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Mit einer Motion forderte Alex Farinelli (fdp, TI) im Frühling 2023, dass die Zusammenfassungen von Berichten der Bundesverwaltung und des Bundesrats jeweils in allen drei Amtssprachen zur Verfügung gestellt werden sollen. Nachdem der Bundesrat sich für Annahme der Motion ausgesprochen hatte, hiess auch der Nationalrat das Anliegen in der Herbstsession 2023 stillschweigend und diskussionslos gut.

Alle Berichte sollen zumindest eine Zusammenfassung in den drei Amtssprachen enthalten (Mo. 23.3592)

Ende Juni 2022 verabschiedete der Bundesrat die Eckwerte für ein neues Verhandlungsmandat mit der EU. Im Vorfeld wurde in der Öffentlichkeit die Hoffnung geäussert, dass die Verhandlungsgrundlage dieses Mal besser sei als jene beim gescheiterten institutionellen Rahmenabkommen. Die vom Bundesrat präsentierten Eckwerte sollen als Grundlage für weitere Gespräche und als Leitlinien für mögliche künftige Verhandlungen mit der EU dienen. Der Bundesrat definierte damit also jene Bereiche, die in einem künftigen Verhandlungsmandat abgedeckt werden sollten. Ergänzt wurden diese durch Oberziele allfälliger Verhandlungen und durch spezifische Ziele in einzelnen Bereichen. Zu den Oberzielen gehören unter anderem: Eine Stabilisierung des bilateralen Wegs und dessen für die Schweiz massgeschneiderte Entwicklung; hindernisfreie Binnenmarktbeteiligung in den Bereichen Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft, Strom, Lebensmittelsicherheit sowie in allen Kapiteln des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen; der Abschluss eines Stromabkommens, eines Abkommens im Bereich Lebensmittelsicherheit und eines Gesundheitsabkommens; die Zulassung der Schweiz zu EU-Programmen wie beispielsweise Horizon 2021-2027. Im Gegenzug zu diesen Zugeständnissen biete die Schweiz Hand zu institutionellen Lösungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei bestehenden und künftigen Binnenmarktabkommen. Zudem wolle die Schweiz sektoriell eingeschränkte staatliche Beihilferegelungen der EU übernehmen und die Verstetigung der Kohäsionszahlungen an die EU prüfen.
Der Bundesrat teilte in seiner Medienmitteilung mit, dass die betroffenen Bundesämter damit beauftragt worden seien, die noch offenen Punkte in Gesprächen mit der EU zu klären, unter anderem die Frage, wie die neuen Abkommen in das Verhandlungspaket integriert werden sollen. Er kündigte an, bis Ende Jahr die Verabschiedung des Verhandlungsmandats vorzubereiten, sofern die internen Arbeiten und die Gespräche mit der EU weiterhin gut verliefen.

Die Schweizer Öffentlichkeit reagierte unterschiedlich auf die Positionsbestimmung des Bundesrats. Während der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail Suisse auf viele ungelöste Probleme verwiesen und den präsentierten Kompromissen kritisch gegenüber standen, betonte der Arbeitgeberverband, dass die «allermeisten offenen Punkte» bei den flankierenden Massnahmen gelöst werden konnten. Die Eckpunkte stiessen auch bei den Parteien nicht auf uneingeschränkte Gegenliebe. FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) bezeichnete die Eckwerte vor der Verabschiedung des Verhandlungsmandats als unnötigen Zwischenschritt, der nur dazu diene, «alle ruhigzustellen». Die SVP monierte laut «La Liberté», dass der Bundesrat mit diesen Eckwerten die Souveränität des Landes opfern wolle. SVP-Aussenpolitiker Franz Grüter (svp, LU) kritisierte, dass die heiklen Punkte wie die dynamische Rechtsübernahme oder die Streitbeilegung mit dem EuGH als Entscheidungsinstanz die gleichen wie beim institutionellen Rahmenabkommen seien. Ebenfalls unzufrieden, wenngleich aus anderen Gründen, waren die Grünen. Sie warfen dem Bundesrat vor, die Verhandlungen mit der EU bis nach den nationalen Wahlen im Herbst 2023 zu verzögern. Sibel Arslan (basta, BS) sprach dem Bundesrat den politischen Willen und den Mut zu Verhandlungen ab. Auch SP-Nationalrat Eric Nussbaumer (sp, BL) störte sich in der «Republik» an dieser Verlangsamung der Gespräche, denn damit sei nichts zu gewinnen. Ähnliches vernehme man auch aus Brüssel, berichtete die NZZ. Der Sprecher der Europäischen Kommission gab zu Protokoll, dass man die Ankündigung des Bundesrates zur Kenntnis nehme und bereit sei, die laufenden Sondierungsgespräche fortzusetzen. Das übergeordnete Ziel für die EU sei es, eine systemische Lösung für alle strukturellen Fragen in den verschiedenen Abkommen zu finden. Für die EU sei jedoch ein «glaubwürdiger Zeitplan» wichtig, man wolle die Verhandlungen noch während der Amtszeit der derzeitigen Kommission zu Ende führen. Auch die Gewerkschaften, deren Vorbehalte gegen das institutionelle Rahmenabkommen mitverantwortlich für dessen Scheitern gewesen waren, äusserten sich zu den Eckwerten des Bundesrates. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard (sp, VD) warf Bundesrat Cassis vor, schönfärberisch über die Fortschritte im EU-Dossier zu kommunizieren. Seiner Meinung nach nehme man in den Gesprächen mit der EU kaum etwas von diesen vermeldeten Fortschritten wahr, da sich die EU-Kommission auf ihre Positionen aus den Verhandlungen zum Rahmenabkommen berufe. Der SGB befürchtete nicht nur die Schwächung des Schweizer Lohnschutzes, sondern auch Forderungen der EU in weiteren Bereichen wie der Spesenregelung oder bei der Liberalisierung des Service public. Pierre-Yves Maillard nannte das Schienennetz oder den Strommarkt als Beispiele, bei denen man hart bleiben müsse. Er bezeichnete die Gefahr eines erneuten Scheiterns der Verhandlungen angesichts der derzeitigen Ausgangslage als «gross».

EU-Verhandlungsmandat
Dossier: Entwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU nach dem Scheitern des Rahmenabkommens

Die Standesinitiative aus dem Kanton Zürich für die Einführung einer wirksamen Kerosinsteuer erfuhr im Ständerat im Sommer 2023 eine Absage. Mit 20 zu 10 Stimmen bei 6 Enthaltungen sprach sich die kleine Kammer dagegen aus, dass sich der Bundesrat auf EU-Ebene für eine Kerosinsteuer einsetzt. Kommissionssprecher Daniel Fässler (mitte, AI) erklärte, dass die Initiative etwas verlange, was die Schweiz nicht umsetzen könne, da sie nicht Teil der EU ist und seit 1944 ein internationales Abkommen bestehe, wonach Steuern auf internationalen Flügen untersagt seien. Über Regulierungen des Flugverkehrs im Sinne der Klimapolitik könne stattdessen im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes diskutiert werden. Minderheitssprecherin Lisa Mazzone (gp, GE) argumentierte vergebens zugunsten der Initiative. Sie kritisierte, dass sämtliche fossilen Energieträger mit Ausnahme des Kerosins einer Besteuerung unterlägen, was einer indirekten Subventionierung der Flugbranche durch die Allgemeinheit gleichkomme. Die Initiative könne einen besseren Rahmen für eine effektive Klimapolitik schaffen. Zudem habe es die Schweiz in anderen Bereichen auch geschafft, ihre Interessen ohne Mitgliedschaft in der EU einzubringen, argumentierte die Genferin.

Einführung einer wirksamen Kerosinsteuer (St. Iv. ZH. 22.306)

Im Rahmen der Botschaft zu den Motionen und Postulaten der gesetzgebenden Räte im Jahre 2022 schrieben National- und Ständerat in der Sommersession 2023 die Motion Christoph Eymann (ldp, BS) betreffend die frühe Sprachförderung als Basis für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme ab. Der Bundesrat hatte im Sommer 2022 den entsprechenden Bericht «Frühe Sprachförderung in der Schweiz» veröffentlicht.

Frühe Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt als Voraussetzung für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme (Mo. 18.3834)
Dossier: Frühe Kindheit

Im Sommer 2023 schrieben National- und Ständerat im Rahmen der Botschaft über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 eine Motion der KVF-NR zur Ausnahme des Modellflugs von der EU-Drohnenregelung ab. Der Bundesrat hatte das Anliegen mit der Totalrevision der «Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien» umgesetzt. Die entsprechenden Bestimmungen waren am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Ausnahme des Modellflugs von der EU-Drohnenregelung (Mo. 20.3916)
Dossier: Drohnen und die Sicherheit im Luftraum

Mit 97 zu 88 Stimmen bei 5 Enthaltungen lehnte es der Nationalrat in der Sommersession 2023 ab, die Einführung der «neuen Gendersprache» an den eidgenössischen Hochschulen und Forschungsanstalten zu verbieten. Die entsprechende parlamentarische Initiative von Therese Schläpfer (svp, ZH) fand nur bei der geschlossenen SVP-Fraktion sowie jeweils bei einer Mehrheit der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion Gehör. Im Rat torpedierten Initiantin Schläpfer und WBK-NR-Minderheitssprecherin Verena Herzog (svp, TG) die Gendersternchen und die komplizierten Sprachvorschriften an den Hochschulen. Letztere sollten sich stattdessen besser an dem Sprachleitfaden der Bundeskanzlei orientieren. Marianne Binder-Keller (mitte, AG) warf daraufhin die Frage in den Raum, ob die Lehranstalten nicht selber in der Lage seien, diese Angelegenheit eigenständig zu klären. Hier hakte auch Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (fdp, BE) ein, der im Namen der Kommission den Handlungsbedarf zwar nicht grundsätzlich negierte, die Herangehensweise jedoch kritisierte. Eine Regelung zum Umgang mit Gendersprache sollte über alle Hochschulen hinweg gemeinsam getroffen werden und nicht nur im Bereich der ETH und EPFL, wo der Bund die Trägerschaft innehat. Bundesrat Guy Parmelin sei deshalb von der Kommission gebeten worden, sich für eine koordinierte, eigenständige Regelung unter den Hochschulen einzusetzen. Wie Kommissionssprecher Emmanuel Amoos (sp, VS) zudem erläuterte, wolle Bildungsminister Parmelin die Fragen an der Konferenz der Schweizer Hochschulen im November 2023 thematisieren. Eine Mehrheit zeigte sich damit zufrieden und die Initiative war erledigt.

Kein Gendern an den Hochschulen und Forschungsanstalten des Bundes (Pa. Iv. 22.475)

In Form einer Motion verlangte Lukas Reimann (svp, SG) in der Sommersession 2022, dass in Parlamentsdebatten neu auch Schweizerdeutsch gesprochen werden kann. Für ihn sei Schweizerdeutsch nicht nur die Muttersprache der Deutschschweizer Bevölkerung, sondern auch ein Teil der Schweizer Identität. Deswegen würde sein Anliegen eine den Bürgerinnen und Bürgern nähere Politik ermöglichen. Zudem gäbe es bereits kantonale Parlamente, welche dies erlauben würden, argumentierte der St. Galler. In der Folge löcherten verschiedene lateinischsprachige Ratsmitglieder Reimann mit Fragen, was im Saal für einige Heiterkeit sorgte: So wollte etwa Ada Marra (sp, VD) wissen, weshalb die Romands Schweizerdeutsch lernen sollten, die Deutschschweizer aber nicht Französisch. Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (mitte, VS) verdeutlichte mit dem Walliserdeutschen Gedicht «Abusitz», das es sogar für Deutschschweizer Personen, die nicht mit dem Walliser Dialekt vertraut sind, schwierig wäre, Voten in Dialektsprache zu verstehen. So werde beispielsweise eben auch im Walliser Kantonsparlament Französisch und Hochdeutsch gesprochen. Thomas Aeschi (svp, ZG) begründete seinen Minderheitsantrag zur Annahme der Motion damit, dass neue Spracherkennungssoftware mittlerweile sehr gut Schweizerdeutsch erkenne und ins Hochdeutsche übersetzen könne, womit das Anliegen durchaus umsetzbar wäre. Mit 164 zu 20 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) lehnte der Nationalrat den Vorstoss ab, die 20 Stimmen für die Vorlage stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Sprachenvielfalt der Schweiz stärken - auch im Nationalrat (Mo. 22.4464)

Die Einführung der «neuen Gendersprache» sei bei den vom Bund geführten und finanzierten Hochschulen ETH und EPFL sowie in den Bundes-Forschungsanstalten zu verbieten. Das forderte Therese Schläpfer (svp, ZH) mit einer im September 2022 eingereichten parlamentarischen Initiative. Gendern gehöre nicht zur Ausbildung auf dem technischen Gebiet, verwirre die Studierenden, lenke diese von den eigentlichen Aufgaben ab und behindere den Austausch mit anderen Hochschulen im deutschsprachigen Raum, so die Zürcherin. Das generische Maskulin sei zudem, wie das generische Feminin für die Mehrzahl, eine Eigenheit der deutschen Sprache. Im April 2023 beschäftigte sich die WBK-NR mit der Initiative und beantragte ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Die Mehrheit begrüsste die sachgerechte, klare, bürgerfreundliche und geschlechtergerechte Sprache der Bundesbehörden und technischen Hochschulen, wie sie im Sprachengesetz festgehalten ist. Die Kommission bat indes Bildungsminister Guy Parmelin schriftlich, sich für «eine einheitliche Anwendung einer inklusiven Sprache im Schweizerischen Hochschulbereich einzusetzen». Eine Minderheit war hingegen der Ansicht, Gendern würde die Texte komplizierter machen und zu Diskriminierungen führen, weshalb der Initiative Folge zu geben sei.

Kein Gendern an den Hochschulen und Forschungsanstalten des Bundes (Pa. Iv. 22.475)

Mit einer Standesinitiative forderte der Kanton Zürich im April 2022 die Einführung einer wirksamen Kerosinsteuer. Der Bundesrat sollte mit der Initiative aufgefordert werden, sich auf EU-Ebene für eine Steuer auf Flugtreibstoffe einzusetzen, welche eine Lenkungswirkung erzielt und sowohl für nationale als auch für internationale Flüge gelten soll. Dank der Lenkungswirkung erhoffte sich der Kanton eine wirksame Massnahme zur Erreichung der Pariser Klimaziele.
Die UREK-SR beschäftigte sich im März 2023 mit der Initiative und beantragte mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ihr keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit war der Meinung, dass eine Kerosinsteuer auf globaler statt nur auf europäischer Ebene anzustreben sei, und bevorzugte schneller realisierbare Massnahmen für den Klimaschutz in der Flugbranche – beispielsweise eine obligatorische Beimischquote von erneuerbaren Treibstoffen bei Flugzeugen, welche im Rahmen der laufenden Revision des CO2-Gesetzes diskutiert werde.

Einführung einer wirksamen Kerosinsteuer (St. Iv. ZH. 22.306)

Unbestritten war im Nationalrat im März 2023 ein Postulat von Katja Christ (glp, BS) zur Erstellung eines Berichts zur Entwicklung und Regulierung von zivilen Drohnen in der Schweiz. Stillschweigend hiess die grosse Kammer das Postulat gut, welches auch schon vom Bundesrat unterstützt worden war. Die Postulantin erhofft sich vom Bericht eine Übersicht über bereits bestehende und mögliche neue Regulierungen für eine sichere und effiziente Integration der zivilen Drohnen in das Luftfahrtsystem. Der Bundesrat soll dabei an einen Bericht des BAZL aus dem Jahr 2016 anknüpfen und die neusten Entwicklungen – etwa die Anwendung der EU-Regulierungen im sogenannten U-Space (Infrastruktur für das Drohnenverkehrsmanagement bei Skyguide) – aufnehmen.

Entwicklung und Regulierung von zivilen Drohnen in der Schweiz (Po. 22.4580)
Dossier: Drohnen und die Sicherheit im Luftraum

Mit dem Beschluss zur Totalrevision der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien übernahm die Schweiz im November 2022 unter anderem die europäischen Vorschriften für Drohnen. Je nach Kategorie der Drohne (offen, speziell, zulassungspflichtig) galten ab Jahresbeginn 2023 neue Regeln. So mussten beispielsweise bereits einfache Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm (Kategorie offen) neu registriert werden und das Mindestalter für Pilotinnen und Piloten wurde bei 12 Jahren angesetzt. Die Verordnung beinhaltete ebenfalls Regelungen für unbemannte Luftfahrzeuge wie Drachen, Ballone oder Modellflugzeuge sowie für bemannte Luftfahrzeuge wie Hängegleiter oder Fallschirme.

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

Im Dezember 2022 publizierte das BAZL einen Bericht über nachhaltige Flugtreibstoffe. Festgelegt worden war die Erarbeitung eines solchen Berichts im Aktionsplan 2021-2023 der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030». Dieser solle gemäss BAZL zudem auch als Grundlagendokument für die Revision des CO2-Gesetzes nach 2024 dienen, in welcher auch die Emissionen des Flugverkehrs diskutiert würden. Wie das BAZL im Bericht darlegte, machten die Treibhausgase, die im Schweizer Flugsektor ausgestossen werden, 11 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der Schweiz aus.
Im Fokus des Berichts standen nachhaltige Flugtreibstoffe: Während Treibstoffe aus biogenen Abfallprodukten aufgrund der beschränkten Verfügbarkeit der zugrundeliegenden Rohstoffe limitiert seien, liege in den synthetisch hergestellten nachhaltigen Flugtreibstoffen grosses Potenzial – diese befänden sich aber derzeit noch in der Entwicklung. Um als nachhaltig zu gelten, müssen diese aus erneuerbaren Quellen, also entweder über Strom (Power-to-Liquid) oder über Sonnenenergie (Sun-to-Liquid), gewonnen werden. Bei beiden Verfahren stellten sich derzeit noch Fragen bezüglich des Wirkungsgrads und der Kosten; die vorgesehene Hochskalierung solle die Wirtschaftlichkeit dieser Produkte jedoch entscheidend verbessern können.
Der Bericht erwähnte auch NET und batterie- und wasserstoffbetriebene Flugzeuge, diese spielten bei der Reduktion der Emissionen aber nur eine Nebenrolle: NET sollen gemäss eines bundesrätlichen Berichts die direkte Reduktion von fossilen Emissionen ergänzen und diese nicht ersetzen. Emissionseinsparungen mit batterie-elektrischen oder wasserstoffbetriebenen Luftfahrzeugen wiederum könnten erst in einigen Jahrzehnten erzielt werden, da erst die «Herausforderungen beim Speichern von ausreichend Energie an Bord überwunden und Fragen zur Klimawirkung dieser Technologien beantwortet werden» müssten.
Abschliessend formulierte das BAZL drei Ziele im Hinblick auf die Entwicklung und den Einsatz von nachhaltigen Flugtreibstoffen. Erstens soll deren Potenzial bei der Reduktion der Klimawirkung der Luftfahrt ausgeschöpft werden, zweitens soll der Ausbau von entsprechenden Produktionspfaden unterstützt werden und drittens sollen die Rahmenbedingungen für den Einsatz von nachhaltigen Flugtreibstoffen verbessert werden.

Bericht des BAZL zur Förderung der Entwicklung und des Einsatzes von nachhaltigen Flugtreibstoffen (2022)

Mit einer Motion hatte Benjamin Roduit (mitte, VS) im Frühling 2021 verlangt, dass die Regeln der französischen Sprache in allen Dokumenten der Bundesverwaltung eingehalten werde, statt dass diese im Zuge einer inklusiven oder geschlechtergerechten Sprache aufgegeben werde. Nachdem der Nationalrat das Anliegen in der Sommersession 2022 angenommen hatte, befand der Ständerat in der Wintersession 2022 darüber. Kommissionssprecherin Lisa Mazzone (gp, GE) erklärte, dass sich die SPK-SR mit 5 zu 1 Stimme (bei 5 Enthaltungen) gegen die Vorlage ausgesprochen habe, da es bereits entsprechende Weisungen von der Bundeskanzlei gebe. So werde etwa in einem Dokument explizit erwähnt, dass alternative Schreibweisen, wie etwa die Verwendung des Gendersternchens, nicht gestattet seien. Ausserdem komme die Bundeskanzlei ihrer Prüffunktion nach, etwa indem sie das Amtliche Bulletin vor der Veröffentlichung diesbezüglich kontrolliere. Da es keinen Gegenantrag gab, lehnte der Ständerat die Motion in der Folge stillschweigend ab.

Die Beachtung der Regeln der französischen Sprache ist wichtiger als Ideologie (Mo. 21.3143)

Wie bereits zuvor der Nationalrat sprach sich in der Wintersession 2022 auch der Ständerat für die Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen aus. Stillschweigend nahm der Zweitrat die Motion der WBK-NR an.

Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der Gebärdensprachen (Mo. 22.3373)

In Form eines Postulats forderte Greta Gysin (gp, TI) den Bundesrat dazu auf, in einem Bericht aufzuzeigen, ob die sprachlichen Minderheiten in den Führungspositionen der Swisscom, SBB und Post untervertreten sind. Darauf aufbauend sollte der Bundesrat Weisungen für die Einhaltung der sprachlichen Vertretung aller vier Landessprachen bei den höchsten Kadern und der Konzernleitung in den bundesnahen Betrieben erlassen.
In der Herbstsession 2022 befasste sich der Nationalrat mit dem Anliegen. Die Tessinerin warb für ihren Vorstoss damit, dass die angemessene Vertretung aller vier Landessprachen gerade in diesen öffentlich-rechtlichen Betrieben von grosser Bedeutung sei, da sie alle sprachregionalen Interessen berücksichtigen müssten. Der Bundesrat habe zwar Verständnis für das Anliegen und nehme die Vertretung der Landessprachen in Führungspositionen ernst. Diese Forderungen gingen aber zu weit, begründete Ueli Maurer im Nationalrat den Antrag der Regierung, das Postulat abzulehnen. Mit 107 zu 77 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat gegen den Vorstoss aus; die befürwortenden Stimmen stammten von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie von einzelnen Mitgliedern der SVP-, der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktionen.

Bundesnahe Betriebe. Für eine angemessene Vertretung der vier Landessprachen in der Konzernleitung und bei den höheren Kadern (Po. 20.4384)

Im Sommer und Herbst 2022 erreichte die mediale Berichterstattung rund um die Swiss und deren Personal einen Höhepunkt. Währenddem die Schweizer Flugbranche im Vergleich zu anderen Ländern die Sommerferien 2022 und die nach der Covid-19-Krise wieder stark gestiegene Nachfrage nach Flugreisen relativ gut meistern konnte, wurde im August publik, dass ein Vorschlag der Swiss für einen neuen GAV für die Pilotinnen und Piloten von der Gewerkschaft Aeropers zurückgewiesen wurde. Der alte Vertrag war bereits im Frühling 2022 ausgelaufen und konnte seither nicht erneuert werden. Während gemäss Swiss-Geschäftsleitungsmitglied Oliver Buchhofer der vorgeschlagene GAV ein Kompromiss gewesen wäre, der auch die Interessen von Aeropers widerspiegelt hätte und «für die kommenden vier Jahre vertragliche Stabilität in einem sehr volatilen Airline-Umfeld geboten» hätte, forderte Aeropers, dass die Pilotinnen und Piloten stärker vom wieder stabiler gewordenen Geschäftsumfeld profitieren können. Wie die NZZ berichtete, habe der GAV unter anderem gar Einbussen bei der variablen Vergütung der Pilotinnen und Piloten vorgesehen. In der Folge lehnten über 80 Prozent der Aeropers-Mitglieder den GAV ab.
Während die Verhandlungen über den GAV weiter liefen, wurde in der Presse darüber berichtet, dass die Swiss für ihren Winter-Flugplan auf Flugzeuge und Besatzung der Air Baltic zurückgreifen werde, um den «Flugplan zu stabilisieren». Die Gewerkschaften Aeropers, Kapers (Kabinenpersonal) und weitere Gewerkschaften und Organisationen warfen der Swiss in einem Schreiben vor, damit Lohndumping zu betreiben, und protestierten gegen dieses so genannte Wet-Leasing. Die Gewerkschaften warfen dem Swiss-Management vor, die Personal-Engpässe zu lange vernachlässigt zu haben. In die gleiche Kerbe schlug auch der Tages-Anzeiger, welcher kritisierte, dass die Swiss in der Covid-19-Krise viel Personal entlassen habe, das auch in Kurzarbeit hätte geschickt werden können. Nun gebe es stattdessen viel ausgelaugtes Flugpersonal und einen unrealistischen Flugplan. Die Swiss hingegen konterte, dass die Kooperation mit Air Baltic dazu beitrage, das eigene Kabinenpersonal zu entlasten.
Nach weiteren Verhandlungen schlug Aeropers sodann Mitte September ein weiteres GAV-Angebot aus. Die Gewerkschaft warf der Swiss vor, eine Verbesserung der Planbarkeit des Soziallebens zu verhindern und den Pilotinnen und Piloten faktisch den Lohn zu kürzen. Wie die Medien berichteten, fand Ende September sogar ein Protestmarsch des Cockpit-Personals zum Hauptsitz der Swiss in Kloten statt.
Ende Oktober 2022 konnten sich die Swiss und Aeropers schliesslich doch noch einigen. Gemäss Medienmitteilung von Aeropers beinhalte der neue GAV Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie einen fairen Teuerungsausgleich. Der neue GAV wurde sodann von einer grossen Mehrheit der Aeropers-Mitglieder gutgeheissen und trat auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

SWISS: Neuer GAV für Pilotinnen und Piloten

Der Bundesrat publizierte Ende Juni 2022 in Umsetzung einer Motion Eymann (lpd, BS) einen Bericht zur sprachlichen Förderung im Vorschulalter. Das SBFI hatte den Bericht gestützt auf eine wissenschaftliche Studie der Pädagogischen Hochschule St. Gallen, der Universität Genf und des Forschungsbüros INFRAS erarbeitet. Die Autorinnen und Autoren hielten fest, dass die Sprachförderung im Vorschulalter einen wichtigen Teil der allgemeinen frühen Bildung darstelle und daher auch in diesem Rahmen angegangen werden soll. Im Bericht wurden mehrere entsprechende Empfehlungen formuliert. Unter anderem empfahl der Bericht, beim Bund eine koordinierende Organisationseinheit «Frühe Bildung» zu schaffen. Diese solle dafür sorgen, dass der Bund – etwa in Form eines Gesetzes – die Grundprinzipien für den Zugang zu den Angeboten der frühen Sprachförderung, deren verlangte Qualität und deren Finanzierung festlegt, und so der heterogenen Politik auf kantonaler und kommunaler Ebene entgegenwirke. An die Kantone und Gemeinden gerichtet, welche im Rahmen der frühen Bildung die Hauptverantwortung tragen, riet der Bericht, universelle und alltagsintegrierte Ansätze der frühen Sprachförderung anzuwenden, indem diese Förderung in die alltäglichen Aktivitäten der Institutionen, aber auch der Eltern einfliesst. Dafür sollen die professionellen Betreuungspersonen entsprechend ausgebildet werden, zudem sollen den Eltern Unterstützungs-, Beratungs- und Bildungsleistungen angeboten werden.
Weiter hielt der Bericht fest, dass der Bund im Rahmen des befristeten Impulsprogramms bereits jetzt den Ausbau der Strukturen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung und damit die frühe Sprachförderung finanziell unterstütze. Zudem werde der Bund untersuchen, «welche Chancen die familienzentrierte Vernetzung als bedarfsgerechte Orientierungshilfe für fremdsprachige Familien oder Familien mit besonderen Bedürfnissen bietet». Schliesslich werde er auch die weiteren Entwicklungen im Rahmen des überwiesenen Postulats Baume-Schneider (sp, JU; Po. 21.3741) zur Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit im Auge behalten.

Frühe Sprachförderung vor dem Kindergarteneintritt als Voraussetzung für einen Sek-II-Abschluss und als Integrationsmassnahme (Mo. 18.3834)
Dossier: Frühe Kindheit

In der Sommersession 2022 beschloss der Ständerat auf Antrag des Bundesrats die Abschreibung des Postulats Noser (fdp, ZH) zur Interessenwahrung der Schweiz bei den grenzüberschreitenden Beziehungen mit Deutschland. Der Bundesrat erachtete das Anliegen nach Veröffentlichung seines Berichts zu ebendiesem Thema im Juni 2021 als erfüllt.

Mieux défendre les intérêts de la Suisse dans les relations transfrontalières avec l'Allemagne

Benjamin Roduit (mitte, VS) forderte in der Sommersession 2022 in Form einer Motion, dass in Zukunft bei Texten auf Bundesebene die Regeln und Weisungen der französischen Sprache eingehalten werden und dafür auf die Nutzung einer inklusiven oder geschlechtergerechten Sprache verzichtet wird. Die Debatte rund um die inklusive Sprache werde überall geführt und sei stark politisiert, deshalb müsse die Bundesverwaltung nun ein Machtwort sprechen und Regeln im Sinne einer klaren und effektiven Sprache festlegen, wie Roduit sein Anliegen erklärte. Bundeskanzler Walter Thurnherr hielt fest, dass die Bundeskanzlei diverse Weisungen und Hilfsmittel für offizielle Texte in allen vier Amtssprachen entwickelt habe, weshalb er einen weiteren solchen Auftrag als unnötig erachte. Auch der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus. Der Nationalrat nahm die Motion jedoch mit 98 zu 77 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) an. Die Stimmen für den Vorstoss stammten aus den geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP, FDP.Liberalen und der Mitte sowie von einer Person aus dem Lager der GLP.

Die Beachtung der Regeln der französischen Sprache ist wichtiger als Ideologie (Mo. 21.3143)

In der Sommersession 2022 nahm der Nationalrat eine von der WBK-NR lancierte Kommissionsmotion zur Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der drei Schweizer Gebärdensprachen mit 134 zu 32 Stimmen (bei 13 Enthaltungen) an. Die Kommission konnte auf die geschlossene Unterstützung der Fraktionen der SP, Grünen, Grünliberalen und Mitte sowie derjenigen von 9 respektive 22 Mitgliedern der SVP- und FDP.Liberalen-Fraktion zählen. Somit liegt das Zepter nun bei den Mitgliedern des Ständerats.

Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der Gebärdensprachen (Mo. 22.3373)

Nachdem die WBK-NR einen im Auftrag vierer Postulate erstellten Bericht über Möglichkeiten zur rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen zur Kenntnis genommen hatte, ortete sie die Notwendigkeit, ein Gesetz zur Anerkennung von Gebärdensprachen auszuarbeiten. Zu diesem Zweck lancierte sie im Frühjahr 2022 mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung eine Kommissionsmotion.

Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen (Po. 19.3668)

Nachdem sie vom Bericht über die Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen Kenntnis genommen hatte, ortete die WBK-NR eine Notwendigkeit zur Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der Gebärdensprachen. Sie lancierte zu diesem Zweck Ende März 2022 eine Kommissionsmotion. Neben der rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprachen beabsichtigt das Gesetz die generelle Förderung der Chancengleichheit gehörloser Menschen in den unterschiedlichsten Bereichen. Eine aus Vertretern und Vertreterinnen der SVP bestehende Kommissionsminderheit beantragte die Ablehnung der Motion, da sie Menschen mit anderen Behinderungen dadurch als ungleich behandelt erachtete und eine Lösung innerhalb der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugte.

Schaffung eines Gesetzes zur Anerkennung der Gebärdensprachen (Mo. 22.3373)

Im März 2022 verabschiedete der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats der SiK-NR den Bericht zur «Sicherheit der Schweiz angesichts der Drohnentechnologie». Der Bericht stellte die derzeit vorhandenen Drohnenmodelle, ihre Anwendungsmöglichkeiten sowie die neusten Entwicklungstendenzen vor und kam dabei zum Schluss, dass die Drohnen sowohl im zivilen als auch im militärischen Umfeld weiter an Relevanz gewinnen werden. Drohnen würden in Konflikten immer wichtiger, hätten aber laut Einschätzung von Expertinnen und Experten keinen Paradigmenwechsel bezüglich der Bedrohungs- und Gefahrenlage zur Folge. Die Schweizer Armee sei in der Lage, grössere Drohnen mit Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung abzuwehren, gegen kleinere Drohnen gebe es derzeit aber weltweit noch kein marktreifes Abwehrsystem.

Die Sicherheit der Schweiz angesichts der Drohnentechnologie (Po. 21.3013)
Dossier: Drohnen und die Sicherheit im Luftraum

Jahresrückblick 2021: Kultur, Sprache, Kirchen

2021 bestätigte den Trend der letzten beiden Jahre – so zeigte die APS-Zeitungsanalyse eine rückläufige Berichterstattung rund um die Themen Kultur, Sprache oder religiöse Fragen auf (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse 2021 im Anhang). Diesbezüglich brachte das Jahr gar einen neuen Tiefstwert seit 2016, wobei insbesondere Fragen im Zusammenhang mit den Religionen deutlich an medialer Präsenz eingebüsst hatten.

Wie auch im Jahr zuvor war die Kulturpolitik geprägt von der weltweiten Covid-19-Pandemie. Deren Auswirkungen auf den Kultursektor verdeutlichten etwa erste Zahlen des BFS im Rahmen der Kulturwirtschaftsstatistik für das Jahr 2020: Im Vergleich zu 2019 war die Beschäftigung im Kulturbereich um markante 5 Prozentpunkte gesunken, was in absoluten Zahlen 14'000 Erwerbspersonen entsprach. Vom Rückgang betroffen waren insbesondere Frauen, Personen mit einem Teilzeitpensum oder all jene, die zuvor weniger als 1 Jahr engagiert gewesen waren. Auch im Vergleich zur Gesamtwirtschaft war der starke Rückgang an Beschäftigten im Kulturbereich beträchtlich. Entsprechend kam es im Parlament zu diversen Vorstössen, mit denen auf die prekäre Situation der Kulturschaffenden reagiert werden sollte. Zwei Vorstösse, welche im Zuge der Pandemie verstärkte Unterstützungsmassnahmen für Freischaffende in Theater und Film und für Buchhandlungen verlangten, fanden im Parlament jedoch keinen Anklang. Hingegen waren sich die Räte darüber einig, dass die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden auch unabhängig von der Pandemie verbessert werden müsse.

Neben diesen explizit auf die Pandemie zurückzuführenden Vorstössen bearbeitete das Parlament 2021 drei grosse Geschäfte im Kulturbereich. So fand die Beratung der Kulturbotschaft für die Jahre 2021-2024 nach langwierigen Diskussionen über das Filmförderungsgesetz durch Annahme des entsprechenden Entwurfs ein Ende. Eine parlamentarische Initiative zur Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts kam hingegen auch nach fast 5-jährigen Diskussionen noch zu keinem Abschluss. Zudem wurde der Entwurf des Bundesrats zum neuen Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen beraten, mit dem unter anderem die Angleichung an eine geltende EU-Richtlinie angestrebt wird. Der Nationalrat beschäftigte sich in der Frühlings- und Sommersession mit dem Geschäft, der Ständerat wird sich wohl in der Frühlingssession 2022 damit auseinandersetzen.

Wie so oft prägte der Islam die Debatte in der Religionspolitik. Dieses Jahr lag das Augenmerk vermehrt auf der Rolle von Imamen und auf deren Einfluss auf die Gesellschaft. Die SiK-SR verlangte im März 2021 in einem Postulat, dass die Vorteile eines Bewilligungsverfahrens für Imame, ein Imam-Register sowie ein Finanzierungsverbot für Moscheen aus dem Ausland geprüft werden. Die Kommission bezweckte damit eine bessere Kontrolle von Personen, die im Rahmen ihrer religiösen Reden «terroristisches oder gewalttätig-extremistisches Gedankengut verbreiten». Ein im August 2021 vom Bundesrat publizierter Bericht über Professionalisierungsmöglichkeiten von islamischen religiösen Betreuungspersonen zeigte jedoch auf, dass der Einfluss von Imamen in Bezug auf Radikalisierungstendenzen in der Öffentlichkeit überschätzt wird. Basierend auf diesen Erkenntnissen legte der Bundesrat sodann zwölf Handlungsfelder fest, wobei insbesondere die Einbindung von öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften in die Seelsorge diverser öffentlicher Institutionen, wie etwa Militär, Spitälern oder Asylzentren, als zentrale Massnahme definiert wurde. Diese soll dazu beitragen, dass islamische Betreuungspersonen besser in die Gesellschaft integriert werden und indirekt eine Professionalisierung erreicht wird.

Ein weiteres umstrittenes Thema stellte nach wie vor die politische Beteiligung der Schweizer Kirchen im Rahmen von Abstimmungskämpfen dar. So zog die nie zuvor dagewesene Beteiligung der Kirchen am im Vorjahr geführten Abstimmungskampf zur Konzernverantwortungsinitiative Groll nach sich. Die Jungfreisinnigen hatten Stimmrechtsbeschwerden beim Bundesgericht eingereicht, womit sie eine Klärung der Rolle der Kirchen bei Abstimmungen in Form eines Leiturteils erreichen wollten. Gemäss den Medien stufte auch die Bundeskanzlei in einer Stellungnahme an das Bundesgericht das Verhalten der Landeskirchen als «zumindest grenzwertig» ein und erachtete ein Gerichtsurteil diesbezüglich als angezeigt. Das Bundesgericht schrieb die Beschwerde jedoch als gegenstandslos ab, da das Einbringen der Kirche der Initiative nicht zum Erfolg verholfen habe, wodurch das nötige aktuelle Interesse nicht gegeben sei. Diese hitzig geführte politische Debatte widerspiegelte sich auch in der Anzahl an Zeitungsartikeln mit kirchlichem oder religiösem Bezug – Anfang Jahr, auf dem Höhepunkt der entsprechenden Diskussionen – wurde häufiger über das Thema «Kirchen» berichtet als im Rest des Jahres. Gering blieb hingegen das Medienecho, als die beiden grossen Landeskirchen vor der Abstimmung zur «Ehe für alle» ihre Positionen publik machten, zumal sie sich nicht aktiv am Abstimmungskampf beteiligten.

Die Sprachpolitik fand ebenso wie in den letzten Jahren keine grosse mediale Resonanz, legte im Vergleich zum Vorjahr aber leicht zu (vgl. Abbildung 2). Dies ist wohl auf die verstärkt geführte Debatte über eine gendergerechte Sprache zurückzuführen. So startete das Jahr mit einer gesellschaftlichen Debatte über den Entscheid des Dudens, das generische Maskulin aus seinem Nachschlagewerk zu verbannen. Im Sommer kam es zu einer zweiten Runde mit einer breiten Diskussion über das sogenannte Gendersternchen, nachdem die Bundeskanzlei dessen Gebrauch in Bundesdokumenten explizit untersagt hatte.

Jahresrückblick 2021: Kultur, Sprache, Kirchen
Dossier: Jahresrückblick 2021

Die beiden Räte konnten in der Wintersession 2021 bei der Revision des Luftfahrtgesetzes die letzte Differenz ausräumen, welche das freiwillige Melderecht für medizinisches Fachpersonal betraf. Der Ständerat konnte sich hierbei mit seinem Beschluss durchsetzen, dass diese Personen beim BAZL eine Meldung machen können, wenn sie Zweifel an der Flugtauglichkeit der Pilotinnen und Piloten haben – ohne dass sie sich vorher vom Arztgeheimnis entbinden lassen müssen. Mit dieser Massnahme, die analog zum Strassenverkehr eingeführt wird, erhoffen sich die Räte mehr Sicherheit im Flugverkehr. In den Schlussabstimmungen wurde die Vorlage jeweils einstimmig angenommen.

Änderung des Luftfahrtgesetzes (BRG 21.022)