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2015 monierte die GPK-SR, dass der Bundesrat bereits 2006 angemahnte Empfehlungen bezüglich Beizug externer Expertise und Beratung nur unzulänglich berücksichtigt habe. Eine eingehende Überprüfung habe zwar gezeigt, dass der Bundesrat Instrumente zur besseren Kontrolle geschaffen habe, dass aber nach wie vor kaum Transparenz vor allem im Bereich von Beratungsmandaten herrsche und dass die Gesamtkosten massiv angestiegen seien.
Mit zwei gleichlautenden, im Juni 2016 eingereichten Motionen nahmen Peter Föhn (svp, SZ) im Ständerat (Mo. 16.3489) und Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) im Nationalrat (Mo. 16.3399) den Ball auf. Das Wissen in der Bundesverwaltung sei zu sichern – so lautete der Titel der Motionen. Dadurch könne nämlich auf externe Beratung verzichtet werden. Der Bundesrat wird denn in den Vorstössen aufgefordert, externe Beratungsmandate in den kommenden fünf Jahren um 8 Prozent pro Jahr zu reduzieren und deren Kosten transparent und nach Departementen auszuweisen. Nicht nur die Kosten hätten nämlich in den letzten Jahren zugenommen – in den Begründungen war von Kosten in der Höhe von CHF 600 Mio. für das Jahr 2006 und CHF 916 Mio. für das Jahr 2014 die Rede –, sondern auch die Abhängigkeit von externen Beratern, insbesondere in den Bereichen Informatik, Kommunikation und politischer Expertise.
In seiner Antwort kritisierte der Bundesrat die Zahlen. Wenn Vor- und Hilfsleistungen (z.B. Übersetzungen, Revisionen, Kontrollerhebungen), die kein Wissen generierten und entsprechend nicht als Beratung anzusehen seien, subtrahiert würden, dann entsprächen die Kosten für Beratung und Auftragsforschung laut Staatsrechnung 2015 lediglich noch rund CHF 234 Mio. Dazu gehörten auch externe Studien, die zur Erfüllung von parlamentarischen Vorstössen nötig seien und die auch deshalb auf dem freien Markt nachgefragt würden, um Arbeitsspitzen in der Verwaltung zu brechen. Eine Reduktion um 8 Prozent würde die Verwaltung vor Probleme stellen.
Während der Ständerat die Motion in der Herbstsession 2016 mit 22 zu 15 Stimmen bei 5 Enthaltungen verwarf, wurde sie im Nationalrat mehr als ein Jahr später in der Wintersession 2017 angenommen. Die Argumente in der grossen Kammer unterschieden sich auch mehr als ein Jahr später kaum von denen in der kleinen. Die Linke kritisierte die Vorstösse mit dem Argument, dass man nicht Stellen in der Verwaltung einsparen und gleichzeitig mehr Leistung bzw. ein Verbot von Auslagerung fordern könne. Bundesrat Ueli Maurer wies auf das Scheitern des gleichen Vorstosses im Ständerat hin und machte darauf aufmerksam, dass die Zahlen nicht so hoch seien, wie in den Vorstössen behauptet werde. Zudem könne man nicht alles Wissen internalisieren, sondern müsse auch Frischluftzufuhr via freien Markt sichern. Schliesslich würden die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selber durch ihre Vorstösse die Kosten mitverursachen. Der magistrale Aufruf verhallte allerdings fast ungehört und die Motion Bigler wurde mit 106 zu 85 Stimmen (keine Enthaltungen) angenommen. Die geschlossenen FDP-, GLP- und SVP-Fraktionen standen den geschlossenen SP-, GP- und BDP-Fraktionen siegreich gegenüber. Auch die 24 Nein-Stimmen aus der CVP-Fraktion (2 Abweichler) konnten den Vorstoss nicht abwehren. Damit wird sich die kleine Kammer doch noch einmal mit der Materie auseinandersetzen müssen.

Beizug von externen Experten und Beratern

Nationalrätin Graf-Litscher (sp, TG) wies in ihrem Postulat für eine Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen darauf hin, dass Infrastrukturen wie Strom und Telekommunikation sehr essentiell für die Schweiz sind und Risiken wie Cyberangriffe, Naturkatastrophen sowie militärische und terroristische Angriffe auf die Infrastruktur grosse Auswirkungen auf das ganze Land haben würden. Sie forderte den Bundesrat dazu auf, darzustellen, wie eine mögliche Meldepflicht bei potenzieller Bedrohung aussehen könnte. Mithilfe einer systematischen Auswertung dieser Meldungen könnte so ein Frühwarn-, Beratungs- und Abwehrsystem aufgebaut werden, welches potenzielle Risiken verringert.
Bundesrat Maurer begrüsste diese Forderung und betonte die geforderte Systematik, die zur Prävention von Risiken führen könne. Durch den Austausch von Erfahrungen unter den Betreibern und den staatlichen Behörden könne das Sicherheitsdefizit der Schweiz in diesem Bereich verringert werden. In der Schweiz seien derzeit wichtige Infrastrukturen anfällig bezüglich diverser Gefahren. Der Nationalrat nahm das Postulat am 13. Dezember 2017 stillschweigend an.

Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen (Po. 17.3475)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen
Dossier: Cyber Defence

In der Wintersession beugte sich der Nationalrat über die vom Büro-NR vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, die dabei helfen sollen, mit der Entwicklung der parlamentsinternen Informations- und Dokumentationsangebote Schritt halten zu können. Der Bundesrat hatte in der Zwischenzeit eine Stellungnahme abgegeben und die Vorschläge des Büros erweitert. Unter anderem regte die Regierung an, dass auch die Grundlage für einen gegenseitigen Austausch zwischen Datenbanken der Bundesverwaltung und solchen des Parlaments bzw. der Parlamentsdienste geschaffen werden solle. Balthasar Glättli (gp, ZH) machte als Sprecher des Büros ein konkretes Beispiel: Persönliche Vorstösse, die aufgrund der Zweijahresfrist abgeschrieben werden, müssten in der Verwaltung mühsam von Hand aussortiert werden, da eine Verknüpfung von CURIA VISTA mit Listen aus der Verwaltung heute eigentlich nicht erlaubt sei. Die Vorschläge des Büros wurden mit den entsprechenden Ergänzungen des Bundesrats vom Nationalrat einstimmig mit 182 zu 0 Stimmen (Bundesgesetz über die Bundesversammlung) bzw. 181 zu 0 Stimmen (Verordnung zum Parlamentsgesetz) angenommen. Enthaltungen gab es in beiden Fällen keine.

Informations- und Dokumentationsangebote

Die im Frühjahr 2017 im Ständerat mit nur einer Stimme Differenz angenommene Motion Engler (cvp, GR) wurde in der Wintersession desselben Jahres auch im Nationalrat kritisch begutachtet. Mit der Annahme der Motion würde der Bundesrat damit beauftragt werden, einen Entwurf für die Verankerung einer ausserparlamentarischen Kommission für Sprachfragen im Sprachgesetz vorzulegen.
Eine Mehrheit der WBK-NR hatte bereits in ihrem Bericht vom Oktober die Vorlage mit 13 zu elf Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen und hielt auch während der nationalrätlichen Debatte an ihren Erläuterungen fest. Der Grundsatz der Motion stehe hierbei auch für die Kommissionsmehrheit nicht zur Diskussion: Die Verständigung zwischen den verschiedenen Schweizer Sprachgruppen sei essenziell für das Land und sei auch in der Vergangenheit durch verschiedentliche Massnahmen in der Sprachpolitik zur Förderung von Minderheiten und Minderheitssprachen zur Geltung gebracht worden. Ebendiese Massnahmen seien denn auch bereits gefestigte Garanten im Engagement der Schweiz zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Des Weiteren verfüge der Bundesrat bereits heute über diverse Möglichkeiten, Experten beizuziehen und sich bei Bedarf mit den betroffenen Kreisen zu koordinieren. Daher bestehe aus Sicht der Mehrheit der WBK-NR kein Bedarf für eine entsprechende Fachkommission.
Die Kommissionsminderheit betonte in ihrer Argumentation indes die integrative Funktion einer solchen Einrichtung, da im Sinne einer Minderheitensprache eben nicht nur die Landessprachen, sondern auch übrige Sprachen stetig unter Druck geraten würden. Natürlich seien sich die Befürworterinnen und Befürworter der Motion im Klaren darüber, dass in diesem Zusammenhang auch mit einigen Mehrkosten zu rechnen sei. Nationalrat Maire (sp, NE) betonte aber, dass hinsichtlich der zahlreichen Herausforderungen für die Schweiz durch die Mehrsprachigkeit und durch deren multikulturelle Aspekte diese Mehrkosten an Gewicht verlieren würden. Der Nationalrat sah sich aber von dieser Argumentation nicht überzeugt und stimmte dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 100 zu 80 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu, womit der Auftrag an den Bundesrat nicht zustande kam.

Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen

Entsprechend dem Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat in der Wintersession 2017 ein Postulat seiner Finanzkommission mit dem Auftrag an den Bundesrat, in einem Bericht den Vollzug der nichtzollrechtlichen Erlasse (NZE) durch die EZV zu analysieren. Konkret wurden Antworten auf die Fragen gefordert, welche Auswirkungen das Programm «DaziT» auf die NZE haben werde, welche NZE die EZV vollziehe und mit welchen anderen Stellen sie dafür zusammenarbeite, wie die Kompetenzen der Vollzugsorgane geregelt seien, wie die Kontrolltätigkeit der EZV gesteuert und deren Prioritäten gesetzt würden, ob die Erforderlich- und Wirksamkeit der NZE regelmässig überprüft würden, wie die Leistungserbringung der EZV gegen Gebühr sichergestellt werde und welchen personellen Aufwand der Vollzug der NZE verursache.

Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse durch die Eidgenössische Zollverwaltung. Wer steuert, wie werden die Prioritäten gesetzt? (Po. 17.3361)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

Die von der Motion Bigler (fdp, ZH) verlangte Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen stiess in der Wintersession 2017 im Ständerat auf taube Ohren. Die SPK-SR empfahl den Vorstoss mit 12 zu 1 Stimme zur Ablehnung. Sie sprach sich insbesondere gegen eine pauschale Reduktion aus, da es Fachgremien gebe, die explizit nicht in die Verwaltung integriert werden dürften – so etwa die Prüfungskommission für Humanmedizin oder die Elektrizitätskommission. Ausserparlamentarische Kommissionen erfüllten im Gegenteil eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung. Eine Reduktion würde nicht zwingend zu Einsparungen führen, obwohl die Zahl dieser Gremien freilich auf dem notwendigen Minimum gehalten werden müsse, was periodische Prüfungen nötig mache. Die kleine Kammer folgte dieser Argumentation und versenkte den Vorstoss.

Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen

Ende Oktober 2017 legte der Bundesrat den Bericht zur Erfüllung des Postulats Evaluation von Grossprojekten vor. Aufgrund einer ausführlichen Analyse von IT-Grossprojekten durch das Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität St. Gallen war ein Prüfraster entstanden, mit dem sich die Managementkomponenten und die Kontextfaktoren eines Projektes auf ihre Eignung untersuchen lassen. Dieses Prüfraster soll laut Bericht, in Zukunft die instrumentelle Basis für Assessments von IT-Grossprojekten darstellen. Diese Assessments sollen von unabhängigen Projektspezialistinnen und -spezialisten durchgeführt werden, die entsprechende Empfehlungen abgeben sollen. Damit soll in Zukunft verhindert werden, was die Universität St. Gallen in ihrer Analyse moniert hatte, dass nämlich einige Grossprojekte freigegeben worden seien, obschon wichtige Voraussetzungen hinsichtlich Management oder Kontext nicht gegeben gewesen seien. Das neue Raster und die vorgängige Prüfung soll bei Projekten mit einem Gesamtaufwand von mehr als CHF 5 Mio. obligatorisch sein.
Die 17 bisher auf dieser Basis durchgeführten Assessments hätten sich als zwar aufwändig – im Bericht war ein Zeitaufwand von 10 bis 20 Personentagen vermerkt –, aber auch als nützlich und zielführend erwiesen. Sie würden auch nicht als zusätzliche Kontrolle, sondern als strukturierter „Gesundheitscheck“ wahrgenommen.

Evaluation von Grossprojekten

Hermes 5 ist eine Projektführungsmethode, die seit 2013 in der gesamten Verwaltung des Bundes Anwendung findet. Mittels Postulat war der Bundesrat aufgefordert worden, eine Evaluation von Hermes 5 durchzuführen. Der Bericht zu dieser Evaluation wurde Ende Oktober 2017 vorgelegt. Der Bundesrat machte darin klar, dass Hermes lediglich eine Methode sei, die Projektabläufe kläre, nicht aber für einen Projekterfolg sorgen könne. Jedes Projekt sei einmalig und benötige spezifische Fähigkeiten der Projektleitenden. Die Methode für eine Projektabwicklung zu evaluieren sei deshalb schwierig, weil Projekterfolge oder -misserfolge nur schwer dieser Methodik zuzuordnen seien. Freilich zeigten die Assessments einzelner Grossprojekte, dass Hermes konsequent angewendet werde. Die Methode werde aufgrund von Rückmeldungen auch kontinuierlich angepasst und ergänzt. Eine Evaluation von Hermes erachte der Bundesrat deshalb als nicht zielführend. Die Ressourcen seien vielmehr in die Projektassessments zu investieren.

Evaluation von Hermes 5

Ein Postulat Semadeni (sp, GR), mit dem klangvollen Titel „Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben!“, erbittet vom Bundesrat einen Bericht, in welchem aufgezeigt werden soll, wie es rund zwanzig Jahre nach der Verankerung des Sprachenartikels in der Bundesverfassung um die Förderung der Minderheitensprachen in der Schweiz steht. Obwohl es ersichtliche Bemühungen zum Erhalt des Romanischen und Italienischen in der Schweiz gebe, stünden die Minderheitensprachen noch immer unter grossem Druck. Die Tatsachen, dass das Italienische auf ein angestammtes Sprachgebiet marginalisiert wird und das Romanische aufgrund vermehrter Gemeindefusionen und einer latenten Inakzeptanz des Rumantsch Grischun immer stärker an Boden verliert, können nicht ignoriert werden. Der offensichtliche Wandel hinsichtlich der demografischen Entwicklung in den alpinen Tälern sowie Verstädterungstendenzen und eine fortschreitende Globalisierung würfen nun auch die Frage auf, ob Bund, Kantone, Gemeinden sowie Sprachorganisationen in puncto Engagement den heutigen Entwicklungen genügend Rechnung tragen. Daher solle der Bericht die aktuelle Situation des Romanischen und Italienischen sowie adäquate Verbesserungen der Förderinstrumente aufzeigen.
Der Bundesrat seinerseits beantragte das Postulat zur Ablehnung. Alain Berset wies die Postulantin darauf hin, dass über die Situation der Minderheitensprachen in der Schweiz bereits im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Bericht erstattet werde. Die eingeforderten Punkte würden zudem bereits im Rahmen der Botschaft zur Förderung der Kultur 2016–2020 mit einer Reihe geplanter Erneuerungen aufgegriffen. Der Bundesrat sei sich durchaus über die themenspezifischen Herausforderungen im Klaren, jedoch sei hierbei auch zu bedenken, dass die Förderungssteuerung über eine Leistungsvereinbarung mit den Kantonen Graubünden und Tessin erfolge. Für die Periode 2017–2020 wird im Rahmen der Vereinbarungsausarbeitung auch eine Analyse der Situation sowie der bestehenden Massnahmen durchgeführt. Daher sei es in den Augen des Bundesrates noch zu früh, einen zusätzlichen Bericht über die Verbesserungsmöglichkeiten zu erstellen.
Die nationalrätliche Abstimmung zum Postulat während der Herbstsession 2017 sollte dem bundesrätlichen Votum aber nicht beipflichten: Die Vertreterinnen und Vertreter der grossen Kammer schlugen sich mit 126 zu 58 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die Seite der Postulantin und stimmten dem Vorstoss zu.

Allegra, Romanisch und Italienisch sollen leben! (Po. 15.4117)

Der Ständerat lehnte die Motion der FDP-Fraktion zur Steigerung der Produktivität und Wirksamkeit der Eidgenössischen Zollverwaltung und der Grenzwacht im Herbst 2017 stillschweigend ab. Die vorberatende SiK-SR hatte die Ablehnung ohne Gegenstimme beantragt, da die Forderungen grösstenteils durch die Umsetzung des Programms DaziT erfüllt würden, welches die grundlegende Umstrukturierung und Modernisierung der EZV zum Ziel hat.

Steigerung der Produktivität und Wirksamkeit der Eidgenössischen Zollverwaltung und der Grenzwacht (Mo. 15.3901)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Auch im Ständerat wurde die mit dem Programm DaziT angestrebte Modernisierung und Digitalisierung der EZV durchwegs positiv aufgenommen. Die Präsidentin der FK-SR, Anita Fetz (sp, BS), zeigte sich sogar ausgesprochen begeistert vom Programm und versicherte dem Bundesrat dafür „ein warmes Ja“ vonseiten der Kommission. Die Kantonskammer trat in der Herbstsession 2017 ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein, löste die Ausgabenbremse ohne Gegenstimme und nahm den Bundesbeschluss einstimmig an. Im Zuge dessen wurden zwei Motionen der FDP-Fraktion (10.3949 und 13.4142) sowie zwei weitere der WAK-NR abgeschrieben, da ihre Forderungen als erfüllt angesehen wurden.

Finanzierung des Programms DaziT (Modernisierung und Digitalisierung der EZV)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

Auch im Ständerat stiess das Projekt eines Rechenzentrums Campus in Frauenfeld auf keine Opposition. Sowohl die Lösung der Ausgabenbremse als auch die Gesamtabstimmung fanden einstimmige Unterstützung (jeweils 44:0 Stimmen). Finanzminister Ueli Maurer machte darauf aufmerksam, dass die Investitionen in die EDV wohl noch eine Weile ein Dauerbrenner im Parlament bleiben würden. Er wolle die Gelegenheit nutzen und darauf hinweisen, dass die EDV-Projekte des Bundes in der Regel sehr stabil seien. Das Ziel sei, dass der Bund im Jahr 2023 nur noch vier Rechenzentren betreibe. Das Rechenzentrum „Fundament“ befinde sich als geschütztes Zentrum der Armee im Alpenraum im Bau, das Rechenzentrum „Primus“ werde in Bern ausgebaut, ein weiteres militärisches Rechenzentrum mit dem Namen „Kastro“ werde mit der Armeebotschaft 2018 zum Beschluss unterbreitet. Das beim anstehenden Geschäft behandelte Rechenzentrum „Campus“, das in Frauenfeld gebaut werden soll, sei mit der Immobilienbotschaft der Armee bereits bewilligt worden. Da es sich um ein Schlüsselprojekt handle, werde das Parlament regelmässig informiert.

Rechenzentrum

Die Informations- und Dokumentationsangebote des Parlaments und der Parlamentsdienste werden dauernd weiterentwickelt. Zu nennen sind dabei etwa die Plattform CURIA VISTA, auf der sämtliche parlamentarische Beratungsgegenstände erfasst werden; ELAN und ELAS, mit denen die Ratsabstimmungen aufgezeichnet werden; die Dokumentation der Ratsdebatten via VERBALIX; Presseschauen, die mittels MEMO erzeugt werden können; eine Zusammenfassung von Fachartikeln via LIBERO oder der Zugang zu E-Papers via SESAME. Diese Angebote dienen Parlamentarierinnen und Parlamentariern als wichtige Informations- und Analysequellen. Die Parlamentsdienste können auf deren Basis Informationen und Dokumentationen für interessierte Nutzerinnen und Nutzer zusammenstellen. Die Kombination und Verknüpfung der einzelnen Angebote untereinander, aber auch mit anderen Datenbanken, eröffnet zahlreiche Möglichkeiten zu noch stärker ausgebauter Information. So wurde etwa mit CUBE ein neues System entwickelt, mit dem sich quantitative Analysen zur Tätigkeit des Parlaments erstellen lassen; oder mit dem System SOPRANO soll dereinst durch Abgleich von Presseartikeln und Parlamentstätigkeit ein eigentliches politisches Monitoring vorgenommen werden können.
Weil mit den neuen technologischen Entwicklungen einerseits auch schützenswerte Personendaten bedroht sein könnten und die Organe der Bundesversammlung andererseits die Entwicklungen selber mitsteuern können möchten, regte die Verwaltungsdelegation Änderungen im Parlamentsrecht und in der Parlamentsverordnung an. Diese Anregung wurde im November 2016 vom Büro-NR als parlamentarische Initiative formuliert, welcher die Schwesterkommission Anfang Februar 2017 zustimmte.
In einem Bericht legte das Büro-NR im August Vorschläge für entsprechende Gesetzesänderungen vor. Auswertungen von Persönlichkeitsprofilen sollen ermöglicht werden. Die Koordinationskonferenz soll zudem die Kompetenz erhalten, Umfang und Empfänger solcher Auswertungen festzulegen und so Entwicklungen zu begleiten und zu steuern.

Informations- und Dokumentationsangebote

In der Sommersession 2017 stiess das Programm DaziT zur Modernisierung und Digitalisierung der EZV im Nationalrat auf breite Zustimmung. Die FK-NR hatte sich mit dem Grossprojekt an zwei Sitzungen eingehend befasst und beantragte dem Rat einstimmig eine Änderung am Bundesbeschluss: Anstatt wie vom Bundesrat vorgesehen soll mit der Genehmigung des Bundesbeschlusses nicht die gesamte erste Kredittranche im Umfang von CHF 194,7 Mio., sondern nur ein erster Teil von CHF 71,7 Mio. durch das Parlament freigegeben werden. Die Freigabe der restlichen CHF 123 Mio. der ersten Tranche soll durch den Vorsteher des EFD erfolgen, wenn definierte Freigabekriterien erfüllt sind und eine unabhängige Drittstelle konsultiert worden ist. Die Tranchen zwei, drei und vier des insgesamt CHF 393 Mio. umfassenden Gesamtkredits sollen wie vom Bundesrat vorgeschlagen gehandhabt werden. Die grosse Kammer stimmte dem Eintreten und dem Lösen der Ausgabenbremse ohne Gegenstimme zu, hiess den Antrag ihrer Finanzkommission stillschweigend gut und nahm den Bundesbeschluss einstimmig an.

Finanzierung des Programms DaziT (Modernisierung und Digitalisierung der EZV)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)

Im Geschäftsbericht des Bundesrates gibt die Regierung seit 1996 jährlich Auskunft über ihre Geschäftsführung, die zudem mit den Jahres- und Legislaturzielen abgeglichen wird, um einen Soll-Ist-Vergleich und ein Controlling der Exekutive und der Verwaltung zu ermöglichen. Der Bericht 2016 beschrieb das erste Jahr der 50. Legislatur (2015-2019), die entlang von drei Leitlinien geplant worden war: Die nachhaltige Sicherung des Wohlstandes in der Schweiz, die Förderung des nationalen Zusammenhaltes und die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit sowie die Sorge um Sicherheit und das Handeln als verlässliche Partnerin in der Welt. Diese Leitlinien sollen mit unterschiedlichen Jahreszielen erreicht werden. Von den 16 für das Jahr 2016 geplanten Zielen waren lauf Bericht drei vollständig, vier überwiegend und neun teilweise erreicht worden. Zu den lediglich teilweise realisierten Zielen gehörten etwa die Erneuerung und Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU, die nachhaltige Energieversorgung oder die Reformen und nachhaltige Finanzierung der Sozialwerke.
In den Räten berichteten die verschiedenen Sprecher der Aufsichtskommissionen über ihre Eindrücke, die mehrheitlich positiv waren. Im Ständerat gab allerdings das Verhältnis zwischen der Verwaltung und der Finanzkommission zu reden. Ein Anlass für das laut Joachim Eder (fdp, ZG) „etwas gereizte" Verhältnis war wohl der Bericht der EFK kurz vor der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III, der gerügt hatte, dass die Folgen von Finanzerlassen nicht immer genügend abgeschätzt würden. Eder zitierte auch aus einer Rede von Bundeskanzler Thurnherr, die dieser unter dem Titel „Die Aufsicht aus der Sicht eines Beaufsichtigten, am Beispiel der Bundesverwaltung" vor der Schweizerischen Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften gehalten und darin vor zu viel Aufsicht gewarnte hatte. Eder wies darauf hin, dass nach Nachfrage beim Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, Michel Huissoud, die Kommunikation gut sei und man eine Empfehlung der EFK nicht als Befehl auffassen solle. Auch Bundesrätin Doris Leuthard kritisierte die „intensive Kommunikationstätigkeit, welche die Eidgenössische Finanzkontrolle ab und zu entfaltet, [als] nicht hilfreich", hob aber auch die gute Zusammenarbeit zwischen allen Amtsstellen hervor. Sie dankte für die positiven Berichte und zeigte sich insbesondere auch mit Blick auf andere Länder erfreut darüber, dass die Schweiz auf einem soliden, stabilen und sicheren Niveau funktioniere und sich stetig optimiere. Im Nationalrat lobte Leuthard die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative als gangbaren Weg, der die Beziehungen zur EU wieder etwas einfacher machen werde. Zudem wünscht sie sich, dass grundlegende Reformen im Gesundheitswesen angegangen werden. Die grosse Kammer nahm den Bericht stillschweigend zur Kenntnis und beide Räte gaben in der Sommersession Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Geschäftsführung.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2016
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesrats

Wie alle Jahre wieder legten die beiden Aussenpolitischen Kommissionen ihren Räten den Jahresbericht der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) zur Kenntnisnahme vor – und wie alle Jahre wieder kamen diese dem Anliegen stillschweigend nach. Die Grundanliegen der Schweizer Sektion zielen im Wesentlichen auf die Themenbereiche Kultur, Bildung, Gesundheit und Schutz der Menschenrechte und dienen als solide Grundlage für den internationalen Erfahrungsaustausch mit anderen Delegationen – so auch wieder im Jahr 2016. Der Bericht resümiert die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Delegation und gibt Erläuterungen zu den verschiedenen Tagungen und Konferenzen. Nebst diversen regionalen und nationalen Anlässen stand auch wieder der wichtigste Anlass der APF – die Jahrestagung – auf der internationalen Agenda. Vom 8. bis 12. Juli trafen sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier der unterschiedlichen Mitgliedsländer unter dem Motto „Gemeinsames Wachstum und verantwortungsbewusste Entwicklung: Bedingungen für Stabilität in der Welt und im französischsprachigen Raum“ auf Madagaskar und bemühten sich um die Sensibilisierung für ihre diversen Anliegen. Die Schweiz brachte sich indes mit vier wichtigen Anliegen ein, welche im Wesentlichen dem Schwerpunktthema des Menschenrechtsschutzes zuzuordnen sind: Prävention von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung, Abschaffung der Todesstrafe im frankophonen Raum, Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in der Schweiz und den Datenschutz und Schutz der Privatsphäre im frankophonen Raum. Gesamthaft betrachtet schliesst die Delegation ihren Bericht mit grosser Zufriedenheit über die zahlreichen erfolgreich lancierten Arbeiten und fühlt sich in ihren Bestrebungen, als ein unbestritten wichtiges Mitglied der Organisation wahrgenommen zu werden, bestätigt. Die Aufgabenfassung für das Jahr 2017 wird sich wiederum vermehrt der Zusammenarbeit zwischen Schweizer Bildungseinrichtungen und Hochschulagenturen der Frankophonie annehmen, aber auch eine Grundsatzdebatte zum Thema Migration aufgreifen.

Bericht über die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2016)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

Die erst kürzlich umgesetzte Revision des Vernehmlassungsverfahrens habe sich gut eingespielt und insgesamt bewährt, weshalb das Postulat Hausammann abzulehnen sei, begründete Walter Thurnherr die Position des Bundesrates in der Sommersession 2017 im Nationalrat. Markus Hausammann (svp, TG) fordert eine weitere Vereinfachung des Vernehmlassungsverfahrens, indem die wichtigsten Dokumente, insbesondere der Antwortbogen, vereinheitlicht und elektronisch verfügbar gemacht würden. Der administrative Aufwand für die Beantwortung einer Vernehmlassung sei nach wie vor immens. Man müsse sich mit unterschiedlichen Grundlagen (geltendes Recht, vorgeschlagene Gesetzesänderungen, Erläuterungen zum Gesetzesentwurf, Antwortformular) herumschlagen, die zudem in jedem Departement unterschiedlich gestaltet und an unterschiedlichen Orten abrufbar seien. In einigen Ämtern müsse die Antwort elektronisch, in anderen auf vorgedruckten Formularen postalisch eingereicht werden. Dass das Anliegen nicht aus der Luft gegriffen sei und im Gegensatz zur Antwort des Bundesrates noch vieles im Argen liege, zeige der Umstand, dass praktisch die ganze SPK-NR seinen Vorstoss mit unterzeichnet habe – so der Thurgauer weiter. Sein Anliegen wurde denn auch vom Nationalrat mit grosser Mehrheit unterstützt: 162 Stimmen überwogen die zwölf Gegenstimmen, die aus der FDP- (10) und der CVP-Fraktion (2) stammten (0 Enthaltungen), bei weitem.

Vereinfachung des Vernehmmlassungsverfahrens
Dossier: Vote électronique
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Eine Motion Reynard (sp, VS) wollte den Bundesrat mit einer Änderung der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV) beauftragen. Diese sollte dahingehend angepasst werden, dass die Einhaltung des Sprachengesetzes (SpG) durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung sichergestellt werden kann. Der Bundesrat könne im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zwar vorsehen, dass von der Bundesverwaltung unabhängige Organisationen und Personen, die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind, gewissen Bestimmungen des SpG entsprechen müssen, jedoch werde diese Möglichkeit noch zu selten genutzt. Handkehrum sei besonders bei vom Bund finanzierten Organisationen eine immer stärkere Verlagerung auf den englischsprachigen Korrespondenzweg festzustellen. Gerade im Kontext des anhaltenden Sprachenstreites berge dieser virulente Angriff auf die Nationalsprachen eine grosse Gefahr für den nationalen Zusammenhalt und die Wahrung der Landessprachen der Schweiz. Daher sollten Einzelpersonen im Austausch mit besagten Organisationen und Personen in mindestens einer der Amtssprachen kommunizieren können.
Der Bundesrat beantragte die Motion zur Ablehnung, auch wenn er in seiner Stellungnahme betonte, dass er in gewissen Belangen die Anliegen des Motionärs teile. Er verwies auf Art. 6 Abs. 1 SpG, welcher besagt, dass wer sich an besagte Organisationen wende, dies in einer Amtssprache nach eigener Wahl tun könne. Zudem sei zu bedenken, dass ein Grossteil dieser Organisationen relativ klein und nur regional bzw. lokal tätig ist – bei gleichzeitig sehr divergierenden Aufgaben und Funktionen. In diesem Sinne müsse die Möglichkeit einer spezifischen Interessenabwägung offen bleiben. Der Nationalrat kam bei seiner Abstimmung dem Antrag des Bundesrates nach und lehnte den Vorstoss mit 106 zu 78 Stimmen bei drei Enthaltungen ab.

Einhaltung des Sprachengesetzes durch Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung

Eine Motion Engler (cvp, GR) beauftragt den Bundesrat – im Rahmen der bevorstehenden Kulturbotschaft 2021–2024 – die mögliche Verankerung einer ausserparlamentarischen Kommission für Sprachfragen im Sprachengesetz als Entwurf vorzulegen. Die Kommission solle sich aus je drei Vertretern der vier Landessprachen sowie drei Vertretern von Minderheitensprachen zusammensetzen. Sie solle sich der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachregionen annehmen und den Bundesrat in sprachpolitischen Fragen der Bundesebene beraten.
Auch wenn die Sprachenpolitik grundsätzlich der kantonalen Aufgabenhoheit unterliege, falle dem Bund – im Sinne von Art. 70 Abs. 3 BV – gerade die Förderung ebendieser Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften zu. Die Landes- und Minderheitensprachen seien ein zentraler Bestandteil der Schweiz und ein identitätsstiftendes Merkmal dieser, was die grenzüberschreitende Verständigung der Kantone zu einem wichtigen gesellschaftlichen Faktor mache. Eine eigens für Sprachfragen gegründete Kommission könne somit das Verantwortungsbewusstsein des Bundesrates aufzeigen und Fingerspitzengefühl im Umgang mit unterschiedlichen Kantonalbedürfnissen fördern.
Der Bundesrat selbst beantragte die Ablehnung der Motion, da er zum einen bereits mit der Kulturbotschaft 2016–2020 eine Reihe von sprachpolitischen Massnahmen beschlossen habe, welche auch mit der folgenden Kulturbotschaft fortgeführt werden sollen. Zum anderen verwies er auf die Motion Bigler (fdp, ZH) (16.3967), welche die Anzahl der ausserparlamentarischen Kommissionen um ein Drittel reduzieren will und bereits im März dieses Jahres in der grossen Kammer angenommen worden war.
Die Abstimmung im Ständerat fiel äusserst knapp aus; mit 17 zu 16 Stimmen bei fünf Enthaltungen sprach sich die Ständekammer für die Annahme der Motion aus und überwies sie an den Nationalrat.

Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen

Das Parlament hatte im Rahmen des Immobilienprogramms des VBS im September 2016 den Bau des Rechenzentrums Campus in Frauenfeld bewilligt. Das Zentrum soll zu 45% durch das Verteidigungsdepartement und zu 55% zivil genutzt werden, weshalb sein Bau im Rahmen der Armeebotschaft beantragt worden war. Damit stand der Zustimmung des Rahmenkredits für Migration und Umzug der verschiedenen bestehenden, in Bern angesiedelten Rechenzentren eigentlich nichts im Weg. In der Tat wäre es kaum nachvollziehbar, wenn etwas gebaut, dann aber nicht bezogen wird. Allerdings werden voraussichtlich für die Ausstattung des Zentrums noch einige weitere Kredite gesprochen werden müssen, worauf Finanzminister Maurer in der Nationalratsdebatte im Mai 2017 hinwies. Das Rechenzentrum Campus soll einerseits das Funktionieren der Bundesverwaltung sicherstellen. Andererseits wird mit der Konzentration auf einen Standort eine Effizienzsteigerung angestrebt. Der Umzug wird zwischen 2016 und 2024 durchgeführt und soll CHF 81,8 Mio. kosten. Davon sind CHF 34,2 Mio. Eigenleistungen. Der Bundesrat beantragte einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 41,2 Mio. Die Kommission beantragte mit 22 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung die Bewilligung des Kredits. Die deutliche Haltung der Kommission spiegelte sich auch in der Gesamtabstimmung im Nationalrat wider. Einzig Franz Grüter (svp, LU) bezeichnet die budgetierten Kosten als „an der absolut obersten Grenze“. Die SVP stimme zwar zu, hoffe aber, dass es nicht zu einer Luxuslösung komme. Die Ausgabenbremse wurde mit 185 zu 0 Stimmen gelöst und der Entwurf mit 186 zu 0 Stimmen angenommen. Beide Male gab es keine Enthaltungen.

Rechenzentrum

Die FDP-Fraktion sähe zwecks erhöhter Sicherheit gerne die Produktivität und Wirksamkeit der Eidgenössischen Zollverwaltung und der Grenzwacht gesteigert. Umfassende Modernisierungsmassnahmen und ein risikoorientierter Personalbestand bei der Grenzwacht waren die zentralen Bestandteile der Forderung, der sie in einer Motion Ausdruck verliehen hatte. Die Wirksamkeit von Kontrollen beim Grenzübertritt hänge massgeblich von deren Anzahl und Zielgenauigkeit ab, weswegen gut ausgebildetes Personal, die richtigen technischen Hilfsmittel sowie eine unterstützende Infrastruktur unerlässlich seien, so die Begründung. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da er die Anliegen in der Botschaft zum Programm DaziT erfüllt sah. Davon unbeeindruckt stimmte der Nationalrat im Mai 2017 mit 132 zu 57 Stimmen bei einer Enthaltung für die Motion.

Steigerung der Produktivität und Wirksamkeit der Eidgenössischen Zollverwaltung und der Grenzwacht (Mo. 15.3901)
Dossier: Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (DaziT)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

In seinem Bericht zur Erfüllung des Postulats machte der Bundesrat darauf aufmerksam, dass Open Source Software, also im Gegensatz zu lizenzierter Software gratis zugängliche Produkte, in der Verwaltung nur sehr selten erstellt werde. Eigenentwicklungen würden nur bewilligt, wenn für eine Anwendung keine Software auf dem Markt beschafft werden könne. Zudem sei eigens für den Bund entwickelte Software in ihrem Anwendungsbereich sehr spezifisch und für Private in der Regel wohl nur begrenzt nutzbar.
Eine Umfrage innerhalb der Verwaltung habe gezeigt, dass kaum Bedarf oder Möglichkeit für Weitergabe von Software an Dritte bestehe. Konkrete Vorstellungen hierzu hätten lediglich das Bundesamt für Landestopographie und das Bundesamt für Meteorologie angemeldet. Zudem könne sich das Bundesgericht vorstellen, die teilweise selber entwickelte Software „OpenJustitia“ an kantonale Gerichte weiterzugeben.
Zu regeln wäre zudem – so der Bericht weiter – ob die unentgeltliche Weitergabe von Software eine wirtschaftliche Tätigkeit sei. In diesem Falle müsste deren Erstellung im öffentlichen Interesse liegen. Sei dies nicht der Fall, so könnte es sich bei der Weitergabe um eine Wettbewerbsverzerrung handeln, was gesetzlich geregelt werden müsste. Hier seien noch rechtliche Abklärungen nötig, die vom EFD und vom EJPD vorgenommen werden würden.

Open Source Software (Po. 14.4275)
Dossier: Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)

Mit ihrem Postulat hatte Edith Graf-Litscher (sp, TG) den Bundesrat aufgefordert aufzuzeigen, wo in dessen Open Source Strategie noch Handlungsbedarf bestehe. Der Bundesrat erörterte in seinem entsprechenden Bericht, dass die Gleichbehandlung von Open Source Software (OSS) mit Closed Source Software (CSS) – also lizenzierter Softwareprodukte – in der Bundesverwaltung mittlerweile selbstverständlich sei. Grundsätzlich würden bei Neubeschaffungen beide Arten von Produkten evaluiert. Beachtet werden müssten aber bei neuer Software nicht nur deren Anschaffungspreis, der in der Regel für OSS spreche, sondern auch die Kosten für Wartung und Erneuerung.
Eine Liste von OSS-Anwendungen werde nicht geführt, OSS werde aber vor allem im Serverumfeld und als Ergänzung zu Standardsoftware auf den Arbeitsplatzsystemen eingesetzt. Diverse Anwendungen würden auf der Plattform „Open eGov“ aufgeführt.
Der Bundesrat sehe momentan keinen Bedarf an einer separaten Open Source Strategie, weil auch die Bedürfnisse der einzelnen Verwaltungsbereiche sehr unterschiedlich seien. Eine Strategie könnte hier nur sehr oberflächlich sein. Es bestehe auch keine Notwendigkeit, OSS speziell zu fördern. Die bestehende, mittlerweile aber nicht mehr zeitgemässe Teilstrategie OSS könne vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) ausser Kraft gesetzt werden. Zudem – so der Bericht mit Verweis auf den Bericht zur Erfüllung des Postulats Glättli (gp, ZH) – werde abgeklärt, welche gesetzlichen Grundlagen erstellt werden müssen, damit OSS durch die Bundesverwaltung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden könne.

Open-Source-Strategie

Der Nationalrat diskutierte in der Frühjahrssession 2017 über die Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Zu reden gab allerdings ein Minderheitsantrag Keller (svp, NW). Die Teilrevision sah vor, dass die EFK selber entscheiden könne, wie sie über laufende Geschäfte informiert. Peter Keller beanstandete im Namen seiner achtköpfigen Minderheit, dass die EFK in letzter Zeit mit ihrer Kommunikation in die politische Debatte eingegriffen habe. Das gehe nicht an, weshalb die Minderheit das Festhalten einer zurückhaltenden Kommunikation seitens der Kontrollstelle fordere, wenn es um Geschäfte gehe, die sich noch in der parlamentarischen Beratung befänden oder über die in einer Volksabstimmung entschieden werde.
Keller deutete dabei die Information der EFK im Vorfeld der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III an: Wenige Tage vor der Abstimmung informierte die EFK, dass die Prognosen des Bundesrates hinsichtlich Folgekosten von Regulierungen nicht immer korrekt seien. Die Forderung der Minderheit vermochte allerdings nur die geschlossene SVP-Fraktion und 7 Mitglieder der FDP-Liberale Fraktion zu überzeugen. Die restlichen 112 stimmenden Nationalrätinnen und Nationalräte schlossen sich der Vorlage an, wie sie vom Ständerat überwiesen worden war. In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer den Entwurf dann mit 187 zu 0 Stimmen (keine Enthaltungen) gut.
Am Ende der Frühjahrssession gab es bei den Schlussabstimmungen weder im Nationalrat (195 zu 0 Stimmen; 2 Enthaltungen) noch im Ständerat (45 zu 0 Stimmen; keine Enthaltungen) Opposition gegen das revidierte Finanzkontrollgesetz.

Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes (BRG 16.064)

Unter der Schirmherrschaft des EDA und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren der Westschweiz und des Tessin (CIIP) fand vom 16.–26. März 2017 die Woche der französischen Sprache und der Frankophonie (SLFF) in Bern statt. Die Woche bildete den feierlichen Rahmen zum Internationalen Tag der Frankophonie am 20. März und wurde weltweit begangen, mit dem Ziel, die Vielfalt der Frankophonie aufzuzeigen. In der Schweiz beteiligten sich über 15 Städte im Rahmen von rund 100 Veranstaltungen am kulturellen und sozialen Brückenschlag zwischen Frankophonen und Frankophilen sowie jenen, die es noch werden wollten. Persönlichkeiten, denen dieser Brückenschlag bereits gelungen war und die sich besonders um die Frankophonie verdient gemacht hatten, erhielten zugleich in diesem Rahmen den jährlich verliehenen Preis der in der Schweiz akkreditierten französischsprachigen Botschafterinnen und Botschafter.

Woche der Frankophonie