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Im Januar 2018 nahm die RK-NR Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen zu ihrem Vorentwurf betreffend die strengere Regelung der Wiedergutmachung (Art. 53 StGB). Der Vorentwurf hatte zwei Umsetzungsvarianten umfasst. Eine Mehrheit der Vernehmlassenden sprach sich für die Variante der Kommissionsmehrheit aus, die eine Wiedergutmachung nur noch ermöglichen wollte, wenn als Strafe eine bedingte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse in Betracht kommt und die angeklagte Person die Tat gesteht. Eine Minderheit der RK-NR hatte die Möglichkeit der Wiedergutmachung gar nur noch bei einer bedingten Geldstrafe oder einer Busse vorsehen wollen.
Der Bundesrat begrüsste in seiner Stellungnahme eine Verschärfung von Art. 53 StGB und stellte sich ebenfalls hinter den Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Im Mai verabschiedete die Kommission daher einen dem Mehrheitsvorschlag entsprechenden Erlassentwurf. Die Neuerungen des StGB sollten demnach in gleicher Weise auch in das MStG aufgenommen werden. In das JStG sollte hingegen nur die neue Voraussetzung, wonach der Täter den Sachverhalt eingestanden haben muss, Eingang finden.
In der Herbstsession 2018 – und damit sechs Jahre, nachdem die Rechtskommissionen beider Räte der parlamentarischen Initiative Vischer (gp, ZH) Folge gegeben hatten – debattierte der Nationalrat als Erstrat über deren Umsetzung. Die Mehrheit der grossen Kammer unterstützte den Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Eine ausschliesslich aus Vertretern der SVP-Fraktion bestehende Minderheit argumentierte vergeblich, dass der Artikel 53 StGB nicht mehr zu retten sei und nicht revidiert, sondern ganz abgeschafft werden sollte. Sowohl deren Antrag auf Nichteintreten als auch der Antrag, stattdessen den Vorschlag der Kommissionsminderheit zu übernehmen, scheiterten klar. Im Ständerat regte sich in der Wintersession darauf indes kein Widerstand gegen den Vorschlag der Kommissionsmehrheit, womit er diskussionslos einstimmig angenommen wurde. In den Schlussabstimmungen hiessen der Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen und der Nationalrat mit 137 zu 54 Stimmen die Vorlage gut.

Strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht (Pa.Iv. 10.519)

Nachdem die Revision des Sanktionenrechts im Juni 2015 verabschiedet worden war, nahm die RK-NR im November selben Jahres die Arbeiten an der Revision des Artikels 53 StGB betreffend die Wiedergutmachung wieder auf. Im Oktober 2016 hiess die Kommission einen Vorentwurf mit zwei Umsetzungsvarianten – je eine der Mehrheit und der Minderheit der Kommission – gut, und schickte diesen in die Vernehmlassung. Um für ein Vernehmlassungsverfahren Zeit zu schaffen, hatte der Nationalrat die Frist für die Umsetzung der entsprechenden parlamentarischen Initiative Vischer (gp, ZH) in der Herbstsession 2016 um weitere zwei Jahre verlängert.

Strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht (Pa.Iv. 10.519)

Der Nationalrat verlängerte im Herbst 2014 auf die einstimmige Empfehlung seiner Rechtskommission hin die Frist für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Vischer (gp, ZH) um zwei Jahre. Die Initiative fordert strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht (Art. 53 StGB). Die Kommission begründete die Verlängerung damit, dass sie die Arbeit an der Initiative aussetzen wolle, bis die Revision des Sanktionenrechts abgeschlossen ist.

Strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht (Pa.Iv. 10.519)