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«Die Ausländerinnen von heute sind die Frauen von damals», zitierte Balthasar Glättli (gp, ZH) zu Beginn der durch zwei parlamentarische Initiativen zum Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer angestossenen Debatte einen Vergleich zwischen den vor 1971 vom politischen Prozess ausgeschlossenen Frauen und den nach wie vor exkludierten Ausländerinnen und Ausländern aus der NZZ. Zwar sei 1971 ein «Demokratieproblem» gelöst worden, es bestehe aber noch ein weiteres, das angegangen werden könne, wenn man der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion Folge gebe. Auch der zweite Initiant, Mustafa Atici (sp, BS), argumentierte, dass der Ausschluss rund eines Viertels der Bevölkerung die direkte Demokratie der Schweiz unvollständig mache. Im Gegensatz zum Vorstoss der grünen Fraktion, die das passive und aktive Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Bundesebene einführen wollte, forderte Atici dieses für kommunale Angelegenheiten. Beiden Anliegen war gemein, dass sie als Bedingung für die Vergabe der politischen Rechte wenigstens fünf Jahre Wohnsitz in der Schweiz voraussetzten. Die Ratsdebatte war nötig geworden, weil die SPK-NR mit je 17 zu 8 Stimmen empfohlen hatte, beiden Anliegen keine Folge zu geben. Die hauptsächlichen Argumente für die abschlägige Empfehlung wurden von Kommissionssprecherin Marianne Binder-Keller (mitte, AG) und Kommissionssprecher Damien Cottier (fdp, NE) vorgebracht: Wer politische Rechte ausüben wolle, müsse sich lediglich einbürgern lassen. Zudem könne die Einführung eines kommunalen Stimm- und Wahlrechts nicht auf der Bundesebene bestimmt werden, sondern sei eine kantonale Angelegenheit. Darüber hinaus erachte die Kommission die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz gar «ungeteilt» als «zufriedenstellend»: «Angesichts eines der höchsten Ausländeranteile in Europa gibt es kaum nennenswerte Schwierigkeiten, und ganz offensichtlich fühlen sich die Menschen ausländischer Staatsbürgerschaft abgeholt», erklärte die Kommissionssprecherin. Dies mache den Besitz von Stimm- und Wahlrecht nicht vordringlich. Binder-Keller liess es sich zudem nicht nehmen, den einleitenden Vergleich Glättlis vehement zu kritisieren. Es sei eine «schreiende Ungerechtigkeit» gewesen, «Bürgerinnen und Bürger in einem Land unterschiedlich zu behandeln». Im Gegensatz zu damals bestehe ja heute die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Eine links-grüne Kommissionsminderheit stellte bei beiden Vorstössen einen Antrag auf Folgegeben, dem in beiden Fällen allerdings nur die Fraktionen der SP und der Grünen folgten. Die 63 Stimmen reichten allerdings gegen die 110 (Pa.Iv. Atici; 4 Enthaltungen) bzw. 113 (Pa.Iv. GP, 0 Enthaltungen) Gegenstimmen nicht aus. Die Vergabe des Stimm- und Wahlrechts für Nicht-Schweizerinnen und -Schweizer auf kommunaler Ebene hängt somit weiterhin vom Wohlwollen der kantonalen Stimmbevölkerungen ab.

Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer (Pa.Iv 21.405 & Pa.Iv. 21.414)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Auf ein medial stärkeres Echo als die offizielle Feier zu 50 Jahre Frauenstimm- und -wahlrecht stiess die ebenfalls zu diesem Anlass im Oktober 2021 durchgeführte Frauensession. Zum zweiten Mal seit der Einführung des Frauenstimmrechts – das erste Mal war 1991 zum 20. Jahrestag der Einführung – debattierten 200 in einer offenen Wahl gewählte Frauen zwischen 17 und 82 Jahren, mit oder ohne Schweizer Staatsbürgerschaft und in den meisten Fällen ohne bisherige politische Erfahrung, während zweier Tage über Vorstösse, die im Vorfeld von den Teilnehmerinnen in acht verschiedenen Kommissionen ausgearbeitet worden waren. Während der Frauensession gesellten sich 46 aktive und ehemalige Bundesparlamentarierinnen und Regierungsrätinnen zu den gewählten Frauen. Auch die drei aktuellen Bundesrätinnen, Viola Amherd, Karin Keller-Sutter und Simonetta Sommaruga, sowie Bundesrat Alain Berset würdigten die Frauen und deren Anliegen mit Ansprachen an der Frauensession.

Als solidarisch und inklusiv beschrieb «Le Temps» das Klima an der vom Frauendachverband Alliance f organisierten Session. Weitere Zeitungen bezeichneten die dort herrschende Stimmung auch als laut und euphorisch. Die ehemalige Nationalrätin Cécile Bühlmann, die zwischen 1991 und 2005 für die Grünen im eidgenössischen Parlament gesessen war und der Frauensession 2021 beiwohnte, drückte ihre Empfindungen zur aktuell stattfindenden Mobilisierung von Frauen, wie sie auch mit der Frauensession geschehe, gegenüber «Le Temps» gar als «la politisation des femmes la plus forte à laquelle j’assiste depuis celle de mai 1968» aus. Die Frauensession, die in den Beschluss von über 20 Petitionen ans Parlament mündete, wurde in den Medien auf der einen Seite als «umfassende Standortbestimmung», «starkes Statement» (Sonntags-Blick) oder «signal fort» (Le Temps) aufgefasst. Auf der anderen Seite sprach die NZZ von «fröhlichem Geldverteilen in Bern» und Markus Somm stellte in der Sonntagszeitung die Bedeutung der Frauensession als «Pseudosession für unsere lieben Frauen» in Frage.

Inwiefern die aus der Frauensession resultierenden Forderungen tatsächlich wegweisend für die künftige Gleichstellungspolitik in der Schweiz sein werden, wird sich zeigen müssen. Einige der vor 30 Jahren an der Frauensession 1991 geäusserten Forderungen hatten die Diskussionen um die Gleichstellungspolitik in den Folgejahren sehr wohl geprägt – zu nennen ist etwa die Einführung von Betreuungsgutschriften, die 1995 mit der 10. AHV-Revision erfüllt worden war. Unter den 1991 geäusserten Forderungen gab es jedoch solche, die auch im Jahr 2021 noch immer aktuell waren und an der zweiten Frauensession erneut gestellt wurden, so diejenige zur Erhöhung der Chancengleichheit im Erwerbsleben durch Herstellung von Lohngleichheit oder adäquate ausserfamiliäre Kinderbetreuungsstrukturen. Bisher ebenfalls noch unerfüllt waren weitere in Petitionen eingebrachte Forderungen, wie diejenigen zur Einführung der Individualbesteuerung oder einer Elternzeit, zur Verbesserung der finanziellen Situation von Bäuerinnen oder zur Einführung politischer Rechte für Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft. Eine zentrale Forderung der Frauensession war insbesondere auch die verstärkte Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt. Aber auch neue Forderungen fanden Eingang in die Petitionen. Als Beispiel genannt sei hier die Forderung nach verstärkter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede im Gesundheitsbereich, denen mit einem nationalen Forschungsprogramm auf den Grund gegangen werden soll.

Frauensession 2021
Dossier: Behandlung der Petitionen der Frauensession 2021 in parlamentarischen Vorstössen

Am 2. September 2021 fand mit coronabedingter Verspätung im Nationalratssaal die offizielle Feier zum 50-jährigen Bestehen des Frauenstimm- und -wahlrechts statt. Dass die Schweiz den Frauen die politischen Rechte erst 1971 gewährte und diese somit im internationalen Vergleich ausserordentlich spät zu einer «ganzen Demokratie» wurde, habe mit den direkten Beteiligungsmöglichkeiten zu tun, erklärte Justizministerin Karin Keller-Sutter in ihrer Rede zur Feier. Mit Ausnahme von Liechtenstein hätten sonst in keinem Land der Welt die Männer über die Einführung des Frauenstimmrechts befunden. Neben dem Bundespräsidenten Guy Parmelin, der die Eröffnungsrede hielt, sprachen auch die ehemalige Bundesrätin Ruth Dreifuss, der frühere CVP-Generalsekretär Iwan Rickenbacher und eine der ersten Nationalrätinnen, Hannah Sahlfeld-Singer, zu den geladenen Gästen aus Politik und Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Hanna Sahlfeld-Singer – mit ihren zum Zeitpunkt der Wahl damals 28 Jahren jüngste Parlamentarierin und dazu die erste, die während ihrer Amtszeit Mutter wurde – richtete sich in ihrer Rede auch an die Männer: «Habt keine Angst vor selbstbewussten Frauen», meinte sie. «Seid gleichberechtigte Partner! Dann kann es gut für alle werden.» Auch Karin Keller-Sutter plädierte in ihrer Rede für mehr Gleichberechtigung, denn man könne «auch heute noch nicht das Ende der Geschichte ausrufen». Insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse verbessert werden – letzteres nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer. Darüber hinaus forderte die Bundesrätin auch eine stärkere Bekämpfung von sexueller und häuslicher Gewalt.
Auch die nur wenige Tage später zum selben Anlass durchgeführte gemeinsame Tagung des BJ und der Universität Bern gedachte nicht nur historischer Ereignisse, sondern blickte ebenso nach vorne, indem sie sich mit aktuellen Gleichstellungsfragen und Fragen zur Erteilung des Stimmrechts an weitere Gruppen befasste – so an Personen ohne Schweizer Pass, Minderjährige oder Personen unter umfassender Beistandschaft.

50 Jahre Frauenstimm- und Wahlrecht

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte Nationalrat Michaël Buffat (svp, VD), dass nur gemäss Art. 136 BV stimmberechtigte Personen über die Erteilung der Schweizer Staatsbürgerschaft bestimmen dürfen. Ausländische Staatsangehörige mit Stimmrecht auf kantonaler oder kommunaler Ebene sollen an Entscheidungen über die Erteilung und Verweigerung des Bürgerrechts nicht mehr teilhaben können. Die SPK-NR zeigte wenig Verständnis für das Anliegen, da ihr diesbezüglich keine Probleme oder Missstände bekannt seien, die auf den Einbezug nicht stimmberechtigter Personen zurückzuführen seien. Ein Eingriff in die Kompetenzen der Kantone und Gemeinden sei hier nicht angebracht. Die Kommissionsminderheit – bestehend aus 9 Vertreterinnen und Vertretern der SVP-Fraktion – betonte hingegen, es sei eine «Frage der Logik», dass Nichtmitglieder einer Gemeinschaft nicht über die Aufnahme von Dritten in dieselbe bestimmen können sollten. In der Sommersession 2018 fand die Initiative auch im Nationalrat keine Unterstützung ausserhalb der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion, womit ihr mit 125 zu 68 Stimmen deutlich keine Folge gegeben wurde.

Pa.Iv. Buffat: Einbürgerung durch Ausländerinnen und Ausländer

Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich wollte nicht, dass Gemeinden Ausländern auf deren Gesuch hin das kommunale Stimm- und Wahlrecht einräumen können. Die entsprechende Volksinitiative „Für mehr Demokratie“ des Vereins SecondasPlus wurde im September an der Urne mit 75% Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 49,4% klar verworfen. Es war bereits das dritte Mal, dass die Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts im Kanton Zürich abgelehnt wurde.

Erneute Versuche das Ausländerstimmrecht einzuführen
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die Einführung des Ausländerstimmrechts kam im Berichtsjahr einige kleine Schritte voran. Im Kanton Neuenburg, der das kommunale Ausländerstimmrecht bereits kennt, beschloss das Parlament im Rahmen der Verfassungstotalrevision ohne Gegenstimme, dieses Recht auch für kantonale Angelegenheiten zu gewähren. Am 24. September hiessen die Stimmberechtigten die neue Verfassung und damit auch das kantonale Ausländerstimm- und -wahlrecht mit einem Ja-Stimmenanteil von 77% gut. Nachdem 1998 im Kanton Jura das Parlament beschlossen hatte, dass Ausländer in Gemeindeparlamente gewählt werden können, führten die Gemeinden Delsberg, Porrentruy, Bassecourt und Les Bois diese Neuerung ein. Im Herbst wurden in Delsberg vier Ausländer in das 51köpfige Parlament gewählt. In Genf, wo die Kantonsregierung 1998 die Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene vorgeschlagen hatte, entschied sich die linke Parlamentsmehrheit für eine weiter gehende Lösung. Der Grosse Rat beschloss die obligatorische Einführung sowohl des aktiven als auch des passiven kommunalen Ausländerstimm- und -wahlrechts. Im Kanton Schaffhausen hiess der Grosse Rat in 1. Lesung die neue totalrevidierte Kantonsverfassung gut, welche unter anderem auch das kommunale fakultative Ausländerstimmrecht enthält. Im Kanton St. Gallen war ein entsprechender Passus in der 1. Lesung vom Grossen Rat ebenfalls gutgeheissen, in der 2. Lesung dann aber wieder aus dem Entwurf für die neue Kantonsverfassung gestrichen worden.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Im Kanton Zürich lancierte der Verein Secondas Plus eine Volksinitiative zur Einführung des Ausländerstimmrechts. Die Initianten verlangen, dass den Gemeinden in der Kantonsverfassung die Kompetenz eingeräumt wird, die politischen Rechte in Gemeindeangelegenheiten auch für Ausländerinnen und Ausländer vorzusehen. Voraussetzung ist, dass die Ausländer mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben und, seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnen und das kommunale Stimm- und Wahlrecht persönlich beantragen.
Im Kanton Waadt sprachen sich 69 Prozent der Stimmenden gegen eine Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene aus.
Auch im Kanton Luzern verwarf das Stimmvolk im November eine vom Verein Secondas Plus lancierte Volksinitiative «Mit(be)stimmen!», die den Gemeinden die Möglichkeit einräumen wollte, Ausländern mit Niederlassungsbewilligung das kommunale Stimmrecht zu gewähren. Die grossen Parteien CVP, FDP und SVP traten geschlossen für eine Koppelung vom Stimmrecht ans Bürgerrecht ein: Vor der Vergabe von politischen Rechten müsse die Integration gesichert sein.

Erneute Versuche das Ausländerstimmrecht einzuführen
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die im Januar 2009 im Kanton Neuenburg eingereichte Volksmotion, welche die Herabsetzung des Stimmrechtalters von 18 auf 16 Jahre fordert, wurde vom Grossen Rat mit 55 zu 39 Stimmen überwiesen. Die Ratsrechte, allen voran die SVP und Teile der FDP, machte geltend, dass Junge im Alter von 16 Jahren von einer vorwiegend linksorientierten Lehrerschaft indoktriniert seien und dass Vertragsunterschriften in diesem Alter rechtlich nicht bindend seien. Die Linke hingegen argumentierte für eine altersmässige Anpassung des Stimmrechts an die Steuerpflicht und für die frühe politische Einbindung der Jugend als Zukunftsträgerin der Gesellschaft. Der Neuenburger Staatsrat unterstützte die Motion ebenfalls.
Im Kanton Waadt wurde eine parlamentarische Initiative der SVP, die ebenfalls die Einführung des Stimmrechtalters 16 vorgesehen hätte, vom Parlament Ende 2010 abgelehnt. Gegner und Befürworter fanden sich sowohl im linken wie auch im rechten Lager.
Die von der jungen Luzerner CVP lancierte Initiative für ein Stimmrecht ab Geburt (Familienstimmrecht) scheiterte an der Unterschriftenhürde und kam nicht zustande.

Kantonale Vorstösse für das Stimmrechtsalter 16 (2005-2010)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Im Kanton Bern, wo ein fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer eingeführt werden sollte, stimmten auf Empfehlung des Grossen Rates und der bürgerlichen Parteien 72% der Urnengänger dagegen. Die Regierung des Kantons Luzern unterstützt die vom Verein Secondas Plus eingereichte Initiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts. Allerdings verlangt sie in einem Gegenvorschlag eine einheitliche Regelung für alle interessierten Gemeinden. Schweizweit gibt es bisher acht Kantone, die ein solches fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Migranten kennen. Es sind dies Neuenburg, Jura, Genf, Waadt, Freiburg, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Basel-Stadt. In Basel-Stadt wurde die fakultative Erweiterung des kommunalen Wahl- und Stimmrechts auf weitere Personengruppen allerdings weder von Riehen noch von Bettingen umgesetzt.

Kommunales Stimmrecht für Ausländer (BE, LU, BS, VD)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Bereits zum zweiten Mal nach 1994 scheiterte in den Kantonen Basel-Stadt und Bern die Einführung des Ausländerstimmrechts an der Urne. Im Kanton Basel-Stadt, wo eine links-grüne Volksinitiative das kantonale Stimm- und Wahlrecht für Migranten forderte, wurde das Begehren und der Gegenvorschlag mit über 80% Nein-Stimmen abgelehnt. Der Grosse Rat hatte die Initiative zur Annahme empfohlen, die bürgerlichen Parteien und ihre Regierungsvertreter hatten sich jedoch offen gegen das Ansinnen gestellt.
Auch an der Landsgemeinde vom 1. Mai im Kanton Glarus wurde die Einführung des kantonalen Ausländerstimm- und Wahlrechts massiv verworfen. Noch gewährt damit kein Deutschschweizer Stand niedergelassenen Ausländern auf kantonaler Ebene politische Mitbestimmung.
Die im Kanton Waadt von der Linken lancierte und von den Gewerkschaften und der CVP unterstützte Initiative für ein kantonales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und drei Jahren im Kanton Waadt wohnen, kam zustande. Die Vorlage wird voraussichtlich 2011 zum Entscheid an die Urne gelangen. Der Staatsrat lehnt sie ab. Der Kanton kennt bereits das kommunale Ausländerstimmrecht.

Erneute Versuche das Ausländerstimmrecht einzuführen
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die Befürworter des Stimmrechtalters 16 erlitten durchwegs Niederlagen; ihr Anliegen ist weiterhin einzig im Kanton Glarus verwirklicht. In drei Kantonen sprach sich das Volk im Berichtsjahr mit klarem Mehr dagegen aus. Das zentrale Argument der Gegner war überall, dass es nicht angehe, das politische Mündigkeitsalter tiefer anzusetzen als das zivilrechtliche.
Im Kanton Basel-Stadt lehnten die Stimmberechtigten die Senkung des Stimmrechtalters auf 16 Jahre mit einem Neinstimmenanteil von 72 Prozent ab. Von den Parteien hatten sich lediglich die SP und die GP dafür ausgesprochen.
Die Urner lehnten eine entsprechende, von der CVP, der SP und der GP unterstützte Volksinitiative noch stärker (80%) ab. Zuvor hatte der Urner Landrat mit Stichentscheid der Präsidentin die Volksinitiative zur Annahme empfohlen.
Im Kanton Bern stimmte im Sommer das Parlament ebenfalls knapp zu, das Volk verwarf die Senkung des Stimmrechtalters auf 16 Jahre aber mit 75 Prozent Neinstimmen. Dafür ausgesprochen hatten sich die SP, die GP, die Grünliberalen und die EVP.
Im Kanton Schwyz war im Entwurf für eine neue Kantonsverfassung ebenfalls das Stimmrechtalter 16 enthalten. In der Anfangs 2009 abgeschlossenen Vernehmlassung lehnten die CVP, die SVP und die FDP die Neuerung jedoch ab.

Kantonale Vorstösse für das Stimmrechtsalter 16 (2005-2010)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Im Kanton Bern sprach sich die Regierung für die Annahme der im Vorjahr eingereichten Volksinitiative für die Einführung des fakultativen kommunalen Stimmrechts für Ausländer aus. Eine analoge Volksinitiative wurde auch im Kanton Luzern eingereicht. In Basel-Stadt reichte ein vor allem aus der Linken formiertes Komitee eine Volksinitiative für das aktive Stimm- und Wahlrecht für niedergelassene Ausländer ein, welche seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen. In der Waadt, welche das obligatorische kommunale Ausländerstimmrecht bereits kennt, lancierte die Linke eine Volksinitiative für die Ausweitung auf die Kantonsebene.

Kommunales Stimmrecht für Ausländer (BE, LU, BS, VD)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die in der Deutschschweiz bisher nahezu erfolglosen Befürworter des Ausländerstimmrechts unternahmen einen neuen Anlauf. Linke und gewerkschaftliche Kreise reichten im Kanton Bern eine Volksinitiative für die Einführung des fakultativen kommunalen Stimmrechts für Ausländer ein, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen. Bisher kennen in der Deutschschweiz nur die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubünden das fakultative kommunale Ausländerstimmrecht.

Kommunales Stimmrecht für Ausländer (BE, LU, BS, VD)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Im Kanton Bern lehnte das Parlament mit klarer Mehrheit eine Motion der EVP ab, die schweizerischen Kindern von ihrer Geburt an das aktive Stimmrecht erteilen wollte. Für Minderjährige würde dieses treuhänderisch von den Eltern ausgeübt. Die EVP argumentierte, dass mit dieser verstärkten Stimmkraft für junge Familien in der Politik auch vermehrt die Interessen der zukünftigen Generationen berücksichtigt würden.

Kein Stimmrecht für Kinder im Kanton Bern
Dossier: Stimmrechtsalter 16

In Neuenburg entschieden die Stimmberechtigten über eine Volksinitiative für die Erweiterung des Ausländerstimm- und -wahlrechts auf die Wählbarkeit in Kantons- und Gemeindebehörden sowie über einen Gegenvorschlag von Regierung und Parlament, dieses passive Wahlrecht für Ausländer nur auf kommunaler Ebene einzuführen. Die von der SVP und der LP bekämpfte Wählbarkeit in Gemeindebehörden wurde mit einer Mehrheit von rund 55% angenommen; die weiter gehende Volksinitiative hingegen mit 59% Nein-Stimmen abgelehnt. Am gleichen Tag lehnte der Kanton Jura in einer Volksabstimmung die Ausweitung der Wählbarkeit von niedergelassenen Ausländern auf Ämter in Gemeindeexekutiven (in kommunale Parlamente sind sie bereits wählbar) mit einer knappen Mehrheit von 51% ab; die SVP hatte gegen diesen Parlamentsbeschluss das Referendum ergriffen.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Im Kanton Glarus hiess die Landsgemeinde die von den Jungsozialisten geforderte Senkung des aktiven Stimmrechtsalters auf 16 Jahre mit knapper Mehrheit gut. Die Neuerung trat sofort in Kraft. Die Regierung hatte das Anliegen unterstützt, das Parlament und die drei bürgerlichen Parteien FDP, SVP und CVP empfahlen hingegen Ablehnung.

Stimmrechtsalter 16 im Kanton Glarus
Dossier: Stimmrechtsalter 16

In den Kantonen Zürich und Bern lehnten die Parlamente, gegen die Empfehlung ihrer Regierungen, die Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene ab.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

In Neuenburg empfahl die Kantonsregierung eine 2003 eingereichte Volksinitiative für die Erweiterung des Ausländerstimm- und -wahlrechts auf die Wählbarkeit in Kantonsbehörden zur Ablehnung.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

In Luzern lehnte das Kantonsparlament den Vorschlag der Regierung ab, die Einführung des Ausländerstimmrechts im Rahmen der Volksabstimmung über die neue Kantonsverfassung wenigstens als Variante zu präsentieren. Im Kanton Zürich beantragte die Regierung dem Parlament die Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Im Kanton Glarus machte sich die Regierung das Anliegen der Jungsozialisten zu eigen, das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken. Bisherige Vorstösse auf kantonaler und nationaler Ebene hatten keinen Erfolg gehabt.

Stimmrechtsalter 16 im Kanton Glarus
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Im Kanton Bern hatte das Parlament die Regierung im Jahr 2003 beauftragt, eine neue Vorlage für die Einführung des fakultativen kommunalen Ausländerstimmrechts auszuarbeiten (1993 hatte das Volk einen entsprechenden Vorschlag abgelehnt). Der Entwurf der Regierung sah vor, dass die Gemeinden den Ausländern, welche seit zehn Jahren in der Schweiz und seit fünf Jahren im Kanton wohnen, das Stimmrecht erteilen können. Der Grosse Rat trat auf das Projekt gar nicht ein. Im Gegensatz zu 2003 hatte sich diesmal die FDP der ablehnenden SVP angeschlossen, da sie eine erneute Niederlage in der Volksabstimmung befürchtete. Dies geschah im Kanton Solothurn, wo die Stimmberechtigten über die Einführung des fakultativen Gemeindestimmrechts für Ausländer zu entscheiden hatten. Der Kantonsrat hatte dieses im Frühjahr gegen den Widerstand der SVP beschlossen. In der Kampagne zur Volksabstimmung fiel die Unterstützung durch die FDP und die CVP nur noch sehr schwach aus. Die Verfassungsänderung wurde am 25. September mit einem Nein-Stimmenanteil von 61% abgelehnt. In Luzern strich die Kommission zur Ausarbeitung einer neuen Kantonsverfassung ihren Vorschlag aus dem Vorjahr für die Einführung des fakultativen kommunalen Ausländerstimmrechts wieder. Das Anliegen war in der Vernehmlassung von allen bürgerlichen Parteien bekämpft worden. Die Regierung schlug dem Parlament vor, diese Neuerung den Stimmberechtigten als Zusatzfrage zur neuen Verfassung vorzulegen. Im Kanton Graubünden, wo die Gemeinden seit Anfang 2004 über die Kompetenz zur Einführung des Ausländerstimmrechts verfügen, haben bisher acht davon Gebrauch gemacht.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Der Verfassungsrat von Basel-Stadt hatte im Herbst 2004, aus Angst vor einer Abstimmungsniederlage für das gesamte Projekt, das Ausländerstimmrecht wieder aus dem Verfassungsentwurf eliminiert. Immerhin dürfen die beiden Gemeinden Binningen und Riehen dieses für kommunale Angelegenheiten einführen. Die Stimmberechtigten hiessen diese Lösung am 30. Oktober gut.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Im Kanton Genf entschieden die Bürgerinnen und Bürger über zwei Volksinitiativen zur Einführung des kommunalen Stimm- und Wahlrechts für Ausländer, die seit acht Jahren im Kanton wohnen. Die eine wollte dieses auf das aktive Wahlrecht beschränken, die zweite auch die Wählbarkeit einschliessen. Damit legten die Initianten zwei Möglichkeiten mit unterschiedlicher Reichweite vor, nachdem das Volk 2001 eine weiter gehende Vorlage abgelehnt hatte. Dass die Initianten damit taktisch klug gehandelt hatten, zeigte das knappe Abstimmungsresultat: Die weniger weit gehende Initiative wurde mit 52% Ja knapp gutgeheissen, diejenige, die auch die Wählbarkeit einführen wollte, hingegen mit 53% Nein abgelehnt. Die Liberalen und die SVP hatten zu beiden Vorlage die Nein-Parole ausgegeben.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Im Kanton Freiburg machte sich das Parlament an die Umsetzung des 2004 mit der neuen Verfassung eingeführten kommunalen Ausländerstimmrechts. Auf Antrag der Regierung beschloss es, den seit fünf Jahren im Kanton wohnenden und über eine Niederlassungsbewilligung verfügenden Ausländerinnen und Ausländern das aktive und das passive Wahlrecht auf Gemeindeebene zu erteilen. Das neue Gesetz wurde auf Anfang 2006 in Kraft gesetzt.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Der Grosse Rat des Kantons Genf empfahl die beiden im Vorjahr eingereichten Volksinitiativen für die Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene zur Annahme. Gefordert wird damit die Einführung des aktiven resp. des integralen (d.h. aktiven und passiven) Stimmrechts für niedergelassene Ausländer.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts