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Im November 2014 nahm die RK-NR einen Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative Lang (alternative, ZG) zum Thema der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen an, den sie noch vor Ende des Jahres in die Vernehmlassung schicken wollte. Aus diesem Grund verlängerte die grosse Kammer in der Wintersession 2014 die Frist für die Umsetzung des Anliegens um zwei Jahre.

Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Pa.Iv. 11.489)

Die parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI) mit der Forderung nach höheren Strafen für sexuelle Handlungen mit Kindern soll im Rahmen der Harmonisierung der Strafrahmen umgesetzt werden. Dazu verlängerte der Nationalrat in der Wintersession 2014 die Behandlungsfrist schon zum fünften Mal um weitere zwei Jahre.

Höheres Strafmass für sexuelle Handlungen mit Kindern (Pa.Iv. 03.424)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Zwei parlamentarische Initiativen Herzog (svp, TG; Pa.Iv. 13.453) und Rickli (svp, ZH); Pa.Iv. 13.461) wollten das Strafgesetzbuch dahingehend ändern, dass Verwahrungen zu Lasten stationärer Massnahmen mehr Gewicht erhalten. Während nach Ricklis Forderung eine Therapie gar nicht mehr infrage kommen sollte, wenn die Voraussetzungen für eine Verwahrung erfüllt sind, verlangte Herzog eine mindestens fünfzigprozentige Erfolgschance als Bedingung für eine Therapie. Beide Initiantinnen erhofften sich durch die Änderungen sowohl Kosteneinsparungen als auch mehr Sicherheit für die Bevölkerung. Der Kommissionsmehrheit folgend erteilte die Mehrheit im Nationalrat beiden Vorstössen aber eine Absage. Bedenken hinsichtlich der Zweckmässigkeit, der Rechtsstaatlichkeit und der Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Resozialisierung wurden geäussert. Darüber hinaus könnte konkreter Handlungsbedarf in diesem Bereich in einem noch ausstehenden Bericht zur Verwahrungspraxis (in Erfüllung eines Postulats Rickli, Po. 13.3978) aufgezeigt werden.

Pa.Ivs. Herzog und Rickli: Verwahrung vor Therapie

Das Unmittelbarkeitsprinzip im Strafverfahren wird nicht gestärkt. Der Nationalrat gab in der Wintersession einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Jositsch (sp, ZH) mit 103 zu 75 Stimmen keine Folge. Der Initiant hatte verlangt, dass bei schweren Fällen die wichtigsten Beweise nicht im Untersuchungsverfahren, sondern in der Hauptverhandlung abgenommen würden. Die grosse Kammer entschied sich jedoch mit Blick auf die anstehende Revision der Strafprozessordnung, Zurückhaltung zu üben.

Stärkung unmittelbarer Beweisabnahme im Strafprozess (Pa.Iv. 12.494)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Das gezielte und auf sexuelle Inhalte gerichtete Kontakteknüpfen von Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen im Internet – das sogenannte Grooming – wird nicht unter Strafe gestellt. Der Nationalrat gab zwar entgegen der Rechtskommission des Ständerates einer parlamentarischen Initiative seiner Rechtskommission in der Herbstsession 2014 diskussionslos Folge. Doch der Ständerat blieb seiner Kommission treu und sprach sich mit 16 zu 15 Stimmen ganz knapp gegen die Initiative aus. Es sollten und könnten in der Praxis keine Handlungen sanktioniert werden, die als straflose Vorbereitungshandlungen zu qualifizieren seien.

Grooming

Im Sinne einer effizienten, rasch urteilenden und kostengünstigen Justiz soll bei Nichterscheinen der beschuldigten Person sofort eine Verhandlung in ihrer Abwesenheit durchgeführt und damit von einer zweiten Vorladung abgesehen werden können. Dies verlangte eine parlamentarische Initiative Schneider Schüttel (sp, FR), die von der nationalrätlichen Kommission angenommen worden war. Da der Ständerat sie jedoch ablehnte, hatte der Nationalrat erneut darüber zu befinden. In der Debatte unterlag dann eine Minderheit aus FDP und SVP, die keine punktuellen Änderungen der Strafprozessordnung unternehmen, sondern die Fragen im Rahmen einer umfassenden Revision des erst jungen Gesetzes erörtern wollte, mit 80 zu 100 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Nationalrat gab der parlamentarischen Initiative damit Folge.

Vereinfachung des Abwesenheitsverfahrens (Pa.Iv. 13.427)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Eine von der FDP-Liberalen-Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative „Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen“ wurde im Berichtsjahr 2014 erstmals inhaltlich vom Parlament behandelt. Sie war 2010 eingereicht worden und hatte während des Steuerdisputs mit Deutschland an politischer Bedeutung gewonnen. Die Wirtschafts- und Abgabekommissionen (WAK) beider Räte hatten das Begehren bereits 2011 angenommen. Im Jahr 2013 hatte der Nationalrat zudem einer Fristverlängerung bis Herbst 2015 zugestimmt. Der Nationalrat behandelte die Vorlage als Erstrat im September 2014. Sie schlug die Ausdehnung des Personenkreises vor, der im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Bankkundendaten unter Strafe gestellt werden sollte. Etwas genauer sollten auch Personen unter Strafe stehen, die Bankkundendaten, die ihnen unter Verletzung des Bankkundengeheimnisses zugetragen worden waren, weitergeben oder für sich selbst nutzen. Bisher waren einzig die Erstverletzer des Bankkundengeheimnisses strafbar, nicht aber die Erwerber (und potenziellen Weiterverkäufer) der Daten. Der Bundesrat unterstützte die vorgeschlagene Änderung, mitunter mit dem Argument, dass die Weitergabe und Verwendung gestohlener Bankkundendaten das Vertrauen in den Banken- und Finanzplatz Schweiz verletze. Er erachtete die vorgesehene Regelung als geeignet, um eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Datenverkäufer zu entfalten. Die Ratslinke setzte sich im Nationalrat für Nichteintreten ein. Sie argumentierte, dass unter dem künftigen Regime des automatischen Informationsaustausches (AIA) kein Anreiz mehr bestünde, Bankkundendaten zu stehlen und/oder diese weiterzugeben. Zudem sei die erwartete Abschreckungswirkung eine „Wunschvorstellung“ (Louis Schelbert, gp, LU). Das Ratsplenum liess sich von dieser Argumentation nicht überzeugen und stimmte deutlich, mit 126 zu 57 Stimmen, für Eintreten. In der Detailberatung wurden keine Minderheitsanträge mehr gestellt, weshalb sich der Nationalrat einstimmig für die Annahme des Entwurfs aussprach. Im Dezember 2014 kam das Geschäft in den Ständerat. Weil weder Nichteintretens- noch Minderheitsanträge vorlagen, passierte die Vorlage auch in der Kleinen Kammer einstimmig. In den Schlussabstimmungen wurde die verschärfte Handhabung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bankkundendaten mit 137 zu 57 Stimmen (Nationalrat) und 40 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen (Ständerat) angenommen.

Verkauf von Bankkundendaten (Pa.Iv. 10.450)

Die Haftung des Gemeinwesens, wie sie bereits bei der lebenslänglichen Verwahrung gilt, soll künftig auf Fälle ausgedehnt werden, in denen ein verurteilter Straftäter bedingt entlassen wird oder Strafvollzugslockerungen erhält. Der Bund oder die Kantone sollen die Verantwortung für rückfällige Straftäter übernehmen. Dies fordert eine parlamentarische Initiative Rickli (svp, ZH), die in Reaktion auf die tragischen Mordfälle von 2013 eingereicht worden war und der 2014 von beiden Rechtskommissionen Folge gegeben wurde.

Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen (Pa.Iv. 13.430)

Der Nationalrat verlängerte im Herbst 2014 auf die einstimmige Empfehlung seiner Rechtskommission hin die Frist für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Vischer (gp, ZH) um zwei Jahre. Die Initiative fordert strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht (Art. 53 StGB). Die Kommission begründete die Verlängerung damit, dass sie die Arbeit an der Initiative aussetzen wolle, bis die Revision des Sanktionenrechts abgeschlossen ist.

Strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht (Pa.Iv. 10.519)

Wer durch eine Verletzung des Berufsgeheimnisses - konkret des Bankkundengeheimnisses - für sich oder einen Dritten Vermögensvorteile zu schaffen versucht, soll künftig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Dies sah die 2010 von der FDP-Liberalen-Fraktion eingereichte und 2011 von den Kommissionen angenommene parlamentarische Initiative „Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen“ vor. 2014 unterbreitete nun die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates eine entsprechende Änderung von Artikel 47 des Bankengesetzes (BankG). Im Entwurf wurde der Geltungsbereich auf jene Personen ausgedehnt, die nachträglich in den Besitz von Bankkundendaten gelangen und diese zu ihrem Vorteil nutzen wollen. Die Gesetzesrevision sollte das Vertrauen der Bankkunden in den Finanzplatz Schweiz stärken und damit negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes vorbeugen. In der Debatte im Nationalrat konnte sich eine linke Minderheit, welche die Vorlage aufgrund des automatischen Informationsaustausches als hinfällig betrachtete, nicht durchsetzen. Mit 126 bürgerlichen Stimmen gegen 58 Stimmen aus der SP und den Grünen überwies die grosse Kammer die nur redaktionell veränderte Vorlage an den Ständerat. Die kleine Kammer stimmte in der Herbstsession der Vorlage einstimmig bei 8 Enthaltungen zu. Da der automatische Informationsaustausch wohl nie flächendeckend eingeführt werde und zudem nicht für innerstaatliche Verhältnisse gelte, sei eine Verschärfung der Strafbestimmungen nicht überflüssig.

Verkauf von Bankkundendaten (Pa.Iv. 10.450)

Mit 166 zu 8 Stimmen bei 9 Enthaltungen hiess der Nationalrat einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über das Informationsrecht des Opfers gut. Die Vorlage, die im Anschluss an die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer erarbeitet wurde, sieht vor, dass Opfer von Straftaten, deren Angehörige sowie Dritte mit schutzwürdigem Interesse auf schriftliches Gesuch hin auch nach dem Abschluss des Strafverfahrens über den Straf- und Massnahmenvollzug und wesentliche Haftentscheide informiert werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Stärkung der Interessen des Verurteilten sowie eine Einschränkung des Kreises der Informationsberechtigten wurden von der grossen Kammer abgelehnt. Der Ständerat folgte dem Nationalrat bezüglich der Informationsberechtigten. Hingegen sprach er sich für den Vorschlag des Bundesrates aus, dass die Information verweigert werden kann, wenn berechtigte Interessen des Verurteilten betroffen sind. An dieser Streitfrage entzündete sich eine Differenzdebatte, in welcher der Nationalrat zunächst an der Formulierung seiner Kommission festhielt, wonach eine Informationsverweigerung nur bei ernsthafter Gefahr des Verurteilten zulässig sei. Nachdem der Ständerat jedoch ebenfalls auf seiner Position verharrte, lenkte die grosse Kammer auf den Kompromissvorschlag ein, dass nur bei berechtigten Interessen des Verurteilten die Informationsausgabe verweigert werden kann. So konnte die Gesetzesrevision im Nationalrat einstimmig und im Ständerat mit 44 zu 1 Stimmen verabschiedet werden.

Opferschutz (Pa.Iv. 09.430 und Mo. 12.4077)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Um die Strafverfolgung zu verbessern, sollen DNA-Profile von rechtskräftig verurteilten Tätern nicht nach 5 bzw. 10 Jahren gelöscht werden. Diese Änderung des DNA-Profil-Gesetzes beantragte eine parlamentarische Initiative Geissbühler (svp, BE), welcher durch den Nationalrat mit 88 zu 84 Stimmen bei 2 Enthaltungen knapp Folge gegeben wurde. Bei Verstorbenen soll die Löschung nicht mehr unmittelbar nach dem Tod, sondern erst nach dreissig Jahren erfolgen. Während die bürgerlich-rechten Befürworter mit einer präventiven Wirkung argumentierten, lehnten die linken Parteien und eine Mehrheit der FDP die Initiative aufgrund unverhältnismässiger Eingriffe in die Privatsphäre ab. Im Ständerat konnten sich dann die Gegner mit 25 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar durchsetzen. Da die DNA-Profile in Zusammenhang mit einem Strafverfahren stünden, müssten sie auch nach dessen Beendigung wieder gelöscht werden. Die Frage könne aber durchaus im Rahmen der Gesamtprüfung des Strafprozessrechts erneut erörtert werden.

Beschränkung der Löschung der DNA-Profile von Personen (Pa.Iv. 13.408)
Dossier: DNA-Profile

Keine Folge geben wollte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Sommaruga (sp, GE), welche durch eine Erweiterung der Strafprozessordnung die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft bei Untersuchungen gegen Mitglieder von Strafverfolgungsbehörden garantieren wollte. Der Nationalrat folgte mit 120 zu 56 Stimmen aus der SP und Grünen bei einer Enthaltung dem ablehnenden Antrag seiner vorberatenden Kommission.

Strafuntersuchungen gegen Personen, die selbst Mitglied einer Strafverfolgungsbehörde sind. Gewährleistung der Unabhängigkeit (Pa.Iv. 12.498)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Nach dem Ständerat lehnte auch der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Simoneschi-Cortesti (cvp, TI) ab. Der Vorstoss hatte gefordert, dass jeder Bewerbung für eine berufliche Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren ein Strafregisterauszug beigelegt werden muss. Mit dem Bundesgesetz vom 13. Dezember 2013 über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot war dem Anliegen bereits Rechnung getragen worden, weshalb eine Mehrheit des Nationalrats mit 104 zu 71 Stimmen bei 4 Enthaltungen den ursprünglichen Entscheid von 2008 revidieren wollte. Der Sonderprivatauszug wird ab dem 1. Januar 2015 Realität. Der Bundesrat hatte die durch das Bundesgesetz über das Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbot geforderte Teilrevision der Verodnung über das Strafregister (VOSTRA) ebenfalls auf Anfang 2015 in Kraft gesetzt. Danach haben neu Privatpersonen, welche sich auf eine berufliche oder organisierte ausserberufliche Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder zu anderen besonders schutzbedürftigen Personen bewerben, die Möglichkeit, einen Strafregisterauszug zu bestellen, der nur jene Urteile aufführt, die ein Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt- und Rayonverbot enthalten.

parlamentarischen Initiativen Kinder besser vor Übergriffen durch Pädophile zu schützen

Das gleiche Schicksal wie der Vorstoss von Simoneschi-Cortesti (cvp, TI) erlitt eine parlamentarische Initiative von Parteikollege Darbellay (cvp, VS), die ein mindestens zehnjähriges Berufsverbot bei sexuellen Straftaten an Kindern unter 16 Jahren forderte. Auch dieser Vorstoss war 2008 vom Nationalrat angenommen worden, im Hinblick auf die aktuelle Gesetzgebung in diesem Bereich kam die grosse Kammer jedoch mit 142 zu 30 Stimmen bei 8 Enthaltungen auf ihren Entscheid zurück und gab der Initiative keine Folge.

parlamentarischen Initiativen Kinder besser vor Übergriffen durch Pädophile zu schützen

Die Rechtskommission des Ständerates begrüsste den Vorschlag, dass Whistleblowing als Rechtfertigungsgrund in das Strafgesetz aufgenommen wird und dadurch straflos bleibt. Sie gab einer parlamentarischen Initiative Leutenegger (fdp, ZH) daher Folge, wie dies auch schon ihre Schwesterkommission 2013 getan hatte.

Whistleblowing straflos machen (Pa.Iv. 12.419)
Dossier: Whistleblowing

Das abgekürzte Verfahren, bei dem sich die Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte auf einen Urteilsvorschlag einigen können, bleibt bestehen. Der Nationalrat sprach sich mit der Ablehnung einer parlamentarischen Initiative Jositsch (sp, ZH) gegen die Abschaffung des 2011 eingeführten Verfahrens aus. Zwar sei es möglich, dass das Verfahren mehr zur Anwendung komme, als der Gesetzgeber beabsichtigt hatte. Dennoch würden die Vorteile die Nachteile überwiegen.

abgekürzte Verfahren (Pa.Iv. 12.496)

Die Bestimmungen betreffend die ausländerrechtliche Administrativhaft im Ausländergesetz werden nicht vereinfacht. Die Mehrheit im Nationalrat sah keinen Harmonisierungsbedarf und gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Amarelle (sp, VD) keine Folge. Der Vorstoss forderte, dass in Anlehnung an die EU-Rückführungslinien nur noch bei bestehender Fluchtgefahr oder wenn die betreffende Person das Abschiebungsverfahren behindert eine kurzfristige Festhaltung angeordnet wird.

ausländerrechtliche Administrativhaft

Um das Verursacherprinzip im Strafvollzug durchzusetzen, forderte eine parlamentarische Initiative Amaudruz (svp, GE), dass ausländische Delinquenten, die in der Schweiz keine Steuern zahlen, selbst für die Verfahrenskosten aufkommen und sich an den Haftkosten beteiligen müssen. Sollten sie den Betrag nicht selber aufbringen können, würde der Wert durch gemeinnützige Arbeit abgegolten werden müssen. Die Mehrheit des Nationalrates sah hingegen keinen Handlungsbedarf und lehnte die Initiative, die zudem in den Kompetenzbereich der Kantone eingreifen würde, mit 127 zu 60 Stimmen ab.

Übernahme der Verfahrenskosten und Beteiligung an den Haftkosten durch Personen, die in der Schweiz keine Steuern zahlen (Pa.Iv. 12.440)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Um das 2011 geschaffene Zwangsmassnahmengericht zu entlasten, forderte eine parlamentarische Initiative Poggia (mcg, GE), dass der von der Staatsanwaltschaft erlassene Strafbefehl für eine unbedingte Freiheitsstrafe der Anordnung einer einmonatigen Untersuchungshaft gleichkomme. Nach der geltenden Regelung steht es der Staatsanwaltschaft nicht zu, selbst eine Untersuchungshaft anzuordnen. Der Nationalrat wollte die Untersuchungshaft aber auch weiterhin von dem Strafbefehl getrennt wissen und lehnte daher das Begehren mit 126 zu 58 Stimmen ab.

Strafverfahren. Entlastung des Zwangsmassnahmengerichtes (Pa.Iv. 12.465)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Keinen Erfolg hatte eine auf eine Erhöhung des Rechtsschutzes abzielende parlamentarische Initiative Jositsch (sp, ZH). Der Vorstoss forderte, dass die Erfordernis der Arglist beim Betrugstatbestand, welche dem Opfer eine Eigenverantwortung auferlegt, eingeschränkt wird. Damit sollten schwächere Personen besser vor Betrügern geschützt werden. Der Nationalrat sah jedoch mit Ausnahme der SP keinen Handlungsbedarf und gab der Initiative keine Folge.

Arglist (Pa.Iv. 12.438)

Keine Folge gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH), die dafür sorgen wollte, dass lebenslange Freiheitsstrafen für besonders gefährliche Straftäter und Wiederholungstäter auch wirklich lebenslang dauern. Konkret sollten Richter die Möglichkeit haben, unter bestimmten Voraussetzungen eine bedingte Entlassung – welche heute im Schnitt nach 15 Jahren geschieht – auszuschliessen. Die Mehrheit des Rates sprach sich jedoch mit 110 zu 66 Stimmen gegen diesen Letztentscheid durch die Richter aus.

Lebenslange Strafe (Pa.Iv. 12.422)

Einen anderen Weg zur Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern schlug eine parlamentarische Initiative Leutenegger (fdp, ZH) ein. Der 2013 von der Rechtskommission des Nationalrates mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissene Vorstoss sieht vor, dass die Wahrung höherer, berechtigter öffentlicher Interessen als Rechtfertigungsgrund im Strafrecht verankert wird. Dadurch erhalten Whistleblower eine klare gesetzliche Grundlage, um ihre unter einen Straftatbestand fallenden Handlungen zu rechtfertigen und damit straflos zu bleiben.

Whistleblowing straflos machen (Pa.Iv. 12.419)
Dossier: Whistleblowing

Um Straftaten aufzuklären, werden oft Polizeibeamte in das kriminelle Umfeld eingeschleust. Solche als verdeckte Ermittlungen bezeichnete Massnahmen waren bis zum Inkrafttreten der Strafprozessordnung 2011 im Bundesgesetz über verdeckte Ermittlungen (BVE) geregelt. In seiner ständigen Praxis hielt das Bundesgericht fest, dass nur verdeckte Ermittlungen von gewisser Intensität und Dauer unter diese Regelungen fielen, einfache Lügen oder einfache Scheinkäufe jedoch keine gerichtliche Bewilligung bräuchten. 2008 änderte das Bundesgericht seine Meinung und stellte fortan jede verdeckte Ermittlung unter die Regelung des BVE (6B 777/2007 Erw. 3.6.4). Diese Praxisänderung konnte nicht mehr in die neue Strafprozessordnung aufgenommen werden. Damit ergab sich, dass für die präventive verdeckte Ermittlung und für selbstständige, polizeiliche verdeckte Ermittlung seit dem Inkrafttreten der Strafprozessordnung keine gesetzliche Grundlage mehr im Bundesrecht bestand. Scheinkäufe der Polizei im Drogenkleinhandel waren so fortan nicht mehr möglich. Um diese Lücke zu beheben, reichte Nationalrat Jositsch (sp, ZH) 2008 eine parlamentarische Initiative ein, welche die Wiedereinführung der engen Definition von verdeckten Ermittlungen in der Strafprozessordnung fordert. Nach der Zustimmung beider Rechtskommissionen (RK-NR und RK-SR) erarbeitete die Rechtskommission des Nationalrates einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung und Fahndung. Dieser Entwurf sieht vor, dass der Begriff der verdeckten Ermittlung nur noch jene Ermittlungshandlungen erfasst, bei denen Angehörige der Polizei nicht als solche erkennbar sind und im Rahmen eines auf längere Dauer angelegten Einsatzes, unter Verwendung einer durch falsche Urkunden abgesicherten Identität, in ein kriminelles Milieu einzudringen versuchen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären. Massnahmen von minderer Art sollen neu als verdeckte Fahndungen bezeichnet und separat in der Strafprozessordnung geregelt werden. Nicht geregelt werden jedoch weiterhin die präventiven verdeckten Ermittlungen, da diese unter das Polizeirecht und somit in den Kompetenzbereich der Kantone fallen. Die vom Bundesrat beantragte Änderung, dass nicht nur aktives, sondern auch passives, täuschendes Verhalten unter die neue Regelung fallen sollte, wurde von beiden Kammern angenommen und das Gesetz in der Wintersession von beiden Räten einstimmig verabschiedet.

verdeckte Ermittlungen

Diesem Schicksal entging die parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI), welche sexuelle Handlungen mit Kindern unter sechzehn Jahren mit bis zu zehn Jahren Zuchthaus bestrafen will. Die Initiative wurde vom Nationalrat bereits zum vierten Mal verlängert. Die Frist läuft nun bis zur Wintersession 2014.

Höheres Strafmass für sexuelle Handlungen mit Kindern (Pa.Iv. 03.424)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)