 Stimmen erreicht wurde. Die kleine Kammer schloss sich diesem Entscheid an und beide Ratskammern stimmten auch der dringlichen Inkraftsetzung zu.

Drittes, befristetes Konjunkturprogramm tritt ab Januar 2010 in Kraft
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

Nachdem sich die Rezession bis zum Sommer weiter verstärkt hatte, schlug der Bundesrat dem Parlament im August vor, auch noch das im Ende 2008 in Aussicht gestellte dritte Programm zur Stabilisierung der Konjunktur in Kraft zu setzen. Mit diesem rund 400 Mio Fr. kostenden Programm sollten zusätzliche befristete Finanzhilfen für Massnahmen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Wirtschaftswerbung im Ausland zur Verfügung gestellt werden. Auf dem Arbeitsmarkt gelte es insbesondere, die Instrumente der Arbeitslosenversicherung zu ergänzen, um die erwartete besonders starke Zunahme von Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Ausgebaut werden sollen dabei insbesondere die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für stellenlose Jugendliche und für Kurzarbeitende. Finanziell massiv ins Gewicht fiel mit rund 240 Mio Fr. der Vorschlag, für rund 8000 Langzeitarbeitslose, die ausgesteuert sind oder kurz davor stehen (Personen, die seit mindestens einem Jahr ohne Stelle sind), während maximal sechs Monaten die Lohnkosten für die Beschäftigung bei einer gemeinnützigen Organisation zu übernehmen. Zu den Massnahmen im Technologiebereich gehörte vor allem die Unterstützung der Weiterentwicklung der digitalen Signatur zu einer allgemein akzeptierten Karte (Swiss ID) als Mittel zur sicheren Authentifizierung im elektronischen Geschäfts- und Behördenverkehr.

Drittes, befristetes Konjunkturprogramm tritt ab Januar 2010 in Kraft
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

Im Nationalrat, der die Gelegenheit zu einer grossen wirtschaftspolitischen Debatte nutzte, sprach sich die SVP grundsätzlich gegen das Programm aus, obwohl ihre Vertreter in der vorberatenden Kommission keine entsprechenden Einwände formuliert hatten. Solche Programme würden nur den staatlichen Einfluss auf die Wirtschaft stärken und die Staatsausgaben erhöhen. Akzeptabel sei nach Ansicht der SVP einzig eine Förderung des Strassenbaus sowie Steuersenkungen für Unternehmen und Familien. Ihr von Zuppiger (svp, ZH) gestellter Rückweisungsantrag wurde mit 136 zu 42 abgelehnt. Ebenso wenig Erfolg hatte der SVP-Antrag, auf die Veränderungen beim Wohneigentumsförderungsgesetz zu verzichten. Der Ständerat führte ebenfalls eine ausgiebige Debatte über die Wirtschaftslage und über eine sinnvolle Konjunkturpolitik durch, wobei das Paket nicht in Frage gestellt wurde. Die Forderung der Grünen (Mo. 08.3941) nach einem wesentlich umfangreicheren Konjunkturförderungsprogramm im Umfang von 8 bis 10 Mia Fr., wovon ein Drittel schon im Jahr 2009 auszugeben wäre, lehnte der Nationalrat mit 132 zu 62 Stimmen ab. Keine Chance hatte auch eine Motion Leutenegger (sp, BL; Mo. 08.4029), welche für 2009 Förderungsmassnahmen des Bundes von 6 Mia Fr. verlangte.

Parlament genehmigt das vom Bundesrat beantragte zweite Programm
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

Wie bereits 2008 angekündigt, beantragte der Bundesrat anfangs Jahr dem Parlament ein zweites Programm zur Stützung der Konjunktur. In einem Nachtrag zum Voranschlag 2009 nutzte er den im Rahmen der Schuldenbremse verbliebenen finanzpolitischen Spielraum von rund 700 Mio Fr. aus. Der grösste Teil dieser Mittel (rund 390 Mio Fr.) sollten dem Ausbau und Unterhalt der Strassen- und Bahninfrastruktur dienen; rund 100 Mio Fr. waren für Projekte der neuen Regionalpolitik vorgesehen und weitere 50 Mio Fr. für die Förderung der Forschung und Entwicklung. Zusätzlich gefördert werden sollten auch energiepolitisch motivierte Projekte. Zusätzlich schlug der Bundesrat eine vorübergehende Flexibilisierung der Leistungen der Exportrisikogarantie und der Wohneigentumsförderung vor. So soll bei der Wohnbauförderung auf die Rückzahlung von Krediten teilweise verzichtet werden, wenn diese Mittel für energietechnische Sanierungen verwendet werden. In eigener Kompetenz beschloss die Regierung zudem die Verlängerung der Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate.
In der Frühjahrssession verabschiedete der NR eine damit erfüllte Motion Favre (fdp, VD) für zusätzliche Mittel zugunsten der Regionalpolitik und eine Motion der CVP (08.3968) mit einem Aktionskatalog, der sich zu einem guten Teil mit den vom BR vorgeschlagenen Massnahmen deckte, und der auch vom SR teilweise überwiesen wurde. Der SR hiess zudem ein Postulat der WBK (09.3004) für zusätzliche Forschungsmittel im Rahmen des Nationalfonds und der KTI gut

Parlament genehmigt das vom Bundesrat beantragte zweite Programm
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

Mit der Verschärfung der Finanzkrise und den wachsenden Problemen in der Realwirtschaft häuften sich auch in der Schweiz die Rufe nach einem Konjunkturstützungsprogramm. Allerdings waren sich die Wirtschaftsexperten lange uneinig, ob die Schweiz überhaupt von einer Rezession betroffen sein würde. Noch im September, als die Konjunkturforschungsstelle der ETH-Zürich ihre Prognosen radikal überarbeitet hatte und nur noch von einem Nullwachstum für 2009 ausging, erwartete das Seco ein Wachstum von immerhin 1,3%. Erst im Dezember zeichneten dann auch die Experten des Seco ein wesentlich düstereres Bild und erwarteten, insbesondere wegen eines radikalen Einbruchs bei den Exporten, einen Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2009 um 0,8%. Spätestens vom Oktober an forderten die SP und die Gewerkschaften vom Bund Konjunkturförderungsprogramme. Im November beurteilte der Bundesrat die Lage als ernst genug und leitete erste Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft ein. Kernpunkte waren die Freigabe der steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen (rund 550 Mio Fr.) auf den 1. Januar 2009 sowie die Aufhebung der Kreditsperre beim Bund und gezielte Aufstockungen im Bundesvoranschlag für 2009 (205 resp. 136 Mio Fr.). Mitte Dezember kündigte Bundesrätin Leuthard dann die Vorbereitung eines weiteren Investitionsprogramms im Umfang von über 650 Mio Fr. an. Für die SP waren diese im internationalen Vergleich sehr bescheidenen Massnahmen völlig ungenügend. Sie stellte als Alternative dazu staatliche Programme im Umfang von 6 Mia Fr. für Investitionen namentlich im Bereich des öffentlichen Verkehrs und zur Subventionierung von Krankenkassenprämien vor.

Bundesrat leitet erste Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft ein
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

Im Nationalrat war Eintreten unbestritten. Bei der Beratung der Ziele der Nationalbankpolitik unterlag die Linke wie zuvor bereits in der kleinen Kammer mit ihrem Versuch, die Wahrung der Preisstabilität und die ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung (und zusätzlich auch noch die Vollbeschäftigung) zu gleichwertigen Zielen zu erklären. Die vom Ständerat beschlossene Anrechnung der Postgiroguthaben zu den Mindestreserven der Banken wurde von der SP unterstützt, fand aber keine Zustimmung. Die bürgerliche Mehrheit wandte sich gegen die im internationalen Vergleich unübliche Einbindung der Post in die Nationalbankpolitik und sprach sich zudem aus ordnungspolitischen Gründen gegen eine derartige indirekte Subventionierung der Post aus. Die Linke unterlag auch mit allen anderen Abänderungsanträgen, so etwa mit der Forderung, dass nicht nur die Mehrheit, sondern alle Mitglieder des Bankrats durch den Bundesrat gewählt werden (und damit die Kantone und die übrigen Aktionäre ihren Einfluss auf dessen Zusammensetzung verlieren). Gegen den Widerstand der Linken strich der Nationalrat ferner die vom Ständerat beschlossene Beschneidung der Kompetenzen des Bankrats bei der Vorbereitung der Wahl des Direktoriums.

Totalrevision des Nationalbankgesetzes (BRG 02.050)

Ende Juni legte der Bundesrat seine Botschaft für eine Totalrevision des Nationalbankgesetzes vor. Bei der in der Vernehmlassung heftig umstrittenen Konkretisierung der in der neuen Bundesverfassung festgeschriebenen Zieldefinition („Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes“) kam der Bundesrat der Linken einen Schritt entgegen. Diese wollte neben der Preisstabilität auch andere wirtschaftspolitische Ziele wie die Vollbeschäftigung verankert haben. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, das die Nationalbank die Aufgabe hat, die Preisstabilität zu gewährleisten, dabei aber die konjunkturelle Entwicklung beachten muss. Der in die neue Verfassung aufgenommene Grundsatz der Unabhängigkeit der Nationalbank wird im Gesetzesentwurf mit der Bestimmung konkretisiert, dass es der Nationalbank und ihren Organen untersagt ist, Weisungen von der Regierung, dem Parlament oder anderen Stellen entgegenzunehmen. Im neuen Gesetz sollen im weiteren die Hauptaufgaben der Nationalbank, welche in der neuen Bundesverfassung nicht mehr aufgeführt sind, einzeln aufgezählt werden (z.B. Bargeldversorgung), hingegen nicht mehr die erlaubten geschäftlichen Tätigkeiten. In der Frage der Rückstellungen und damit implizit der Höhe des an die Kantone und den Bund abzuliefernden Gewinns konnte sich die Nationalbank, welche hier für grösstmögliche Autonomie plädiert hatte, nicht durchsetzen. Zwar obliegt es ihr, den Umfang der für die Währungspolitik benötigten Reserven und die dazu erforderlichen Rückstellungen festzulegen. Diese Entscheide müssen jedoch vom Bankrat, der von den Aktionären und dem Bundesrat gewählt wird, genehmigt werden. Dieser Bankrat soll gemäss Antrag des Bundesrats von 40 auf 11 Mitglieder verkleinert werden. Im Rahmen einer Straffung der Organisation sollen zudem einige Gremien (Bankausschuss, Lokalkomitees und Lokaldirektionen) abgeschafft werden.

Totalrevision des Nationalbankgesetzes (BRG 02.050)

Das Parlament konnte in der Folge zwei im Vorjahr eingereichte Standesinitiativen der Kantone Genf und Tessin Folge geben und sie als erfüllt abschreiben; gleiches geschah mit einer Petition der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI). Der Ständerat wandelte die im Herbst 1996 vom Nationalrat überwiesene Motion der SP-Fraktion, welche der Auslöser für das eben verabschiedete Impulsprogramm gewesen war, in ein Postulat um und schrieb dieses als erfüllt ab.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Beim Impulsprogramm nahm der Nationalrat die vor allem von Westschweizern unterstützte Formel auf, dass bei der Zuteilung der Gelder die Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit besonders zu berücksichtigen seien. Die von der Linken beantragte Erhöhung des Kredits für das Impulsprogramm von 200 auf 250 resp. 400 Mio Fr. wurde abgelehnt. Bei den Investitionen zur Renovation von bundeseigenen Liegenschaften schlug die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats vor, den Kredit von 100 Mio Fr. um 60 Mio Fr. zu kürzen und diese Summe für einen von ihr ausgearbeiteten neuen Beschluss über die Förderung des Angebots an Lehrstellen zu verwenden. Dieser sah zuerst vor, den Bund zu ermächtigen, jede zusätzlich geschaffene Lehrstelle mit einem Beitrag von 5000 Fr. zu subventionieren. Dieser Antrag wurde dann aber korrigiert, indem vorgeschlagen wurde, das Geld für Einführungskurse, Lehrstellenverbünde und Lehrstellenmarketing einzusetzen. Die WAK des Nationalrats wollte noch weiter gehen und die für Renovationen verbleibenden 40 Mio Fr. für die von seiner Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur beantragte Aufstockung des Kredits zur Technologie- und Innovationsförderung einsetzen. Dafür hatte das Parlament zwar 1994 für die Jahre 1996-99 einen Rahmenkredit von 220 Mio Fr. bewilligt; anlässlich der Kürzungen im Bundesvoranschlag gab es dann aber für 1996 und 1997 nur 8 resp. 26 Mio. Fr. frei. Die beiden Räte folgten zuerst ihren jeweiligen Kommissionen, einigten sich in der Differenzbereinigung dann aber darauf, neben den 60 Mio Fr. für die Lehrstellenförderung nur 20 Mio Fr. für die Technologieförderung zu sprechen und einen Betrag von 20 Mio Fr. für Renovationen von bundeseigenen Bauten stehenzulassen.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Für den Vollzug des Impulsprogramms, das eine Bundessubvention von 15-20% an vorgezogene kommunale und kantonale Investitionen ausrichtet, legte das federführende Bundesamt für Konjunkturfragen (BFK) fest, dass die Gemeinden bis zum 30. September ihre Gesuche via Kanton einreichen müssen. Die Gesuchsteller hatten dabei nachzuweisen, dass es sich um zurückgestellte, das heisst nicht ohnehin zur Realisierung vorgesehene Projekte handelt, und dass die subventionierten Arbeiten bis zum 30. Juni 1999 abgeschlossen sein werden. Die zur Verfügung stehenden 200 Mio Fr. wurden nach einem fixen Verteilschlüssel (Mittel aus den Anteilen an der schweizerischen Wohnbevölkerung und an den Arbeitslosen, wobei letzteres doppelt gewichtet wurde) auf die Kantone verteilt. Insgesamt profitierten 1600 Projekte vom Impulsprogramm. Dabei war die Nachfrage derart rege, dass 600 der rund 3000 Gesuche nicht berücksichtigt werden konnten, weil der Kredit erschöpft war. Einzig der Kanton Genf hatte die ihm zustehende Quote nicht voll beansprucht; sein nicht genutzter Anteil wurde auf die übrigen Westschweizer Kantone verteilt. Damit hatten sich die Bedenken der Kantone, welche den Beschluss anfangs Jahr zwar nicht bekämpft, aber angesichts der angespannten Gemeindefinanzen und des als zu gering erachteten Subventionssatzes von 15% an dessen Umsetzung gezweifelt hatten, nicht bewahrheitet. Kurz vor der Beratung des Wirtschaftsankurbelungsprogramms im Parlament hatte das BFK eine Evaluation des Impulsprogramms 1993-95 veröffentlicht. Es kam darin zum Schluss, dass mit den 200 Mio Fr. Bundessubventionen in den Kantonen und Gemeinden ein Bauvolumen von 1,4 Mia Fr. ausgelöst worden war. Die unterstützten Projekte hätten 1994 rund 2% der gesamten Bautätigkeit ausgemacht und damit zu etwa einem Drittel an das Wachstum der Baubranche beigetragen. Der Bericht gab zu bedenken, dass sich die Beschäftigungswirkung der Massnahmen nur schwer quantifizieren lasse und nannte als Schätzwert die Zahl von 14 000 Jahresstellen. Der Nachweis, dass mit dem Investitionsbonus dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen worden seien, kann laut BFK aber nicht erbracht werden.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Das Paket wurde vom Parlament in der Sondersession von Ende April gleichzeitig mit der Unternehmenssteuerreform und einer Liberalisierung der Lex Friedrich über Grundstückverkäufe an Ausländer beraten. Dieser Konnex war insofern von Bedeutung, weil die Zustimmung der SP zu einer unternehmerfreundlichen Steuerreform die politische Gegenleistung für das Eintreten der FDP auf das Impulsprogramm darstellte. Im Nationalrat blieb ein von der SVP- und der FP-Fraktion unterstützter Nichteintretensantrag, der den wirtschaftlichen Sinn von staatlichen Konjunkturstützungsmassnahmen grundsätzlich in Abrede stellte, erfolglos. Für die Beschlüsse A bis C (Nationalstrassen, Impulsprogramm, bundeseigene Bauten) wurde bei 24, 34 resp. 39 Gegenstimmen Eintreten beschlossen. Beim Beschluss E (Beiträge für energiepolitisch sinnvolle Projekte von Privaten), wo aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Gründen auch die FDP-Fraktion für Nichteintreten war, fiel das Ergebnis mit 103 zu 70 Stimmen am knappsten aus. Dies war auch der einzige Beschluss, zu dem im Ständerat ein Nichteintretensantrag vorlag (Bisig, fdp, SZ); er unterlag mit 20 zu 9 Stimmen.

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Mit Ausnahme der SVP, welche das Programm als zu teuer, wirkungslos und überdies hemmend für notwendige Strukturanpassungen ablehnte, reagierten die bürgerlichen Parteien und die Unternehmerverbände mit verhaltener Zustimmung. Die SP und der Gewerkschaftsbund waren mit der Stossrichtung einverstanden, verlangten aber eine Aufstockung des Kredits um 200 Mio Fr. (SGB) resp. auf 1 Mia Fr. (SP).

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Gleichzeitig mit seinen Anträgen für eine unternehmerfreundliche Unternehmenssteuerreform präsentierte der Bundesrat Ende März die vom Nationalrat im Vorjahr geforderten Massnahmen zur Belebung der Konjunktur. Er schlug ein auf zwei Jahre verteiltes Investitionsprogramm im Umfang von 561 Mio Fr. zugunsten der Bauwirtschaft vor, welches ein Auftragsvolumen von etwa 2,4 Mia Fr. auslösen soll. Dieses Programm setzt sich zusammen aus vorgezogenen Investitionen des Bundes zur Renovation der eigenen Liegenschaften (ca. 100 Mio Fr.), der befristeten Erhöhung von früher gekürzten Beitragssätzen im Nationalstrassenbau (ca. 150 Mio) und der Freigabe von (im Rahmen von Sparmassnahmen gesperrten) Krediten für andere Bundesinvestitionen (40 Mio) einerseits, sowie aus Beiträgen an Gemeinden und Kantone (200 Mio), die eigene Investitionen vorziehen (und bis Ende Juni 1999 abschliessen) andererseits. Weiter beantragte die Regierung Subventionen für energiepolitisch sinnvolle Projekte von Privaten zur Nutzung von erneuerbaren Energien (ca. 60 Mio Fr.).

Investitionsprogramm 1997 (BRG 97.027)

Im Dezember trafen sich schliesslich die Bundesräte Delamuraz, Koller und Villiger mit Vertretern der Regierungsparteien und später auch des Vororts und der Gewerkschaften, um über die Idee zu diskutieren, baureife Projekte (namentlich im Bereich des Strassen- und Eisenbahnbaus) zeitlich vorzuziehen. Der Bundesrat stützte sich dabei auf einen Vorschlag einer aus Vertretern der Nationalbank, der Verwaltung, der Sozialpartner und der Wissenschaft gebildeten Expertengruppe. Nach diesen Gesprächen verkündeten die Gewerkschaften, dass sie ein Investitionsprogramm des Bundes in der Höhe von 700 Mio Fr. erwarteten. Der Vorort sprach sich hingegen gegen eine zusätzliche Verschuldung des Bundes aus und konnte sich höchstens mit der beschleunigten Inangriffnahme von Bauprojekten einverstanden erklären, deren Finanzierung bereits gesichert ist. Der Bundesrat kündigte nach diesen Gesprächen mit den Regierungsparteien und den Sozialpartnern an, dass er für die auf Ende April 1997 geplante Sondersession des Parlaments entsprechende Anträge stellen wolle. Das Hauptgewicht werde er dabei einerseits auf vorgezogene Investitionen und andererseits auf Steuererleichterungen für Unternehmen legen.

baureife Projekte zeitlich vorzuziehen

Die schlechten Aussichten für die Entwicklung der Bundesfinanzen hatten den Bundesrat etwa gleichzeitig veranlasst, seine bisher eher ablehnende Haltung zur Zulassung von Spielbanken zu korrigieren. Im Rahmen der "Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt" schlug er vor, Art. 35 BV in dem Sinn zu ändern, dass das Spielbankenverbot aufgehoben und die Gesetzgebung – insbesondere auch über maximale Einsätze – und Konzessionierung zur Bundessache erklärt werden, wobei die Kantone für die Zulassung von Geldspielautomaten zuständig bleiben. Von den Bruttospielerträgen der Kasinos müssten 80% an den Bund abgeliefert werden, welcher sie zur Finanzierung der AHV zu verwenden hat. Beide Parlamentskammern stimmten diesem Vorschlag zu, im Nationalrat gegen die von Vertretern der SP, den Grünen, der LdU-EVP-Fraktion und der SD getragene grundsätzliche Opposition. In der Detailberatung fand auch ein Antrag Aguet (sp, VD), einen zulässigen Höchsteinsatz von 20 Fr. in der Verfassung festzuschreiben, keine Mehrheit. Nicht durchzusetzen vermochte sich aber auch ein Antrag Cotti (cvp, TI), der den von den Kasinobetreibern an den Bund abzuliefernden Ertragsanteil von 80% auf 50% senken wollte. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Verfassungsänderung mit 113:58, der Ständerat mit 34 gegen 1 Stimme gut.

Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt
Dossier: Spielbankenverbot

Das EVD gab im September den Vorentwurf für ein Stabilitätsgesetz in die Vernehmlassung. Dieser war von einer Expertengruppe unter der Leitung des im Oktober neu in den Nationalrat gewählten Genfer Wirtschaftsprofessors Tschopp (fdp) erarbeitet worden. Der als Rahmengesetz konzipierte Entwurf orientiert sich am Primat der Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft und will die Aktivitäten des Bundes vor allem auf die Gewährleistung von günstigen Rahmenbedingungen und die Förderung der Innovations- und Anpassungsfähigkeit konzentrieren. Nur in aussergewöhnlichen Situationen soll der Bund mit kurzfristigen Massnahmen wie z.B. Arbeitsbeschaffungsprogrammen und Sonderabgaben zur Abwehr drohender Gefahren oder zur Bekämpfung eingetretener Störungen eingreifen dürfen.

Die Schaffung eines Stabilitätsgesetzes scheitert (1991-1993)

Die vor einem Jahr vom EVD eingesetzte Expertenkommission konnte ihren Entwurf zu einem Stabilitätsgesetz, welches das Gesetz über Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung ablösen soll, vorlegen. Der als Rahmengesetz konzipierte Entwurf versucht, den Konjunkturartikel der Bundesverfassung zu konkretisieren.

Die Schaffung eines Stabilitätsgesetzes scheitert (1991-1993)

Der gute Geschäftsgang in praktisch allen Branchen erlaubt es den Unternehmern, Rückstellungen für schlechtere Zeiten zu machen. Mit dem vom Bundesrat auf den 9. August in Kraft gesetzten Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven sind die Bedingungen dafür wesentlich attraktiver geworden.

Bundesgesetz über die Bildung steuerbegünstigter Arbeitsbeschaffungsreserven (BRG 84.014)