Mit parlamentarischen Initiativen versuchten Vertreter des links-grünen Lagers erneut vergebens, eine Aufweichung der Betäubungsmittelgesetzgebung im Sinn eines straffreien Erwerbs und Konsums von harten Drogen zu erreichen. Nationalrat Tschäppät (sp, BE; Pa.Iv. 92.401) verlangte bei der Zuteilung des Strafmasses eine Differenzierung zwischen Drogenhändlern, die aus reiner Gewinnsucht handeln, und süchtigen Dealern, die ausschliesslich zur Finanzierung des eigenen Konsums Kleinhandel betreiben. Obgleich die vorberatende Kommission der Initiative zustimmen wollte, wurde sie im Plenum recht deutlich abgelehnt. Noch weniger Erfolg hatte eine bereits von der Kommission abgewiesene parlamentarische Initiative der grünen Fraktion, welche Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenbedarf straffrei gestalten, den Umgang mit Cannabis zulässig erklären sowie die Abgabe sogenannt harter Drogen durch die Kantone gestatten wollte (Pa.Iv. 92.441). Mit einem überwiesenen Postulat forderte Rechsteiner (sp, SG) den Bundesrat auf, Szenarien einer Drogenpolitik ohne Prohibition erarbeiten zu lassen (Po. 92.3590). Diese sollen alle Risiken und insbesondere einen Vergleich mit der bisherigen, durch Kriminalisierunggeprägten Drogenpolitik miteinbeziehen.
Vorstösse für straffreien Erwerb und Konsum von harten Drogen (Pa.Iv. 92.401, Pa.Iv. 92.441, Po. 92.3590)- Schlagworte
- Datum
- 18. Juni 1993
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 92.401
- Akteure
- Quellen
-
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- Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1180 ff. (Initiativen) und 1394 (Postulat).
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 06.02.2024
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