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  • Bischof, Pirmin (cvp/pdc, SO) SR/CE

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Noch in der Wintersession bereinigte auch der Ständerat die zwei Kommissionsmotionen (Mo. 17.3706 sowie 17.3665) zum Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts. Dabei erklärte Pirmin Bischof (cvp, SO) offen, dass die verfahrene Situation der Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre”, die vom Nationalrat zweimal zur Annahme und vom Ständerat zweimal zur Ablehnung empfohlen worden war, Grund für diese Motionen sei. So sei die Initiative gemäss den Initianten aufgrund dieser angestrebten Revision des Steuerstrafrechts eingereicht worden. Entsprechend gebe es Signale des Initiativkomitees, wonach dieses bei einem Verzicht auf diese Vorlage seine Initiative zurückziehen würde. Roberto Zanetti (sp, SO) ergänzte die bereits in der Nationalratsdebatte geäusserten Argumente gegen den Verzicht auf die Revision um den Hinweis, dass 21 Kantone in der Vernehmlassung die Notwendigkeit einer Revision bejaht hätten. Auch wenn die veraltete Vorlage somit abgeschrieben werden würde, seien die formaltechnische Optimierung und die Bekämpfung von Steuervergehen „weiterhin auf dem Tisch”. Stillschweigend nahm der Ständerat im Anschluss die beiden Motionen an. Somit verzichtete das Parlament schliesslich nach langen Diskussionen auf eine Revision des Steuerstrafrechts. Die Andeutungen und Ankündigungen, wonach ein solcher Verzicht die Initianten der „Matter-Initiative” beeinflussen könnte, erwiesen sich kurz darauf als richtig: Im Januar 2018 zogen die Initianten ihre Initiative mit der Begründung zurück, durch den Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts ihr Hauptziel auf Gesetzesebene erreicht zu haben.

Verzicht auf Revision des Steuerstrafrechts

Die Motion Bischof (cvp, SO) zum Thema Löschungsfristen für Strafregistereinträge wurde im Frühjahr 2016 von beiden Räten abgeschrieben, nachdem die Anliegen des Vorstosses in die Totalrevision des Strafregistergesetzes miteinbezogen worden waren.

Das Strafregister macht Richter blind. Gesetzesfehler korrigieren (Mo. 14.3209)
Dossier: Revision des Strafregisterrechts 2009–2016

Um den Strafjustizbehörden eine korrekte Urteilsfassung zu ermöglichen, soll das Verwertungsverbot von bereits gelöschten Strafregistereinträgen zu bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafen aufgehoben werden. Diese Änderung des Strafregistergesetzes gegen die „blinden“ Richter forderte eine Motion Bischof (cvp, SO), die der Ständerat an den ebenfalls zustimmenden Nationalrat überwies.

Das Strafregister macht Richter blind. Gesetzesfehler korrigieren (Mo. 14.3209)
Dossier: Revision des Strafregisterrechts 2009–2016