Nachdem die Vorschläge der Expertenkommission Schultz für eine umfassende Reform des Strafrechts 1981 im Vernehmlassungsverfahren arg zerzaust worden waren, wurden sie verwaltungsintern überarbeitet und sollen dem Parlament im Sommer 1985 unterbreitet werden. Mit der Zustimmung zu einer Motion der Genfer Sozialdemokratin Christinat (sp, GE) bekundete der Nationalrat seine Erwartung, dass in die Reform des Sexualrechts verschärfte Strafbestimmungen für bandenmässig begangene Verbrechen (namentlich Vergewaltigungen) aufgenommen werden. Ein anderer Vorstoss zur Verschärfung der Strafbestimmungen blieb hingegen vollkommen erfolglos: Die im Vorjahr von einer Westschweizer Gruppe lancierte Volksinitiative zur Einführung der Todesstrafe für Händler von harten Drogen erreichte weniger als ein Zehntel der erforderlichen Unterschriftenzahl.

Revision des Sexualstrafrechts (BRG 85.047)
Dossier: Revision Sexualstrafrecht - Sexuelle Integrität und Vergewaltigung in der Ehe