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In der Wintersession 2019 gab der Nationalrat zwei parlamentarischen Initiativen zu einer wesentlichen Erhöhung der Strafrahmen keine Folge. Während Luzi Stamm (svp, AG) mit seiner Initiative (Pa.Iv. 18.435) die Maximaldauer der Freiheitsstrafe von 20 auf 60 Jahre verdreifachen wollte, forderte Andreas Glarner (svp, AG; Pa.Iv. 18.433), dass im Falle einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe eine bedingte Entlassung frühestens nach 30 verbüssten Jahren erfolgen könnte. Der Rat schloss sich mit der Ablehnung der beiden Initiativen dem Urteil seiner Kommissionsmehrheit (RK-NR) an, die es als nicht angebracht erachtet hatte, die Strafrahmen ohne Rücksicht auf das laufende Revisionsprojekt zur Strafrahmenharmonisierung anzupassen. Ausserdem hatte sie den Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate 18.3530 und 18.3531 zum Reformbedarf bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen abwarten wollen, um den Handlungsbedarf nachfolgend in einem grösseren Kontext beurteilen zu können.

Strafrahmen wesentlich erhöhen (Pa.Iv. 18.433 und 18.435)

Im Oktober 2019 stimmte die RK-SR mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung der Initiative ihrer Schwesterkommission zu, einen Straftatbestand «Stalking» zu kodifizieren. Sie teilte die Einschätzung ihrer Schwesterkommission, dass die explizite Verankerung der bundesgerichtlichen Rechtssprechung im Strafrecht von Vorteil sei und erhoffte sich die Schliessung allfälliger Strafbarkeitslücken.

StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen (Pa.Iv. 19.433)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Die Rechtskommissionen beider Räte gaben in der zweiten Jahreshälfte 2019 einer parlamentarischen Initiative Amherd (cvp, VS) Folge, um Cybergrooming, d.h. die sexuelle Belästigung von Minderjährigen im Internet, unter Strafe zu stellen. Die aktuelle Rechtslage sei nicht ausreichend, um das Grooming effektiv zu bekämpfen, konstatierte die Initiantin. Sie liess jedoch offen, ob ein spezifischer Tatbestand für Cybergrooming geschaffen oder bestehende Tatbestände ergänzt werden sollten. In jedem Fall forderte sie die Ausgestaltung des Tatbestands als Offizialdelikt, um die Minderjährigen bestmöglich zu schützen.

Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen (Pa.Iv. 18.434)

Die parlamentarische Initiative Grin (svp, VD) «Strassenverkehrsgesetz. Zurück zu verhältnismässigen Sanktionen» verlangt, dass der auf bestimmte Zeit entzogene Lernfahr- oder Führerausweis auch nach einer leichten bis mittelschweren Widerhandlung wiedererteilt werden kann, wenn die fehlbare Person eine Nachschulung absolviert hat. Die KVF-NR hatte der Initiative im Oktober 2018 Folge gegeben, die KVF-SR hatte ihr im April 2019 jedoch keine Zustimmung erteilt.
Nach erneuter Prüfung entschied die nationalrätliche Kommission im August 2019 wiederum auf Folge geben; wie schon beim ersten Entscheid stand für die Kommissionsmehrheit das Verhindern von Härtefällen im Vordergrund. Im September debattierte der Nationalrat über die parlamentarische Initiative. Für die Kommissionsminderheit begründete Nationalrat Hadorn (sp, SO) deren Antrag, keine Folge zu geben: Noch immer gebe es zu viele Getötete oder Schwerverletzte im Strassenverkehr, es gebe daher keinen Anlass, die Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit kurz nach der Einführung der Via sicura bereits wieder auszuhöhlen. In der grossen Kammer setzte sich die Haltung der Kommissionsmehrheit jedoch durch: Der parlamentarischen Initiative wurde mit 100 gegen 73 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) Folge gegeben.

Strassenverkehrsgesetz. Zurück zu verhältnismässigen Sanktionen

Zwischenzeitlich war das Anliegen der parlamentarischen Initiative der GPK-SR, wirksamere Strafbestimmungen zur Verfolgung der organisierten Kriminalität, vom Bundesrat in den Entwurf zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität aufgenommen worden. Der Ständerat verlängerte die Behandlungsfrist der Initiative in der Herbstsession 2019 daher um weitere zwei Jahre, um die Umsetzung der Forderung in der bundesrätlichen Vorlage abzuwarten.

Wirksamere Strafbestimmungen zur Verfolgung der organisierten Kriminalität (Pa.Iv. 14.401 und Mo. 15.3008)
Dossier: Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus / Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen organisierte Kriminalität

Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) für die staatliche Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen hatte die RK-NR vorgeschlagen, Art. 380a StGB dahingehend zu erweitern, dass der Staat für im geöffneten Straf- oder Massnahmenvollzug durch einen Rückfall verursachte Schäden haftet, und zwar unabhängig von einem unerlaubten Handeln oder Verschulden vonseiten des Staates (Kausalhaftung). In der Vernehmlassung fiel dieser Vorschlag jedoch durch: Bei 40 von 46 Vernehmlasserinnen und Vernehmlassern stiess der Vorentwurf auf uneingeschränkte Ablehnung; nur die BDP und der Schweizerische Gewerbeverband brachten ihre vorbehaltlose Unterstützung zum Ausdruck, während die CVP mit Vorbehalt zustimmte. Die Hauptkritik der Vernehmlassungsteilnehmenden bezog sich dabei nicht auf die Umsetzung, sondern auf das Anliegen an sich, da es das System der stufenweisen Wiedereingliederung von Gefangenen torpediere. Es wurde mithin befürchtet, die Regelung führe zu weniger gewährten Vollzugsöffnungen, zu mehr Gerichtsverfahren infolge Anfechtung der ablehnenden Entscheide sowie zu erhöhtem Platzbedarf und damit zu mehr Überbelegung in Strafanstalten. Einerseits würde so die Rückfallgefahr nicht gemindert und die öffentliche Sicherheit nicht erhöht. Andererseits wäre eine solche Regelung mit erheblichem Mehraufwand für die Kantone verbunden, in deren Zuständigkeit der Strafvollzug liegt. Nicht zuletzt darum lehnten alle 25 teilnehmenden Kantone den Entwurf einhellig ab. Für die Kommissionsmehrheit war dieses Ergebnis Grund genug, die parlamentarische Initiative nicht weiterzuverfolgen und dem Rat mit 15 zu 9 Stimmen deren Abschreibung zu beantragen. Eine Minderheit Rickli wollte die Umsetzung des Vorstosses dennoch weiterverfolgen und beantragte dementsprechend die Verlängerung der Behandlungsfrist. Es müsse endlich etwas dagegen getan werden, dass nie jemand die Verantwortung übernehme, wenn ein Täter während gelockerten Strafvollzugs oder bedingter Entlassung rückfällig werde, appellierte Andrea Martina Geissbühler (svp, BE) an das Nationalratsplenum; zur Sicherheit der Bevölkerung müssten Täter im Zweifel eingesperrt bleiben. Der Nationalrat gab diesem Minderheitsantrag in der Sommersession 2019 mit 101 zu 87 Stimmen bei einer Enthaltung statt, womit er die Behandlungsfrist bis zur Sommersession 2021 verlängerte. Neben der geschlossenen SVP-Fraktion stimmten auch grosse Teile der FDP-, CVP- und BDP-Fraktionen für die Fristverlängerung, während sich das links-grüne Lager abgesehen von der einen Enthaltung geschlossen dagegen stellte.

Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen (Pa.Iv. 13.430)

Da das Bundesamt für Justiz in der Zwischenzeit im Rahmen der Umsetzung der Motion 16.3002 bereits gesetzgeberische Arbeiten zur Vereinheitlichung des Strafvollzugs bei gefährlichen Tätern aufgenommen hatte, beantragte die RK-NR ihrem Rat im Frühling 2019, die Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative Rickli (svp, ZH) zur Verwahrung bei rückfälligen Tätern zu verlängern. Sie wollte zuerst die Umsetzung der Motion 16.3002 abwarten, bevor sie allenfalls selber gesetzgeberisch tätig werden wollte. In der Sommersession 2019 stimmte der Nationalrat der Fristverlängerung bis 2021 stillschweigend zu.

Verwahrung bei rückfälligen Tätern (Pa.Iv. 13.463)

Mittels parlamentarischer Initiative beabsichtigte SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH), die mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative eingeführte Härtefallklausel in Art. 66a Abs. 2 StGB aufzuheben. Seiner Ansicht nach verhindere diese «Täterschutzklausel» zu viele Landesverweisungen und widerspreche damit dem Ansinnen der Ausschaffungsinitiative und letztlich dem Volkswillen. Dies überzeugte die Mehrheit des Nationalrates jedoch nicht: Mit 105 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen – die befürwortenden Stimmen kamen aus der geschlossenen SVP-Fraktion sowie vereinzelt aus den Fraktionen der BDP und der CVP –, gab er der Initiative keine Folge. Die grosse Kammer schloss sich damit der Mehrheit ihrer Staatspolitischen Kommission an, die es im Lichte der abgelehnten Durchsetzungsinitiative für eine Missachtung des Volkswillens hielt, die Härtefallklausel wieder abzuschaffen; das Volk habe sich mit diesem Abstimmungsergebnis klar zur Härtefallklausel und zum Grundsatz der Verhältnismässigkeit bekannt.

Für eine konsequente Durchsetzung des Strafrechts. Streichung der Täterschutzklausel bei Landesverweisungen (Pa.Iv. 18.425)

In der Sommersession 2019 gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) keine Folge, mit der die Zürcher SVP-Nationalrätin die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten auf 16 Jahre erhöhen wollte. Mit 96 zu 83 Stimmen folgte der Rat dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit, die keinen Anlass sah, die im Rahmen der Umsetzung der Unverjährbarkeits-Initiative bereits geführte Debatte um die Altersgrenze erneut zu eröffnen.

Die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten auf 16 Jahre erhöhen (Pa.Iv. 17.510)

Gleichzeitig mit den Standesinitiativen 14.301 und 14.311 verlängerte der Ständerat in der Sommersession 2019 stillschweigend die Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative Jositsch (sp, ZH) für Mindeststrafen bei sexuellen Handlungen gegenüber Kindern unter 16 Jahren. Die geforderten Anpassungen am Besonderen Teil des Strafgesetzbuches sollen im Rahmen der hängigen Vorlage zur Strafrahmenharmonisierung geprüft werden.

Mindeststrafen bei sexuellen Handlungen gegenüber Kindern unter 16 Jahren (Pa.Iv. 16.408)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Im Rahmen der Beratung des Bundesgesetzes über den Schutz gewaltbetroffener Personen hatte die RK-NR bei der Bundesverwaltung ein «Aussprachepapier» in Auftrag gegeben, das die Frage der Kodifizierung eines Straftatbestands «Stalking» erörtern sollte. Nach Kenntnisnahme dieses Berichts sprach sich die Kommission im Mai 2019 mit 16 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Kommissionsinitiative aus, deren Ziel es war, die Tatbestände Drohung (Art. 180 StGB) und Nötigung (Art. 181 StGB) explizit um Verhaltensweisen wie Auflauern, mehrmaliges Belästigen oder Nachstellen zu ergänzen. Die Kommission entschied sich zu diesem Schritt, obwohl das Aussprachepapier ihr geraten hatte, «nicht allzu grosse Erwartungen in die Kodifizierung einer Stalking-Strafnorm» zu setzen; der Schutz der Opfer liesse sich dadurch «wohl nicht entscheidend verbessern», so das Resümee des Papiers. Als Vorteile einer solchen Anpassung des StGB waren im Bericht hingegen die Kodifizierung der bundesgerichtlichen Rechtssprechung sowie die Festschreibung, dass Stalking in seinem Gesamtzusammenhang und nicht nur in Form einzelner Delikte betrachtet werden muss, genannt worden.

StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen (Pa.Iv. 19.433)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Mit seiner im Juni 2018 eingereichten parlamentarischen Initiative «Strassenverkehrsgesetz. Zurück zu verhältnismässigen Sanktionen» schlug Jean-Pierre Grin (svp, VD) eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vor, welche die Aufhebung des temporären Führerausweisentzugs bei einmaligen leichten bis mittelschweren Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsordnung zugunsten einer verordneten Weiterbildungsmassnahme ermöglichen soll. Mitte Oktober 2018 gab die KVF-NR der Initiative Folge, die KVF-SR lehnte das Ansinnen im April 2019 jedoch ab.

Strassenverkehrsgesetz. Zurück zu verhältnismässigen Sanktionen

Anfang 2019 war die SiK-SR im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission einstimmig der Ansicht, die Schaffung einer Terrorismusstrafnorm über den Weg der parlamentarischen Initiative, wie es die FDP-Fraktion verlangt hatte, sei nicht zielführend. Vielmehr sollten entsprechende Anträge in der Detailberatung der bundesrätlichen Vorlage zur Umsetzung des Übereinkommens und Zusatzprotokolls des Europarates zur Verhütung des Terrorismus eingebracht werden. Der Ständerat folgte dem Antrag seiner Kommission in der Frühjahrssession 2019 stillschweigend und gab der parlamentarischen Initiative keine Folge.

Pa.Iv. FDP-Fraktion: Schaffung einer Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung

Eine parlamentarische Initiative Rickli (svp, ZH), eingereicht im November 2016, forderte, dass das Strafmass für Vergewaltigungen erhöht wird. Neu soll Vergewaltigung mit drei bis zehn Jahren Haft bestraft werden (bisher ein bis zehn Jahre) und in schweren Fällen mit mindestens fünf Jahren Haft (bisher drei Jahre). Die Mindeststrafe von drei Jahren sei nötig, um sicherzustellen, dass in jedem Fall eine unbedingte Haftstrafe gegen die Täter verhängt werde, so die Begründung Ricklis. Eine bedingte Haftstrafe sei keine angemessene Strafe für eine Vergewaltigung. Die RK-NR gab der Initiative im Februar 2018 Folge. Ihre Schwesterkommission zeigte sich im Januar 2019 mit diesem Entscheid allerdings nicht einverstanden, denn sie wollte das Strafmass im Zuge der Harmonisierung der Strafrahmen betrachten.

Erhöhung des Strafmasses bei Vergewaltigungen (Pa.Iv. 16.483)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Im Februar 2018 gab die Rechtskommission des Nationalrats den beiden gleichlautenden parlamentarischen Initiativen Guhl (bdp, AG; Pa.Iv. 16.496) und Romano (cvp, TI; Pa.Iv. 16.501) zur Anpassung des Strafmasses bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte Folge. Da man immer noch auf die Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen warte, sende sie mit der Annahme der Initiativen ein klares Signal, dass es an der Zeit sei zu handeln, erklärte sie.
Ein knappes Jahr später, als der Entwurf zur Strafrahmenharmonisierung vorlag, lehnte ihre Schwesterkommission die Initiativen ab, weil sie die geforderten Anpassungen im Rahmen ebendieser Vorlage vornehmen wollte.

Anpassung des Strafmasses bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Pa.Iv. 16.496 und 16.501)
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Zum siebten Mal verlängerte der Nationalrat Ende 2018 die Behandlungsfrist für die 2003 eingereichte parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI), die höhere Strafen bei sexuellen Handlungen mit Kindern fordert. Die RK-NR erklärte, die Umsetzung der Initiative im Rahmen der Beratung der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen zu prüfen, welche der Bundesrat im April 2018 zuhanden der Räte verabschiedet hatte.

Höheres Strafmass für sexuelle Handlungen mit Kindern (Pa.Iv. 03.424)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Um den Vorschlägen des Bundesrates zur Anpassung der Strafprozessordnung nicht vorzugreifen – diese sollten Anfang 2019 dem Parlament vorgelegt werden –, verlängerte der Nationalrat auf Antrag seiner Rechtskommission die Frist für die vier parlamentarischen Initiativen Poggia (mcg, GE; Pa.Iv. 12.463 und Pa.Iv. 12.492) und Jositsch (sp, ZH; Pa.Iv. 12.495 und Pa.Iv. 12.497) um weitere zwei Jahre bis zur Wintersession 2020.

Parlamentarische Initiativen zur Anpassung der Strafprozessordnung (Pa.Iv. 12.463, 12.492, 12.495 und 12.497)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Im Januar 2018 nahm die RK-NR Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen zu ihrem Vorentwurf betreffend die strengere Regelung der Wiedergutmachung (Art. 53 StGB). Der Vorentwurf hatte zwei Umsetzungsvarianten umfasst. Eine Mehrheit der Vernehmlassenden sprach sich für die Variante der Kommissionsmehrheit aus, die eine Wiedergutmachung nur noch ermöglichen wollte, wenn als Strafe eine bedingte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse in Betracht kommt und die angeklagte Person die Tat gesteht. Eine Minderheit der RK-NR hatte die Möglichkeit der Wiedergutmachung gar nur noch bei einer bedingten Geldstrafe oder einer Busse vorsehen wollen.
Der Bundesrat begrüsste in seiner Stellungnahme eine Verschärfung von Art. 53 StGB und stellte sich ebenfalls hinter den Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Im Mai verabschiedete die Kommission daher einen dem Mehrheitsvorschlag entsprechenden Erlassentwurf. Die Neuerungen des StGB sollten demnach in gleicher Weise auch in das MStG aufgenommen werden. In das JStG sollte hingegen nur die neue Voraussetzung, wonach der Täter den Sachverhalt eingestanden haben muss, Eingang finden.
In der Herbstsession 2018 – und damit sechs Jahre, nachdem die Rechtskommissionen beider Räte der parlamentarischen Initiative Vischer (gp, ZH) Folge gegeben hatten – debattierte der Nationalrat als Erstrat über deren Umsetzung. Die Mehrheit der grossen Kammer unterstützte den Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Eine ausschliesslich aus Vertretern der SVP-Fraktion bestehende Minderheit argumentierte vergeblich, dass der Artikel 53 StGB nicht mehr zu retten sei und nicht revidiert, sondern ganz abgeschafft werden sollte. Sowohl deren Antrag auf Nichteintreten als auch der Antrag, stattdessen den Vorschlag der Kommissionsminderheit zu übernehmen, scheiterten klar. Im Ständerat regte sich in der Wintersession darauf indes kein Widerstand gegen den Vorschlag der Kommissionsmehrheit, womit er diskussionslos einstimmig angenommen wurde. In den Schlussabstimmungen hiessen der Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen und der Nationalrat mit 137 zu 54 Stimmen die Vorlage gut.

Strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht (Pa.Iv. 10.519)

En septembre 2018, la conseillère nationale Lisa Mazzone (verts, GE) déposait une initiative parlementaire intitulée: «Article 116 LEtr. En finir avec le délit de solidarité». L'article 116 prévoit une peine privative de liberté d'un an ou plus, ou une peine pécuniaire pour les personnes qui facilitent l'entrée, la sortie ou le séjour illégal d'un-e étranger-e en Suisse. L'initiative parlementaire Mazzone demande à ce que l'assistance aux personnes étrangères ne soit pas punissable si les mobiles sont honorables. Elle se situe dans un contexte où le délit de solidarité à fait parler de lui dans les médias suisses. Une pétition en sa faveur a d'ailleurs été déposée à la chancellerie fédérale.
La CIP-CN a pris position en novembre 2019 contre l'initiative. Par 15 voix contre 8, elle estime que l'incitation au séjour illégal doit rester punissable, qu'importent les motifs invoqués. Elle place sa confiance dans le système judiciaire, estimant que les juges appliquent le principe de proportionnalité et renoncent à infliger des peines élevées si les personnes ont agi pour des motifs humanitaires. La majorité de la commission déclare en outre qu'il est très difficile de définir la notion de «motifs honorables». La minorité, elle, estime que le projet de Lisa Mazzone permettrait de faire la distinction entre le trafic d'êtres humains et l'assistance solidaire. Elle rappelle que plusieurs pays européens ne sanctionnent pas les personnes agissant pour des motifs humanitaires.
En décembre 2019, l'objet est repris par Katharina Prelicz-Huber (verts, ZH), Lisa Mazzone ayant été élue au Conseil des Etats.

Article 116 LEtr. En finir avec le délit de solidarité
Dossier: Kriminalisierung der Solidarität

Im Mai 2018 gab die RK-NR den Vorentwurf für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Rickli (svp, ZH) zur staatlichen Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen in die Vernehmlassung. Darin ist vorgesehen, Art. 380a StGB dahingehend anzupassen, dass unabhängig von einem Verschulden der Staatsangestellten eine Staatshaftung für Schäden besteht, die eine Person im geöffneten Straf- oder Massnahmenvollzug durch einen Rückfall verursacht hat. Die Vernehmlassung läuft bis Mitte September 2018.

Haftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen (Pa.Iv. 13.430)

Mit der Entscheidung über das weitere Vorgehen im Fall der parlamentarischen Initiative Leutenegger (fdp, ZH) zur Straflosigkeit von Whistleblowing wollte die RK-NR zuwarten, bis die privatrechtliche Regelung bekannt ist. Der Nationalrat verlängerte die Behandlungsfrist für die Initiative im Frühjahr 2018 daher um weitere zwei Jahre.

Whistleblowing straflos machen (Pa.Iv. 12.419)
Dossier: Whistleblowing

Auf Antrag seiner Rechtskommission beschloss der Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 mit 117 zu 70 Stimmen, einer parlamentarischen Initiative Quadri (lega, TI) keine Folge zu geben. Diese hatte zum Ziel, das Recht auf Notwehr auszuweiten, insbesondere bei Notwehrhandlungen gegen unbefugt in Wohnraum eindringende Dritte. Eine Mehrheit der RK-NR und des Nationalrates befürchteten, die vorgeschlagene Änderung werde zu vermehrten Missbräuchen des Notwehrrechts führen oder könne gar als Anreiz zur Selbstjustiz missverstanden werden. Eine Minderheit, bestehend aus der SVP-Fraktion sowie einigen Abweichlern aus den Fraktionen der CVP und der BDP, argumentierte vergeblich, dass ein Angriff in der eigenen Wohnung besonders traumatisch sei und daher einen speziellen Schutz rechtfertige.

Das Recht auf Notwehr verstärken (Pa.Iv. 16.476)

Mit einer parlamentarischen Initiative, eingereicht im März 2016, forderte Nationalrat Yves Nidegger (svp, GE), die Anpassung von Art. 261bis StGB, der unter anderem die Leugnung von Völkermord unter Strafe stellt. Die Nennung von Völkermord solle entweder gestrichen oder durch den Zusatz «Völkermord, der von einem zuständigen internationalen Gerichtshof anerkennt ist» präzisiert werden. Nidegger begründete seine Forderung mit dem Fall Perinçek, in dem der EGMR die Schweiz im Zusammenhang mit Art. 261bis StGB wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt hatte. Mit der vorgeschlagenen Anpassung sollen nicht mehr die Schweizer Gerichte entscheiden müssen, was als Völkermord gilt.
Die RK-NR gab der Initiative im Mai 2017 Folge. Einige Monate später sprach sich allerdings die RK-SR einstimmig gegen den Beschluss ihrer Schwesterkommission aus, weil sie befand, der EGMR sei in seinem Urteil nicht zum Schluss gekommen, dass die Kriminalisierung der Völkermordleugnung in Art. 261bis StGB als solche ein Problem darstelle, sondern dass die Bestimmung im konkreten Fall vom Bundesgericht falsch angewendet worden sei. Die RK-SR wollte den Artikel deshalb nicht grundsätzlich infrage stellen. Infolgedessen lenkte die Mehrheit der RK-NR auf die Position der ständerätlichen Kommission ein und beantragte ihrem Rat nun mit 15 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession 2018 seiner Kommissionsmehrheit und verwarf die Initiative mit 123 zu 67 Stimmen. Zu den Befürworterinnen und Befürwortern aus der SVP-Fraktion hatten sich nur gerade zwei Freisinnige gesellt.

Fall Perinçek gegen die Schweiz. Artikel 261bis StGB soll mit den Menschenrechten vereinbar sein (Pa.Iv. 16.421)

Bevor die SiK-NR einen Entscheid zur parlamentarischen Initiative der FDP-Fraktion mit der Forderung nach der Schaffung einer Terrorismusstrafnorm fällte, liess sie sich von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und von NDB-Direktor Markus Seiler über die laufenden Arbeiten von Bund und Kantonen in der Terrorismusbekämpfung informieren. Sie nahm zudem Kenntnis vom dritten TETRA-Bericht, vom Stand der Arbeiten zum Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus sowie von der Vernehmlassung zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Terrorismusbekämpfung und des entsprechenden Zusatzprotokolls. Dennoch erachtete die Kommissionsmehrheit den Handlungsbedarf im Sinne der parlamentarischen Initiative weiterhin als unbestritten. Gerade vor dem Hintergrund der jüngsten terroristischen Anschläge müsse der Druck auf den Bundesrat aufrechterhalten werden, argumentierte die Kommissionsmehrheit, weshalb sie den Vorstoss im Oktober 2017 zur Annahme beantragte. Für die Kommissionsminderheit überwog jedoch die Gefahr von Koordinationsproblemen und Doppelspurigkeiten mit der Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung des Terrorismus-Abkommens. Sie war der Ansicht, das Ziel der parlamentarischen Initiative könne schneller und besser durch Einbringung in die bundesrätliche Vorlage erreicht werden, weswegen sie für die Ablehnung der Initiative plädierte. Der Nationalrat folgte in der Frühjahrssession 2018 schliesslich seiner Kommissionsmehrheit und gab der parlamentarischen Initiative mit 126 zu 53 Stimmen Folge.

Pa.Iv. FDP-Fraktion: Schaffung einer Strafbestimmung zur Terrorismusbekämpfung

In der Herbstsession 2017 verlängerte der Ständerat die Frist für die parlamentarische Initiative betreffend die Strafbestimmungen zur Verfolgung der organisierten Kriminalität um zwei Jahre, wie es seine Rechtskommission beantragt hatte. Man wolle mit den eigenen, parlamentarischen Arbeiten nicht dem Vorschlag des Bundesrates vorgreifen, den dieser in Erfüllung der 2015 überwiesenen Motion 15.3008 zur Anpassung von Art. 260ter StGB vorlegen muss.

Wirksamere Strafbestimmungen zur Verfolgung der organisierten Kriminalität (Pa.Iv. 14.401 und Mo. 15.3008)
Dossier: Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus / Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen organisierte Kriminalität