Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Strafrecht

Akteure

  • Schneider Schüttel, Ursula (sp/ps, FR) NR/CN

Prozesse

2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Nachdem der Nationalrat in der Wintersession 2014 einer parlamentarischen Initiative Schneider Schüttel (sp, FR) zur Vereinfachung des Abwesenheitsverfahrens Folge gegeben hatte, befasste sich in der Frühjahrssession 2015 der Ständerat mit dem Geschäft. Seine Rechtskommission beantragte dem Ständerat einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben. Sie war der Ansicht, dass es besser sei, alle notwendigen Änderungen der Strafprozessordnung koordiniert in einer Revision dieses Gesetzes erfolgen zu lassen. Zu diesem Zweck hat die RK-SR bereits eine Motion eingereicht, welche den gesamten Revisionsbedarf der Strafprozessordnung aufdecken soll. Das Vorgehen über die Motion wurde als sinnvoller erachtet, weshalb der Ständerat dem Antrag seiner Kommission folgte und der parlamentarischen Initiative keine Folge gab.

Vereinfachung des Abwesenheitsverfahrens (Pa.Iv. 13.427)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Im Sinne einer effizienten, rasch urteilenden und kostengünstigen Justiz soll bei Nichterscheinen der beschuldigten Person sofort eine Verhandlung in ihrer Abwesenheit durchgeführt und damit von einer zweiten Vorladung abgesehen werden können. Dies verlangte eine parlamentarische Initiative Schneider Schüttel (sp, FR), die von der nationalrätlichen Kommission angenommen worden war. Da der Ständerat sie jedoch ablehnte, hatte der Nationalrat erneut darüber zu befinden. In der Debatte unterlag dann eine Minderheit aus FDP und SVP, die keine punktuellen Änderungen der Strafprozessordnung unternehmen, sondern die Fragen im Rahmen einer umfassenden Revision des erst jungen Gesetzes erörtern wollte, mit 80 zu 100 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Nationalrat gab der parlamentarischen Initiative damit Folge.

Vereinfachung des Abwesenheitsverfahrens (Pa.Iv. 13.427)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)